Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenbedarf

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ZAP 7/2015, Eigenbedarf: Vermieter ist nicht zu einer "Bedarfsvorschau" verpflichtet

(BGH, Urt. v. 4.2.2015 – VIII ZR 154/14) • Der Vermieter muss von sich aus vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags nicht unaufgefordert Ermittlungen über einen möglichen künftigen Eigenbedarf ("Bedarfsvorschau") anstellen. Auch muss er den Mieter nicht ungefragt über mögliche oder konkret vorhersehbare Eigenbedarfssituationen unterrichten. Daher liegt keine rechtsmiss...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / b) Kündigungsausschluss bei nicht vorhersehbarem Eigenbedarf

Der Vermieter, der eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen, setzt sich mit einer später hierauf gestützten Eigenbedarfskündigung zu seinem früheren Verhalten in Widerspruch, wenn er den Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, bei Vertragsschluss nicht über die A...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / c) Vortäuschen von Eigenbedarf

Dass das Vortäuschen von Eigenbedarf einen zumindest versuchten Betrug darstellen kann und den Vermieter schadensersatzpflichtig macht, dürfte heute allgemein bekannt sein. Das Problem dieser Verfahren liegt im Tatsächlichen und im Nachweis der Täuschungshandlung. Deshalb ist die sorgfältige Vorbereitung einer Beweisaufnahme durch das Gericht und den Mietervertreter besonder...mehr

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ZAP 16/2015, Räumungsvergleich: Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

(BGH, Urt. v. 10.6.2015 – VIII ZR 99/14) • Grundsätzlich ist der Vermieter im Falle der Vortäuschung von Eigenbedarf dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet. An die Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Vortäuschung einer Eigenbedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden durch einen Räumungsvergleich sind strenge Anforderungen zu ...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / c) Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs

Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von Eigenbedarf dem Mieter gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet (so schon BGH NJW 2009, 2059; WuM 2011, 634). In der Praxis taucht dabei teilweise das Problem auf, dass die Mietvertragsparteien im Räumungsprozess einen Räumungsvergleich schließen. Hier stellt sich die Frage, ob damit die Ungewissheit über die Berec...mehr

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ZAP 15/2016, Eigenbedarfskündigung: Schadensersatzanspruch aufgrund vorgetäuschten Eigenbedarfs

(BGH, Beschl. v. 10.5.2016 – VIII ZR 214/15) • Der Schadensersatzanspruch eines Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs des Vermieters ist nicht notwendigerweise beim Abschluss eines Räumungsvergleichs zwischen den Parteien ausgeschlossen. Ein Räumungsvergleich unterbricht den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer (Eigen-)Bedarfssituation und dem später v...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / b) Vorratskündigung

Schadensersatzverfahren wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs sind durchaus nicht selten. Überwiegend geht es um die Frage, ob der Eigenbedarf wirklich bestanden hat und erst nach erfolgter Räumung durch den Mieter entfallen ist. Der BGH (NZM 2017, 23 = WuM 2016, 743 = MDR 2017, 21 = MietPrax-AK § 573 BGB Nr. 61 m. Anm. Börstinghaus; Börstinghaus jurisPR-BGHZivilR 1/2017 Anm. 2;...mehr

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ZAP 1/2017, Eigenbedarfskündigung: Vorratskündigung

(BGH, Beschl. v. 11.10.2016 – VIII ZR 300/15) • Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs reicht eine sog. Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus. Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch soweit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht. Der Mieter h...mehr

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ZAP 7/2016, Rechtsprechungs... / a) Mischmietverhältnis

Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis über Wohnräume und gewerblich zu nutzende Räume, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietverhältnis anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf nur auf die Wohnräume zu beziehen (BGH GE 2015, 1021 = MDR 2015, 936 = NJW 2015, 2727 = WuM 2015, 553 = NZM 2015, 657 = ZMR 2015, 847 = MietPrax-...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / a) Angemessener Wohnbedarf bei Eigenbedarfskündigung

