Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nebenbetriebe

Rn. 259 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Be- und Verarbeitung überwiegend eigener luf Erzeugnisse im Rahmen einer ersten Bearbeitungsstufe ist mit den Gewinnansätzen nach § 13a Abs 4–6 EStG abgegolten; dies gilt unabhängig von der Art des Absatzweges Dagegen führt die Be- und Verarbeitung eigener Erzeugnisse im Rahmen einer zweiten Stufe der Be- und Verarbeitung wie auch die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) BA-Pauschalierung gemäß § 51 EStDV

Rn. 11a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forstwirtschaftliche Betriebe, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und die ihren Gewinn auch nicht (freiwillig) nach § 4 Abs 1 EStG ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Flächen (iSd § 34 Abs 2 Nr 1 Buchst b BewG) zu Beginn des Wj 50 ha nicht überschreiten, können auf Antrag für ein Wj bei der Ermittlung der Gewinne aus H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklungsgeschichte

Rn. 3a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die zum 01.01.2018 in Kraft getretene Neuregelung ist in der Folge bereits zwei Mal geändert worden. Mit Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) mWz 15.12.2018 ist § 100 Abs 3 Nr 4 EStG geändert worden. Nach der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungszeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die KapSt als Quellensteuer entsteht anders als die Jahressteuer bei der ESt – § 36 Abs 1 EStG – bereits mit dem Zufluss des einzelnen KapErtr; § 44 Abs 1 S 2 EStG. Die Entstehung ist damit von VZ völlig unabhängig. Je nach Art des KapErtr kann die KapSt vor oder nach der Jahres-ESt entstehen. Vgl dazu § 44 Abs 2 und 3 EStG; s Rn 18ff. Rn. 8a S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse

Rn. 171 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Änderung oder Aufhebung hat in jedem Fall – ggf auch rückwirkend – mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse zu erfolgen, vgl V 14.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; aber in den Grenzen der Verjährung, vgl BFH vom 03.03.2011, III R 11/08, BStBl II 2011, 722; V 13 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; Weber-Grellet in Schmidt, § 70 EStG Rz 6 (42. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Imkerei

Rn. 43 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Die Imkerei umfasst alle Formen der Bienenhaltung, die auf einen wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind. Dabei ist nicht zwischen der Bienenhaltung zur Gewinnung von Honig u Wachs u anderen Formen der Bienenhaltung, wie zB der Königinnenzucht o Bienenhaltung für pharmazeutische Zwecke (Bienengift, Gelee Royale) zu unterscheiden (R B 160.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

2.1 Arbeitgeber Rz. 4 Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung der Vermögensbeteiligung im Rahmen des § 19a Abs. 1 S. 1 EStG wird grundsätzlich dem Arbeitgeber zugewiesen; ausreichend ist m. E. jedoch auch, wenn diese Übertragung auf Veranlassung oder im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Dies wohl deshalb, da der Arbeitgeber nicht Rechtsinhaber der zu überlassenden Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4 Sachlicher Anwendungsbereich

4.1 Negativabgrenzung: Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn Rz. 17 Vom sachlichen Anwendungsbereich ist gem. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG der ohnehin geschuldete Arbeitslohn ausgenommen. Die Norm des § 19a EStG verwendet den Begriff des Arbeitslohns in mehreren Zusammenhängen und in Kombination mit verschiedenen Adjektiven, nämlich "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" (§ 19a Abs. 1 S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.4 Unentgeltliche oder verbilligte Übertragung sowie Vorteil

4.4.1 Unentgeltliche Übertragung (§ 19a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 EStG) Rz. 33 Eine für den Arbeitnehmer unentgeltliche Übertragung liegt vor, wenn für die Vermögensbeteiligung selbst aber auch für den Übertragungsvorgang keine Kosten vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Diese Kostenfreistellung des Arbeitnehmers ist von dem Umstand zu trennen, dass aufgrund des § 19a Abs. 1 S. 5 EStG d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die verschiedenen Arten der Gewinnermittlung

Rn. 2 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Gewinne aus LuF werden nunmehr wie folgt ermittelt: Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 EStG , wenn der LuF buchführungspflichtig ist (§§ 140, 141 AO) und tatsächlich Bücher führt; ob Buchführungspflicht besteht, ist nach den Grenzen des § 141 AO zu ermitteln. Eine Verpflichtung nach § 140 AO kann sich aus der Eintragung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnkorrekturen beim Übergang zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 335 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Geht der LuF von der Durchschnittssatzbesteuerung zur EÜR über, hat er keine Anfangsbilanz zu erstellen, sondern lediglich für Zwecke einer zutreffenden Übergangsgewinnermittlung eine sog Überleitungsrechnung aufzustellen (BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 514); in dieser können keine Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden (s Rn 319). Rn. 336...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Aufzucht und Halten fremder Tiere

