Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 2. Persönliches Vermögen

Rz. 22 Von der gesetzlichen Vermutung des Gesamthandseigentums der Ehegatten ausgenommen ist nach Art. 57 und 58 FGB das folgende persönliche Vermögen, an dem privates, getrenntes Eigentum jedes der Ehegatten besteht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Ehevertrag (äktenskapsförord)

Rz. 145 In einem Ehevertrag gemäß dem Ehegesetzbuch können die Eheleute bestimmen, ob bestimmtes Vermögen giftorättsgods (Eheeigentum) oder enskild egendom (Sondereigentum) eines Ehegatten sein soll (ÄktB 7:3). Jedoch können die Eheleute nicht bestimmen, dass ein bestimmtes Gut, das einem Ehegatten durch Geschenk oder Testament mit der vom Schenkenden oder Erblasser verfügte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 2. Errungenschaftsbeteiligung

Rz. 34 Der türkische gesetzliche Güterstand "Errungenschaftsbeteiligung" beruht sicherlich auf dem gleichen Grundgedanken wie die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand im deutschen Recht. Das heißt, dass das Vermögen der Eheleute während der Dauer der Ehe getrennt bleibt, nach Beendigung des Güterstandes aber ein Ausgleich des unterschiedlichen Zuwachses der Errun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / c) Das Sondervermögen

Rz. 63 Sondervermögen ist ein Vermögensgegenstand eines Ehegatten, der angesichts der Zeit, des Rechtstitels und der Quelle des Erwerbs nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört. Zum Sondervermögen gehören die folgenden Vermögensgegenstände:[63]mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der digitalen ... / 3.2 Ziele der globalen Controlling Community im Bereich digitale Transformation

Im Zuge der überarbeiteten BASF Corporate Strategy wird die Neupositionierung des Konzerns an nachfolgenden finanziellen Zielen gemessen: Unser Absatz wächst jährlich stärker als die globale Chemieproduktion. Wir steigern unser EBITDA vor Sondereinflüssen um 3 % bis 5 % pro Jahr. Wir erreichen jährlich einen Return on Capital Employed (ROCE) 1, der deutlich über dem Kapitalkost...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquiditätsplanung: So steu... / Schritt 2: Unregelmäßige Einzahlungen planen

Einzahlungen aus Darlehen Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen oder eine Hypothek abschließen, fließen Ihnen zunächst Gelder in Höhe der vereinbarten Summe zu. Diese Position müssen Sie in dem Monat erfassen, in dem Ihnen der Kredit ausgezahlt wird. Einzahlungen von Gesellschaftern Diese Art der Einzahlung wird nicht häufig vorkommen, gehört aber auch in Ihre Liquiditätsplanung. Das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquiditätsplanung: So steu... / Schritt 5: Liquiditätsüber- oder -unterdeckung feststellen

