Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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§ 4 Ehe / bb) Kostenregelung

Rz. 90 Der Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsam genutzten Ehewohnung bewirkt nicht automatisch eine Änderung eines dem Wohnverhältnis zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses, wie Eigentum oder Miete. Das kann bedeuten, dass etwa derjenige aus Mietvertrag weiterhin schuldrechtlich zur Zahlung der Miete verpflichtet ist, der aufgrund der häuslichen Trennung nicht mehr die W...mehr

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§ 4 Ehe / VI. Checkliste

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / d) Einer der Partner ist Alleineigentümer der gemeinsam genutzten Wohnung

Rz. 227 Möchte der Eigentümer einer Immobilie den anderen in seine Wohnung mit aufnehmen und ist die Wohnung in dem Zeitpunkt noch anderweitig vermietet, so begründet dieser Entschluss die Eigenbedarfskündigung im Sinne des § 563 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Denn ein berechtigtes Interesse im Sinne der Norm ist durch jeden ernsthaften und vernünftigen Eigenbedarf begründet, zu dem auch...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Beteiligte des Verfahrens

Rz. 314 Beteiligte eines Verfahrens, die Trennung betreffend, können zunächst die beteiligten Ehepartner selbst sein. Soweit Trennungsunterhalt geltend gemacht werden soll, kann auch der Erbe des Unterhaltsverpflichteten als Beteiligter in Betracht kommen. Denn nach § 1586b Abs. 1 BGB geht mit dem Tode des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbin...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Schonvermögen

Rz. 28 Strittig ist, ob Schonvermögen i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 SGB XII zu berücksichtigen ist. Nach OLG Köln[68] ist Schonvermögen nicht zu berücksichtigen. Nach a.A. ist das Schonvermögen dagegen zu berücksichtigen.[69] Beispiel 7: Ehesache mit Schonvermögen Das monatliche Nettoeinkommen der Ehefrau beträgt 1.000,00 EUR, das des Ehegatten 2.500,00 EUR. Die kinderl...mehr

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zfs 1/2018 / Gesetzentwurf zur Änderung des WEG und des BGB zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität

Die Länder haben am 15.12.2017 im Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität beschlossen (BR-Drucks 730/17 i.V.m. BR-Drucks 340/16). Der Entwurf sieht Verbesserungen bei der Installation von Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen vor. Sie soll nic...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 5. Die Wohnung in Gewaltfällen

Rz. 254 Ist im Zuge der Trennung oder davor Gewalt durch einen der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegen den anderen ausgeübt worden, so gilt unabhängig von der Berechtigung an der Wohnung der Grundsatz, dass das Opfer der Gewalt im häuslichen Bereich verbleiben darf, der Täter aber zu weichen hat. Rz. 255 Nach § 2 GewSchG findet das Gesetz Anwendung, wenn das O...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / G. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Versicherungsrecht

Rz. 300 Im Privatversicherungsrecht sind verschiedene Probleme voneinander abzugrenzen. Zum einen ist zu fragen, ob Ansprüche der Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften untereinander durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Sodann gilt es zu prüfen, ob die durch einen der Partner verursachten Schäden durch die Haftpflichtversicherung des anderen gedeckt sind. Sch...mehr

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§ 2 Zentrale Begriffe / I. Personenbezogene Daten

Rz. 17 Zweck der DSGVO ist es, natürliche Personen bei der Verarbeitung "personenbezogener Daten" zu schützen (Art. 1 Abs. 1 DSGVO). In diesem Sinne schützt die DSGVO Grundrechte und Grundfreiheiten betroffener Personen. Was unter "personenbezogene Daten" im Sinne der DSGVO zu verstehen ist, ist in Art. 4 Nr. 1 DSGVO (teilweise) legal definiert. Hiernach sollen personenbezog...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Partnerschaftsverträge

Rz. 62 Zwar haben sich die Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften mehr oder weniger bewusst dafür entschieden, die mit der Eheschließung verbundenen rechtlichen Bindungen zu unterlassen. Daraus kann aber nicht sogleich gefolgert werden, dass sie keinerlei Rechtsbindungswillen gehabt haben. Das gilt insbesondere dann, wenn sie gemeinsames Eigentum oder sonst gemeinsames ...mehr

