Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Heilbehandlung im Bereich d... / 7.2 Einschränkung der Steuerbefreiung

O. g. Leistungen, die von den o. g. Einrichtungen erbracht werden, sind nur insoweit befreit, als es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, die sich jeweils beziehen auf: die Anerkennung, den Vertrag, die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung.[1] Werden daher ambulante Hilfen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX erbracht, sind diese nicht umsatzsteu...mehr

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Jung, SGB XII § 54 Leistungen der Eingliederungshilfe (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 60 Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungshilfe wurden zum gl...mehr

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Jung, SGB XII § 57 Persönliches Budget (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 58 Gesamtplan (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 56 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 55 Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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Jung, SGB XII § 59 Aufgaben des Gesundheitsamtes (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 die Vorschriften des 6. Kapitels (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen), die §§ 53 bis 60a, aufgehoben. Die Vorschriften der Eingliederungs...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / 1. Keine Änderung des BGB durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Rz. 2 Am 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)[2] in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz erfolgte keine Änderung des BGB-Rechts zum Elternunterhalt als Teil des Verwandtenunterhalts. Bis einschließlich 2020 bestimmten die SüdL: SüdL (bis 2020) Selbstbehalt 21...mehr

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Anhang 2 / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgtmehr

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Anhang 3 / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3 Ambulante Hospizleistungen (Abs. 2)

Rz. 21 Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es nach der von den Spitzenverbänden geschlossenen Rahmenvereinbarung gemäß § 39a Abs. 2 Satz 8 v. 3.9.2002 i. d. F. v. 14.3.2016 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit sta...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 39a Abs. 1 ergänzt die Regelung in § 39 zur Krankenhausbehandlung für den Personenkreis der unheilbar Kranken. Da nach der Rechtsprechung des BSG bei Dauererkrankungen strenge Maßstäbe an die Annahme der Erforderlichkeit von Krankenhausbehandlung zu legen sind, ist die Regelung grundsätzlich geeignet, finanzielle Probleme für die Betroffenen bei Verneinung der Kranke...mehr

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ZErb 04/2022, Verzicht eine... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht aus übergeleitetem Recht im Wege der Stufenklage – hier auf der Auskunftsstufe – Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem am 24.2.2017 verstorbenen Erblasser K A geltend. Die Beklagte (geb. 0.0.1934) war mit dem Erblasser verheiratet. Die Eheleute hatten zwei Kinder, L und B A. Der am 0.0.1967 geborene B A ist aufgrund eines cerebralen Geb...mehr

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Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 2.1 Systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel als Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes

Rz. 3 Die Norm schreibt § 12 fort, in dem nach einer frühzeitigen Bedarfserkennung im zweiten Schritt der Rehabilitationsbedarf zu ermitteln ist. § 13 fordert die Rehabilitationsträger auf, sich zu systematischen Arbeitsprozessen und standardisierten Arbeitsmitteln (Instrumenten) gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 7 zu verabreden. Dabei sollen die Instrumente einheitlich und nachprüfbar ...mehr

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Schell, SGB IX § 13 Instrum... / 2.2 Gesetzliche Mindeststandards für den Einsatzbereich der Instrumente

Rz. 5 Die gesetzlichen Mindeststandards für die Instrumente nach Abs. 1 Satz 1, welche die individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung sicherstellen sollen, werden abstrakt generell durch Abs. 2 definiert. Sie sollen hauptsächlich die Dokumentation und Nachprüfbarkeit der Bedarfsermittlung sicherstellen, indem erfasst wird: ob eine Behinderung vorliegt oder einzutrete...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift entsprach dem heutigen Abs. 1 und übernahm den früheren § 367 RVO. Rz. 2 Durch Art. 1 Nr. 42 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.1 Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger zahlen Erwerbstätigen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Entgeltersatzleistungen. Der Grund: Wegen der Teilnahme an diesen "Maßnahmen" ist der Rehabilitand nicht selten an der ganztägigen Ausübung seiner Beschäftigung/Tätigkeit verhindert. Ihm entsteht deshalb ein Einkommensverlust. Sinn...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.10 Fahr- bzw. Reisekosten zum Rehabilitationssport

