Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wirkung der Genehmigung (§ 37a Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 52 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Genehmigung (Zulassung) zur Pauschalierung wird für die Zukunft erteilt (§ 37a Abs 3 S 3 Hs 1 EStG). Die Genehmigung gilt vom Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe an bzw von einem ausdrücklich bestimmten späteren Wirksamkeitsbeginn (Bleschick in H/H/R, § 37a EStG Rz 36 (August 2018)). Sie gilt bis zum Erlöschen der zeitlich befristeten Genehmigun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausnahmeregelung (§ 50g Abs 2 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50g Abs 2 EStG enthält eine Ausnahmeregelung von der durch Abs 1 der Vorschrift eröffneten Möglichkeit zum Verzicht auf die Quellenbesteuerung. Die Ausnahmeregelung umfasst verschiedene Fallgruppen. Zum einen ist die Steuerentlastung für Zinsen ausgeschlossen, die aus deutscher Steuersicht gemäß § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG als vGA behandelt wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zustimmung des ArbN (§ 19a Abs 2 EStG)

Rn. 38 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die vorläufige Nichtbesteuerung setzt die Zustimmung des ArbN voraus. Damit kann der ArbN selbst entscheiden, ob er von der Begünstigung Gebrauch macht (BT-Drucks 19/27631, 110). Dies kann im Einzelfall von verschiedenen Aspekten abhängen (zB eigene Liquidität im Zeitpunkt der Übertragung, prognostizierte Wertentwicklung der Vermögensbeteili...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorsorgepauschale bei vorläufiger Nichtbesteuerung (§ 19a Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung unterliegt gleichwohl der Sozialversicherungspflicht, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 2 SvEV (der Bundesrat hat jedoch ungeachtet seiner Zustimmung zu dem Fondsstandortgesetz angeregt, einen Gleichlauf von Steuer- und Sozialversicherungspflicht herbeizuführen, vg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Rechtsfolge 2 – Nachholung der Besteuerung (§ 19a Abs 4 EStG)

Rn. 105 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der im Kj der Übertragung der Vermögensbeteiligung nicht besteuerte Arbeitslohn wird nicht endgültig "steuerfrei gestellt" (ausdrücklich BT-Drucks 19/27631, 111). Die Besteuerung wird vielmehr nur aufgeschoben. § 19a Abs 4 S 1 EStG regelt – uE abschließend – in welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt es zu einer Nachholung der Besteuerung k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Rechtsfolge 1 – Steuerpause (§ 19a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 104 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Sind die Voraussetzungen des § 19a Abs 1–3 EStG erfüllt, unterliegt der Vorteil (also der aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung der Vermögensbeteiligung resultierende "Preisnachlass", BFH v 15.03.2018, VI R 8/16, BStBl II 2018, 550 Rz 29) zunächst nicht der Besteuerung, § 19a Abs 1 S 1 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Arbeitnehmer (§ 19a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Adressat der Steuervergünstigung sind ArbN des Unternehmens. Der ArbN-Begriff richtet sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen, wobei die Begünstigung mangels normativer Einschränkung sämtlichen ArbN gewährt werden kann, Fahsel/Bergan, FR 2021, 729, 730; Bleschick in BeckOK EStG, § 19a Rz 99 (11. Ed 01.10.2021). Auf die Art der persönlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Sinngemäße Anwendung des § 40 Abs 3 EStG; Unterrichtungspflicht (§ 37a Abs 2 EStG)