Rn. 265 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einnahmen aus der Pensionspferdehaltung waren bislang als eine den Dienstleistungen vergleichbare, artverwandte Tätigkeit zu beurteilen; die daraus erzielten Gewinne führten in der früheren Fassung des § 13a EStG nur insoweit zu einem Sondergewinn, als sie gegenüber Nichtlandwirten erbracht wurden, und nicht etwa deshalb, weil es sich i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nutzungswert der Wohnung in einem Baudenkmal

Rn. 77 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Nutzungswertbesteuerung für eine Wohnung (s Rn 78), die sich in einem Gebäude o Gebäudeteil befindet, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal (s Rn 79) ist, kann entsprechend § 13 Abs 2 Nr 2 EStG (ohne zeitliche Befristung) über den VZ 1986 hinaus fortgeführt (s Rn 80) werden, wenn die Wohnung die bei Betrie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung der laufenden Einkünfte

Rn. 284 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Bevor der Frage der Liebhaberei überhaupt näher zu treten ist, ist vorweg zu untersuchen, ob erklärte Verluste nicht etwa nur darauf zurückzuführen sind, dass der StPfl Aufwendungen als BA geltend macht, die entweder von vornherein auszuscheiden sind (zB Kosten der privaten Lebensführung, wie bspw für Hauspersonal usw) o wegen deren Vermisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verstärkte Einbeziehung des Steuerschuldners

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einbehaltung und Abführung der KapSt stößt auf Schwierigkeiten, wenn die KapErtr nicht in Geld bestehen; zB bei einer vGA durch Unterpreisverkauf an den Anteilseigner. Letztlich wird es bei allen Erträgen, die nicht in Geld bestehen, erforderlich sein, den Marktpreis zu ermitteln. Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Reicht der in Geld gelei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolter, Steuerrechtliche Sonderregelungen für landw Tierhaltungskooperationen, DStZ 1971, 326; Felsmann, Die Abgrenzung der LuF vom Gewerbe, INF 1975, 361; Sommerfeldt, Die bewertungsrechtliche Behandlung der landw Tierhaltungsgemeinschaften, DStZ 1980, 100; Heins, Brennpunkte bei Tierhaltungskooperationen gem § 51 BewG, AgrB 2017, 312. Verwaltungsanweisungen: R 13.2 Abs 4 EStR 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 319 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gehen LuF freiwillig (zB aufgrund eines Antrags nach § 13a Abs 2 EStG) oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (zB nach § 141 AO wegen Eintritts in die Buchführungspflicht) zum Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs 1 EStG über, haben sie auf den Beginn des neuen Wj grundsätzlich eine Anfangsbilanz (nicht: Eröffnungsbilanz) zu erstellen (glA Lein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zielsetzung des Förderbetrags zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist die gezielte Erhöhung des Anteils von Ansparungen in Altersvorsorgeverträgen von Personen mit geringem Einkommen, da deren gesetzliche Rente aufgrund tendenziell geringerer Beiträge niedrig ausfallen wird und diese Personengruppe es sich häufig nicht leisten ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Entnahme einer vor dem 01.01.1987 entgeltlich überlassenen Wohnung

Rn. 86 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nach § 13 Abs 4 S 6 Nr 2 EStG können Wohnungen steuerfrei in das PV überführt werden, die im VZ 1986 einem Dritten entgeltlich (im Rahmen eines Miet-, Pacht-, Arbeits- o Nießbrauchvertrags) überlassen worden sind u für die deshalb – weil für sie im VZ 1986 kein Nutzungswert zu versteuern war – das Wahlrecht, die Nutzungswertbesteuerung über ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Opfergrenze

Rn. 255 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl leistet, werden nur insoweit als ag Belastung anerkannt, als die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Einkommen stehen und dem StPfl nach Abzug der Unterhaltsleistungen ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensbedarfs und dem seiner Familie verbleiben, BFH vom 17.01.1984, VI R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung der Ansprüche

