Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVII. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zeitgleiche Dividendenvereinnahmung

Rn. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In denjenigen Fällen, in denen ein MU in der Lage ist, den Gewinnverwendungsbeschluss zu bestimmen, besteht handelsbilanziell für diese Gesellschaft u. U. die Möglichkeit, die beabsichtigte Dividendenausschüttung vor der eigentlichen Beschlussfassung zu vereinnahmen (vgl. hierzu ausführlich HdR-E, HGB § 275, Rn. 79). Werden die Ansprüche auf B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausweistechnik

Rn. 34 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der EK-Bereich kann, sofern die Bilanz nach teilweiser oder vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird, wie folgt gegliedert werden: Der Posten "IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ergibt sich dabei aus folgender Rechnung:...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft

Rn. 300 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung (vgl. Beck-HdR, B 235 (2016), Rn. 174)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 8 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 1 Satz 1 regelt die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung von VG. VG sind höchstens mit den AHK, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 4 und ggf. erhöht um die Zuschreibungen nach Abs. 5, anzusetzen. Der Ansatz zu höheren Zeitwerten, d. h. zu Zeitwerten, die die (fortgeführten) AHK übersteigen, verstößt gegen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausschüttungssperre und Gewinnverwendung

Rn. 301 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Institut der Ausschüttungssperre schränkt als lex specialis die nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen zulässigen Gewinnausschüttungen (vgl. §§ 57 Abs. 3, 174 AktG; § 29 Abs. 1 GmbHG) oder aber Entnahmen ein, führt jedoch speziell bei AG, KGaA und SE nicht zu Änderungen hinsichtlich der Thesaurierungskompetenz der Verwaltung. Ausgehend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umschreibung der Ergebnisverwendung

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 KapG sind rechtlich selbständige juristische Personen, bei denen die Kap.-Geber losgelöst vom eigentlichen unternehmerischen Geschehen ihre Mitwirkungsrechte grds. nur über die Gesellschafterversammlungen wahrnehmen (können). Die geschäftlichen Aktivitäten werden von Organen wahrgenommen, die nicht mit den Kap.-Gebern identisch sein müssen (Fr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Ausschüttungs- und Abführungssperre

Rn. 700 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern im Abschluss einer Gesellschaft angesetzt, ist zu überprüfen, ob der Bilanzgewinn des GJ unter Beachtung der Regelungen des § 268 Abs. 8 ganz oder teilweise ausschüttungsgesperrt ist und damit einer Verwendung den Anteilseignern nicht zur Verfügung steht (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 256ff.). Hande...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Lageberichts

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts ergibt sich aus dem HGB und aus Spezialgesetzen. Sie hängt in erster Linie von der Rechtsform und der Größe des UN ab. So sind nach § 264 Abs. 1 mittelgroße und große KapG sowie ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte PersG i. S. v. § 264a Abs. 1 verpflichtet, ihren JA um einen Lagebericht zu e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 251 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der handelsrechtliche JA verfolgt als wichtiges Ziel die Selbstinformation des Kaufmanns über den unbedenklich entziehbaren Periodenerfolg. Ermittelt wird dieser Periodenerfolg vereinfachend unter Beachtung der interagierenden Prinzipien des Gläubigerschutzes, der Vorsicht und der Objektivierung (vgl. hierzu stellvertretend lediglich Berndt ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngsten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der E...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgeltungsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2016/2017

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.105 Verdeckte Gewinnausschüttung

Brune/Hayn, Verdeckte Gewinnausschüttung durch § 6b EStG begünstigt? – Vom Nutzen der doppelten Buchführung, DStR 18/2024, S. 1023.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.31 Ergebnisverwendung

Eggert, Gewinnvorab trotz Verlust möglich – Leserfrage, BBK 16/2024, S. 768; Widder/Kraske, Der aktuelle Streit über die Zulässigkeit der Novation des Verlustausgleichsanspruchs aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag, BB 8/2024, S. 394; Kucher, Die Bilanzierung einer Ausschüttung im HGB-Konzern bei Vorliegen von vereinnahmten Dividenden von Nicht-Euro-Land-Tochterun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 1. Gewinnausschüttung

