Fachbeiträge & Kommentare zu Diebstahl

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen / 4 Wie der Wareneinsatz ermittelt wird

Wareneinsatz ist die Ware, die während des Wirtschaftsjahres verbraucht wurde, um Erlöse zu erzielen. Der Wareneinkauf führt zu einer Umschichtung innerhalb des Betriebsvermögens bzw. einem Aktivtausch in der Bilanz. Der Wareneinkauf wird über das Aufwandskonto "Wareneingang" (SKR 03: 3200/SKR 04: 5200) erfasst. Der Warenbestand erhöht sich, das Bankkonto reduziert sich. Bei ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.4 Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)

Rz. 138 Nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig (AfaA). AfaA gilt bei allen Einkunftsarten,[1] auch für Gebäude, die nach § 7 Abs. 5 EStG abgeschrieben werden.[2] Bei Wirtschaftsgütern, die nach § 7 Abs. 2 EStG a. F. abgeschrieben werden, ist AfaA nicht zulässig, (§ 7 Abs. 2 Satz 4 EStG a. F.). Außer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.7 Veruntreuung von Vermögen

Rz. 265 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Damit verbunden ist ein schuldrechtlicher Vertrag (unentgeltlicher Auftrag nach §§ 662 ff. BGB), der auch durch schlüssiges Verhalten zu Stande kommen kann, wenn auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille vorhanden ist.[329] Die Verwendung einzelner Gelder muss in diesem Fall von d...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Schadensersatz wegen Pflichtverletzung/Unmöglichkeit

Rz. 134 Um einen Bevollmächtigten bei fehlerhaftem Verhalten haftbar zu machen, muss der Vollmachtgeber gem. § 280 Abs. 1 BGB folgende Voraussetzungen beweisen: Rz. 135 In der Praxis wird meist die Tatbestandsvoraussetzu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.3.5 Reisenebenkosten

Entstehen dem Arbeitnehmer bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Nebenkosten, so kann der Arbeitgeber diese in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe steuerfrei ersetzen. Die für die Erstattung erforderlichen Nachweise hat er als Belege zum Lohnkonto zu nehmen. Zu den begünstigten Reisenebenkosten gehören z. B. Aufwendungen für Beförderung, Aufbewahrung,...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 3. Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV

Nach Abs. 1 Nr. 3 der Anm. zu Nr. 4141 VV erhält der Rechtsanwalt eine zusätzliche Gebühr, wenn er den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknimmt. Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist, dass der Rechtsanwalt den Einspruch gegen den Strafbefehl insgesamt zurücknimmt und damit das Verfahren vollständig erledigt ist. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln zur Teileins...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 19 Nebenkosten (§ 10 Abs. 1 BRKG)

Nebenkosten müssen ursächlich notwendig sein, um den dienstlichen Auftrag überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen ausführen zu können. Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstreise stehen; Folgekosten im privaten oder häuslichen Bereich sind nicht erstattungsfähig. Nebenkosten sind nicht solche, die bereits nach anderen Vorschriften ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 6. Muster: Sicherungsmaßnahmen bei einer Eigentumswohnung/einem Einfamilienhaus

Rz. 68 Muster 6.9: Sicherungsmaßnahmen bei einer Eigentumswohnung/einem Einfamilienhaus Muster 6.9: Sicherungsmaßnahmen bei einer Eigentumswohnung/einem Einfamilienhaus Nachlasssache: AZ:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung

Rz. 56 Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Nachlasssache: AZ:mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / A. Einleitung

Rz. 1 Bezüglich der Bestattung sind diverse Begriffe voneinander abzugrenzen. Zu unterscheiden ist zwischen dem privatrechtlich ausgestalteten Recht der Totenfürsorge,[1] das Ausfluss familienrechtlicher Rechte und Pflichten ist, und den öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichten, die sich aus den landesrechtlichen Bestattungsgesetzen ergeben.[2] Diese Differenzierung setzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bring Your Own Device / 6.2 Haftung des Arbeitnehmers

Eine Haftung des Arbeitnehmers kommt im Kontext BYOD beispielsweise dann in Betracht, wenn er die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten im Umgang mit dem Gerät nicht eingehalten hat. Das ist beispielsweise der Fall bei Diebstahl oder sonstigem Verlust, über den der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht unterrichtet oder IT-seitige Sicherheitsvorgaben missachtet hat. Auch in diesen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.3 Veräußerungsvorgang

