Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutzerklärung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / 2 Datenschutzerklärung ist Chefsache

Für eine rechtmäßige Datenschutzerklärung sollte die Unternehmensleitung sorgen, Es ist grundsätzlich zu raten, eher zu viele Informationen zu liefern als zu wenige, vor allem wenn sensible und private Daten verarbeitet werden. Da die Datenverarbeitung bei jedem Unternehmen anders ist, verlässt man sich besser nicht auf generelle Vorlagen, sondern erarbeitet eine individuell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / Zusammenfassung

Begriff In einer sogenannten Datenschutzerklärung werden den Betroffenen bzw. dem Publikum bestimmte Informationen über die Verwendung der Personendaten zur Verfügung gestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Datenschutzgrundverordnung: Art. 12 DSGVO, Art. 13 DSGVO und 14 DSGVO, § 32 und § 33 BDSG, für öffentliche Stellen gilt § 55 BDSG, für das Internet auch § 13 TMGmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / 4.2 Verwendung von Analyse- und Tracking-Tools

Zur Information über Analyse- und Tracking-Tools werden folgende Formulierungen empfohlen:[1] "Die im Folgenden aufgeführten und von uns eingesetzten Tracking-Maßnahmen werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO durchgeführt. Mit den zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahmen wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / 3 Informationen für Webseitenverantwortliche, Browseranbieter und IT-Dienstleister

Es stellt sich die Frage, ob Webseitenbetreiber Informationen über technische Vorgänge publizieren müssen, denn normalerweise haben sie selber keinen Einfluss auf diese. Dabei stellt sich die alte Grundsatzfrage, wie weit die Haftung im Internet geht. Logischerweise muss sie dort aufhören, wo die Einflussmöglichkeiten eines Nutzers enden, d. h. an der Schnittstelle zu einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / 4.4 Information über Betroffenenrechte

Wichtig sind auch Informationen über die Betroffenenrechte:[1] "Sie haben das Recht: gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / 6 Soziale Medien: Erlaubnis einholen

Schon 2012 hat das KG Berlin, Entscheidung v. 24.01.2014, 5 U 42/12), natürlich nach damaligem Recht, ein Urteil des Landgerichtes über Facebook bestätigt, das die Aktivitäten des "Freundefinders" als illegal bezeichnete. Dieser "Freundefinder" konnte von den Nutzern aktiviert werden und durchsuchte nachher deren Mail-Konten. Nachher wurden Beitrittsanträge an die Kontaktper...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / 1 Notwendige Informationen

Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle vorgeschriebenen Informationen, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln (Art. 12 Abs. 1 DSGVO). Dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / 4.1 Faire und transparente Verarbeitung

Zusätzlich sind folgende weitere Informationen vorgeschrieben, mit denen man eine faire und transparente Verarbeitung gewährleisten soll (Art. 13 Abs. 2 DSGVO, Art. 14 Abs. 1 DSGVO.): die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen, sowie au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / 4.3 Verarbeitung von Daten zur Wahrung berechtigter Interessen

Werden Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet sind folgende Informationen nötig:[1] "Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn: Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erfor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / 4 Notwendige Informationen nach DSGVO

In der DSGVO wird unterschieden, ob die Daten bei der betroffenen Person erhoben wurden (Art. 13 DSGVO) oder an dritter Stelle (Art. 14 DSGVO). Die Vorschriften sind für beide Fälle aber beinahe identisch. Immer notwendig sind der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, seines Vertreters, sowie die für Kundenanfagen betreffend Internet zuständige Person oder der Date...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenschutzerklärung / 5 Befreiung von der Informationspflicht

In bestimmten Fällen wird der Verantwortliche von seiner Informationspflicht befreit (Art. 13 Abs. 4 DSGVO, Art. 14 Abs. 5 DSGVO), unter anderem wenn die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt. Bei Beschaffung von Daten über Drittstellen gilt das auch, wenn die Erteilung der vorgeschriebenen Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2018, Schläger/Thode, Handbuch Datenschutz und IT-Sicherheit

Herausgegeben von Uwe Schläger und Jan-Christoph Thode. 1. Aufl., 2018, Erich Schmidt Verlag. XXXVI, 627 S., 94,00 EUR, gebunden Das neue "Handbuch Datenschutz und IT-Sicherheit" ist kurz vor dem Inkrafttreten (25.05.2018) der EU-DSGVO erschienen. Es verknüpft juristische und IT-sicherheitsrelevante Thematiken miteinander. Die Herausgeber und das Autorenteam verfügen über lan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und die EU-Da... / 3 Betroffenenrechte: Informationspflichten auf der Kanzleihomepage

