Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verhältnis zu § 33 EStG

Rn. 75 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gemäß § 33a Abs 5 EStG kann der StPfl in den Fällen der Abs 1–2 wegen der dort bezeichneten Aufwendungen eine Steuerermäßigung nicht in Anspruch nehmen; der Ausschluss des § 33 EStG gilt jedoch in Ausnahmefällen nicht, ausführlich dazu s Rn 412.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Begünstigte Beiträge (§ 100 Abs 3 Nr 4, 5 EStG)

a) Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungseinrichtung (§ 100 Abs 3 Nr 4 EStG) Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG muss zu einer der drei kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) einen Beitrag leisten. Hierbei muss es sich nicht um einen neu abgeschlossenen Vertrag handeln, sondern der Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Anzuwendende Regelungen des EStG und des KStG (§ 1 Abs 2 SolZG)

Rn. 14 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 1 Abs 2 SolZG sind auf die Festsetzung und Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. § 1 Abs 2 SolZG ist, wie auch § 1 Abs 3–5 SolZG, durch das G zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern vom 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978 eingefügt worden, um die wesentlichen Regelungen des § 51a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungseinrichtung (§ 100 Abs 3 Nr 4 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG muss zu einer der drei kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) einen Beitrag leisten. Hierbei muss es sich nicht um einen neu abgeschlossenen Vertrag handeln, sondern der Beitrag kann auch in einen Bestandsvertrag gezahlt werden. Es ist hierbei ebenfalls un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Unterhaltene Person hat kein oder nur ein geringes Vermögen; ein angemessenes Hausgrundstück bleibt unberücksichtigt (§ 33a Abs 1 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 183 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die unterhaltene Person darf kein oder nur ein geringes eigenes Vermögen haben, da sie dann nicht mehr bedürftig ist, BFH vom 11.02.2010, VI R 65/08, BStBl II 2010, 628. Entscheidend für die Höhe des Vermögens ist dabei der Verkehrswert, wobei der Verkehrswert eines Mietwohngrundstücks nicht nur durch einen Nießbrauchsvorbehalt, sondern auc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Vorsteuerabzugsverbote im Zusammenhang mit bestimmten Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 und § 12 EStG (§ 15 Abs. 1a UStG)

Rz. 119 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 15 Abs. 1a S. 1 UStG sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1–4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, nicht abzugsfähig. Hierunter fallen die dort aufgeführten Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG), Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), Gästehäuser (§ 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verminderung des Freibetrags für ein nicht unbeschränkt estpfl Kind (§ 33a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 347 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a Abs 2 S 2 EStG nF verweist auf die Regelung des § 33a Abs 1 S 6 EStG. Der Freibetrag nach § 33a Abs 2 S 1 EStG vermindert sich demgemäß entsprechend der sog Ländergruppeneinteilung, dazu ausführlich s Rn 220ff. Verlegt ein Auslandskind im Laufe des Jahres seinen Wohnsitz vom Ausland in das Inland, so wird ggf der auf die Ausbildung im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Pauschbetrag bei Einnahmen aus KapVerm (§ 9a S 1 Nr 2 EStG aF)

Rn. 12a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 9a S 1 Nr 2 EStG aF wurde durch Art 1 Nr 13 des UnternehmensteuerreformG vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) gestrichen (s Rn 1) und der vormalige (also bis dahin noch geltende) WK-Pauschbetrag in den ab 2009 geltenden "Sparer-Pauschbetrag" gemäß § 20 Abs 9 EStG integriert, der 801 EUR (ab VZ 2023 1 000 EUR) bzw 1 602 EUR (ab VZ 2023 2 000...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu § 33b EStG