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Grob fahrlässige Überlassun... / 1 Aus den Gründen:

" … Vielmehr ist dem LG darin beizupflichten, dass die Bekl. aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Kfz-Versicherungsvertrags verpflichtet ist, der Kl. denjenigen Schaden zu ersetzen, der durch den streitgegenständlichen Unfall v. 19.4.2015 an dem Pkw M … entstanden ist. Der Anspruch folgt aus Ziff. A.2.3.2 und A.2.9.1 lit. b der maßgebenden AKB. Die nach Ziff. A.2.9...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / A. Allgemeine Mandatsannahme

Rz. 1 Während das Mandat in Ehesachen insbesondere für Fachanwälte für Familienrecht Routine ist, gilt dies für einen Streit zwischen den Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften nicht ohne weiteres. Dabei ist die Anzahl der Paare, die in einer solchen Gemeinschaft leben, mittlerweile sehr hoch, zumal die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Form des Zusammenlebens sich ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Steuerrecht

Rz. 330 Ehegatten haben nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG die Möglichkeit, zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) zu wählen. Entscheiden sie sich für die Zusammenveranlagung, so folgt daraus, dass für sie das Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG anzuwenden ist. Dabei wird jeder Ehegatte so behandelt, als habe er im Veranlagungszeitra...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Verfahren

Rz. 182 Ehewohnungssachen nach § 1361b BGB sind gemäß § 111 Nr. 5 FamFG Familiensachen, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegen. Das hat zunächst zur Folge, dass nur die Regeln des FamFG zur Anwendung kommen und nicht diejenigen der ZPO, da § 113 FamFG, der im Falle von Familienstreitsachen auf die Regeln der ZPO verweist, nicht gilt. Außerdem gilt nicht der Beibrin...mehr

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zerb 1/2018, Prüfung einer ... / Sachverhalt

Als Eigentümer eines Grundstücks war im Grundbuch der Erblasser als Alleinerbe nach seiner vorverstorbenen Ehefrau eingetragen. Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind die Kinder des Erblassers. Mit seiner Ehefrau hatte der Erblasser am 20.6.2011 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, nach dem nach seinem Tod die Kinder zu gleichen Teilen seine Erben sein sollten. Zudem hatten b...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Anspruch auf Überlassung von Haushaltsgegenständen nach § 1568b BGB

Rz. 559 Gemäß § 1568b Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere anlässlich der Scheidung die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere oder ...mehr

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§ 4 Ehe / b) Wegfall der Haftungsbeschränkung des § 1359 BGB

Rz. 139 Durch die Trennung entfällt die Haftungserleichterung des § 1359 BGB, wonach die Ehegatten bei Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen haben, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Rz. 140 § 1359 BGB beinhaltet eine Einschränkung des üblichen Haftungsmaßstabs des § 276 BGB. Letzt...mehr

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§ 8 Auftragsverarbeitung / 3. Sinnvolle vertragliche Ergänzungen

Rz. 67 Neben den in Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. a) bis h) DSGVO benannten Pflichtinhalten ergeben sich eine Reihe weiterer Gesichtspunkte, die sinnvollerweise geregelt werden sollten. Rz. 68 Dies umfasst z.B.:mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 2. Übermittlung an die betroffene Person

Rz. 154 Die betroffene Person kann verlangen, dass die in einem gängigen Format abgelegten strukturierten und maschinenlesbaren personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen "mit der Befugnis", sie auch an einen anderen Verantwortlichen zum Zwecke der Weiterverarbeitung zu übermitteln, ausgehändigt werden Rz. 155 Die Aushändigung hat gem. Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, in ...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Grundsatz

Rz. 15 Bei Herausgabevollstreckungen ist grundsätzlich der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 11: Herausgabevollstreckung Die Schwiegermutter hat gegen den Schwiegersohn einen Beschluss erwirkt, wonach dieser verpflichtet worden ist, den in ihrem Eigentum stehenden Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Sie beauftragt den Anwalt m...mehr

