Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art 1 ROM I 2, 28; Art 2 ROM I 4; Art 24 ROM I 5; Art 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubnispflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fürsorgepflicht.

Rn 99 Die Schadensabwendungspflicht als Teil der Fürsorgepflicht verpflichtet den ArbG, Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeit der ArbN zu treffen (§ 618 Rn 2), iRd Zumutbaren ihre Gegenstände vor Beschädigung zu schützen (BAG NZA 00, 1052) und vor drohenden Gefahren zu warnen (BAG NZA 09, 193 [BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07]). Der ArbG darf auch selb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anbahnungssituation.

Rn 12 Auch Art 6 schützt wie seine Vorläufer grds an sich nur den passiven, nicht den aktiven Verbraucher, doch droht die Rspr des EuGH zu Art 17 (ex 15) EuGVVO dies zu verwässern, wenn wirklich keine Kausalität des Ausrichtens für den Vertragsschluss mehr gefordert wird (Rn 17; vgl Bisping ERPL 14, 513). Die objektiven Voraussetzungen sind in I lit a) und b) neu und alterna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Pflichtteilsberechtigter.

Rn 1 Pflichtteilsberechtigt sind (nur) Abkömmlinge (I 1), Eltern und Ehegatten (II 1) sowie eingetragene Lebenspartner (§ 10 VI LPartG), die wie Ehegatten zu behandeln sind. Zum Ausschluss entfernterer Abkömmlinge oder der Eltern vgl § 2309. Rn 2 Abkömmling (§ 1924 Rn 2 ff) ist, wer mit dem Erblasser in grader Linie (§ 1589 I 1) absteigend verwandt ist (Kinder, Enkel, nicht: ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Ausnahmetatbestände.

Rn 27 Nach § 20 I 1 AGG ist eine Ungleichbehandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters und des Geschlechtes zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (BGH MDR 20, 1059 Rz 22). Ob ein sachlicher Grund besteht, ist anhand einer wertenden Feststellung im Einzelfall nach den Maßstäben von Treu und Glauben (§ 242) zu beurteilen (BGH MDR 20, 1059 Rz 24). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 21 EuMVVO – Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der Bestimmungen dieser Verordnung gilt für das Vollstreckungsverfahren das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats. Ein vollstreckbar gewordener Europäischer Zahlungsbefehl wird unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie eine im Vollstreckungsmitgliedstaat vollstreckbar gewordene Entscheidung. (2) Zur Vollstreckung in einem anderen Mitgliedsta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Auslandssachverhalte.

Rn 16 In Anwendung deutschen Sachrechts kann unter Berücksichtigung ausl Vorstellungen und Gebräuche einem Deutsch-Ausländer, der zudem noch einen ausl Nachnamen trägt, ein nach deutschem Recht an sich unzulässiger Vorname erteilt werden (Frankf StAZ 00, 238 [OLG Frankfurt am Main 17.02.2000 - 20 W 86/98] und 267 [OLG Frankfurt am Main 17.02.2000 - 20 W 450/98] zu türkischer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eheakzessorische Vaterschaft (Nr. 1).

Rn 2 Vater eines Kindes ist kraft Gesetzes der Mann, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Die Vaterschaftsvermutung setzt eine wirksam geschlossene (Oldbg FamRZ 20, 1476) und bei Geburt des Kindes bestehende Ehe (§§ 1564, 1313) voraus, die im Zweifel durch entspr Urkunden nachzuweisen ist (Hamm FamRZ 22, 1487). Für ein vor der Ehe geborenes ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Eigenständige Kollisionsrechtsvereinheitlichung.

Rn 18 Seitdem die EU in Art 65 Buchst b EGV (Art 81 Buchst c AEUV) eine (beschränkte) kollisionsrechtliche Rechtssetzungskompetenz erhalten hat, sind sukzessive ganze Anknüpfungsgegenstände erfassende, unmittelbar anwendbare europäische Kollisionsnormen erlassen worden. Ausgenommen von dieser Kompetenz ist Dänemark, das auch nicht wie das Vereinigte Königreich und Irland vom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kündigungsfristen, Abs 1 u 2.