Rn. 76 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da nach § 33a Abs 4 EStG in den Fällen des Abs 1 (nur) eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 33 EStG ausgeschlossen ist, findet § 33b EStG neben § 33a EStG Anwendung. Liegen die übrigen Voraussetzungen vor, kann neben den Freibeträgen nach § 33a Abs 1 und 2 EStG (Aufwendungen für den Unterhalt und für die Berufsausbildung eines au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anrechnung von Ausbildungszuschüssen (§ 33a Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 401 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Als Ausbildungsbeihilfe bezogene Zuschüsse mindern ab dem VZ 2012 nur noch die zeitanteiligen Höchstbeträge des § 33a Abs 1 EStG für die Kalendermonate, für die die Zuschüsse bestimmt sind. Die Regelung betrifft sowohl Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln als auch solche aus privaten Mitteln, die ggf als Bezüge zu erfassen sind, soweit sie de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufhebung und Änderung der Kindergeldfestsetzung bei Änderung der Verhältnisse (§ 70 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei der Korrekturvorschrift des § 70 Abs 2 EStG handelt es sich um eine sonst gesetzlich zugelassene Korrektur iSd § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, vgl BFH vom 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 714. Die eigenständige Korrekturvorschrift betrifft nur die Fälle, in denen die ursprünglich rechtmäßige Kindergeldfestsetzung durch eine spätere Änderu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Mitteilungspflicht inländischer Versicherungsvermittler (§ 45d Abs 3 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Mitteilungspflicht für inländische Versicherungsvermittler ist durch das JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) eingeführt worden, um die Besteuerung von nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG stpfl KapErtr sicherzustellen. Sie gilt gemäß § 52a Abs 16 S 10 EStG aF für Versicherungsverträge ab dem 31.12.2008 (Datum des Vertragsschlusses). Für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Persönlicher Anwendungsbereich des § 45d Abs 1 S 1 EStG (Meldestelle)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einen Teil der Mitteilungspflichtigen bestimmt § 45d Abs 1 S 1 EStG durch die Bezugnahme auf die Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 44 Abs 1 EStG. Dies ist der Schuldner der KapErtr in den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2–4, 7a und 7b EStG, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle in den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG und die ausz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Unterstützung einer Person durch mehrere StPfl (§ 33a Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 250 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Leisten mehrere StPfl für dieselbe Person Unterhalt, so ist der Höchstbetrag des § 33a Abs 1 S 1 EStG bzw ggf der entsprechend der Ländergruppeneinteilung geminderte Höchstbetrag – jeweils gemindert um die anzurechnenden eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person – entsprechend dem Anteil des jeweiligen StPfl an dem Gesamtbetrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Steuerabzug nach § 50a EStG (§ 3 Abs 1 Nr 6 SolZG)

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei beschränkt StPfl, für die ein Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen ist, bemisst sich der SolZ gem § 3 Abs 1 Nr 6 SolZG nach dem ab dem 01.01.1998 vorzunehmenden Steuerabzug und erfasst sämtliche Fälle des § 50a Abs 1 EStG. Die Regelungen des § 3 Abs 3–5 SolZG zur Entlastung gering verdienender StPfl sind iRd § 3 Abs 1 Nr 6 SolZG nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Keine negativen Einkünfte (§ 9a S 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Berücksichtigung der Pauschbeträge darf nur zu Einkünften iHv 0 EUR führen, nicht zu Verlusten in der betreffenden Einkunftsart (Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9a EStG Rz 47 (November 2023). Dabei ist jede Einkunftsart – nicht zB jedes Arbeitsverhältnis – für sich zu sehen, s bereits BFH BStBl III 1954, 302; dh, ist der Pauschbetrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Für Berufsausbildung (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der Berufsausbildung in § 33a Abs 1 S 1 EStG stimmt mit dem in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG überein. Der Begriff ist weit auszulegen, BFH vom 24.06.2004, III R 3/03, BStBl II 2006, 294; BFH vom 10.05.2012, VI R 72/11, BStBl II 2012, 895; ausführlich zum Begriff der Berufsausbildung s § 32 Rn 351 ff (Pust). Rn. 131 Stand: EL ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Korrektur materieller Fehler der letzten Festsetzung; Korrekturzeitraum (§ 70 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 211 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Regelung betrifft die Korrektur von Kindergeldfestsetzungen, die von Anfang an objektiv rechtswidrig gewesen sind. Unerheblich ist, ob die rechtswidrige Kindergeldfestsetzung auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder einer unzutreffenden Sachverhaltserkenntnis beruht, vgl V 22.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; Weber-grellet in Schmidt, § 70 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Pauschbetrag für Versorgungsempfänger (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der bis Ende 2004 geltenden Rechtslage erhielten auch die Bezieher von Beamten- und Werkspensionen den vollen ArbN-Pauschbetrag in Höhe von damals 920 EUR, obschon ihnen typischerweise keine WK entstehen. Mit dem AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) entfiel diese Vergünstigung folgerichtig. Der genannte Personenkreis erhält ab de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Aufrechnung gegenüber einem mit dem Erstattungspflichtigen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Berechtigten (§ 75 Abs 2 EStG)

