Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 6. Einführung eines negativen Anfangsvermögens

a) Immer wieder wurde insbesondere bei den Deutschen Familiengerichtstagen die Ungerechtigkeit der Regelung des § 1374 BGB beklagt.[32] Nach "altem" Recht gab es kein negatives Anfangsvermögen. Selbst bei einem Schuldenberg war dies lediglich mit 0 EUR anzusetzen. Die Folge war: Sofern ein Ehegatte während der Ehe Schulden abbaute und damit "Vermögen" bildete, war dies zugew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / 1. § 1408 BGB als Legaldefinition?

Rz. 25 § 1408 Abs. 1 BGB bestimmt: Zitat "Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern" Rz. 26 Die Vorschrift bestimmt also in Absatz 1, dass Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln können und bezeichnet eine derartige Vereinba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Formvorschriften / III. Vereinbarungen zum Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs. 3 S. 2 BGB)

Rz. 22 § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist eine äußerst wichtige und – unter Einbeziehung der ergangenen Rechtsprechung – auf den ersten Blick nicht leicht verständliche Vorschrift. Sie betrifft nicht den Güterstand der Zugewinngemeinschaft an sich, welcher einer vertraglichen Regelung ohnehin zugänglich ist (§§ 1408, 1410 BGB), sondern nur den Zugewinnausgleich, also die Zuge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung der in den V... / c) Hinterbliebene und Erben

Rz. 46 Gegen Hinterbliebene kann sich der Auskunftsanspruch nur dann richten, wenn nach dem Tod eines Ehegatten nach der Scheidung (evtl. auch nach dem Tod beider Ehegatten) das Versorgungsausgleichsverfahren noch fortgesetzt wird und Regelungen über den Versorgungsausgleich getroffen werden müssen (Fälle des § 26 VersAusglG). Rz. 47 Gegen Erben richtet sich das Verfahren, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Versorgungsausgleich al... / ee) Sonderanknüpfung bei vorausgegangenem Trennungsverfahren

Rz. 72 Schließlich sei noch auf eine Sonderregelung für solche Scheidungen hingewiesen, bei denen die Eheleute zunächst ein gerichtliches Trennungsverfahren haben durchführen lassen, ohne sich scheiden zu lassen. In Betracht kommt das vor allem bei italienischen Staatsangehörigen, weil das italienische Recht materiell-rechtlich die Scheidung an eine gerichtlich angeordnete T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / aa) Vor der Trennung

Rz. 13 Zugunsten eines Drittgläubigers wird vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Verfügungen über das Vermögen im Ganzen, § 1365 BGB

Rz. 19 Bei solchen Verfügungen ist folgendes zu beachten. Hinweis Es muss sich zur Anwendung der Vorschrift nicht um das wirklich "ganze" Vermögen des Ehegatten handeln, sondern um das im Wesentlichen "ganze" Vermögen. Bei einem dem verfügenden Ehegatten verbleibenden Restvermögen von 15 % bei kleineren und 10 % bei größeren Vermögen findet die Vorschrift keine Anwendung.[10]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Das Verfahren in Verso... / I. Grundlagen

Rz. 21 Nach § 217 FamFG sind Versorgungsausgleichssachen alle Verfahren, welche die Teilung von in der Ehezeit erworbenen Anrechten i.S.d. § 2 VersAusglG zwischen geschiedenen Ehegatten betreffen. Für Lebenspartner enthält § 269 Abs. 1 Nr. 7 eine entsprechende Regelung; diese Verfahren sind Lebenspartnerschaftssachen. In der Sache besteht kein Unterschied zwischen Ehegatten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Versorgungsausgleich al... / bb) Früherer gemeinsamer Aufenthalt

Rz. 57 In zweiter Linie ist nach Art. 8 Buchst. b das Recht des Staates berufen, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Das wird aber dahingehend eingeschränkt, dass dieser gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt in einem Staat nicht vor mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Vereinbarungen über den... / 3. Verweisung von Anrechten in den schuldrechtlichen Ausgleich

