Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.1 Verhältnis zu § 20 UmwStG

Rz. 63 Infrage steht, ob § 21 UmwStG nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Anteile an einer Kapitalgesellschaft in einem isolierten Vorgang übertragen werden, der auch nicht in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Einbringung eines Unternehmensteils steht[1], oder ob § 21 UmwStG vorrangig – ggf. neben § 20 UmwStG – auch dann anzuwenden ist, wenn Anteile an e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2 Übernehmende Gesellschaft

Rz. 15 Aus der Formulierung "eingebrachte Betriebsvermögen" und dem Klammerverweis auf § 20 Abs. 2 S. 2 und § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG kann gefolgert werden, dass die übernehmende Gesellschaft i. S. d. § 23 Abs. 1 UmwStG identisch ist mit der übernehmenden Gesellschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG bzw. des § 21 Abs. 1 UmwStG. Daher kann § 23 Abs. 1 UmwStG nur zur Anwendung komme...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Anwendungsbereich

Rz. 108 § 23 Abs. 4 UmwStG setzt voraus, dass die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert ansetzt. Rz. 109 einstweilen frei Rz. 110 Das eingebrachte Betriebsvermögen umfasst sowohl die eingebrachten Unternehmensteile i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG als auch die Anteile an der erworbenen Gesellschaft i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG.[1] Rz. 111 E...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 27 Soweit die Voraussetzungen einer Einbringung zum Buchwert vorliegen, erklärt § 23 Abs. 1 UmwStG die §§ 4 Abs. 2 S. 3 und 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG für entsprechend anwendbar. Auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft kommt es mithin zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeiten des Einbringenden und einem Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden. Rz. 28 Nic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2 Einbringungsvorgang

Rz. 37 Nach § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 5 UmwStG kann sich das Einbringen grundsätzlich sowohl im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollziehen. Rz. 38 Die Einbringung kann auch durch Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgen.[1] Rz. 39 Für jeden Einbringungsvorgang sind die Anwendungsvoraussetzu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.1 Allgemeines

Rz. 149 Veräußert der Einbringende im Fall einer Sacheinlage i. S. d. § 20 UmwStG unter dem gemeinen Wert die erhaltenen Anteile innerhalb von sieben Jahren[1] oder wird einer der Ersatztatbestände realisiert[2], kommt es zur rückwirkenden Besteuerung des sog. Einbringungsgewinns I.[3] In den Fällen der (Mit-)Einbringung von Anteilen nach der §§ 20 UmwStG oder 21 UmwStG [4] ko...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 170 Nach § 21 Abs. 2 S. 3 UmwStG steht dem Einbringenden ein originäres Bewertungswahlrecht zu, das er unabhängig von der Ausübung des Bewertungswahlrechts der übernehmenden Gesellschaft ausüben kann. Der Einbringende kann beantragen, dass der Buchwert oder ein Zwischenwert als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile gilt. Vo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.2 Verhältnis zum Tauschgutachten

Rz. 73 Unklar ist, inwieweit das Tauschgutachten des BFH[1] überhaupt noch zur Anwendung kommt. Sofern es sich um den Tausch von Anteilen im Betriebsvermögen handelt, ist das Tauschgutachten nach der wohl herrschenden Auffassung seit Einführung des § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nicht mehr anwendbar.[2] Rz. 74 Soweit es sich dagegen um den Tausch von Anteilen des Privatvermögens handel...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 92 Nach § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat die übernehmende Gesellschaft die Anteile an der erworbenen Gesellschaft in der Steuerbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen (einfacher Anteilstausch). § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG definiert den qualifizierten Anteilstausch, wonach die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung über die Mehrheit der Stimmrechte an der erw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3.1 Allgemeines

Rz. 191 Bei (Mit-)Einbringung von Anteilen nach der §§ 20 oder 21 UmwStG [1] kommt es zu einer rückwirkenden Besteuerung des sog. Einbringungsgewinns II[2],wenn die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile innerhalb von sieben Jahren veräußert[3] oder einer der Ersatztatbestände realisiert wird.[4] Rz. 192 In Höhe des Einbringungsgewinns II kommt es zu einer Erhöhun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3.3.2 Erhöhung der Anschaffungskosten der auf einer Weitereinbringung beruhenden Anteile (§ 23 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 S. 7 UmwStG)