Rn. 67 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unter Durchbrechung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit weitet § 75 Abs 2 EStG die Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse aus. Die Familienkasse kann mit Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld auch gegen einen späteren Kindergeldanspruch eines Berechtigten aufrechnen, der mit dem Erstattungspflichtigen in Haushaltsgemeinschaft lebt, soweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zusätzlicher ArbG-Beitrag an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG)

Rn. 9a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 100 Abs 3 Nr 2 EStG regelt vier Voraussetzungen: Es muss sich um eine Zahlung des ArbG handeln (zum ArbG s Rn 7). Die Beitragszahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen (dazu s Rn 9b und dort "Zusammenfassung" aE). Zur Höhe der Förderung und zum Mindestbeitrag s Rn 15 ff mit Beispielen. Die Zahlung muss an einen Pens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verfahren der Datenübermittlung (§ 45d Abs 1 S 1 EStG iVm § 93c AO)

Rn. 22 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Übermittlungsfrist der zu übermittelnden Daten bestimmt sich nach der AO. Nach Ablauf des Besteuerungszeitraums sind die Daten von der mitteilungspflichtigen Stelle bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres zu übermitteln; bezieht sich die Übermittlungspflicht auf einen Besteuerungszeitpunkt, sind die Daten vom Ende des Monat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausschüttungen (§ 44 Abs 2 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei inländischen Dividenden und anderen Beteiligungserträgen, aber auch anderen KapErtr wie etwa Gewinnanteilen aus Vereinen oder Gewinnauskehrungen eines rechtsfähigen BgA, muss die Ausschüttung der KapErtr von der jeweiligen Körperschaft beschlossen werden. Es ist entscheidend, was der Gewinnverwendungsbeschluss zum Ausschüttungstag sagt. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Stundung des KapErtr (§ 44 Abs 4 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eine vor dem Zufluss mit Rücksicht auf Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners vereinbarte Stundung entbindet für die Dauer der Stundungsfrist vom KapSt-Abzug, unabhängig von der Art des KapErtr. Dabei ist aber darauf zu achten, dass dieser Aufschub sich nur in den Fällen erreichen lässt, in denen der Schuldner der KapErtr nur vorübergehend n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Rückgewährung der Förderung (§ 100 Abs 4 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Gewährung der Förderung stellt ausschließlich auf den Zeitpunkt der Zahlung des Beitrags ab. Ändern sich später die Verhältnisse, so kommt es nicht zu einer rückwirkenden Streichung der Förderung (§ 100 Abs 4 S 1 EStG). Da die Förderung zugunsten des ArbN wirken soll, haben Änderungen in der Begünstigungsfähigkeit des Altersvorsorgevertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendung der AO (§ 100 Abs 5 Nr 2 und 3 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Förderbetrag nach § 100 EStG ist keine Steuer, sondern ein aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffener und im EStG kodifizierter Anspruch eines ArbG bei Zahlungen von im Gesetz kodifizierten Beiträgen zugunsten seines ArbN. Aus Vereinfachungsgründen wurde die Verrechnung mit LSt-Zahlungen gewählt, obgleich der Förderbetrag keine Anknüp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilungen an Sozialleistungsträger (§ 45d Abs 2 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 131 – ET: Die Verwendung der Mitteilungen für Überprüfungen im Sozialbereich ist deutlich erweitert worden. War ursprünglich nur eine Mitteilung an die Bundesanstalt für Arbeit über die Zahl der Freistellungsaufträge vorgesehen, sah schon das StSenkG 1998 eine Mitteilung an alle Sozialleistungsträger (iSd §§ 18–29 SGB I) bei Einverständnis der betroffenen Per...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Absehen von der Erteilung eines schriftlichen Änderungsbescheids (§ 70 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die durch das FamLeistG vom 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955 angefügte Vorschrift bestimmt, dass in den Fällen, in denen die Änderung der Kindergeldfestsetzung nur wegen einer Aufhebung der in § 66 Abs 1 EStG genannten Kindergeldbeträge erforderlich ist, von der Erteilung eines schriftlichen Änderungsbescheids abgesehen werden kann. Im Zusamme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kürzung der Beträge des § 33a Abs 1 S 1–4 EStG (Ländergruppeneinteilung)