Nachdem mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten die Grundlage für das Datenschutz-Managementsystem geschaffen ist, sind die konkreten Anforderungen aus der DSGVO zu betrachten, für deren Erfüllung diese Informationen notwendig sind. Daher steigen wir nun in den wichtigen Themenkomplex der Betroffenenrechte ein. Deren Stärkung stellt eine der wesentlichen Änderungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / 3. Informierte Einwilligung

Rz. 24 Die DSGVO verlangte des Weiteren eine "informierte Einwilligung". Die Einwilligungserklärung musste daher so bestimmt sein, dass die Art der personenbezogenen Daten hinreichend genau benannt werden.[46] Erwägungsgrund 32 formuliert: Rz. 25 Zitat "Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Vertragspartner (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Rz. 30 Der Verwender muss der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise – die auch eine körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei berücksichtigt – vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (selbst wenn diese gebräuchlich oder veröffentlicht sind)[85] Kenntnis zu nehmen[86] (wobei ein Hinweis, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2017, Wettbewerbsrech... / (2) Website ohne Datenschutzerklärung

Nach § 12 Abs. 1 TMG darf der Betreiber einer Website personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telemedien nur erheben und verwenden, soweit der Nutzer eingewilligt hat. § 13 Abs. 1 TMG fordert, dass der Betreiber einer Website den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorganges über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2015, Internetreport / Datenschutzerklärung und Facebook Like-Button

Regelmäßig werden in Abmahnungen fehlerhafte Datenschutzerklärungen als Wettbewerbsverletzung gerügt. Zuletzt war der Facebook-Button "Gefällt mir" oder "Like" häufiger Gegenstand solcher Abmahnungen. In einem Beschluss vom 29.4.2011 (5 W 88/11) hatte das KG Berlin entschieden, dass der Like-Button von Facebook zu keiner Wettbewerbsverletzung führe. Ähnlich entschied das LG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2016, Internetreport / 30 Fehlende Datenschutzerklärung

Mit dem Einsatz von Google Analytics hatte sich das LG Hamburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu beschäftigen. Der Betreiber einer Website hatte diese Analysesoftware eingesetzt. Auf seiner Website befand sich aber keine Datenschutzerklärung. Das LG Hamburg stellte fest, dass der Betreiber der Website gegen §§ 3, 3a UWG i.V.m. § 13 Abs. 1 S. 1 TMG verstoße und da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2016, Internetreport / 35 Facebook-Funktion "Freunde einladen"/"Like-Button"

Der BGH hat entschieden, dass die aufgrund der Funktion "Freunde finden" von Facebook versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die keine Facebook-Mitglieder sind, eine nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG unzulässige belästigende Werbung darstellen (Urt. v. 14.1.2016 – I ZR 65/14). Nach Ansicht des BGH stellen die Einladungs-E-Mails Werbung von Facebook dar, auch wenn ihre Versendun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / 4. Datenschutz

Das Datenschutzrecht dient dem Schutz persönlicher Daten. Im Kern dreht sich das Datenschutzrecht also um personenbezogene Daten von natürlichen Personen, den sog. Betroffenen (§ 3 Abs. 1 BDSG). In § 4 Abs. 1 BDSG ist der zentrale Grundsatz des Datenschutzrechts angesiedelt. Das dort festgeschriebene Verbot mit Erlaubnisvorbehalt besagt Folgendes: Zitat "Die Erhebung, Verarbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2017, Digitale Manda... / a) Akquiseplattform

Die Nutzung (zur Einbeziehung von AGB bei Vertragsschlüssen über das Internet s. Solmecke/Dam MMR 2012, 71 f.) der Plattform ist i.d.R. für den Rechtssuchenden kostenlos (die reine Nutzung des Informationsangebots auf der Plattform wird zumeist mangels Rechtsbindungswillens ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis darstellen s. Schmitz MMR 2000, 396 f.). Durch Absenden seiner Anfr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2017, Wettbewerbsrech... / II. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat, § 4 Abs. 1 BDSG. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Pers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 18/2016, Online-Kontaktformular: Datenschutzrechtliche Hinweispflicht des Berufsträgers

