Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Hofstelle ohne Eigenland

Rz. 39 [Autor/Stand] Eine Hofstelle, zu der kein eigenes Land gehört und von der aus nur Pachtland bewirtschaftet wird, kann einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden. In diesem Fall bilden die Wirtschaftsgebäude der Hofstelle einen Überbestand an Wirtschaftsgebäuden dieses Betriebs und sind durch einen Zuschlag nach § 41 BewG zu erfassen. Rz. 40 [Autor/Stand] Bei de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Problematische Anwendungsfälle

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei Geldforderungen soll – so der BFH obiter dictum[2] – ein zwischenzeitlicher Schuldnerwechsel unschädlich sein (krit. bei unterschiedlicher Bonität von Alt- und Neuschuldner; § 7 ErbStG Anm. 171 m.w.N.). Doch wird man hierbei differenzieren müssen. Grundsätzlich sind nur fällige Forderungen schenkungsteuerbar (s. § 7 ErbStG Anm. 21, 410), so dass der ...mehr

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zerb 10/2017, Testamentsvol... / 2. Einzelunternehmen

Handelsgeschäfte und auch sonstige gewerbliche Unternehmen, die kein Handelsgeschäft im Sinne des HGB sind (z. B. kleinere Handwerksbetriebe), gehören zum Nachlass und sind frei vererblich. Gleiches gilt für freiberufliche Praxen, soweit dem nicht berufsspezifische Sonderregelungen entgegenstehen.[15] Soll das Unternehmen aber durch einen Testamentsvollstrecker weitergeführt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Privilegierte Kulturgüter (Abs. 1 Nr. 2 und 3)

Rz. 10 [Autor/Stand] Aus kulturellem Interesse können Bibliotheken, Archive, Kunstgegenstände, Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen sowie – auch aus Allgemeinwohlinteressen (i.d.R. Denkmalschutz) – Grundbesitz und Teile von Grundbesitz[2] nach § 13 Abs. 1 Nrn. 2, 3 ErbStG teilweise (Nr. 2 Satz 1 Buchst. a)[3] oder sogar völlig (Nr. 2 Satz 1 Buchst. b, Nr. 3 Satz 1) steuer...mehr

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zfs 10/2017, Versicherungss... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Entgegen der Annahme des BG hat die Bekl. nach § 3 Nr. 1 S. 1 AVB für die Buchung der Ferienwohnung durch den VN grds. Versicherungsschutz zu gewähren. Die von der Bekl. verwendete Klausel ist unklar, so dass die Zweifel bei ihrer Auslegung gem. § 305c Abs. 2 BGB zu ihren Lasten gehen." [12] 1. Unklar gem. § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung d...mehr

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zerb 10/2017, Ausschlagungs... / Sachverhalt

Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Vermächtnisanspruchs. Der Kläger und seine beiden Brüder sind Erben zu gleichen Teilen gemäß dem Testament der am 12.6.2006 verstorbenen G. vom 27.9.1994. Durch dieses Testament hat die Erblasserin dem Kläger das streitgegenständliche Grundstück als Vorausvermächtnis z...mehr

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zerb 10/2017, Testamentsvol... / 1. Grundlagen der Testamentsvollstreckung

Dem Erblasser steht eine Vielzahl von Möglichkeiten offen, wie er die Durchführung seines letzten Willens erreichen kann. Zentral hierfür ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die in den §§ 2197 ff BGB geregelt ist. Der Testamentsvollstrecker leitet seine Legitimation, die Rechtsposition und seinen Aufgabenbereich unmittelbar vom Willen des Erblassers ab. Dieser or...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Fehlender Pflanzenbestand bei Weinbergflächen

Rz. 95 [Autor/Stand] Bei Weinbergsflächen ist ein Abschlag wegen fehlender Pflanzenbestände ohne Prüfung der Ursachen im Rahmen des § 41 BewG zulässig, wenn die Ursachen für die Unbestockung der Weinbergflächen zu einer nachhaltigen Verlängerung der Brache über die gewöhnliche Dauer geführt haben. Der Abschlag kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Ereignisse, di...mehr

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zerb 10/2017, Testamentsvol... / a) Grundsätze

Die Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften stellt den Berater sowohl in zivil- als auch in steuerrechtlicher Hinsicht vor besondere Herausforderungen. Dies liegt an der vom Prinzip der Universalsukzession (§ 1922 BGB) abweichenden Sonderrechtsnachfolge.[40] Die Beteiligung an einer Personengesellschaft ist insoweit Bestandteil des Nachlasses, als sie Teil des vom...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Saatzuchtbetriebe

