Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 5 Erhebungszeitraum und Wirtschaftsjahr

Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr oder die Dauer der Steuerpflicht im Kalenderjahr. Weicht bei Unternehmen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig sind, das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, gilt der Gewerbeertrag in dem Erhebungszeitraum bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Für die Gewerbesteuer gilt somit die gleiche Regelung wie bei d...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 6 Gewerbeverluste

Ein Verlustrücktrag entsprechend der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ist bei der Gewerbesteuer nicht vorgesehen. Die Verluste sind aber zeitlich unbeschränkt vortragsfähig, was eine gesonderte Feststellung der Verluste auch für die Gewerbesteuer erforderlich macht. Nur festgestellte Verlustvorträge können in folgende Verlustfeststellungen vorgetragen werden. Maßgebend für ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen. Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf dem Gewerbeertrag beruht. Auf d...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.4 Gewinnanteile und Geschäftsführervergütungen von KGaA-Komplementären

§ 8 Nr. 4 GewStG sieht eine Hinzurechnung von Gewinnanteilen und Geschäftsführervergütungen von KGaA-Komplementären zum Gewinn der KGaA vor, da sich diese Beträge mindernd bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens ausgewirkt haben und bei den Komplementären nur mit Einkommensteuer belastet sind. Die Hinzurechnung trägt dem Objektcharakter der Gewerbesteuer R...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 8.3 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung (§ 31 GewStG)

Arbeitslöhne sind die Vergütungen i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 des EStG, soweit sie nicht durch andere Rechtsvorschriften von der Einkommensteuer befreit sind. Zuschläge für Mehrarbeit und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören unbeschadet der einkommensteuerlichen Behandlung zu den Arbeitslöhnen. Zu den Arbeitslöhnen gehören nicht Vergütungen, die an Personen gezahlt w...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / I. Problemstellung

Unter dem Begriff der Güterstandsschaukel wird gemeinhin eine bewusste lebzeitige Änderung des ehelichen Güterstands mit dem Motiv der Erreichung eines bestimmten zivil- oder steuerrechtlichen Gestaltungsziel verstanden.[1] Üblicherweise wechseln die Eheleute durch Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.[2] Zu unterscheiden ist...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / II. Ertragsteuer

In der Literatur wird vorgeschlagen, die Problematik dadurch zu lösen, dass die Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung durch einen Vermögensgegenstand nicht erst in dem Ehevertrag vereinbart wird, mit dem die Zugewinngemeinschaft beendet wird, sondern bereits bevor ein Ehevertrag geschlossen wird, mit dem der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft unter Ausnutzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 BewG ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Für die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen der in § 109 Abs. 2 BewG ge...mehr

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FF 05/2024, Einführung der ... / 3. Inhalte

In den Modulen 1 bis 3 werden rechtliche Konsequenzen vorgesehen, die im Wesentlichen bereits jetzt durch einfache schriftliche Vollmachten herbeigeführt werden können. Der Schaffung eines gesonderten Gesetzes dazu bedarf es daher nicht. Das zentrale Thema der wechselseitigen Verantwortungsübernahme, das "Beisteuern" von laufenden Geldleistungen zur Deckung des täglichen Beda...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zum Begriff der Geringwertigkeit

Rz. 26 [Autor/Stand] Das Erfordernis der geringwertigen Steuerverkürzung bzw. Folgen der Tat entscheidet bei § 398 AO, nicht aber bei § 153 StPO über die grundsätzliche Einstellungsmöglichkeit. Bei letztgenannter Norm ist es lediglich entscheidend für die Frage, ob die Zustimmung des Gerichts entbehrlich ist (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO). Dieser mehr oder minder unbestimmte Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Definition des sog. verfügbaren Vermögens, das in die Verschonungsbedarfsprüfung einzubeziehen ist (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 28a Abs. 2 ErbStG unterscheidet zwischen verfügbarem und nicht verfügbarem Vermögen. Zum verfügbaren Vermögen gehören 50% der Summe der gemeinen Werte des 1. mit der Erbschaft oder Schenkung zugleich übergegangenen Vermögens, das nicht zum begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG gehört, und 2. dem Erwerber im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 42 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 232 Abs. 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm bei objektiver Betrachtung dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Dabei sind die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Seit 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Geschäftsmäßiger Erwerb