Rz. 200 Nach § 23 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 UmwStG soll § 22 Abs. 1 S. 7 UmwStG entsprechend gelten. Damit ist wohl der Fall gemeint, dass die übernehmende Gesellschaft die ehemals eingebrachten Anteile im Wege einer (Weiter-)Einbringung zum Buchwert nach der §§ 20 oder 21 UmwStG zunächst überträgt und erst anschließend die Besteuerung des Einbringungsgewinns II ausgelöst wird. Die ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3 Antragstellung

Rz. 113 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Gesellschaft nach § 21 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 UmwStG einen entsprechenden Antrag stellen. Nach § 21 Abs. 1 S. 3 UmwStG gilt für diesen Antrag § 20 Abs. 2 S. 3 UmwStG entsprechend.[1] Rz. 114 – 116 einstweilen frei Rz. 117 Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schluss...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2 Zwischenwert

Rz. 130 § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG gestattet es, die eingebrachten Anteile auch mit einem zwischen dem niedrigeren Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Rz. 131 Das Bewertungswahlrecht kann immer gesondert für jeden Sacheinlagegegenstand ausgeübt werden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.2 Modifizierter Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung

Rz. 127 Da § 23 Abs. 4 Hs. 2 UmwStG lediglich auf § 23 Abs. 3 UmwStG, nicht aber auch auf § 23 Abs. 1 UmwStG verweist, kommt es im Fall der Gesamtrechtsnachfolge zwar zu einem modifizierten Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden, anders aber als im Fall eines Zwischenwertansatzes nicht zur Anrechnung der Vorbesitzzeiten. Rz. 128 Zwar wird die Anrechnung ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.5 Organschaft

Rz. 79 Die Fußstapfentheorie (§§ 23 Abs. 1 i. V. m. 12 Abs. 3 S. 1 und 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG) gilt auch für die körperschaftsteuerlichen Organschaftsvoraussetzungen. Aus den § 4 Abs. 2 S. 3 und § 12 Abs. 3 Hs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 UmwStG folgt, dass die übernehmende Körperschaft umfassend und vorbehaltlos in die steuerliche Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft eint...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.3.2 Verhältnis zur (teilweise) verdeckten Einlage nach § 4 Abs. 1 S. 8 Hs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 79 § 21 UmwStG ist nicht anwendbar auf die verdeckte Einlage von Gesellschaftsanteilen, weil der Einbringende hier per definitionem als Gegenleistung keine neuen Anteile erhält. Rz. 80 Auch soweit die Übertragung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG anteilig ohne Gewährung einer Gegenleistung erfolgt, stellt sich der Vorgang nach § 17 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 2 EStG aus ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Besteuerung eines Einbringungsgewinns (§ 21 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 228 Der Anteilstausch ist grundsätzlich als Veräußerung der eingebrachten Anteile zu beurteilen, mit den Besonderheiten, dass die Höhe des Einbringungsgewinns in Abhängigkeit von der Ausübung der Bewertungswahlrechte variieren kann und die Anwendung einiger Steuervergünstigungen durch § 21 Abs. 3 UmwStG reglementiert wird. Rz. 229 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich aus d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2 Grundregel: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 94 Sofern die Voraussetzungen des qualifizierten Anteilstauschs nicht vorliegen, hat sich für die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft der Begriff "einfacher Anteilstausch" etabliert. Nach § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG hat die übernehmende Gesellschaft die Anteile an der erworbenen Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 157 Nach § 21 Abs. 2 S. 2 UmwStG gilt abweichend von S. 1 für den Einbringenden grundsätzlich der gemeine Wert der eingebrachten Anteile als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile, wenn nach der Einbringung das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der eingebrachten...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.2 Anrechnung von Vorbesitzzeiten in einem Privatvermögen

