Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Vorausgesetzt ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung aufgrund nicht oder nicht vertragsgemäßer Leistung (vgl § 323 I), zB gem §§ 327i Nr 2, 327o (Beendigung), §§ 437 Nr 2, 438 IV 1 oder §§ 634 Nr 3, 634a IV 1. Insoweit deckt sich der Anwendungsbereich mit § 323. Nicht erfasst ist § 324 (Rn 1). Wegen I 3 mit § 216 II 2 ist bei vereinbartem Eigentums...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 14 II, III DIRL. Dort wird – ohne die im Kaufrecht verwendete Differenzierung zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung – der Begriff der unentgeltlichen Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes verwendet. Wenn § 327l nun ein Recht auf Nacherfüllung statuiert, so dient dies dem Gleichlauf mit den Regelungen im Kauf- und Werk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorübergehender Zweck.

Rn 2 Die mit dem Grund und Boden verbundenen Sachen (I 1) und die in ein Gebäude eingefügten Sachen (II) werden gleichbehandelt. Die Verbindung oder Einfügung erfolgt zu einem vorübergehenden Zweck, wenn ihm seiner Natur nach eine zeitliche Begrenzung innewohnt, auch wenn es sich um einen längeren Zeitraum handelt (BGH NJW 96, 917 [BGH 22.12.1995 - V ZR 334/94]) oder die Dau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wesentliche rechtsgeschäftliche Besitzrechte.

Rn 4 Schuldrechtliche Besitzrechte können sowohl ausdrücklich als auch konkludent begründet werden und wirken dem Herausgabeverlangen des Eigentümers – oft nur vorübergehend – entgegen. Dies ist insb bei der Miete und Pacht (§§ 535 I, 581) sowie beim Leasingvertrag, aber auch beim Leihvertrag nach § 598 für den vereinbarten Zeitraum der Fall. Logischerweise entfällt das Besi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besitzmittlungsverhältnis.

Rn 7 Zwischen dem mittelbaren und dem unmittelbaren Besitzer muss ein besonderes Rechtsverhältnis bestehen, das sowohl privat- als öffentlich-rechtlicher Natur sein kann und das auf Rechtsgeschäft oder auf Gesetz (zB § 1353 I) beruhen kann. Inhalt dieses Rechtsverhältnisses muss es sein, dass der unmittelbare Besitzer die Überordnung und den Herausgabeanspruch des mittelbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Entbehrlichkeit der Mahnung.

Rn 17 Eine Mahnung ist unter den in Abs 2 genannten Voraussetzungen entbehrlich. Bei der verspäteten Bereitstellung digitaler Produkte ggü Verbrauchern ist eine Mahnung zudem in den § 327c III 1 genannten Fällen entbehrlich (§ 327c III 2). Nach § 286 II Nr 1 ist eine Mahnung entbehrlich, wenn für die Leistung ein kalendermäßig festgesetztes Datum bestimmt ist (›dies interpel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 77 Die Beweislast für die Voraussetzungen der cic liegt beim Geschädigten. Eine Ausnahme macht wegen § 280 I 2 nur der Nachweis des Vertretenmüssens: Insoweit muss sich der Schädiger exkulpieren. Steht die Pflichtverletzung fest, so wird deren Ursächlichkeit für den Vertragsschluss zu Gunsten des Geschädigten vermutet. Wer eine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirksamkeit der Verpflichtung, S 2.

Rn 5 Die schuldrechtliche Verpflichtung, nicht zu verfügen, ist grds wirksam, Ausnahme §§ 1136, 2302. Sie kann etwa in Kauf- oder Schenkungsverträgen, aber auch erbrechtlichen Vereinbarungen (BGHZ 31, 18 f; BGH NJW 63, 1603) enthalten sein und ist grds formfrei, selbst wenn sie ein Grundstück betrifft (BGH NJW 63, 1603; BGHZ 103, 238 ff). Eine vertraglich begründete Verpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 1 Die Vorschrift will verhindern, dass der Minderjährige mit fremdverursachten Schulden in die Volljährigkeit eintritt (FAKomm-FamR/Ziegler § 1629a Rz 2). Daher werden alle Verbindlichkeiten erfasst, die Eltern, Vormund, Pfleger oder andere Vertretungsberechtigte durch Rechtsgeschäft oder sonstige Handlungen mit Wirkung für den Minderjährigen begründen (I 1 Hs 1) oder die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schlechtleistung.

