Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 100 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung bedarf der notariellen Beurkundung, weil darin eine ganze oder teilweise Aufhebung des Erbvertrags zu sehen ist, §§ 2290, 2291 Abs. 4, 2276 BGB.[125] Unter Ehegatten/Lebenspartnern genügt die Form des gemeinsch...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Übergang von Unterhaltsvereinbarungen auf die Erben

Rz. 102 Streitig war, ob lediglich der gesetzliche Unterhaltsanspruch als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben übergeht oder auch Unterhaltsverbindlichkeiten, die durch Vereinbarung modifiziert worden waren. Dazu nunmehr das OLG Koblenz:[96] Zitat "Unterhaltsvereinbarungen zwischen dem geschiedenen Ehegatten und dem Erblasser, welche den gesetzlichen Unterhaltsanspruch ledigli...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / n) Kombination von ausgleichungspflichtigem Vorempfang und ausgleichungspflichtiger Leistung

Rz. 229 Der Erblasser hinterlässt die Witwe W, mit der er in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, und die drei Kinder A, B, C. Der reine Nachlasswert beträgt 80.000 EUR. Das Kind A hat vom Erblasser eine ausgleichungspflichtige Zuwendung im indexierten Wert von 7.000 EUR erhalten. Das Kind B hat für den Erblasser besondere Leistungen erbracht, die mit einem Wert von 2.000 EUR au...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 191 Nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten können Dritte nach den allgemeinen Regeln anfechten.[111] Nach dem Tod des Längerlebenden können nur noch Dritte den Erbvertrag anfechten. Für diese Anfechtung gelten die §§ 2078 ff. BGB, die §§ 2281–2284 BGB sind hingegen nicht anwendbar, d.h. dass auch die Anfechtungserklärung sich nach § 2081 BGB richtet. Lediglich § 22...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Geschäftsfähigkeit

Rz. 35 Für den Abschluss eines Erbvertrags auf der Seite des Erblassers ist nach § 2275 BGB im Allgemeinen unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich. Rz. 36 Häufig entsteht in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Dabei geht es immer wieder um die Frage, ob der behandelnde Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden i...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Pflichtteilsberechnung für Erbfälle ab dem 1.1.2010

Rz. 176 Bei Erbfällen, die nach dem 1.1.2010 eintreten, gilt die sog. Pro-Rata-Lösung: Nur im ersten Jahr vor dem Erbfall wird die Schenkung im vollen Umfang für die Pflichtteilsergänzung herangezogen. Innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall wird sie dann jeweils um 1/10 weniger berücksichtigt. Sind schließlich 10 Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstands ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 33 Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe seinen vollen Pflichtteilsanspruch verliert, wenn er die Erbschaft ausschlägt, bildet die Möglichkeit der sog. taktischen Ausschlagung. Hierbei sind drei verschiedene Möglichkeiten zu unterscheiden, nämlichmehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Grundsatz: Erlöschen von Unterhaltsansprüchen beim Tod des Unterhaltsschuldners

Rz. 92 Für Unterhaltsgläubiger gelten besondere Regeln: Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt (z.B. eines Kindes) erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er auf Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gericht...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung, § 2256 BGB

Rz. 296 Der Erblasser kann das Testament wieder aus der Verwahrung nehmen. Beim privatschriftlichen Testament hat die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung aber keine Widerrufswirkung – im Gegensatz zum beurkundeten Testament, § 2256 BGB. Rz. 297 Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung durch den Betreuer ist nicht zulässig.[376] Die...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Checkliste: Auskunftsklage nach § 2287 BGB

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Verfügungen unter Lebenden und erbvertragliche Bindung

Rz. 56 Nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (§§ 145 ff. BGB) werden die vertraglich vereinbarten Anordnungen mit Vertragsabschluss bindend, d.h. unwiderruflich (pacta sunt servanda). Ein Erbvertrag führt somit sofort mit seinem rechtsgültigen Abschluss zu einer erbrechtlichen Bindung der Vertragsteile.[35] Im Gegensatz dazu tritt die Bindung an die in einem gemeins...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (1) Vor dem Erbfall