Rn 2 Soweit keine anderweitige Regelung (vgl III–VI) besteht, gilt die Grundkündigungsfrist des I von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, bei Kündigung durch den ArbG ist II zu beachten. II sieht für die Arbeitgeberkündigung eine Verlängerung der Kündigungsfrist, gestaffelt nach der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses, vor (keine Altersdiskriminierung [BAG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sozialauswahl.

Rn 78 Ist der ArbN, dessen Arbeitsplatz weggefallen ist, mit anderen ArbN vergleichbar, so ist aufgrund der gesetzlich angeordneten Sozialauswahl, § 1 III 1 Hs 1 KSchG, nicht unbedingt ihm zu kündigen, sondern dem vergleichbaren ArbN, der bei ausreichender Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeitsdauer (richtiger: Unternehmenszugehörigkeit), Lebensalter (BAG NZA 17, 902 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. (Un-)Genannte Verbraucherschutzrichtlinien und -normen.

Rn 11 Art 46b gilt für die Umsetzungsnormen der in III oder IV genannten RL 93/13, 02/65 und 08/48 sowie 08/122 – also Klausel-, –, Fernabsatz, Finanzdienstleistungen und Verbraucherkredit- sowie Timesharing-RL. Mit der Gesetzesänderung zum 13.6.14 (oben Rn 1) wurde die RL 97/7 (ex Nr. 2) zum Fernabsatz aus dem Katalog gestrichen, mit der Änderung zum 1.1.22 (oben Rn 1) die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1a Mit dem Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.2.01 (BGBl I, 266) ist der Pfändungsschutz zugunsten Unterhaltsberechtigter auf Lebenspartner und frühere Lebenspartner erstreckt worden. Durch das Siebte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 13.12.01 (BGBl I, 3638) hat § 850c eine bedeutend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 20 EuVTVO – Vollstreckungsverfahren.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der Bestimmungen dieses Kapitels gilt für das Vollstreckungsverfahren das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats. Eine als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigte Entscheidung wird unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie eine im Vollstreckungsmitgliedstaat ergangene Entscheidung. (2) Der Gläubiger ist verpflichtet, den zuständigen Voll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verbrauchergeschäfte.

Rn 22 Außerhalb des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen hat schon das RG einen Kontrahierungszwang unter den Voraussetzungen von § 826 angenommen (RGZ 148, 334; 133, 390). Danach besteht dann eine Pflicht zum Vertragsabschluss, wenn die Verweigerung eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung darstellen würde, was insb bei Monopolbetrieben und bei lebensnotwendigen Leistung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Internationales Recht.

Rn 36 Die internationalen Vereinbarungen des Arbeitsvölkerrechts binden unmittelbar nur die vertragsschließenden Staaten. Nach Ratifizierung der Vereinbarung ist durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit auch unmittelbar subj Rechte der Bürger begründet werden, wie zB durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.50 (Art 11 und 14)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kontrahierungszwang.

Rn 7 Den Gegensatz zur Abschlussfreiheit bildet der Kontrahierungszwang. Er kann va auf Rechtsgeschäft oder auf Gesetz beruhen. Rn 8 Der wichtigste Kontrahierungszwang durch Rechtsgeschäft liegt in der Einräumung einer Option: Diese berechtigt den anderen Teil, durch einseitige Willenserklärung einen Vertrag mit dem Optionsgeber zustande zu bringen. Dabei kann man die Verkauf...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / dd. Einhaltung des Mindestschutzes (Minimum Safeguards)

Tz. 59 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Beim Mindestschutz handelt es sich nach Art. 18 der Verordnung um "Verfahren, die von einem eine Wirtschaftstätigkeit ausübenden Unternehmen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundpr...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / A. Ursprung, Ziele und Rahmenkonzepte

Tz. 1 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst verschiedene Formen der Berichterstattung über die Themenbereiche "Umwelt", "Soziales" und "Unternehmensführung" (Environmental – Social – Governance, kurz: ESG) und wird daher oftmals auch als ESG-Berichterstattung bezeichnet. Auch finden sich Anglizismen, wie Corporate Sustainability Reporting, ku...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß.