A. Sinngemäße Anwendung des § 40 Abs 3 EStG (§ 37 Abs 2 S 1 EStG) Rn. 37 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf die pauschale ESt ist § 40 Abs 3 EStG sinngemäß anzuwenden. Der Prämienanbieter hat somit die pauschale ESt zu übernehmen und wird insoweit zum Steuerschuldner (§ 40 Abs 3 S 1 u 2 EStG). Nach § 40 Abs 3 S 3 EStG kommt der Übernahme der auf die Sachprämien entfallenden ESt ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Definitionen (§ 50g Abs 3 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g Abs 3 EStG enthält insb die Definitionen für die Begrifflichkeiten "Gläubiger", "Schuldner", "Zinsen", "Lizenzgebühren" und "verbundene Unternehmen". Ergänzend wirkt Anlage 3 durch die Definition der Begrifflichkeiten "Unternehmen" und "Steuern" iSd § 50g Abs 3 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst aa bzw cc EStG. Um Gestaltungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Einkunftstatbestände der Einkünfte aus VuV (§ 21 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 294 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zu Einkünften aus VuV führen nur solche Sachverhalte, die einen der Tatbestände des § 21 Abs 1 EStG erfüllen. Der abschließende Katalog des § 21 Abs 1 EStG unterscheidet vier Gruppen von Gegenständen. Die Vorschrift erfasst ua neben der Besteuerung von unbeweglichem Vermögen aber auch die Besteuerung von beweglichem Vermögen. Darüber hinaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Missbrauchsverhinderungsvorschrift (§ 50g Abs 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Infolge der Neufassung des Abs 4 durch das AbzStEntModG (s Rn 1) beschränkt sich der Inhalt auf einen Verweis auf die entsprechende Anwendung der Anti-Treaty-/Directive-Shopping-Vorschrift des § 50d Abs 3 EStG (s zu Details Loose, PIStB 2021, 45 ff und Schnitger/Gebhardt, IStR 2021, 289ff). Die Quellensteuerentlastung steht somit unter dem V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Gleichstellung mit der Schweiz (§ 50g Abs 6 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch § 50g Abs 6 EStG wird Art 15 Abs 2 des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz v 29.12.2004 (ABl EU Nr L 385, 30) in das nationale Steuerrecht umgesetzt. Die Schweiz wird hiernach für Zwecke des § 50g Abs 1–5 EStG im Wege eines Rechtsgrundverweises in vollem Umfang einem Mitgliedstaat der EU gleichgestellt. Analog zu Anlage 3 zu § 50g EStG wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuersatz (§ 37a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Pauschsteuersatz, der auf die nach § 37a Abs 1 S 2 EStG ermittelte Bemessungsgrundlage anzuwenden ist, beträgt 2,25 %. Bei der Ermittlung des Steuersatzes fand Berücksichtigung, dass nur ein Teil der in die Bemessungsgrundlage eingeflossenen Prämien steuerbar und davon auch nur ein Teil stpfl ist, Bleschick in H/H/R, § 37a EStG Rz 28 (Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ablauf der Zwölfjahresfrist (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 113 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zur nachträglichen Besteuerung kommt es zudem, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung zwölf Jahre vergangen sind (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 2 EStG). Für die Fristberechnung ist § 108 Abs 1 AO anzuwenden, vgl BFH v 28.03.2012, II R 43/11, BStBl II 2012, 599 Rz 10 mwN. Die Übertragung der Vermögensbeteiligung ist als Ereignis iSd § 187 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu § 42e EStG

Rn. 21 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zum Verhältnis von § 19a Abs 5 zu § 42e EStG s Rn 135.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sachliche Voraussetzungen: Übertragung von Vermögensbeteiligungen (§ 19a Abs 1 EStG)

1. Vermögensbeteiligung an dem Unternehmen des ArbG a) Grundsatz: Unmittelbarkeit (§ 19a Abs 1 S 1 EStG) Rn. 55 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Begünstigung bezieht sich nach § 19a Abs 1 S 1 EStG auf bestimmte Vermögensbeteiligungen "an dem Unternehmen des ArbG". Dies betrifft unmittelbare Beteiligungen. Aufgrund der gesetzgeberischen Bezugnahme ua auf Vermögensbeteiligungen iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sachverhalte der Nachversteuerung (§ 19a Abs 4 S 1 EStG)

