Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermittlung der fiktiven ESt

Rn. 20 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 § 32c Abs 2 EStG regelt die Ermittlung der fiktiven ESt als Vergleichsmaßstab zur tariflichen ESt im Betrachtungszeitraum. Danach ist zunächst für jeden der drei VZ innerhalb des Betrachtungszeitraums die tarifliche ESt gesondert zu ermitteln (§ 32c Abs 2 S 1 EStG), die sich unter Berücksichtigung eines gleichbleibenden Durchschnittsgewinns ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Doppelberücksichtigung von Verlusten

Rn. 51 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gemäß § 32c Abs 5 Nr 1 EStG darf für Verluste des jeweils ersten VZ in einem Betrachtungszeitraum kein Verlustrücktrag nach § 10d Abs 1 EStG in den letzten VZ eines vorangegangenen Betrachtungszeitraums vorgenommen worden sein; dh, der StPfl muss entsprechend § 10d Abs 1 S 5 EStG auf die Inanspruchnahme des Verlustrücktrags verzichten. Wie si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Tarifermäßigung, wenn Durchschnittsbelastung geringer als tarifliche ESt

Rn. 17 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Übersteigt die Summe der tariflichen ESt, die innerhalb eines Betrachtungszeitraums auf die stpfl Einkünfte aus LuF entfällt, die Summe der fiktiven tariflichen ESt, wird gemäß § 32c Abs 1 S 2 EStG die tarifliche ESt bei der Steuerfestsetzung des letzten VZ im Betrachtungszeitraum um den Unterschiedsbetrag ermäßigt (§ 2 Abs 6 S 1 EStG); sowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Durch das Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des EStG (MarktOÄndG) v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3045, wurde langjährigen Forderungen der luf Berufsverbände Rechnung getragen und in § 32c EStG (zunächst geplant als § 34e EStG) steuerliche Entlastungsmaßnahmen in Form einer steuerabschnitts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 § 32c EStG gilt für alle im Inland erzielten und der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte aus LuF, also sowohl für unbeschränkt als auch beschränkt StPfl. Denn für Letztere sieht § 50 Abs 1 S 5 EStG insoweit keine Einschränkung des § 49 Abs 1 Nr 1 EStG vor.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gemäß Art 39 Abs 8 JStG 2019 hängt das Inkrafttreten der Vorschrift von einem positiven Bescheid der EU-Kommission ab, dass es sich bei der Vorschrift um eine genehmigungsfähige Beihilfe handelt. Mit Beschluss der Europäischen Kommission v 30.01.2020 hat diese nunmehr festgestellt, dass die Regelungen zur Tarifermäßigung für Einkünfte aus LuF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Über die bereits in § 32c Abs 1 S 2 und Abs 4 EStG enthaltenen Einschränkungen hinaus enthält auch § 32c Abs 5 EStG weitere Voraussetzungen für die Gewährung einer Tarifermäßigung. Die Nr 1 und 2 sollen eine Doppelberücksichtigung von Verlusten vermeiden, die Nr 3–6 und S 2 und 3 enthalten im Notifizierungsverfahren gemachte Vorgaben der EU-Ko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Vorgaben der EU-Kommission (De-minimis-Beihilfe)

Rn. 55 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Im Notifizierungsverfahren zu § 32c EStG aF hat die EU-Kommission eine Reihe von Vorgaben für eine beihilferechtliche Unbedenklichkeit gemacht (im Einzelnen BT-Drucks 19/13436, 128), die in § 32c Abs 5 Nr 3–6 und S 2 und 3 EStG nF umgesetzt wurden. Mit dem persönlich unterschriebenen Antrag, der für die VZ 2019 und 2022 jeweils mit den diesb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verfassungsmäßigkeit, Kritik

Rn. 10 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Obgleich die Neufassung einige Ungereimtheiten des bisherigen – aber nie in Kraft getretenen – § 32c EStG beseitigt hat (Wahlrecht statt Pflichtanwendung, Wegfall der Sonderregelungen für abgekürzte Betrachtungszeiträume usw), bleibt gleichwohl zu konstatieren, dass sie wegen ihrer Komplexität und Unbestimmtheit – insbesondere in denjenigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenüberstellung fiktive und tarifliche ESt