(OLG Köln, Urt. v. 11.3.2016 – 6 U 121/15) • Nach § 13 TMG, bei der es sich um eine das Marktverhalten regelnde Norm i.S.d. § 3a UWG handelt, hat ein Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten im EU-Ausland in allgemein verständlicher Form zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2015, Internetreport / Gesetzesentwurf zum Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht und die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind für alle Unternehmen ein "delikates" Thema. Hierzu müssen Online-Händler u.a. Datenschutzerklärungen für ihre Kunden bereitstellen und über die Datennutzung belehren. Die Bundesregierung hat am 15.4.2015 einen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbrauc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2017, Wettbewerbsrech... / c) Fazit

Diese Ausführungen belegen, dass sich zumindest bei den Regelungen der §§ 4, 4a, 28 BDSG sowie der §§ 13, 15 TMG die Ansicht in der Rechtsprechung manifestiert, dass es sich hierbei um Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG handelt. Die vorgenannten Fallkonstellationen dürften für die Betreiber von Websites in der Praxis von sehr hoher Bedeutung sein. Die Vorhaltung von W...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wettbewerbsverstoß durch fehlende Datenschutzerklärung

Leitsatz Die Verpflichtung des Webseitenbetreibers, die Nutzer auf die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten hinzuweisen, stellt eine Marktverhaltensregel dar. Ein Verstoß gegen diese Pflicht begründet daher einen Wettbewerbsverstoß. Sachverhalt Der Entscheidung des OLG Hamburg liegt ein komplizierter Sachverhalt zugrunde. Die Antragsgegnerin war nämlich gar nicht B...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einwilligung in Werbung durch AGB

Leitsatz Eine Klausel eines Internet-Auktionshaus, die von Interessenten die Erklärungen abfragt, er sei volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig, willige in die Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten gemäß der vorstehenden Datenschutzerklärung ein und willige auch ein, dass seine personenbezogenen Daten für eMail Marketingmaßnahmen (Werbung per E-Mail, Ne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2018, Datenverarbeit... / IV. Datenschutzerklärung

Die Kanzlei hat nach Art. 13 DSGVO die Betroffenen bei der Erhebung von personenbezogenen Daten zu informieren. Dies erfolgt üblicherweise mittels einer Datenschutzerklärung, die zusammen mit der Erfüllung der weiteren Informationspflichten in Form einer Kanzleibroschüre (DAV-Muster: Hinweise zur Datenverarbeitung, https://anwaltverein.de/de/praxis/datenschutz ) und/oder als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2017, Internetreport / 18 Wettbewerbsverstoß: Fehlende Datenschutzerklärung

Einige Gerichte beurteilten die fehlende Vorhaltung einer Datenschutzerklärung auf einer Internetseite als Wettbewerbsverstoß (u.a. OLG Köln, Urt. v. 11.3.2016 – 6 U 121/15; LG Hamburg, Beschl. v. 10.3.2016 – 312 O 127/16; s. auch Internetreport ZAP 15/2016, S. 780). Gesetzliche Grundlage für diese Entscheidungen ist § 13 Telemediengesetz (TMG). Nach § 13 Abs. 1 S. 1 TMG mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / II. Impressum und Datenschutzerklärung

Genau wie andere nicht nur rein private Web-Auftritte auch, muss auf einer Anwalts-Website sowohl eine Anbieterkennzeichnung in Form eines Impressums sowie einer Datenschutzerklärung bereitgestellt werden. Beide müssen formell wie inhaltlich korrekt sein (vgl. § 5 TMG, § 55 RStV, Art. 13, 14 DSGVO). Verstöße gegen diese Pflichten sind – nicht nur, aber jedenfalls auch in Bez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2018, Internetreport / 9 Datenschutzerklärung: Erforderlichkeit auf Handelsplattformen

Die Bedeutung des Datenschutzrechts nimmt seit Jahren stetig zu. Die Anforderungen an Unternehmer steigern sich zunehmend, vor allem aufgrund der seit dem 25.5.2018 anwendbaren EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). In den letzten Jahren war eine zunehmende Zahl wettbewerbsrechtlicher Verfahren festzustellen, die sich mit dem kompletten Fehlen von Datenschutzerklärungen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2018, Kanzlei-Website: Abmahnung wegen fehlerhafter Datenschutzerklärung