Rz. 169 [Autor/Stand] Die Saatzucht gehört zur sonstigen landwirtschaftlichen Nutzung i.S. von § 62 BewG. Sie bildet entweder allein oder bei Vorhandensein weiterer landwirtschaftlicher Nutzungen desselben Eigentümers zusammen mit diesem einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.[2] Unerheblich ist, ob die Saatzucht auf eigenen oder gepachteten Flächen betrieben wird. Rz. ...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 3. Berücksichtigung des Wohnvorteils im Gesamtschuldnerausgleich

Im Beispielsfall spricht allerdings für den Weiterbestand des Verzichts auf den internen Gesamtschuldnerausgleich trotz Scheiterns der Beziehung, dass der Ehemann im gemeinsamen Familienheim wohnen blieb und hierfür kein Entgelt zahlte. Er trug in dieser Zeit zwar allein alle das gemeinschaftliche Hauseigentum betreffenden Kosten und Lasten, hatte aber auch den gesamten Nutz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Veräußerung oder Entnahme der Wirtschaftsgüter oder Anteile i.S. des § 17 EStG nach dem 29.6.2013

Rz. 91 [Autor/Stand] Veräußerungsvorgänge. Der BFH definiert einen Veräußerungsvorgang als entgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger (Verkauf oder Tausch). Auch tauschähnliche Vorgänge (z.B. die Verschmelzung der Mutter auf die Tochter) können als Veräußerungen zu qualifizieren sein, wenn es sich um entgeltliche Vorgänge handelt.[2] Nach Auffassung der Finanzve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Schenkungsteuerbefreiung grundstücksbezogener Zuwendungen zwischen Ehe- und zwischen Lebenspartnern (Abs. 1 Nr. 4a)

Rz. 21 [Autor/Stand] Schenkungsteuerfrei sind nachbenannte[2], im Zusammenhang mit einem "Familienheim"[3] stehende, auch mittelbare, Zuwendungen zwischen Ehegatten und zwischen Lebenspartnern i.S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes [4], d.h. die im sog. Lebenspartnerschaftsregister der Standesämter eingetragen sind:[5] Verschaffung des Mit-/Eigentums (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ...mehr

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zerb 10/2017, Testamentsvol... / 6

Auf einen Blick Die Unternehmensnachfolge ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben im Rahmen der Nachfolgeplanung – sowohl zivil- als auch steuerrechtlich. Der Beitrag behandelt in einem Überblick die Möglichkeiten, Probleme und Grenzen der Testamentsvollstreckung im unternehmerischen Bereich, auch im Hinblick auf die komplexe steuerrechtliche Problematik. Untersucht werden F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Betriebsleiterwohnung

Rz. 33 [Autor/Stand] Gehört die Wohnung des Betriebsinhabers nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, weil er z.B. außerhalb des Betriebes wohnt, und wird die entsprechende Wohnung auf dem Hof von einem Verwalter oder einem ähnlichen leitenden Angestellten bewohnt, so gehört diese Wohnung nach § 34 Abs. 3 BewG nicht zum Wohnteil, sondern zum Wirtschaftsteil.[2] In ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Berechnung des Unter- oder Überbestandes

Rz. 88 [Autor/Stand] Abschn. 2.20 Abs. 3 BewRL gibt die Berechnungsschritte für die Ermittlung des Unter- oder Überbestandes an Vieh und die daraus resultierenden Zu- oder Abschläge detailliert vor. Danach ist 1. der gegendübliche Tierbestand in Vieheinheiten je 100 ha des Bewertungsstützpunktes auf die maßgebliche Fläche umzurechnen. Maßgebliche Fläche in diesem Sinne ist di...mehr

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FF 10/2017, Das gemeinsame ... / 5. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB als lex specialis zu § 745 Abs. 2 BGB

Nicht akzeptabel ist es, den Anspruch der Ehefrau auf Nutzungsvergütung in der Zeit des Getrenntlebens der Ehegatten aus § 745 Abs. 2 BGB herzuleiten. § 1361b BGB nämlich regelt den Ausgleich für die Überlassung der Ehewohnung während dieser Zeit unter speziellen familienrechtlichen Billigkeitskriterien und geht mithin, wenn es sich bei dem Miteigentum um die Ehe- und Famili...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Hof- und Gebäudeflächen (Abs. 3)

