Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Allgemeines

Rz. 134 Bei der Anrechnung nach § 2315 BGB muss sich der Pflichtteilsberechtigte einen Vorempfang auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen, sofern der Erblasser die Zuwendung mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung versehen hat. Dabei muss der Erblasser die Anrechnung spätestens im Zeitpunkt der Zuwendung bestimmt haben.[112] Im Unterschied zur Ausgleichung er...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (1) Allgemeines

Rz. 117 Sehr häufig bestimmen sich Erbrechtsstatut und Güterrechtsstatut nach verschiedenen Rechtsordnungen. Ursächlich dafür sind die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte der IPR-Vorschriften für Erbrecht und Güterrecht. Zusätzlich erschwert wird diese Frage dadurch, dass nicht selten das gesetzliche Erbrecht vom Güterrecht beeinflusst wird. Nach Art. 15, 14 EGBGB ist die St...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 22 Welche letztwilligen Verfügungen in einem Erbvertrag vertragsmäßig getroffen werden können, bestimmt § 2278 Abs. 2 BGB. Genannt werden dort nur Zu beachten: Nicht das Negativum der Enterbung, sondern nur die positive Erbeinsetzung kann erbvertraglich sein, eine Enterbun...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Auftragsverhältnis in familiären und engen personalen Beziehungen

Rz. 123 BGH: Auch in Beziehungen mit sonstigem familiären oder personalen Einschlag können die auftragsrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden.[113] Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen ein Familienmitglied einen Angehörigen pflegt.[114] Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rechnungslegung kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ihn der Berechtigte jahrelang nic...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Vorsorge im Übergabevertrag

Rz. 77 Da der Typus des Übergabevertrags gesetzlich nicht geregelt ist, passen insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts nicht auf jeden Fall der Leistungsstörung. Insbesondere ist es häufig schwierig, festzustellen, welche Leistungen im Rahmen eines Übergabevertrags im Verhältnis synallagmatischer Verknüpfung stehen und welche nur einseitig sind. Es ist dah...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Einsicht in die Grundakten

Rz. 73 Ergänzt wird § 12 GBO durch §§ 43–46 der Grundbuchverfügung. § 46 GBV lautet: Zitat (1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die in § 12 Absatz 1 S. 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt. (2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht von Grundakten entsprechend anzuwenden. (...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Rechtliche Eigenschaften

Rz. 124 Eine Teilungsanordnung ist eine Beschwerung im Sinne des Pflichtteilsrechts nach § 2306 BGB. D.h., ein mit einer Teilungsanordnung beschwerter Pflichtteilsberechtigter kann aus diesem Grunde die Erbschaft ausschlagen und den unbeschwerten Pflichtteil verlangen. Teilungsanordnungen sind als solche weder wechselbezüglich (im gemeinschaftlichen Testament, § 2270 Abs. 3 B...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Sittenwidrigkeit einer Wiederverheiratungsklausel

Rz. 364 Eine Wiederverheiratungsklausel, die dem überlebenden Ehegatten für den Fall der Wiederverheiratung seinen erbschaftlichen Erwerb kompensationslos entzieht, ist sittenwidrig und damit nichtig.[431] Seit der Hohenzollern-Entscheidung des BVerfG[432] hat die Literatur die Frage aufgeworfen, ob Wiederverheiratungsklauseln in letztwilligen Verfügungen mit Art. 6 Abs. 1 GG...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung

Rz. 111 Der Erblasser kann jederzeit die Rückgabe des Testaments aus der amtlichen Verwahrung verlangen, § 2256 Abs. 2 BGB. Diese muss an den Erblasser persönlich erfolgen, beim gemeinschaftlichen Testament an beide Ehegatten. Beim öffentlichen Testament, das in besondere amtliche Verwahrung gegeben wurde, führt die Rücknahme zum Widerruf, § 2256 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 2232, 2...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Beim Erbvertrag

Rz. 120 Auch bei einem Erbvertrag können die Parteien grundsätzlich einen Änderungsvorbehalt vereinbaren.[145] Ihnen steht es grundsätzlich frei, den Umfang der vertragsgemäßen Bindungswirkung festzulegen. So können sich die Parteien z.B. das Recht vorbehalten, nachträglich Vermächtnisse und Auflagen anzuordnen, bei einem eingesetzten Alleinerben weitere Miterben zu bestimme...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Güterrechtliches Übergangsrecht

Rz. 125 Auch Art. 15 EGBGB, der das Güterrechtsstatut bestimmt, ist mit Wirkung seit 1.9.1986 neu gefasst worden. Die Übergangsvorschrift Art. 220 EGBGB enthält aber noch weitere Zeitabschnitte. So bestimmt Art. 220 Abs. 3 EGBGB, dass für Ehen, die vor dem 1.4.1953 geschlossen wurden, Art. 15 EGBGB a.F. gilt, wobei eine Rechtswahl möglich ist, vgl. Art. 220 Abs. 3 S. 6 EGBGB...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Gemeinschaftliches Testament und Eheauflösung

