Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / IV. Token als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG

Werden dem Arbeitnehmer Token verbilligt oder unentgeltlich überlassen, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Geldleistung i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG oder ein Sachbezug i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegt. Die Bewertung eines Sachbezugs erfolgt mit dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort im Zeitpunkt des Zuflusses (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Token,...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / a) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token sind ein "anderes Wirtschaftsgut" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und von sonstigen Token können daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG darstellen, wenn der Ze...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / b) Sonstige Einkünfte aus Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG

Nach Ansicht des BMF sind Einkünfte aus der Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining) und Proof of Stake (Forging), die keiner anderen Einkunftsart zugerechnet werden können, als Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar.[41] Als Leistung kommt jedes wie auch immer geartete aktive, passive oder nichtwirtschaftliche Verhalten der Steuerpflichtigen in Betracht. Bei der Verkn...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / 1. Keine Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG

Die für die Praxis wohl relevanteste Aussage des neuen BMF-Schreibens ist, dass bei virtuellen Währungen die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG nicht zur Anwendung kommt. Mithin unterliegen – im Privatvermögen gehaltene – Kryptowährungen regelmäßig nur der einjährigen Haltefrist und können im Anschluss daran grundsätzlich steuerfrei verä...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 2. Unangemessener Repräsentationsaufwand (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Persönliche Motive: Aufwendungen berühren nach der BFH-Rechtsprechung die Lebensführung i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG, wenn sie durch die persönlichen Motive des Steuerpflichtigen mitveranlasst sind, ohne dass deshalb die betriebliche Veranlassung zu verneinen ist und ohne dass es einer teilweisen privaten Nutzung des betreffenden Wirtschaftsguts bedarf. Zur Überprüfung des...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 1. Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Geschenk = unentgeltliche Zuwendung: Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Unentgeltlichkeit ist nicht gegeben, wenn die Zuwendung als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers anzusehen ist. Gegenleistung: Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen werden getätigt, um im Gegenzug eine ausgeglichene CO2-Bilanz des Unternehmens vorw...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 4. Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung

Verschiedene Regelungen im EStG und in der EStDV führen zur Abgabepflicht innerhalb der in Tz. I.3 genannten Fristen. Grundsätzlich ist für die Frage der Abgabepflicht einer ESt-Erklärung danach zu unterscheiden, ob es sich bei den steuerpflichtigen Personen um Arbeitnehmer oder andere Personen handelt. Auszug aus dem Formular EST 1 A: Arbeitnehmer: Besteht das Einkommen ganz ...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 1. Betriebliche Aufwendungen

Begriff der Betriebsausgaben: Betriebsausgaben (BA) sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Begriff der "Aufwendungen" wird im EStG als Oberbegriff für "Ausgaben" und "Aufwand" verwendet und ist sowohl nach der BFH-Rechtsprechung[1] als auch der im Schrifttum überwiegenden Auffassung[2] im Sinne aller Wertabflüsse zu verstehen, die...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung

Grundsatz: Die Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des Kalenderjahres – sog. Veranlagungszeitraum (VZ) – nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem VZ bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Abs. 5 EStG (Kapitalerträge mit Abgeltungswirkung des Steuerabzugs) und § 46 EStG (bestimmte Arbeitnehmerfälle) eine Veranlagung unterbleibt. Grundsätzlich hat der Steue...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / d) Airdrops

Bei den sog. Airdrops wird im BMF-Schreiben bereits dann eine Gegenleistung des Steuerpflichtigen (Leistung i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG ) angenommen, wenn dieser sich auf einer Plattform anmeldet und Daten von sich preisgibt, die über die Informationen hinausgehen, die für die schlichte technische Zuteilung/Bereitstellung erforderlich sind.[46] Beachten Sie: Eine Unterscheidung in St...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Anlage AV

Mithilfe der Angaben in der Anlage AV wird ein (zusätzlicher) Sonderausgabenabzug für sog. "Riesterverträge" geltend gemacht. Hierzu ist die elektronische Übermittlung der Daten seitens des Anbieters unbedingte Voraussetzung. Der Sonderausgabenabzug wird grds. für sämtliche vom Anbieter übermittelten Altersvorsorgeverträge gewährt. Es sind nicht mehr die Verträge anzugeben, f...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 2. Unterlagen zur Steuererklärung

Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft nicht ausschließlich die ESt-Erklärung, sondern auch weitere Unterlagen zur Steuererklärung. Im Einzelnen sind Einnahmenüberschussrechnungen (vgl. § 60 Abs. 4 S. 1 EStDV), Bilanzen einschl. Gewinn- und Verlustrechnungen (vgl. § 5b Abs. 1 EStG) und Gewinnermittlungen für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durch...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 4. Angemessenheit von BA

Ob die Aufwendungen angemessen sind, spielt für den Begriff der BA allgemein – und somit auch für Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen – keine Rolle. § 4 Abs. 4 EStG stellt nur auf die Veranlassung durch den Betrieb ab. Als Korrektiv sieht § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG ein Abzugsverbot für solche Aufwendungen vor, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Persone...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 4. Anlage Energetische Maßnahmen

Die Anlage Energetische Maßnahmen besteht seit VZ 2020 und dient der Umsetzung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG für zu eigenen Wohnzwecken genutzte eigene Gebäude. Wichtige Änderungen in der Anlage Energetische Maßnahmen: Bisherige Zeile 7 mit Abfragen zur Veräußerung des Objekts: Die bisherige Zeile 7 ist ersatzlos entfallen. Zeile 8 (Abfrage der Inanspruchnahme der Begüns...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Anlage Sonderausgaben

Die Anlage Sonderausgaben umfasst explizit nicht Versicherungsaufwendungen oder Altersvorsorgebeiträge (s. Überschrift zur Zeile 3). Im Einzelnen werden über die Anlage Sonderausgaben folgende Aufwendungen erfasst: Kirchensteuer als Sonderausgabe Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) Berufsausbildungskosten Gezahlte Versorgungsleistungen aus Renten und Dauernden Lasten Unte...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / III. Ertragsteuerrechtliche Einordnung

Erfreulich ist, dass für Einkünfte im Zusammenhang mit Einheiten einer virtuellen Währung bzw. der ertragsteuerrechtlichen Einordnung die allgemeinen Grundsätze in R 15.7 Abs. 1 EStR zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Vermögensverwaltung gelten.[13] Zu beachten ist allerdings, dass der Handel mit Kryptowährungen ganz eigenen Anforderungen und einem eigenen Tempo ...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / c) Lending/Staking

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das BMF in seinem Schreiben die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG ablehnt, enthält das BMF-Schreiben v. 10.5.2022 im Hinblick auf das Lending bzw. keine Besonderheiten. Erträge aus der Überlassung von dem Betriebsvermögen zuzuordnenden Einheiten einer virtuellen Währung und von sonstigen Token stell...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 5. Praktische Konsequenzen für die Beurteilung von Klimaschutzmaßnahmen

BA-Abzug: Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Kompensation (z.B. Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Wäldern durch die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften) können betrieblich veranlasst und somit nach § 4 Abs. 4 EStG als BA abziehbar sein. Prüfkriterien: Hierüber ist unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden. Die dafür wese...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / IV. Körperschaftsteuerliche Besonderheiten (vGA) bei Zahlungen für Klimaschutzmaßnahmen

Begriff der vGA: Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschl...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 2. Anlage Unterhalt

Die Anlage Unterhalt wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Der Höchstbetrag der Ermäßigung nach § 33a Abs. 1 S. 1 EStG beträgt 9.744 EUR.mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Abgabefristen

Steuerlich Unberatene (bis 1.8.2022): Gemäß § 149 Abs. 2 S. 1 AO läuft die Abgabefrist für die ESt-Erklärung und für die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei steuerlich nicht beratenen Stpfl. bis 1.8.2022 . Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom KJ abweichenden Wirtschaftsjahr (WJ) ermitteln, endet die Fr...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam auszufüllen (s. Hinweis in Zeile 3). Wichtige Änderungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Zeilen 6-9 (Hinweistext für Handwerkerleistungen): Der Hinweistext zur Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt wurde angepa...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 2. Anlage Vorsorgeaufwand

Die Anlage Vorsorgeaufwand dient der Geltendmachung von Beiträgen zur Altersvorsorge, Beiträgen zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträgen zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträgen zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung, als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommenen Kranken- ...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 2. Betriebliche Veranlassung

Entscheidende Rolle: Neben dem Bereich der Aufwendungen, der regelmäßig als erfüllt anzusehen sein wird, spielt die "betriebliche Veranlassung" eine entscheidende Rolle bei der Prüfung des BA-Abzugs. Objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb und subjektiv zum Dienen bestimmt: BA sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb "veranlasst" sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Schon der hier ver...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 1. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis?