(LG Würzburg, Beschl. v. 13.9.2018 – 11 O 1741/18 UWG) • Die Normen der DSGVO sind Marktverhaltensregeln i.S.v. § 3a UWG. Verstöße gegen die Normen der DSGVO können von einem Wettbewerber kostenpflichtig abgemahnt und das weitere Betreiben der Homepage untersagt werden. Hinweis: Abgemahnt wurde eine Rechtsanwältin durch einen Kollegen, da die auf ihrer Kanzlei-Website veröff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2019, Internetreport / 24 DSGVO: Fehlende Vorhaltung einer Datenschutzerklärung

Seit dem 25.5.2018 sind die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anwendbar. Unter Geltung des BDSG a.F. bzw. des – auch nach dem 25.5.2018 anwendbaren – § 13 TMG entsprach es ständiger Rechtsprechung, dass es wettbewerbswidrig i.S.d. § 3a UWG i.V.m. § 13 Abs. 1 TMG ist, auf einer Website keine Datenschutzerklärung vorzuhalten (u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / 3. Soziale Medien: Besonderheiten

Was für die eigene Internetseite oder den eigenen Blog gilt, muss auch bei etwaigen Profilen in den sozialen Medien beachtet werden. Bei Facebook, Twitter, LinkedIn, xing, Youtube, WhatsApp, Instagram, Snapchat & Co. sowie in bestimmten Anwaltsverzeichnissen sind Impressum und Datenschutzerklärung ebenfalls verpflichtend. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Profile nicht nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / 2. Datenschutzhinweise

Neben einem korrekten Impressum benötigt jede Anwalts-Website auch eine ebensolche Datenschutzerklärung. Bei der Gestaltung des entsprechende Menüpunkts sollten die Grundsätze für das Impressum (s. oben II. 1.) Beachtung finden. Er sollte also etwa mit "Datenschutzerklärung", "Datenschutzhinweise" oder "Datenschutz" betitelt werden und von jeder einzelnen Unterseite aus erre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2018, Praxisfalle Da... / bb) Erfüllung von Informationspflichten

In puncto Informationspflichten ist die Sachlage hingegen simpel: Jede Kanzlei hat die Vorgaben aus Art. 13, 14 DSGVO zu erfüllen. Zwar existieren gem. § 29 DSGVO bestimmte Ausnahmen für den Anwaltsberuf, gleichwohl ist insbesondere Art. 13 DSGVO regelmäßig zu beachten. Danach sind u.a. folgende Informationen verpflichtend mitzuteilen: Name und Kontaktdaten der verantwortlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2022, Die digitale Ka... / IV. Informationspflichten

Nach Maßgabe von Art. 13, 14 DSGVO müssen verantwortliche Stellen bestimmte Informationspflichten erfüllen, und zwar nicht erst auf Nachfrage, sondern pro-aktiv und so frühzeitig wie möglich. Die einzelnen Pflichtangaben von Art. 13, 14 DSGVO laufen weitgehend parallel und unterscheiden sich nur im Detail. Art. 13 DSVGO gilt für den Fall, dass die personenbezogenen Daten dir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2019, Internetreport / 8 Verstöße gegen § 13 TMG: Wettbewerbsrechtliche Beanstandungen

Vor Anwendbarkeit der DSGVO seit dem 25.5.2018 entsprach es ständiger Rechtsprechung, dass die fehlende Vorhaltung einer Datenschutzerklärung auf einer Unternehmens-Website einen Verstoß gegen die Regelung des § 13 Abs. 1 TMG darstellt, der wettbewerbsrechtlich (über § 3a UWG) beanstandet werden konnte. Auch die fehlende Vorhaltung einer Datenschutzerklärung zu Google-Analyt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2021, Sichere Datenü... / II. Verarbeitung von Daten mit Personenbezug

Alle Informationen, die ein Anwalt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erhebt, speichert oder in sonstiger Weise verarbeitet, unterliegen seiner beruflichen Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO). Parallel dazu muss aber auch das Datenschutzrecht beachtet werden, und zwar immer dann, wenn es um Daten mit Bezug zu natürlichen Personen geht. Daten von juristischen Personen, wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2021, Internetreport / 13 Zur Befugnis von Verbraucherschutzverbänden betr. die Verfolgung von Datenschutzverstößen

Nach § 13 Abs. 1 TMG hat der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorganges über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten außerhalb der EU in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Auf Basis dieser Regelung wurde bis Mai 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / 1. Anbieterkennzeichnung

a) Gestaltung des Menüpunkts Bei der Gestaltung des Impressum-Menüpunkts ist zu beachten, dass dieser gem. § 5 Abs. 1 TMG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss. Letztlich ist also ein eigenständiger Punkt in der Navigation der Website erforderlich, der idealerweise mit "Impressum" benannt und in der Hauptnavigation oder alternativ in der Fuß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2019, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Ein Rück- und Ausblick

Der 25.5.2018 ist in meinem Kalender rot markiert und das hat im Wesentlichen zwei Gründe: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entfaltete zu diesem Zeitpunkt ihre volle Wirkung – genau wie das reformierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – und darüber hinaus handelte es sich auch noch um einen Freitag. Als u.a. auf das Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt hatte ich di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2018, Praxisfalle Da... / 3. Form der Bereitstellung von Pflichtinformationen?