Rz. 386 Der erbvertraglich eingesetzte Erbe oder auch der sog. Schlusserbe beim "Berliner Testament" hat vor dem Tode des Erblassers – beim Berliner Testament des überlebenden Ehegatten bzw. des überlebenden eingetragenen Lebenspartners (§ 10 LPartG) – kein übertragbares Anwartschaftsrecht, das schon pfändbar wäre.[337] Auch außerhalb eines gemeinschaftlichen Testaments oder...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Einsichtsrecht in Grundbuch und Grundakten im Zusammenhang mit Zugewinnausgleichsrecht

Rz. 65 Auf der Grundlage von § 12 GBO, § 46 GBV hat das LG Stuttgart[69] entschieden, dass nach Ehescheidung einem Ehegatten zum Zwecke der Berechnung des Zugewinnausgleichs eine Abschrift von einem in den Grundakten befindlichen Kaufvertrag erteilt werden muss. Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte stehen dem Einsichtsrecht nicht entgegen. § 1 Abs. 2 BDSG bestimmt, dass ander...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / l) Erfahrungssatz: Einsetzung fremder Personen nicht wechselbezüglich

Rz. 67 Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist regelmäßig nicht anzunehmen, dass die Testierenden eine Bindung des Überlebenden an die Erbeinsetzung nicht verwandter oder verschwägerter Personen herbeiführen wollen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass dem überlebenden Ehegatten das Recht belassen werden soll, die Schlusserbeinsetzung nach dem Tod des Erststerbenden jederzei...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / II. Typische Sachverhalte

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / H. Schiedsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten

Rz. 51 Bei wechselbezüglichen Verfügungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gelten zu Lebzeiten beider die allgemeinen Regeln; jedoch ist eine nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners bzw. Lebenspartners angeordnete letztwillige Schiedsklausel nach bisher h.M. unwirksam, da dies die Rechte der Schlusserben – vergleichbar dem Fall einer nachträglich a...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Kreis der pflichtteilsergänzungsberechtigten Personen (Gläubiger)

Rz. 144 Gläubiger des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist der Pflichtteilsberechtigte. Voraussetzung ist aber nicht unbedingt, dass der Berechtigte im konkreten Fall auch pflichtteilsberechtigt ist. Es genügt, wenn er dem Kreis der für diesen Erbfall pflichtteilsberechtigten Personen angehört. Aufgrund der Selbstständigkeit beider Ansprüche kann der Pflichtteilsberechtigte d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Gemeinsamer Widerruf

Rz. 74 Solange beide Ehegatten bzw. Lebenspartner leben, können sie jederzeit gemeinsam ihr gemeinschaftliches Testament nach den Vorschriften der §§ 2253 ff. BGB widerrufen durch gemeinschaftliches Widerrufstestament (§ 2254 BGB), gemeinsame Vernichtung oder Veränderung (§ 2255 BGB), gemeinschaftliche Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung (§§ 2256, 2272 BGB), widersprechen...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Allgemeines

Rz. 100 Vertragliche Regelungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge haben häufig Schenkungscharakter. Je nach Art und Umfang der vom Übernehmer geschuldeten Gegenleistungen überwiegt der unentgeltliche oder der entgeltliche Teil des Geschäfts. Liegt demgemäß eine Schenkung, gemischte Schenkung oder Schenkung unter einer Auflage vor, so haften dem Erwerb des Übernehmers d...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Formen des Nießbrauchs

