Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vermögen.

Rn 10 Nach dem Wortlaut und dem Sinn der Vorschrift gilt diese vorzeitige Festsetzung der Ratenänderung nur bei Raten aus dem Einkommen, nicht bei Raten aus dem Vermögen. In entsprechender Anwendung kann das Gericht auch die zukünftige Zuzahlung aus dem Vermögen bestimmen, aber nur dann, wenn Zeitpunkt und Höhe des Vermögenserwerbs gesichert sind, zB bei einem Sparbrief (Zim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweck.

Rn 2 Nach der Konzeption des Gesetzes dient der EV dem Schutz des Kaufpreisanspruchs des Verkäufers (Sicherungszweck). Zwar kann der aus ihm resultierende dingliche Herausgabeanspruch nur bei Rückabwicklung des Kaufvertrags und damit erst geltend gemacht werden, wenn der Kaufpreisanspruch nicht mehr besteht; hierdurch wird aber auf den Käufer der entscheidende Druck zur Zahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 4 Recht ist die dem Einzelnen unmittelbar von der Rechtsordnung gewährte Befugnis mit dem Inhalt eines Anspruchs (§ 194 I), der Herrschaft über eine Sache oder immaterielle Güter, zB gewerbliche Schutzrechte, oder der Gestaltung eines Rechtsverhältnisses (Grüneberg/Weidenkaff Rz 3). Es kann dinglich oder obligatorisch, bedingt oder befristet sein, schon jetzt oder erst in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfügungen.

Rn 2 Dazu gehören alle Verfügungen des Wiederverkäufers, bes Belastungen, einschl Veräußerungen, für die § 457 II daher keine lex specialis ist (Arg: allg Regelung der Unmöglichkeit dort reicht für abschließenden Charakter nicht: BGH NJW 75, 205, 206 [BGH 15.11.1974 - V ZR 78/73]; BRHP/Faust Rz 2; Staud/Mader/Schermaier Rz 2; aA Grüneberg/Weidenkaff Rz 2; Erman/Grunewald Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Fälligkeit.

Rn 36 Der Kaufpreis ist sofort (§ 271 I), also bei Vertragsschluss (BGHZ 55, 340, 341), beim Verbrauchsgüterkauf unverzüglich (§ 475 I 1), aber nur Zug um Zug gegen Lieferung der Kaufsache zu zahlen (zur Differenzierung bei Selbstbedienung BGH NJW 11, 2871 f [BGH 04.05.2011 - VIII ZR 171/10]), daher nicht, bevor der Käufer Beschaffenheit prüfen konnte (RG 118, 288, 290; Stau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wahlrecht des Gläubigers.

Rn 3 Voraussetzung für den Verzug des Gläubigers mit der Ausübung des Wahlrechts ist mangels anderer Vereinbarung, dass ihn der Schuldner nach den §§ 293 ff in Annahmeverzug gesetzt hat (MüKoBGB/Krüger § 264 Rz 10), also die zur Wahl stehenden Leistungen wörtlich (§ 295) anbietet. Nimmt der Gläubiger die Wahl nicht vor, kann ihm der Schuldner eine angemessene Frist zur Vorna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verschulden.

Rn 32 Beim Verschulden gilt ein objektiver Maßstab, es genügt bereits ein objektiver Sorgfaltsverstoß (BGH NJW 03, 1308 [BGH 20.02.2003 - III ZR 224/01]). Jeder Amtsträger muss die Kenntnisse und Einsichten besitzen oder sich verschaffen, die für die Führung des übernommenen Amtes erforderlich sind (BGH NJW 05, 748 [BGH 09.12.2004 - III ZR 263/04]). Er hat bei der Gesetzesau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XI. Nr 9.

Rn 19 Die Bereichsausnahme setzt Art 3 III lit l VRRL um. Bei Automatenverträgen wären wegen der sofortigen Vertragsabwicklung die Informationspflichten nach §§ 312d, 312e oder das Widerrufsrecht nach § 312g I nicht sinnvoll durchzuführen. Der Ausschluss soll aber nicht greifen, wenn der Vertrag eine spätere Nutzung der technischen Einrichtung betrifft (zB ›Kauf‹ von Telefon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Im Einzelnen: Richtlinienkonforme Auslegung.