1. Übertragung der Vermögensbeteiligung (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 1 EStG) Rn. 106 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 19a Abs 4 S 1 Nr 1 EStG führt zunächst die (ganz oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Vermögensbeteiligung zur nachträglichen Besteuerung, wobei der Gesetzgeber hierbei beispielhaft ausdrücklich auch die Fälle der §§ 17 Abs 4 u 20 Abs 2 S 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Besteuerungsregime, Zeitpunkt der Nachversteuerung und Fünftelungsregelung (§ 19a Abs 4 S 1 und 2 EStG)

1. Besteuerungsregime (§ 19a Abs 4 S 1 EStG) Rn. 119 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der nach Abs 1 nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt der Besteuerung nach § 19 EStG und dem LSt-Abzug (§ 19a Abs 4 S 1 EStG). Dabei dürfte der Verweis auf das Besteuerungsregime rein deklaratorisch sein, da die Anwendung der ursprünglichen Steuerpause das Vorliegen von Arbeitslohn (Einkünfte aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überlassung von Rechten (§ 21 Abs 1 Nr 3 EStG)

1. Allgemeines Rn. 327 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Überlassung von Rechten als Besteuerungstatbestand bei den Einkünften aus VuV spielt in der Praxis eine geringere Rolle. Denn zumeist werden die Einkünfte aus der Vermietung von Rechten nach § 21 Abs 3 EStG anderen Einkunftsarten zuzuordnen sein. Insbesondere wird es sich in vielen Fällen um Einkünfte aus Gewerbebetrieb ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Besteuerung von Entstrickungsgewinnen (§ 50i Abs 1 S 1 EStG)

1. Tatbestandsvoraussetzungen Rn. 4 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert § 50i Abs 1 S 1 EStG, dass ein Gesellschafter einer PersGes aus abkommensrechtlicher Sicht nicht im Inland ansässig ist. Dieses Erfordernis resultiert aus dem Sinn und Zweck der Norm, einen steuerfreien Entstrickungsgewinn zu vermeiden (s Rn 2). Demnach muss der StPfl nach einem e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 114 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Letztlich kommt es zur Nachholung der Besteuerung, wenn das Dienstverhältnis zu dem bisherigen ArbG beendet wird, § 19a Abs 4 S 1 Nr 3 S 1 EStG . Das Dienstverhältnis wird regelmäßig durch Kündigung des ArbN oder ArbG beendet (vgl §§ 620 Abs 2, 622, 623 BGB). Es kann jedoch auch auf andere Weise beendet werden (zB Aufhebungsvertrag, Auslaufe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Unternehmen des ArbG (§ 19a Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Anwendungsbereich ist sowohl hinsichtlich der Unternehmensgröße als auch hinsichtlich des Unternehmensalters des ArbG begrenzt. Dies wird durchaus kritisiert, Möllmann/Zantopp, DStR 2020, 2817, 2821; Hamacher/Jeuckens, NWB 2021, 964, 971; BR-Drucks 51/21 [Beschluss] S 6, resultiert jedoch letztlich aus der Fokussierung des Gesetzgebers a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verhältnis zu anderen Vorschriften (§ 21 Abs 3 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 21 Abs 3 EStG sind die Einkünfte aus VuV den Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören. Diese Subsidiaritätsklausel erleichtert in vielen Fällen die Zuordnung der Einkünfte (s BFH BStBl II 2012, 511 Rz 74). Im Einzelnen gilt Folgendes: 1. Verhältnis zu § 2a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG Rn. 281 Stand: EL 157...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (§ 3 Nr. 45 EStG)

Tz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nach § 3 Nr. 45 EStG (Anhang 10) sind die Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie die zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, steuerbefreit. Beispiele: Der steuerbegünst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Überlassung von unbeweglichem Vermögen, das nicht in § 21 Abs 1 Nr 1 EStG ausdrücklich genannt ist

