Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.1 Allgemeines

Rz. 120 § 34c Abs. 3 EStG erweitert die Möglichkeit, ausl. Steuern bei der deutschen ESt zu berücksichtigen, auf Fälle, in denen eine Anrechnung nach Abs. 1 oder ein Abzug nach Abs. 2 nicht in Betracht kommt. Die Vorschrift hat damit die Funktion eines Auffangtatbestands. Rz. 121 Da der Abzug der ausl. Steuer bereits bei der Ermittlung der Einkünfte erfolgt, schlägt er sich a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2 Voraussetzungen für den Abzug

Rz. 102 Voraussetzungen für den Abzug ausl. Steuer sind das Vorliegen einer nach Abs. 1 anrechenbaren ausl. Steuer; ist das nicht der Fall, kommt nur eine Behandlung nach § 34c Abs. 3 EStG in Betracht. die Stellung eines Antrags; wird kein Antrag gestellt, erfolgt eine Anrechnung der ausl. Steuer nach Abs. 1. 3.2.1 Anrechenbare ausländische Steuer Rz. 103 Aus der Formulierung, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2.4 Zuständige Behörde

Rz. 145 Ermächtigt zur Pauschalierung sind nach § 34c Abs. 5 EStG die obersten Finanzbehörden der Länder (Finanzminister); erforderlich ist die Zustimmung des BMF. Die FÄ sind insoweit nicht entscheidungsbefugt[1]. Ab Vz 1992 besteht die Möglichkeit, dass die obersten Finanzbehörden der Länder andere Finanzbehörden mit der Entscheidung beauftragen. Damit soll die Möglichkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.2 Hinzurechnungsbetrag (§ 12 AStG)

Rz. 26 Nachdem durch Wegfall des § 10 Abs. 5 AStG die DBA keine Sperrwirkung gegenüber dem AStG mehr entfalten, kann etwaigen Doppelbesteuerungen nur noch im Weg des nationalen Rechts begegnet werden. Die Voraussetzung hierfür hat der Gesetzgeber in § 12 AStG geschaffen, der auf die Vorschriften zur Anrechnung nach § 34c Abs. 1 und 2 EStG verweist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2.2 Antragstellung

Rz. 105 Die Abzugsmethode muss beantragt werden. Dieser Antrag ist nach den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen bis zur Unanfechtbarkeit des entsprechenden Steuerbescheids zu stellen bzw. zurückzunehmen. Das Wahlrecht ist für jeden Vz neu auszuüben. Rz. 106 Aufgrund des Verweises auf § 34c Abs. 1 EStG kann der Antrag nicht für die einzelnen Einkünfte gestellt werden, sondern nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.1 Übersicht

Rz. 150 Zur Sicherung der Gleichbehandlung der Stpfl. hat die Verwaltung in zwei Erlassen Ermessensrichtlinien veröffentlicht: Pauschalierungserlass des BMF v. 10.4.1984, IV C 6 – S 2293 – 11/84, BStBl I 1984, 252, Auslandstätigkeitserlass des BMF v. 31.10.1983, IV B 6 – 2293 – 50/83, BStBl I 1983, 470; geändert durch BMF v. 14.3.2017, V C 5 – S 2369/10/10002, BStBl I 2017, 47...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.3 Festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer

Rz. 54 Die ausl. Steuer ist nur anrechenbar, wenn sie die Leistungsfähigkeit des Stpfl. tatsächlich und nicht nur fiktiv gemindert hat. Vor diesem Hintergrund müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Steuer ist (gegen den Stpfl.) festgesetzt (Rz. 56), (von dem Stpfl.) gezahlt (Rz. 57f.) und um einen im Quellenstaat entstandenen Ermäßigungsanspruch zu kürzen (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3 Steuer des Quellenstaats der Einkünfte

2.1.3.3.1 Grundlagen Rz. 50 Anrechenbar ist nur die ausl. Steuer, die auf die ausl. Einkünfte (§ 34d EStG) erhoben wird. Es muss sich danach um Einkünfte handeln, die nach § 34d EStG bzw. dem einschlägigen DBA aus dem ausl. Staat stammen[1]. Wurde die ausl. Steuer allerdings zu Unrecht erhoben, so ist eine Anrechnung nach § 34c EStG nicht möglich[2]. Rz. 50a Wird die ausl. Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5 Subjektidentität zwischen dem Schuldner der ausländischen und der deutschen Steuer