Rz. 195 Der Nießbrauch kann bestellt werden an Grundstücken, Erbbaurechten, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungseigentum, Dauerwohn- und -nutzungsrechten sowie an Grundpfandrechten, Forderungen und anderen Rechten und Beteiligungen. Besondere Bedeutung für die Praxis hat die Einräumung des Nießbrauchsrechts an einem Erbteil. Beim Nießbrauch an einem Vermögen, bspw. am Nachl...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 279 Verfügt der Vorerbe unter Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltlich über Erbschaftsgegenstände, so ist er dem Nacherben zum Schadensersatz verpflichtet. Für den befreiten Vorerben ergibt sich diese Verpflichtung aus § 2138 Abs. 2 BGB . Gegenüber dem nicht befreiten Vorerben – für den § 2138 BGB nicht gilt – ist Anspruchsgrundlage § 2130 Abs. 1 BGB [313] (Verstoß ge...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 178 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gem. § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seite...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 26 Bei der Umbettung geht es um die Schnittstelle zwischen dem Recht der Totenfürsorge und der Totenruhe. Das Recht der Totenruhe tritt dann hinter den Erblasserwillen zurück, wenn dieser Wille selbst ergibt, dass zu seiner Durchsetzung die Totenruhe im Wege der Umbettung aufgehoben werden muss.[69] Werden die Anordnungen des Erblassers verletzt, liegt eine unerlaubte Ha...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 196 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft (vgl. hierzu insgesamt § 14). Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nache...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / Literaturtipps

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§ 5 Verzichtsverträge / III. Muster: Zuwendungsverzichtsvertrag

Rz. 145 Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag Muster 5.5: Zuwendungsverzichtsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind M, S1 und T sowie S2. Sie schließen mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Zuwendungsverzichtsvertrag I. Vorwort Die Ehegatten M und F haben am _________________________ vor dem Notar _________________________ zu U...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / i) Muster: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 220 Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Frau _________________________ a...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 3. Haftung von Erben, Totenfürsorgeberechtigten und Unterhaltspflichtigen

Rz. 53 Für die Bestattungskosten haftet gem. § 1968 BGB der Erbe. Einen Anspruch gegen den Erben haben nur Bestattungsberechtigte oder Bestattungsverpflichtete.[124] Bei Erbenmehrheit trifft die Pflicht zur Kostentragung die Erbengemeinschaft.[125] Insoweit sind die Miterben als Gesamtschuldner auf Erstattung von Beerdigungskosten zu verklagen;[126] wird nur einer der Erben ...mehr

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Trennungsgeld / 2 Trennungsgeldrechtliche Bestimmungen Bund/Kommune

Eine allgemeinverbindliche Regelung zum Trennungsgeld sieht der TVöD nicht vor. Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten sind daher die trennungsgeldrechtlichen Bestimmungen maßgeblich, die für die Beamtinnen und Beamten des einzelnen Arbeitgebers jeweils gelten. Dies führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im ko...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 15.6 Angemessene Übernachtungskosten

Über die Angemessenheit von Übernachtungspreisen bestehen vielfach unterschiedliche Vorstellungen zwischen Verwaltung und Beschäftigten. Nicht jedes Quartier ist zumutbar, nicht jeder Komfort akzeptabel. Maßstab sollten Zimmer von Mittelklassehotels sein; in diesen wird i. d. R. der Dienstreisende auch bei privaten Reisen übernachten. Um Streit zu vermeiden, sollte die Quart...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 2 Sonstige Beitragsschuldner

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / B. Einführung

Rz. 3 Der Erblasser kann mit der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge seinen Nachlass verschiedenen Personen zeitlich gestaffelt, also nacheinander zukommen lassen. Mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein (§§ 2100, 2139 BGB). Er ist damit lediglich "Erbe auf Zeit".[1] Der Nacherbe wird ab diesem Zeitpunkt Erbe des Erblas...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / Literaturtipps

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 8. Kostentragung durch den Sozialhilfeträger

Rz. 70 Hat ein Hinterbliebener Bestattungskosten getragen, stellt sich die Frage, inwieweit der Sozialhilfeträger die Bestattungskosten übernimmt. Wurden die Kosten lediglich aus einer sittlichen Verpflichtung oder sonst "freiwillig" getragen, ist dies für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nicht ausreichend.[192] Der lediglich Bestattungsberechtigte ist kein V...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung

Rz. 56 Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Nachlasssache: AZ:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / Literaturtipps

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / VII. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 117 Für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge von ausländischen Staatsangehörigen ist in aller Regel ein deutscher Erbschein oder ein ENZ erforderlich.[124] Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstandes erworben, so war dies im Grundbuch ei...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 7. Muster: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld)

