Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensfragen und Prozesstaktik

Rz. 10 Steuerschuldner sind die bereicherten Abkömmlingen im Verhältnis ihrer Anteile sowie der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner für den gesamten Steuerbetrag, § 20 Abs. 2 ErbStG. Letztere unterliegen zwar regelmäßig keinem steuerbaren Erwerb. Dem Fiskus soll jedoch auf diese Weise der Zugriff auf das Gesamtgut eröffnet werden. Seit dem 1.1.2009 ist gesetzlich klargest...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / H. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 65 Der sich aus § 2 ErbStG ergebende Umfang sowohl der unbeschränkten als auch der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland führt dazu, dass sich deutsche Steueransprüche oftmals mit denen ausländischer Staaten überschneiden. Dies gilt insb. dann, wenn in mehreren Staaten unbeschränkte Steuerpflicht besteht (z.B. wegen eines doppelten Wohnsitzes des Erblassers ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 2. Gewerbebetrieb im Inland

Territorial beschränkte Wirkung der GewSt: Die Wirkung der GewSt ist territorial beschränkt. So werden nur gewerbliche Tätigkeiten von ihr erfasst, die im deutschen Inland ausgeübt werden. Beachten Sie: Unter der Annahme, dass diese territoriale Beschränkung auch in anderen Staaten gilt, sofern diese eine vergleichbare Steuer erheben, enthält das GewStG keine Regelungen zur ...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 7. Auslandsberührung

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 109 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Erbschaftsteuer und Kapitalverkehrsfreiheit: eine "never ending story"?, ZEV 2022, 189; Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.3.14 Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Rz. 69 Der Gesetzgeber möchte mit den steuerlichen Begünstigungen die Unternehmensnachfolge erleichtern. Gleichzeitig beschränkt er die unternehmerische Tätigkeit aber durch zahlreiche Auflagen, Behaltensregelungen und Fortführungsverpflichtungen für viele Jahre. Dies beeinträchtigt die unternehmerische Freiheit ganz erheblich. Notwendige Anpassungen an veränderte Marktverhä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Ausland Rz 8 sowie allgemein zu den DBA vor allem ausführlich > Doppelbesteuerung . Weitere Ausführungen zu konkreten DBA finden sich jeweils beim Stichwort für den in Betracht kommenden Vertragsstaat.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Progressionsvorbehalt bei nach DBA steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ausländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA; > Doppelbesteuerung) in Deutschland nicht besteuert werden können, unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Der Progressionsvorbehalt wird unabhängig davon angewendet, ob dies in dem maßgebenden DBA vorgesehen ist. Er wird nur dann nicht angewendet, wenn ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Begünstigte Einkünfte

Rz. 33 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Nur ausländische Einkünfte werden von der gesetzlichen Ermächtigung des § 34c Abs 5 EStG (> Rz 1) und somit auch von dem darauf beruhenden ATE begünstigt. Zum Begriff der ‚ausländischen Einkünfte’ vgl § 34d EStG; > Ausländischer Arbeitslohn. Deshalb werden alle steuerpflichtigen Einnahmen des ArbN durch den ATE vom Steuerabzug ausgenommen, s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfindungen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abfindungen sind einmalige Geld- oder Sachleistungen, mit denen Rechtsansprüche abgegolten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie steuerfrei oder werden ermäßigt besteuert. Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind zB Kapitalabfindungen aus der GRV und aufgrund der Beamtengesetze (§ 3 Nr 3 EStG). Ergänzend > Beamte Rz 3 Ab...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ablösung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Ablösung von Ansprüchen > Abfindungen, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abfindungen, > Urlaubsgelder Rz 2, > Versorgungsausgleich Rz 36, 49, ergänzend > Doppelbesteuerung Rz 273 ff. Zu Ablösungsbeträgen an einen ausländischen Staat > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung. Zur Ablösung von Unterhaltsverpflichtungen > Unterhaltsleis...mehr

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Abgabenordnung

Die AO enthält allgemeine gesetzliche Regelungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts (Beispiel: Vorschriften zum steuerlichen > Verwaltungsakt in den §§ 118–133 AO). Die AO gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der > Europäische Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Promotionsstudenten