Rz. 27 Die Eheleute können auch vollständig oder teilweise den Ausgleich bei der Scheidung ausschließen und den Ausgleich dem Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20 bis 24 VersAusglG) vorbehalten. Sinnvoll wird das aber nur in Ausnahmefällen sein, weil regelmäßig ein Interesse besteht, die Angelegenheiten abschließend schon bei der Scheidung zu regeln. Außerdem ist die Rechtste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Vereinbarungen über den... / 1. Einbeziehung in die Regelung der Vermögensverhältnisse

Rz. 14 Die Ehegatten können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VersAusglG). Mit dieser Bestimmung wird deutlich gemacht, dass der Versorgungsausgleich nicht zwangsläufig gesondert von den sonstigen Vermögensangelegenheiten zu regeln ist. Der Gesetzgeber hält es ausdrücklich für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Materielle Fragen / 4. Präambel

Rz. 109 Im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle empfiehlt es sich, dem Vertragswerk eine Präambel voranzustellen, welche die aktuelle Situation beschreibt sowie die Entwicklung, welche die Ehe nach den gemeinsamen Vorstellungen der (künftigen) Eheleute nehmen soll. Rz. 110 Wichtig ist der Personenstand, also ob d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das Mandat in Versorgun... / II. Isolierte Versorgungsausgleichssachen

Rz. 12 Die zweite Gruppe von Mandaten in Versorgungsausgleichssachen bilden diejenigen Verfahren, in denen der Versorgungsausgleich unabhängig von einem Scheidungsverfahren geltend gemacht wird, die sog. isolierten Versorgungsausgleichssachen. Bei diesen Verfahren handelt es sich um ganz verschiedene Fallgestaltungen. Dementsprechend andersartig sind die Anforderungen an die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehevertragstypologie / G. Sonstige Regelungen

Rz. 15 In jeder der genannten Phasen einer Ehe können Ehegatten Regelungen treffen, die zwar einen Bezug zur Ehe haben, aber über den gesetzlichen Regelungsbereich hinausgehen. Das macht Eheverträge so interessant. Sie eröffnen gegenüber den gesetzlichen Regelungen erhebliche Gestaltungsspielräume. Die anspruchsvolle Aufgabe des rechtlichen Beraters besteht darin, diese zu e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Versorgungsausgleich al... / c) Anwendbares Recht ohne Rechtswahl

Rz. 48 Für den Fall, dass die Eheleute keine Rechtswahl getroffen haben, bestimmen Art. 8–10 VO 1259/2010 nach objektiven Kriterien, welches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist. In Art. 8 VO 1259/2010 besteht eine Anknüpfungsleiter, die durch Bestimmungen für die Umwandlung einer gerichtlichen Trennung in eine Scheidung (Art. 9 VO 1259/2010) und eine Notzuständigkeit für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Wertausgleich bei der S... / 3. Durchführung des externen Ausgleichs in den Fällen des § 16 VersAusglG

Rz. 464 In den Fällen des § 16 VersAusglG findet der externe Ausgleich zwingend über die gesetzliche Rentenversicherung statt. Es entfallen deswegen alle Regelungen, welche § 14 VersAusglG im Zusammenhang mit der Ausübung des Wahlrechts in Bezug auf die Zielversorgung aufstellt. V.a. kann das Gericht keine Fristen für die Abgabe irgendwelcher Erklärungen zum Versorgungsausgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehevertragstypologie / C. Krisenehevertrag → Rettung der Ehe; Ehevertrag in oder aus Verzweiflung

Rz. 6 Die Ehe ist nicht mehr intakt.[5] Die Ehegatten wollen sich aber nicht trennen, sondern vor dem Hintergrund der Krise ein Regelwerk errichten, welches Ängste vor Trennungs- und Scheidungsfolgen beseitigt und Vertrauen schafft, um eine Trennung zu verhindern und die Fortsetzung der Ehe zu ermöglichen. Rz. 7 In dieser Situation besteht eine erhöhte Gefahr einseitiger Über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düsseldorfer Ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Gesetzestexte / A. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-VO)