1.5.1 Grundsatz Rz. 11 Die Anrechnung verlangt, dass eine Personenidentität des Stpfl. im Ausland und im Inland gegeben ist. Bei Qualifikationskonflikten ist vorbehaltlich des DBA das deutsche Recht maßgebend[1]. In den in den Rz. 12 bis 23 dargestellten sechs Fällen ist die Steuersubjektidentität fraglich. 1.5.2 Personengesellschaften Rz. 12 Werden die ausl. Einkünfte von eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Verhältnis zu DBA (Abs. 6)

6.1 Allgemeines Rz. 170 Die Regelung des § 34c Abs. 6 EStG hat mehrfache Funktionen: Sie bringt den Vorrang der DBA gegenüber der unilateralen Regelung des § 34c EStG zum Ausdruck, indem § 34c Abs. 1 bis 3 EStG, d. h. die Anrechnung der ausl. Steuer oder ihr Abzug bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte, nicht anzuwenden ist, wenn ein DBA besteht (§ 34c Abs. 6 S. 1 EStG). Si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.3 Fallgruppen

4.3.1 Überblick Rz. 130 Der Abzug der ausl. Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte ist nach § 34c Abs. 3 EStG in folgenden Fallgruppen möglich: Die ausl. Steuer entspricht nicht der deutschen ESt. Die ausl. Steuer wurde nicht in dem Staat erhoben, aus dem die Einkünfte stammen (in DBA-Fällen, § 34c Abs. 6 S. 6 EStG). Es liegen nach deutscher Auffassung überhaupt keine ausl. Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.5 Ansatz von Betriebsausgaben bei der Einkünfteermittlung

Rz. 177 Zur Einkünfteermittlung vgl. Rz. 35ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zulässigkeit der Pauschalierung

5.2.1 Voraussetzungen Rz. 141 Der Erlass bzw. die Pauschalierung der deutschen ESt-Schuld setzt nach § 34c Abs. 5 EStG voraus: eine unbeschränkte Steuerpflicht; bei einer beschränkten Steuerpflicht gilt die Parallelvorschrift des § 50 Abs. 7 EStG; ausl. Einkünfte i. S. d. § 34d EStG; einen der beiden folgenden Gründe: Der Erlass oder die Pauschalierung ist aus volkswirtschaftlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1 Tatbestandselemente der Anrechnung

2.1.1 Überblick über die Anrechnungsvoraussetzungen Rz. 30 Ein unbeschränkt Stpfl. (Rz. 6ff.) kann eine ausl. Steuer (Rz. 59ff.) nur anrechnen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt: Sie muss in dem Staat erhoben werden, aus dem die Einkünfte stammen (Rz. 33ff.). Sie muss der deutschen ESt entsprechen (Rz. 51ff.). Sie muss auf die im Vz bezogenen Einkünfte entfallen (Rz. 83f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

1.4.1 Einkommensteuer Rz. 6 Die Anrechnung ausl. Steuer nach § 34c EStG begünstigt in erster Linie nur unbeschränkt Stpfl. Dies sind Personen, die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind, sowie Personen, die nach § 1 Abs. 2 und 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Rz. 7 Beschränkt Stpfl. haben lediglich in einem Ausnahmefall – zunächst nur auf Basis einiger D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3.3 Keine Anrechnung bei LSt-Abzug

Rz. 92 Ausl. Steuern werden nur im Veranlagungsverfahren, nicht im Rahmen des LSt-Abzugs berücksichtigt. Ggf. muss der Stpfl. die Veranlagung innerhalb einer Frist von 4 Jahren beantragen (Festsetzungsverjährung, § 169 AO). Rz. 93–99 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3 Abzug anrechenbarer ausländischer Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte, Abs. 2

3.1 Allgemeines Rz. 100 Als Alternative zur Anrechnung ausl. Steuern auf die deutsche ESt lässt § 34c Abs. 2 EStG wahlweise auch den Abzug der ausl. Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte zu. Eine Günstigerprüfung von Amts wegen findet nicht statt. Von Amts wegen durchzuführen ist lediglich die Anrechnungsmethode. Rz. 101 Durch den Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte wird ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.7.1 Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) Rz. 25 Die Anrechnung nach § 34c EStG und der Progressionsvorbehalt (nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) bei Eingreifen der Freistellungsmethode entsprechend dem jeweiligen DBA schließen sich gegenseitig aus. 1.7.2 Hinzurechnungsbetrag (§ 12 AStG) Rz. 26 Nachdem durch Wegfall des § 10 Abs. 5 AStG die DBA keine Sperrwirkung gegenüber dem A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4 Abzug nicht anrechenbarer ausländischer Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte, Abs. 3