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen eines Doktoranden > Doktorprüfung, > Bildungsaufwendungen Rz 70 Promotion; zur Berücksichtigung eines Promotionsstudenten als ‚Kind in Berufsausbildung’ iSv § 32 Abs 4 EStG > Doktorprüfung Rz 8, > Kinderfreibeträge Rz 87. Zu Promotionsstudenten im Ausland > Doktoranden Rz 2, > Doppelbesteuerung Rz 225 ff. Zur S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenstand der Zuwendung

Rz. 17 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG nur für sämtliche dafür in Betracht kommenden Sachzuwendungen zulässig ist (zu Ausnahmen > Rz 46 ff), ist ihre Eingrenzung von erheblicher Bedeutung. Die Pauschalierung gilt für > Sachbezüge, und zwarmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandszulagen

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Auslandsbeamte, > Auslandslehrer Rz 6, > Auslandstätigkeitserlass Rz 5 (im Beispiel), 35/1, > Auslandsverwendungszuschlag, > Deutscher Akademischer Austauschdienst Rz 1, > Deutsche Post Rz 3, > Deutsch-Französisches Jugendwerk, > Doppelbesteuerung Rz 263, > Entwicklungshelfer Rz 6, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland, > Kaufkraftausgleich (zu d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Puerto Rico

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der in der Karibik gelegene Freistaat Puerto Rico (Hauptstadt: San Juan; Amtssprachen: Spanisch und Englisch) ist eines der nicht inkorporierten US-Außengebiete. Er umfasst auch die spanischen > Jungferninseln. Das DBA mit den > Vereinigte Staaten von Amerika ist nicht anwendbar (Art 3 Abs 1 Buchst b DBA-USA). Ein DBA mit dem Freistaat besteh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Verfahren – Veranlagung, Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers und des Trägers von Sozialleistungen

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Progressionsvorbehalt auf Lohnersatzleistungen wird iRe Veranlagung berücksichtigt (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG). Veranlagt wird aber nur, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden positiven steuerfreien Einkünfte insgesamt mehr als 410 EUR betragen (ergänzend > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 38, 55 ff). Für den negativen Progressions...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verfahren beim Arbeitgeber

Rz. 45 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das im Folgenden beschriebene Freistellungsverfahren ist nicht Teil des > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (ergänzend > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug). Die Freistellungsbescheinigung nach dem ATE gehört deshalb nicht zu den ELStAM (> Lohnsteuerabzugsmerkmale). Im einem vom ATE geregelten Verfahren eigener Art (> Rz 50) kann der ArbG f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abgrenzung zu DBA-Recht

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Besteht kein DBA mit dem Staat, in den ein ArbN entsandt wird (> Rz 3), kann Deutschland in bestimmten Fällen auf die ESt/LSt verzichten. Eine solche Regelung enthält der seit 1984 geltende > Anh 2 Auslandstätigkeitserlass (– ATE – BMF vom 31.10.1983, BStBl 1983 I, 470). Er hat seine Rechtsgrundlage heutzutage in § 34c Abs 5 EStG; dieser ermä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. ATE-Ausland

Rz. 3 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE gilt nicht, wenn die Tätigkeit in einem Staat ausgeübt wird, mit dem ein DBA besteht, in das die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einbezogen sind (Abschn V Nr 2 ATE). Ob der ATE für einen bestimmten Staat anwendbar ist, ergibt sich – negativ -- aus dem BMF-Schreiben zum Stand der DBA (zum jeweils aktuellen Stand > Anh 2 – Erlas...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Ausländische Einkünfte

Rz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das für den besonderen Steuersatz maßgebliche zu versteuernde > Einkommen ist nach inländischem Recht zu ermitteln (BFH 145, 331 = BStBl 1986 II, 287). Dabei sind die dort vorgesehenen Abzugsbeschränkungen zu berücksichtigen (BFH 215, 130 = BStBl 2007 II, 756). In die Berechnung gehen nur Einkünfte ein. SA, wie zB ausländische KV oder RV-Bei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Grundlohnzahlungszeiträume