Rz. 1 (Amtsblatt Nr. L 338 vom 23.12.2003, S. 1) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c) und Artikel 67 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Vereinbarungen über den... / 8. Vereinbarungen beim externen Ausgleich

Rz. 81 Auch in Bezug auf den externen Ausgleich können Vereinbarungen sinnvoll sein. Insoweit sind zwei Arten von Vereinbarungen zu unterscheiden: Mit der ersten Gruppe soll ein externer Ausgleich ganz oder teilweise verhindert werden, weil er für den abgebenden Ehegatten nachteilig, für den ausgleichsberechtigten Ehegatten aber nicht vorteilhaft ist (siehe dazu § 7 Rdn 82 f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Versorgungsausgleich al... / aa) Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 51 Primär richtet sich das auf die Scheidung (und damit auch auf den Versorgungsausgleich anzuwendende Recht nach dem Recht des Staates, in welchem die Ehegatten beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 8 Buchst. a VO 1259/2010). Es muss sich nicht um einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt handeln; es reicht, dass beide in einem Staat leben. Rz. 52 Beispiel Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Versorgungsausgleich al... / 6. Besonderheiten bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Rz. 113 Auch unter Lebenspartnern findet bei der Aufhebung der Lebenspartnerschaft ein Versorgungsausgleich statt, wenn deutsches Recht anzuwenden ist (Art. 17b Abs. 1 Satz 3 EGBGB). Ob das der Fall ist, ist bei Lebenspartnern nach anderen Kriterien zu beurteilen, als bei Ehegatten: Die VO 1259/2010 gilt für Lebenspartnerschaften nicht. Aus deutscher Sicht sind auch ausländi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Vereinbarungen über den... / G. Verfahrensfragen

Rz. 155 Auch wenn der Versorgungsausgleich komplett ausgeschlossen ist, gehört die Versorgungsausgleichssache dennoch zum Zwangsverbund (§ 137 Abs. 2 FamFG); denn auch in diesem Fall muss der Richter über den Versorgungsausschluss entscheiden – wenn auch nur in dem Sinne, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet (vgl. § 224 Abs. 3 FamFG). Rz. 156 Die Vereinbarungen zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2017 2. Rechenbeispiele 2.1 Additionsmethode Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 20.00 EUR sowie Zinseinkünfte von 300 EUR. Seine Ehefrau F hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 1.000 EUR. Sämtliche Einkünfte sind prägend. Anspruch der F ? Bedarf : ½ ( 9/10 * 2.000 EUR + 300 EUR + 9/10 * 1.000 EUR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Wertausgleich bei der S... / d) Ausländische, zwischenstaatliche, überstaatliche Anrechte

Rz. 122 Nicht ausgleichsreif ist ein Anrecht schließlich, wenn es bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger besteht (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG). Rz. 123 Die Anwendung der Norm erfolgt von Amts wegen. Das Gericht muss aber prüfen, ob das ausländische Anrecht überhaupt im Versorgungsausgleich auszugleichen ist. Daran fehlt es etwa, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, FF 1/2017 / Allgemeine Ehewirkungen

zDer Anspruch gegen den anderen Ehegatten auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung erlischt nicht mit der Bestandskraft des für diesen Ehegatten im Wege der Einzelveranlagung ergangenen Steuerbescheids (OLG Koblenz, Beschl. v. 24.5.2016 – 13 WF 501/16, FamRZ 2016, 2013).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anpassung von Versorgu... / 3. Folgen der Anpassung

Rz. 143 Von den anderen Anpassungsfällen unterscheidet sich die Anpassung wegen Todes dadurch, dass die Kürzung des Anrechts des Ausgleichspflichtigen nicht nur zeitweise ausgesetzt wird, sondern endgültig rückgängig gemacht wird. Von dem auf die Antragstellung folgenden Monat erhält der Ausgleichspflichtige deswegen seine Rente in der vollen Höhe gezahlt (sofern er selbst s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Versorgungsausgleich al... / I. Güterrecht