Rn 20 Verstöße gegen den op wurden bisher gesehen in folgenden Fällen: Entziehung der Rechtsfähigkeit oder wegen Art 3 II GG auch Beschränkung der Geschäftsfähigkeit von Ehefrauen (Looschelders Rz 35; Staud/Hausmann Art 7 Rz 57 ff); Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit mit 10 Jahren (Köln FamRZ 97, 240); Wahl eines anstößigen oder lächerlichen (Bremen NJW-RR 96, 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. 2Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätzliches.

Rn 10 Die freie Entscheidung von Verein und Mitglied über Ein- und Austritt bzw Aufnahme gehört zu den Grundprinzipien des Vereinsrechts und ist Voraussetzung funktionierenden Wettbewerbs im Vereinswesen. Selbst wenn der Bewerber um die Mitgliedschaft alle satzungsgemäßen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt, besteht kein Aufnahmezwang, wenn sich der Verein nicht satzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele (Abs 2).

Rn 18 II enthält Regelbeispiele für eine unangemessene Benachteiligung iSv I (BGHZ 153, 155). Die Unwirksamkeit entfällt ausnahmsweise dann, wenn eine Gesamtwürdigung aller Umstände ergibt, dass die Klausel den Kunden nicht unangemessen benachteiligt (BGH NJW 03, 1447 [BGH 28.01.2003 - XI ZR 156/02]; Grüneberg/Grüneberg § 307 Rz 28). Rn 19 Wie bei I (s Rn 11) trägt der Vertra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. 2Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) 1Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. 2Die Entschädi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Abwägungsregeln.

Rn 10 Auf der Grundlage des unter a) Gesagten haben sich folgende (s Stoffels Rz 484 ff) Abwägungsregeln herausgebildet (unangemessen +, nicht –): Summierungseffekt/›Klauselinfektion‹ von nachteiligen Klauseln iVm benachteiligender Wirkung einer noch hinnehmbaren Klausel (+BGH NJW 07, 997 [BGH 05.12.2006 - X ZR 165/03]; 03, 2234 [BGH 14.05.2003 - VIII ZR 308/02]) oder Indivi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundsätzliches Haftungsregime nach dem AGG.

Rn 2 Der ArbG haftet für eigene Verstöße, ferner für Verstöße seiner Organmitglieder (§ 31 BGB) und Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB), also der Mitarbeiter in Vorgesetztenfunktionen (BAG DB 69, 446 [BAG 17.12.1968 - 5 AZR 149/68]), keine Privilegierung wg betrieblich veranlasster Tätigkeit im Verhältnis zum Geschädigten (BAG NZA 08, 223 [BAG 25.10.2007 - 8 AZR 593/06]; Walker N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragspflichtverletzung, Abs 3.

Rn 13 Für Benachteiligungen durch ArbG, Dienst- oder Auftraggeber (§ 6 III), ggf aufgrund Zurechnung nach § 31 BGB oder § 278 BGB, ist III nur deklaratorisch. Zusammen mit § 12 soll § 7 jedoch auch für Benachteiligungen durch Beschäftigte gelten, die über III gleichfalls eine Haftung des ArbG begründen soll (BTDrs 16/1780, 34). Wegen der vertraglichen Natur der Haftung erfol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Beweislast.

Rn 11 Der Vertragspartner des Verwenders trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihn die Klausel unangemessen benachteiligt (BGH WM 96, 56 [BGH 21.11.1995 - XI ZR 255/94]; 91, 1642 [BGH 29.05.1991 - IV ZR 187/90]). Der Verwender muss aber die sein Angebot bestimmenden und für die Beurteilung der Unangemessenheit relevanten (etwa für die Amortisation bei Laufzeitklau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Eine unterschiedliche Behandlung kann nach I gerechtfertigt sein, dies ist zentraler allg Rechtfertigungsgrund. II regelt Grenzen der Rechtfertigung bei Entgeltbenachteiligung. I setzt Art 4 I RL 2000/43/EG und 2000/78/EG und Art 2 VI RL 76/207/EWG um (BTDrs 16/1780, 35). Hauptgegenstand ist unmittelbare Benachteiligung (§ 3 I). Mittelbare Benachteiligung scheidet bei s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Benachteiligungsverbot, Abs 2.