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§ 4 Ehe / IV. Haftungsbeschränkung, § 1359 BGB

Rz. 70 § 1359 BGB schränkt den üblichen Haftungsmaßstab des § 276 BGB ein. Letzterer schreibt eine Haftung bereits dann vor, wenn die betreffende Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Gemäß § 1359 BGB hingegen wird die Sorgfalt nicht objektiv, sondern subjektiv für den Schuldner bestimmt[82] und lediglich durch § 277 BGB (Haftung wegen grober ...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Wohnungsüberlassungsanspruch gemäß § 1568a BGB

Rz. 555 Nach § 1568a Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf die Nutzung der Ehewohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen G...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / III. Einschränkungen

Rz. 161 Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht, soweit Verarbeitungen betroffen sind, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt[153] oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt,[154] die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 20 Abs. 3 S. 2 DSGVO). Rz. 162 Ebenso darf die Datenübertragung nach Art. 20 Abs. 1 DSGVO [155] die Rechte ...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Ehewohnung

OLG Hamburg, Beschl. v. 28.7.2017 – 12 UF 163/16, FamRZ 2017, 1829 m. krit. Anm. Kogel S. 1830 Bei der Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums an einer Ehewohnung ist – vor dem Hintergrund der neuen BGH-Rechtsprechung zu § 1361b BGB – dem Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe (auch ohne Abwägung der widerstreitenden Inte...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / ii) Zustimmung zur Veräußerung sonstiger Gegenstände

Rz. 88 Verlangt ein Ehegatte vom anderen Ehegatten die Zustimmung zur Veräußerung eines sonstigen Gegenstands, ist ebenfalls auf § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen, Auch hier wird wiederum unzutreffender Weise[21] auf § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG abgestellt und dabei übersehen, dass es hier nicht um eine gerichtliche Genehmigung geht, sondern um die Abgabe einer Willenserklärung. Maß...mehr

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zfs 1/2018 / Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Hamburg erfolglos (BVerwG, Urt. v. 19.12.2017 – 7 A 6.17)

Das BVerwG hat mit Urteil vom 19.12.2017 (7 A 6.17) die Klagen von Privateigentümern aus den Hamburger Stadtteilen Övelgönne und Blankenese gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe abgewiesen. Die Planfeststellungsbehörde sei zu Recht zu der Einschätzung gelangt, dass das Vorhaben weder die Standsicherheit des Elbhangs gefährd...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 552 In der Regel zeichnet sich die Ehe dadurch aus, dass die Ehegatten sozusagen durch "Aufgabenteilung" in verschiedensten Formen gemeinsam wirtschaften. Das Vermögen wird faktisch gemeinsam genutzt, auch wenn nur einer daran Eigentum hat. Wenn zwischen den Ehegatten nichts anderes vereinbart ist, tritt mit Eheschließung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinscha...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / hh) Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie

Rz. 87 Verlangt ein Ehegatte vom anderen Ehegatten die Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie, liegt ein Fall des § 42 Abs. 1 FamGKG vor. Unzutreffend ist die Auffassung des OLG Frankfurt,[19] das auf § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG abstellt und dabei übersieht, dass es hier nicht um eine gerichtliche Genehmigung geht, sondern um die schlichte Abgabe einer Willenserk...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Miteigentum

Rz. 522 Miteigentum kann in mannigfaltiger Form begründet worden sein, vom im Miteigentum stehenden Kraftfahrzeug bis zur gemeinsamen Immobilie. Die Art des gemeinsamen Eigentums bestimmt dann auch die Art und Weise der Auseinandersetzung. Rz. 523 Handelt es sich um bewegliche Sachen, wie das Kraftfahrzeug oder auch erworbene Kunstgegenstände, so steht den Partnern ein Recht ...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / II. Grundrechtecharta