Rn. 23 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Erzielt der StPfl iSd Rn 22 (s Rn 22) ausschließlich begünstigte Einkünfte aus LuF, stößt die Berechnung der Tarifermäßigung auf keine größeren Schwierigkeiten. Soweit die Einkünfte aus LuF allerdings auch gemäߧ 32c Abs 4 EStG von der Tarifermäßigung ausgeschlossene Bestandteile enthalten, sind Letztere sowohl bei der Ermittlung der tarifli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung der Einkünfte aus LuF für einen Betrachtungszeitraum

Rn. 16 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gemäß § 32c Abs 1 S 1 EStG wird die Tarifermäßigung nach Ablauf von drei VZ (sog Betrachtungszeitraum) entsprechend den Vorgaben des S 2 gewährt. Im Hinblick darauf, dass Land- und Forstwirte regelmäßig ein vom Kj abweichendes Wj haben, sind somit vorweg die für den jeweiligen Betrachtungszeitraum maßgeblichen Einkünfte unter Berücksichtigun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Antrag auf Tarifermäßigung

Rn. 13 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Anders als noch in der nie in Kraft getretenen Vorgängerregelung ist die Tarifermäßigung nur noch auf Antrag des StPfl zu gewähren; dem StPfl wird somit ein Wahlrecht eingeräumt, das er für jeden der drei Betrachtungszeiträume unterschiedlich ausüben kann. Der Antrag ist schriftlich zu stellen; in diesem hat der StPfl dann auch jeweils durch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Eigenständige Festsetzungsfrist

Rn. 74 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Die Festsetzungsfrist für die rückgängig zu machende Tarifermäßigung endet nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Ablauf des Kj, in dem die FinBeh von dem Verstoß Kenntnis erlangt (§ 32c Abs 7 S 4 EStG). Rn. 75–80 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundaussage

Rn. 11 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gemäß § 32c Abs 1 EStG ist für die Ermittlung der Tarifermäßigung für einen dreijährigen Betrachtungszeitraum die Summe der auf die Einkünfte aus LuF entfallenden ESt der entsprechenden Summe einer fiktiven tariflichen ESt gegenüber zu stellen; bei Ermittlung der fiktiven tariflichen ESt ist davon auszugehen, dass die Einkünfte aus LuF in al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begünstigte StPfl und begünstigte Einkünfte

Rn. 12 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Begünstigt sind grundsätzlich alle beschränkt wie unbeschränkt StPfl mit Einkünften aus LuF iSd § 13 EStG (s Rn 6). Der Tarifermäßigung unterliegen indes nicht alle, sondern nur bestimmte Einkünfte aus LuF (s Rn 7, 8 und 40ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anteilige Berechnung der Tarifermäßigung

Rn. 30 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Hat der StPfl neben den begünstigten Einkünften aus LuF noch andere Einkünfte bezogen, ist gemäß § 32c Abs 3 S 1 EStG eine anteilige Berechnung der Tarifermäßigung durchzuführen. Den positiven Einkünften aus LuF ist die Summe der übrigen positiven Einkünfte gegenüberzustellen. Rn. 31 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Sowohl bei der Ermittlung der an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 § 32c Abs 6 EStG regelt die Folgen bei einer Änderung von Besteuerungsgrundlagen im jeweiligen Betrachtungszeitraum (s Rn 61–63); darüber hinaus sind Regelungen zur Verjährungshemmung für den Tarifbescheid (s Rn 64) sowie eine entsprechende Anwendung auf die Anrechnungsverfügung (s Rn 65) enthalten.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Eigenständige Regelung zur Hemmung der Festsetzungsverjährung