Wie bereits erwähnt, sind die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung auf der Kanzlei-Website sowie die allgemeinen Datenschutzhinweise Pflicht. Hier müssen die Inhalte jeweils präzise, transparent, verständlich und leicht zugänglich erfolgen. Zudem müssen sie in einer klaren und einfachen Sprache formuliert sein. Da die Inhalte recht umfangreich ausfallen können, sollte d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2018, Betriebliches ... / 4. Zustimmung/Ablehnung zu BEM/Datenschutz

Die betroffene Person muss eine Erklärung zur Teilnahme am BEM einschließlich umfassender Datenschutzerklärung erhalten. Hier muss deutlich werden, dass ein BEM grundsätzlich freiwillig und von der Zustimmung der betroffenen Person abhängig ist. Ein BEM ohne oder gegen die Zustimmung der betroffenen Person ist grundsätzlich nicht möglich. Schweigt der Arbeitnehmer auf das Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2018, Datenverarbeit... / III. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Sobald die Aufgaben Datenschutz und Mandantendatenschutz organisatorisch eingerichtet und die intern Verantwortlichen sowie – aufgrund einer Verpflichtung oder freiwillig – ein DSB benannt sind, ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO zu erstellen oder das ggf. bereits nach dem BDSG a.F. erstellte Verfahrensverzeichnis an die DSGVO-Anforderungen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2018, Anwaltsmagazin / 2 Gesetzesinitiative gegen Abmahnmissbrauch beim Datenschutz

Die seit Mai geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat trotz ihres langen Vorlaufs viele Firmen und Homepage-Betreiber "kalt erwischt" und überfordert sie offenbar immer noch. Wie des Öfteren in der Tagespresse berichtet wird, sind zahllose Internetauftritte immer noch nicht an die neue Rechtslage angepasst. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / b) Pflichtangaben

Folgende Informationen müssen verpflichtend im Impressum angegeben werden: vollständig ausgeschriebener Vor- und Nachname des Seitenbetreibers bzw. bei juristischen Personen die korrekte Unternehmensbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz, bei juristischen Personen auch der vollständig ausgeschriebene Vor- und Nachname sowie die Anschrift der vertretungsberechtigten Person(en),...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2018, Praxisfalle Da... / 2. Maßnahmenplan zur Erreichung der DSGVO-Konformität

Mit einem Maßnahmenplan, dessen einzelne Bereiche durch unterschiedliche Prioritäten untergliedert sind, können die größten "Baustellen" identifiziert und – möglichst zeitnah – der Weg zur DSGVO-Konformität beschritten werden. Auch wenn es derzeit noch so aussieht, dass von Seiten der Aufsichtsbehörden keine große Gefahr droht, weil diese einerseits schlichtweg nicht genügen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2018, Betriebliches ... / 8. Überprüfung der Maßnahmen und Evaluation einschließlich Abschlussgespräch

Ein BEM ist dann erfolgreich beendet, wenn die Beteiligten zu dem Ergebnis gelangen, dass die beschlossenen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt worden sind. Dies setzt eine strukturierte Dokumentation voraus. Auch für Zwecke der Auswertung des BEM-Verfahrens – einschließlich des Aufwands für alle Beteiligten – sowie zur Analyse der BEM-Maßnahmen ist eine vollständige, klare Doku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2019, Datenschutz: D... / 3. Visitenkarte

Visitenkarten, die beispielsweise auf Messen oder sonstige Veranstaltungen übergeben werden, verfolgen den Zweck der Informationsübergabe und dem Ziel weiterer geschäftlicher Kontaktaufnahme. Wer also von einer anderen Person eine solche Visitenkarte erhält, kann grds. von einer wirksamen Einwilligung zur Nutzung dieser Kontaktdaten i.S.v. Art. 14 Nr. 11 DSGVO ausgehen. Dies...mehr