Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 72 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Aufdeckung einer vGA kann es bei der ausschüttenden Kö nicht nur während der 18-jährigen Übergangszeit (idR jedoch nur noch bis 2006) zu einer KSt-Erhöhung nach § 38 KStG kommen, sondern es ist grds gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA auch KapSt einzubehalten (s Urt des BFH v 20.08.2008, BStBl II 2010, 142). Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten und zu Sondervorschriften in anderen Gesetzen

Tz. 5 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 EStG ist im Verhältnis zu den §§ 13, 15, 17, 18 und 21 (Eink aus Gew, aus L + F, aus selbständiger Arbeit und aus V + V) subsidiär, dh wenn Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 oder 2 EStG zu diesen Eink gehören, sind sie gem § 20 Abs 8 (vorher: Abs: 3) EStG stlich auch dort zuzurechnen (s Tz 311). Tz. 6 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Im Verhältnis zu § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.2 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG erfasst nur die Veräußerung noch nicht entstandener Gewinnansprüche

Tz. 243 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Wortlaut des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG unterscheidet nicht danach, ob der Gewinnanspruch des AE im Zeitpunkt der Veräußerung bereits entstanden ist oder erst künftig entsteht. Nach uE zutr Auff von Littmann (DStR 1981, 588) sind im Veräußerungszeitpunkt bereits entstandene Ansprüche in jedem Fall nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.6 Problembereich Kapitalertragsteuer

9.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG Tz. 258 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.10 Zusammenfassende Übersicht über die denkbaren Fallgestaltungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Ausschüttung auf Genussrechte

Ausgewählte Literaturhinweise Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gewinnverteilung abweichend vom Beteiligungsverhältnis

Ausgewählte Literaturhinweise Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Ros...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Übersicht über die Fallgestaltungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8 Veräußerung nur des Dividendenscheins unter Zurückbehaltung des Stammrechts (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG; Fallgruppe III)

9.8.1 Grundsätzliches zur Anwendung des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG Tz. 233 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Inhaber des Stammrechts, wenn die dazugehörigen Aktien oder sonstigen Anteile nicht mitveräußert werden. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.3.5 Die steuerliche Behandlung beim Wertpapier-Entleiher

Tz. 132 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der Entleiher wird rechtlicher und wirtsch Eigentümer der entliehenen Aktien. Fallen in die Zeit einer Wertpapierleihe Dividendentermine, erzielt er demnach originär Dividendenerträge, die nach Inkrafttreten des StSenkG dem Halb-/Teil-Eink-Verfahren unterliegen (s § 8b KStG Tz 33). Tz. 133 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Beim Wertpapier-Entleiher s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 109 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Pers-Ges gelten hinsichtlich der stlichen Anerkennung einer disquotalen (inkongruenten) GA keine gesteigerten Anforderungen. Zu berücksichtigen ist jedoch die stliche Unzulässigkeit einer rückwirkenden Abänderung der urspr Gewinn- und Verlustverteilung. Ferner ist bei der Beteiligung von Familienangehörigen die sog "15%-Grenze" bei der F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Wündisch, Was ist eine GA iSv § 20 EStG? FR 1969, 11; Richter, Die Besteuerung der ausgeschütteten (KSt-)Gewinne bei den AE – Anrechnungs- und Vergütungsverfahren, DStR 1977, 81; Schoor, Die Besteuerung von GmbH-Ausschüttungen bei AE, INF 1987, 194; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Bayer/Sprave, Der Kleinaktionär und die ESt, BB 1992, 1825...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 81 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Besteuerung von Erträgen aus Anteilen an inl und aus ausl Investmentfonds ist im InvStG geregelt. Nach § 18 InvStG ist das Gesetz erstmals auf Erträge anzuwenden, die in dem nach dem 31.12.2003 beginnenden Geschäftsjahr zufließen. Für das InvStG galten zunächst die Begriffsdefinitionen des InvG. Das InvG wurde durch das Kapitalanlagegeset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Bezug der Gewinnanteile auf Grund der Gesellschafterstellung

Tz. 100 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wie bereits ausgeführt (s Tz 49 und 70), gehören GA nur dann zu den Eink aus KapV, wenn sie dem AE auf Grund einer Gesellschafterstellung und nicht wegen einer bloßen Gläubigerstellung zufließen (s Urt des BFH v 12.10.1982, BStBl II 1983, 128). Schmich/Schnabelrauch (GmbHR 2015, 516) gehen uE zutr davon aus, dass ein Bezug aufgrund einer Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.3 Gewerbesteuer auf Streubesitzdividenden