Im Ausgangspunkt steht jedem Gesellschafter aus seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung ein mitgliedschaftlicher Anspruch auf Gewinnbeteiligung zu (§ 29 Abs. 1 GmbH). Feststellung des Jahresergebnisses: Zum Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft ist das Jahresergebnis von den Gesellschaftern festzustellen (§ 42a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG). Dieses ergibt sich aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3.1 Grundbewertung

Rz. 6 Die Grundbewertung dient der Ermittlung von Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten. Zur Ermittlung des Dividenden wird nach § 72 Abs. 1 die Summe aller Entgeltpunkte für Beitrags- und Berücksichtigungszeiten gebildet; das stellt die Gesamtleistung dar. Der Divisor wird ermittelt durch den Zeitraum, in dem Beitragsentrichtung möglich war; belegungsfähiger Zeitraum § 72...mehr

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Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 1. Verwaltungsauffassung

Verwaltungsauffassung: Zur Anwendung des § 32a KStG bei fehlender Auswirkung einer vGA auf die Körperschaftsteuer vertritt das FinMin. Schleswig-Holstein[15] folgende Rechtsauffassung: „Soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung erlassen, aufgehoben oder geändert wird, kann ein Steuerbescheid od...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 2. Unentgeltliche Leistung (§ 134 InsO)

Nach § 134 InsO sind unentgeltliche Leistungen des Schuldners anfechtbar, sofern sie in den letzten vier Jahren vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen wurden. Ein subjektiver Tatbestand, d.h. Vorsatz oder Fahrlässigkeit, ist nicht erforderlich. Unentgeltliche Leistung: Eine Leistung ist im Zweipersonenverhältnis "unentgeltlich", wenn dem Leistenden nach den Vereinbarungen kein ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 1. Vorsätzliche Benachteiligung (§ 133 InsO)

§ 133 InsO ermöglicht eine Anfechtung von Rechtshandlungen innerhalb von 10 Jahren vor Stellung des Insolvenzeröffnungsantrags. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft bzw. deren Vertreter vorsätzlich zum Nachteil der Gläubiger gehandelt hat und dem Anfechtungsgegner (also dem Begünstigten der Rechtshandlung) dies bekannt war. Das Gesetz vermutet dabei die Kenntnis des Gläubig...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / V. Fazit

Die Geschäftsführung ist gesellschaftsrechtlich (u.a. § 43 Abs. 1 GmbHG) wie auch insolvenzrechtlich (§ 1 StaRUG) zur Krisenfrüherkennung verpflichtet. Soweit sie diesen Pflichten nachkommt und die finanzielle Situation der Kapitalgesellschaft keine Krise erkennen lässt – daher insbesondere keine drohende Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 18 InsO vorliegt – kann eine Gewinnausschütt...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 2. Grundsatz der Erhaltung des Stammkapitals

Rechtliche Begrenzungen für die Ausschüttung können sich zudem aus den Grundsätzen der Kapitalerhaltung ergeben. Kapitalgesellschaften haften gegenüber ihren Gläubigern grds. nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, diese Haftungsmasse im Mindestmaß zu sichern. Nach § 30 GmbHG darf das zur Erhaltung des Gesellschaftsvermögen...mehr

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Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, StB[*] Soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) erlassen, aufgehoben oder geändert wird, kann ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem die vGA zuzurechnen ist, oder einer diesem nahe stehenden Person erlassen, aufgeho...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.2 Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 39 Vermögensverschiebungen zwischen Betrieb gewerblicher Art und Träger sind nach den allgemeinen Grundsätzen der verdeckten Gewinnausschüttung zu beurteilen, sofern nicht § 8 Abs. 7ff. KStG – bei Dauerverlustgeschäften – anordnet, dass dessen Rechtsfolgen nicht zu ziehen sind.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.7 Kapitalertragsteuer

Rz. 46 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit können im strengen Sinn keine Gewinnausschüttungen vornehmen, weil ihnen im Verhältnis zur Trägerkörperschaft die rechtliche Selbstständigkeit fehlt. Trotzdem werden sie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Gewinne, die der Trägerkörperschaft zur Verfügung stehen, den privatrechtlichen K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.4 Zuwendungen an den Träger