4.1 Allgemeines Rz. 120 § 34c Abs. 3 EStG erweitert die Möglichkeit, ausl. Steuern bei der deutschen ESt zu berücksichtigen, auf Fälle, in denen eine Anrechnung nach Abs. 1 oder ein Abzug nach Abs. 2 nicht in Betracht kommt. Die Vorschrift hat damit die Funktion eines Auffangtatbestands. Rz. 121 Da der Abzug der ausl. Steuer bereits bei der Ermittlung der Einkünfte erfolgt, sc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.7 Auffangklauseln

6.2.7.1 DBA bezieht sich nicht auf eine Steuer vom Einkommen (Abs. 6 S. 4) Rz. 180 Die Anrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG bzw. der wahlweise Steuerabzug nach § 34c Abs. 2 EStG ist auch möglich (§ 34c Abs. 6 S. 4 EStG), wenn sich das DBA nicht auf eine ESt dieses Staates bezieht (der Fall, dass die Doppelbesteuerung trotz DBA nicht beseitigt wird – etwa bei einem sog. Qualifika...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 1)

2.1 Tatbestandselemente der Anrechnung 2.1.1 Überblick über die Anrechnungsvoraussetzungen Rz. 30 Ein unbeschränkt Stpfl. (Rz. 6ff.) kann eine ausl. Steuer (Rz. 59ff.) nur anrechnen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt: Sie muss in dem Staat erhoben werden, aus dem die Einkünfte stammen (Rz. 33ff.). Sie muss der deutschen ESt entsprechen (Rz. 51ff.). Sie muss auf die im Vz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2 Zeitliche Identität

Rz. 83 Nach § 34c Abs. 1 S. 5 EStG ist die ausl. Steuer nur insoweit anzurechnen, als sie auf die im Vz bezogenen Einkünfte entfällt. Diese Regelung bedeutet eine Begrenzung in zeitlicher Hinsicht. Danach kann in einem bestimmten Vz nur diejenige ausl. Steuer angerechnet werden, die im Ausland für das Jahr erhoben wird, das dem inländischen Vz entspricht. Es kommt also weder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.3 Vorteilhaftigkeit des Abzugs

Rz. 110 Grundsätzlich gilt, dass die Anrechnungsmethode den Stpfl. besser stellt als die Abzugsmethode, wenn die ausl. Steuer voll anrechenbar ist. Praxis-Beispiel Vergleich Anrechnungs- und Abzugsmethode Ausländische Steuer 5.000 EUR, volle Anrechenbarkeit wird unterstellt. Summe der Einkünfte (hier gleichzusetzen mit zu versteuerndem Einkommen) von 100.000 EUR, darauf Steuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1 Anrechnungsformel

Rz. 72 Die anrechenbare ausl. Steuer, d. h. der Höchstbetrag, der höchstens angerechnet werden kann, ergibt sich also aus der folgenden Formel: oder, wenn die Formel aufgelöst wird: Praxis-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.2.3 Fallgruppen

Rz. 155 Der Pauschalierungserlass erfasst folgende Fallgruppen: Einkünfte aus einer ausl. gewerblichen Betriebsstätte; Einkünfte aus einer Beteiligung (Mitunternehmerschaft) an einer ausl. Personengesellschaft; Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus technischer Beratung, Planung und Überwachung, wenn in dem ausl. Staat eine Betriebsstätte bzw. feste Einrichtung unterhalten wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.1.1 Ansatz der ausländischen Einkünfte ohne Steuerabzug

Rz. 73 In der Formel sind die ausl. Einkünfte einschließlich der ausl. Steuer anzusetzen. Es sind alle im Inland steuerbaren und stpfl. ausl. Einkünfte in die Berechnung einzubeziehen. Die im Inland steuerfreien ausl. Einkünfte sind aber auszuscheiden. Da es um die Frage geht, welche inländische Steuerbelastung (durchschnittlich) auf den Einkünften ruht, würde das Ergebnis d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.2.1 Allgemeines

Rz. 151 Zweck des Erlasses ist es, bei Tätigkeiten in ausl. Staaten, mit denen kein DBA besteht, Steuererleichterungen zu schaffen, insbesondere in Entwicklungsländern, wo häufig steuerliche Förderungsmaßnahmen getroffen werden, die bei voller deutscher Besteuerung und lediglich Anrechnung der ausl. Steuer dem Stpfl. verloren gehen und dem deutschen Fiskus zugutekommen[1]. R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.2.3.2 Personengesellschaft