Wenn Sie alle Ein- und Auszahlungen kennen und in den Finanzplan eingetragen haben, erhalten Sie entweder eine Überdeckung, wenn die Einzahlungen größer sind als die Auszahlungen, oder eine Unterdeckung im umgekehrten Fall (vgl. Tab. 5).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückvergütung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Rückvergütung s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Genossenschaftliche Rückvergütungen" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Umsatzrückvergütungen".mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Genossenschaftliche Rückvergütungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Rückvergütungen der Erwerbs- und Wirtschaftsgen an Nichtmitglieder stellen BA dar. Rückvergütungen an Mitglieder sind nach § 22 KStG nur insoweit als BA abziehbar, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Soweit die Rückvergütungen an die Mitglieder die in § 22 Abs 2 KStG aufgeführten Grenzen übersteigen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Umsatzsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 660ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Bewertung einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 420ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnausschüttungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu GA allg s § 8 Abs 1 KStG Tz 81ff. S auch § 8 Abs 3 KStG Teil E "Leistungen". Zur Abgrenzung zwischen oGA und vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 150ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Rückgängigmachung von vGA allgn s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern Ausgaben für eine vGA fremdfinanziert werden und dadurch Zinsaufwendungen bei der Kö entstehen, sind diese Zinsaufwendungen nicht zusätzlich als vGA zu behandeln. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1102ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur (außerbilanziellen) Korrektur der vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 350ff und s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603). Zu den Rechtsfolgen beim Gesellschafter s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 434ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gemeinnützigkeit und verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Kö, die nach der Satzung und der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 AO), sind nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG von der KSt befreit. Die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke setzt nach § 52 AO ua die selbstlose Förderung voraus. Nach § 55 Abs 1 AO ist für eine selbstlose Förderung ua Voraussetzung, dass Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Vereine und verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Frage, ob vGA auch bei Vereinen möglich sind, s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 19. Zu Einzelheiten im Zusammenhang von vGA bei gemeinnützigen Vereinen (= Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit) s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 71ff. Zum Verhältnis zwischen vGA und Mittelfehlverwendung s auch § 8 Abs 3 KStG Teil E "Selbstlosigkeit". Im Übrigen s § 8 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Beendigung von verdeckten Gewinnausschüttungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Liegt einer vGA nicht ein einzelner Veräußerungs- bzw Erwerbsvorgang, sondern ein Dauerschuldverhältnis (zB Miet-, Pacht- oder Anstellungsverträge) zugrunde, so wird die Kap-Ges versuchen, eine frühzeitige, ggf sogar rückwirkende Anpassung einer unangemessenen Vereinbarung bzw den Abschluss einer anerkannten Vereinbarung herbeizuführen; s § 8 Abs 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Zurechnung der vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514ff. Eine vGA ist einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgr eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtsch Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist; s Urt des BFH v 06.08.2013 (BFH/NV 2014, 27). Dazu s auch § 8 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Rückabwicklung einer vGA allg s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff. Zum Wegfall einer Pensionsrückstellung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1737ff und s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603). Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Ansprüche"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Rückzahlung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Schadensersatz".mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Höhe der vGA auf Ebene der Kö s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 420ff; zur Bewertung beim Gesellschafter s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 434. Die auf eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG entfallende KSt und GewSt wird nicht zusätzlich als vGA behandelt. Diese St wären bei zutr Ermittlung des zvE bzw Gewerbeertrags ohnehin entstanden. Die "verdeckte" GA hätte ger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unter einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer Kap-Ges eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem § 4 Abs 1 S 1 EStG iVm § 8 Abs 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Es is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anrechnung der von der Organgesellschaft gezahlten ausländischen Steuern

Tz. 18 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Anwendung des § 19 KStG setzt voraus, dass die OG ausl Eink iSd § 34d EStG bezogen hat und dass diese Eink eine der dt St entspr ausl St unterlegen haben. Da sich ohne eine Besteuerung der ausl Eink nach dt StR eine "auf die ausl Eink entfallende dt ESt" iSd § 34c Abs 1 S 2 EStG nicht ergibt, stellt sich die Frage nach der Anwendung des §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gewinnausschüttungen für vor dem Abwicklungszeitraum endende Wirtschaftsjahre

Tz. 34 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Beschließt die Kö nach Beginn des Liquidationszeitraums, den Gewinn eines vor dem Liquidationsbeginn endenden Wj auszuschütten, kann die GA auf einem ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschl für ein abgelaufenes Wj beruhen (s Urt des BFH v 12.09.1973 [BStBl II 1974, 14] v 17.07.1974 [BStBl II 1974, 692], v 22.10.1998 [BFH/NV 1999, 829] und v 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Bonizahlung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu Bonizahlungen an Gen-Mitglieder s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Genossenschaftliche Rückvergütungen"; zur Abgrenzung zwischen den Rückvergütungen an Gen-Mitglieder iSv § 22 KStG und GA s § 22 KStG Tz 13ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rabatte

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gewährt eine Kö ihrem Gesellschafter Preisnachlässe (Rabatte, Boni, Skonti), so ist diese verhinderte Vermögensmehrung bei der Kö idR ausschl betrieblich veranlasst, soweit ein entspr Preisnachlass einem Nichtgesellschafter, der nicht nahe stehende Pers eines Gesellschafters ist, unter sonst gleichen Umständen auch gewährt worden wäre. Ist dies nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wahlrecht zwischen Anrechnung oder Abzug einer ausländischen Steuer (§ 34 Abs 2 EStG, § 12 AStG)