Rz. 34 Streitig ist, ob die "entsprechende" Geltung i. S. d. § 23 Abs. 1 UmwStG dahin gehend zu verstehen ist, dass die Vorbesitzzeiten auch dann anrechenbar sind, wenn der Einbringende die im Rahmen eines Anteilstauschs nach § 21 UmwStG eingebrachten Anteile in seinem Privatvermögen gehalten hatte.[1] Rz. 35 Für die Einbeziehung der Vorbesitzzeiten im Privatvermögen spricht,...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Allgemeines

Rz. 11 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Damit werden sowohl der Ansatz mit dem Buchwert (ggf. den Anschaffungskosten) als auch der Ansatz mit einem Zwischenwert erfasst. Rz. 12 § 23 Abs. 1 UmwStG gilt sowohl für die Einbringungen i. S. d. § 20 UmwS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringung von WG in gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs 6 EStG)

Rn. 118 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Vorschrift des § 13 Abs 6 EStG ist durch das BewÄndG 1971 (BGBl I 1971, 1157, BStBl I 1971, 362) in das EStG eingefügt worden. Hier ist der Fall angesprochen, dass WG aus einem luf Betrieb auf einen der gemeinschaftlichen Tierhaltung dienenden Betrieb iS des § 34 Abs 6a BewG einer Erwerbs- u Wirtschaftsgenossenschaft o eines Vereins geg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.19 Umsätze aus der Betriebsveräußerung

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs kann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG sein. Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer (nicht steuerbar). Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1.4 Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Unternehmen

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein weiterer Fall der Vorsteuerberichtigung ist die Entnahme eines Wirtschaftsgutes aus dem Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke. Bei einer solchen Entnahme liegt nach § 15a Abs. 3 UStG eine Änderung der Verhältnisse vor, wenn die Entnahme nicht als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3b UStG zu besteuern ist. Dies ist z. B. gegeben bei der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Inanspruchnahme IAB, schädliche Verwendung einer Investition

Rn. 303 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ein IAB kann grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Investition im Betrieb nicht mehr möglich ist; abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung. Ist der Betrieb im Zeitpunkt der Geltendmachung bereits veräußert o aufgegeben, kann ein IAB nicht mehr vorgenommen werden. Entsprechendes gilt für den F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beachtung der Hinderung.

Rn 13 Ist ein Richter gem § 41 ausgeschlossen oder scheidet er wg eines begründeten Befangenheitsgesuchs aus, hat er sich jeder weiteren richterlichen Tätigkeit in dieser Sache sofort zu enthalten. Auch nur vorbereitende Maßnahmen, zB Terminbestimmung oder Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens, sind ihm ebenso untersagt wie nebensächliche, zB Versendungsverfügungen. Das ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Eigenverbrauchstatbestände (§ 13 und § 14 MWStG)

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Einer Warenlieferung bzw. einer Dienstleistung sind gleichgestellt und gelten deshalb ebenfalls als Gegenstand der MWSt: die dauerhafte Nutzung des Geschäftsvermögens durch den Steuerzahler für seinen privaten Verbrauch oder für den Bedarf seines Personals, sofern ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde; die temporäre Nutzung von Geschäftsverm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 152 [Autor/Stand] Völkerrechtlich besteht keine Verpflichtung eines Staates, für eine Vermeidung der Doppelbesteuerung zu sorgen. Innerhalb der EU bestand zwar nach Art. 293 (ex 220) EGV eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Sie wurde jedoch nur teilweise erfüllt. Doppelbesteuerungsabkommen zur Schenkungsteuer gibt es nur mit Dänema...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.14 Konnte der steuerfreie Höchstbetrag von 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist gegebenenfalls zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde?

Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes konnten für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. Der Betrag von insgesamt bis zu 1.500 Euro konnte daher pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Allerdings ist in den Fällen einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und bei Betriebsübergängen nach § 613a des Bü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schroeder/Fuchs, Probleme beim Übergang von der Liebhaberei zum Betrieb der LuF, StBp 1990, 261; von Schönberg, Wiedereinrichter u Liebhaberei in der LuF, FR 1992, 246; Balin/Butke, Abgrenzung der Einkünfte aus LuF zur Liebhaberei, INF 2000, 70; Ritzow, Zur Abgrenzung des Betriebs einer LuF, Pferdezucht, Reitschule, eines Springreitsport- u Trabrennstalls von der Liebhaberei, S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Neues Gutachten.

Rn 8 Neu ist ein Gutachten, wenn es im vorangegangenen Verfahren noch nicht verwertet worden ist. Ein im vorangegangenen Verfahren schon vorhandenes Gutachten ist nur dann als neu anzusehen, wenn der ASt zuvor unverschuldet an dessen Einbringung verhindert war (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 7). Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift muss es sich aber nicht zwingend um ei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1.1 Entgeltliche Lieferungen

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Grundregel liegt eine Lieferung vor, wenn ein in Besitz nehmbarer Gegenstand gegen Entgelt übertragen und dabei dem Übernehmer als Eigentümer die Verfügungsmacht verschafft wird. Darunter fallen also i. d. R. die Kaufgeschäfte. Der entgeltlichen Lieferung gleichgestellt sind: das Leasinggeschäft, falls nach Ablauf der Leasingnehmer da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Neugründung und Betriebsübernahme

Rn. 121 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird ein luf Betrieb durch erstmalige Aufnahme einer luf Tätigkeit oder Übernahme eines Betriebs neu begründet, unterliegt dieser der Durchschnittssatzgewinnermittlung, wenn die Zugangsvoraussetzungen des § 13a Abs 1 S 1 Nr 2, 4 u 5 o S 2 EStG am maßgeblichen Stichtag 15.05. des laufenden (Erst-)Wj erfüllt sind; dies gilt selbst dann, wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kein Erfordernis für eine Bestellung.

Rn 26 An der Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistands kann es fehlen, wenn Entscheidungen von geringer Tragweite im Raum stehen, die sich auf die Rechtspositionen der Beteiligten und auf die künftige Lebensgestaltung des Kindes nicht in erheblichem Umfang auswirken. Das kann zB in einem Umgangsverfahren angenommen werden, in dem die Vorstellungen der Eltern ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Übergang der Buchführungspflicht

Rn. 171 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Gem § 141 Abs 3 AO geht eine beim Rechtsvorgänger rechtswirksam begründete Buchführungsverpflichtung auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen zur Bewirtschaftung als Eigentümer (durch Kauf, Erbfall, vorweggenommene Erbfolge) o Nutzungsberechtigter (durch Pacht, Wirtschaftsüberlassung, Einbringung in eine PersGes usw) übernimmt; eine Ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verwertungsbetriebe

Rn. 55j Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Abnahme von organischen Abfällen (zB Essensreste aus Großküchen; von biologischem Hausmüll; von Grüngut) gegen Entgelt und deren anschließende Be- und Verarbeitung im luf Betrieb (mittels aerober Vergärung bzw Homogenisierung und Sterilisierung) zu Kompost bzw Viehfutter kann entsprechend R 15.5 Abs 3 S 1 Nr 2 EStR 2012 im Rahmen eines ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.1 Begriff, Wesen und Gegenstand

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Begriffe Vermietung und Verpachtung sind als eigenständige unionsrechtliche Begriffe unter Berücksichtigung der EUGH-Rechtsprechung unionsrechtskonform auszulegen (vgl. Abschn. 4.12.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Entscheidend für eine Vermietung ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks. Der EuGH führt insofern aus, dass das gru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5 u 6 EStG)

Rn. 310 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wegen der Einzelheiten zur Sonderabschreibung wird auf die Ausführungen von Handzik (s § 7g ab StÄndG 2015 Rn 78 u s Erläut zu § 7g) verwiesen. Ergänzend gilt für Bereich der LuF Folgendes: Rn. 311 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sonderabschreibungen nach § 7g Abs 5 EStG können nur aktiv bewirtschaftete luf Betriebe (s Rn 302) in Anspruch nehmen, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Feststellung des Werts von Betriebsvermögen oder desAnteils am Betriebsvermögen (Nr. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Wertfeststellung von Betriebsvermögen und Anteilen am – d.h.: an Personengesellschaften mit – Betriebsvermögen (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG; vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO) obliegt dem sog. Betriebsfinanzamt. Dabei handelt es sich um das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Gewerbebetriebs befindet. Bei Gewerbebetrieben ohne Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Grund- und Boden

Rn. 205 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gewinne aus der Veräußerung und/oder Entnahme bzw Untergang von zum BV gehörigem Grund und Boden sind grundsätzlich nicht mit der Durchschnittssatzgewinnermittlung abgegolten, sondern zusätzlich als Sondergewinn zu erfassen. Der erstmals in § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG aufgenommene Hinweis, dass bei der Ermittlung des Buchwerts für da...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2 Nachhaltigkeit

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vgl. Abschn. 2.3. Abs. 5–7 UStAE. Nachhaltig wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von entgeltlichen Einnahmen angelegt ist. Ob dies erfüllt ist, ist in jeden Einzelfall zu prüfen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich (Abschn. 2.3. Abs. 8 UStAE)! Nach Abschn. 2.3. Abs. 5 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Abschreibung bei Biogasanlagen

Rn. 58f Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unselbstständige Bestandteile eines einheitlich bewertbaren WG sind einheitlich abzuschreiben (R 4.2 Abs 3 EStR 2012; R 7.1 Abs 3, 4 EStR 2012). Die FinVerw sieht dabei den Gärbehälter/Fermenter mit dem Nachgärer, die dazugehörige Einbringungs-, Mess- und Steuerungstechnik, die Elektroinstallation, das Rührwerk, die Separierung, die Gasfack...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellung für Zwecke der Grunderwerbsteuer (Abs. 5)

Rz. 75 [Autor/Stand] § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. sah für Grunderwerbsteuerzwecke für Entstehungszeitpunkte vor dem 1.1.2009 in bestimmten Fällen den Ansatz der Bedarfswerte nach §§ 138 f. BewG als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuerzwecke vor. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).[2] Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, spätestens bis zum ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Wortlaut der Vorschrift besteht für den leistenden Unternehmer und den Leistungsempfänger die Pflicht zur Berichtigung der USt bzw. des Vorsteuerabzuges (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG "hat der Unternehmer", § 17 Abs. 1 S. 2 UStG "ist der Vorsteuerabzug"). Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Berichtigung der am Leistungsaustausch Beteiligt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 8 Abfindungen und Transfermaßnahmen

Ein Transfersozialplan unterscheidet sich von einem klassischen Sozialplan dadurch, dass neben Abfindungsleistungen des entlassenden Unternehmens die Instrumente des Beschäftigtentransfers, Transferagenturen und/oder Transfergesellschaften, zur Unterstützung der beruflichen Neuorientierung der betroffenen Beschäftigten angeboten werden. Damit soll Arbeitslosigkeit vermieden u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 7.3 Refinanzierung durch eingebrachte Kündigungsfristen

Spricht man über die Kosten einer Transfergesellschaft, denkt man oft an zusätzliche Kosten zu den "normalen" Lohnkosten. Bringen die Mitarbeiter aber ihre Kündigungsfristen ein, ergibt sich für das Unternehmen ein Refinanzierungseffekt, der aus den direkt eingesparten Lohnzahlungsverpflichtungen resultiert, die während der Kündigungsfrist noch hätten bezahlt werden müssen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.5 Einbringung in eine Personengesellschaft

Die Einbringung stellt nach Auffassung der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung eine Sonderform der Veräußerung dar, für die das UmwStG unterschiedliche Wertansätze zulässt. Dabei ist das eingebrachte Betriebsvermögen auf den Einbringungszeitpunkt nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG zu bewerten. Im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG muss ein Einbringungsgewinn auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.4 Wechsel anlässlich einer Einbringung in eine Personengesellschaft

Erfolgt der Übergang zum Bestandsvergleich im Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft, ist der hierbei entstandene Übergangsgewinn nicht anders zu behandeln als die Zurechnungen, die sich anlässlich der Aufgabe oder der Veräußerung eines Betriebs mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben. Dieser ist dem laufenden Gewinn des einbri...mehr