Rz. 159 Die Einkünfte aus der Beteiligung an einer ausl. Personengesellschaft können pauschaliert werden, wenn die Tätigkeit der Personengesellschaft den in Rz. 155 genannten Voraussetzungen entspricht und die Beteiligung zu einem inländischen gewerblichen Unternehmen gehört. Auch hier ist der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung nicht nach dem Pauschalierungserlass be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3.2 Verhältnis zur Festsetzung nach § 180 AO

Rz. 91 Auch im Fall der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ist im Verfahren über die ESt-Festsetzung über die Anrechnung ausl. Steuern zu entscheiden, wobei allerdings nur eine Bindung hinsichtlich des Entstehungsgrunds, der Höhe und der zeitlichen Zuordnung dieser Einkünfte erfolgt[1].mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.3.4 Umfang der Auslandsbezüge

Rz. 167 Zu den begünstigten Auslandsbezügen gehört alles, was der Arbeitnehmer im Hinblick auf sein Arbeitsverhältnis für die Zeit der Tätigkeit im Ausland erhält, einschließlich Prämien, Einkleidungsbeihilfen, Urlaubsentgelt, Lohnfortzahlung während der Krankheit usw. Erhält der Arbeitnehmer Zuwendungen, die für das ganze Kj. gezahlt werden, nicht für einen bestimmten kürze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.5 Steuer eines Dritten

Rz. 19 Die Steuer eines Dritten kann nicht angerechnet werden, da etwa die ausl. KSt, die auf dem Gewinn der ausschüttenden Gesellschaft lastet, weder rechtlich noch wirtschaftlich einen Teil des Gesamteinkommens des Gesellschafters verkörpert[1]. Rz. 19a Dass auch die Steuer eines Dritten im Rahmen der Anrechnung einzubeziehen sein kann, ergibt sich auch aus der Rspr. des Eu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2.5 Ermessensentscheidung

Rz. 146 Der Erlass oder die Pauschalierung steht im Ermessen (§ 5 AO) der Verwaltung; bei der Entscheidung ist der Zweck der Vorschrift zu berücksichtigen. Rz. 147 In die Ermessensabwägung sind lediglich außenwirtschaftlich schädliche Folgen einzubeziehen. Persönliche oder betriebliche Verhältnisse des Stpfl. dürfen demgegenüber keine Rolle spielen. Zulässige Ermessenserwägun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.7 Organschaft und Hinzurechnung nach dem AStG

Rz. 22 Das Erfordernis der Personenidentität gilt nicht im Fall der Organschaft nach den §§ 14ff. KStG, da eine ausl. Steuer auf Einkünfte der Organgesellschaft beim Organträger berücksichtigt wird. Dies ergibt sich aus § 19 KStG, und, soweit die ausl. Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen ist, aus § 14 KStG, wonach das Einkommen der Organschaft dem Organträger ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.4 Ausländische Steuer

Rz. 176 Es muss sich um eine ausl. Steuer handeln. Stellt ein DBA darauf ab, dass anrechenbar nur die "in Übereinstimmung mit diesem Abkommen erhobene und nicht zu erstattende Steuer" ist, so kann der Stpfl. die absichtliche oder versehentliche Säumnis, im Quellenstaat Erstattung zu beantragen, nicht dadurch korrigieren, dass er die Steuer vollständig im Wohnsitzstaat anrech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1.1 Das Problem der Doppelbesteuerung

Rz. 1 Bei unbeschränkt Stpfl. erstreckt sich die Stpfl. im Inland auf das Welteinkommen, d. h. auf alle Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten, unabhängig davon, ob die Quellen dieser Einkünfte im Inland oder im Ausland liegen. Im Gegensatz hierzu unterliegen der beschränkten ESt-Pflicht nur die inl. Einkünfte, d. h. die Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten, die aus inl....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.2.2 Antragsvoraussetzungen

Rz. 153 Antragsvoraussetzungen sind in persönlicher Hinsicht die unbeschränkte Steuerpflicht und die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (bei Personengesellschaften muss der Antrag nicht einheitlich gestellt werden, im Fall einer Organschaft hat der Organträger den Antrag zu stellen);[1] in sachlicher Hinsicht ein Antrag, auf die Einkünfte aus mehreren Staaten, n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3.1 Anrechnung als Teil der Steuerfestsetzung

Rz. 90 Bereits in der systematischen Einordnung wurde darauf hingewiesen, dass die Anrechnungsregelungen im Wesentlichen Bestandteil der Steuerfestsetzung sind[1]. Die Berücksichtigung ausl. Steuern, auch die Anrechnung, ist Teil der Steuerveranlagung, nicht nur der Abrechnung, die außerhalb der Steuerfestsetzung, wenn auch regelmäßig verbunden mit ihr, erfolgt. Durch die Ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.1 Überblick über die Anrechnungsvoraussetzungen