Rz. 7 Die durch Art. 6 Abs. 1 EUV in Bezug genommene Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)[7] kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. Sie wurde ursprünglich vom ersten Europäischen Konvent unter dem Vorsitz von Roman Herzog erarbeitet. Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlic...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / VI. Vollstreckung

Rz. 372 Für Eheleute gilt die Norm des § 1362 BGB. Nach der wird zugunsten des Gläubigers eines Ehegatten vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem jeweiligen Schuldner gehören. Diese Eigentumsvermutung gilt nach § 739 ZPO gerade auch im Fall der Zwangsvollstreckung gegen einen Ehegatten. Eine unmittelbare oder auch nur anal...mehr

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§ 10 Datenexport in Drittlä... / 2. Neue Rechtslage

Rz. 13 An der grundsätzlichen Bedeutung verbindlicher Unternehmensvorschriften ändert dies im Ergebnis nichts. Der europäische Gesetzgeber hat sich jedoch dazu entschlossen, das als umständlich und hinderlich empfundene Anerkennungsverfahren und auch die inhaltlichen Anforderungen an verbindliche Unternehmensvorschriften zukünftig einheitlich zu regeln und das Rechtsinstitut...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 177 Voraussetzung für einen Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB ist neben dem Getrenntleben beziehungsweise der Absicht, sich zu trennen, das Vorliegen einer unbilligen Härte, die insbesondere dann gegeben sein kann, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Ob im konkreten Fall jeweils eine unbillige Härte vorliegt, ist immer ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / (1) Die Immobilie

Rz. 488 Haben die Partner eine Immobilie gemeinsam gebaut oder erworben, so sind sie Miteigentümer und bilden eine Gemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB. Die Auseinandersetzung erfolgt dann nach Gemeinschaftsrecht. Rz. 489 Die Beteiligung an der Immobilie des anderen kann durch Geld- oder auch Arbeitsleistungen erfolgen. Hinsichtlich der Rückabwicklung ist sodann nach dem ...mehr

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zerb 1/2018, Wechselbezügli... / Sachverhalt

Der Klager ist das einzige Kind seines am ... 19... geborenen und am ... 20... verstorbenen Vaters I2. Die im Jahr 19... geborene Mutter des Klagers und Ehefrau des Erblassers, L I2, ist im Jahr 20... vorverstorben. Mit notarieller Urkunde vom 18.7.19... (UR-Nr..../19... des Notars C2 in F3) errichteten die Eltern des zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alten Klagers ein gemeinscha...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / II. Begriff des "berechtigten Interesses"

Rz. 176 Wann ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten vorliegt, definiert die DSGVO selbst nicht. Bislang allgemein anerkannt war jedoch, dass dieses nicht rechtlicher, sondern auch ideeller oder wirtschaftlicher Natur sein kann, solange es sich um ein von der Rechtsordnung gebilligtes Interesse handelt.[218] Die Art. 29-Datenschutzgruppe führt aus:...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Tod des Zuwendenden

Rz. 575 Auch im Fall der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch den Tod desjenigen Partners, der dem anderen eine Zuwendung hat zukommen lassen, gilt, dass ein Ausgleich wegen solcher Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Zusammenlebens haben dienen sollen, nicht in Betracht kommt. Das gilt insbesondere für den laufenden Unterhalt,[433] für Dienstleistung...mehr

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§ 3 Verlöbnis / VI. Konkurrenzen

Rz. 119 Die §§ 1297 ff. BGB regeln die Folgen der Beendigung des Verlöbnisses speziell und ausführlich. Sie sind "leges speciales" im Zusammenhang mit den Rechtsfolgen der Auflösung eines Verlöbnisses und gehen dem allgemeinen Recht vor.[148] Das gilt insbesondere für das Leistungsstörungsrecht. Schadenersatz- und Rückgabeansprüche als Folge der Beendigung eines Verlöbnisses...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / a) Begriff der Schenkung