Rn 7 Für die Schlechtleistung von Beiträgen – insb bei Sachleistungen – gelten die Gewährleistungsvorschriften der einzelnen Schuldverhältnisse, wie Kauf, Miete und Werkvertrag, jedoch gesellschaftsspezifisch ›modifiziert‹ mit der Folge, dass solche Rechtsfolgen ausgeschlossen sind, die das Gesellschafterverhältnis selbst infrage stellen. Während der Gesellschafter damit idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zu § 447 Abs 1 (Abs 2).

Rn 3 II setzt Art 20 S 2 VerbraucherrechteRL um und korrigiert partiell den vorherigen richtlinienexzessiven vollständigen Ausschluss des § 447 aus dem Verbrauchsgüterkauf (s 8. Aufl Rn 13). Organisiert der Käufer selbst die Beförderung der Sache durch Beauftragung eines Dritten, zB eines Spediteurs, der nicht vom Unternehmer benannt wurde, geht die Gefahr des zufälligen Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nachlassinsolvenz.

Rn 12 Das Nachlassinsolvenzverfahren wird stets über den Nachlass als Ganzes geführt; das Verfahren über einen Erbteil ist unzulässig (§ 316 III InsO). Zur Insolvenzmasse gehört der Nachlass sowie die noch nicht nach §§ 1976, 1977 erloschenen Rechtsverhältnisse, die Ersatzansprüche gegen den Erben nach §§ 1978, 1979 und die Anfechtungsansprüche gegen den Erben wegen vorzeiti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übernahme aller Aufwendungen durch Verkäufer.

Rn 33 II verpflichtet den Verkäufer verschuldensunabhängig, alle zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen (BGH ZIP 17, 2364 Rz 30); er gibt dazu nur Beispiele (›insb‹). Voraussetzung ist, dass sich der Kaufvertrag ›im Stadium der Nacherfüllung befindet‹ (BGH ZIP 17, 2363 Rz 30). Über diese Kostenzuordnung hinaus ist die Norm auch eine Anspruchsgrundlage für de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anpassung der HB an die StB infolge Bp

Rn. 339 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Im Rahmen einer steuerlichen Bp werden steuerliche Ansätze und Bewertungen mitunter beanstandet und "abgeändert". Diese Vorgehensweise bedeutet dem materiellen Gehalt nach auch dann keinen Eingriff in die HB, wenn die Ansätze/Werte mangels eigenständigen steuerlichen Wahlrechts o vom Handelsrecht abweichender steuerlicher Vorgabe zwingend a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mitteilung von Lieferbeschränkungen und akzeptierten Zahlungsmitteln, I.

Rn 2 Nach I hat der Unternehmer auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zusätzlich zu den nach § 312i bestehenden Informationspflichten spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Er muss hierbei angeben, welche Zahlungsmittel er nach seinem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen eine dauerhafte Bereitstellung für die digitalen Elemente vereinbart, so gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Haben die Parteien nicht bestimmt, wie lange die Bereitstellung andauern soll, so ist § 475b Absatz 4 Nummer 2 entsprechend anzuwenden. (2) Der Unternehmer haftet über die §§ 434 und 475b hinaus auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zweijährige Verjährungsfrist für Aufwendungsersatz gem § 445a I (Abs 1).

Rn 5 Die Norm gilt allein für den Anspruch aus § 445a I; der Aufwendungsersatzanspruch gem §§ 284, 437 Nr 3 Alt 2 verjährt gem § 438 (Grüneberg/Weidenkaff Rz 4). Sie ist abschließend, so dass die Zweijahresfrist auch gilt, wenn gem § 438 die besonderen Regelungen für Baustoffe (I Nr 2 lit b) oder Arglist (III) zur Anwendung kämen (Erman/Grunewald Rz 1). Dies folgt aus dem ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schadensersatzansprüche.

Rn 12 Der Dritte hat aus der zu seinen Gunsten bestehenden Schutzwirkung Schadensersatzansprüche gegen den Schuldner. Dabei muss er sich nach dem Rechtsgedanken der §§ 334, 846 ein Mitverschulden des Gläubigers anrechnen lassen (BGHZ 127, 378, 385 mN als Grundsatz, nicht als ›unverrückbares Prinzip‹). Ausnahmen soll es insb aus der ›Natur des Deckungsverhältnisses‹ geben. So...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Überbau 912 8 Duldungspflicht 912 18 Eigentumsverhältnisse 912 27 Gebäude 912 5 Gestattung 912 31 Überbaurente 912 20 Übereinkommen, internationale Abstammung Art. 19 HaagUntProt 1 Auslandsbezug Art. 19 ROM III 1 EuGüVO Art. 62 EuGüVO 1 ROM III Art. 69 EuUntVO 1 Verhältnis zu ROM III Art. 19 ROM III 1 Übereinstimmung 2038 27 Übergabe Kaufsache 433 14 Übergabe Kaufsache 446 11; 448 4 Übergab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Planung der Aufwendungen und Erträge