Rn. 64 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 S 2 des § 32c Abs 6 EStG regelt, dass für die Steuerfestsetzung des letzten VZ des Betrachtungszeitraums (2016, 2019, 2022) keine Festsetzungsverjährung eintritt, bevor nicht die Festsetzungsverjährung der Steuerfestsetzung des VZ eintritt, in dem sich die Besteuerungsgrundlagen geändert haben. Damit wird sichergestellt, dass die Tarifermäßi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der neue Abschnitt XV des Einkommensteuergesetzes regelt in den §§ 112–122 EStG die Energiepreispauschale. Es handelt es sich um eine Sozialleistung, die formal zwar als Steuervergütung gilt (§ 120 Abs. 1 Satz 1 EStG), aber unabhängig von der Einkommensbesteuerung ist. Mit ihr sollen drastisch gestiegene Energiekosten kurzfristig sozial abgef...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Keine Tarifermäßigung bei luf Einkünften nur in einem VZ

Rn. 18 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Erzielt der StPfl lediglich in einem VZ des dreijährigen Betrachtungszeitraums Einkünfte aus LuF, ist eine Tarifermäßigung ausgeschlossen (§ 32c Abs 1 S 3 EStG); dies deshalb, weil der StPfl in diesem Fall bereits ebenso besteuert wird wie bei gleichbleibenden Einkünften in drei VZ (BT-Drucks 19/13436, 127). Rn. 19 Stand: EL 163 – ET: 02/2023...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Behandlung von der Tarifermäßigung ausgeschlossener luf Einkunftsbestandteile

Rn. 33 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aus dem Gesetz lässt sich nicht herleiten, wie luf Einkunftsbestandteile, die von der Tarifermäßigung ausgeschlossen sind (s Rn 40) bei der anzustellenden Verhältnisrechnung zu behandeln sind. Dem Normzweck folgend sind diese mE den übrigen positiven Einkünften des StPfl zuzurechnen (s Rn 23). Rn. 34 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Beispiel (wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

A. Entstehungsgeschichte Rn. 1 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Durch das Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des EStG (MarktOÄndG) v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3045, wurde langjährigen Forderungen der luf Berufsverbände Rechnung getragen und in § 32c EStG (zunächst geplant als § 34e EStG) steuerliche Entlastungsmaßnahmen in For...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnerschaften

A. Zusammenveranlagung im letzten VZ des Betrachtungszeitraums Rn. 81 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Wählen die Ehegatten/Lebenspartner im letzten VZ des Betrachtungszeitraums die Zusammenveranlagung, sind die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner sowie die ESt unabhängig von der Veranlagungsart in den anderen VZ des Betrachtungszeitraums zusammenzurechnen. Unabhängig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Hintergrund und Inkrafttreten

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Mit dem vom Deutschen Bundestag am 13.05.2022 beschlossenen und am 27.05.2022 im Bundesgesetzblatt verkündeten Steuerentlastungsgesetz 2022 (nachfolgend "StEntlG 2022") wurde durch Ergänzung des Einkommensteuergesetzes die sog. Energiepreispauschale eingeführt.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Auszahlung

Tz. 5 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Das Auszahlungsverfahren regeln die §§ 115–118 EStG. Arbeitnehmer erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in die Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen, § 117 Abs. 1 Satz 1 EStG. Zur...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Laufender Arbeitslohn

Tz. 40 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und die Höhe des gezahlten Arbeitslohnes einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Voraussetzungen, Höhe, Anspruchsberechtigung

Tz. 3 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Für den VZ 2022 wird Anspruchsberechtigten nach dem StEntlG 2022 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 EUR gewährt, § 112 EStG. Anspruchsberechtigt ist, wer nach § 1 Abs. 1 EStG (Anhang 10) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an mindestens einem Tag erzielt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einkommensteuerliche Behandlung

Tz. 7 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Gemäß § 119 EStG gehört die Energiepreispauschale zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Bei Anspruchsberechtigten mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist sie als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Anhang 10) zu berücksichtigen, § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG. Damit hat der Arbeitgeber die Energiepreispauschale im Lohnsteuerabzugsve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht im ganzen Betrachtungszeitraum erfüllt

Rn. 83 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Die vorstehend unter s Rn 81 und 82 gemachten Ausführungen gelten auch, wenn die Ehegatten/Lebenspartner nicht im gesamten Betrachtungszeitraum die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen. Rn. 84 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zusammenveranlagung im letzten VZ des Betrachtungszeitraums

