Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / b) Gewinnausschüttung

Erfolgt nunmehr im Jahr 2022 die Gewinnausschüttung i.H.v. 75.000 EUR (100.000 EUR Gewinn 2020 abzgl. Zahlung des weiteren Betrags an A i.H.v. 25.000 EUR = 2 x 37.500 EUR), wird dies auf Ebene von A keine Einkommensteuer auslösen, insbesondere nicht nach § 17 EStG. Denn dem Auszahlungsbetrag i.H.v. 37.500 EUR stehen AK i.H.v. 87.500 EUR gegenüber (12.500 EUR + 100.000 EUR abz...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / b) Gewinnausschüttung

Wird im Jahr 2021 gesellschaftsrechtlich die Ausschüttung beschlossen, gilt steuerlich nunmehr das steuerliche Einlagekonto i.H.v. 100.000 EUR als verwendet, da kein Gewinn, der vorrangig zu verwenden wäre, mehr vorhanden ist. A und B erhalten daher steuerlich eine Einlagenrückgewähr ohne Kürzung um KapESt. Damit wird der Bruttobetrag von je 50.000 EUR an A und B ausgekehrt. F...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / b) Steuerrechtliche Konsequenzen

Wendet man also mit der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in der Konstellation des Besitzunternehmens im Inland und der Betriebskapitalgesellschaft sowie des überlassenen Grundstücks im Ausland an, ergeben sich m.E. folgende steuerrechtlichen Konsequenzen: Die im Inland ansässige natürliche Person erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / a) Einlagenrückgewähr an A

Inkongruente Gewinnausschüttung: Kommt es gesellschaftsrechtlich im Jahr 2020 zu einer Einlagenrückgewähr an A i.H.v. 100.000 EUR, gilt körperschaftsteuerlich – wegen der Verwendungsfiktion des § 27 Abs. 1 S. 3–5 KStG – zunächst der ausschüttungsfähige Gewinn als verwendet.[5] Es handelt sich der Sache nach um eine inkongruente Gewinnausschüttung.[6] Einbehalt von KapESt und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 3.4 Entsprechende Anwendung von § 8 Abs. 5 S. 2 u. 3 AStG (§ 4j Abs. 2 S. 4 EStG)

Rz. 89 Für die Beurteilung, ob die Einnahmen des Gläubigers der Lizenzzahlungen niedrig besteuert werden, verweist § 4j Abs. 2 S. 4 EStG auf die entsprechende Anwendung von § 8 Abs. 5 S. 2 u. 3 AStG. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine niedrige Besteuerung insbesondere auch dann anzunehmen ist, wenn zwar nach den ertragsteuerlichen Regelungen des Empfängerstaates e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.4 Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang

Rz. 25 Ausgaben sind nach § 3c Abs. 1 EStG vom Abzug ausgeschlossen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen "in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" stehen. Ein lediglich mittelbarer Zusammenhang genügt für das Eingreifen des Abzugsverbots nicht.[1] Rz. 26 Für das Vorliegen eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs ist nach der BFH-Rspr. erforderlich, dass Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.9 Teilabzugsverbot bei Wertpapierleihe (§ 3c Abs. 2 S. 9 EStG)

Rz. 89 § 3c Abs. 2 S. 9 EStG wurde mit Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingefügt und ordnet die sinngemäße Geltung des § 8b Abs. 10 KStG an. Die Vorschrift ist – mangels Sonderregelung in § 52a Abs. 4 EStG – ab dem Vz 2008 anzuwenden (§ 52a Abs. 1 EStG). Die Regelung soll Gestaltungen bei der "Wertpapierleihe" verhindern, bei denen Kreditinstitute oder Vers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 32 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist eine Komplementärregelung zu § 3 Nr. 40 EStG (und § 3 Nr. 40a EStG). Die Vorschrift wurde im Rahmen des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[1] eingeführt. Rz. 33 Durch das Halbeinkünfteverfahren soll die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschüttet...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Beschränkung der Anrechnung von KapESt seit VZ 2016 (Zeile 46)

Durch das InvStRefG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde mit § 36a EStG eine Beschränkung zur Anrechnung von KapESt auf Dividenden aus girosammelverwahrten inländischen Aktien sowie für Erträge aus girosammelverwahrten eigenkapitalähnlichen Genussscheinen inländischer Emittenten eingeführt. Insbesondere müssen lt. § 36a Abs. 1 bis 3 EStG bestimmte Voraussetzungen erfüllt...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ausländische Kapitalerträge (Zeile 19)

