Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.10 Einnahmen aus Leistungen von Körperschaften (Nr. 9)

Rz. 197 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG, die Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind, soweit sie nicht bereits zu den Einnahmen i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2.2.2 Einlösung durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (Buchst. b) S. 2)

Rz. 231 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) S. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Einlösung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung. Die Regelung betrifft Konstellationen, in denen der Inhaber einer Schuldverschreibung zwischen zwei Zinszahlungsterminen nur die Schuldverschreibung ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11.2 Betriebe gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (Buchst. a)

Rz. 202 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu mit Gewinnausschüttungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbaren Einnahmen führen. Zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.2.2 Rückzahlung von in Nennkapital umgewandelten Gewinnrücklagen (S. 2)

Rz. 132 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung oder nach der Auflösung (Rz. 127) einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG anfallen und die als Gewinnausschüttungen i. S. d. § 28 Abs. 2 S. 2 und 4 KStG gelten. Nicht der Besteuerung nach § 20 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.2 Beispiele für besondere Entgelte und Vorteile

Rz. 274 Zu den besonderen Vorteilen nach § 20 Abs. 3 EStG gehört zunächst ein von einem Darlehensgeber vereinnahmtes Abgeld oder Disagio. Wird bei der Einräumung eines Darlehens ein Abschlag vom Nennbetrag einbehalten, dann handelt es sich hierbei i. d. R. nicht um eine Verwaltungsgebühr, sondern um ein Nutzungsentgelt. Der Darlehensgeber hat den Betrag daher als besonderen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11.1 Überblick

Rz. 201 § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG enthält zwei Tatbestände: Buchst. a erfasst Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG mit eigener Rechtspersönlichkeit. Buchst. b besteuert Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.3 Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach Entnahme und Betriebsaufgabe (S. 3)

Rz. 301 § 20 Abs. 4 S. 3 EStG sieht vor, dass in den Fällen der Überführung eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe an die Stelle der Anschaffungskosten der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG oder § 16 Abs. 3 EStG angesetzte Wert tritt. Rz. 302 Eine Entnahme i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 3 EStG liegt vor, wenn der Stpfl. sei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.2 Rechtsnachfolge in Kapitalanlage und Kapitalertrag

Rz. 68 Der Begriff der Rechtsnachfolge bezeichnet den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einer Kapitalanlage oder einem Kapitalertrag von einer Person auf eine andere. Für die Einkünftezurechnung ist in Rechtsnachfolgefällen strikt zwischen Einzelrechtsnachfolge (z. B. Veräußerung, Schenkung) und Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbschaft, Umwandlung) einerseits und Rech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.5 Gewährung von Anteilen ohne gesonderte Gegenleistung (S. 5)

Rz. 339 § 20 Abs. 4a S. 5 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen einem Stpfl. Anteile i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zugeteilt werden, ohne dass dieser hierfür eine gesonderte Gegenleistung zu entrichten hat. Zu denken ist etwa an die Zuteilung von Bonusaktien, die von einer AG ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und die nicht aus ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 333 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG vor, wird die Ausübung des Gestaltungsrechts zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG würde die Ausübung als Einlösung oder Rückzahlung einer Kapitalforderung zu einem stpfl. Veräußerungsgewinn i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG führen. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG schließt eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.3 Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften (S. 3)

Rz. 271 Gem. § 20 Abs. 2 S. 3 EStG gilt die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter, die sich im Vermögen dieser Gesellschaft befinden. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.2.2.1 Veräußerung durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (Buchst. b S. 1)

Rz. 225 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) S. 1 EStG führt zu einer V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 7.1 Einkünfteerzielung durch den Anteilseigner (S. 1)

Rz. 346 Nach § 20 Abs. 5 S. 1 EStG erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG der Anteilseigner. Dies ist nach § 20 Abs. 5 S. 2 EStG derjenige, dem die Anteile nach § 39 AO im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. Hintergrund des § 20 Abs. 5 EStG ist die (vermeintlich) divergierende Rspr. des I. und des VIII. Senats des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.3 Arbeitnehmer ist mit beherrschender Stellung beteiligt

Ist der Arbeitnehmer an der Körperschaft beteiligt und beherrscht diese (beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer), liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten sind lohn- und einkommensteuerlich nicht anzuerkennen. Ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, kann bei Organen von Körperschaften durch die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.2 Arbeitnehmer ist ohne beherrschende Stellung beteiligt

Ist der Arbeitnehmer an der Körperschaft beteiligt, beherrscht diese aber nicht (z. B. Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer), ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Liegt danach keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, sind Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten ebenfalls lohn-/einkommensteuerlich gr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.11.3 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Buchst. b)

Rz. 204 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b) S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen die nicht den Rücklagen zugeführten Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Vorschrift ist nur für den nicht steuerbefreiten Teil des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 7.2 Zeitwertkonten zugunsten von Organen von Körperschaften