Ein Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG liegt immer dann vor, wenn sich an dem in Rede stehenden Wirtschaftsgut ein Rechtsträgerwechsel vollzieht.[1] Tauschvorgänge Daher ist der Tausch eines Token einer Kryptowährung in einen Token einer anderen Kryptowährung als Veräußerung der Ersteren i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG zu bewerten.[2] Hinweis Kauf und Tausch innerhalb kurz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 4 Konsignationslagerregelung: Besonderheiten und umsatzsteuerliche Behandlung

Konsignationslager sind Warenlager eines Lieferanten, die i. d. R. in der physischen Nähe des Kunden oder gar beim Kunden unterhalten werden. Die Ware befindet sich dabei bis zum Abruf durch den Kunden im Eigentum des Lieferanten. Für den Kunden besteht neben der schnellen Verfügbarkeit der wesentliche Vorteil, dass keine Kapitalbindung (bedingt durch hohe Warenbestände) not...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telearbeitsplatz / 3 Mögliche Risiken

Heute ist das eigene Heim ein Synonym für Ruhe und Entspannung. Das Büro steht dagegen für Konzentration und Leistung. Suchen also die, die am Telearbeitsplatz arbeiten (wollen), v. a. die Ruhe? Und ist die Arbeit zu Hause wirklich besser und gesünder? Damit das Konzept Telearbeit funktioniert, sind viele Risikofaktoren zu berücksichtigen. Zu den häufigsten Risikofaktoren zäh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Kaskoversicheru... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Diebstahl des Firmen-Pkws

Einzelunternehmer Neumann hatte einen Pkw in seinem Betriebsvermögen. Er nutzte das Fahrzeug zu 2/3 betrieblich und zu 1/3 für private Zwecke. Ein halbes Jahr nach der Anschaffung und Einlage des Wirtschaftsguts ins Betriebsvermögen wird der Wagen aus seiner Privatgarage entwendet. Der Buchwert beträgt zu diesem Zeitpunkt 38.000 EUR. Die Kaskoversicherung erstattet einen Bet...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Kaskoversicheru... / 5 Diebstahl eines Firmen-Pkws

Im Rahmen eines Nutzungsüberlassungsvertrags verpflichtete sich der Gesellschafter, seiner Gesellschaft den eigenen Pkw entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft erfasste das Fahrzeug als Sonderbetriebsvermögen ihres Gesellschafters. Als der Pkw aus der Privatgarage des Gesellschafters entwendet wird, zahlt der Kaskoversicherer als Schadensersatz für den Diebsta...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Kaskoversicheru... / 6.2 Unfall im Privatbereich: Versicherungsentschädigung führt zu Betriebseinnahmen

Im Fall des Urteils vom 15.11.2011 schloss ein Freiberufler für sich und seine 3 Angestellten eine Gruppenunfallversicherung ab. Die Versicherungsbeiträge machte er als Betriebsausgaben geltend. Nach einem Unfall auf dem Bauernhof seiner Ehefrau erhielt er von der Versicherung eine Entschädigung, die das Finanzamt als Betriebseinnahmen qualifizierte. Es argumentierte, und ih...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anzeigepflichten.

Rn 5 In den Fällen des Verlusts, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung bzw der sonstigen nicht autorisierten Nutzung, unabhängig davon, ob die Schutzpflichten eingehalten wurden oder nicht, entsteht eine Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige ggü dem Zahlungsdienstleister. Maßgebend für die Anzeige ohne schuldhaftes Zögern (§ 121) ist der Zeitpunkt der Kenntnis d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Der Zahler hat bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen eines Zahlungsinstruments im Original (BGH NJW 12, 1277 [BGH 29.11.2011 - XI ZR 370/10]) eine verschuldensunabhängige Beteiligung von bis zu 50 Euro am Schaden des Zahlungsdienstleisters zu tragen. Gleiches gilt bei einer sonstigen missbräuchlichen Verwendung. Für den Zahler günstigere Vereinbarungen si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwendungsbereich.

Rn 56 Der Beweis für das äußere Bild greift nicht nur bei einem Kfz-Diebstahl ein, sondern auch bei anderen Entwendungsfällen, etwa bei einem Einbruchdiebstahl (ausf BGH MDR 15, 589 f; Köln NJW-RR 11, 1179f), Einsteigediebstahl (Kobl VersR 18, 1063, 1064), Nachschlüsseldiebstahl (BGH VersR 91, 1047; Dresd NJW-RR 18, 1122f), bei der erweiterten Hausratversicherung (Dresd Vers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Haftungsausschluss.