Zur Zeile 19 sind die Kapitalerträge einzutragen, die aus ausländischen Quellen stammen. Das können neben Zinsen aus Kapitalforderungen jeder Art z.B. auch Gewinnausschüttungen, Erträge aus stillen Beteiligungen oder Termingeschäfte sein. Sämtliche in § 20 Abs. 1 bis 3 EStG genannten Kapitalerträge können hier anzugeben sein. Maßgeblich ist, dass die Kapitalerträge nicht dem...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 3. Die Absicht, Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen

Das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ist grundsätzlich auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG zu prüfen und für jede einzelne Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Das Erfordernis der Einkünfteerzielungsabsicht gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten, allerdings unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten hinsichtlich der Einkünfteermi...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / e) Wichtige Fallkonstellationen

In den folgenden Fällen ergibt sich aus § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagungspflicht: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die mangels wesentlicher Beteiligung nicht von § 17 EStG erfasst werden und keinem Steuerabzug durch die auszahlende Stelle gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG unterliegen, z.B. GmbH-Beteiligung; verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit die...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Unternehmerische Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Optionsbesteuerung) lt. Zeilen 31, 32

Auf Antrag werden Erträge aus unternehmerischen Beteiligungen (Zeilen 31, 32; s. Abb. unten) abweichend vom Sondertarif nach § 32d Abs. 1 EStG der individuellen tariflichen Besteuerung nach §§ 32a ff. EStG unterworfen (Optionsbesteuerung). Der Antrag wird mithilfe der Angaben in den Zeilen 31 und 32 gestellt. Auszug aus der Anlage KAP Anwendungsbereich: Begünstigt sind Kapital...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Ausnahmen

Rz. 367 [Autor/Stand] Überblick. Von der auf die Körperschaft isolierten Betrachtungsweise für die Prüfung der sachlichen Entlastungsberechtigung gibt es systemimmanente Ausnahmen. Diese betreffen (potenziell) folgende Fälle: Mittelbare vertikale Verbundbetrachtung (vgl. Rz. 368 ff.) Gegenbeweis (vgl. Rz. 370 ff.) Besondere DBA-Regelungen (vgl. Rz. 372 ff.) Aktivität von Betrieb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.1.2 Abgrenzung verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage(§ 8 Abs 3 S 2 und 3 KStG)

Tz. 62 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Innerhalb der Vorschriften des KStG ist die Entstrickung nach § 12 Abs 1 KStG insbes ggü der vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG sowie der verdeckten Einlage nach § 8 Abs 3 S 3 KStG abzugrenzen. Ausweislich der Ges-Begr werden ausschl "betrieblich veranlasste Vorgänge" von der Regelung erfasst. Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vorgänge so...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Systematik und Teleologie

Rz. 9 [Autor/Stand] Überblick. Besonderes Gewicht für das Verständnis und die Auslegung des § 50d Abs. 3 EStG kommt der Systematik und Teleologie zu, in welche die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG eingebettet ist. Dies betrifft zunächst die Stellung innerhalb der Gesetzesordnung des EStG (vgl. Rz. 10) sowie die systematische Einordnung in das weitere Normumfeld (vgl. Rz. 11). ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Gemischte Tätigkeit (Körperschaft/Beteiligungsgesellschaft)

Rz. 424 [Autor/Stand] Zusammenhang mit "einer" (von mehreren) Wirtschaftstätigkeit(en) der Körperschaft ist ausreichend. Das Gesetz verlangt nur, dass die Einkunftsquelle einen wesentlichen Zusammenhang mit "einer" Wirtschaftstätigkeit der Körperschaft aufweist. Es verlangt hingegen nicht, dass dieser Zusammenhang mit "der" Wirtschaftstätigkeit der Körperschaft bestehen muss...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Börsenausnahme (Satz 2 Alt. 2)

"... oder wenn mit der Hauptgattung der Anteile an ihr ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer anerkannten Börse stattfindet." a) Systematik Rz. 577 [Autor/Stand] Überblick. Die Regelung des Satzes 1 findet keine Anwendung, "wenn" (vgl. Rz. 585) die Voraussetzungen der sog. Börsenklausel des Satzes 2 Alt. 2 erfüllt sind. Erforderlich ist hierfür, dass die Hauptgattun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgenbestimmung der Höhe nach ("soweit")

a) Systematik und Berechnung "..., soweit ..." Rz. 479 [Autor/Stand] Systematik: Rechtsfolgenbestimmung der Höhe nach. Die Konjunktion "soweit" bezieht sich auf den ihr vorgeschalteten Satzteil (= den bestehenden Entlastungsanspruch) und ist regelungstechnisch Teil der Rechtsfolgenanordnung des § 50d Abs. 3 EStG. Sie bezieht sich auch auf den nachfolgenden Satzteil (Nr. 1 und ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zeitlicher Anwendungsbereich

a) Grundsätzliches, Überblick Rz. 76 [Autor/Stand] Grundsätzliches. In der Rechtsanwendungspraxis ist hinsichtlich der Anwendung einer Norm zwischen zwei Zeitpunkten zu differenzieren (s. auch Rz. 607 ff.): Zum einen der Zeitpunkt, zu dem sich der unter den Tatbestand zu subsumierende Sachverhalt ereignet hat, zum anderen der Zeitpunkt der praktischen Anwendung einer Norm dur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Praktische Bedeutung