Rz. 115 Die Darstellung der bereinigten Vergangenheitsergebnisse erfolgt in der Regel in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung. Daher erscheint es sinnvoll, auch die künftigen finanziellen Überschüsse ausgehend von den Aufwands- und Ertragsplanungen für verschiedene Planungsphasen zu prognostizieren[205] und in derselben Form abzubilden. Rz. 116 Für die Schätzung der zukünft...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 124 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen, einem möglichen Investor zur Verfügung stehenden Anlagealternativen zu erreichen, müssen die finanziellen Überschüsse des Unternehmens auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.[216] Hierfür ist der Kapitalisierungszinssatz [217] eine der entscheidenden Stellschrauben.[218] Umso umstrittener ist seine Bestimmung im Einzelfall.[2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 12 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei dem hohen wirtschaftspolitischen Gehalt der Rechtsnorm verwundern ständige Änderungen des Gesetzesinhalts im Zeitverlauf nicht. Dabei wurde allerdings der unter s Rn 1 dargestellte grundlegende Charakter der Vorschrift nie angetastet. Eine einschneidende Änderung erfuhr der § 6b EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 01.01.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ordentliche Kündigung.

Rn 18 Es wird vereinzelt die Ansicht vertreten, dass auch bestimmte Zeitmietverträge jedenfalls vom Mieter ordentlich kündbar seien (Häublein ZMR 04, 1 ff). Die Wirkung der ordentlichen Kündigung hängt vom Ablauf der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen ab, sowie im Wohnraummietrecht von den zusätzlichen Voraussetzungen wie sie in den §§ 573 ff normiert sind. Is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 849 BGB – Verzinsung der Ersatzsumme.

Gesetzestext Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird. Rn 1 § 849 ermöglicht für Fälle des Wertersatzes bei Entziehung oder Beschädigung einer Sache (auch bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtsprechungs-Entwicklung

Rn. 182p Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Grundproblematik: Die steuerliche Ausgangsproblematik der zutreffenden bilanziellen Behandlung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden verdeutlicht ein (höchst seltenes) BGH-Urteil zum Bilanzrecht (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458), in dem die Frage zu klären war, wie die Aufwendungen, die eine KG zur Errichtung eines Gebäude...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / ff) Hinauskündigungsklauseln

Rz. 128 Unter Hinauskündigungsklauseln sind solche gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen zu verstehen, die es ermöglichen, einen Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss oder – im Extremfall – durch einseitige Erklärung eines anderen Gesellschafters aus der Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es zur Rechtfertigung dieser Maßnahme eines sachlichen oder sonstigen wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 35 Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn der Erklärende Formfehler gemacht hat. Inhaltliche Fehler führen demgegenüber nicht zu formaler Unwirksamkeit und zur Unzulässigkeit einer vom Vermieter daraufhin erhobenen Zustimmungsklage (Rn 38), sondern sind im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (BGH NJW 08, 848 [BGH 10.10.2007 - VIII ZR 331/06] Rz 18). Rn 36 Ein formal...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sofern feststeht, dass rechtsfähige (eingetragene) oder nichtrechtsfähige (nicht eingetragene) Verbände/Vereine wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger bzw. kirchlicher Zwecke die Vorteile der Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen können, wird von Seiten der Finanzämter das steuerliche Einkommen (zu versteuerndes Einkommen), welches der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 208. Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites BürokratieentlastungsG – BEG II) v 30.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 228 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Im Juli 2015 wurde das BEG I in Kraft gesetzt. Nun stehen nach der Gesetzesbegründung im BEG II die kleinen und mittleren Unternehmen im Vordergrund. Die Vereinfachungseffekte treten überwiegend schon für das Jahr 2017 ein. Das Artikelgesetz enthält neun einzelne Artikel, die auch Bereiche außerhalb der Steuerthematik betreffen, zB das E-Gov...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / C. Grundsätze und Methoden der Unternehmensbewertung aus betriebswirtschaftlicher Sicht

