Fachbeiträge & Kommentare zu Direktversicherung

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§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 131 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[139] Rz. 132 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Abtretungsvereinbarung und -anzeige

Rz. 555 Daraus folgt, dass die Abtretungsvereinbarung zwar nach den Regeln des BGB grundsätzlich auch formlos geschlossen werden kann, die Abtretung jedoch erst mit der Anzeige in Textform durch den bisher Berechtigten an den Versicherer wirksam wird. Ohne bedingungsgemäße Anzeige ist die Abtretung absolut unwirksam.[945] Die Abtretungsanzeige kann vorweggenommen werden; z.B...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Wohngebäudeversicherung ist Bestandteil der Sachversicherung. Bei ihr handelt es sich um eine Versicherungsform, in der Versicherungsschutz für typische Gebäudegefahren miteinander kombiniert ist. Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für die drei Gefahrengruppen Im Regelfall sch...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 289 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / gg) Pfändbarkeit von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 606 Rentenleistungen der betrieblichen Altersversorgung, und damit auch solche aus Direktversicherungen oder der Pensionskasse, sind als Arbeitseinkommen nach Eintritt des Versorgungsfalls nur nach Maßgabe der §§ 850a–850i ZPO pfändbar.[1054]mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Informationspflichten bei PRIIPs

Rz. 85 Für so genannte "Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (PRIIPs)" (Verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) gelten seit dem 1.1.2018 besondere Informationspflichten. Diese sind in der "Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte"[71] (PRIIP-Ver...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 2.1 Wechsel zwischen externen Durchführungswegen

Wird die betriebliche Altersversorgung über externe Durchführungswege durchgeführt (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), führt ein Wechsel zwischen diesen Versorgungsträgern zu einem Zufluss von Arbeitslohn. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen einräumen. Übe...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.3 Übertragung der Versorgungszusage

In den Fällen, in denen der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen Anwartschaft nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG und § 4 Abs. 3 BetrAVG übertragen wird, übernimmt der neue Arbeitgeber das angesammelte Versorgungskapital vom bisherigen Arbeitgeber und erteilt eine neue wertgleiche Versorgungszusage. Der Übertragungswert ist gesetzlich festgelegt[1] und bleibt steuerfrei [2], wenn d...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 3 Leistungen aus der Insolvenzsicherung

Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung – bei Rückversicherung des Lebensversicherungsunternehmens[1] – und des Dritten, über den die privatrechtliche Insolvenzsicherung abgewickelt wird, gehören im Insolvenzfall zu den Einkünften, zu denen die Versorgungsleistungen gehören würden, wenn der Sicherungsfall nicht eingetreten wäre. Durch die Insolvenzsicherung der betrieb...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 2.3 Wechsel zwischen externen und internen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung von einem internen Durchführungsweg (Direktzusage oder Zusage auf Unterstützungskassenleistungen) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung), rechnet ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag zum Arbeitslohn. [1] Der Vorgang ist wirtschaftlich so zu be...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.2 Übernahme der Versorgungszusage

Im Fall der Übernahme der Versorgungszusage nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG liegt lediglich ein Schuldnerwechsel vor. Die Zusage wird vom neuen Arbeitgeber unverändert übernommen und weitergeführt. Der Vorgang bleibt ohne lohnsteuerliche Folgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung sowohl beim alten als auch beim neuen Arbeitgeber über einen Pension...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.4 Keine schädliche Verwendung bei Riester-Förderung

Zuwendungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Riester-Förderung profitieren.[1] Ein Wechsel des externen Versorgungsträgers (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) bei Beendigung des Dienstverhältnisses[2] stellt keine schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen i. S. d. "Riester-Förd...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.1 Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wird der Arbeitslohn zugunsten einer wertgleichen Pensionszusage herabgesetzt, fließt dem Mitarbeiter insoweit während seiner aktiven Arbeitszeit steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht zu. Durch eine solche Verlagerung des Lohnsteuerabzugs in die Zeit des Ruhestands (nachgelagerte Besteuerung) kann eine Steuerstundung eintreten. Arbeitsrechtlich liegt eine durch Gehaltsumwandlu...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.2 Vertraglich unverfallbare Anwartschaften

Die Überführung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel, die lediglich aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit oder ohne Fristerfordernis unverfallbar sind, ist ebenfalls steuerfrei.[1] Hinweis Freiwillige Zahlungen bei verfallbaren Anwartschaften Scheidet ein Arbeitnehmer mit verfallbarer Anwartschaft aus dem Dienstverhältnis aus und ...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.4 Ausschluss der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 55 EStG ist ausgeschlossen bei Betriebsübergang nach § 613a BGB, weil das Dienstverhältnis nicht beendet wird und § 4 BetrAVG dann keine Anwendung findet. Ohne Arbeitgeberwechsel kann eine Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung jedoch unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 55c Buchst. a EStG steuerfrei bleiben[1] wenn ...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Ablösung bei Liquidation eines Unternehmens