Tz. 21 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Str ist, ob in Fällen, in denen eine OG stpfl ausl Eink mit anrechenbarer ausl St erzielt, die ausl St jedoch gem § 34c Abs 2 EStG bei der Ermittlung der Eink abgezogen statt auf die dt St angerechnet werden soll, die OG selbst das in § 34c Abs 2 EStG geregelte Wahlrecht ausüben darf. Eindeutig ist, dass der in § 34c Abs 2 EStG geregelte Abz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ehrenamt

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Annahme einer vGA bei ehrenamtlicher Tätigkeit eines Vereinsvorstands s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gemeinnützigkeit und verdeckte Gewinnausschüttung" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Selbstlosigkeit". Dazu s auch § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 71ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Unverzinslichkeit

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Annahme einer vGA wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1101. Zur Verzinsung von Einlageforderungen und Vorabausschüttungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1086ff. Zur Unverzinslichkeit von vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1102ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttung". Zur Verzinsung eines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückwirkung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Rückwirkende Vereinbarungen werden stlich grds nicht anerkannt. Somit können auch vGA und verdeckte Einlagen grds keine Rückwirkung entfalten. Zum Zeitpunkt der Korrektur einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 351ff. Zur Rückzahlung/Rückgängigmachung einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Rückabwicklung einer verdeckte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nonprofitunternehmen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu Nonprofitunternehmen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Liebhaberei"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnaufschlag"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustbetrieb". Zu vGA bei st-begünstigen Kö s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 71ff. S auch § 8 Abs 3 KStG Teil E "Selbstlosigkeit" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Vereine und verdeckte Gewinnausschüttung". Eine von ihren Gesel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verhinderte Vermögensmehrung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur verhinderten Vermögensmehrung als Tatbestandsmerkmal einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 78ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 402ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Definition der verdeckten Gewinnausschüttung"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Geschäftschance".mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verzinsung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Annahme einer vGA wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1101. Zur fehlenden Verzinsung von vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1102ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttung". Zur Verzinsung von Einlageforderungen und Vorabausschüttungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1086ff und s § 8 Abs 3 KS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rechtsirrtum

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Leistet der GF einer GmbH in der irrtümlichen Annahme einer vertraglichen Leistungspflicht eine Zahlung an einen vormaligen Gesellschafter, liegt hierin eine vGA, wenn die Begr der nach der Vorstellung des GF bestehenden Leistungspflicht als vGA zu beurteilen wäre; s Urt des BFH v 29.04.2008 (BFH/NV 2008, 1621). Neben der objektiven Vermögensminder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sachzuwendungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 VGA können nicht nur in Geld-, sondern auch in Sachzuwendungen bestehen. Gesellschaftsrechtlich veranlasste Sachzuwendungen an einen Gesellschafter sind mit dem gW zu bewerten; s H 8.6 "Hingabe von WG" KStH. Für den Fall, dass die Sachzuwendung USt auslöst; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Umsatzsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung". Im Übrigen s § 8 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Vermögensminderung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 73ff. Zur verhinderten Vermögensmehrung s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 78ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 366ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Definition der verdeckten Gewinnausschüttung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Fiktionstheorie"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Geschäftschance". Vermögensminderungen bei Kö berühren – im Gegensat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Angemessenheit

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Allg zur Angemessenheit s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 75ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 100ff. Zur Angemessenheit der Gesamtausstattung von GF-Gehältern s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 383ff; einer Pensionszusage an einen Ges-GF s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 671ff; eines Grundstückskaufpreises s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 980ff; der Miete oder Pachtzahlungen s § 8 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Versicherungsunternehmen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei VU in der Rechtsform einer Kap-Ges (idR AG) werden vGA an die Aktionäre aufgr des großen Mitgliederbestandes mit jeweils geringer Beteiligungsquote eher selten vorkommen. Denkbar sind jedoch vGA innerhalb eines Versicherungskonzerns, zB iRv Leistungsbeziehungen zwischen SchwGes oder zwischen TG und Konzernmutter. Darüber hinaus können vGA vorlie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.4 Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen

Rz. 242 Im Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung muss auch darüber entschieden werden, ob und in welcher Höhe eine vGA Gewinnausschüttung angefallen ist. Der BFH hält diese Regelung für zwingend, weil eine derartige Ausschüttung untrennbar mit der Höhe des Gewinnanteils verbunden ist und sich – ebenso wie der normale Gewinnanteil – auf das Einkommen der Beteiligte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.4 Verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen der Gewinnverteilung