Rz. 19 [Autor/Stand] Praktische Bedeutung des § 50d Abs. 3 EStG. Der Regelung des § 50d Abs. 3 EStG kommt in der Besteuerungspraxis eine wichtige Bedeutung zu. Bei jeder Geltendmachung eines Anspruchs auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer nach § 50a EStG, die auf die Grundlage eines DBA, § 43b EStG, § 44a Abs. 9 EStG, § 50g EStG oder § 32 Abs. 5 KStG [2]...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

Rz. 434 [Autor/Stand] Praktische Bedeutung. Die praktische Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG ist in Fällen von Beteiligungs-Holdinggesellschaften im Wesentlichen von der Abgrenzung einer sog. "aktiven Beteiligungsverwaltung" von einer sog. "passiven Beteiligungsverwaltung" geprägt (vgl. zur Vermögensverwaltung als Wirtschaftstätigkeit bereits Rz. 345 ff.). Dabei übt nach Ansic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) 50d Abs. 3 Satz 2 EStG a.F. ("Verbot der Merkmalsübertragung")

Rz. 356 [Autor/Stand] § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG. Die Vorgängerfassungen des § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. JStG 2007/BeitrRLUmsG enthielten (als Nichtanwendungsgesetz gegen die sog. Hilversum-II- Entscheidung[2] des BFH) das sog. „Verbot der Merkmalsübertragung”, wonach für die Prüfung des § 50d Abs. 3 EStG ausschließlich die Verhältnisse der ausländischen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / j) Sonderfall: Dienstleistungsholding

Rz. 465 [Autor/Stand] Begriff. Unter einer "Dienstleistungsholding" soll hier eine solche Körperschaft verstanden werden, die Anteile an einer oder mehreren Gesellschaften hält und gegenüber mindestens einer dieser Gesellschaften Dienstleistungen erbringt, ohne zugleich über die Wahrnehmung geschäftsleitender Funktionen als geschäftsleitende Holding zu qualifizieren (vgl. Rz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Definition des Begriffes "zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten"

Tz. 47 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die Erläuterungen zum Begriff "zur Veräußerung gehalten" (vgl. Tz. 30–46) sind sinngemäß anzuwenden, wenn zu beurteilen ist, ob ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten wird. Tz. 48 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Das Unternehmen muss verpflichtet sein, die Vermögenswerte oder die Veräu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 300 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der subjektive Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG erfasst alle unbeschr und beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Bei einer gebietsfremden Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse kommt es für die Anwendung von § 12 Abs 1 KStG nicht darauf an, dass diese beschr stpfl ist, sondern es genügt, wenn diese erst aufgr der Re...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einkunftsquelle

Rz. 401 [Autor/Stand] Begrifflichkeit. Der Begriff der Einkunftsquelle ist kein feststehender Begriff des EStG und wird im Allgemeinen unterschiedlich weit und eng verstanden.[2] Im Kontext des § 50d Abs. 3 EStG erfasst der Begriff der Einkunftsquelle die konkrete sachliche Erwerbsgrundlage (i.d.R. das materielle oder immaterielle Wirtschaftsgut), aus deren Nutzung die abzug...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

Tz. 35 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gelegentlich werden gegen die Entstrickungsbesteuerung verfassungsrechtliche Bedenken hervorgebracht (s ausführlich, die Verfassungskonformität begründend Müller, Die Besteuerung stiller Reserven bei Ausl-Bezug im Spannungsfeld zwischen Verfassung, Abkommens- und Europarecht, (Diss), Baden-Baden 2012; hierzu s auch Oppel, ISR 2016, 298, 302;...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / k) Sonderfall: Vermögensverwaltende Holding, Kapitalanlagegesellschaften, Investmentfonds