Rz. 500 Das Gesetz geht davon aus, dass Eheleute, hätten sie mit dem Scheitern ihrer Ehe gerechnet, entsprechend der Lebenserfahrung kein gemeinschaftliches Testament errichtet hätten.[589] Gem. § 2268 Abs. 1 BGB ordnet daher die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments für den Fall des Scheiterns der Ehe an. § 2268 Abs. 2 BGB gibt die Möglichkeit zur Aufrechterhaltun...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Gemäß § 2338 BGB hat der Erblasser die Möglichkeit, den Pflichtteil eines Abkömmlings, auch eines nichtehelichen oder adoptierten Kindes, in guter Absicht zu beschränken. § 2338 BGB findet keine Anwendung gegenüber dem Ehegatten und den Eltern des Erblassers. Die Beschränkung in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 86 Vor der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmt § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören die Abkömmlinge des Erblassers und seine Ehefrau und...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / I. Testamentsgestaltung als Teil des "Estate-Planning"

Rz. 1 Laut volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung lag das Nettovermögen der privaten Haushalte im Jahre 2015 bei 11,2 Bill. EUR.[1] Jedes Jahr wird ein Teil dieses Vermögens unter Lebenden übertragen bzw. an die nächste Generation vererbt. Aufgrund von Berechnungen wurde festgestellt, dass jährlich zwischen 200 und 300 Mrd. EUR vererbt oder verschenkt werden,[2] zwischen 2015 ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Gesetzeslage

Rz. 317 Die meisten alten Bundesländer – nicht auch die neuen – haben Sonderregeln für die Vererbung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erlassen. Neben diesen Sondervorschriften auf Länderebene eröffnet § 13 GrdstVG die Möglichkeit der Zuweisung eines Hofes an einen Miterben als bundeseinheitliche Regelung, und damit gibt es auch in den neuen Bundesländern ein besonder...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 87 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten über etwa gewährte Zuwendungen zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt auf der Grundlage von § 242 BGB einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspun...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.8 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten

Die Renten der Hinterbliebenen dürfen zusammen 80 % des Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen. Übersteigen Renten diesen Wert, werden sie gekürzt, und zwar bei Witwen und Witwern, früheren Ehegatten bzw. Lebenspartner und Waisen nach dem Verhältnis ihrer Höhe. Sind für die Hinterbliebenen 80 % des Jahresarbeitsverdienstes festgestellt und tritt später ein neuer Berechtig...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / Literaturtipps

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Muster: Anfechtung eines Erbvertrags durch Dritte

Rz. 192 Muster 7.40: Anfechtung eines Erbvertrags durch Dritte Muster 7.40: Anfechtung eines Erbvertrags durch Dritte An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Namens und im Auftrag meines Mandanten _________________________ erkläre ich die Anfechtung des von seinem Vater Heribert Geier mit seiner Ehefrau Gundi Geier vor dem Notar _________________________...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (5) Abhängigkeit einer Abänderungsbefugnis im gemeinschaftlichen Testament von der Zustimmung eines Dritten

Rz. 93 OLG Bremen, Beschl. v. 30.8.2017:[119] Zitat "Die mittels eines sogenannten Änderungsvorbehaltes in einem gemeinschaftlichen Testament den Ehegatten wechselseitig eingeräumte Befugnis zur Abänderung wechselseitiger Verfügungen kann von der Zustimmung eines Dritten (hier: Testamentsvollstrecker) abhängig gemacht werden."mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Indexierung nach der BGH-Rechtsprechung

Rz. 192 Nach der BGH-Rechtsprechung ergäbe sich folgende Berechnung:mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Bezeichnung als "Schenkung"

Rz. 104 Man sollte sich davor hüten, vorschnell eine Übergabe als "Schenkung" zu bezeichnen. Zwar kann die Bezeichnung als solche grundsätzlich an den Wertverhältnissen nichts ändern. Jedoch kann in Grenz- und Zweifelsfällen u.U. allein die Bezeichnung Indizcharakter haben und möglicherweise die Einordnung des Rechtsgeschäfts entscheidend beeinflussen, so dass beispielsweise...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 5. Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 149 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung bedarf der notariellen Beurkundung, weil darin eine ganze oder teilweise Aufhebung des Erbvertrags zu sehen ist, §§ 2290 Abs. 4, 2276 BGB.[105] Unter Ehegatten genügt die Form des gemeinschaftlichen Testaments,...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Zurückbehaltungsrecht wegen Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 304 Gegenüber einem Anspruch auf (Teil-)Auskehrung des hinterlegten Versteigerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten – z.B. des gemeinsamen Hauses nach der Teilungsversteigerung – kann wegen eines noch nicht titulierten Anspruchs auf Zugewinnausgleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.[285] Dies gilt auch...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Bestand des Nachlasses