Rn 9 Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie stellt in Art 1 II lit b auf bewegliche körperliche Gegenstände ab und nimmt dabei zum einen Güter aus, die aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderer gerichtlicher Maßnahmen verkauft werden, zum anderen nicht abgegrenztes, abgefülltes Wasser/Gas sowie Strom (nicht körperlich). IÜ ist die RL in diesem Punkt wenig aussagekrä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zuständigkeit für Zweigniederlassungen (Nr 5).

Rn 16 Die Merkmale Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung sind autonom auszulegen und erfassen jede Außenstelle, die erkennbar dauerhaft mit eigener Geschäftsführung und Ausstattung so am Geschäftsverkehr teilnimmt, dass Vertragspartner mit dieser (für die Hauptniederlassung) Verträge schließen können. Entscheidend ist der durch das Auftreten im Geschäftsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlschlagen der Nacherfüllung.

Rn 8 Soweit die og Entbehrlichkeitstatbestände der Unmöglichkeit und der (berechtigten oder unberechtigten) Nacherfüllungsverweigerung reichen (Rn 3 ff), kommt es auf ein Fehlschlagen der Nacherfüllung für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung nicht an. Fehlgeschlagen iSd § 636 ist die Nacherfüllung mithin, wenn Nachbesserungsbemühungen des bisher nicht fristgebunden zur Mäng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch.

Rn 9 Die Gleichartigkeit der Ansprüche ist nach dem abstrakten Inhalt des Verlangens zu beurteilen und bei mehreren Schadensersatzansprüchen (KG MDR 00, 1394), mehreren Lieferungsansprüchen aus Kaufvertrag, mehreren wechselrechtlichen Ansprüchen oder mehreren Unterhaltsansprüchen gegeben. Ohne Bedeutung ist, ob die verschiedenen Ansprüche auf derselben Anspruchsgrundlage fuß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kumulation von Schuldner- und Gläubigermehrheit.

Rn 9 Bei Personenmehrheiten auf beiden Seiten muss die Form der Schuldner- u Gläubigerstellung nicht notwendig miteinander korrespondieren. So sind mehrere Käufer oder Mieter idR hinsichtlich der Zahlungspflicht Gesamtschuldner (§ 427), aber nur gemeinsam forderungsberechtigt (§ 432). Umgekehrt schulden mehrere Verkäufer/Vermieter idR gem §§ 427, 431 als Gesamtschuldner, bzg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 701 begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Gastwirts für Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung an Sachen, die ein aufgenommener Gast in den Betrieb des Gastwirts einbringt (Grundlage der Regelung ist das Übereinkommen des Europarats v 17.12.62, BGBl II, 269). Die Einbringung führt zu einem gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Gast und Gastw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Skonto.

Rn 34 Der so bezeichnete Preisnachlass unter der Voraussetzung der Zahlung innerhalb bestimmter Frist bedarf der Vereinbarung; ein Handelsbrauch scheidet idR aus (BRHP/Faust Rz 57; weiter Staud/Beckmann Rz 170). Rechtstechnisch liegt ein aufschiebend bedingter Teilnachlass vor (so BGH NJW 98, 1302; aA BGH NJW 83, 2944), für dessen Eintritt der Käufer beweispflichtig ist (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erklärender.

Rn 4 Der Erklärende muss Vermieter oder die Erklärung muss dem Vermieter nach §§ 164 ff (Rn 5) zurechenbar sein (KG MDR 98, 529; LG Berlin GE 99, 777). Die Angabe weiterer Erklärender, die nicht Vermieter sind, soll ein Erhöhungsverlangen unwirksam machen (LG Berlin ZMR 99, 822; zw). Ist eine jur. Person Vermieter, muss die Erklärung von einem vertretungsberechtigten Organ a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verweigerung der Nacherfüllung insgesamt (§ 439 IV).