Für am 31.1.2009 eingerichtete und aus Vertrauensschutzgründen steuerlich anzuerkennende Zeitwertkonten-Modelle von Organen von Körperschaften wurde ebenfalls eine Übergangsregelung vorgesehen. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgebauten Guthaben bleiben unverändert bestehen und werden erst bei Auszahlung besteuert. Ab 1.1.2009 änderte sich die steuerliche Behandlung von weiteren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 3.3.4 Folgen bei Erwerb/Beendigung einer Organstellung

Der Erwerb einer Organstellung führt nicht zur Auflösung oder Versteuerung des bis zu diesem Zeitpunkt (also ohne Organ der Körperschaft zu sein) aufgebauten Guthabens. Nach Erwerb der Organstellung ist hinsichtlich der weiteren Zuführungen zu dem Konto eine verdeckte Gewinnausschüttung zu prüfen, sofern der Arbeitnehmer neben seiner Organstellung auch an der Körperschaft be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.6.2 Veranlagungsverfahren

Rz. 92 In Ausnahmefällen erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG aber auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer im Veranlagungsverfahren. Sofern die Kreditinstitute in diesen Fällen KapESt einbehalten und an das FA abgeführt haben, stellt die KapESt wie bisher eine Vorauszahlung auf die ESt dar, die im Veranlagungsverfahren auf die ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zuwendende/Schenker sind alle Gesellschafter

Rz. 92 [Autor/Stand] Ebenso wie sie nach Satz 2 im umgekehrten Fall des steuerbaren Erwerbs einer rechtsfähigen Personengesellschaft als Erwerber fingiert werden (s. Rz. 38 ff.) macht Satz 3 "deren", d.h. alle Gesellschafter zu Zuwendenden und damit grundsätzlich zu Schenkern, wenn die Gesellschaft selbst den Tatbestand einer steuerbaren Schenkung verwirklicht (s. Rz. 88 ff....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eine Zuwendung, mehrere Erwerbe

Rz. 101 [Autor/Stand] Hat eine rechtsfähige Personengesellschaft eine steuerbare Vermögensverschiebung ausgeführt, wird/wurde der jeweilige Erwerber zwar zivilrechtlich auf ihre Kosten, jedoch nach § 2a Satz 3 ErbStG nicht von ihr, sondern von ihren als Zuwendende geltenden Gesellschaftern bereichert. Schenkungsteuerlich werden so aus einer Schenkung mindestens zwei und somi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erklärungspflicht bei Anteilsbewertung (Abs. 3)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG zu bewerten. Die ausschließliche Erklärungspflicht der Kapitalgesellschaft (§ 153 Abs. 3 BewG) schließt grundsätzlich eine Einflussnahme der/s Steuerschuldner/s auf die Wertermittlung gegenüber dem Feststellungsfinanzamt aus. Rz. 61 [Autor/Stand] Die Kapitalgesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Erwerber sind alle Gesellschafter

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Wort "deren" macht Satz 2 ausdrücklich die Gesellschafter in steuerbarer Weise bereicherter rechtsfähiger Personengesellschaften zu Erwerbern. Ausnahmen oder Einschränkungen sind nicht vorgesehen. Damit sind alle Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften, auch wenn der Gesellschaftsanteil nur als Treuhänder gehalten würde,[2] potenziell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalgesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 3)

Rz. 50 [Autor/Stand] Kapitalgesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig entweder als Steuerschuldner (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG), als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 BewG) oder auch bei Bewertung sog. Mitunternehmeranteile (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG) sowie – ausschließlich – in Fällen der Bedarfsbewertung nicht börsennotierter Anteil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Für die Substanzwertermittlung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG maßgebender Stichtag

Rz. 368 [Autor/Stand] Wie schon an früherer Stelle ausgeführt (vgl. oben, Rz. 44), hat die Bewertung des Betriebsvermögens nach der Abstandnahme von der Erhebung der Vermögensteuer ab 1.1.1997 und der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 nur noch Bedeutung für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung. Insoweit sind für den Bestand und die Bewertung die Verhältni...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 4 Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

Sonderbetriebseinnahmen sind zweifelsfrei die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Sondervergütungen. Sondervergütungen sind die Beträge, die ein Mitunter­nehmer von seiner Personengesellschaft dafür erhält, dass er im Dienst der Gesellschaft tätig wird, der Gesellschaft ein Darlehen gewährt oder ihr Wirtschaftsgüter über­lassen hat. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG hat de...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gilt als das Damoklesschwert schlechthin. Dabei handelt es sich um eine Korrekturmöglichkeit für steuerlich nicht zu berücksichtigende Aufwendungen. 2.3.1 Grundlagen Die GmbH und ihre Gesellschafter sind jeweils selbstständige Rechts- und Steuersubjekte. Damit sind diese in der Lage, zivilrechtlich wirksame, eigenständige schuldrechtliche...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5.2 Verdeckte Gewinnausschüttung

Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer dagegen den betrieblichen Pkw für seine privaten Zwecke ohne eine entsprechende Vereinbarung mit der Gesellschaft, liegt regelmäßig eine vGA vor. Eine unbefugte private Nutzung hat keinen Lohncharakter. Die erfolgte Nutzung führt damit i. H. ihres Werts zu einer (verdeckten) Gewinnausschüttung an den nutzenden Gesellschafter.mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.3 Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Hingegen sind Geschäftsvorfälle, die auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruhen, ohne Einfluss auf die Höhe des steuerlichen Einkommens. Dies sind insbesondere: Kapitaleinlage bei Gründung der GmbH, Kapitalerhöhung bzw. Nachschüsse, verdeckte Einlagen, Kapitalrückzahlungen, Gewinnverteilung (Ausschüttung), Auskehrungen bei Liquidation, Gewinnabführung bei Organschaft, Verlustaus...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.5 Wirkung der vGA

Das sog. Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ersetzt die bei einer GmbH nicht anwendbare Norm des § 12 EStG, mit welcher Kosten der privaten Lebensführung bei einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen werden. Diese Korrekturfunktion wird (in Teilen) durch die vGA übernommen. Schwerpunkt für die Kor...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.1 Grundlagen

Die GmbH und ihre Gesellschafter sind jeweils selbstständige Rechts- und Steuersubjekte. Damit sind diese in der Lage, zivilrechtlich wirksame, eigenständige schuldrechtliche Verträge miteinander zu schließen. Gleichzeitig besteht zwischen ihnen auch ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis. Daraus entspringt ein gewisses Spannungsverhältnis, das steuerrechtlich relevant werd...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5 Private Kfz-Nutzung

Ein nahezu bei jeder GmbH gegebener Sachverhalt ist die private (Mit-)Nutzung eines im Betriebsvermögen der GmbH befindlichen Pkw durch einen Gesellschafter bzw. den Gesellschafter-Geschäftsführer. Der daraus dem Nutzenden entstehende Vorteil kann steuerrechtlich als sog. geldwerter Vorteil als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu berücksichtigen sein. 2.5.1 Sachl...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.2 Schuldrechtliche Vorgänge

Zu den grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennenden schuldrechtlichen Vertragsverhältnissen gehören z. B. ein: Anstellungsvertrag des Geschäftsführers, Darlehensvertrag, Miet- oder Pachtvertrag, Kaufvertrag. Die sich daraus ergebenden Aufwendungen oder Erträge sind dem Grunde nach auch steuerlich als Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen zu werten.mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.4 Definition der vGA

Die Definition einer vGA wird aus der ständigen Rechtsprechung, insbesondere der des BFH, abgeleitet. Danach sind erforderlich: Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, welche sich auf das Ergebnis der GmbH ausgewirkt hat, jedoch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und die in keinem Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung steht. Zudem muss...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 1.2 Gründungskosten

Zwar fallen die Kosten für die Gründung einer GmbH zwangsläufig an, jedoch sind diese dennoch dem Grunde nach Aufwendungen der Gründungsgesellschafter. Übernimmt die GmbH diese Aufwendungen, liegt grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor.[1] Es ist allerdings zivilrechtlich möglich, den zu tragenden Aufwand der GmbH aufzubürden. Dazu ist jedoch eine entsprec...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung einer GmbH bringt eine Reihe von Besonderheiten mit sich. Werden diese nicht oder nicht rechtzeitig beachtet, sind oftmals steuerlich nachteilige Folgen nicht mehr zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), durch welchen ein vorhergehender Betriebsausgabenabzug im Rahmen der steuerlichen Einkommenser...mehr

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Einkaufserfolgsmessung: Ein... / 2.5 Welche Kosten müssen aus Gesamtkostensicht berücksichtigt werden?

Auf Veränderungen konzentrieren Bei der Einkaufserfolgsmessung müssen grundsätzlich alle anfallenden Kosten des Einkaufsvorgangs berücksichtigt werden (Total Cost of Ownership). Dies betrifft ebenfalls Kosten, die aktuell nicht von der Einkaufsabteilung beeinflussbar sind, z. B. spätere Entsorgungskosten oder die Betriebskosten einer Maschine. Obwohl alle Kosten berücksichtig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einräumung einer wertlosen Position gegen eine werthaltige Gegenleistung als vGA

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn sich ein an einer GmbH (GmbH 1) mit 50,1 % beteiligter Gesellschafter entschuldet, indem er einer anderen GmbH (GmbH 2), die er mittelbar beherrscht, eine als Vorkaufsrecht bezeichnete, nicht werthaltige Position im Zusammenhang mit einem ihm gehörenden Grundstück zurechnet, die die GmbH 2 dadurch "bezahlt", dass sie insbeson...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / 4.3 Ausleihungen, Wertpapierleihe