Tz. 83 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei im BV des AE gehaltenen Kap-Beteiligungen stellt sich die Frage, ob die gem § 8 Nr 5 GewStG rechnerisch auf Streubesitzdividenden entfallende GewSt eine unter § 3c Abs 2 EStG fallende Ausgabe ist. UE ist das mangels eines Veranlassungszusammenhangs mit den Dividenden nicht der Fall (s Tz 24; glA s Lindemann, in L/B/P, § 3c EStG, Rn 104; s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Pfandgläubiger

Tz. 120 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Hier gilt das vorstehend Gesagte (s Tz 115 ff) entspr. Da nach § 20 Abs 5 S 1 und 2 EStG Dividendenerträge immer von demjenigen zu besteuern sind, dem in dem Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschl nach § 39 AO das Stammrecht zuzurechnen ist, kann eine Besteuerung der Dividende beim Pfandgläubiger nicht in Betracht kommen. Der S 3 des § 20 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 258 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) und s Weber (StBp 1970, 33). Nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG idF des EURLUmsG ist für Kap-Erträge iSd § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 55 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG gehören neben den Gewinnanteilen und Ausbeuten auch die sonstigen Bezüge aus Anteilen an einer in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG genannten Kö. Hierbei handelt es sich um Beträge, die die AE einer noch nicht aufgelösten Kö ohne Herabsetzung des Kap erhalten, soweit es sich hierbei nicht um Gewinnanteile ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die in Tz 87ff enthaltenen Ausführungen haben für Betriebsaufspaltungsfälle besondere Bedeutung. Besondere Probleme wirft die Anwendung des § 3c Abs 2 EStG bei Pers-Ges auf, die als Holdinggesellschaft Anteile an inl und/oder ausl Kap-Ges halten. Hier stellt sich die Frage, ob die in § 3c Abs 2 EStG geregelte Abzugsbeschränkung alle in der Hol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4 Unterbeteiligung bzw stille Beteiligung an einem GmbH-Anteil

Tz. 135 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Besteht eine Unterbeteiligung an einer Kap-Beteiligung, erzielt der Unterbeteiligte originär Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG , wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wes Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann (s Urt des BFH v 06.10.2009,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Erhebung von Kapitalertragsteuer; Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Tz. 12 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei den wichtigsten Kap-Erträgen wird die Besteuerung durch die Erhebung einer Abzug-St, der KapSt, sichergestellt. Die Tatsache, dass die KapSt nicht bei allen Kap-Erträgen erhoben wird, ist einer der Gründe für die Unterteilung des § 20 Abs 1 EStG in vd Nrn. Die KapSt, die von der ausschüttenden Kö, aber für Rechnung der AE, einbehalten und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Grundsätzliches zum Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG

Tz. 40 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Nr 1 des § 20 Abs 1 EStG regelt, dass Auskehrungen einer Kap-Ges oder Genossenschaft beim AE stpfl Kap-Erträge sind. Die Beteiligung kann gesellschaftsrechtlicher Natur (AE-Stellung) oder schuldrechtlicher Art (Genussrechtsinhaber) sein. § 20 Abs 1 Nr 1 EStG folgt der im Ertrag-StR üblichen grds Unterscheidung zwischenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.3.1 Die zivilrechtliche Seite

Tz. 125 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher dem Entleiher börsennotierte Anleihepapiere oder Aktien. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wertpapiere der gleichen Ausstattung rückzuübertragen. Bei der sog Wertpapierleihe handelt es sich rechtlich nicht um eine Leihe iSv § 598 BGB, sondern um ein Sachdarlehen iSd §§ 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.5 Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung (§ 20 Abs 4a S 5 EStG)

Tz. 302 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Werden einem Stpfl Anteile iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG an einer Kap-Ges zugeteilt, ohne dass er eine gesonderte Gegenleistung – zB in Form eines Tauschs oder einer Geldzahlung – zu entrichten hat, werden nach § 20 Abs 4a S 5 EStG der Ertrag und "die AK dieser Anteile"mit null Euro angesetzt, wenn die Voraussetzungen der S 3 und 4 des § 20 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Bis zum VZ 2010: Keine Anwendung des Teilabzugsverbots bei sog "einnahmenlosen" Beteiligungen

Tz. 65 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der bis zum VZ 2010 zu beachtenden Rspr des BFH (s Urt des BFH v 25.06.2009, BStBl II 2010, 220 und v 14.07.2009, BFH/NV 2010, 399) ist § 3c Abs 2 S 1 EStG auf den Erwerbsaufwand (zB Veräußerungs-, AK) nicht anzuwenden, dh der Aufwand ist in voller Höhe abzb, wenn keine Einnahmen auf der Vermögens- oder Ertragsebene zugeflossen sind . We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten bei § 3c Abs 1 EStG