Rn 8 Gem II gilt das Verbot der Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft auch für sonstige zivilrechtliche Schuldverhältnisse iSd § 2 I Nr 5–8 (BGH NZA-RR 18, 122 [BGH 01.06.2017 - I ZR 272/15]), wobei insb Nr 8 bedeutsam ist. Schon ein einzelnes Geschäft Privater ist erfasst, sofern der Vertragsschluss öffentlich angeboten wurde (BTDrs 16/1780, 42; Ring ZGS 06, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Transparenzgebot (S 2).

1. Verstoß gegen Transparenzgebot als unangemessene Benachteiligung. Rn 13 2 stellt wegen EuGH NJW 01, 2244 klar, dass sich eine unangemessene Benachteiligung auch aus der Intransparenz der Klausel ergeben kann. Das Transparenzgebot verlangt, dass eine Klausel für den typischerweise bei Verträgen der betr Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGHZ 115, 115; 106, 49; NJW 06,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, diemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz- und Entschädigungsanspruch, Abs 2.

Rn 3 II regelt Sekundäransprüche auf Schadensersatz (1, 2) und Entschädigung (3). Der verschuldensabhängige Schadensersatzanspruch entspricht strukturell § 280 I BGB sowie § 15 I AGG (§ 15 Rn 3 ff; krit Looschelders JZ 12, 105, 111). Steht pflichtwidrige Benachteiligung fest, kann Benachteiligender Entlastungsbeweis gem 2 führen, dass er sie nicht zu vertreten hat, § 276 BGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Alter.

1. Unmittelbare Benachteiligung. Rn 19 Ausschreibung nur für Personen bis 25 Jahre; Ausschreibung gerichtet an ›Young Professionals‹ (BAG NZA 13, 498); Verdoppelung Abfindung von einem halben auf ein Jahresgehalt abhängig von 55. oder 56. Lebensjahr (BAG DB 08, 415); Altersabstandsklauseln (aber gerechtfertigt: max Altersabstand von 15 Jahren für Hinterbliebenenversorgung, BA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 12 Wirksam +, nicht –: unverzügliche Anzeigepflicht (–BGH NJW 99, 1031 [BGH 21.01.1999 - III ZR 289/97]) oder zweiwöchige Ausschlussfrist (–BGH NJW-RR 05, 247 [BGH 28.10.2004 - VII ZR 385/02]) für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Bauvertrag; Auferlegung der Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz auf den Auftr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 5 Ein Verstoß gegen § 11 indiziert im Regelfall die Benachteiligung mit den Rechtsfolgen der §§ 6, 7, 16 (nicht § 823 II BGB, da § 11 kein Schutzgesetz, s § 7 Rn 2) und führt zur Beweislastumkehr gem § 22 (§ 22 Rn 5). Während des Auswahlverfahrens ist die Ausschreibung für den ArbG bindend (BAG NZA 09, 1087 [BAG 21.07.2009 - 9 AZR 431/08]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rechtsfolgen.

Rn 18 Die Verletzung von § 12 ist nicht gesondert sanktioniert, kann aber Pflichtwidrigkeit des ArbG und bei Benachteiligung Schadensersatzansprüche, § 15, begründen (§ 15 Rn 2). Auch ein Zurückbehaltungsrecht des ArbN nach § 273 BGB kommt in Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit von Formularklauseln wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot.

Rn 8 Wegen des Verstoßes gegen das sog Transparenzgebot (vgl BGH ZMR 12, 617) hat der BGH (NZM 06, 623) die formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen bei einer Klauselkombination für unwirksam gehalten (vgl schon BGH ZMR 98, 752). Regelungen, die sich insgesamt mit der Renovierungspflicht des Mieters befassen, werden als zusammengehörig betrachtet. Das gelte nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unerheblichkeit von Zurückweisung oder Duldung, Abs 2.

Rn 5 Gem II kommt es auf die Reaktion des Benachteiligten nicht an: Auch wenn er die Maßregelung duldet, kann er dagegen gerichtlich vorgehen, auch Zurückweisung schließt Benachteiligung durch Maßregelung nicht aus. Das gilt gem 2 gleichermaßen für Unterstützer/innen und Zeugen/Zeuginnen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rasse/ethnische Herkunft.