Rz. 52 Rehabilitationssport zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation (Überschrift des § 64). Gleiches gilt für die Fahr- und Reisekosten (Nebenleistung der Hauptleistung). Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 werden die erforderlichen Fahrkosten vom Rehabilitationsträger getragen, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation st...mehr

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Jung, SGB XII § 13 Leistung... / 2.3 Unverhältnismäßige Mehrkosten

Rz. 12 Durch das Tatbestandsmerkmal "unverhältnismäßig" wird vom Gesetzgeber betont, dass bei der vom Sozialhilfeträger zu treffenden Entscheidung Kostengesichtspunkte eine Rolle spielen (Deckers, a. a. O., § 13 Rz. 24). Der Begriff der unverhältnismäßigen Mehrkosten ist dabei nur schwer zu definieren, weil immer die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen sind. Ei...mehr

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Jung, SGB XII § 15 Vorbeuge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten und hat zunächst keine Änderungen erfahren. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1514 S. 57) wurde ausgeführt: "Die Regelung überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 6 des Bunde...mehr

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Jung, SGB XII § 64h Kurzzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Die Vorschrift galt in ihrer ursprünglichen Fassung bis zum 31.12.2019. Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurde Abs. 2 Nr. 1...mehr

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Jung, SGB XII § 15 Vorbeuge... / 2.1 Vorbeugende Hilfe

Rz. 3 Die mögliche Anwendung bzw. Gewährung von vorbeugender Hilfe gemäß Abs. 1 ist bei allen sozialhilferechtlich relevanten drohenden Notlagen denkbar, die dem Sozialhilfeträger i. S. d. § 18 Abs. 1 bekannt werden (vgl. Armborst, a. a. O., § 15 Rz. 3). Durch die frühzeitige und präventive Hilfe soll das Eintreten einer Notlage nach dem SGB XII vermieden werden, wovon i. d....mehr

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Jung, SGB XII § 13 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 in Kraft getreten. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1514 S. 56) heißt es: Zitat In der Vorschrift werden die bisher auf verschiedene Stellen im Bundessozialhilfegesetz verteilten Regelungen zum Verhältnis der amb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wirtschaftliche Jugendhilfe / Zusammenfassung

Begriff Mit "wirtschaftlicher Jugendhilfe" bezeichnet man die finanziellen Leistungen der Jugendhilfe als Folge einer erzieherischen Hilfe ("Annexleistung"). Sie umfasst insbesondere Leistungen zum Unterhalt und Krankenhilfe bei einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe in einer Pflegefamilie oder in einem Heim (vollstationäre Hilfe), aber auch die Gewährung v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wirtschaftliche Jugendhilfe / 1 Wirtschaftliche Jugendhilfe als "Leistungsannex"

Die Sicherstellung des Lebensunterhalts ist keine selbstständige Aufgabe der Jugendhilfe, sondern bloß Annex (Anhang) zur Hilfe zur Erziehung oder einer anderen erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige. Voraussetzung ist immer, dass die Hilfe außerhalb des Elternhauses erfolgt. Daher ist auch bei Verwandtenpflege wirtschaftliche Jugendhilfe zu le...mehr

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Wirtschaftliche Jugendhilfe / 2 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt ist der Leistungsberechtigte für die erzieherische Hilfe. Dies ist bei der Hilfe zur Erziehung der Personensorgeberechtigte, Eingliederungshilfe das Kind, Hilfe für junge Volljährige der junge Volljährige. Nicht anspruchsberechtigt ist die Pflegeperson selbst, es sei denn, sie hätte das Personensorgerecht. Aus § 1688 BGB ergibt sich keine Anspruchsberechtigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollzeitpflege (Kinder- und... / 2 Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischen Behinderungen/Jugendliche. Inobhutnahme