Tz. 36 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die unterschiedlich wirkenden Abzugsbeschränkungen regen zu St-Gestaltungen an. Dazu ausführlich s Schmitt (in E & Y, KStG, § 3c EStG, Rn 105ff). Es ist stlich von Vorteil, den Finanzierungsaufwand für den Erwerb einer Kap-Beteiligung möglichst nah "zur Quelle hin" zu verlagern ("debt push down transaction"). Wegen der Kriterien für die st-op...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 3c Abs 2 EStG wurde durch das StSenkG als Bestandteil der Bestimmungen zum Halb-Eink-Verfahren eingeführt und bildet mit dem dort geregelten hälftigen Abzugsverbot für BV-Minderungen, BA, Veräußerungskosten oder WK das spiegelbildliche Gegenstück zu der in § 3 Nr 40 (und 41) EStG geregelten nur hälftigen Besteuerung von GA sowie Erlösen aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.1 Echtes Wertpapier-Pensionsgeschäft

Tz. 121 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Beim sog echten Wertpapier-Pensionsgeschäft werden zB Wertpapiere (hier: Aktien) schuldrechtlich und dinglich auf den Pensionsnehmer übertragen. Dieser zahlt hierfür ein Entgelt und verpflichtet sich gleichzeitig, die übertragenen Aktien zu einem bestimmten oder vom Pensionsgeber noch zu bestimmenden Zeitpunkt zu einem im Vorhinein festgeleg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3 Die jüngere BFH-Rechtsprechung und ihre Bewertung

Tz. 144 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In dem Urt des BFH v 26.11.1998 (BStBl II 1999, 547) deutete sich bereits eine Änderung der Rspr des BFH an. Danach ist die Besitzgesellschaft nicht zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnansprüchen verpflichtet, wenn in der Satzung der Betriebsgesellschaft bei Stimmengleichheit Gewinnthesaurierung vorgesehen ist und der Jahresabschluss de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 182 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 1 Nr 9 EStG gehören zu den Eink aus KapV Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse iSd § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG (dazu s Tz 187), vorausgesetzt, die Leistungen sind GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar und sie gehören nicht bereits zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 149; Briese, Nochmals: Zur vGA und verdeckten Einlage, GmbHR 2006, 1308.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Veranlassung durch das Gesellschafterverhältnis

Tz. 70 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruht (s R 36 Abs 1 KStR un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Rückgewähr einer oGA oder einer vGA wird stlich wie eine verdeckte Einlage behandelt (zur vGA s Urt des BFH v 25.05.1999 [BStBl II 2001, 226], v 25.05.2004 [BFH/NV 2005, 105] und v 14.07.2009 [BFH/NV 2009, 1815], weiter s Binnewies [GmbH-StB 2009, 255, 259]; zur oGA s Urt des BFH v 29.08.2000 [BStBl II 2001, 173]; s rkr Urt des FG Münster...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA! DStR 2005,999; DWS-Institut, Gefahr der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten vGA, DStR 2005, 989; Jacobsen, Der Anspruch des Gesellschafters auf Änderung seines ESt-Bescheids bei nachträglich festgestellter vGA, BB 2006, 183; Suchanek/Hagedorn, Stliche Behandlung von Gesellschafterdarlehenszinsen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5 Einschränkung der Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens

Tz. 73 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Vor Inkrafttreten des JStG 2007 konnten die AE bei Vorliegen einer vGA das Halb-Eink-Verfahren auch dann in Anspruch nehmen, wenn auf der Ebene der Kö eine Hinzurechnung der vGA iRd Einkommensermittlung – zu Recht oder zu Unrecht – nicht erfolgt war. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA auslöst, war bei der KSt-Festsetzung gegenü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Die gesetzlichen Regelungen