Rz. 162 Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) Muster 21.12: Antrag einstweilige Verfügung (Vormerkung Aufhebung einer Grundschuld) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensb...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Muster: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit)

Rz. 125 Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Feststellung der Erb...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 5. Muster: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten

Rz. 93 Muster 21.6: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten Muster 21.6: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Auskunft Na...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Muster: Auskunftsklage des (Erb-)Vertragserben gegen Beschenkten

Rz. 387 Muster 9.26: Auskunftsklage des (Erb-)Vertragserben gegen Beschenkten Muster 9.26: Auskunftsklage des (Erb-)Vertragserben gegen Beschenkten An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Namens des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ erhebe ich Klage gegen Frau _________________________ – Beklag...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / cc) Sterbeurkunde

Rz. 24 Eine amtliche Sterbeurkunde[11] wird gem. § 60 PStG ausgestellt. Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamtes, in dessen Bezirk er verstorben ist, eingetragen, nicht etwa beim Standesamt des Wohnortes, vgl. § 28 PStG. Das Recht zur Anforderung einer Sterbeurkunde leitet sich aus § 62 Abs. 1 PStG ab. Neben Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen sind Pe...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 25. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 163 Das IPR bestimmt, welche Rechtsordnung auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. bestimmt sich das Erbrechtsstatut für bis 16.8.2015 eingetretene Erbfälle grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Für seit 17.8.2015 eingetretene Erbfälle kommt es für das anzuwendende nationale Erbrecht auf den letzten gewöhnlic...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Erbfallschulden

Rz. 115 Die zweite Kategorie der Nachlasspassiva umfasst die Erbfallschulden. Dies sind grundsätzlich diejenigen Verbindlichkeiten, die durch den Tod des Erblassers selbst entstehen. Hierunter fallen im Einzelnen die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB), die Kosten für das Grabmal und die Grabstätte, hingegen nicht die Kosten für die Grabpflege.[95] Ebenso zu den Erbfallschulden g...mehr

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Trennungsgeld / 9 Reisebeihilfen für Heimfahrten

Eine Reisebeihilfe wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Reise im maßgebenden Anspruchszeitraum beginnt, ansonsten verfällt der Anspruch. Die Reisebeihilfe stellt keine Vollerstattung der Reisekosten dar. Sie ist eine zusätzliche Fürsorgemaßnahme, die die trennungsbedingten Heimfahrten erleichtern soll.[1] Nach § 5 Abs. 1 TGV erhalten auf schriftlichen Antrag, z. B. a...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 371 Unentgeltliche Verfügungen des nicht befreiten und des befreiten Vorerben über Grundstücke sind – wenn sie ohne Zustimmung des Nacherben und etwaiger Ersatznacherben vorgenommen wurden – im Falle des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB). Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie allerdings wirksam (§ 2112 BGB). Haben der Nacherbe und etwaige Ersatznacherbe...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 11. Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung (Herausgabe beweglicher Sachen)

Rz. 169 Muster 21.14: Antrag auf einstweilige Verfügung (Herausgabe beweglicher Sachen) Muster 21.14: Antrag auf einstweilige Verfügung (Herausgabe beweglicher Sachen) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächt...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Formvorschriften

Rz. 48 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden, § 2276 Abs. 1 BGB ("Simultanbeurkundung"). Eine Trennung des Vertrags in Vertragsangebot und Vertragsannahme ist damit ausgeschlossen. Auf den Beurkundungsvorgang finden die Vorschriften über die Errichtung eines öffentlichen Testaments entsprechende Anwendung, §...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 3. Muster: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils

Rz. 103 Muster 21.8: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils Muster 21.8: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Zustimmung zur Über...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Fehlende Rechtsscheinwirkung

Rz. 70 Weil im Gegensatz zum Erbschein bzw. dem ENZ dem notariellen Testament bzw. dem Erbvertrag und der Eröffnungsniederschrift nicht die inhaltliche Richtigkeitsvermutung nach § 2365 BGB und auch nicht die Rechtsscheinwirkung nach § 2366 BGB zukommen, gehen, wenn der Unrichtigkeitsnachweis auf die bezeichnete Weise geführt wird, die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts w...mehr