Neben der klassischen Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung gibt es Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche als Form der Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischen Behinderungen und Jugendliche [1]. Zudem wird sie im Rahmen der Inobhutnahme sowie der Betreuung und Versorgung in Notsituationen geleistet.mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / Zusammenfassung

Begriff Nachrang der Jugendhilfe bedeutet, dass die Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder der Schule oder Unterhaltspflichtiger Vorrang haben vor den Leistungen der Jugendhilfe. Der Vorrang anderer Sozialleistungsträger bedeutet nicht, dass der Jugendhilfeträger Leistungen ablehnen darf, sondern, dass der Jugendhilfeträger von ihnen Kostenerstattung verlangen darf. Ge...mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 4 Abgrenzung zur Schule

Wegen des Erziehungsauftrags der Schule[1] kommt es häufig zu Abgrenzungsstreitigkeiten bei Teilleistungsschwächen wie Legasthenie, Dyskalkulie oder Aufmerksamkeitsdefizitsyndromen (ADS). Rechnet man die Hilfe bei solchen Schwächen (z. B. durch Schulbegleiter) nicht dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zu, muss die Jugendhilfe mit Eingliederungshilfe tätig wer...mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 2 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB II

Wer im erwerbsfähigen Alter ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber dem Jobcenter. Personen im erwerbsfähigen Alter erhalten zum einen das Bürgergeld[1], das den Lebensunterhalt sichern soll, zum andern gewährt das Jobcenter auch Leistungen zur Eingliederung in Arbei...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / Zusammenfassung

Begriff Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie (Pflegefamilie). Dies ist jede Familie, die nicht Herkunftsfamilie ist.[1] Dies kann aber auch bei anderen Verwandten, z. B. den Großeltern, erfolgen, aber auch in der Familie des Vormunds oder Pflegers. D...mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 3 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB XII

Besteht im konkreten Fall sowohl ein Anspruch gegen den Träger der Sozialhilfe als auch gegen den Jugendhilfeträger, ist die Jugendhilfe vorrangig zuständig. Mit Wirkung vom 1.1.2020 gilt das auch für Ansprüche nach dem SGB IX, das gegenüber dem SGB VIII ebenfalls subsidiär ist.[1] Etwas anderes gilt für die Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schüler und K...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 123 SGB IX oder nach § 76 SGB XII besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG)

Rz. 84 Nach § 75 SGB XII (Einrichtungen und Dienste) sind Einrichtungen stationäre und teilstationäre Einrichtungen i. S. v. § 13 SGB XII . Nach Abs. 1 dieser Vorschrift können die Leistungen der Sozialhilfe entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls für die Deckung des Bedarfs außerhalb von Einrichtungen (ambulante Leistungen), für teilstationäre oder stationäre Einrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.13 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG

Rz. 100 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde der bisherige Buchst. l der Vorschrift zum neuen Buchst. m UStG und neu gefasst. Rz. 101 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach dem Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach dem Sozialrecht besteht, sin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 44 Die Steuerbefreiung erfasst sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen. Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, kognitiven oder psychischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies schließt auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 109 Der zwischen dem Inhaber eines Altenheims oder Pflegeheims und den Bewohnern des Heims geschlossene Vertrag über die Aufnahme in das Heim ist als gemischter Vertrag anzusehen, wenn die pflegerische Betreuung und Versorgung die Raumüberlassung nicht überlagern.[1] Die Überlassung von Wohnräumen und anderen Räumen aufgrund dieses Vertrags ist daher unabhängig von den V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 41 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a bis m UStG regeln subjektive Voraussetzungen, unter denen die eng verbundenen Umsätze steuerfrei sind. Nach § 4 Nr. 16 Buchst. a UStG ist dies immer der Fall, wenn die Umsätze von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Leistungen können demnach von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung

Rn. 115 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Unterricht ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, praktischen Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form; auf den Inhalt kommt es nicht an (BFH BStBl II 1982, 589; 1994, 362; 1996, 573). Die unterrichtende Tätigkeit erfordert ein Tätigwerden am Menschen; "Unt...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / Zusammenfassung

Begriff Wunsch- und Wahlrecht ist das Recht des Personensorgeberechtigten zwischen Einrichtungen und Diensten der verschiedenen Träger der Jugendhilfe zu wählen. Wünsche zur Gestaltung der Hilfe dürfen geäußert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Wunsch- und Wahlrecht ist in § 5 SGB VIII allgemein, speziell für die Hilfe zur Erziehung und ...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.13 Annexzuständigkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 6)

Rz. 73b Mit Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX (vgl. Rz. 1e) und der Schaffung von Trägern der Eingliederungshilfe mussten für diese neuen Träger Zuständigkeitsregelungen getroffen werden. Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit sind entbehrlich, da das SGB IX keine Unterscheidung zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe vornimmt. Di...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 1.2 Übersicht

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 beinhaltet die Generalregel, wonach für die Sozialhilfe örtlich zuständig der Träger der Sozialhilfe ist, in dessen Bereich sich der Leistungsberechtigte tatsächlich aufhält (vgl. unten Rz. 16 ff.). Hiervon gibt es eine bedeutsame Ausnahme. Diese betrifft Leistungen in stationären Einrichtungen, dafür wird an den gewöhnlichen Aufenthalt vor Aufnahme in di...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In § 97 sind die Regelungsgehalte zur sachlichen Zuständigkeit der örtlichen und überörtlichen Träger Sozialhilfe der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG (Gesetz v. 30.6.1961, BGBl. I S. 815) in vereinfachter Regelungstechnik zusammengefasst (Hohm, in: Schellhorn e.a., SGB XII, § 97 Rz. 1). Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen und des überörtlich...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7.5 Übertritt in eine andere Einrichtung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 War bei Einsetzen der Sozialhilfe der Leistungsberechtigte aus einer stationären Einrichtung in eine andere stationäre Einrichtung oder von dort in weitere stationäre Einrichtungen übergetreten oder aber tritt nach dem Einsetzen der Sozialhilfe ein solcher Fall ein, ist der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend, der für die erste Einrichtung maßgebend war. Zweck dieser ...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.12 Wechsel in ambulante Wohnmöglichkeiten (Abs. 5)

Rz. 66 Die Vorschrift hat keinen Vorgänger im BSHG. Ihr Zweck besteht darin, in den genannten Fällen als nicht sachgerecht angesehene Kostenverschiebungen zu vermeiden, die dann auftreten können, wenn ein Träger der Sozialhilfe außerhalb seines Bereiches gemäß Abs. 2 stationäre Leistungen erbringt, dann ein Hilfeartwechsel von der stationären zur ambulanten Hilfe stattfindet...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Regelungsgehalt der Vorschrift findet sich bereits in § 7 der Reichsfürsorgepflichtverordnung v. 13.2.1924 (RGBl. I S. 100). Diese galt zunächst nach Art. 74, 125 GG als Bundesrecht weiter und wurde mit Wirkung zum 1.6.1962 von den Regelungen des BSHG abgelöst. Seitdem galt bis zum Inkrafttreten des SGB XII § 97 BSHG in verschiedenen Fassungen (Steimer, in: Mergler...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7.2 Notwendigkeit der stationären Betreuung

Rz. 33 Die Notwendigkeit stationärer Betreuung ("Heimbetreuungsbedürftigkeit", vgl. Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 54) ist gegeben, wenn jemand in Anbetracht seiner körperlichen oder seelischen Beschaffenheit oder weil er mittellos ist und trotz Arbeitsfähigkeit eine zur Bestreitung seines Unterhalts ausreichende Erwerbsfähigkeit nicht finden kann, der Fürsorge ...mehr