Rn. 243 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Jeder einzelne Zahlungsanspruch stellt für sich gesehen ein immaterielles, abnutzbares WG des AV dar, das allerdings nur aktivierungsfähig ist, soweit es entgeltlich angeschafft worden ist. Die erstmalige Zuteilung der Zahlungsansprüche führt dagegen mangels entgeltlichem Erwerb gemäß § 5 Abs 2 EStG nicht zu einer Bilanzierungsfähigkeit. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Wertansätze in der Anfangs-(Übergangs-)Bilanz

Rn. 323 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 In der Anfangsbilanz hat der LuF (zwingend) diejenigen WG anzusetzen, die zu seinem notwendigen luf BV gehören; zudem sind die WG in die Anfangsbilanz einzustellen, die zwar nicht notwendiges luf BV sind, aber gleichwohl unter Geltung der vormaligen Gewinnermittlungsart zu seinem BV gerechnet haben, wie zB geduldetes BV iSd § 4 Abs 1 S 3 u ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Gemüsebau

Rn. 15 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Unter Gemüsebau ist der Anbau von Kulturpflanzen zu verstehen, die üblicherweise als ganze oder – so der Regelfall – in bestimmten Teilen in frischem oder konservierten Zustand ohne weitere Verarbeitung zu Mehl, Grieß, Flocke, Zucker, Öl, Bier oder anderen alkoholischen Getränken der menschlichen Ernährung dienen, sofern es sich nicht um den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Eigenjagdbezirke

Rn. 46 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Der vorstehend dargestellte Zusammenhang besteht grundsätzlich dann, wenn ein LuF Eigentümer zusammenhängender (land-, forst- o fischereiwirtschaftlich nutzbarer) Ländereien ist, welche nach § 7 BJagdG einen sog Eigenjagdbezirk bilden (regelmäßig mindestens 75 ha, in Bayern mindestens 81,75 ha) u dieser die LuF sowie die Jagd selbst betreibt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Absatz eigner und fremder Erzeugnisse

Rn. 261 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Absatz eigener Erzeugnisse führt unabhängig von Art und Ort der Vermarktung zu keinem Sondergewinn; die Gewinne daraus sind mit dem jeweiligen Gewinn nach § 13 Abs 4–6 EStG abgegolten. Werden daneben auch fremde (zugekaufte und nicht weiter be- und verarbeitete) oder gewerbliche (zugekaufte, im eigenen luf Betrieb noch be- und verarbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abzugsberechtigung bei Ehegatten

Rn. 90 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für die Anwendung des § 33a EStG gelten die für § 33 EStG maßgebenden Grundsätze entsprechend, s § 33 Rn 70 (Nacke). Erfolgt eine getrennte Veranlagung der Ehegatten, werden die als ag Belastung abzuziehenden Beträge nach § 26a Abs 2 EStG ab dem VZ 2013 demjenigen StPfl zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Auf übere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Absatz eigener Erzeugnisse iVm mit besonderen Leistungen

Rn. 263 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Ausschank von eigen erzeugten, der LuF zuzurechnenden Getränken ist gemäß R 15.5 Abs 8 EStR 2012 eine besondere Form der Vermarktung; da sie noch der LuF zugerechnet wird, ist der daraus erzielte Gewinn mit dem Ansatz des Grundbetrags bzw der Sondernutzung nach § 13a Abs 6 EStG abgegolten. Dies gilt nicht für die Gewinne aus dem Absatz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Wechsel der Gewinnermittlung

Rn. 178 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ist zunächst zwischen dem Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Aufgabe der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG zu unterscheiden. Der Übergang zu § 4 Abs 1 EStG kann von der EÜR nach § 4 Abs 3 EStG o von der Ermittlung nach Durchschnittssätzen erfolgen. Bei Übergang von bzw zur Gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.4 Konnten steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in tarifvertraglichen Vereinbarungen geregelt werden?

Die Frage ist unabhängig von § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes allgemeingültig zu beantworten: Auch in einem Tarifvertrag konnte eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes vereinbart beziehungsweise festgelegt werden (vergleiche auch § 8 Absatz 4 des Einkommenste...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.6 Der Arbeitgeber leistet regelmäßig eine freiwillige Sonderzahlung oder eine freiwillige Erholungsbeihilfe. Im Jahr 2020 ist anstelle der freiwilligen Sonderzahlung/Erholungsbeihilfe eine Corona-Beihilfe gewährt worden. Ist diese steuerfrei?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VII. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Ist die (nachträgliche) Ausstellung von digitalen Corona-Impfzertifikaten durch Ärzte als gewerbliche Tätigkeit zu klassifizieren, die bei Gemeinschaftspraxen dann zu einer gewerblichen Infektion führt?