Bei den Zahlungen der Steuerpflichtigen an das die Klimaschutzmaßnahmen ausführende Unternehmen ist für die Frage der vGA insbesondere zu prüfen, ob eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen werden kann. Fremdvergleich: Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt dann vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die Vermögen...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 3. Gleichbehandlung der Unternehmensformen

Nach den gleichen zuvor geschilderten Grundsätzen würde bei einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen nicht abzugsfähiger Aufwand für die Lebensführung bzw. eine Entnahme anzunehmen sein. Zahlungen, die bei einem Personenunternehmen nicht unter § 4 Abs. 4 EStG fallen, begründen bei Kapitalgesellschaften regelmäßig eine vGA. Stellt eine CO2-Kompensation bei eine...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / V. "Mantelbogen" (Hauptvordruck EST 1A)

Zweiseitiger Mantelbogen: Die Hauptvordruck EST 1A (Mantelbogen) umfasst zwei Seiten. Im Hauptvordruck sind allgemeine Angaben, insb. personenbezogene Angaben, der Familienstand, die Ausübung von Veranlagungswahlrechten, die Bankverbindung oder die Unterschrift zu machen, ist der Antrag auf Festsetzung von Arbeitnehmersparzulage (Zeile 42) zu stellen oder sind Angaben zu Einkom...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam auszufüllen (s. Hinweis in Zeile 3). Wesentliche Änderungen haben sich aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v. 9.12.2020[15] ergeben. Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen gliedert sich in folgende Abschnitte: Behindert...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / 1. Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Betriebsvermögen

Für Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, sind insbesondere die Ausführungen zur Zugangsbewertung von Bedeutung. Die für die Blockerstellung sowie als Transaktionsgebühr zugeteilten Einheiten einer virtuellen Währung oder von sonstigen Token werden angeschafft (tauschähnlicher Vorgang).[25] Dabei entsprechen die Anschaffungskosten d...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / VI. Sonderausgaben

Die Angaben zu den Sonderausgaben sind auf mehreren Anlagen zu machen. Altersvorsorgebeiträge für zertifizierte Anlagen sind auf der Anlage AV, Altersvorsorgebeiträge werden auf der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst. Auf der Anlage Sonderausgaben werden übrige Sonderausgaben (z.B. KiSt, Spenden), welche nicht von den anderen Anlagen erfasst werden, berücksichtigt. Darüber hinau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.2.3 Freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr. 2 Alt. 1 EStG)

Rz. 94 Die Freiwilligkeit einer Zuwendung liegt nur dann vor, wenn der Leistende zu ihr weder aufgrund eines Gesetzes noch durch vertragliche Vereinbarung oder behördliche Auflage verpflichtet ist, wenn die Zuwendung vielmehr ausschließlich in seinen Willen gestellt ist. Eine sittliche Verpflichtung beseitigt nicht den Charakter der Freiwilligkeit.[1] Auch Leistungen aufgrun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.6 Gewährung der Altersvorsorgezulage nach Abschn. XI EStG

Rz. 19 Die Gewährung von Altersvorsorgezulage nach Abschn. XI. EStG umfasst zunächst das in §§ 90, 91 EStG vorgesehene Verfahren: Dabei ermittelt die zentrale Stelle zunächst den Zulageanspruch (§ 90 Abs. 1 EStG), veranlasst die Auszahlung (§ 90 Abs. 2 EStG), fordert ggf. – nach Überprüfung (§ 91EStG) – unberechtigt ausgezahlte Zulagen zurück (§ 90 Abs. 3 EStG) und setzt auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.4 Prüfung nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO, Erhebung des Verspätungsgeldes nach § 22a Abs. 5 EStG und Durchführung von Bußgeldverfahren nach § 50f EStG