Rn 7 S § 439 Rn 12, 28–32. Berechtigte, zB gem § 439 IV, und unberechtigte Verweigerung sind gleichermaßen geregelt (Erman/Grunewald Rz 2; Ddorf NJW 14, 2802 [BGH 03.04.2014 - IX ZB 88/12]). Der Verkäufer muss ›eindeutig zum Ausdruck bringen, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen‹; das bloße Bestreiten von Mängeln reicht nicht ohne weiteres aus (BGH NJW 17, 1666...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtvornahme der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (Nr 1).

Rn 4 Fristbeginn ist die Mitteilung des Mangels durch den Verbraucher (Lorenz NJW 21, 2065, 2071; s aber Eckhoff/Bubinger RAW 22, 16, 21; Jaensch jM 22 134, 138: Beim Bestehen eines Wahlrechts iSd § 439 I muss sich der Käufer zunächst für eine Art der Nacherfüllung entscheiden, um die Frist in Gang zu setzen; aA BeckOKBGB/Faust Rz 12: Maßgeblich ist die Geltendmachung des Na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unbehebbare Mängel.

Rn 6 Ab Gefahrübergang unterliegen unbehebbare Mängel, die schon bei Vertragsschluss bestanden, § 437 und nicht mehr unmittelbar dem Recht der Unmöglichkeit, insb § 311a II (KG NJW-RR 12, 506, 507 [KG Berlin 27.10.2011 - 23 U 15/11]; Erman/Grunewald vor § 437 Rz 9; Lorenz NJW 13, 1341, 1344: § 266 gilt nicht; schon vor Gefahrübergang Hofmann/Pammler ZGS 04, 91, 95; aA Grüneb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Der Rücktritt schließt hinsichtlich der Primärleistung Erfüllungsansprüche aus. Es scheint daher logisch nötig, dass auch Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung ausgeschlossen sind (hiergegen aber Gsell JZ 04, 643 f). Dementsprechend hatten vor dem SchRModG Rücktritt und Schadensersatz wegen Nichterfüllung alternativ zur Wahl des Gläubigers gestanden (§§ 325 I 1, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Geltung für Zurückweisungsrecht.

Rn 25 Gem § 323 V 2 darf der Käufer die ihm angebotene Kaufsache nicht zurückweisen, wenn sie nur unerheblich mangelhaft ist (Jauernig/Berger Rz 29; Lamprecht ZIP 02, 1790; aA Oetker/Maultzsch 109 f; offen BGH NJW 13, 1365 Rz 15; 10, 1289 Rz 21 f). Nur so wird ein Gleichlauf des Ausschlusses von Rücktritt und Zurückweisung erreicht, ohne den für die Zurückweisung der unerheb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Erwartungen des Käufers.

Rn 46f Maßstab ist der Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers (BGHZ 181, 170 Rz 24; BGH NJW 09, 2056 Rz 11; Köln NZV 18, 72 [OLG Köln 20.12.2017 - 18 U 112/17] Rz 33; Saarbr NJW-RR 13, 620 [OLG Saarbrücken 10.10.2012 - 1 U 475/11-141]). Er erfordert die Einhaltung des Stands der Technik (BGH NJW 09, 2056 [BGH 04.03.2009 - VIII ZR 160/08] Rz 11), einen höheren Stand mu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung.

Rn 21 Der Gesetzgeber hat die Vorgabe der VerbrGKRL, die auch in der WKRL weiterhin enthalten ist, dass der Käufer zwischen beiden Arten der Nacherfüllung auswählt, für alle Kaufverträge übernommen (BTDrs 14/6040, 231). Die Entscheidung wird zu Recht kritisiert (BRHP/Faust Rz 16.1). Sie ist schon wegen der größeren Sachnähe des Verkäufers nicht gerechtfertigt. Dogmatisch ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 27 Mit wirksam erklärtem Rücktritt hat der Käufer das Wahlrecht zwischen Rücktritt und Minderung (Kobl NJW-RR 15, 1192 [OLG Hamm 26.03.2015 - 22 U 147/14] Rz 11; aA Derleder NJW 03, 998, 1003: wenn Verkäufer disponiert hat) und das Recht auf Nacherfüllung (s § 439 Rn 9) verloren. Einheitlicher Erfüllungsort für alle Rückgewähransprüche ist der Ort, an dem sich die Kaufsac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erlassvertrag.