Nein. Das Ausstellen von Impfzertifikaten durch Ärzte stellt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 des Einkommensteuergesetzes dar. Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten ist lediglich eine (andere) Dokumentationsform (anstelle der/ergänzend zur bisherigen Dokumentation im "gelben" Impfpass) über durchgeführte Covid-19-Impfungen. Sie ist untrennbar mit der eig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verkauf von Waldgrundstücken

Rn. 9d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zur Frage, wann die Veräußerung von Waldflächen aus einer bestehenden Bauernwaldung bzw aus einem Nachhaltsbetrieb die Merkmale einer Teilbetriebsveräußerung erfüllen, s § 14 Rn 56ff (Mitterpleininger). Bzgl der Aufteilung eines einheitlichen Veräußerungserlöses auf die einzelnen mitveräußerten WG (Waldboden, Bestockung, Wege, Gebäulichkeite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die einzelnen Erfassungstatbestände

Rn. 258 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unter § 13a Abs 7 S 1 Nr 3 EStG sind insbesondere zu erfassen Gewinne aus Nebenbetrieben (R 15.5 Abs 3 EStR 2012, s Rn 259), der Verwertung organischer Abfälle (R 15.5 Abs 4 EStR 2012, s Rn 260), dem Absatz eigner und fremder Erzeugnisse (R 15.5 Abs 6 EStR 2012, s Rn 261), dem Absatz eigener Erzeugnisse iVm Dienstleistungen (R 15.5 Abs 7 EStR 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abführung

Rn. 13 Stand: EL 146 – ET: Die innerhalb eines Monats tatsächlich einbehaltene KapSt – nicht wie bei der LSt die einzubehaltende Steuer – ist jeweils bis zum 10. des Folgemonats an das für die Besteuerung des Entrichtungspflichtigen nach dem Einkommen zuständige FA abzuführen; § 44 Abs 1 S 5 EStG. Dabei ist die für denselben Termin abzuführende KapSt auf den nächsten vollen E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Absatz eigener Erzeugnisse iVm Dienstleistungen

Rn. 262 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Absatz eigener luf Erzeugnisse iVm Dienstleistungen stellt unter den in R 15.5 Abs 7 EStR 2012 genannten Voraussetzungen entweder eine luf Betätigung dar, mit der Folge, dass die BE daraus mit dem Ansatz des Grundbetrags bzw eines Sondergewinns nach § 13a Abs 6 EStG abgegolten sind, oder es handelt sich insoweit um gewerbliche Tätigkeiten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinderbetreuungskosten (Rechtslage bis VZ 2011)

Rn. 11a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Kinderbetreuungskosten, die wie WK abgezogen werden, waren bis zum VZ 2011 neben dem ArbN-Pauschbetrag zu berücksichtigen. Ab dem VZ 2012 wurde § 9c EStG aF aufgehoben; Kinderbetreuungskosten sind seitdem einheitlich nur noch als Sonderausgaben nach § 10 Abs 1 Nr 5 EStG nF abziehbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Antrag

Rn. 104 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Abzugsbetrag des § 33a Abs 1 EStG wird nur auf – ggf konkludenten – Antrag des StPfl gewährt, BFH vom 30.10.2003, III R 24/02, BStBl II 2004, 394. Eine Antragstellung ist auch noch nach Bestandskraft des ESt-Bescheids möglich, sofern dieser noch geändert werden kann, BFH vom 09.08.1991, III R 24/87, BStBl II 1992, 65. Nach BFH vom 20.11....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Waren Leistungen, die bereits vor dem 1. März 2020 vereinbart waren oder deren Zahlung vor dem 1. März 2020 beabsichtigt war, begünstigt?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VII. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Tierhaltung durch landw PersGes

Rn. 34 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Wird der luf Betrieb von einer PersGes betrieben, so beantwortet sich die Frage nach der Zuordnung von Tierbeständen zum landw Betrieb ebenfalls nach § 13 Abs 1 Nr 1 EStG. Hier sind die Flächen, die die Gesellschaft regelmäßig landw nutzt, maßgebend. Das sind nicht nur die Flächen, die sich im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft befinden, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Konnten Beträge auch dann steuerfrei gezahlt werden, wenn (gegebenenfalls ausschließlich) Kurzarbeitergeld im selben Lohnzahlungszeitraum/in einem vorangegangenen Lohnzahlungszeitraum seit 1. März 2020 gezahlt wurde und die Leistung nicht als "Aufstockung" des Kurzarbeitergelds bezeichnet wurde? Konnten Beträge auch steuerfrei sein, wenn diese unterschiedslos allen Beschäftigten gewährt wurden und nur ein Teil der Beschäftigten Kurzarbeitergeld bezog?