Rz. 468 [Autor/Stand] Begriff. Unter einer vermögensverwaltenden Holding soll hier eine solche Körperschaft verstanden werden, die Wirtschaftsgüter erwirbt und sich auf die Verwaltung dieser Wirtschaftsgüter beschränkt. Im Rahmen dieser Vermögensverwaltung werden nun abzugsteuerpflichtige Einkünfte (z.B. Dividenden, Lizenzgebühren) erzielt. Sie qualifiziert hingegen weder al...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Rechtsfolge

Rz. 461 [Autor/Stand] Sachliche Entlastungsberechtigung. Erfüllt die Tätigkeit der Körperschaft die Kriterien einer geschäftsleitenden Holding, so ist die Körperschaft in aller Regel sachlich entlastungsberechtigt, sodass ihr Entlastungsanspruch – unabhängig von der persönlichen Entlastungsberechtigung – nicht nach § 50d Abs. 3 EStG versagt wird. Um zu diesem Ergebnis zu gel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Geschäftsbetrieb

Rz. 309 [Autor/Stand] Überblick. Der Geschäftsbetrieb betrifft die betriebliche Organisation der Körperschaft, bestehend aus den für die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit vorgehaltenen personellen und sachlichen Ressourcen (vgl. Rz. 310). Eine Körperschaft kann mehrere Geschäftszwecke und dementsprechend auch mehrere Geschäftsbetriebe haben (vgl. Rz. 313). Dann ist eine nach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Systematik

Rz. 392 [Autor/Stand] Überblick. Das Erfordernis eines wesentlichen Zusammenhangs führt dazu, dass eine missbräuchliche Zwischenschaltung spezifisch mit Blick auf die konkrete Einkunftsquelle ("einkunftsquellenbezogen") erfolgt (zum Telos vgl. Rz. 394). Der Zusammenhang fordert eine wirtschaftlich-funktionale Veranlassungsprüfung (vgl. Rz. 405 f.). Im Rahmen einer historisch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bestandteile der Lohnsumme im Einzelnen

Rz. 96 [Autor/Stand] Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden; außer Ansatz bleiben Vergütungen an solche Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig sind. Zu den Vergütungen zähle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Entnahmebegrenzung (Abs. 6 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 191 [Autor/Stand] Wenn der Erwerber als Inhaber begünstigt erworbenen Betriebsvermögens oder land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ab dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bis zum Ende des letzten in die Fünfjahresfrist fallenden Wirtschaftsjahrs Entnahmen tätigt, die die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne oder Gewinnanteile seit dem Erwerb um mehr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 9 Gewerbeertrag bei Eigengesellschaften (§ 7 S. 5 GewStG)

Rz. 123 § 7 S. 5 GewStG verweist über § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 und § 8 Abs. 9 S. 1 bis 3 KStG auf einzelne Regelungen des KStG zum kommunalen Querverbund. Rz. 124 § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG bestimmt, dass die Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft nicht bereits deshalb zu ziehen sind, weil sie ein Dauerverlustgeschäft ausübt. Voraussetzung i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.5 Besonderheiten bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 59 Für die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gelten über § 8 Abs. 1 KStG neben den Vorschriften des KStG auch die des EStG. Geltung hat dies auch für nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierende Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften. Von daher finden insbesondere Anwend...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 3.1 Marktwertverfahren

Die Marktwertermittlung geht von der Annahme aus, dass es einen Markt für Unternehmen bzw. für Unternehmensanteile gibt und über Angebot und Nachfrage ein Gleichgewichtspreis entsteht, der den Marktwert des Unternehmens darstellt. Börsenwert Bei börsennotierten Unternehmen entspricht der Marktwert dem Börsenwert (ohne Paketzuschläge). Dabei ergibt sich der Markt- bzw. Börsenwe...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 7 Der Freie Cash-flow

Frei von Bilanzpolitik Der Vorteil einer Cash-flow-gestützten Unternehmensbewertung liegt u.a. darin, dass mit dem Cash-flow eine Kennzahl verwendet wird, die nicht durch buchhalterische oder bilanzpolitische Maßnahmen und kalkulatorische Ansätze beeinflusst ist. Bei der DCF-Methode wird vom freien Cash-flow ausgegangen. Er leitet sich aus dem Cash-flow ab und weist den Teil d...mehr

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Änderung der Bemessungsgrun... / 2.2 Änderung bei Rückgewähr in Leistungsketten

Eine Änderung der Bemessungsgrundlage kann sich auch innerhalb einer Leistungskette ergeben, bei der aber einzelne Glieder der Kette übersprungen werden.[1] Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn der leistende Unternehmer nicht seinem direkten Abnehmer, sondern einem Endabnehmer einer Leistungskette einen Preisnachlass (z. B. durch Preisnachlass- oder Preiserstattungs...mehr