Rn 32 Das Vorkaufsrecht erlischt durch Erlassvertrag (§ 397) zwischen Verpflichtetem und Berechtigtem (BGHZ 60, 275, 291; BGH LM § 504 Nr 7 f; WM 03, 385, 388; BRHP/Faust Rz 16 auch zur aA, dass einseitiger Verzicht ausreicht); bei Abschluss nach Ausübung handelt der Berechtigte als Käufer (insg Grüneberg/Weidenkaff Rz 8). Dieselbe Wirkung hat Vereinbarung zwischen Berechtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fallgruppenbildung.

Rn 35 Für die cic haben sich bisher drei Fallgruppen (teils mit Untergruppen) herausgebildet. Ansatzpunkt hierfür ist die Art der Verbindung des Schadens mit dem intendierten Vertrag. Die Schutzpflichten folgen dann aus dem Zweck der Vermeidung solcher Schäden. Der Schaden kann nämlich (1.) unabhängig von einem Vertragsschluss sein, zB eine körperliche Verletzung des Käufers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Reduzierung des Beweismaßes.

Rn 19 Eine Beweiserleichterung besteht zunächst darin, dass die Anforderungen an die richterliche Überzeugung durch eine Reduzierung des Beweismaßes verringert werden (BGHZ 149, 63, 66 = NJW 02, 128, 129; NJW-RR 06, 1238, 1239; NJW 20, 237 Rz 13). Wie sich aus dem unterschiedlichen Wortlaut beider Normen ergibt, braucht sich das Gericht iRd § 287 im Gegensatz zu § 286 I kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach Annahme.

Rn 91 Der Käufer trägt die Beweislast nach Annahme (BGHZ 159, 215, 217 f; BGH NJW 09, 1341 Rz 15; Brandbg BeckRS 09, 05205); zum Fehlschlagen der Nachbesserung s § 440 Rn 11; Rn 90 gilt entspr. Er muss nur das Mangelsymptom, nicht dessen Ursache beweisen (BGH NJW 11, 1664 [BGH 09.03.2011 - VIII ZR 266/09] Rz 13 ff, s.a. § 440 Rn 14, § 477 Rn 3, 9). Ausnahmsweise Beweislast d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtshandlungen in Benachteiligungsabsicht, die dem Dritten bekannt war (Abs 2).

Rn 9 Anders als nach I sind hier auch entgeltliche Geschäfte umfasst. Die praktische Bedeutung dieser Regelung ist gering, da entgeltliche Geschäfte zumeist nicht vermögensmindernd wirken. In Betracht kommen insb entgeltliche Geschäfte mit Dritten oder Darlehensgewährungen an Dritte, deren Zahlungsunfähigkeit bewusst in Kauf genommen wird, sowie die Veräußerung von Vermögen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Banken.

Rn 25 Eine Bank darf gegen Forderungen ihres Kunden nur mit Forderungen aufrechnen, die sie iRe bankmäßigen Geschäftsverbindung erworben hat (BGH NJW-RR 88, 173). Ob eine Bank mit der ›Freigabe‹ einer Forderung nur auf ihr formularmäßiges Sicherungsrecht verzichtet oder auch die Aufrechnung ausgeschlossen wird, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH WM 83, 873). Zu Treuhandko...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Notstandshandlung.

Rn 7 Notstandshandlung ist die zur Gefahrenabwehr vorgenommene Einwirkung auf eine fremde Sache. Sie kann in der Benutzung, Beschädigung, Veränderung oder Zerstörung der Sache liegen. Die Einwirkung muss nicht unmittelbar erfolgen; eine nur mittelbare Einwirkung reicht aus (RGZ 57, 187, 190). Auch der entstehende Schaden muss nicht unmittelbar durch den Eingriff hervorgerufe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 16 Bereits die Existenz des § 17 II 1 GVG zeigt, dass es bei den fallbezogen maßgeblichen ›rechtlichen Gesichtspunkten‹ im Einzelfall zu Überschneidungen kommen kann. Deswegen ist in der verwaltungsgerichtlichen Rspr anerkannt, dass es für das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit ausreicht, wenn für das auf einen einheitlichen prozessualen Anspruch gerichte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vereinbarung.