Rn. 315 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Als Auffangtatbestand erfasst § 21 Abs 1 Nr 1 EStG außer den oben konkret genannten Fallgruppen jegliche zeitlich beschränkte Gebrauchsüberlassung von unbeweglichem Vermögen gegen Entgelt. Hierzu gehört die Nutzungsentschädigung, die Unternehmen für die Lagerung von Erdöl in Kavernen an den Grundstückseigentümer zahlen (BFH BStBl II 1983, 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines zu Steuerstundungsmodellen iSv § 15b EStG und ihre entsprechende Anwendung bei Einkünften aus VuV

Rn. 401 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die sinngemäße Anwendung des § 15b EStG führt dazu, dass die Bedeutung von Immobilienfonds mit Einkünften aus VuV erheblich zurückgehen wird. § 15b EStG ordnet auf der Rechtsfolgenseite an, dass bei Stundungsmodellen die entstandenen Verluste in der Weise einer Verlustverrechnungsbeschränkung unterliegen, als sie nur mit zukünftigen positiv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Voraussetzungen der Steuerpause (§ 19a Abs 1 bis 3 EStG)

A. Persönliche Voraussetzungen 1. Arbeitnehmer (§ 19a Abs 1 S 1 EStG) Rn. 28 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Adressat der Steuervergünstigung sind ArbN des Unternehmens. Der ArbN-Begriff richtet sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen, wobei die Begünstigung mangels normativer Einschränkung sämtlichen ArbN gewährt werden kann, Fahsel/Bergan, FR 2021, 729, 730; Bleschick in Beck...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Gesonderte Feststellung (§ 35 Abs 3 EStG)

A. Zuständigkeiten Rn. 200 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Für die gesonderte und einheitliche Feststellung des auf den einzelnen Mitunternehmer entfallenden Anteils am GewSt-Messbetrag ist das Betriebsstätten-FA zuständig (§ 35 Abs 3 S 1, Abs 2 S 2 EStG iVm § 18 Abs 1 Nr 2 AO). B. Grundlagenbescheide Rn. 201 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Für die Ermittlung des Ermäßigungsbetrages nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Steuerermäßigung (§ 35 Abs 1 EStG)

A. Anwendungsbereich 1. Persönlicher Anwendungsbereich Rn. 60 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 35 EStG ist nur auf estpfl natürliche Personen anzuwenden. Diese fallen auch als unmittelbar oder mittelbar beteiligte Mitunternehmer unter § 35 EStG. Grundsätzlich anwendbar ist die Vorschrift ferner auf die verdeckte Mitunternehmerschaft, das Treuhandverhältnis und den Nießbrauch am Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verbilligte Vermietung (§ 21 Abs 2 EStG)

A. Allgemeines Rn. 566 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Seit dem VZ 1987 bestimmt § 21 Abs 2 EStG, das eine Aufteilung der Nutzungsüberlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil zu erfolgen hat, wenn bestimmte Grenzen unterschritten wurden. Zunächst galt hier ein Wert von 50 % der Marktmiete. Dann galt ab VZ 2004 ein Wert von 56 %. In...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete (§ 22 Nr. 4 EStG)

Tz. 21 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Leistungen, die ein Abgeordneter auf Grund des Abgeordnetengesetzes, des Europaabgeordnetengesetzes oder der entsprechenden Gesetze erhält, sind nach § 22 Nr. 4 Satz 1 EStG einkommensteuerpflichtig. Tz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Erhält ein Abgeordneter des Bundestages oder des Europaparlaments zur Abgeltung des durch das Mandat veranlasst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu § 15 EStG

Rn. 282 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) bei Vermietungseinkünften richtet sich nach einer Abwägung der Indizien. Insbesondere können Sonderleistungen neben der Vermietung der Immobilie für eine gewerbliche Vermietung sprechen. So ist bei der Überlassung von Wohnräumen eine gewerbliche Täti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 52 Anwendungsvorschriften