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesse möglich. Hierzu zählt der Eigenbedarf, der voraussetzt, dass die Wohnung für eine gesetzlich vorgesehene Bedarfsperson als Wohnung "benötigt" wird. Über die Auslegung dieses Begriffs gab es schon immer Streit. Eine enge ältere Auffassung verlangte das Vorliegen einer Mangellage a...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / a) Eigenbedarfskündigung – Wohnbedarf

Man möchte fast sagen, "wenn es mal wieder länger dauert"; denn ein Eigenbedarfsverfahren beschäftigte den BGH jetzt schon zum zweiten Mal: Der Vermieter hatte im Oktober 2012 eine vom Mieter im Jahre 2000 angemietete ca. 130 qm große Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt, weil der Sohn dort mit einem guten Freund während seines Studiums wohnen wollte. Das LG hatte die Klage ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 2. Familienunterhalt/Heimunterbringung eines Ehegatten

Der Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB setzt das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 1353 Abs. 1 BGB voraus. Der BGH (FamRZ 2016, 1142 m. Beitrag Maurer FamRZ 2016, 1220 = NJW 2016, 2122 m. Anm. Reinken = MDR 2016, 1023 = FamRB 2016, 295 m. Hinw. Roessink = FuR 2016, 472) stellt klar, dass auch die dauerhaft stationäre Pflege eines Ehegatten in ein...mehr

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ZAP 4/2016, Mietvertrag: Umdeutung infolge unwirksamer Befristung

(LG Fulda, Urt. v. 20.11.2015 – 1 S 106/15) • Ist eine Befristung eines Wohnraummietvertrags nach § 575 Abs. 1 S. 1 BGB wegen unzureichender Darlegung des Eigenbedarfs unwirksam, können die Vertragserklärungen der Parteien dann in einen beiderseitigen befristeten Ausschluss des Rechts der ordentlichen Kündigung umgedeutet werden, wenn der Mieter bei Vertragsschluss sein Inte...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / cc) Zuwendungen an einen neuen Partner

Führt ein Unterhaltsberechtigter seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er für ihn sonstige Leistungen, so können dessen Bar- und Sachleistungen (z.B. eine Wohnungsgewährung) wirtschaftlich als Vergütung an den Berechtigten gewertet werden. Die geldwerten Versorgungsleistungen für einen Lebenspartner sind somit nicht anders zu beurteilen als eine bezahlte Tätigkeit ...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Ehegattenunterhalt

a) Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so entsteht ihm ein besonderer persönlicher Bedarf, der vor allem durch die anfallenden Heim- und Pflegekosten bestimmt wird. In diesem Fall richtet sich der Familienunterhaltsanspruch ausnahmsweise auf Zahlung einer Geldrente. b) Ein solcher Unterhaltsanspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Der d...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / 1. Selbstständige Lebensstellung der Mutter nach §§ 1615 l Abs. 2 u. 3, 1610 Abs. 1 BGB

Der Betreuungsunterhalt ist nach § 1615 l Abs. 3 BGB dem Verwandtenunterhalt zugeordnet. Hierdurch erhält die Mutter unterhaltsrechtlich eine selbstständige Stellung nach § 1610 Abs. 1 BGB gegenüber dem nichtehelichen Vater, da sie mit ihm nicht verwandt ist. Diese normative Selbstständigkeit wird nach h.M. weder durch eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt – ggfs. mit Be...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / dd) Einkünfte aus Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen, die ein Unterhaltspflichtiger als Geldleistungen von einem Dritten erhält, sind grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen. Die Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, erhaltene Unterhaltsleistungen für andere Unterhaltsansprüche einzusetzen, hängt davon ab, ob der Unterhaltspflichtige die Leistung des Dritten zur Deckung seines Eigenbedarfs benötig...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger vom Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum ab Januar 2012. [2] Der Antragsgegner ist der Sohn des im Jahre 1941 geborenen S., der seit Anfang 2010 von einem Pflegedienst in der eigenen Wohnung betreut und versorgt wird. S. bezieht von dem Antragsteller laufende Sozialhilfe nach §§ 61 ff. S...mehr

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zerb 5/2016, Keine Schenkun... / Aus den Gründen