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit der Hofflächen und Gebäudeflächen, der Hausgärten, Wirtschaftswege, Hecken, Gräben u. dgl. zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beurteilt sich nach den Grundsätzen der Zusammenfassung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit und der Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (vgl. dazu § 33 Bew...mehr

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zerb 10/2017, Testamentsvol... / b) Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln

Zum Verständnis der möglichen Regelungen einer Nachfolgeklausel ist zunächst ein kurzer Blick auf die gesetzlichen Regelungen zu werfen. Die BGB-Gesellschaft wird durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern sich nichts anderes aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt (§ 737 BGB). Für die OHG gilt seit 1998, dass der Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters mangels ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Überbestand

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei der landwirtschaftlichen Nutzung von Eigentums- und Pachtbetrieben, die nicht Stückländereien sind, kann eine Abweichung der tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der in § 38 Abs. 2 Nr. 2 BewG bezeichneten wirtschaftlichen Ertragsbedingungen von den gegendüblichen Verhältnissen in der Regel nur beim Tierbestand vorkommen. Nach der in den BewRL vert...mehr

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FF 10/2017, Verjährung des ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils vom 19.12.2016 verwiesen. … [7] II. 1. Die statthafte (§ 511 ZPO), form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung des Klägers ist zulässig, aber nach der derzeitigen Rechtsauffassung des Senats nicht begründet. Das Landgericht Bremen hat zu Recht mit dem angefochtenen Urteil die Kla...mehr

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EuGH-Vorlage zur Steuerfreiheit im Bankbereich

Leitsatz Sind technische und administrative Schritte, die ein Dienstleistungserbringer für eine einen Geldautomaten betreibende Bank und deren Bargeldauszahlungen mit Geldautomaten erbringt, nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei, wenn gleichartige technische und administrative Schritte, die ein Dienstleistungserbringer für Kartenzahlungen b...mehr

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Verwaltervertrag: Zahlreiche unwirksame Klauseln

Leitsatz Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche Teile des Vertrags betreffen, ist der Beschluss über den Vertragsschluss insgesamt für ungültig zu erklären. Dies führt auch zur Ungültigerklärung des auf der gleichen Versammlung gefassten Beschlusses über die Verwalterbestellung. Normenkette § 26 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K greift ...mehr

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Grundsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

Leitsatz 1. Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutzer (juristische Person des öffentlichen Rechts) übertragen wird, kann nicht durch ein bloßes Optionsrecht des Nutzers auf Übertragung des Grundbesitze...mehr

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Anschaffungsnahe Herstellungskosten auch bei Sanierungsbedarf durch plötzlichen Tod der langjährigen Mieterin

Leitsatz Für die Einordnung von Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG ist es unerheblich, ob diese für den Steuerpflichtigen unvorhersehbar waren, ob diese im Rahmen eines Mieterwechsels angefallen sind oder ob die zugrunde liegenden Maßnahmen ein übliches Vorgehen im Rahmen der Neuvermietung darstellen. Sachverhalt Die Steuer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Grundsteuer

Rz. 82 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Der reitsportlichen Zwecken dienende Grundbesitz eines Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereins, der dem ideellen Tätigkeitsbereich und dem Zweckbetrieb (steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) zuzuordnen ist, genießt Grundsteuerbefreiung, wenn er ausschließlich und unmittelbar für sportliche Zwecke genutzt wird (s. § 3 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Pensionsreitställe

Rz. 16 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Bei der Vermietung von Stallplätzen unter gleichzeitiger Übernahme der Fütterung und Pflege liegt ein Vertrag besonderer Art vor, weil der Einstellungsvertrag sowohl Merkmale eines Mietvertrages als auch Merkmale anderer Vertragsarten aufweist (s. BFH vom 19.12.1952, BStBl III 1953, 98 und s. UStR 1978, 199 sowie Matheja, UStR 1984, 177). Rz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Umsätze des gemeinnützigen Reitsportvereins können ggf. entweder nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) oder aufgrund unmittelbarer Anwendung von EU-Vorschriften umsatzsteuerbefreit sein (nachfolgend Rz. 20), bei Reitunterricht gegenüber Jugendlichen unter Umständen zudem nach § 4 Nr. 25 UStG (nachfolgend Rz. 20). Zudem sehen § 12 Abs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 1 Einführung

Will der Arbeitgeber vorübergehende Personalengpässe überbrücken, so hat er die Möglichkeit, sog. "Leiharbeitnehmer" einzustellen, wenn die Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt sind. Praxis-Beispiel Fällt im Personalamt eine Sekretärin wegen Krankheit aus, so kann für die Zeit der Vertretung eine Sekretärin, die bei einer Zeitarbeitsfirma beschäf...mehr