Rz. 18 Die Prüfung nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO [1], die Erhebung des Verspätungsgelds nach § 22a Abs. 5 EStG und die Durchführung von Bußgeldverfahren nach § 50f EStG sind Mittel, um die Datenübermittlung nach § 22a Abs. 1 EStG sicherzustellen. Für die Datenübermittlung nach § 10 Abs. 2a und 4b EStG sowie § 10a Abs. 5 EStG ist die Erhebung von Verspätungsgeld und die Durchführu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.2.5 Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (§ 12 Nr. 2 Alt. 3 EStG)

Rz. 99 Der Begriff der Zuwendung deckt sich mit dem Tatbestandsmerkmal der Alt. 1 und 2 des § 12 Nr. 2 EStG (Rz. 86ff.). Steht der Leistung des Stpfl. an die unterhaltsberechtigte Person eine adäquate Gegenleistung gegenüber, fehlt es an einer die Abzugssperre auslösenden unentgeltlichen Zuwendung i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG, z. B. bei der Zahlung von Arbeitslohn im Rahmen eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.3 Daten nach § 22a Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nach § 22a EStG haben sämtliche in Abs. 1 näher bezeichneten Renten auszahlenden Stellen der zentralen Stelle per Datensatz Angaben zu gezahlten Renten personenbezogen zu übermitteln (Rentenbezugsmitteilung). Die zentrale Stelle leitet diese Informationen an die Länderfinanzverwaltungen weiter, damit diese bei der Einkommensteuerveranlagung die gezahlten Renten als Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.1 Bedeutung des § 12 Nr. 1 EStG

2.1.1.1 Objektives und subjektives Nettoprinzip Rz. 7 Die ESt berücksichtigt dadurch, dass sie auf das Einkommen als Bemessungsgrundlage abstellt, in besonderem Maß die wirtschaftliche und damit steuerliche Leistungsfähigkeit des Stpfl., und zwar die objektive Leistungsfähigkeit (Abstellen auf die Reineinkünfte, den Nettoertrag) und die subjektive Leistungsfähigkeit (Minderun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.1 Daten nach § 10 Abs. 2a, 2b und 4b EStG

Rz. 14 Die nach § 10 Abs. 2a, 2b EStG zu übermittelnden Daten werden benötigt, um bei Durchführung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 EStG die in § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG bezeichneten Vorsorgeaufwendungen zutreffend berücksichtigen zu können. Sonderausgaben – wie die genannten Vorsorgeaufwendungen – wirken sich nicht unwesentlich auf die Höhe des zu versteuernden Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.2 Daten nach § 10a Abs. 5 EStG

Rz. 16 Die nach § 10a Abs. 5 EStG zu übermittelnden Daten werden benötigt, um bei Durchführung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG die Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigen zu können; einer Einwilligung des Stpfl. in die Datenübermittlung bedarf es nicht.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.2.4 Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr. 2 Alt. 2 EStG)

Rz. 96 Die Bestimmung ist eingefügt worden durch das EStRG v. 5.8.1974 (BGBl I 1974, 1769; BStBl I 1974, 530; Rz. 3). Die Gesetzesänderung schloss die Lücke, die bisher zwischen den "freiwilligen Zuwendungen" und den "Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen" bestand. Bis 1974 war es möglich, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, der (als schuld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.2 Ausblick und Lösungsmodell zu § 12 Nr. 1 S. 2 EStG

2.2.2.1 Repräsentationsaufwand Rz. 55 Die im Einzelnen differenzierten Lösungsvorschläge zur Auslegung und Anwendung des § 12 Nr. 1 S. 2 EStG lassen sich in etwa wie folgt charakterisieren: Einigkeit besteht darin, dass Lebensführungskosten, die im Grundsatz jeden Stpfl. treffen, wie Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Freizeit, Hobby, nach der geltenden Systematik ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG)