Schrifttum: Hey, Steuerplanungssicherheit als Rechtsproblem, Habilitation, Köln 2002; Nöcker, Rückwirkende Gesetzgebung, AO-StB 2010, 369; Koops/Dräger, Verfassungsrechtliche Grenzen der "unechten Rückwirkung" von Steuergesetzen, DB 2010, 2247; Cyftci, Übergangsfristen bei Gesetzes- und Verordnungsänderungen, Dissertation, Baden-Baden 2011; Birk, Der Schutz vermögenswerter Positi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung

Schrifttum: Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG)

Tz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlten Bezüge, welche nach einem Gesetz/einer Ermächtigung oder von der Bundesregierung oder Landesregierung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbefreit. Das Gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Häufig erhalten die im Verein ehrenamtlich tätigen Mitglieder für getätigte Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust eine Aufwandsentschädigung. Steuerlich führen Aufwandsentschädigungen, insbesondere wenn es sich nicht um einen echten Kostenersatz handelt, sondern um einen Verdienstausfall, oft zu steuerpflichtigen Einkünften. Jedoch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pauschale Erhebung der auf Sachprämien entfallenden ESt (§ 37a Abs 1 EStG)

A. Pauschalierung der ESt auf Sachprämien auf Antrag 1. Gewährung von Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG durch ein Unternehmen Rn. 15 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Materiell-rechtlich setzt § 37a Abs 1 EStG voraus, dass ein Unternehmen, gleich welcher Rechtsform (vgl BFH v 14.09.2005, VI R 89/98, BStBl II 2006, 92 unter II.3. zu § 40a EStG), Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG im eigenen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Keine Erhebung von Steuern (§ 50g Abs 1 EStG)

A. Tatbestandsvoraussetzungen Rn. 4 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf der Tatbestandsebene werden von der Vorschrift dem Grunde nach die KapSt für Zinsen gemäß § 43ff EStG und die auf Lizenzgebühren entfallende Steuer nach § 50a EStG erfasst (§ 50 g Abs 1 S 1 EStG). Ebenfalls dem Anwendungsbereich der Vorschrift unterliegen die auf Zinsen und Lizenzgebühren im Wege der Veranlagu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Besteuerung bestimmter Einkünfte (§ 50i Abs 1 EStG)

A. Besteuerung von Entstrickungsgewinnen (§ 50i Abs 1 S 1 EStG) 1. Tatbestandsvoraussetzungen Rn. 4 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert § 50i Abs 1 S 1 EStG, dass ein Gesellschafter einer PersGes aus abkommensrechtlicher Sicht nicht im Inland ansässig ist. Dieses Erfordernis resultiert aus dem Sinn und Zweck der Norm, einen steuerfreien Entstrickungsge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Besonderheiten bei einer Mitunternehmerschaft (§ 35 Abs 2 EStG)

A. Einheitliche und gesonderte Feststellung Rn. 130 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei unmittelbar und mittelbar beteiligten Mitunternehmern sowie bei persönlich haftenden Gesellschaftern einer KGaA ist der für die Anwendung des Ermäßigungsbetrags (§ 35 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) maßgebliche Betrag des GewSt-Messbetrags, die tatsächlich zu zahlende GewSt und der auf die einzelnen Mitun...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bestätigung zur Berücksichtigung des Freibetrags für das Ehrenamt nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Anrufungsauskunft (§ 19a Abs 5 EStG)

A. Allgemeines Rn. 133 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 19a Abs 5 EStG hat das Betriebsstätten-FA (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 41 Abs 2 EStG weiter konkretisiert durch § 42e S 2 u 3 EStG; nicht § 18 Abs 1 Nr 2 AO; ausführlich dazu s § 42e Rn 36ff (Pust)) nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung im Rahmen einer Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) dem vom ArbG nicht best...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Zuständiges FA, Wirkung der Genehmigung (§ 37a Abs 3 EStG)