Rz. 16 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Der Arbeitstag gilt als Lohnzahlungszeitraum, wenn der Lohn jeweils für einen Arbeitstag gezahlt wird. Der Arbeitstag deckt sich nicht immer mit dem Kalendertag. Reicht zB eine Arbeitsschicht in zwei Kalendertage, etwa von 20 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Tages, so gilt das nur als ein Arbeitstag. Beim Arbeitstag als Lohnzahlungszeitraum beträg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeordnete

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Einseitige Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 2 Zielsetzung des § 21 ErbStG ist es, die doppelte steuerliche Belastung von Erwerben mit inländischer und ausländischer Steuer einseitig zu beseitigen bzw. zu mildern, die denselben Steuerfall betreffen.[1] Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist der Sache nach eine einseitige Maßnahme eines Staats – im Gegensatz zum Abschluss eines DBA –, die häufig nicht zur volls...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Enger Auslandsvermögensbegriff (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 111 War der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker bei Ausführung der Schenkung Inländer, so gehören gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG alle Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, die auf einen ausländischen Staat entfallen, zum Auslandsvermögen. Rz. 112 In der Praxis kann es wegen der durch die Verweisung auf § 121 BewG hervorgerufenen Beschränkung d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 34 Die "erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG ist in ihren Auswirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b der Vorschrift gleichgestellt. Sie betrifft deutsche Staatsangehörige als Erblasser bzw. Schenker und Erwerber, die sich nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Anrechnung und Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 5 Gehören Bankguthaben eines Inländers bei einem Kreditinstitut im Ausland nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG nicht zum Auslandsvermögen, scheidet eine Anrechnung der im Ausland auf diese gezahlten Erbschaft- oder Schenkungsteuer aus.[1] Rz. 6 Die fehlende Anrechnungsmöglichkeit verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 65 AEUV. [2] Zwar kann eine, ggf. erst zuk...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Anrechnung aufgrund eines DBA (§ 21 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 140 § 21 Abs. 4 ErbStG bestimmt, dass eine in einem DBA vereinbarte Steueranrechnung nach den Grundsätzen des § 21 Abs. 1–3 ErbStG vorzunehmen ist. Die Vorschrift regelt lediglich die technischen Anwendungsmodalitäten der Anrechnung ausländischer Steuern, sofern in einem DBA die Anrechnungsmethode [1] vereinbart ist und das DBA für die Anrechnung selbst keine näheren Rege...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 ErbStG regelt die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer in Fällen, in denen Erwerber für Auslandsvermögen (§ 21 Abs. 2 ErbStG) zu einer ausländischen Steuer herangezogen werden. Die Vorschrift ist gem. § 1 Abs. 2 ErbStG ebenso auf die Schenkungsteuer anzuwenden. § 21 ErbStG steht im systematischen Zusammenhang mit § 2 ErbStG. Die Anknüpfung der unbeschränkten S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Subsidiarität der Anrechnung

Rz. 35 Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist ausgeschlossen, "sofern" – d. h. wenn und soweit – die Vorschriften eines DBA anzuwenden sind.[1] Die Anrechnung ist nur in dem Umfang ausgeschlossen, in dem die Doppelbesteuerung durch ein DBA tatsächlich beseitigt wird. Soweit z. B. ein DBA nur das bewegliche Nachlassvermögen erfasst – so etwa das DBA Griechenland –, bleib...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG)

Rz. 29 Als Inländer gelten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG natürliche Personen, die im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die so definierte Inländereigenschaft ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit[1] und allein nach den tatsächlichen Umständen zu ermitteln. Ob rechtliche Hindernisse (z. B. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung eines Dividendenanspruchs zwischen beschränkt Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Der Steuerentrichtungspflichtige ist befugt, gegen die auf seinen eigenen Anmeldungen beruhenden, unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Festsetzungen (§ 168 Satz 1 AO) der Kapitalertragsteuer zu klagen und diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen (Anschluss an BFH-Beschluss vom 12.04.2022 – VIII R 35/19, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Mit § 4 Nr. 9 UStG soll eine Doppelbesteuerung mit USt und GrESt bzw. mit USt und Rennwett- und Lotteriesteuer verhindert werden. Andererseits kann aus der Vorschrift kein grundsätzliches Verbot der Doppelbesteuerung hergeleitet werden. Eine ggf. formal doppelte Belastung eines Erwerbsvorgangs mit USt und GrESt folgt aus dem Gesetz.[1] Sie ist nicht verfassungswidrig, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Unter das RennwLottG fallende Vorgänge