Ausleihungen sind Darlehen, die auf längere Zeit, d. h. regelmäßig mehr als 1 Jahr, angelegt sind. Dazu gehören Finanz- und Kapitalforderungen, nicht jedoch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Letztere gehören regelmäßig zum Umlaufvermögen.[1] Unter einer Wertpapierleihe versteht man das Entleihen von Wertpapieren für einen bestimmten Zeitraum gegen Zahlung von Leihge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.1 Inhalt der Pachtverträge

Rz. 81 Erst durch den Abschluss der Miet- oder Pachtverträge wird die steuerrechtliche Verknüpfung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen hergestellt. Um den steuerlichen Problemen der verdeckten Gewinnausschüttung aus der Betriebs-GmbH zu entgehen, müssen die verpachteten Gegenstände unbedingt genau bezeichnet werden. Dazu kann als Anlage zum Mietvertrag ein besonderes Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wettbewerbsverbote und Nebe... / 2 Befreiung vom Wettbewerbsverbot

Eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung möglich. Sie ist nur in Ausnahmefällen zu empfehlen, z. B. wenn ein Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens eingestellt werden soll, um eine Kooperation zwischen den eigentlich konkurrierenden Unternehmen in die Wege zu leiten. Die Voraussetzungen der Befreiung im Einzelnen sind umstr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.4 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 89 Ist der von der GmbH gezahlte Pachtzins zu niedrig und führt dies daher zu laufenden Verlusten im Besitzunternehmen, so ist der von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gewährte Nutzungsvorteil, ein Wirtschaftsgut, z. B. ein Grundstück, unentgeltlich nutzen zu können, kein einlagefähiges Wirtschaftsgut.[1] Die Aufwendungen für das zur Nutzung überlassene Wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.4.2 Berechnung angemessener Pachtzinsen

Rz. 83 Eines der schwierigsten Probleme der Betriebsaufspaltung ist die Ermittlung einer richtigen Pachthöhe. Zahlt die GmbH eine unangemessen hohe Pacht, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Der Pachtzins muss aus der Sicht des Verpächters vor allem 2 Elemente enthalten: Eine Vergütung für die Abnutzung der überlassenen Gegenstände. Hierfür werden regelmäßig die s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten für Untern... / 3.1 Wann und für welche Zuwendungen die Steuer pauschal berechnet werden kann

Die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer kann gem. § 37 b EStG mit einem Steuersatz von 30 % pauschal übernommen und abgeführt werden. Bemessungsgrundlage der pauschalen Steuer sind die Aufwendungen, einschließlich Umsatzsteuer. Die Pauschalierung der Einkommensteuer setzt voraus, dass die Sachzuwendungen steuerpflichtig sind. Das BMF[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 6.6.2 Gestaltungen im Verhältnis der Gesellschafter zur GmbH

Rz. 48 Eine Verlust-GmbH kann mit ihren Verlusten mangels Verrechnungsmöglichkeiten mit Gewinnen steuerlich zunächst nichts anfangen. Die GmbH-Gesellschafter hingegen unterliegen mit ihren u. U. hohen Einkünften der vollen Einkommensteuerbelastung. Ein unmittelbarer Transfer der Verluste auf Ebene der Gesellschafter ist indes nicht möglich. Denkbar wären in diesem Zusammenha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.6 Schuldzinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 99 Zu den Werbungskosten gehören auch die Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und zwar auch, wenn die erworbene Beteiligung unter § 17 EStG fällt.[1] Bei einer erzwungenen Kapitalüberlassung reicht es zur Begründung des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen (Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.2.1 Gesamtleistung – der Dividend

Rz. 9 Die Summe der in Abs. 1 genannten Zeiten bilden dabei den Dividenden. Rz. 10 Unter die zu berücksichtigten Zeiten fallen nach § 72 Abs. 1 zunächst alle (echten) vollwertigen Beitragszeiten i. S. d. § 54 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. mit § 54 Abs. 2 i. V. m. § 70 Abs. 1, also auch die Kindererziehungszeiten, die nach der gesetzgeberischen Konstruktion reine Pflichtbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.2 Berechnungsgrundsatz

Rz. 8 Zur Ermittlung des Dividenden wird nach § 72 Abs. 1 die Summe aller Entgeltpunkte für Beitrags- und Berücksichtigungszeiten gebildet; das stellt die Gesamtleistung dar. Der Divisor wird ermittelt durch den Zeitraum, in dem Beitragsentrichtung möglich war; belegungsfähiger Zeitraum nach § 72 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 und Abs. 3. Der durch Division der beiden Werten ermitte...mehr