Um zu vermeiden, dass die Auflösung eines Unternehmens nur daran scheitert, weil noch Versorgungsleistungen zu erbringen sind ("Rentenverwaltung"), enthält § 4 Abs. 4 BetrAVG die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die vollständige Liquidation eines Unternehmens. Eine Versorgungszusage kann danach von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne ...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Die betriebliche Altersversorgung ist für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers verpflichtend nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zu schützen. Träger der Insolvenzsicherung, der bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers für dessen Verpflichtung einsteht, ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.5 Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen, die auf einem steuerfreien Übertragungsbetrag nach § 3 Nr. 55 EStG beruhen, rechnen weiterhin zu den Einkünften, zu denen sie gehört hätten, wenn eine Übertragung[1] nicht stattgefunden hätte.[2] Durch diese Regelung wird vermieden, dass die steuerliche Behandlung der Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung ...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.3 Übertragung nach Abkommen der Versicherungswirtschaft

Auch das "Abkommen" der Versicherungswirtschaft zur "Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bei Arbeitgeberwechsel" ermöglicht die Fortsetzung von Verträgen der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel. Die Übertragung ist steuerneutral und löst keine Steuerpflicht aus.mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1 Wechsel zwischen den externen Durchführungswegen

Übertragungen von Versorgungsanwartschaften können mit oder ohne Arbeitgeberwechsel erfolgen. In beiden Fällen ergeben sich grundsätzlich keine steuerlichen Auswirkungen, wenn die Anwartschaften vor und nach der Übertragung der betrieblichen Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung (Direktversicherung) durchgef...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Wechsel von internen zu externen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung aus dem Bereich der internen Durchführungswege (Pensions-/Direktzusage bzw. Unterstützungskasse) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds bzw. Direktversicherung) gehört ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag grundsätzlich zum Arbeitsentgelt. Dabei wird der Ablösebetrag ...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 4.5 Mitteilungspflichten

Der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse sind verpflichtet, dem Pensionsfonds mitzuteilen, dass sie steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 66 EStG erbringen. Die Mitteilungspflicht kann durch einen Auftragnehmer wahrgenommen werden.[1] Der Pensionsfonds erstellt auf Basis dieser Mitteilung Bescheinigungen über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen für die Einkommensteue...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 3 Übersicht der Angaben im Lohnkonto

Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.11 Pauschal besteuerter Arbeitslohn

Als weitere im Lohnkonto aufzuzeichnenden Bezüge, die mit einem festen Pauschsteuersatz versteuert werden, kommen in Betracht: Mahlzeiten, steuerpflichtige, pauschal versteuerte Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (nicht aber Geldleistungen, die kein Zehrgeld sind[1], sie sind bereits im Bruttoarbeitslohn zu erfassen), Erholungsbeihilfen, pauschal versteuertes Entg...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.3 Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Pauschalierungsmöglichkeiten für eine "alte" Direktversicherung gelten auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, selbst wenn diese als beherrschende Gesellschafter anzusehen sind. Sofern eine klare, eindeutige und im Voraus getroffene Vereinbarung vorliegt, konnte die GmbH für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktversicherung abschließen und die pauschale Lohns...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 5 Mitteilungspflichten im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge

Der Arbeitgeber muss der Versorgungseinrichtung spätestens 2 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder Beendigung des Dienstverhältnisses die steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds[1] mitteilen.[2] Der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung wird dadurch ermöglicht, ihren Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Besche...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Direktversicherungen

Rz. 65 Direktversicherungen erfüllen die gleiche Funktion wie Pensionszusagen, da in beiden Fällen dem berechtigten Arbeitnehmer Leistungen für dessen Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt werden. Das bilanzierende Unt entledigt sich im Regelfall durch Beitragszahlung seiner Verpflichtung. Da die Beitragskalkulation der VersicherungsUnt aufsichtsrech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.1 Arten von unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 48 Der Gesetzgeber verwendet in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie in § 253 Abs. 1 und 2 HGB den Begriff "Altersversorgungsverpflichtungen". Demgegenüber wird in § 266 Abs. 3 B 1. HGB von "Rückstellungen für Pensionen" gesprochen. Die Begriffe "Altersversorgungsverpflichtungen" und "Pensionsverpflichtungen" werden als deckungsgleich behandelt (§ 253 Rz 69).[1] Unter unmittelb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Abs. 3 B. 1.)