1. Unmittelbare Benachteiligung. Rn 25 Keine Einstellung wegen dunkler Hautfarbe. 2. Mittelbare Benachteiligung. Rn 26 Anforderung muttersprachliche Deutschkenntnisse (BAG NZA 18, 33 [BAG 29.06.2017 - 8 AZR 402/15]), nicht aber: sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse (BAG NZA-RR 18, 287); schriftliche Deutschkenntnisse, wenn Arbeitsanweisungen verstanden werden müssen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Revision des Prozessgegners.

Rn 2 Zwingende Voraussetzung für die Einlegung der Anschlussrevision ist, dass der Gegner bereits Revision eingelegt hat und diese nicht zurückgenommen, verworfen oder sonst erledigt ist. Dies ist Folge der Rechtsnatur der Anschlussrevision, die kein Rechtsmittel, sondern Antragstellung innerhalb eines Rechtsmittels der Gegenpartei ist (§ 524 Rn 4; Musielak/Voit/Ball § 554 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 18 setzt Art 3 I lit d RL 2000/43/EG, 2000/78/EG, 76/207/EWG um und erstreckt den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung gem §§ 6–18 auf Aufnahme und Mitgliedschaft in monopolartige(n) Vereinigungen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Das Leistungsverweigerungsrecht (1) dient dem Schutz des ArbN vor (sexueller) Belästigung am Arbeitsplatz. Daneben kann er gem 2 über § 273 BGB Druck auf den ArbG zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem AGG ausüben (BTDrs 16/1780, 37), insb bei Benachteiligungen, die keine (sexuellen) Belästigungen sind, da für sie § 14 nicht gilt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinweispflichten, Abs 2.

Rn 3 Nicht überschätzt werden kann die tatsächliche und rechtliche Bedeutung der Schulungen (II) zur Vermeidung von Benachteiligungen. Gem II 2 erfüllt der ArbG mit der Schulung seine Pflichten nach I, Organisationsverschulden scheidet dann für den Erstverstoß eines ArbN aus (›Training Defense‹; iE § 15 Rn 3; Oberthür ArbRB 12, 180). Rn 4 Bloß schriftliche Information reicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Behinderung.

1. Unmittelbare Benachteiligung. Rn 21 Verkürzung Kündigungsfrist ArbG bei mehr als 120 Krankheitstagen des AN im vergangenen Jahr (EuGH NZA 13, 553 – Ring); keine Einstellung wegen Neurodermitis mit einem GdB von 40 (BAG NZA 07, 1098 [BAG 03.04.2007 - 9 AZR 823/06]); Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion (BAG NZA 14, 372 [BAG 19.12.2013 - 6 AZR 190/12]); Benach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesetzliche Regelung zur Bestellung eines Ersatzschiedsrichters.

Rn 3 Liegt eine Parteivereinbarung nicht vor, so ist ein Ersatzschiedsrichter nach denjenigen Regeln zu bestellen, die auf die Bestellung des weggefallen und nunmehr zu ersetzenden Schiedsrichters anzuwenden waren (§ 1035). Auch hierbei ist wiederum der Grundsatz des § 1034 II anzuwenden. Es darf also nicht durch ein Übergewicht einer Partei eine Benachteiligung der anderen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 538 gilt für alle Mietverhältnisse und regelt als Ausfluss der Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters in erster Linie die Frage des Vertretenmüssens bei Entstehen von Schäden, dh insb die Beweislastverteilung. § 538 erfasst Verschleißschäden und alle Veränderungen (Verschlechterungen und Verbesserungen). Wichtigster Anwendungsfall sind Schönheitsreparaturen (vgl Hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Reaktionspflichten gegenüber Beschäftigten, Abs 3.

Rn 10 Repressive Maßnahmen verlangt III als Reaktion auf einen Verstoß, Ziel ist auch hier die Vermeidung weiterer Verstöße. Arbeitsrechtlich ist verhältnismäßige Maßnahme gegen den Benachteiligenden berechtigt, weil dieser vertragliche Pflichten gem § 7 III verletzt. Rn 11 III nennt als mögliche Reaktionen Abmahnung (LAG Sa BeckRS 11, 73723), Umsetzung, Versetzung (LAG Hamm ...mehr