Rn 12 Die Haftung des Gastwirts ist ausgeschlossen, wenn der Gast oder eine ihm zurechenbare Person den Schaden allein verursacht hat (§ 701 III). Auf das Verschulden kommt es nicht an. Mitverursachung und Mitverschulden (Diebstahl mit Nachlässigkeit des Gastes) werden lediglich nach § 254 berücksichtigt (BGHZ 32, 149). Zum Ausschluss führt ferner, falls die Beschaffenheit e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 3 Stellt ein Besitzer bewegliche Sachen für karitative Zwecke an einem zugänglichen Platz zur Sammlung zusammen, wird man darin eine Übereignung an den Betreiber der karitativen Sammlung sehen müssen, keine Dereliktion (MüKo/Quack Rz 6; Erman/Ebbing Rz 3). Wird die Aufgabe des Eigentums zu Gunsten einer bestimmten Person erklärt, so liegt darin eine Übereignung an diese P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 53 Bei der Entwendung einer versicherten Sache kann der VN sehr leicht in eine große Beweisnot geraten, weil sich der Diebstahl regelmäßig im Verborgenen abspielt, so dass weder der VN noch der Versicherer Kenntnis von den näheren Umständen haben können. Auf der anderen Seite läuft der Versicherer nicht selten Gefahr, Opfer von vorgetäuschten Diebstählen zu werden. Der BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rechtswidrige Erlangung vorhandener Beweismittel.

Rn 34 Hat sich der Beweisführer die unter a) bis c) genannten Beweismittel in rechtswidriger Weise verschafft, begründet dies nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot (Werner NJW 88, 993, 994; St/J/Thole § 286 Rz 73). Zu denken ist an den Diebstahl von Unterlagen (BAGE 102, 190, 196 [BAG 15.08.2002 - 2 AZR 214/01] = NJW 03, 1204, 1206 – Diebstahl eines Werkzeugbewegun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 54 Im Rahmen der 1. Stufe hat der VN lediglich darzulegen und ggf zu beweisen, dass er oder eine andere Person das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort nach seiner Rückkehr nicht mehr vorgefunden hat (BGH NJW-RR 02, 671; KG NJW 11, 1975, 1976; Köln NJW 14, 345, 346). Dieser Beweis kann sich im Einzelfall auch durch die Verwertung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entgelt.

Rn 6 Der Zahlungsdienstleister, der ein Zahlungsinstrument ausgibt, hat dem Zahlungsdienstnutzer die Möglichkeit zu bieten, den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung des Zahlungsinstruments kostenlos anzuzeigen. Die Kostenfreiheit der Anzeige ist in § 675m I S 1 Nr. 4 geregelt. Der Zahlungsdienstleister darf aller...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1000, welcher in seinen Rechtsfolgen praktisch identisch mit denen des § 273 II ist, erfährt seine Notwendigkeit neben dem § 273 II aufgrund der Tatsache, dass Verwendungsersatzanspruch iSd § 273 II nur unter den Voraussetzungen des § 1001 fällig wird, somit also erst nach Rückgabe, was jedoch widersinnig wäre. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 1000 ist nach § 1003 als...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Zahlungsdienstleister, der ein Zahlungsinstrument ausgibt, ist verpflichtet,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 691 BGB – Hinterlegung bei Dritten.

Gesetzestext 1Der Verwahrer ist im Zweifel nicht berechtigt, die hinterlegte Sache bei einem Dritten zu hinterlegen. 2Ist die Hinterlegung bei einem Dritten gestattet, so hat der Verwahrer nur ein ihm bei dieser Hinterlegung zur Last fallendes Verschulden zu vertreten. 3Für das Verschulden eines Gehilfen ist er nach § 278 verantwortlich. Rn 1 § 691 behandelt die befugte und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wesen des Fundes.

Rn 2 Gegenstand des Fundes ist eine verlorene, dh besitzlose, aber nicht herrenlos gewordene bewegliche Sache. Besitzverlust tritt ein, wenn der unmittelbare Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgegeben oder auf andere Weise dauerhaft verloren hat. Nicht besitzlos (und infolgedessen auch nicht verloren) sind liegengelassene oder versteckte Sachen, wenn ihre Lag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Exkulpation.