Rn. 220 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Aufwendungen an einen nicht unbeschränkt stpfl Empfänger können nur insoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des ausländischen Staates, in dem die unterhaltene Person ihren Wohnsitz hat, notwendig und angemessen sind. Dabei ist höchstens der Betrag anzusetzen, der sich nach § 33a Abs 1 S 1–4 EStG ergibt. Dementsprechend min...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Festsetzung durch Bescheid (§ 70 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Kindergeld ist nach § 31 S 3 EStG eine Steuervergütung, sodass nach §§ 1 Abs 1, 37 Abs 1, 155 Abs 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften, so die Korrekturvorschriften der §§ 172ff AO, sinngemäß Anwendung finden, BFH vom 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296; BFH vom 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237 (zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge bei zeitanteiliger Kürzung (§ 33a Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 381 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person (§ 33a Abs 1 EStG) EStG), die auf die Kalendermonate entfallen, in denen die in Abs 1–2 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, sind nicht auf die nach § 33a Abs 3 S 1 EStG verminderten Höchstbeträge anzurechnen. Einkünfte und Bezüge entfallen auf die Kürzungsmonate, denen si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Anwendung des § 33a EStG im Vorauszahlungs- und LSt-Ermäßigungsverfahren

Rn. 91 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die nach § 33a EStG abziehbaren Beträge finden nach § 37 Abs 3 S 4 EStG nur dann bei der Festsetzung oder Anpassung von ESt-Vorauszahlungen Berücksichtigung, wenn sie zusammen mit Aufwendungen nach §§ 33 und 33b EStG und bestimmten Sonderausgaben insgesamt EUR 600 übersteigen. Entsprechendes gilt für die Berücksichtigung als ag Belastungen im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Sonderregelung für KapSt auf Mehrabführungen aus vororganschaftlicher Zeit (§ 44 Abs 7 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 14 Abs 3 KStG stuft für Steuerzwecke Mehrabführungen innerhalb eines Organschaftsverhältnisses, die ihren Grund in Ereignissen vor dem Beginn der ertragsteuerlichen Organschaft haben, abweichend vom Gesellschaftsrecht als Ausschüttungen ein. Die gegenteilige Auffassung des BFH vom 18.12.2002, I R 51/01, BStBl II 2005, 49 hat der Gesetzgebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Höchstbetrag (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 103 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag der Aufwendungen, der im Kj vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden kann, beläuft sich nach § 33a Abs 1 S 1 EStG ab dem VZ 2024 auf EUR 11 604 (EUR 10 908 für VZ 2023; EUR 10 347 für VZ 2022; EUR 9 744 für VZ 2021; EUR 9 408 für VZ 2020; EUR 9 168 für VZ 2019; EUR 9 000 für VZ 2018; EUR 8 820 für VZ 2017; EUR 8 652 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufwendungen (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass dem StPfl Aufwendungen entstanden sind. Aufwendungen sind bewusste und gewollte Vermögensverwendungen, die in Geld oder Sachwerten bestehen, dazu ausführlich s § 33 Rn 69ff (Nacke). Erfolgen Sachaufwendungen, sind diese in entsprechender Anwendung des § 15 Abs 2 BewG mit den üblichen Mittelpreisen des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Anrechnung von Einkünften, Bezügen und Zuschüssen auf den Höchstbetrag (§ 33a Abs 1 S 5 EStG)

1. Anrechnung Rn. 191 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG iHv EUR 11 604 (EUR 10 908 für VZ 2023; EUR 10 347 für VZ 2022; EUR 9 744 für den VZ 2021; EUR 9 408 für VZ 2020; EUR 9 168 für VZ 2019; EUR 9 000 für VZ 2018; EUR 8 820 für VZ 2017; EUR 8 652 für 2016; ferner s Rn 189), ggf erhöht um den nach § 33a Abs 1 S 2 EStG ermittelten Betrag fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Erhöhungsbetrag für Kranken- und Pflegeversicherung (§ 33a Abs 1 S 2 EStG)

1. Voraussetzungen für die Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 1 EStG) Rn. 155 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG erhöht sich, sofern der StPfl für die unterhaltene Person Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung iSv § 10 Abs 1 Nr 3 EStG aufgewendet hat (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 1 EStG), vgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Unterhaltsleistungen an nicht unbeschränkt stpfl Empfänger (§ 33a Abs 1 S 6 EStG)

1. Kürzung der Beträge des § 33a Abs 1 S 1–4 EStG (Ländergruppeneinteilung) Rn. 220 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Aufwendungen an einen nicht unbeschränkt stpfl Empfänger können nur insoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des ausländischen Staates, in dem die unterhaltene Person ihren Wohnsitz hat, notwendig und angemessen sind. Dabei ist höchstens der Betrag a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freibetrag (§ 33a Abs 2 S 1 EStG)