Tz. 66 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zu den sonstigen Bezügen auch vGA. Dieser (klarstellende) Satz wurde durch das StRefG 1990 in das EStG eingefügt. Damit wurde bezweckt, den erweiterten vGA-Begriff, wie er sich aus (dem bereits damals vorgesehenen) § 8a KStG aF ergibt (der aber erst durch das StandOG mit Wirkung ab VZ 1994 in Kraft getret...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 114 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Eine vGA muss grds derjenige AE als Kap-Ertrag versteuern, dem der Vorteil gewährt wird. Wegen der Zurechnung einer vGA bei Betriebsaufspaltung s rkr Urt des FG München v 11.05.1999 (EFG 1999, 883). Wegen der Zurechnung einer vGA gegenüber einem minderjährigen Gesellschafter s Urt des BFH v 01.07.2003 (BStBl II 2004, 35). Bei rechtswirksamer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligte Vermietung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz Für die Frage, ob durch eine Vermietung eines Hauses an einen Gesellschafter-Geschäftsführer eine verdeckte Gewinnausschüttung ausgelöst wird, ist auf die Kostenmiete abzustellen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH, die ein Einfamilienhaus an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer vermietete. Hierfür betrug die vereinbarte Jahresmiete 21.000 DM, die Gesellschaft er...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung von Aktien bei einer Wertpapierleihe

Leitsatz Das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden, kann ausnahmsweise beim Verleiher verbleiben, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles ergibt, dass dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft werden sollte. § 8b KStG 2002 i.d.F. des Un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Einbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünften bei der Berechnung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG

Leitsatz In die Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG sind auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte einzubeziehen. Normenkette § 1 Abs. 3, § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 5b, § 32b Abs. 1, § 46 Abs. 2 Nr. 8, § 50 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 2 und 4 EStG 2009 Sachverhalt Der verheirate Kläger wohnte im Streitjahr (2009) mit seiner Ehefrau in Belgien. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (BT-Drucks. 16/4841 v. 27.3.2007)

Begründung (Auszug) Zu Artikel 7 (§ 1 Außensteuergesetz) Allgemein Ein Kernelement der Unternehmensteuerreform ist die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Zinsschranke (vgl. insbesondere § 4 h EStG in Artikel 1 des Gesetzentwurfs) und Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer (vgl. § 8 GewStG in Artikel 3 des Gesetzentwurfs) erschweren Gewinnverlagerungen und Finanzierungsgest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 5.2.2007

Begründung (Auszug) Zu Artikel 7 (§ 1 Außensteuergesetz) Zu Nummer 1 (Absatz 1) Satz 1 Die "Grundformulierung" des § 1 Abs. 1 Satz 1 wird weitgehend fortgeführt, um die Reichweite der Vorschrift und ihre Korrekturmöglichkeiten zu erhalten. Insofern hat sich die bisherige Regelung bewährt. Die Begriffe "Verrechnungspreise" und "Fremdvergleichsgrundsatz" werden in Übereinstimmung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umfang des Vorsteuerabzugs bei einer Führungsholding, Personengesellschaft als Organgesellschaft

Sachverhalt Die Vorabentscheidungsersuchen des BFH v. 11.12.2013, XI R 17/11 sowie v. 11.12.2013, XI R 38/12, verb. Rs C-108/14 und C-109/14 (Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG und Marenave Schiffahrts AG) betrafen den Umfang des Vorsteuerabzugs einer Holding sowie die Frage, ob eine Personengesellschaft Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / bbb) Begriffsbestimmung der ausländischen Vermögensmasse

Unklar ist, ob auch ausländische Stiftungen unter den Begriff "Vermögensmasse ausländischen Rechts" fallen.[38] Die Frage ist von erheblicher Bedeutung, insbesondere für die Erfassung von Erwerben der Zwischenberechtigten. Würden ausländische Stiftungen nicht unter die Gesetzeskategorie "Vermögensmasse ausländischen Rechts" fallen, könnten Erwerbe von "Zwischenberechtigten" ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei arbeitnehmerfinanzierter Altersversorgung

Leitsatz Eine Altersversorgung, die auf einer Entgeltumwandlung beruht, löst auch bei einem nur 8-jährigen Erdienenszeitraum mangels Aufwendungen der GmbH keine verdeckte Gewinnausschüttung aus. Sachverhalt Eine GmbH hatte ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer A eine Pensionszusage erteilt. Diese wurde in 2010 geändert, indem als Durchführungsweg für die noch ni...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung eines unbesichert begebenen Darlehens im Konzern: Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG a.F.

Leitsatz 1. Aufgrund des sog. Rückhalts im Konzern kann es fremdvergleichsgerecht sein, bei einer Darlehensgewährung zwischen Kapitalgesellschaften in einem Konzern von Sicherheiten abzusehen (Bestätigung des Senatsurteils vom 29.10.1997, I R 24/97, BStBl II 1998, 573, BFH/NV 1998, 929). Der Konzernrückhalt lässt jedoch keinen Schluss auf die Rückzahlung der Darlehensverbind...mehr