Rz. 43 Zuwendungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, insbesondere Spenden, sind, auch wenn sie an den Träger erfolgen, nach den allgemeinen Vorschriften abzugsfähig.[1] Die Abziehbarkeit steht generell unter dem Vorbehalt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Zu fragen ist, ob die betreffende Zuwendung nach den Umständen des Einzelfalls von einem ordentlichen Gesc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 33 Die Gewinnermittlung des Betriebs gewerblicher Art ist angesichts der Definition des Gewinns als Vermögensmehrung dadurch bestimmt, dass rechtlich die Vermögenssphäre des Betriebs gewerblicher Art nicht abgegrenzt ist von der des Trägers. Bei der Besteuerung wird der Betrieb jedoch gedanklich verselbstständigt und als eigenständiges Gewinnermittlungssubjekt behandelt[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.3 Einkommensermittlung

Rz. 40 Die Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach § 8 KStG. Der Betrieb gewerblicher Art hat naturgemäß nur gewerbliche Einkünfte, auch wenn es sich um einen Verpachtungsbetrieb handelt.[1] Die Anwendung der Grundsätze zur Liebhaberei hat der Gesetzgeber durch die Einführung von § 8 Abs. 1 S. 2 KStG ausdrücklich ausgeschlossen. Das Einkommen ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.3 Notwendiges Betriebsvermögen bzw. wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 37 Der Träger kann grundsätzlich frei entscheiden, ob die Wirtschaftsgüter, die der Betrieb gewerblicher Art benötigt, diesem als eigenes Vermögen zugeordnet oder an ihn vermietet oder verpachtet werden. Der BFH hat seine frühere Rspr., wonach alle für den Betrieb gewerblicher Art notwendigen Wirtschaftsgüter als "Bestandteile" des Betriebs gewerblicher Art anzusehen sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 2 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 6 Die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann in verschiedenen Organisationsformen ausgeübt werden. Sie kann in einer Rechtsform des Zivilrechts (Kapitalgesellschaft) verselbstständigt sein und unterliegt dann den für Kapitalgesellschaften mit privaten Anteilseignern geltenden Besteuerungsregeln.[1] Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann aber a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 1.2.2 EU-Beihilferecht

Rz. 2a § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG i. d. F. des JStG 2009[1] nimmt bei Betrieben gewerblicher Art Dauerverlustgeschäfte i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 2 KStG, die Bereiche der Daseinssorge betreffen, von den Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Die verstößt nach Ansicht des BFH[2] gegen das Beihilfenverbot nach Art. 107 Abs. 1 AEUV. Dies überzeugt. Es handelt sich um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.2 Dotationskapital

Rz. 36 Wie dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft steht es auch dem Träger grundsätzlich frei, das Ausmaß der Finanzierung des Betriebs gewerblicher Art mit Eigen- oder Fremdkapital zu bestimmen. Der Träger ist daher nicht verpflichtet, den langfristigen Geldbedarf des Betriebs gewerblicher Art mit Eigenkapital zu decken. Allerdings ist der Träger wegen der Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.5 Zusammenfassung mehrerer Betriebe (Abs. 6)

Rz. 26 Steuersubjekt ist die juristische Person des öffentlichen Rechts für jeden einzelnen Betrieb gewerblicher Art; bei jedem von ihnen ist eine gesonderte Einkommensermittlung vorzunehmen.[1] Da somit regelmäßig kein Verlustausgleich zwischen mehreren Betrieben möglich ist, stellt sich die Frage, ob mehrere, an sich selbstständige Betriebe gewerblicher Art zu einem einhei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern bei Persone... / 1.3 Permanente Differenzen

Permanente Differenzen kehren sich im Gegensatz zu temporären Differenzen künftig nie mehr um. Dieser Effekt ist einmalig. Typische Beispiele hierfür sind steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, angemessene und nachgewiesene Bewirtungskosten in Höhe von 30 % oder unangemessene Repräsentationsaufwendungen, aber auch steuerfreie Erträge wie z. B. s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 2 vGA Navigator