Rz. 102 Bei der Feststellung des Nachlassbestands sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die unvererblich sind oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. die Lebensversicherung, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist. Nicht mit zu bewerten sind auch diejenigen Gegenstände, auf die sich z.B. ein gegenständlich bezogener Pflichtteilsverzicht nach...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments bzw. Erbvertrags durch Dritte

Rz. 343 Nach dem Erbfall kann derjenige, dem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustatten kommen würde, nach allgemeinen Testamentsregeln anfechten, §§ 2080, 2285 BGB. Es gelten die Vorschriften der §§ 2078 ff. BGB. Allerdings kann der Dritte nur anfechten, wenn der Erblasser selbst sein Anfechtungsrecht noch nicht verloren hatte. § 2285 BGB ergänzt das Sel...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Muster: Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht

Rz. 129 Muster 7.20: Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht Muster 7.20: Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht An das Amtsgericht _________________________ Ablieferung eines Testaments gem. § 2259 BGB Nachlasssache _________________________ Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Frau _________________________ an. Anbei übersende...mehr

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Trennungsgeld / 11 Verfahren/Antragstellung

Für die Antragstellung sind zum einen das Trennungsgeld und zum anderen die Reisebeihilfe zu unterscheiden: Trennungsgeld: Trennungsgeld ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Jahr schriftlich zu beantragen, wobei die Frist mit Ablauf des Kalendermonats beginnt, für den Trennungsgeld erstmalig zusteht. Es gilt nicht die Sechsmonatsfrist nach § 37 TVöD. Wichtig Bei einem nich...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 In der Rechtspraxis werden die Anrechnungs- und Ausgleichungsbestimmungen, was ihre genaue Formulierung angeht, bislang leider eher stiefmütterlich behandelt. Eine nicht ordnungsgemäße Formulierung birgt aber ein erhebliches Streitpotenzial bei der späteren Erbauseinandersetzung in sich. So fehlt es in Übergabeverträgen oftmals an einer Differenzierung zwischen der Au...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 390 Die Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht oder durch erhebliche Verschuldung des erbenden Abkömmlings gefährdet ist (vgl. Muster "Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht" § 17 Rdn 30). Die Beschränkung ist hierbei nicht nur auf den Pflichtteil bezogen, sie kann vielmehr auch den g...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Gesetzlich geregelte erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 134 Gesetzlich geregelt sind folgende Auskunftsansprüche:mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / c) Zurückbehaltungsrecht wegen Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 141 Gegenüber einem Anspruch auf (Teil-)Auskehrung des hinterlegten Versteigerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten – bspw. des gemeinsamen Hauses nach der Teilungsversteigerung – kann wegen eines noch nicht titulierten Anspruchs auf Zugewinnausgleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.[108] Dies gilt auc...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Grenze der Testierfreiheit

Rz. 356 Verstößt der Inhalt einer Verfügung von Todes wegen gegen die guten Sitten, so ist sie nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB). Die dem Erblasser gewährte Testierfreiheit findet hier ihre Grenze. Grundsätzlich ist der Erblasser befugt, ohne nähere Gründe von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen; das Pflichtteilsrecht sichert die nahen Angehörigen. Allerdings kommt in den gesetzl...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 20 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / i) Zeitpunkt der Schenkung

Rz. 41 Nur eine Schenkung, die nach Abschluss des Erbvertrags vorgenommen wird, kann einen Anspruch nach § 2287 BGB auslösen. Dieser wiederum kann erst mit Anfall der Erbschaft entstehen. Beim gemeinschaftlichen Testament kommt eine beeinträchtigende Schenkung erst nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten und damit eingetretener Bindung des Überlebenden an seine eigene Verf...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 2. Folgen des Verzichts

Rz. 125 Analog zu § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB gilt die Vorversterbensfiktion. Durch den Zuwendungsverzicht wird somit nicht etwa die betroffene Verfügung[239] aufgehoben, sondern es wird lediglich der Anfall der Zuwendung beim Verzichtenden verhindert. Der Verzichtende wird also so gestellt, als wenn er beim Tod des Erblassers nicht mehr vorhanden gewesen wäre. Wenn der Zuwendung...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vorliegen einer Schenkung