3.7.4.1 Überblick Rz. 148 Im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. kann die Frage einer vGA an zwei Punkten zu untersuchen sein, die fast immer gleichzeitig und nacheinander auftreten. Zunächst ist die korrekte Höhe von Vergütungen für Sonderleistungen zu prüfen. Hier kommen insbesondere Geschäftsführertätigkeit, Haftungsübernahme und Überlassung von Darlehen und ander...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.3 Begriff und Auswirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 145 Während für die Beanstandung der Gewinnverteilung bei Personengesellschaften im Allgemeinen die §§ 2, 12 und 15 EStG heranzuziehen sind, gilt im Verhältnis der Komplementär-GmbH die Spezialvorschrift des § 8 Abs. 3 S. 2 KStG (vGA) oder auch § 8 Abs. 3 S. 3 KStG (verdeckte Einlagen). Sie ersetzt bei Körperschaften die Entnahmevorschrift des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG und ko...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.11.3 Umfang und Ausstrahlung der Feststellung

Rz. 239 Mit der Erteilung eines Bescheids über die Gewinnfeststellung ist eine Reihe von Rechtswirkungen verbunden. Zunächst ist daraus abzuleiten, dass eine Mitunternehmerschaft anerkannt wurde. Sodann wird eine Entscheidung über den Kreis der Beteiligten getroffen, und schließlich werden Höhe, Art und Verteilung der gemeinsam erzielten Einkünfte festgelegt. Rz. 239a Festges...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.4.2 Stiftung als Komplementär einer KG

Rz. 210 Das Ertragsteuerrecht behandelt das selbstständige Zweckvermögen "Stiftung" als Körperschaft, die ein eigenes Einkommen erzielen kann und damit selbstständig zur KSt herangezogen wird. Dieses Einkommen darf nur durch betriebliche Aufwendungen gemindert werden, die bei der Stiftung & Co. schon im Rahmen der Gewinnfeststellung der KG zu berücksichtigen sind. Dabei ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.4 Vergütungen an Gesellschafter

Rz. 109 Wie bei allen Mitunternehmerschaften sind auch bei der GmbH & Co. Vergütungen an Beteiligte für Dienste und sonstige Leistungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, sondern zählen zum steuerlichen Vorweggewinn. Das gilt für die Kommanditisten ebenso wie für die Komplementär-GmbH. Die dieser Beurteilung zugrundeliegende Vorschrift des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Hs. 2 E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.2 Einheitsgesellschaft

Rz. 192 Bei der Einheitsgesellschaft (Rz. 50ff.) besteht die Abweichung vom Normfall der GmbH & Co. darin, dass die Anteile an der Komplementär-GmbH zivilrechtlich der GmbH & Co. selbst gehören. Sie bilden damit kein Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten, sondern Betriebsvermögen der KG und sind in der Gesamthandsbilanz auszuweisen. Da in diesem Fall die GmbH & Co. Allei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.3 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 104 Die GmbH & Co. im weiteren Sinne (Rz. 10) und die Einheitsgesellschaft /Rz. 50f.) sind in Bezug auf die Behandlung der Anteile an der Komplementär-GmbH unproblematisch. Im ersten Fall zählen sie zum Vermögen dritter Personen und sind bei diesen ertragsteuerlich zu erfassen, im zweiten Fall gehören sie zum Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. und sind schon aus diesem G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.4.1 Überblick

Rz. 148 Im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. kann die Frage einer vGA an zwei Punkten zu untersuchen sein, die fast immer gleichzeitig und nacheinander auftreten. Zunächst ist die korrekte Höhe von Vergütungen für Sonderleistungen zu prüfen. Hier kommen insbesondere Geschäftsführertätigkeit, Haftungsübernahme und Überlassung von Darlehen und anderen Wirtschaftsgüt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.4.3 Auswirkung beim Kommanditisten

Rz. 154 Die unangemessene Gewinnverteilung innerhalb der GmbH & Co. führt bei den Kommanditisten regelmäßig zu gewerblichen Einkünften aus ihrem Sonderbetriebsvermögen. Diese Einkünfte treten aber nicht neben die bisherigen Gewinnanteile aus der GmbH & Co., sondern an ihre Stelle und sind als Sonderbetriebseinnahmen der Kommanditisten bei der steuerlichen Gewinnermittlung de...mehr