Rn 3 II sieht vor, dass der Zahler auch den Haftungshöchstbetrag von 50 Euro nicht zu tragen hat, wenn er nicht in der Lage war, den Verlust, den Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments vor einer Zahlung zu bemerken. Durch diesen Einwand hängt die Haftung des Zahlers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge künftig in allen Fällen von einem Versc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Straftat.

Rn 3 Eine Straftat liegt nur dann vor, wenn die Strafbarkeit der Tat gesetzlich normiert war, bevor die Tat begangen worden ist (§ 1 StGB). Die Straftat ist strikt von der Ordnungswidrigkeit zu unterscheiden. Allerdings ergeben sich nicht nur aus dem StGB mögliche Straftaten iSd § 992. Denn maßgeblich ist – wie der Wortlaut ›durch eine Straftat den Besitz verschafft‹ vorgibt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten der Schadensfeststellung.

Rn 18 Im Vorfeld jedes Ersatzanspruchs (auch bei § 249) können dem Geschädigten Kosten für die Ermittlung des ersatzfähigen Schadens und des zum Ersatz verpflichteten Schädigers entstehen. BGHZ 66, 112, 115 hat diesen Aufwand jedoch ›aus Erwägungen des Verantwortungsbereichs und der Praktikabilität‹ idR für nicht ersatzfähig gehalten. Das soll nicht nur für einen Aufwand an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 S 2 hat keinen Regelungsgehalt, sondern verweist nur auf die ohnehin bestehende Geltung der Tierschutzgesetze. Hierzu zählen auch die ebenfalls neu eingefügten §§ 251 II 2, 903 2 sowie die §§ 765a I 2 u 811c I ZPO. S 3 Hs 1 stellt klar, dass Tiere trotz 1 keine Rechtssubjekte sind, sondern als Rechtsobjekte weiterhin Gegenstand von Rechtsgeschäften sein können. Dementsp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verschuldensunabhängige Haftung.

Rn 2 I enthält die Grundregelung zur Haftung für Schäden des Zahlungsdienstleisters, die durch Verlust, Diebstahl oder das sonstige Abhandenkommen bzw. eine sonstige missbräuchliche Verwendung eines Zahlungsinstruments entstehen. Die sonstige missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn in Bezug auf nicht körperliche Gegenstände (zB PIN, TAN) eine Fremdnutzung ermöglicht wird....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 16 Die Vergrößerung der Mietfläche der vermieteten Räume, zB durch Anbau oder Vergrößerung von (Ständer-)Balkonen (BGH NJW 12, 63 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 242/10] Rz 25), wenn nicht schon einer besteht (LG Berlin GE 06, 190), oder Erweiterung der vorhandenen Räume (die Vergrößerung der Mietsache im Übrigen unterfällt § 555b Nr 7, dort Rn 21); s.a. Rn 15. Bauliche Verände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verlust in anderer Weise.

Rn 3 Ein Besitzverlust in anderer Weise meint den unfreiwilligen Besitzverlust, der also ohne Willen des Besitzers eintritt. In Betracht kommt insb Diebstahl und ähnliches Verhalten Dritter. Der auf Grund von Willensmängeln des Besitzers herbeigeführte Besitzverlust bleibt freiwillig. Ein nachträgliches Einverständnis des früheren Besitzers macht den unfreiwilligen Besitzver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abhandenkommen.

Rn 3 Nach allg Auffassung ist eine Sache abhandengekommen, wenn entweder der Eigentümer oder sein Besitzmittler den unmittelbaren Besitz ohne seinen Willen verloren hat (Neuner JuS 07, 401, 403). Nicht erforderlich ist ein Besitzverlust gegen den Willen des Eigentümers. Das Gesetz nennt ausdrücklich Diebstahl und Verlust der Sache, macht aber mit dem Hinweis auf ein sonstige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Sonderfälle.

Rn 52 Der Entzug einer Sache, insb durch Diebstahl oder Unterschlagung, verletzt nicht nur den Besitz, sondern auch das Eigentum, da die Nutzungsmöglichkeit entfällt (BGHZ 75, 230, 231; VersR 75, 658, 659). Str ist dies für den versuchten Sachentzug: für Eigentumsverletzung zB BeckOGK/Spindler § 823 Rz 147; Soergel/Spickhoff § 823 Rz 69 mwN; dagegen zB Erman/Wilhelmi § 823 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sachlicher und persönlicher Schutzbereich und Schutzzweckzusammenhang.