2.1 Allgemeines 2.1.1 Bedeutung des § 12 Nr. 1 EStG 2.1.1.1 Objektives und subjektives Nettoprinzip Rz. 7 Die ESt berücksichtigt dadurch, dass sie auf das Einkommen als Bemessungsgrundlage abstellt, in besonderem Maß die wirtschaftliche und damit steuerliche Leistungsfähigkeit des Stpfl., und zwar die objektive Leistungsfähigkeit (Abstellen auf die Reineinkünfte, den Nettoertra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 113b Die ab 2007 anwendbare Vorschrift des § 4 Abs. 5b EStG, wonach ein Betriebsausgabenabzug bei der GewSt nicht möglich ist, überschneidet sich im Anwendungsbereich nicht mit der Nr. 3, da Realsteuern nicht unter die Nr. 3 fallen. KiSt ist gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG entsprechend dem Einleitungssatz als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, obwohl es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Gesetzliche Regelung

Rz. 1 § 12 Nr. 1 EStG blieb seit dem EStG 1934 unverändert. Rz. 2 § 12 Nr. 2 EStG wurde durch das StÄndG 1958 v. 18.7.1958[1] ergänzt. Nach der Änderung der Rspr. zur Ehegattenbesteuerung und Behandlung der Ehegatten – auch bei Zusammenveranlagung – als einzelne selbstständige Stpfl. musste § 12 Nr. 2 EStG – ohne sachliche Änderung – dahin gehend ausgeweitet werden, dass auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.3.4 Zurechnung von Aufwendungen

Rz. 108 Welche Aufwendungen der Einkunftserzielende von den stpfl. Einnahmen abziehen kann, ergibt sich ebenfalls nicht aus § 12 Nr. 2 EStG, sondern z. B. für Betriebsausgaben aus § 4 Abs. 4 EStG, für Werbungskosten aus § 9 Abs. 1 EStG und für Lebensführungskosten bzw. gemischte Aufwendungen aus § 12 Nr. 1 EStG (Rz. 12). Entscheidend ist lediglich, ob die Tatbestandsmerkmale...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.3.5 Besteuerung beim Leistungsempfänger

Rz. 109 Als Einkommensverwendungsvorschrift[1] betrifft § 12 Nr. 2 lediglich die Ausgabenseite. Daraus ergibt sich für die Erfassung der Leistungen auf der Empfängerseite nichts. Ein Grundsatz, wonach die Abziehbarkeit einer Ausgabe beim Leistenden die steuerliche Erfassung beim Empfänger zur Folge hat und umgekehrt (sog. Korrespondenzprinzip), ist nicht allgemein anzuerkenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5 Nichtabziehbare Steuern (§ 12 Nr. 3 EStG)

5.1 Allgemeines Rz. 112 § 12 Nr. 3 EStG verbietet den Abzug der Steuern vom Einkommen und sonstiger Personensteuern sowie der USt für Umsätze, die Entnahmen sind, und die Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG oder des § 4 Abs. 5 Nr. 1–5, 7 oder Abs. 7 EStG gilt; zur Gesetzesentwicklung vgl. Rz. 4. Die Regelung normiert ein Abzugsverbo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.3 Von § 12 Nr. 2 EStG nicht erfasste Sachverhalte

4.3.1 Wiederkehrende Versorgungsleistungen Rz. 103 § 12 Nr. 2 EStG ist weder auf wiederkehrende Versorgungsleistungen noch auf wiederkehrende Veräußerungsleistungen anzuwenden. Diese Leistungen sind strikt von den Unterhaltsleistungen zu trennen. Zu Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung s. Rz. 92ff. 4.3.2 Zurechnung von Einkünften Rz. 104 Nach der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6 Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren (§ 12 Nr. 4 EStG)

6.1 Rechtsentwicklung 6.1.1 Rechtslage vor dem Änderungsgesetz v. 25.7.1984 Rz. 128 § 12 Nr. 4 EStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (sog. Geldbußengesetz)[1] an die vorangegangenen Regelungen des § 12 EStG angefügt und gilt seither unverändert. Bis dahin galten im Wesentlichen folgende Grundsätze: Geldstrafen und Geldbußen waren weder als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.1 Allgemeines/Entstehungsgeschichte

Rz. 81 Aus der Entstehungsgeschichte (Rz. 2ff.) des § 12 Nr. 2 EStG ergibt sich, dass die Vorschrift in neuerer Zeit im Wesentlichen die folgenden Änderungen erfahren hat: Das EStRG 1975 schloss ab 1975 neben "freiwilligen Zuwendungen" auch "Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht" vom Abzug aus mit der Folge, dass sämtliche freiwilligen Unterhaltslei...mehr