A. Örtlich zuständiges FA (§ 37a Abs 3 S 1 u 2 EStG) Rn. 46 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Entscheidung über den Antrag auf Pauschalierung trifft nach § 37a Abs 3 S 1 EStG das Betriebsstätten-FA des Prämien gewährenden Unternehmens (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Durch den in § 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG enthaltenen Verweis auf § 40 Abs 2 EStG gilt der lohnsteuerliche Betriebsstätt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 35 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Schrifttum: Thiel, Die Ermäßigung der ESt für gewerbliche Einkünfte – Das Basismodell des StSenkG zur Entlastung der Personenunternehmen, StuW 2000, 413; Wendt, StSenkG: Pauschale GewSt-Anrechnung bei Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaft und Organschaft, FR 2000, 1173; Herzig/Lochmann, Das Grundmodell der Besteuerung von Personenunternehmen nach der Unternehmenssteuerreform,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 37a Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte

Schrifttum: von Bornhaupt, Freiflüge von ArbN nach dem Miles & More-Programm der Lufthansa als Arbeitslohn?. FR 1993, 326; Thomas, Die Besteuerung von Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen eine gesetzgeberische Glanzleistung?, DStR 1997, 305; Seibel, Miles & More via Brussels, Versteckte Diskriminierung in § 37a EStG, FR 1997, 889; Giloy, Pauschalierung der ESt aus Kundenbind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50g Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Schrifttum: Ackermann, Beschränkte StPfl bei Einkünften aus KapVerm – Ausgewählte Probleme beim Inlandsbezug, IWB 2015, 270; Dautzenberg, Europäische "Agenda" für das Ertragsteuerrecht im Jahr 2004: Die Richtlinien vom Juni 2003, BB 2004, 17; Führich, Auswirkungen der Zins- und Lizenzrichtlinie auf Abzugsbeschränkungen im deutschen Steuerrecht, Ubg 2009, 30; Goebel/Jacobs, Unmit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 13 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Zu § 3 Nr 38 EStG § 37a EStG ergänzt § 3 Nr 38 EStG dadurch, dass er die pauschale Erhebung der ESt für den Teil der Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG ermöglicht, der nicht steuerfrei ist und so den Empfänger der Sachprämien von der ESt freistellt. Zu § 37b EStG Gegenüber § 37b EStG stellt § 37a EStG die vorrangige Vorschrift dar, Bleschick in H/H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Entfallen oder Ersetzen einzelner Absätze durch neue Vorschriften

Rn. 26 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Soweit durch Neufassungen des § 52 EStG einzelne Absätze oder Geltungsregelungen wegfallen oder durch andere Regelungen ersetzt werden, lassen sich die ursprünglichen Anwendungsregelungen, die nicht aufgehoben werden, nicht mehr aus dem EStG entnehmen. Diese ursprünglichen Anwendungsregelungen gelten jedoch weiter, soweit sich die spätere An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tarifliche Einkommensteuer

Rn. 65 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Steuerermäßigung setzt bei der um bestimmte sonstige Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g und 35a EStG verminderten tariflichen ESt an, soweit sie anteilig auf im zvE enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt. Sie mindert die tarifliche ESt. Unter Berücksichtigung der übrigen in § 2 Abs 6 EStG genannten Minderungs- und Erhöhun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 134 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Aufgrund des Verweises in § 19a Abs 5 EStG auf die Anrufungsauskunft ("im Rahmen einer Anrufungsauskunft") müssen die Voraussetzungen in § 42e EStG erfüllt werden, soweit sich aus § 19a Abs 5 EStG nichts anderes ergibt (insoweit Rechtsgrundverweis, so schon Bleschick in BeckOK EStG, § 19a Rz 281 (11. Ed 01.10.2021)). Die Anrufungsauskunft e...mehr