Rz. 45 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG sind die Umsätze steuerfrei, die unter das RennwLottG fallen. Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG ist das RennwLottG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.[1] Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 2 UStG scheidet die Steuerbefreiung für die unter das RennwLottG fallenden Umsätze aus, die von der Rennwett- und Lotteriest...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Nach dem GrEStG und UStG steuerbare Transaktionen – Spannungsverhältnis

Rz. 62 Die grunderwerbsteuerbaren Vorgänge sind in § 1 GrEStG erschöpfend aufgezählt. Diese Vorgänge sind – handelt es sich um umsatzsteuerbare Transaktionen – nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der USt befreit. Von daher sollte man davon ausgehen, dass GrESt und USt nicht ein und dieselbe Transaktion betreffen und doppelt besteuern können. Komplikationen kommen dennoch dadur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Steuerliche Vergünstigungen können nach dem Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51–68 AO (Anhang 1b) grundsätzlich nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das KStG (§ 1 KStG, Anhang 3) erfasst, in Anspruch genommen werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird für den Personenkrei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2 Entlastung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 2 Auch in den Fällen, in denen die Bauleistung von einem nicht unbeschränkt stpfl. Leistenden erbracht wird, unterliegt die Gegenleistung dem Steuerabzug. Dies gilt selbst dann, wenn die im Inland erzielten Einkünfte des Leistenden nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteuert werden (§ 48d Abs. 1 S. 1 EStG).[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.1.2 Leistungsort: Use and Enjoyment

Aus den vorgestellten Grundsätzen der Leistungsortbestimmung ergibt sich jedoch die Gefahr der Doppelbesteuerung, wenn Güter im Drittland befördert werden. Um dem vorzubeugen und eine Mehrfachbelastung für den Spediteur zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Sondertatbestand des § 3a Abs. 8 UStG geschaffen. Der Leistungsort wird dann ausnahmsweise nicht am Sitz des Leistungsem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Güterbeförderung und Umsatz... / 2.3.2 Einfuhr

Güterbeförderungen oder damit zusammenhängende Leistungen werden nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. b UStG steuerfrei gestellt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn sich die Leistungen auf Einfuhrgegenstände beziehen, d. h. Waren, die aus Drittstaaten in die EU gelangen. Die Befreiung setzt jedoch voraus, dass die Kosten für diese Leistungen bei der Bemessung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 922 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 739 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 325 Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Ka...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

Leitsatz 1. Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG. 2. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit. Normenkette § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Satz 2 Buchst. b, § 21 ErbStG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 63 Abs. 1 AEUV, Art. 2 EGFreizügAbk Schweiz Sachverhal...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG

Keine teleologische Reduktion: Der Anwendungsbereich von § 6 Abs. 1 S. 1 AStG ist nicht teleologisch zu reduzieren. Insbesondere kommt es nicht in Betracht, das aus § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AStG herrührende Tatbestandsmerkmal des Ausschlusses oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal in § 6 Abs. 1 S. 1 AStG hineinzulesen. Verfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3.2 Besteuerungsrechte nach den DBA

Rz. 16 Die DBA enthalten regelmäßig keine ausdrücklichen Bestimmungen zu Umwandlungen. Soweit eine grenzüberschreitende Umwandlung einen Gewinn bzw. Verlust verursacht, richtet sich das Besteuerungsrecht nach den allgemeinen Vorschriften des DBA. Da Umwandlungen eine Vermögensübertragung bewirken, ist in erster Linie Art. 13 OECD-MA angesprochen. Soweit das übergehende Vermö...mehr