a) Abtretung und Verpfändung Rz. 18 [Autor/Stand] Nach § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen bußgeldbewehrt. Unter Erwerb im Sinne dieser Vorschriften ist die Abtretung und infolge der Verweisung des § 46 Abs. 6 Satz 3 AO auch die Verpfändung zu verstehen. Nach dem Zivilrecht handelt es sich bei der Abtretung um ei...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.3.3 Abgrenzung zwischen Sondervergütungen und Gewinnvorab

Für besondere Leistungen des Gesellschafters für die Gesellschaft, vor allem die Geschäftsführung, kann ein Gewinnvorab (Gewinnvoraus) vereinbart werden, etwa in der Weise, dass vor Anwendung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels ein fester Betrag oder ein bestimmter Prozentsatz des Gewinns dem leistenden Gesellschafter zugeordnet wird. Ein Gewinnvorab ist anzunehmen, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte ist verfassungsgemäß

Leitsatz Die steuerliche Verrechnung von Verlusten aus Differenzkontrakten (CFD) ist durch § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG beschränkt; diese Norm ist nicht verfassungswidrig. Sachverhalt Der Kläger K erzielte im Jahr 2021 unter anderem Einkünfte aus in- und ausländischen Kapitalanlagen bzw. Aktiengeschäften. Dazu gehörten 229.468 EUR positive Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen / 1.2 Besteuerungsgrundätze bei Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften sind die Gesellschafter selbst Subjekt der Einkünftebesteuerung. Dieses sog. Transparenzprinzip hat zur Folge, dass Gewinne von Personengesellschaften unmittelbar ihren Gesellschaftern zugerechnet und von diesen nach einkommensteuerlichen Grundsätzen versteuert werden. Steuersubjekt der Einkommensteuer ist die natürliche Person als Gesellschafter.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / Einkommensteuer

1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Die Vorschriften über den steuerlich beschränkten Abzug von Bewirtungskosten gelten primär für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte mit Gewinneinkünften, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen die Vorschriften, die den Betriebs...mehr

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Bewirtungskosten / 2 Bewirtung und Bewirtungskosten

2.1 Bewirtender und Bewirteter Eine Bewirtung setzt voraus, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind: Ein Bewirtender (= der die Kosten trägt) und ein Bewirteter. Bewirtender und Bewirteter müssen jedoch nicht unbedingt zu der Bewirtung zusammentreffen. Eine Bewirtung liegt auch vor, wenn ein Geschäftspartner auf Veranlassung und Rechnung des Steuerpflichtigen allein oder zu...mehr

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Bewirtungskosten / 2.2 Begriffe: Bewirtung und Bewirtungskosten

2.2.1 Verschaffung von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln "Bewirtung" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG ist die unentgeltliche Überlassung oder Verschaffung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln, z. B. Tabakwaren, zum sofortigen Verzehr.[1] Der 30 %igen Abzugsbeschränkung unterfallen alle Aufwendungen, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit de...mehr

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Bewirtungskosten / 4 Bewirtung aus beruflichem oder geschäftlichem Anlass

4.1 Ausschließlich private Veranlassung Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können steuerlich nicht abgezogen werden.[1] Ob eine Bewirtung von Geschäftsfreunden, Berufskollegen und/oder Mitarbeitern privat oder betrieblich veranlasst ist, wird nach älterer Rechtsprechung maßgeblich durch den Anlass der Bewirtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5 Nachweispflichten für Bewirtungskosten

5.1 Materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Betriebsausgabenabzug Der Steuerpflichtige muss schriftlich folgende Angaben machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.[1] Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, genügen – neben der beizufügenden Rechnung – Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung.[2] Bei...mehr