Rz. 136 Bei Pensionsrückstellungen handelt es sich um der Höhe und Fälligkeit nach ungewisse Verbindlichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Pensionen umfassen Aufwendungen für laufende Pensionen, für Anwartschaften auf eine Pension oder vergleichbare Verpflichtungen im Versorgungsfall. Ähnliche Verpflichtungen sind sonstige ungewisse Verbindlichkeiten aus zugesagten L...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.28 Berechnung von Pensionsrückstellungen (Nr. 24)

Rz. 153 Aufgrund der Komplexität der Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden mit Nr. 24 ausdrücklich Angaben bzgl. der zur Bewertung der Pensionsrückstellungen angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren und den grundlegenden Annahmen, insb. den Zinssatz und den erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen, sowie die zugrunde gelegten biometrischen Annahme...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.4 Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung

Rz. 144 Zu den aktivierungsfähigen Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung zählen u. a. Direktversicherungen, Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionsfonds als auch Einstellungen in die Pensionsrückstellungen.[1] Der Ansatz ist an das Angemessenheitsgebot (Rz 110) gebunden und bedingt zudem, dass die Ausgaben auf den Zeitraum der Herstellun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Mittelbare Verpflichtungen

Rz. 63 Mittelbare Pensionsverpflichtungen sind solche, bei denen die Erfüllung der Verpflichtungen nicht durch das TrägerUnt, sondern von einem anderen Rechtsträger vorgenommen wird. Die Verpflichtung des TrägerUnt besteht in der nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG gebotenen Einstandspflicht für die zugesagten Leistungen. Derartige mittelbare Verpflichtungen betreffen folgende Du...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2.3 Praxisfälle

Rz. 110 Zur Absicherung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von KapG oder KapCoGes sind in der Praxis Sicherstellungen der Begünstigten durch Verpfändungen von VG, bspw. Wertpapierdepots, anzutreffen. In den Fällen weniger oder relativ hoher Einzelzusagen werden auch Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung und zur Risikovorsorge zur Vermeidung unerwünsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1.2 Mittelbare und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB)

Rz. 83 Die Regelung für mittelbare und ähnliche Verpflichtungen betrifft nicht nur Altfälle, sondern gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens für sämtliche mittelbare Verpflichtungen. Dem Passivierungswahlrecht unterliegt nicht die gesamte Pensionsverpflichtung, denn diese ist auf das TrägerUnt übertragen worden. Dem Passivierungswahlrecht unterliegen vielmehr Unterdecku...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.3 Aufwendungen für Altersversorgung

Rz. 112 Die in Posten Nr. 6b enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung bedürfen eines gesonderten Ausweises durch einen "Davon"-Vermerk, sofern sich diese Angabe nicht dem Anhang entnehmen lässt. Praxis-Beispiel Zu den Aufwendungen für Altersversorgung zählen Pensionszahlungen mit oder ohne Rechtsanspruch (sofern diese nicht erfolgsneutral zulasten der Pensionsrückstellun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 5 Abgrenzung zur betrieblichen Altersversorgung

Zuwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) sind von den gesetzlichen Zukunftssicherungsleistungen zu unterscheiden. Der steuerfreie Aufbau der Basisversorgung, also insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung, erfolgt über § 3 Nr. 62 EStG, während der Aufbau einer Zusatzversorgung über § 3 Nr. 56 EStG oder...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.3 Direktversicherung

Hat der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen und sind der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers bezugsberechtigt, handelt es sich um eine sog. Direktversicherung i. S. d. § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter. Direkt...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.3 Direktversicherung

Hat der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen und sind der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers bezugsberechtigt, handelt es sich um eine sog. Direktversicherung i. S. d. § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter. Direkt...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1 Beiträge an eine Direktversicherung, kapitalgedeckte Pensionskasse oder einen Pensionsfonds

11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steu...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1 Beiträge an eine Direktversicherung, kapitalgedeckte Pensionskasse oder einen Pensionsfonds

11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steu...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.2 Pauschalierung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung kann die Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers und von Zuwendungen an eine Pensionskasse mit 20 % pauschal erhoben werden, soweit die Beiträge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen und aus dem ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bezogen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.2 Pauschalierung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung kann die Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers und von Zuwendungen an eine Pensionskasse mit 20 % pauschal erhoben werden, soweit die Beiträge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen und aus dem ersten Dienstverhältnis des Arbeitnehmers bezogen...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.3.1.1.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Rechtslage bis 2017 Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG für die Jahre bis einschließlich 2017 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG-West) steuerfrei. Im Jahr 2017 sind somit jährlich 3.048...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Ausgaben eines Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer führen nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Versorgung gegen die Versorgungseinrichtung (also gegen einen Dritten) hat. Die möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ergeben sich aus dem BetrAVG. Danach kann die betriebl...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 17 Entgeltumwandlung und Wechsel des Arbeitgebers

Der Beschäftigte kann bei Vereinbarungen bis 31.12.2004 aufgrund § 4 BetrAVG a. F. verlangen, dass der alte Arbeitgeber den Barwert der erworbenen Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versicherer überträgt, wenn diese bereit sind, die entsprechende Zusage zu übernehmen.[1] Diese Möglichkeit besteht in der Regel nicht bei den Durchführungswegen Unterstützungsk...mehr