Rz. 30 Ein unbeschränkt Stpfl. (Rz. 6ff.) kann eine ausl. Steuer (Rz. 59ff.) nur anrechnen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt: Sie muss in dem Staat erhoben werden, aus dem die Einkünfte stammen (Rz. 33ff.). Sie muss der deutschen ESt entsprechen (Rz. 51ff.). Sie muss auf die im Vz bezogenen Einkünfte entfallen (Rz. 83ff.). Sie muss festgesetzt sowie gezahlt sein und ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.4 Steuereinbehalt durch einen Dritten

Rz. 17 Die erforderliche Identität der Stpfl. liegt vor, wenn die Steuer von einem Dritten einbehalten wird (Steuerabzug an der Quelle)[1], nicht jedoch, wenn ein Dritter die Steuer als Stpfl. zu zahlen hat und die Steuer bei dem Inländer lediglich auf die ausl. Steuer angerechnet wird (z. B. KapESt-Anrechnung). Rz. 18 Übernimmt der (ausl.) Vertragspartner des Stpfl. die ausl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.2.3.3 Selbstständige Arbeit

Rz. 160 Voraussetzung für die Pauschalierung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ist, dass diese Einkünfte aus technischer Beratung, Planung und Überwachung einer Anlagenerrichtung im Ausland stammen. Andere selbstständige Tätigkeiten im Ausland sind nicht begünstigt. Weiter ist erforderlich, dass in dem ausl. Staat eine Betriebsstätte (feste Einrichtung) unterhalten wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.1.3 Kein Ansatz negativer Einkünfte

Rz. 79 Da maßgebend für die Ermittlung des Höchstbetrags der anrechenbaren ausl. Steuer die ausl. Einkünfte sind, kann es nicht zu einer Anrechnung kommen, wenn die ausl. Einkünfte (nach deutschem Steuerrecht ermittelt) negativ sind, zugleich aber eine ausl. Steuer entstanden ist. Dieser Fall kann eintreten, wenn Bemessungsgrundlage der ausl. Steuer nicht die ausl. Einkünfte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.1 Grundsatz

Rz. 11 Die Anrechnung verlangt, dass eine Personenidentität des Stpfl. im Ausland und im Inland gegeben ist. Bei Qualifikationskonflikten ist vorbehaltlich des DBA das deutsche Recht maßgebend[1]. In den in den Rz. 12 bis 23 dargestellten sechs Fällen ist die Steuersubjektidentität fraglich.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.17 Zeile 19a

In dieser Zeile ist anzugeben, ob der gesamte verbliebene Zinsaufwand abzugsfähig ist, weil eine von 2 Ausnahmen des § 4h Abs. 2 Satz 1 EStG vorliegt. Erfasst werden nur die Konzernklausel gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. b EStG und die Escape-Klausel gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG. Die Ausnahme gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG wird nicht in Zeile 10, sondern in...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 5.2 Zeile 37

In diese Zeile sind die Abschreibungen einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (des EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Nicht anzusetzen sind Sonderabschreibungen, erhöh...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 6.1 Vor Zeilen 50–102

In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das 30 % des EBITDA b...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.13 Zeile 16

In dieser Zeile sind die Zinserträge nach § 46 Abs. 1 Satz 1 InvStG i. V. m. § 4h Abs. 1 EStG aus Spezialinvestmentanteilen lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung einzutragen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.24 Zeile 26

In dieser Zeile ist der Zinsvortrag um den Betrag zu vermindern, der im Rahmen einer Sanierung verbraucht wird. Gem. § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 13 Buchst. a EStG ist ein Sanierungsgewinn mit einem noch bestehenden Zinsvortrag zu verrechnen. Der Betrag ist aus Zeile 39 der Anlage SAN zu übernehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.7 Zeile 10

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 6.5 Zeile 53

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 6.6 Zeile 54

In dieser Zeile ist das verrechenbare EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs 2019 einzutragen, also 30 % des EBITDA dieses Wirtschaftsjahrs. Etwaige Verringerungen des EBITDA durch Umwandlungen mit Rückwirkung gem. § 2 Abs. 4 Sätze 3, 4 UmwStG sind bei der Ermittlung zu berücksichtigen. Danach darf der aufnehmende Rechtsträger den EBITDA-Vortrag nicht berücksichtigen, soweit ...mehr