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Bewirtungskosten / 5.5.4 Nachweis von Trinkgeld

Ein vom bewirtenden Steuerpflichtigen zusätzlich gewährtes Trinkgeld kann durch die maschinell erstellte und elektronisch aufgezeichnete Rechnung zusätzlich ausgewiesen werden. Wird das Trinkgeld in der Rechnung nicht ausgewiesen, kann der vom Steuerpflichtigen zu erbringende Nachweis z. B. dadurch geführt werden, dass das Trinkgeld vom Empfänger des Trinkgeldes auf der Rech...mehr

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Bewirtungskosten / 5.5 Inhalt der Bewirtungsrechnung

5.5.1 Name und Anschrift der Gaststätte – Steuernummer – Ausstellungsdatum – Rechnungsnummer Aus der Rechnung müssen sich der vollständige Name und die vollständige Anschrift der Gaststätte (Bewirtungsbetrieb) sowie der Tag der Bewirtung ergeben.[1] Dies gilt auch bei Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV). Den Anforderungen ist genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung auf...mehr

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Bewirtungskosten / 6 Besondere Aufzeichnungspflicht

Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.[1] Das gilt auch für Freiberufler, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.[2] Die Verletzung der besonderen Aufzeichnungspflicht führt dazu, dass die nicht gesondert aufgezeichneten Bewirtungskosten überhaupt nicht abzugsfähig sind, auch in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.7 Digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen

Ein digitaler oder digitalisierter Eigenbeleg wird vom Finanzamt grundsätzlich anerkannt. Die Möglichkeit, die Angaben im Nachhinein undokumentiert ändern zu können, muss ausgeschlossen sein.[1] Die Bewirtungsrechnung kann dem Steuerpflichtigen aber auch bereits in digitaler Form übermittelt werden (digitale Bewirtungsrechnung). Eine Bewirtungsrechnung in Papierform kann vom ...mehr

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Einlagen / 2 Folgen der Überführung in das Betriebsvermögen

Einlagen sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG "Wirtschaftsgüter" (Regelfall). Über den Gesetzeswortlaut hinaus gehören zu den Einlagen aber auch Nutzungen und Leistungen. Die Einlage eines Wirtschaftsguts hat zur Folge, dass das Wirtschaftsgut nunmehr zum Betriebsvermögen gehört und fortan betrieblichen Zwecken dient. Dementsprechend nimmt es am Betriebsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 4.4 Betriebliche Veranlassung

Nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich veranlasst, ist ausschließlich die Bewirtung von Arbeitnehmern des bewirtenden Unternehmens.[1] Um voll abzugsfähigen Bewirtungsaufwand handelt es sich also nur dann, wenn ein Unternehmer ausschließlich seine Arbeitnehmer bewirtet. Nehmen an der Bewirtung selbständig tätige Geschäftspartner teil, greift stets die gesetzliche ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verdienstausfallentschädigung bei Ersatz der anfallenden ESt in späterem VZ

Bei einer Verdienstausfallentschädigung, die nach gerichtlichem Vergleich nach der sog. modifizierten Nettolohnmethode erfolgt, gehören auch die Übernahme und Erstattung der auf den Verdienstausfall zu zahlenden Einkommensteuern zur Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG. Die Erstattung der (nicht geringfügigen) Mehrsteuern in einem späte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.6 Werbebewirtungen

Aufwendungen bei branchenüblichen Produkt- oder Warenverkostungen oder "Kundschaftstrinken" ("Werbebewirtungen") werden von der Abzugsbeschränkung nicht erfasst.[1] Dies setzt aber voraus, dass Hersteller oder Vertreiber von Speisen und Getränken durch die Bewirtung für die eigenen Produkte, die auch Gegenstand der Bewirtung sind, werben. Bei Produkt-/Warenverkostungen, bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.2 Setzt der Begriff "Bewirtungskosten" Unentgeltlichkeit voraus?