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Das Verfahren sei nicht durch den Tod der Erblasserin unterbrochen, weil der Kläger als derjenige Miterbe, der bislang nicht am Verfahren beteiligt gewesen sei, in die Parteistellung seiner Mutter eingetreten sei. Dem Kläger stehe ein Herausgabeanspruch nicht zu. Denn die Beklag...mehr

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zerb 5/2016, Keine Schenkun... / Leitsatz

1. Wird der während eines Rechtsstreits verstorbene Kläger von dem Beklagten und einem am Prozess nicht beteiligten Dritten beerbt, so rückt der Dritte in die Stellung des Klägers ein; die prozessuale Stellung des Beklagten ändert sich nicht. 2. Auch bei langer Vertragslaufzeit handelt es sich in der Regel bei einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Wohn-/Geschäftsräu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Bekämpfung des Schwarzhandels mit Zigaretten

Rz. 123 Durch § 37 TabStG als Nachfolgevorschrift des § 30a TabStG[1] eröffnet der Gesetzgeber eine vereinfachte Ahndung von Bagatelldelikten im Zusammenhang mit Zigarettenschmuggel. Der Grund dafür liegt in der erheblichen Arbeitsbelastung der Zollfahndungsämter und Staatsanwaltschaften durch die mit dem Schmuggel von Zigaretten verbundenen Verfahren.[2] Folglich erscheint ...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 1.4.2015, mit dem die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers aus der Urkunde des Notars S. vom 23.4.1992 (UR-Nr. 76/1992) in der Fassung des Urteils des Senats vom 5.2.1999 – 13 UF 7513/98 – dahingehend geändert wurde, dass der Antragsteller ab dem 23.12.2014 nur noch ver...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist überzeugend begründet und sorgt für Klarheit hinsichtlich der Frage, in welchem Maß ein inhaftierter Schuldner für Kindesunterhalt leistungsfähig ist. Ausgangspunkt der Prüfung ist § 1603 Abs. 1 BGB, nach dem der eigene angemessene Unterhalt des Schuldners grundsätzlich die Grenze seiner Leistungsfähigkeit ist. Im hier gegebenen Mangelfall muss er...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Kleingartenland

Rz. 175 [Autor/Stand] Kleingarten ist eine Grundstücksfläche, die kleingärtnerisch genutzt wird, d.h. dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeskleingartengesetz – BKleingG [2]). Ferner ist Voraussetzung für die Annahme eines Kleingartens, da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – Existenzgrundlage des Betriebsinhabers

a) Grundsätzliches Rz. 85 [Autor/Stand] Die Vergünstigungsvorschrift kommt nur einem solchen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugute, der die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildet. Nur Flächen, die zu einem solchen Betrieb gehören, werden geschützt. Der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" i.S.d. Bewertungsgesetzes ist grundsätzlich weit auszulegen. Ma...mehr

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Dienstwohnung / 3.8.3.1 Allgemein

Der Mieter einer normalen Mietwohnung kann der Kündigung des Mietverhältnisses widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstwohnung / 3.8.2.3 Unterscheidung normale und funktionsgebundene Werkmietwohnung

Kommt es nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer Kündigung des Werkmietwohnungsverhältnisses durch den Vermieter und macht dieser von seinem Sonderkündigungsrecht des § 576 BGB Gebrauch, muss unterschieden werden, ob es sich um eine normale/einfache Werkmietwohnung oder aber eine funktionsgebundene Werkmietwohnung handelt: Eine normale Werkmietwohnung hat ledigl...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 3. Leistungsfähigkeit

Erst an dritter Stelle folgt die Frage nach der Leistungsfähigkeit des potentiellen Unterhaltsschuldners – dieses Problem stand bereits bei den ersten Entscheidungen der Oberlandesgerichte und des BGH im Zentrum des Interesses und bildet auch weiterhin den Schwerpunkt der unterhaltsrechtlichen Betrachtung. Hatte sich das OLG Oldenburg 1991 noch gegen jede Vorfestlegung und d...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / a) Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Wenn wir vom Selbstbehalt sprechen, müssen wir uns bewusst machen, dass sich der einheitlich verwendete Begriff zwar jeweils auf den angemessenen Bedarf des Unterhaltspflichtigen bezieht, dieser aber aus einem unterschiedlichen Blickwinkel beurteilt wird. Die oft schmerzhaften Einschnitte in die Lebensgestaltung beim Kindes- und Ehegattenunterhalt folgen aus dem Abhängigkeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Zu land- und forstwirtschaftlichen Wohnungen gehörende Flächen