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Abrechnung: Vorbehalt einer Nachprüfung

Leitsatz Ein Vorbehalt einer Nachprüfung einzelner Kostenpositionen in der Abrechnung muss nicht die Nichtigkeit des Beschlusses über die Genehmigung der Abrechnung zur Folge haben. Normenkette WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer fassen im Jahr 2011 folgenden Beschluss: "Die vorgelegte Wohngeldabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 und die Einzelabrechnungen 201...mehr

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Videoüberwachung öffentlich... / 3 Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelung: Ein EuGH-Urteil von 2014

Im Dezember 2014 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein bemerkenswertes Urteil über Videoüberwachung im öffentlichen Raum publiziert. Herr R., wohnhaft in Ungarn, installierte 2007 eine Kamera fest an seinem Haus. Diese kontrollierte den Eingang des Hauses, den öffentlichen Straßenraum sowie den Eingang des gegenüberliegenden Hauses. Die Anlage nahm Videoaufzeichnunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Privatnutzung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

Rz. 3 Es kommt nicht auf den Standort des Geräts an (Betrieb, Privatwohnung des Arbeitnehmers oder mobile Nutzung wie beim Laptop). Es ist nicht erforderlich, dass im Betrieb des Arbeitgebers weitere vergleichbare Geräte vorhanden sind.[1] Eine berufliche Mitbenutzung der Geräte ist nicht erforderlich (R 3.45 S. 1 LStR 2015). Ein Internetanschluss muss nicht vorhanden sein. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Steuerbefreiung für die Auslandsbediensteten im öffentlichen Dienst (S. 1 und 2)

Rz. 2 Für die Steuerpflicht ist ohne Bedeutung, ob der Stpfl. unbeschränkt (auch erweitert unbeschränkt gem. § 1 Abs. 2 u. 3 EStG) oder beschr. stpfl. ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Stpfl. mit einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis steht und den Arbeitslohn dafür aus einer inländischen öffentlichen Kasse bezieht. Rz. 3...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Strom

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der vom ArbG unentgeltlich oder verbilligt überlassene Strom ist für den ArbN ein geldwerter Vorteil, der als Sachbezug grundsätzlich Teil des Arbeitslohns ist (zur Steuerfreiheit für den Ladestrom > Rz 5). Der Sachbezug ist grundsätzlich mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten (§ 19 Abs 1 EStG, § 8 Abs 2 EStG). Rz. 1/1 Stand: EL 11...mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen." Das LG hat zutreffend ausgeführt, dass eine Haftung der Bekl. für den vom Kl. geltend gemachten Haftpflichtschaden gem. Ziff. 5.1 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur C Privat-Haftpflichtversicherung (BBR) ausgeschlossen ist. Nicht versichert ist gem. Ziff. 5.1 BBR di...mehr

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zfs 09/2017, Gebrauch eines... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer privaten Haftpflichtversicherung. In den dem Vertrag zugrunde liegenden besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen heißt es u.a.: "Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- (auch Raum-) oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verurs...mehr

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zerb 9/2017, Anfechtung des... / Sachverhalt

Der Kläger ist der für die Mutter des Beklagten zuständige Sozialhilfeträger. Er nimmt den Beklagten aus übergeleitetem Anspruch in Höhe von 52.120,66 EUR nebst Zinsen aus Schenkungsrückforderung auf Ersatz von Kosten für die Heimunterbringung der Mutter in Anspruch. Die Mutter hatte dem Beklagten im Jahr 1995 schenkungsweise das Eigentum an dem von ihr bewohnten Hausgrundst...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Insolvenzmasse – Begriff und Rechtsnatur

Rn 3 Die Insolvenzmasse im Sinne der Insolvenzordnung umfasst gemäß § 35 Abs. 1 das gesamte Vermögen des Schuldners einschließlich des von ihm verwalteten Gesamtguts bei ehelicher Gütergemeinschaft (§ 37) und sonstiger insolvenzspezifischer Rechte,[9] soweit die Vermögensbestandteile nicht unpfändbar (§ 36) oder vom Insolvenzverwalter freigegeben[10] worden sind. Vermögen im...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Anwartschaftsrecht

Rn 103 Ein beim Insolvenzschuldner begründetes Anwartschaftsrecht, also eine Rechtsposition, deren Erwerb sich bereits derart verfestigt hat, dass der Veräußerer den Erwerb nicht mehr durch einseitige Handlungen verhindern kann, fällt in die Masse. In der Praxis sind als Anwartschaftsrechte des Schuldners vor allem der Eigentumsvorbehalt nach § 449 Abs. 1 BGB und die Vormerk...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.1 Echte Freigabe