Arbeitgebern stand es frei, anstelle eines arbeitgeberseitigen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona- Krise unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu leisten. Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Volljähriges Kind

Rn. 331 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Anspruch auf einen Freibetrag nach § 33a Abs 2 EStG besteht nur für ein volljähriges Kind, beginnend mit dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Ein Kind, das am 1. des Monats geboren ist, vollendet gemäß §§ 187 Abs 2, 188 Abs 2 BGB das 18. Lebensjahr mit Ablauf des vorangegangenen Monats, sodass bereits für diesen der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tarifbegünstigung

Rn. 229 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Tarifbegünstigt sind die vorstehenden Leistungen gemäß § 34 Abs 2 Nr 2 und 3 EStG nur dann, wenn es sich um Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 EStG handelt oder um Nutzungsvergütungen und Zinsen iSd § 24 Nr 3 EStG, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden. Wegen der Einzelheiten s 34 Rn 80 ff (Graf).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Rn. 160a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Soweit die Tatbestandsvoraussetzungen des § 13a Abs 1 S 1 o 2 EStG (kumulativ) erfüllt sind, ist der LuF grundsätzlich zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen verpflichtet, es sei denn, er stellt gem § 13a Abs 2 EStG einen (ihn insgesamt vier Wj bindenden) Antrag auf anderweitige Gewinnermittlung (Buchführung, EÜR). Wegen der Einzelh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) LSt-Pflicht und Arbeitsverhältnis

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG knüpft an den Arbeitslohn des ArbN an, für den die Beiträge vom ArbG gezahlt werden. Dieser Lohn muss im Inland dem LSt-Abzug unterliegen (§ 100 Abs 3 Nr 1 EStG). Hierbei ist es unerheblich, ob eine LSt einzubehalten ist. Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung wird nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenseitigkeit der Ansprüche

a) Familienkasse auf der einen Seite Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gegenseitigkeit setzt die Identität von Schuldner und Gläubiger voraus. Das bedeutet, dass der Anspruch und der Gegenanspruch zwischen denselben Personen bestehen müssen – der Schuldner des einen muss also zugleich Gläubiger des anderen Anspruchs sein, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 14 (Februar 2019). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Wechsel der Gewinnermittlungsart

Schrifttum: Biedermann, Eröffnungsbilanz in der LuF, Sonderveröffentlichung des BB 1981; Kastl, Bewertung von Vieh beim Übergang von der Durchschnittssatzgewinnermittlung zur Bilanzierung, INF 1981, 7; Küffner/Heindl, Falsche Eröffnungsbilanz in der Landwirtschaft?, DStR 1982, 313; Biedermann, Die Bewertung von Ställen beim Übergang zur Buchführung, INF 1983, 487; Grolig, Falsche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erfüllbarkeit der Ansprüche

Rn. 29 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Erfüllbarkeit setzt die rechtswirksame Entstehung des jeweiligen Anspruchs voraus.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Energieerzeugung

a) Biogaserzeugung, Gewinnung von Energie aus Biogas Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.04.2022, BStBl I 2022, 633 (Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas: steuerliche Folgen aus der Abgrenzung der LuF vom Gewerbebetrieb; für Wj die nach dem 25.03.2013 (nach Veröffentlichung der EStR 2012) und vor dem 31.12.2018 beginnen, sind die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Forstwirtschaft

Schrifttum: Bruckmeier/Kleeberg, Die Verrechnung der AK/HK für das stehende Holz, INF 2005, 620; zu Ortenburg/zu Ortenburg, Zur Bedeutung des stehenden Holzes bei der ESt-Besteuerung von Forstwirten, DStZ 2005, 782; Nesselrode, Gewinnermittlung im Wald, StC 12/2008, 36; Twickel, Und ewig rauschen die Wälder, FR 2008, 612; Wittwer, Auf der Suche nach dem WG Wald, FR 2008, 617; Bruc...mehr