Rn. 81 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Wählen die Ehegatten/Lebenspartner im letzten VZ des Betrachtungszeitraums die Zusammenveranlagung, sind die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner sowie die ESt unabhängig von der Veranlagungsart in den anderen VZ des Betrachtungszeitraums zusammenzurechnen. Unabhängig davon, ob nur ein Ehegatte/Lebenspartner oder beide Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelveranlagung im letzten VZ des Betrachtungszeitraums

Rn. 82 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Wird im letzten VZ des Betrachtungszeitraums eine Einzelveranlagung durchgeführt, erfolgt für Zwecke der Berechnung der Tarifermäßigung für vorangegangene Zusammenveranlagungen eine Aufteilung der Steuerschuld gemäß §§ 268ff AO. Die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner sind unabhängig von der Veranlagungsart im jeweiligen VZ des ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungspflichten für Zwecke der Lohnsteuer

Tz. 38 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden von Vereinen Arbeitnehmer beschäftigt, hat der Verein als Arbeitgeber am Ort der Betriebsstätte (s. § 41 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 41 Abs. 2 EStG, Anhang 10) für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind die nach § 39e Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 EStG (Anhang 10) abgerufenen elekt...mehr

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§ 1 Geltungsbereich / I. Grundsätzliches (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so komm...mehr

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§ 1 Geltungsbereich / 2. Sondervorschriften in anderen Steuergesetzen (Abs. 2 Alt. 2)

Rz. 66 [Autor/Stand] Rangfolge der gesetzlichen Regelungen: Die allgemeinen Bewertungsvorschriften gelten gem. § 1 Abs. 2 2. Alt. BewG ausdrücklich nicht, soweit andere Steuergesetze besondere Bewertungsvorschriften enthalten. Praxis-Beispiel Beispiel: § 11 Abs. 4 BewG ist für die Bemessung des Teilwerts i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 EStG nicht anwendba...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufzeichnungspflichten für geringwertige Wirtschaftsgüter

Tz. 55 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wirtschaftsgüter des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten weniger als 250 EUR netto betragen, können sofort als Betriebsausgaben zum Abzug gelangen und müssen nicht in ein laufendes Verzeichnis aufgenommen werden – Umkehrschluss aus § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG (Anhang 10). Wirtschaftsgüter des abnutz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verband/Verein hat gem. § 8 Abs. 1 BVV in den Entgeltsunterlagen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Beitragsnachweise und Belege über erstattete Meldungen zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung); die Personalien des Beschäftigten, ggf. auch das betriebliche Ordnungsmerkmal. Bei Ausländern aus Sta...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Lohn von dritter Seite

Tz. 45 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In den Fällen des § 38 Abs. 3a EStG (Anhang 10); Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn unmittelbar gegen einen Dritten) ist ein Lohnkonto vom Dritten zu führen. In den Fällen des § 38 Abs. 3a Satz 2 EStG (Anhang 10) ist der Arbeitgeber anzugeben und auch der Arbeitslohn einzutragen, der nicht vom Dritten, sondern vom Arbeitgeber selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsweg, Straf- und Bußgeldvorschriften

Tz. 8 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Gemäß § 120 Abs. 1 EStG sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entsprechend anwendbar, mit Ausnahme der Billigkeitsregel des § 163 AO (Anhang 1b). Für Streitigkeiten ist gemäß § 120 Abs. 2 EStG der Finanzrechtsweg eröffnet. Gemäß § 121 EStG gelten die Straf- sowie Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung entsprechend. Alle...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Pauschale Lohnversteuerung

Tz. 43 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Werden Arbeitslöhne pauschal versteuert, hat der Verein Aufzeichnungen in vereinfachter Form zu führen. Die Aufzeichnungen müssen nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 LStDV (Anhang 8) in Form eines Sammelkontos geführt werden, das Folgendes enthalten muss: entweder in den Fällen des § 40 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG (Anhang 10): den Tag der Zahlung des Arbei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Warenspenden