1. Abgeltung des Sonderbedarfs Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geringverdiener (§ 100 Abs 3 Nr 3 EStG)

a) LSt-Pflicht und Arbeitsverhältnis Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG knüpft an den Arbeitslohn des ArbN an, für den die Beiträge vom ArbG gezahlt werden. Dieser Lohn muss im Inland dem LSt-Abzug unterliegen (§ 100 Abs 3 Nr 1 EStG). Hierbei ist es unerheblich, ob eine LSt einzubehalten ist. Rn. 11 Stand: EL 172 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Arbeitsverhältnis (§ 100 Abs 3 Nr 1, 2 EStG)

a) Begünstigte ArbG Rn. 7 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 ArbG ist jeder im Inland ansässige oder vertretene ArbG (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG), dh jeder zum LSt-Einbehalt Verpflichtete. Auch für ArbG, die nur ArbN in Privathaushalten beschäftigen, greift die Förderung. Ausländische Verleiher von ArbN (§ 38 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) sind ebenso begünstigt wie in Deutschland ansässige ArbG...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / II. Steuerbegünstigung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 18 Gemäß §§ 24, 34 EStG unterliegen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden, einem ermäßigten Steuersatz. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG.[43] Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug i.S.d. § 34 Abs. 1 EStG in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. An eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der seit dem VZ 1996 geltenden Gesetzesfassung sind Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn die Person, für deren Unterhalt oder Berufsausbildung die Aufwendungen erwachsen, gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Entsprechend dem System der Ehegattenbesteuerung und der sog Einheitstheorie,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Höhe Förderung (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Beitrag des ArbG zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung muss mindestens EUR 240 betragen, dieser kann in einer Summe oder in monatlichen Teilbeträgen geleistet werden. Mit der Anforderung an einen Mindestbetrag sollen Kleinstrenten, bei denen der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch zum Versorgungsbetrag ist, vermieden w...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.10 Steuerfreier Pflegebonus (§ 3 Nr. 11b EStG)

Tz. 34 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurde durch Einfügung des § 3 Nr. 11b EStG eine zusätzliche Steuerbefreiung für Sonderleistungen an Arbeitnehmern geschaffen, die in Einrichtungen im Sinne der §§ 23 Abs. 3 Nr. 1 bis 4, 8 bis 11 oder 12 und 36 Abs. 1 Nr. 2 oder 7 Infektionsschutzgesetz tätig sind (sog. Pflegebonus). Dazu gehören beisp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Förderbetrag (§ 100 Abs 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung werden ArbN-individuell ermittelt. Der Mindestbeitrag des ArbG beträgt EUR 240 pro ArbN und Kj (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG) Wird dieser Betrag erreicht, kann der ArbG von dem Gesamtbetrag 30 % als Förderbetrag geltend machen. Die Höchstförderung ist auf EUR 144 bzw nunmehr ab 2020 (wie hier Anz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gläubiger der KapErtr (§ 45d Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Durch das G zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) sind die Mitteilungsverpflichtungen bei der Datenübermittlung durch Dritte in § 93c AO generalisiert worden. Hinsichtlich der Einzelheiten kann deshalb darauf verwiesen werden. Zunächst ist dort die Identifizierung der mitteilungspflichtigen Stelle g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zillmerung (§ 100 Abs 3 Nr 5 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Abschluss- und Vertriebskosten können auch bei den betrieblichen Altersversorgungsprodukten nennenswerte Beträge erreichen. Der Gesetzgeber hat für die Förderung nach § 100 EStG zur Bedingung gemacht, dass diese Kosten nicht zu Lasten der ersten Beitragszahlungen gehen dürfen (Zillmerung), sondern gleichmäßig als fester Bestandteil der l...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verwendungszweck (§ 45d Abs 2 EStG aF)

Rn. 28 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die aufgrund § 45d EStG gewonnen Daten sind auch nach Aufhebung des § 45d Abs 2 EStG aF nicht schutzlos gestellt. Sie werden wie alle anderen im Besteuerungsverfahren gewonnenen Daten durch das Steuergeheimnis des § 30 AO geschützt. Rn. 29 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Im Vollstreckungsverfahren für Steuern und steuerliche Nebenleistungen nutzen...mehr