Rz. 27 Die Unternehmensbewertung stellt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis eine vielschichtige und mit diversen (praktischen wie intellektuellen) Herausforderungen verbundene Materie dar. Dies liegt u.a. daran, dass eine Vielzahl von unterschiedlichen, teilweise ineinandergreifenden und somit insgesamt recht komplexen Fragestellungen zu beantworten sind. Das beginn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 147. Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683

Rn. 167 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Die Bundesregierung hatte bereits durch Kabinettsbeschluss v 04.05.2005 die Verabschiedung eines § 15b EStG in die Wege geleitet, die an die Stelle von § 2 EStG tritt. In der Begründung wird ausgeführt, dass der Ansturm auf ua Medienfonds u Wertpapierfonds ständig zunehme u diese Fondsmodelle ihren Anlegern im Erstjahr einen hohen Verlust zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschränkung und Versagung des Trennungsunterhalts.

Rn 41 Trennungsunterhalt kann nach § 1361 III beschränkt oder versagt werden, wenn einer der Härtegründe des § 1579 Nr 2–8 vorliegt. Der Ausschlussgrund der kurzen Ehedauer nach § 1579 Nr 1 ist ausdrücklich ausgenommen (BGH FamRZ 79, 569). Allerdings kann eine kurze Ehedauer sowohl für die Frage der Erwerbsobliegenheit (§ 1361 II) als auch iRd Billigkeitsabwägung iRd Anwendu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 583 [Autor/Stand] In § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 waren die Personengesellschaften aufgeführt, für die ein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen war. In § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG wurden die OHG, KG und die ähnlichen Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, aufgeführt. In § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bedeutung der §§ 2074, 2075.

Rn 3 § 2074 hilft bei aufschiebenden bedingten (nicht: befristeten) Zuwendungen über eine fehlende Anordnung des Erblassers für den Fall, dass der Bedachte vor dem Eintritt der Bedingung gestorben ist, hinweg. Für diesen Fall ist die Zuwendung insgesamt unwirksam. Rn 4 Hat der Erblasser eine Zuwendung dadurch bedingt, dass der Bedachte fortgesetzt etwas tut (Potestativbedingu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schutz des gutgläubigen Schuldners.

Rn 10 Die Verfügungen des Erbschaftsbesitzers über Nachlassmittel sind Verfügungen eines Nichtberechtigten, so dass gutgläubige Dritte nach den §§ 892, 932–936, 1032, 1207, 1244, 2366, 2376 Eigentum am Erbschaftsgegenstand erwerben können (Soergel/Dieckmann § 2019 Rz 8). Unabhängig davon scheidet ein gutgläubiger Erwerb an beweglichen Sachen aus, soweit der Besitz nach § 857...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Der Grundsatz der Einzelbewertung, DStZ 1995, 385; Christiansen, Zum Grundsatz der Einzelbewertung, DStR 2003, 264; Prinz/Hick, Der neue § 5 Abs 1a EStG – gelungene gesetzliche Verankerung der steuerbilanziellen Bildung von Bewertungseinheiten, DStR 2006, 771; Patek, Steuerbilanzielle Behandlung von Sicherungszusammenhängen, FR 2006, 714; Schiffers, Steuerbilanziel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Vorkaufsrecht ermöglicht den Miterben, unerwünschte Dritte (›Nichterben‹) von der Erbengemeinschaft fernzuhalten (BGH NJW 82, 330 [BGH 28.10.1981 - IVa ZR 163/80]). Die Wirkung wird dadurch verstärkt, dass es einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb von Erbteilen nicht gibt, da das Vorkaufsrecht kraft Gesetzes ggü Dritten wirkt (BayObLGZ 52, 231). Dadurch wird verhind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 2 Ist keine der Sachen als Hauptsache anzusehen, so tritt gem I Miteigentum (§§ 1008 ff) der bisherigen Eigentümer an der verbundenen Sache ein, und zwar im Verhältnis des Wertes der einzelnen verbunden Sachen. Werden gestohlene Teile eingebaut, kann also wegen § 935 Miteigentum insoweit nicht erworben werden (Köln VersR 07, 1510 str; Neuner JuS 07, 406). Rn 3 Ist eine ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Erwägungsgründe

(1–9) (nicht abgedruckt) (10) Diese Verordnung sollte weder für Steuersachen noch für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten öffentlich-rechtlicher Art gelten. Daher sollte das innerstaatliche Recht bestimmen, wie beispielsweise Steuern oder sonstige Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Art berechnet und entrichtet werden, seien es vom Erblasser im Zeitpunkt seines Todes g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Löschung.