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Eine Warenspende ist eine besondere Form der Sachspende (§ 10b Abs. 3 EStG). Als Warenspenden werden die Zuwendungen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens aus einem Unternehmen an einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Empfänger bezeichnet. Während die Zuwendung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen regelmäßig mit dem gemeinen Wert de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einnahmen-Überschussrechnung

Tz. 22 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Da bereits nach den Vorschriften des BGB eine Verpflichtung zur Aufzeichnung besteht, sind diese Pflichten auch für Zwecke der Besteuerung zu erfüllen (s. § 140 AO, Anhang 1b). Es sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen zu beachten (s. §§ 140ff. AO, Anhang 1b). Tz. 23 Stand: EL 130 – ET: 02/202...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anlageverzeichnis (-vermögen)

Tz. 57 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Aufzeichnungspflichten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG Wirtschaftsgüter des Anlage- sowie des Umlaufvermögens, die dem Verband/Verein zu dessen Aufgabenfüllung langfristig dienen, sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis mit folgenden Angaben zu führen und zu erfassen: Tag der Anschaffung oder Herstellung; Höhe der Anschaffungs- oder Herstel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings zählt (seit 1990) zu den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO; Anhang 1b). Daher können Karnevalsvereine und Karnevalsgesellschaften, die über eine den formellen Vorschriften entsprechende Satzung verfügen (§ 60...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufbauspenden

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die von neu eintretenden Mitgliedern in steuerbegünstigten Vereinen (wie z. B. Golfvereine) verlangten Aufnahmegebühren/Eintrittsspenden werden häufig auch als "Aufbauspende" bezeichnet. Steuerlich ist dabei zu prüfen, ob es sich bei diesen Zahlungen tatsächlich um Spenden oder lediglich um sonstige Zuwendungen (wie Mitgliedsbeiträge oder Umlagen) ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsbereich von § 12 Abs. 5

Rz. 63 [Autor/Stand] § 12 ErbStG sieht für die Bewertung bestimmter zum Erwerb gehörender Vermögensgegenstände gesonderte Feststellungen vor. Über deren Erfordernis dem Grunde nach entscheidet das Erbschaftsteuerfinanzamt, über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG das Feststellungsfinanzamt.[2] Zur Bewert...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Verhältnis zu (anderen) Sozialleistungen

Tz. 9 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen ist die Energiepreispauschale nicht als Einkommen zu berücksichtigen, § 122 EStG. Somit soll die mit der Zahlung der Pauschale intendierte Wirkung nicht durch anderweitige Kürzungen von Sozialleistungen konterkariert werden.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wareneingangsbuch, Warenausgangsbuch

Tz. 51 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ermittelt, ist zusätzlich die Führung eines Wareneingangs- und Warenausgangsbuches erforderlich (s. §§ 143, 144 AO, Anhang 1b). D.h., für den Wareneingang und -ausgang sind getrennte Aufzeichnungen zu erstellen. Tz. 52 Stand: EL 130 – ET: 02/2023mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Erhebt ein gemeinnütziger Verein von neu eintretenden Mitgliedern Aufnahmegebühren, Zusatzbeiträge oder Umlagen, handelt es dabei nicht um Spenden, da diese nicht freiwillig, sondern aufgrund der Satzung/Beitragsordnung etc. gegenüber dem Verein geschuldet werden. Aufnahmegebühren sind eine besondere Form des Mitgliedsbeitrags und können nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.3 Steuerrecht

Für die steuerlichen Folgen einer Auslandstätigkeit ist zunächst entscheidend, ob für den Arbeitsvertrag ein zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Einsatzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist. Ein solches Abkommen regelt die steuerliche Behandlung der jeweiligen Einkommensarten, um eine Doppelbesteuerung im Quellen- und Ansässigkeitsstaat zu vermeide...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Besondere Aufbewahrungsfristen

Tz. 46 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Aufbewahrungspflicht von Lohnunterlagen beträgt sechs Jahre. Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind zusätzliche Bescheinigungspflichten entstanden. Damit kam den Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers noch eine größere Bedeutung zu, als zuvor (s. BMF vom 22.10.2004, BStBl I 2004, 1009; s. BMF vom 18.10.2005, B...mehr