Rz. 407 Die Schenkung ist definiert in § 516 BGB als eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert. Weitere Voraussetzung für eine Schenkung ist, dass beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Die Partner müssen sich darüber einig sein, dass der Leistende dem Leistungsempfänger eine frei disponible Bereicherung ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / F. Das Kraftfahrzeug in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 288 Auch hinsichtlich des Kraftfahrzeugs sind die Eigentumsverhältnisse erst dann relevant, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft getrennt wird. Zuvor werden sich Fragen nach dem Allein- oder Miteigentum nicht stellen. Rz. 289 Das Kraftfahrzeug ist ein höherwertiges Konsumgut, so dass nicht ohne weiteres vom Willen der Begründung von Miteigentum im Zeitpunkt des Erwer...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 40 Sonstige Güterrechtssachen als Familienstreitsachen – ausgenommen Verfahren auf Zugewinn (siehe Rdn 241 ff.) – sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 Abs. 1 FamFG).Hierzu zählen folgende Verfahrenmehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 7. Mehrere Angelegenheiten

Rz. 36 Der Anwalt erhält die Geschäftsgebühr in jeder Angelegenheit gesondert (§ 15 Abs. 2 RVG). Soweit der Anwalt also mit mehreren Familiensachen beauftragt worden ist, liegen auch grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor, so dass der Anwalt in jeder Angelegenheit eine Geschäftsgebühr verdient. Rz. 37 Einen außergerichtlichen Verbund gibt es nicht. Daher ist unter Ber...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoein...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Umfang der Beiordnung

Rz. 9 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / aa) Nur ein Partner ist Kontoinhaber

Rz. 529 Ist nur einer der Partner Inhaber des Bankkontos, so kann er dem jeweils anderen während bestehender Lebensgemeinschaft eine Kontovollmacht erteilt haben. Diese Vollmacht erlischt im Innenverhältnis per se mit der endgültigen Trennung.[417] Da die Vollmacht jedoch ausdrücklich auch durch eine Erklärung gegenüber der Bank abgegeben worden ist, bleibt sie gemäß § 170 B...mehr

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§ 3 Verlöbnis / a) Anspruch nach § 1298 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 81 Gemäß § 1298 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Zurückgetretene dem Verlobten den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass er in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht hat oder Verbindlichkeiten eingegangen ist. Anspruchsinhaber ist danach der Verlobte, der nicht von dem Verlöbnis zurückgetreten ist, aber Aufwendungen getätigt hat und/oder Verbindlichkeiten eingegang...mehr

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Eintragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

Leitsatz Für die Eintragung eines bisher nicht gebuchten ("schuldrechtlichen") Sondernutzungsrechts (hier: Kfz-Stellplatz) im Grundbuch eines Wohnungseigentums ist bei bestehender Wohnungseigentümergemeinschaft die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer in Form der Bewilligung auch dann erforderlich, wenn ein Ausschluss aller (übrigen) Wohnungseigentümer unter der aufschiebende...mehr

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Weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Kommentar Das BMF hat zu weiteren dringlichen Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI) in Bezug auf die Anwendung des Investmentsteuergesetzes in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018) Stellung genommen. Das BMF äußert sich vor allem zu Fragen rund um folgende Themen: Zuordnung von Kapitalbeteiligun...mehr

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Wirtschaftsplan: Fortgeltung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer haben eine Beschlusskompetenz, die Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans zu beschließen, bis über einen neuen Wirtschaftsplan beschlossen wird. Ein Beschluss, der die generelle Fortgeltung aller zukünftig beschlossenen Wirtschaftspläne anordnen wolle, ist hingegen nichtig. Normenkette WEG § 28 Abs. 1 Das Problem Die Wohnungseigentümer gen...mehr

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Sonderumlage: Zulässigkeit

Leitsatz Eine Sonderumlage darf nur dann beschlossen werden, wenn sich ein außerordentlicher Liquiditätsbedarf ergibt, der aus den dem Verwalter zur Verfügung stehenden Mitteln anders nicht gedeckt werden kann, z.B. wenn Hausgeldrückstände aus früheren Abrechnungen vorübergehend oder dauernd uneinbringlich sind und dadurch Einnahmeausfälle entstehen, die zur Deckung beschlos...mehr