Rn 12 Der Widerspruch erlischt, wenn er im Grundbuch gelöscht wird oder die zugrunde liegende eV aufgehoben wird (§§ 895 2 ZPO, 25 GBO). Zur Löschung eines Widerspruchs nach II 1 ist die Bewilligung des Begünstigten ausreichend. Zur Löschung eines auf Ersuchen einer Behörde eingetragenen Widerspruchs ist das Ersuchen der Behörde auf Löschung oder ggf Nachweis der Genehmigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Dinglich berechtigte Nachlassgläubiger (Abs 3).

Rn 2 Die Einreden wirken nicht ggü dinglich Berechtigten oder Pfandgläubigern, soweit sie sich auf die Geltendmachung dieser dinglichen Ansprüche beschränken. Entspr gilt für Gläubiger, die im Wege der Zwangsvollstreckung bzw Arrestvollstreckung vor dem Erbfall ein dingliches Recht an Nachlassgegenständen erlangt haben. Einem Erwerb nach dem Erbfall stehen die aufschiebenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsmängel (Abs 3).

Rn 24 Gem III werden Rechtsmängel den Sachmängeln auf der Rechtsfolgenseite gleichgestellt, der Besteller kann die Mängelrechte des § 634 geltend machen. Rechtsmängel können vorliegen bzgl des Eigentums bei vom Unternehmer zu beschaffenden Zutaten, bei geistigem Eigentum, Urheberrechten (zB bei Planungsleistungen von Architekten), Patent- und sonstigen gewerblichen Schutzrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Unbilligkeit.

Rn 21 Eine Vereinbarung oder deren Änderung kann verlangt werden, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unbillig erscheint. Maßgeblich sind sämtliche Umstände des Einzelfalls (BGH ZMR 23, 55 Rz 44; 19, 518 Rz 26), insb der Rechte und Interessen der anderen WEigtümer (BGH ZMR 23, 55 Rz 44; 10, 542 Rz 31). Abzuwägen sind ua: Gleichbehandlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 167. Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- u Bewertungsrechts (ErbschaftsteuerreformG – ErbStRG) v 24.12.2008, BGBl I 2008, 3018

Rn. 187 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 35b EStG, § 52 Abs 50c EStG: Wiedereinführung des bis 1998 gültigen § 35 EStG aF als § 35b EStG. Da die Bewertung des BV zum gemeinen Wert statt früher zu Buchwerten ab 2009 zur Besteuerung auch der stillen Reserven führt, wird dem Erben bei Veräußerung nur im Jahr der Erbschaft und den folgenden vier Jahren ein Entlastungsbetrag gewährt, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anfängliche oder nachträgliche Unrichtigkeit.

Rn 4 Die Unrichtigkeit kann anfänglich sein, weil zB die dingliche Einigung nicht wirksam ist (RGZ 69, 266f), eine zur Wirksamkeit erforderliche Zustimmungserklärung fehlt (BGH NJW 85, 1025 [BGH 07.12.1984 - V ZR 189/83]; RGZ 129, 152) oder ein Recht oder das Beteiligungsverhältnis daran (§ 47 GBO) falsch eingetragen ist (RGZ 54, 87). Das Grundbuch wird nachträglich unrichti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zustimmungsbedürftigkeit.

Rn 6 Zustimmungsbedürftig sind alle ein- und mehrseitigen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte, die Haushaltsgegenstände zum Gegenstand haben. Das gilt auch dann, wenn mit ihnen ein Sicherungszweck verfolgt wird. Eine Ausnahme gilt für Sicherungsübereignungen, die Teil eines Rechtsgeschäfts sind, das den Erwerb von Haushaltsgegenständen zum Ziel hat (Sicherungsübereignung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Folgen eines Verstoßes.

Rn 11 Angesichts der anerkannten Ausnahmen von § 1114, deren Grenzen sich nicht immer leicht bestimmen lassen, verbietet es sich, bei einem Verstoß gegen § 1114 Nichtigkeit der Eintragung anzunehmen (aA RGZ 88, 21; BayObLG OLGR 30, 18). Es handelt sich nicht um eine inhaltlich unzulässige Eintragung, die der Amtslöschung unterliegen würde; heute ergibt sich das bereits darau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 976 BGB – Eigentumserwerb der Gemeinde.

Gesetzestext (1) Verzichtet der Finder der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundorts über. (2) Hat der Finder nach der Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde auf Grund der Vorschriften der §§ 973, 974 das Eigentum erworben, so geht es auf die Geme...mehr