Mit dem vGA-Navigator kann die Gefahr des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Gehältern von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zuverlässig identifiziert werden. Außerdem lassen sich wertvolle Argumentationshilfen für eine Betriebsprüfung generieren. Video: Das kann der vGA-Navigator In einem kurzen Video erhalten Sie einen ersten Einblick in den vGA-Navigat...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.3 Ausschüttungssperre

Für aktive latente Steuern besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre, welche dem Gläubigerschutz dient, indem der Höchstbetrag bei Gewinnausschüttungen beschränkt wird. Die Ausschüttungssperre besagt, dass Gewinne bei einem Ausweis von aktiven latenten Steuern nur ausgeschüttet werden dürfen, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere ... / 1. Nießbrauch – Rechtliche Einordnung und tatsächliche Wirkung

Die Bestellung eines Nießbrauchrechts ist nicht auf körperliche Gegenstände wie Immobilien beschränkt. In § 1068 Abs. 1 BGB ist die Möglichkeit der Nießbrauchbestellung an Rechten, insb. Forderungen und Wertpapieren, Aktien und Gesellschaftsanteilen, vorgesehen. Auf den Rechtsnießbrauch sind die Vorschriften des Sachnießbrauchs gem. § 1068 Abs. 2 BGB entsprechend anwendbar, ...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / IV. Zerlegung von Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer wird für Zwecke der Verteilung des Steueraufkommens in Dividenden-, Schuldner- und Zahlstellenkapitalertragsteuer differenziert. Die Zahlstellenkapitalertragsteuer wird nach den Regelungen in § 1 Abs. 3a ZerlG und § 8 ZerlG aufgeteilt. Für Aufteilungszwecke ist danach zu unterscheiden, ob es sich um Kapitalerträge i.S.v. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Nr. 2 Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere ... / 2. Steuerliche Auswirkungen des Nießbrauchvorbehalts

Der Nießbrauchvorbehalt wirkt sich reduzierend auf die Schenkungsteuer bzw. genauer auf deren Bemessungsgrundlage aus (Schur/Schur, ZEV 2020, 317 [319]). Das führt zu einer geringeren Steuerlast für den Begünstigten. Im Falle der Übertragung von Wertpapieren sind für die Ermittlung der Bereicherung des Beschenkten die Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs anzusetzen, wobei der nie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.3.2 § 50d Abs. 9 EStG

Rz. 13 Allen drei Tatbestandsalternativen ist die Anwendung des Methodenwechsels auch auf Teilmengen gemeinsam, d. h. aus deutscher Sicht ist eine Ermittlung der freizustellenden Einkünfte erforderlich und sodann die Prüfung, ob Teile hiervon der Nicht- oder Minderbesteuerung (§ 50d Abs. 9 Nr. 1 EStG) oder der Nichtbesteuerung (§ 50d Abs. 9 Nr. 2 und 3 EStG) unterliegen. Für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 2. Besonderheiten bei Investmentfonds

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen Immobilienerträgen und sonstigen inländischen Einkünfte der Körperschaftsteuer (vgl. § 6 Abs. 2 InvStG). Zu den inländischen Beteiligungseinnahmen gehören Einnahmen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a EStG (Gewinnausschüttungen, s. II. 2. [Teil I]) und Entgelte, Einnahmen und Bezüge gem. § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / VIII. Ergebnis

Bei dem Anmelde- und Abführungsverfahren zur Kapitalertragsteuer handelt es sich unter Beachtung der materiell-rechtlichen Vorüberlegungen um ein komplexes Verfahren. Vermeintlich einfache Standardkonstellationen, wie z.B. die Gewinnausschüttung durch eine GmbH, lassen sich zügig i.R.d. Anmeldeverfahrens umsetzen. Erst der Blick in die einzelnen Regelungen, die für das Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 1. Steuersatz

Nach § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beträgt der Steuersatz 25 % des Kapitalertrags. In den Anwendungsbereich des Steuersatzes von 25 % fallen die Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7a und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG, d.h. insb. Gewinnausschüttungen, Erträge aus stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen, Erträge aus Investmentanteilen, Erträge aus Versi...mehr