Rn 32 Der Kaufpreis muss bestimmt oder bestimmbar vereinbart sein. Dazu reicht Zustimmung des Käufers unter Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung auf Angemessenheit (zu Konzessionsvertrag über Stromlieferung BGH WM 06, 1348 Rz 23–25). ›Bestimmbarkeit‹ gestattet sowohl Bezugnahme auf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht festliegende Faktoren, zB den Wert von Bezugsgrö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 1 Die Vorschrift will verhindern, dass der Minderjährige mit fremdverursachten Schulden in die Volljährigkeit eintritt (FAKomm-FamR/Ziegler § 1629a Rz 2). Daher werden alle Verbindlichkeiten erfasst, die Eltern, Vormund, Pfleger oder andere Vertretungsberechtigte durch Rechtsgeschäft oder sonstige Handlungen mit Wirkung für den Minderjährigen begründen (I 1 Hs 1) oder die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 4 Die Tatbestände des I 1 Nr 1–3 setzen sämtlich die Lieferung bzw den Bezug von beweglichen Sachen aufgrund von Kauf- o Werklieferungs-, nicht Werkverträgen voraus (BGHZ 97, 127, 131; BGH NJW 06, 904, Rz 16; aA Bülow/Artz Rz 6). Daran fehlt es bei Bestellung von Internet-Zeitschriften, der Inanspruchnahme eines E-Mail-Service sowie bei Verträgen über die regelmäßige Erbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsstellung des Verkäufers.

Rn 20 Bei wirksamer Vereinbarung eines einfachen EV ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache zu übergeben und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung zu übereignen. Damit tritt zugleich eine Bindung der Parteien an die dingliche Einigung ein. Eventuelle Gewährleistungspflichten treffen den Vorbehaltsverkäufer wegen Sach- und Rechtsmän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechte, die zum Besitz einer Sache berechtigen (Abs 3).

Rn 10 Zum Besitz einer Sache berechtigen ErbbauR (§§ 1, 11 ErbbauRG), Nießbrauch (§ 1036), dingliches Wohnrecht (§§ 1093 I, 1036); nicht aber: Pfandrecht bei Übertragung als Nebenrecht (§ 401) wegen der reinen Sicherungsfunktion (Staud/Beckmann Rz 18; Eidenmüller ZGS 02, 290, 291), Forderung als Kaufgegenstand statt der Sache, zB Anspruch auf Auflassung, da der Käufer bewuss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Die falsa demonstratio und der Schwarzkauf.

Rn 13 Fraglich ist die Erfüllung des Formerfordernisses, wenn der notarielle Vertrag das Grundstück unrichtig bezeichnet (insb Parzellenverwechslung), die Parteien aber über das wirklich Gemeinte einig sind. Die Rspr bejaht hier die Wirksamkeit wenigstens dann, wenn das Beurkundete Anhaltspunkte für das Gemeinte ergibt (zB Größe und Bebauung des Grundstücks sind richtig ange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 644 BGB – Gefahrtragung.

Gesetzestext (1) 1Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. 2Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. 3Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des von dem Besteller gelieferten Stoffes ist der Unternehmer nicht verantwortlich. (2) Versendet der Unternehmer das Werk auf Verlangen des Bestellers nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Schutzvorschrift § 986 II: Abtretungsfälle, § 931.

Rn 9 § 404 an sich (Einwendungen des Schuldners bei der Abtretung) schützt den unmittelbaren Besitzer nicht ggü einem nach § 931 durch Abtretung des Herausgabeanspruchs neu an die Stelle des bisherigen Eigentümers tretenden Eigentümer. Denn der Herausgabeanspruch des neuen Eigentümers entsteht gerade erst durch Abtretung. § 986 II stellt damit eine Schutzvorschrift für den u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schätzbare Nebenleistung (S 1).

Rn 2 Der Drittkaufvertrag muss Käufer neben einer Hauptleistung in Geld zu einer wirtschaftlich weniger bedeutsamen Sach- oder Dienstleistung als Nebenleistung verpflichten. Sie darf daher zur Geldleistung nicht gleich- (Erman/Grunewald Rz 1) oder höherwertig sein (zur Bierbezugspflicht bei Vorpachtvertrag s § 466 verneinend BGHZ 102, 237, 242; zu Recht bejahend BRHP/Faust R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgrund.