Rz. 95 In vielen Fällen wird die Bestimmung eines Bezugsberechtigten ohne weiteres als eine Schenkung anzusehen sein. Es gibt aber auch Lebensversicherungsverträge, bei denen keine Schenkung anzunehmen ist und die deshalb auch nicht der Pflichtteilsergänzung unterliegen. Dies gilt insbesondere, wenn die Lebensversicherung zur Altersversorgung des Bezugsberechtigten bestimmt ...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / aa) Gleichstellung mit einer Grundstücksverfügung

Rz. 33 Stellt der Anteil des Antragstellers sein ganzes oder wesentliches Vermögen i.S.v. § 1365 BGB dar, so ist die Zustimmung seines Ehegatten erforderlich, wenn er im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, weil der Antrag auf Teilungsversteigerung auf die Veräußerung des Grundstücks gerichtet ist.[24] Die Zustimmung ist dem Antrag beizufügen.[25] Allerdings prüft das V...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 20. Sozialhilferechtliche Forderungen

Rz. 160 Der Erbe des Sozialhilfeempfängers haftet für die während der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall geleistete Sozialhilfe gem. § 102 SGB XII. [171] § 102 SGB XII begründet eine selbstständige Erbenhaftung für dem Erblasser rechtmäßig erbrachte Leistungen der Sozialhilfe. Mit dieser Regelung soll eine Heranziehung der Erben zum Kostenersatz unabhängig von zum früheren Ze...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Gründe für die Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit

Rz. 21 Erb- bzw. pflichtteilsunwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich getötet oder zu töten versucht hat. Gleiches gilt für den Fall, dass der Unwürdige den Erblasser in einen Zustand versetzt hat, der es dem Erblasser bis zum Tode unmöglich gemacht hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Tatbestan...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / g) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Unterschiedlicher Umfang der beiden Ansprüche

Rz. 181 Ist der erbvertraglich bzw. in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament Bedachte zugleich auch Pflichtteilsberechtigter, so können mit den Ansprüchen nach § 2287 BGB auch Pflichtteilsergänzungsansprüche nach §§ 2325, 2326 BGB gegen den Erben oder gem. § 2329 BGB gegen den Beschenkten konkurrieren. Rz. 182 Unterschiede:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Auslegung einer zu unbestimmten Pflichtteilsverwirkungsklausel beim Berliner Testament

Rz. 481 OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.11.2013 – 20 W 138/13:[536] Zitat "Die Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen führt bei einer allgemeinen Verwirkungsklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament, durch die derjenige Schlusserbe, der mit den Testamentsbestimmungen nicht einverstanden ist, nur den Pflichtteil erhalten soll, nicht zum Verlust der...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Wohnungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Rz. 209 Nicht selten ist die vermächtnisweise Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an einer Wohnung zugunsten des überlebenden Ehegatten bzw. zugunsten unverheirateter oder behinderter Kinder. Dingliches Wohnungsrecht einerseits und Mietverhältnis andererseits sind rechtlich voneinander verschieden. Rechtsgrund für das Wohnungsrecht ist bei seiner vermächtnisweisen Zuwe...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (1) Grundsatz: Ehewirkungsstatut = Güterrechtsstatut

Rz. 107 Nach Art. 15 Abs. 1 EGBGB unterliegen die güterrechtlichen Wirkungen einer Ehe grundsätzlich dem bei der Eheschließung für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebenden Recht.[71] Dieses Abstellen auf den Zeitpunkt der Eheschließung bewirkt eine Fixierung des Güterrechtsstatuts, so dass, selbst wenn sich das Ehewirkungsstatut ändert, das Güterrechtsstatut sich nicht ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Abweichende Teilung in Ausnahmefällen?

Rz. 121 Dass sich der einzelne Miterbe – und sei sein Anteil noch so klein – mit seinem Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB und der Möglichkeit, gem. § 753 BGB Grundvermögen in die Zwangsversteigerung zu bringen, gegenüber Familieninteressen an der Erhaltung langjährigen Familienbesitzes durchsetzen kann, ist immer wieder Gegenstand der Kritik an der gesetzlic...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Dem Heimträger nahestehende natürliche Personen

Rz. 417 Nach § 14 Abs. 5 HeimG (Bund) sind auch solche Zuwendungen verboten, die von oder zugunsten von Heimbewohnern dem Heimleiter, den Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeitern des Heims versprochen oder gewährt werden, auch wenn diese Personen ehrenamtlich im Heim tätig sind.[469] Deshalb ist auch eine Zuwendung – bei entsprechendem Einvernehmen – nichtig, bei der nicht ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Freie Verfügungsmöglichkeit des Überlebenden

Rz. 87 Ist dem überlebenden Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament die Möglichkeit offengehalten, durch letztwillige Verfügung einen anderen Schlusserben als den vorgesehenen einzusetzen, so rechtfertigt diese Möglichkeit allein noch nicht das Verlangen eines Erbscheins, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen weiteren Abänderungsverfügun...mehr