Rz. 118 Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich dienen beide dem Ausgleich des während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten. Der Versorgungsausgleich bildet insofern die Spezialregelung für Versorgungsanrechte; er ist vorrangig (§ 2 Abs. 4 VersAusglG). Sofern also ein Anrecht in den Versorgungsausgleich fällt, ist es vom güterrechtlichen Ausgleich ausgeschlossen. Umgekehrt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Regelungsmöglichkeit: Modifizierung

Rz. 302 Der nacheheliche Unterhalt kann vielfältig modifiziert werden. So ist es zweckmäßig, von einem Unterhaltsverzicht (siehe Rdn 298) einzelne Unterhaltstatbestände auszunehmen, ggf. gegenläufig zeitlich zu begrenzen, insbesondere für den Fall des späteren Hervorgehens von Kindern aus der Ehe (siehe Rdn301). Rz. 303mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Besonderheiten bei privaten Invaliditätsversorgungen

Rz. 29 Besondere Voraussetzungen bestehen jedoch für den Ausgleich privater Versorgungen wegen Invalidität. § 28 Abs. 1 VersAusglG bestimmt insoweit, dass ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität nur auszugleichen ist, wenn der Versicherungsfall schon in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht:

Grundsätzlich soll in Österreich der künftige Erblasser über die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod frei verfügen können. Diese Intention des Gesetzgebers ist auch im ErbRÄG 2015 deutlich wahrnehmbar und wird immer mehr verstärkt. Eine gravierende Einschränkung dieser Testierfreiheit ist jedoch nach wie vor das Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil ist nach der Definit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Wertausgleich bei der S... / a) Grundlagen

Rz. 421 Die externe Teilung erfolgt durch gerichtliche Entscheidung. Diese begründet ein Rechtsverhältnis zwischen dem Ausgleichsberechtigten und dem von ihm ausgewählten Versorgungsträger oder baut ein dort bestehendes Rechtsverhältnis aus. Rz. 422 Das Gericht setzt in seiner Entscheidung den Betrag fest, den der Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen an den Versorgungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / l) Vereinbarung eines gegenläufigen Abänderungsrechts

Rz. 176 Erfahrungsgemäß ist fast jedes zulässige Abänderungsverlangen mit einem Risiko verbunden. Ist der vereinbarte Unterhalt für den Ehegatten sehr günstig und macht er von einem zulässigen Abänderungsrecht Gebrauch, besteht sein Risiko allein darin, zu verlieren, ohne den an sich günstigen Unterhaltsbetrag einzubüßen. Rz. 177 Beispiel F bekommt aus einer Trennungsvereinba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Konkrete Kostenbeteiligungen nach §§ 91 ff. SGB VIII

Rz. 145 Die konkrete Kostenbeteiligung ist vorgesehen für Von der Beteiligung umfasst werden neben den sozialpädagogischen Leistungen auch die Kosten für Unterhalt und Krankenhilfe,[494] wobei gem. § 91 Abs. 4 SGB VIII jedoch die reinen Verwaltungskosten ausgeklammert sind. Rz. 146 Die Beteiligungshöhe orientiert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Das Verfahren in Verso... / I. Grundlagen

Rz. 63 Wer Mussbeteiligter in einem Verfahren in Versorgungsausgleichssachen sein kann, ergibt sich grds. aus § 219 FamFG . Die Vorschrift ergänzt § 7 Abs. 2 Nr. 2 FamFG. Die Beteiligung weiterer Personen oder Stellen kann sich außerdem auch aus § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (eigene Rechtsbetroffenheit) ergeben.[16] Die bloße Verpflichtung, Auskünfte zu erteilen, wie sie Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Materielle Fragen / e) Sonderfall Funktionsäquivalenz