Rn 5 Von der Abtretung als Verfügung zu unterscheiden, ist das zugrunde liegende schuldrechtliche Geschäft. In der Praxis erfolgt allerdings die Abtretung oftmals stillschweigend zusammen mit dem Grundgeschäft (BGH NJW 69, 40 [BGH 18.11.1968 - VIII ZR 189/66]). Als Kausalgeschäft kommen insb Kauf, Schenkung, Geschäftsbesorgung u Sicherungsabrede in Betracht. Verfügungs- u Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 12 Wer sich auf eine der Vorschriften des 3. Untertitels beruft, trägt dafür die Beweislast: bei den §§ 474, 475, 476, 477, 479 also idR der Verbraucher, bei § 475 II der Unternehmer, bei den §§ 445a, b, 478 idR der den Regress begehrende Händler oder in der Lieferantenkette der Anspruch stellende Lieferant (BGH NJW 07, 2619 Rz 13; Karlsr NJW-RR 12, 289; Staud/Matusche-Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Maklercourtage und Vorkaufsrecht.

Rn 14 Der vorkaufsberechtigte Mieter hat idR nicht nur den reinen Kaufpreis zu zahlen, sondern alle Leistungen zu erbringen, die dem Erstkäufer nach dem notariellen Kaufvertrag oblegen hätten (BGH MDR 96, 250 [BGH 14.12.1995 - III ZR 34/95]; aA Celle NJW-RR 96, 629). Ist im Wege des Vertrages zugunsten Dritter im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer sich ggü dem Veräußere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1099 BGB – Mitteilungen.

Gesetzestext (1) Gelangt das Grundstück in das Eigentum eines Dritten, so kann dieser in gleicher Weise wie der Verpflichtete dem Berechtigten den Inhalt des Kaufvertrags mit der im § 469 Abs. 2 bestimmten Wirkung mitteilen. (2) Der Verpflichtete hat den neuen Eigentümer zu benachrichtigen, sobald die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt oder ausgeschlossen ist. Rn 1 Die Norm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entgeltliches Austauschverhältnis.

Rn 53 § 138 II verlangt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Vorschrift kommt daher nur bei einem Austauschverhältnis vermögensrechtlicher Art in Betracht (BGH NJW 82, 2767 [BGH 08.07.1982 - III ZR 1/81]), zB Kauf-, Darlehens-, Miet-, Dienst-oder Werkverträge. Nicht unter § 138 II fallen die Bürgschaft (BGH NJW 88, 2602 [BGH 07.06.1988 - IX...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nebenpflicht.

Rn 40 Die Abnahme ist idR nur als Nebenpflicht geschuldet, da sie keine Gegenleistung des Käufers für die Lieferung der Kaufsache ist (RG 53, 161, 163 ff; BGH NJW 72, 99; Nürnbg NJW-RR 17, 1263 [OLG Nürnberg 26.07.2017 - 2 U 17/17] Rz 15). Sie wird aber zur Hauptleistung aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung (BGH DB 75, 1406, 1407) oder der Gesamtheit der vertraglichen Regelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerruf (V).

Rn 6 In V werden die bisher durch die Rspr des BGH konkretisierten Anforderungen an die Befugnis zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Betreuer nunmehr gesetzlich normiert. Die Befugnis zum Widerruf kommt grds dem Kontrollbetreuer iSv § 1815 II zu, anderen Betreuern nur insoweit, als ausnahmsweise trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht ein entsprechender Aufgabenb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Umfang der Drittberechtigung.

Rn 27 Nach II soll durch Auslegung auch festgestellt werden, ob das Recht des Dritten sofort oder nur unter gewissen Voraussetzungen entstehen soll. Das Recht kann also unter Bedingungen oder Befristungen begründet werden. Eine solche Bedingung kann etwa in der Übernahme einer Gegenleistungspflicht oder in der Erbringung einer Gegenleistung liegen. Rn 28 Weiter soll die Ausle...mehr