Nach bishe­riger Auffassung ist es für den Bewir­tungs­be­griff typisch, dass die Bewirtung unent­geltlich ist und der Bewir­tende und nicht der Bewirtete die Zeche zahlt.[1] Dennoch ist fraglich, ob die Bewirtung "unentgeltlich" erfolgen muss, damit die Abzugsbeschränkung anwendbar ist.[2] Obwohl der BFH in einigen Entscheidungen eine "Bewirtung" ausdrücklich als eine "unen...mehr

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Bewirtungskosten / 2.2.5 Gewährung von Aufmerksamkeiten

Die Finanzverwaltung schließt "übliche Gesten der Höflichkeit" aus dem Begriff der Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG aus, was sich auf die Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang (wie Kaffee, Tee, Gebäck) z. B. anlässlich betrieblicher Besprechungen bezieht. Die Höhe der voll als Betriebsausgaben abzieh­baren Aufwen­dungen ist dabei nicht ausschlag­ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / II. Statistik

Die Bundesregierung hat die Anwendung des FZulG spätestens nach Ablauf von fünf Jahren auf wissenschaftlicher Grundlage zu evaluieren und den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse zu unterrichten (§ 17 Abs. 1 FZulG). Eine Evaluierung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Anrechnung der Forschungszulage bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer: Das Statistische Bundesamt hat un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 8 Bewirtungskosten eines Arbeitnehmers

Nach § 9 Abs. 5 EStG ist auch beim Werbungskostenabzug von Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG zu beachten. Denn die Vorschrift gilt beim Werbungskostenabzug eines Arbeitnehmers sinngemäß. Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG (70 %-Grenze) kommt allerdings nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer aus beru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.5.1 Name und Anschrift der Gaststätte – Steuernummer – Ausstellungsdatum – Rechnungsnummer

Aus der Rechnung müssen sich der vollständige Name und die vollständige Anschrift der Gaststätte (Bewirtungsbetrieb) sowie der Tag der Bewirtung ergeben.[1] Dies gilt auch bei Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV). Den Anforderungen ist genügt, wenn sich aufgrund der in der Rechnung aufgenommenen Bezeichnungen der Name und die Anschrift des leisten Unternehmens eindeutig fests...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 7 Hinzurechnung als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe

Bewirtungskosten, die privat veranlasst sind, sind als Entnahmen zu behandeln. Sind geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten nicht abzugsfähig, weil die Nachweispflichten des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht erfüllt oder die Aufwendungen nicht nach § 4 Abs. 7 EStG besonders aufgezeichnet worden sind, liegen keine Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG vor, sondern nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.3 Anlass der Bewirtung

Der konkrete Anlass der Bewirtung muss angegeben werden. Durch zu knappe Angaben wird die steuerliche Anerkennung gefährdet, vor allem, wenn es um den Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen geht.[1] Allgemeine Angaben, z. B. "Geschäftsfreundebewirtung", "Kundenbewirtung", "Arbeitsessen","Geschäftsessen", Geschäftsbesprechung", "Kundenpflege", "Kontaktpflege", "Informationsgespräc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.5.2 Detaillierte Spezifikation des Verzehrs

Die in Anspruch genommenen Leistungen müssen nach Art, Umfang, Entgelt und Tag der Bewirtung in der Rechnung gesondert bezeichnet werden.[1] Alle verzehrten Speisen und Getränke müssen im Einzelnen bezeichnet und mit ihren Einzelpreisen aufgelistet werden. Das gilt auch für Kleinbetragsrechnungen. Die Angabe "Speisen und Getränke" und die Angabe der für die Bewirtung in Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.5.5 Name des Bewirtenden

Die Rechnung muss auch den Namen des bewirtenden Steuerpflichtigen enthalten, wenn der Gesamtbetrag 250 EUR brutto übersteigt.[1] Nach Auffassung des BFH[2] ist im Fall der Bewirtung in einer Gaststätte der Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG unzulässig, wenn der Name des Bewirtenden fehlt. Auch bei Rechnungen über 250 EUR bestehen jedoch keine Bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.1 Materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Betriebsausgabenabzug

Der Steuerpflichtige muss schriftlich folgende Angaben machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.[1] Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, genügen – neben der beizufügenden Rechnung – Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung.[2] Bei Bewirtungen in einer Gaststätte wird für die schriftlichen Angaben in der Prax...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.6 Erstellung der Bewirtungsrechnung durch den Bewirtungsbetrieb

Verwendet der Bewirtungsbetrieb ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion i. S. d. § 146a Abs. 1 AO i. V. m. §1 KassenSichV, werden für den Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für eine Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nur maschinell erstellte, elektronisch aufgezeichnete und mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.9 Anwendungsregelung

Das genannte BMF-Schreiben ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Es enthält jedoch eine Übergangsregelung.[1] Für bis zum 31.12.2022 ausgestellte Belege über Bewirtungsaufwendungen ist der Betriebsausgabenabzug unabhängig von den nach der KassenSichV geforderten Angaben zulässig. Soweit die neueren Verwaltungsanweisungen gegenüber dem BMF-Schreiben aus 1994 e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.4 Teilnahme von Geschäftsfreunden und eigenen Arbeitnehmern

Zu den Bewirtungskosten zählen nicht nur die auf den Geschäftsfreund entfallenden Aufwendungen, sondern auch der Anteil, der auf den an der Bewirtung teilnehmenden Steuerpflichtigen und/oder dessen Arbeitnehmer entfällt.[1] In diesem Fall sind auch der eigene Verzehraufwand des Steuerpflichtigen und der seiner Arbeitnehmer nur zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Nimmt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.10 Zeitnahe Erstellung der Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung

Der Steuerpflichtige muss schriftliche Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung machen. Fehlende schriftliche Angaben haben zur Folge, dass der gesamte Bewirtungsaufwand nicht abzugsfähig ist. Der zum Nachweis erforderliche schriftliche Beleg muss zeitnah (kurze Zeit nach der Bewirtung) erstellt werden, auch bei Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.2.3 Keine Abzugsbeschränkung bei Bewirtungen im Rahmen eines konkreten Leistungsaustausches

Zu den gesicherten Erkenntnissen gehört aber, dass Bewirtungen jedenfalls dann nicht unter die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG fallen, wenn und soweit sie Gegenstand eines Austauschverhältnisses i. S. eines Leistungsaustausches sind.[1] Bewirtungsaufwendungen, die im Leistungsaustausch vergütet werden, gehören nicht zu den in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 3 70 %-Grenze

Steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen 70 % der angemessenen und durch Belege ordnungsgemäß nachgewiesenen Aufwendungen. Der Restbetrag i. H. v. 30 % ist dem Gewinn hinzu­zu­rechnen. Vor Anwendung des Prozentsatzes von 70 % ist eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen und der unangemessene Teil auszuscheiden; dieser Teil ist nicht als Betriebsausgabe abzugsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 2.1 Bewirtender und Bewirteter

Eine Bewirtung setzt voraus, dass mindestens 2 Personen beteiligt sind: Ein Bewirtender (= der die Kosten trägt) und ein Bewirteter. Bewirtender und Bewirteter müssen jedoch nicht unbedingt zu der Bewirtung zusammentreffen. Eine Bewirtung liegt auch vor, wenn ein Geschäftspartner auf Veranlassung und Rechnung des Steuerpflichtigen allein oder zusammen mit einem Arbeitnehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten / 5.2 Namen der Teilnehmer der Bewirtung

Es müssen alle Personen namentlich aufgeführt werden, die an der Bewirtung teilgenommen haben.[1] Die Angabe der Anschriften ist nicht erforderlich. Eine Identifizierung muss jedoch möglich sein, sodass ggf. auch Vorname und Adresse bzw. Firma vom Finanzamt, vor allem im Rahmen einer Außenprüfung, nachgefordert werden können. Zu den Teilnehmern der Bewirtung zählen alle am B...mehr