Rz. 49 [Autor/Stand] Zu den Betriebswohnungen (§ 141 Abs. 3 BewG) und zum Wohnteil (§ 141 Abs. 4 BewG) gehören neben der bebauten Fläche auch die übrigen Flächen[2]. Die Definition dieser Flächen richtet sich grundsätzlich nach der Verkehrsauffassung. Es bestehen jedoch keine Bedenken, bei der Bewertung die ertragsteuerrechtlich getroffene Entscheidung zugrunde zu legen.[3] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungsverfahren

a) Grundlagen Rz. 176 [Autor/Stand] Ebenso wie bei den anderen Nutzungen richtet sich auch bei der gärtnerischen Nutzung die Begriffsbestimmung und die Abgrenzung grundsätzlich nach den gleichen Kriterien wie bei der Einheitsbewertung auf den 1.1.1964. Die Untergliederung der gärtnerischen Nutzung in Nutzungsteile und innerhalb der Nutzungsteile in mehr oder weniger intensiv ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungsverfahren

Rz. 157 [Autor/Stand] Auch bei der weinbaulichen Nutzung kann auf die bei der Einheitsbewertung zum 1.1.1964 bewährte Beschreibung und Abgrenzung zurückgegriffen werden. Im Vergleich zur Einheitsbewertung ist jedoch das Verfahren für die Bedarfsbewertung erheblich vereinfacht worden. Die bei den Einheitswerten vorgesehene Bewertung von einzelnen Lagen wurde in § 142 Abs. 2 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Gärtnerischen Nutzung

Rz. 180 [Autor/Stand] Die gärtnerische Nutzung umfasst den Anbau von Gemüse, Blumen, Zierpflanzen, Baumschulerzeugnissen sowie den intensiven Anbau von Obst. Der Anbau erfolgt sowohl im Freiland als auch auf Flächen unter Glas und Kunststoffplatten sowie in anderen Kulturräumen (z.B. Treibräume für Chicoree). Mit Folien überdachte Anbauflächen und Niederglasflächen sind dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Weinbauliche Nutzung

Rz. 170 [Autor/Stand] Zur weinbaulichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung von Trauben und der Gewinnung von Wein und Süßmost aus diesen Trauben dienen. Dazu gehören die Flächen mit im Ertrag stehenden Rebanlagen, die vorübergehend nicht bestockten Flächen, sog. Brachflächen, sowie die noch nicht ertragfähigen Jungfelder. Der Anbau von Reben zur Gewinnu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Gärtnerische Nutzung

Rz. 94 [Autor/Stand] Die gärtnerische Nutzung umfasst nach Abschn. 1.11 Abs. 1 der BewRL "die Nutzungsteile Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, den Obstbau und die Baumschulen sowie die selbständigen Kleingärten (Schrebergärten, Laubenkolonien)". Die Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung ergibt sich aus § 40 Abs. 2 und § 59 Abs. 2 BewG. Das entscheidende Merkmal ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Weinbauliche Nutzung

Rz. 83 [Autor/Stand] Weinbau ist der Anbau und die Pflege von Weinreben, die Gewinnung und Kelterung der Weintrauben und der Ausbau des gewonnenen Weines. Zur weinbaulichen Nutzung gehören folglich alle Wirtschaftsgüter, die diesem Zweck zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören neben dem Grund und Boden insb. die erforderlichen Hof- und Gebäudeflächen, die stehenden und der n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 39 Vermutun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Vgl. dazu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie: Schoch, Die Bedarfsgemeinschaft, die Einstandsgemeinschaft und die Haushaltsgemeinschaft nach dem SGB II und SGB XII, ZfF 2004 S. 169. Rz. 27 Für die Bejahung einer Behinderung i. S. v. § 36 Satz 3 ist ein Schwerbehindertenausweis nicht erforderlich. Der Annahme der Betreuung eines Behinderten durch seine Eltern s...mehr