Rn 126 Die echte Freigabe erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung mit dinglicher Wirkung, die gegenüber dem Schuldner bzw. dessen gesetzlichem Vertreter abzugeben ist.[251] Wie jede Willenserklärung kann auch die Freigabe durch schlüssige Handlung vorgenommen werden.[252] Kümmert sich der Verwalter nicht um einen Massegegenstand, weil er davon ausgeht, d...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsgegner und die Antragstellerin zu 2) sind die nicht verheirateten Eltern des am 7.11.2015 geborenen Antragstellers zu 1). Dieser lebt bei seiner Mutter, von der er versorgt und betreut wird. Die Vaterschaft erkannte der Antragsgegner mit notarieller Urkunde vom 12.1.2016 an. Durch weitere notarielle Urkunde … verpflichtete sich der Antragsgegner zur Zahlung ein...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.3 Person des Eigentümers bzw. Voreigentümers (Zeilen 6 bis 13)

In den Zeilen 6 bis 13 sind Angaben zur Person des Eigentümers bzw. Voreigentümers zu machen. In den Zeilen 7 bis 9 sind Name und Vorname bzw. die Firma (bei einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) sowie die Adresse einzutragen. Das Geburtsdatum gehört in die Zeile 10. In Zeile 11 ist das Wohnsitzfinanzamt bzw. Betriebsfinanzamt aufzuführen und in Zeile 12 die Ste...mehr

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Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang

Leitsatz Der Veräußerer schuldet in den Fällen des einheitlichen Erwerbsvorgangs die Grunderwerbsteuer in voller Höhe auch dann, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter zivilrechtlich zur Gebäudeerrichtung verpflichtet ist. Normenkette § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Nr. 1 GrEStG, § 5, § 44 Abs. 1, § 121, § 219 Satz 1 AO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 295 Abs. 1 ZPO Sachverh...mehr

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Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines "Berufs­pokerspielers"

Leitsatz 1. Ein "Berufspokerspieler" erbringt keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt, wenn er an Spielen fremder Veranstalter teilnimmt und ausschließlich im Falle der erfolgreichen Teilnahme Preisgelder oder Spielgewinne erhält. Zwischen der (bloßen) Teilnahme am Pokerspiel und dem im Erfolgsfall erhaltenen Preisgeld oder Gewinn fehlt der für eine...mehr

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Gesonderte Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG; mittelbare Änderung des ­Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Gegenstand der gesonderten Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG ist auch der Zeitpunkt, auf den der Grundbesitz der Personengesellschaft nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG zu bewerten ist. 2. Die bloße Einräumung einer Vollmacht zur Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil sowie zur Veräußerung und Abtretung dieses Gesellschaftsanteils reicht für einen A...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, § 29 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 307 Diese Rechtsschutzversicherungsart, die separat oder in Verbindung mit anderen Formen des Versicherungsschutzes (§§ 21 ff. ARB) vereinbart werden kann, wendet sich nach ihrem Wortlaut ausschließlich an den Versicherungsnehmer. Mitversicherte Personen sind in § 29 ARB nicht genannt. Trotzdem gibt es sie. Das ist etwa der Fall, wenn § 29 ARB zusätzlich zu §§ 25 bis 27 ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 2. Eigentum des Versicherungsnehmers

Rz. 110 Gemäß § 2 Nr. 2 AERB 87 (A §§ 3 Nr. 2 AERB 2008, 2010) ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass der Versicherungsnehmer Eigentümer der betreffenden Sache ist, die Sache unter Eigentumsvorbehalt erworben hat oder sie ihm sicherungshalber übereignet wurde. Den im Eigentum des Versicherungsnehmers stehenden Sachen werden gem. § 2 Nr. 3 AERB 87 (A §§ 3 Nr. 3 A...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Eigentum des Versicherungsnehmers

Rz. 127 Damit eine bewegliche Sache in der Feuerversicherung unter Versicherungsschutz fällt, muss sie grundsätzlich im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen. Gemäß § 2 Nr. 3 AFB 87/A § 3 Nr. 3 AFB 2010 wird der Kreis der unter Versicherungsschutz fallenden beweglichen Sachen um diejenigen erweitert, die unter Eigentumsvorbehalt erworben oder zu Sicherungszwecken übereigne...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr