Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.5.3 Mittelbare Zuwendung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 233 Ebenso wie Anteile an Personengesellschaften können auch Anteile an Kapitalgesellschaften Gegenstand einer mittelbaren Zuwendung sein. Je nachdem, ob der Zuwendende dem Bedachten die Mittel zum Erwerb der Beteiligung zur Verfügung stellt – dann offene mittelbare Zuwendung – oder der Bedachte zwar eigene Vermögenswerte einsetzt, aber einen Gesellschaftsanteil erhält, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Auswirkungen einer Umwandlung auf die Inlandsverhaftung der Organbeteiligung nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4ff KStG

Tz 20a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG muss in Grundfall der unmittelbaren Organschaft die Organbeteiligung ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sein. Bei einer mittelbaren Organschaft muss gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG die Beteiligung an der vermittelnden Gesellschaft ununterbrochen währ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für die Ermittlung des gewstpfl Aufgabe- oder VG gelten dieselben Grundsätze wie für die Ermittlung des der ESt/KSt unterliegenden Aufgabe- oder VG. GlA s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 73) und s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 119). Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG als pers-bezogene Vergünstigung ist hingegen iRd § 18 Abs 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Breuninger, Organschaft und Umwandlungen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 144; Dötsch, Organschaft und UmwStG, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O Schmidt (1996), 160; Walter, Stliche Rückwirkung des Formwechsels und Organschaft, GmbHR 1996, 905; Fey/Kra...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / I. Bilanzenzusammenhang

Der Grundsatz der Bilanzidentität fordert, dass die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen müssen (§ 252 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Damit ist handelsrechtlich festgeschrieben, dass zwischen einer Schlussbilanz und einer Eröffnungsbilanz keine Buchung, keine Änderung des Bilanzinhalts und keine B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Erlass von Darlehen

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der endgültige Verzicht des ArbG auf die Rückzahlung eines Darlehens führt zu > Arbeitslohn, selbst wenn es zur Finanzierung von Ausbildungskosten gedient hat (DStRE 2004, 560). Was als ‚Verzicht’ bezeichnet wird, ist zivilrechtlich idR ein Erlassvertrag iSv § 397 BGB. Ein solcher ‚Erlass’ setzt aber grundsätzlich voraus, dass der ArbG seine...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.7.4 Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 21 Auch in Einbringungsfällen (§ 20 UmwStG) ist eine Übertragung des Verlustabzugs aus dem eingebrachten Betrieb auf die Kapitalgesellschaft nicht zulässig. Abziehbar bleibt aber ein von der Kapitalgesellschaft vor Einbringung erlittener Verlust.mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.7.2 Übertragende Umwandlung und Verschmelzung

Rz. 19 Unter Verschmelzung im handelsrechtlichen Sinn fällt die Verschmelzung von Körperschaften (eigentliche Verschmelzung), die Verschmelzung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Verschmelzung mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters (§§ 2–122 UmwG). Steuerrechtlich werden aber nur die Vermögensübertragungen zwischen juristischen Personen als Verschmelzung...mehr

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Anwendung des ErbStG nach d... / b) Zu § 13a Abs. 6 ErbStG (Behaltensregelungen)

Der Austritt des Vereinigten Königreichs bedeutet grundsätzlich keinen Verstoß gegen die Behaltensregelungen. In Einbringungs- und Umwandlungsfällen ist eine Übertragung an ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Vereinigten Königreich innerhalb der Behaltensfrist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen unschädlich.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.2 Begünstigte und nicht begünstigte Einbringungen

Rz. 312 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 2 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. weiterhin nicht bei bestimmten Einbringungsvorgängen.[1] Der Gesetzeswortlaut ist schwer verständlich, da er nicht angibt, wann Abs. 4 S. 1 a. F. nicht eingreift (mit der Folge, dass die Veräußerungs- und sonstigen Gewinne nach Abs. 2 aus dem Einkommen auszuscheiden sind und damit steuerlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.2 Ausschluss bei einbringungsgeborenen Anteilen

Rz. 264 Die Anwendung des Abs. 2 auf Veräußerungs- und gleichgestellte Gewinne ist nach Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. ausgeschlossen, wenn die Anteile einbringungsgeboren nach § 21 UmwStG a. F. sind. Einbringungsgeboren sind Anteile, wenn der Anteilseigner sie durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG a. F. bzw. § 23 Abs. 1–4 UmwStG a. F. erworben und dabei nicht den Teilwert,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.1 Sperrfrist von 7 Jahren

Rz. 298 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 1 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. nicht, wenn der Gewinn, dessen Steuerpflicht infrage steht, später als 7 Jahre nach dem Zeitpunkt der Einbringung i. S. d. Abs. 4 S. 1 a. F. eintritt. Dies bedeutet, dass folgende Veräußerungen und gleichgestellten Vorgänge nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren steuerfrei möglich sind:[1] d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.1 Grundlagen

Rz. 258 Der durch Gesetz v. 7.12.2006[1] aufgehobene und nur noch auf vor dem 13.12.2007 zur Eintragung ins Handelsregister angemeldete Einbringungen anzuwendende Abs. 4 a. F.[2] enthält eine Reihe von Ausnahmen zu Abs. 2. Das bedeutet, dass bei Vorliegen der Tatbestände des Abs. 4 a. F. die Veräußerung von Anteilen zu steuerpflichtigen Gewinnen führt.[3] Diese Ausnahmeregel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Es wird nicht danach unterschieden, ob diese KSt-Subjekte unbeschränkt oder beschränkt ode...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.3 Erwerb von einem nicht begünstigten Steuerpflichtigen (Abs. 4 S. 1 Nr. 2 a. F.)

Rz. 286 Der Ausnahmetatbestand des Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. richtet sich gegen Kapitalgesellschaften, die ein an sich nicht steuerbefreites Wirtschaftsgut dadurch der Steuerfreistellung zu unterwerfen versuchen, dass sie es in Anteile an einer Kapitalgesellschaft "umwandeln", also versuchen, den sachlichen Geltungsbereich der Vorschrift zu umgehen. Der Ausnahmetatbestand des ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens in eine neue Kapitalgesellschaft

Leitsatz Die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG gilt für alle Umwandlungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 GrEStG. Sachverhalt Ein Einzelunternehmer hat mit Vertrag vom 7.3.2021 sein Einzelunternehmen auf die neu gegründete E GmbH ausgegliedert. Im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens befanden sich Grundstücke sowie Anteile grundbesitzender Kapitalgesellschaften. Das Fina...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Abs. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Kalender...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.5 Ausschluss bei vorheriger Teilwertabschreibung

Rz. 223 Nach Abs. 2 S. 4 tritt die Steuerbefreiung nicht ein, wenn und soweit in früheren Jahren eine Teilwertabschreibung gewinnmindernd geltend gemacht und nicht durch spätere Zuschreibungen ausgeglichen worden ist. Der Grund für diese Einschränkung liegt darin, dass der Gewinn und damit die Steuerbelastung in früheren Jahren durch die Teilwertabschreibung gemindert worden...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.7 Steuerfreiheit von Zuschreibungen

Rz. 445 S. 9 enthält die gegenläufige Vorschrift für Gewinnerhöhungen, die sich aus Zuschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 i. V. m. Nr. 1 S. 4 EStG bei Darlehensforderungen ergeben. Da eine Zuschreibung bei Forderungen höchstens bis zu den Anschaffungskosten (Nennwert) erfolgen kann, kann sich eine Zuschreibung nur ergeben, wenn vorher eine Teilwertabschreibung vorgenomme...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.2 Veräußerungsgewinne

Rz. 100 Anders als laufende Gewinne sind Veräußerungsgewinne i. S. d. § 14 EStG nicht auf verschiedene Kalenderjahre aufzuteilen, sondern vielmehr dem Gewinn desjenigen Kalenderjahres hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind (§ 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 EStG). Hintergrund dieser Regelung ist, dass Veräußerungsgewinne willentlich entstehen, i. d. R. ermittlungs- und tarifbegün...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / 4. Zuschlag wegen besonderer sozialer Verantwortung?

Rz. 25 Aber auch in den Fällen, in denen die Testamentsvollstreckung in besonderer sozialer Verantwortung erfolgt – und diese sind in der Praxis gar nicht so selten – erweist sich die Gebührenbegrenzung als ein eher kontraproduktives Mittel. Rz. 26 Praxisbeispiel Ein Einzelunternehmen, alt eingesessen, aber ohne nennenswerten Verkehrswert, soll durch den Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 2. Abwicklungsvollstreckung

Rz. 41 Konstituierung: Zuschläge zum Vergütungsgrundbetrag sind bei der Abwicklungsvollstreckung für die Konstituierung des Nachlasses zu erheben. Unter Konstituierung fasst man alles zusammen, was dem Ermitteln, dem Sichern und der Inbesitznahme des Nachlasses dient, z.B. das Erstellen des Nachlassverzeichnisses, die Bewertung des Nachlasses, das Regulieren der Nachlassverb...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / IV. Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung

Die Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung sind facettenreich und lassen sich im Wesentlichen wie folgt differenzieren. Besitzunternehmen = Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Auf Ebene des Besitzunternehmens wird die Grenze der bloßen Vermögensverwaltung überschritten. Folglich qualifizieren die Einkünfte nicht mehr als solche aus Vermietung und Verpachtung, sondern als solche aus G...mehr

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§ 5 Muster / E. Muster: Klauseln im Arbeitsvertrag

Rz. 5 Muster 5.5: Klauseln im Arbeitsvertrag Muster 5.5: Klauseln im Arbeitsvertrag I. Allgemeine Regelung Schafft ein Arbeitnehmer ein urheberrechtlich geschütztes Werk, das in Bezug zum Arbeitsverhältnis steht oder mit den Mitteln des Arbeitgebers, ohne dass dies zu seinen Arbeitspflichten gehört, so überträgt er dem Arbeitgeber in jedem Fall ein ausschließliches, zeitlich u...mehr

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§ 5 Muster / F. Muster: Verlagsvertrag über ein Fachbuch

Rz. 6 Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch Verlagsvertrag über ein Fachbuch Zwischen Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden Verfasser genannt – und dem _________________________ Verlag – im Folgenden Verlag genannt – wird nachfolgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtsübertragung, sonstige Haupt- und Nebenpflichten (1) D...mehr

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§ 5 Muster / G. Muster: Musikverlagsvertrag

Rz. 7 Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Musikverlagsvertrag zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachstehend "Urheber" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt – und dem _________________________-Verlag – nachstehend "Verlag" genannt – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Urheber ist der Komponist/Textdichter des Werkes "______________...mehr

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Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil vom 23.09.2009 – IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270). 2. Werden Grundstücke des Privat- und des Betri...mehr

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Kapitalertragsteuerpflicht bei "offener Gewinnausschüttung" in Einbringungsfällen

Leitsatz 1. Die Befugnis des Steuerentrichtungspflichtigen zur Anfechtung der eigenen Kapitalertragsteuer-Anmeldung besteht unabhängig von seinem Recht, gemäß § 44b Abs. 5 Satz 1 EStG deren Änderung zu beantragen, wenn er Kapitalertragsteuer einbehalten oder abgeführt hat, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand. 2. § 20 Abs. 5 Sätze 2 und 3 UmwStG 2006 erfassen bei de...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 4. Übergang zur Körperschaftsteuer

Die Option führt handelsrechtlich zu keiner Änderung der Unternehmensform. Jedoch werden ertragsteuerrechtlich ein Formwechsel und damit die Einbringung des Vermögens aus der Personengesellschaft in eine Körperschaft (optierenden Gesellschaft) fingiert (§ 1a Abs. 2 KStG i.V.m. §§ 25, 20 UmwStG). Einbringungsgegenstand sind jeweils die Mitunternehmeranteile der Gesellschafter ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) VGA vor Eintritt als Gesellschafter

Auch ein vor der Begründung des Gesellschaftsverhältnisses abgeschlossener – künftig jährlich fällige Zahlungen der GmbH an den späteren Gesellschafter vorsehender – Vertrag kann die Annahme einer vGA rechtfertigen, wenn das Leistungsversprechen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Begründung des Gesellschaftsverhältnisses steht und seinen Grund in diesem Gesellschaftsverh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringungen iSd § 20 UmwStG (§ 50i Abs 2 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gemäß § 50i Abs 2 EStG wird für Einbringungen von WG oder Anteilen iSd § 50i Abs 1 EStG das Bewertungswahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG suspendiert und stattdessen, soweit das deutsche Besteuerungsrecht an den erhaltenen oder damit zusammenhängenden Anteilen ausgeschlossen oder beschränkt ist, der zwingende Ansatz des gemeines Werts angeord...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Holdinggesellschaften, gemeinnützige

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft muss ihre Zwecke grundsätzlich unmittelbar selbst verwirklichen (§ 57 Abs. 1 AO). Neben der für diesen Grundsatz schon lange bestehenden Ausnahme für Förderkörperschaften (§ 58 Nr. 1 AO; Anhang 1b) wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096) auch das ausschließliche Hal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übertragungs- und Überführungsfiktion (§ 50i Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Eine Erweiterung hinsichtlich seiner tatbestandlichen Reichweite erfährt die Norm des § 50i Abs 1 S 1 EStG durch die Übertragungs- bzw Überführungsfiktion ("gilt auch") des § 50i Abs 1 S 2 EStG. Erfasst wird hierdurch insb auch der Fall, dass eine iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 u Abs 2 EStG originär gewerblich tätige PersGes ihren Gewerbebetrieb geg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Aufgrund seines Charakters als Treaty override stellte sich in der Vergangenheit die Frage nach der Vereinbarkeit der Norm mit Verfassungsrecht. Infolge des Beschlusses des 2. Senats des BVerfG v 15.12.2015, BVerfGE 141, 1 ist jedoch geklärt, dass eine solche Derogation der Abkommenswirkungen keinen grundsätzlicher Verfassungsverstoß bewirkt....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i Abs 1 S 1 EStG ordnet die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Beteiligung an einer gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten PersGes an, wenn im Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland, einer Umstrukturierung oder Überführung von WG des BV oder Anteilen iSd § 17 EStG eine Besteuerung unterblieb und das deut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) in das EStG eingefügt. IRd Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Anpassung weiterer steuerlicher Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wittkowski/Loose, Gewerblich geprägte PersGes im Internationalen Steuerrecht, DB 2010, 2411; Loose/Wittkowski, Folgen der aktuellen BFH-Rspr zu gewerbliche geprägten PersGes für Wegzugsfälle nach § 6 AStG, IStR 2011, 68; Liekenbrock, "Steuerfreie Entstrickung" oder § 50i EStG?, IStR 2013, 690; Prinz, Der neue § 50i EStG: Grenzüberschreitende "Gepräge-KG zur Verhinderung einer W...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.6 Zeitwertkonten

In Zeitwertkonten können Beschäftigte Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt einbringen, um damit später eine bezahlte ganze oder teilweise Freistellung zu finanzieren (z. B. um früher in den Ruhestand zu gehen oder um ein Sabbatjahr einzulegen). Zeitwertkonten haben also das Ziel, durch Verzicht auf die Auszahlung bereits erarbeiteten Arbeitsentgelts Wertguthaben für Zeiten der Fr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akteure im BGM / 1.3 Personen und betriebliche Organisationsformen für BGM

Weitere Personen, die in den Arbeitskreis einberufen werden, sollten nach Bedarf ausgewählt werden. Handelt es sich um ein kleines Unternehmen von weniger als 50 Beschäftigten, ergibt sich der Personenkreis aus der Unternehmensleitung, dem Personalverantwortlichen und dem Betriebsarzt. Bei größeren Unternehmen kommen zusätzlich, je nach Ausgangssituation, die Sicherheitsfach...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG setzt im Wesentlichen voraus, dass überhaupt ein Gesellschafts- oder Vereinigungsanteil als solcher Gegenstand des Umsatzes ist. Die Steuerbefreiung kommt also nur in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft oder sonstigen Vereinigung erhält. Rz. 9 Erwirbt jemand treuhänderisch Gesellschaftsanteil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelles zur Betriebsaufsp... / a) Zurechnung der Stimmen minderjähriger Kinder

Finanzverwaltung rechnet Stimmrechte minderjähriger Kinder zu: Die Finanzverwaltung rechnet bei der Prüfung der Voraussetzung der personellen Verflechtung den sorgeberechtigten Eltern die Stimmrechte minderjähriger Kinder zu (R 15.7 Abs. 8 EStR). Kritik: Dies ist m.E. unzulässig. Auch wenn es naheliegt, dass die Eltern die Stimmrechte der minderjährigen Kinder genauso ausüben...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Läuft der Vorwegabschlag fü... / 2. Verfügungsbeschränkung mit Auswirkung auf das Unternehmertum

Die eng auszulegende Verfügungsbeschränkung (s. oben II. 2.) hat deutliche Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung von Unternehmern, da durch den § 13a Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 ErbStG nur bestimmte Personen für die Nachfolge in Betracht gezogen werden können. Dies stellt sich v.a. bei alteingesessenen und bereits über mehrere Generationen verteilte Unternehmen als schwierig heraus....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.8 Tausch (§ 6 Abs 6 EStG)

Tz. 83 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Rechtsfolge des § 12 Abs 1 KStG (Veräußerungsfiktion) kann bereits entnommen werden, dass "echte" Veräußerungsvorgänge nach dem Sinn und Zweck der Norm grds nicht vom Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG erfasst sind (s Wassermeyer, IStR 2008, 176, 177; s Tz 31). Hierzu zählen auch die Fälle des sog schuldrechtlichen Tauschs, dh zwei Rec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Behaltensregelung für Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 6 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 202 [Autor/Stand] Einen Nachversteuerungstatbestand löst aus, wer Anteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 13b ErbStG ganz oder teilweise veräußert, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 ErbStG. Diese Regelung ist die Parallelvorschrift zu § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 ErbStG, die die Nachversteuerung eintreten lässt, wenn Betriebsvermögen vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist veräußert wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.1 Rechtsträgerwechsel

Tz. 334 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als Ausschluss des dt Besteuerungsrechts dürfte uE die Entstrickung aufgrund eines Rechtsträgerwechsels zu beurteilen sein. Str ist, ob entgegen der eindeutigen Aussage in der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 31) aufgrund der Rechtsfolge (Fiktion einer Veräußerung) der Rechtsträgerwechsel (zB Veräußerung oder Umwandlung) von § 12 Abs 1 KStG erfas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.4 UmwStG

Tz. 96 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Übertragung von Vermögen im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge iRv Umwandlungen/Einbringungen unterliegt grds dem Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG (ebenso hierzu s Tz 81ff; s BT-Drs 16/2710, 26, 31). Ausnahmen von diesem Entstrickungsgrundsatz sind im UmwStG 2006 und in § 12 Abs 2 KStG geregelt (aA s Frotscher, in F/D, § 12 ...mehr