Rn 234 Der durch die Schutzgesetzverletzung verursachte Schaden muss in den sachlichen und persönlichen Schutzbereich der verletzten Norm fallen (s nur BGH NJW 19, 3003 Rz 14 mwN; VersR 20, 1452 Rz 10): Das betroffene Rechtsgut muss vom Schutzgesetz erfasst sein, was zB nicht der Fall ist für das Vermögen bei Eingriffen in den Straßenverkehr iSd §§ 315 ff StGB (BGHZ 19, 114,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Zahlungsdienstnutzer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. 2Er hat dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 690 BGB – Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung.

Gesetzestext Wird die Aufbewahrung unentgeltlich übernommen, so hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Rn 1 § 690 privilegiert den unentgeltlichen Verwahrer mit einer Haftungsmilderung (§ 277), weil er typischerweise fremdnützig tätig wird. Voraussetzung ist ein wirksamer, unentgeltlicher Verwahrungsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das Unterkapitel regelt zunächst die Haftung bei nicht autorisierten oder mangelhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen in der Vertragsbeziehung zwischen Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister. Ferner finden sich in dem Unterkapitel Regeln zur Verteilung der Beweislast (§§ 675w, 676). Die Beweislast für die rechtlich einwandfreie Ausführung liegt grds beim Zahlungsd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1006 ist nur anwendbar für bewegliche Sachen und Tiere (§ 90a), für Immobilien gilt allein § 891; bei Schuldurkunden (vgl § 952 I 1), Wertpapieren und dem Kfz-Brief (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil II) als in der Praxis häufigstem Fall greift die Bestimmung ebenfalls nicht: Eine widerlegliche Vermutung greift laut BGH für ein Eigentumsrecht zu Gunsten des unmittel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Substanzmangel.

Rn 9 Mietflächenunterschreitung um mehr als 10 % (BGH NJW 10, 292 [BGH 28.10.2009 - VIII ZR 164/08] und NJW 11, 1282 für Wohnraummiete; BGH NJW 05, 2152 [BGH 04.05.2005 - XII ZR 254/01] für Gewerberaummiete; darüber hinausgehend Dresd NZM 19, 784 [OLG Dresden 10.07.2019 - 5 U 151/19] bei ›echter Quadratmetermiete‹; zur Mietflächenunterschreitung um weniger als 10 %: BGH NJW-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Pflichten des Zahlungsdienstleisters.

Rn 2 Die Aufzählung der Pflichten des Zahlungsdienstleisters im Zusammenhang mit der Ausgabe eines Zahlungsinstruments ist nicht abschließend. Hintergrund ist es, den Missbrauch zu verhindern oder die Folgen so gering wie möglich zu halten. In Bezug auf die personalisierten Sicherheitsmerkmale des Zahlungsinstruments ist zu gewährleisten, dass nur die zur Nutzung berechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Abmahnung.

Rn 67 Grds setzt die verhaltensbedingte Kündigung eine Abmahnung und erneute vergleichbare Pflichtverletzung voraus (zur Kündigung aus wichtigem Grund § 314 II Rn 7). Die Abmahnung verbraucht – auch in der Wartezeit – das Kündigungsrecht, sofern ihr nichts Abweichendes zu entnehmen ist (BAG NZA 16, 540 [BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15]), wegen der abgemahnten Pflichtverletzung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 2333 I regelt die Entziehung des Pflichtteils der Abkömmlinge (§ 2303 Rn 2), II ordnet die entspr Geltung für Eltern und Ehegatten an. Deren schuldhafter Verstoß gegen die Familiensolidarität (Rn 1) ist Voraussetzung der Entziehung (Ddorf NJW 68, 944 [OLG Düsseldorf 23.02.1968 - 7 U 128/66]). Daher liegt grds kein Entziehungsgrund vor, wenn der Berechtigte in Notwehr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschluss des Wertersatzes, III 1.

Rn 14 Auch für den Ausschluss des Wertersatzes gibt es drei Fallgruppen. (1.) Der zum Rücktritt berechtigende Mangel hat sich erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt, Nr 1 (vgl § 467 1 Hs 2 aF). Denn wenn sich der Mangel schon vorher gezeigt hätte, wäre der Empfänger wahrscheinlich schon vor der Verarbeitung zurückgetreten und hätte dann seine Pflicht durch d...mehr