Rz. 105 Praxistipp Die Kenntnis der neuen Rechtsprechung zur Funktionsäquivalenz ist für den Fachanwalt Familienrecht von außergewöhnlich großer Bedeutung, nicht nur im Sinne einer guten Beratung, sondern auch der eigenen Haftung. Rz. 106 Die Gründe hierfür sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Wertausgleich bei der S... / a) Nicht hinreichend verfestigte Anrechte

Rz. 96 Zu den nicht ausgleichsreifen Anrechten zählen zunächst dem Grund oder der Höhe nach nicht hinreichend verfestigte Anrechte, bei denen nicht feststeht, ob der Ausgleichsverpflichtete aus ihnen überhaupt eine Versorgung wird beziehen können (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG). Rz. 97 Als Beispiel nennt § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG die noch verfallbaren Anrechte i.S.d. Betrie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Wertausgleich bei der S... / a) Maßstab der groben Unbilligkeit

Rz. 183 Mit der Wahl des Maßstabs der groben Unbilligkeit als Voraussetzung für den kompletten oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass der Versorgungsausgleich nur ganz ausnahmsweise ausgeschlossen werden soll. Der Versorgungsausgleich dient in erster Linie dazu, die Teilhabegerechtigkeit in der Ehe zu verwirklichen. Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Das Verfahren in Verso... / II. Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache

Rz. 122 § 149 FamFG bestimmt, dass sich die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache auf die Versorgungsausgleichssache erstreckt. Die Regelung entspricht § 624 Abs. 2 ZPO a.F. Sie trägt der engen Verbindung zwischen der Scheidungssache und der Versorgungsausgleichssache im Zwangsverbund Rechnung. Die Terminologie der Norm, die zunächst von PKH sprach, wurde dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder – verfügbare ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertausgleich nach der ... / I. Fehlende Ausgleichsreife bei der Scheidung

Rz. 10 Der Wertausgleich bei der Scheidung findet zunächst statt in den Fällen, in denen es bei der Scheidung an der Ausgleichsreife des Anrechts fehlt. Diese Fälle sind in § 19 VersAusglG abschließend geregelt. Betroffen sind diejenigen Anrechte, bei denen ein Rechtsanspruch der ausgleichspflichtigen Person selbst auf eine Leistung noch nicht hinreichend verfestigt ist, in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Vereinbarungen über den... / b) § 14 Abs. 5 VersAusglG

Rz. 128 Nach § 14 Abs. 5 VersAusglG ist die externe Teilung eines Anrechts ausgeschlossen, wenn ein Anrecht durch Beitragszahlung nicht mehr begründet werden kann. Gemeint ist damit v.a. der Fall, dass der Ausgleichsberechtigte bereits eine Altersrente bezieht (vgl. § 187 Abs. 4 SGB VI). In der Sache entspricht die Bestimmung § 1587e Abs. 3 BGB a.F. (dessen Anwendungsbereich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Wertausgleich bei der S... / d) Keine Unzulässigkeit der externen Teilung wegen Erreichens der Altersgrenze

Rz. 389 Zu beachten ist eine zeitliche Schranke für den externen Ausgleich: Eine externe Teilung ist unzulässig, wenn ein Anrecht durch eine Beitragszahlung nicht mehr begründet werden kann (§ 14 Abs. 5 VersAusglG). In der Sache entspricht die Bestimmung § 1587e Abs. 3 BGB a.F. (dessen Anwendungsbereich aber auf die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Haftungsrechtliche Fragen / II. Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 15 Kettenschenkung Schwiegereltern/eigenes Kind/Schwiegerkind Zu den Standards der Notartätigkeit zählt die notarielle Vertragsgestaltung einer sogenannten "Kettenschenkung" (oder auch sog. "gestufte Schenkung"). Zitat "Dabei handelt es sich um eine traditionelle Gestaltung, die aus steuerlichen Gründen entworfen wurde und in verbreiteten Praxisbüchern für das Notariat empf...mehr