Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Vergütungsoptimierung durch... / 5.4 Vermögensbeteiligung

Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer am Kapital des eigenen Unternehmens beteiligen. Dieser geldwerte Vorteil ist bis zu 2.000 EUR jährlich (bis 31.12.2023: 1.440 EUR) steuerfrei, wenn die Möglichkeit allen Beschäftigten offensteht.[1] Auch diese Beträge können durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Sozialversicherungsrechtlich kann nicht ohne Weiteres Beitragsfreiheit...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.4 Keine schädliche Verwendung bei Riester-Förderung

Zuwendungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Riester-Förderung profitieren.[1] Ein Wechsel des externen Versorgungsträgers (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) bei Beendigung des Dienstverhältnisses[2] stellt keine schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen i. S. d. "Riester-Förd...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.12 Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es ein steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener ("BAV-Förderbetrag"). Gefördert werden Beiträge von mindestens 240 EUR im Kalenderjahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 % des gesamten zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, also mindestens 72 EUR. Er wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführend...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 4.5 Mitteilungspflichten

Der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse sind verpflichtet, dem Pensionsfonds mitzuteilen, dass sie steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 66 EStG erbringen. Die Mitteilungspflicht kann durch einen Auftragnehmer wahrgenommen werden.[1] Der Pensionsfonds erstellt auf Basis dieser Mitteilung Bescheinigungen über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen für die Einkommensteue...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 4.3 Past- und Future-Service

Die Steuerbefreiung gilt bei einer entgeltlichen Übertragung von Versorgungsanwartschaften aktiver Beschäftigter nur für Versorgungsanwartschaften, die bis zum Zeitpunkt der Übertragung bereits erdient waren (sog. "Past-Service"). Verpflichtungen für künftige Rentenanpassungen, die noch nicht fest zugesagt sind, können nicht steuerfrei auf einen Pensionsfonds übertragen werd...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Die betriebliche Altersversorgung ist für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers verpflichtend nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zu schützen. Träger der Insolvenzsicherung, der bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers für dessen Verpflichtung einsteht, ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.7 Pauschalbesteuerte Übereignung von PC, Smartphone & Co.

Eine Pauschalierung mit 25 % ist zulässig, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Datenverarbeitungsgeräte unentgeltlich oder verbilligt übereignet; das gilt auch für Zubehör, wie Monitor oder Drucker, und für die Internetgebühren. Neben dem PC gelten auch Notebooks, Netbooks und Tablets als Datenverarbeitungsgeräte im Sinne ...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.1 Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wird der Arbeitslohn zugunsten einer wertgleichen Pensionszusage herabgesetzt, fließt dem Mitarbeiter insoweit während seiner aktiven Arbeitszeit steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht zu. Durch eine solche Verlagerung des Lohnsteuerabzugs in die Zeit des Ruhestands (nachgelagerte Besteuerung) kann eine Steuerstundung eintreten. Arbeitsrechtlich liegt eine durch Gehaltsumwandlu...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.3 Übertragung der Versorgungszusage

In den Fällen, in denen der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen Anwartschaft nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG und § 4 Abs. 3 BetrAVG übertragen wird, übernimmt der neue Arbeitgeber das angesammelte Versorgungskapital vom bisherigen Arbeitgeber und erteilt eine neue wertgleiche Versorgungszusage. Der Übertragungswert ist gesetzlich festgelegt[1] und bleibt steuerfrei [2], wenn d...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / Zusammenfassung

Überblick Die betriebliche Altersversorgung ist bei Insolvenz des Arbeitgebers gesetzlich über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Die Ansprüche der Arbeitnehmer gehen nicht verloren. Ergänzend können durch privatrechtliche Maßnahmen die Rechte der Arbeitnehmer über den gesetzlichen Insolvenzschutz hinaus geschützt werden. Der Insolvenzschutz der betrieblichen Alters...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 5 Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf eine Pensionsgesellschaft

Konzerne gehen teilweise dazu über, die aus Direktzusagen resultierenden Pensionsverpflichtungen der einzelnen Konzerngesellschaften ohne inhaltliche Änderung der Zusagen in konzerneigenen Pensionsgesellschaften zu bündeln. Bei aktiven Arbeitnehmern wird die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen durch einen Schuldbeitritt [1] bewirkt, was zur Folge hat, dass die Pensionsges...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.6 Weiterbildungsleistungen

Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind gesetzlich steuerbefreit.[1] Die Steuerbefreiung gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen (z. B. Sprachkurse oder Computerkurse, die nicht arbeitsplatzbezogen sind). Die Weiterbildung darf aber keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben, w...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.8 Werbefläche auf Pkw

Häufig war in Vergütungsoptimierungsmodellen auch der Abschluss eines Mietvertrags für eine Werbefläche auf Pkw der Arbeitnehmer enthalten. Bei den Vergütungen für Werbeaufdrucke auf Fahrzeugen sollte es sich um sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG handeln. Diese bleiben bis zu 256 EUR jährlich steuerfrei. Die Vereinbarung zur Werbung auf dem Fahrzeug des Arbeitnehmers wi...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.10 Pauschalbesteuerter Fahrtkostenzuschuss

Der Arbeitgeber kann Fahrtkostenzuschüsse zu den Aufwendungen der Mitarbeiter für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung ist, dass die Leistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinzukommen. Maßgeblich für die Höhe des pauschalierbaren Betrags sind die tatsächlichen Aufwendungen des Mitarbeiters, der Zuschuss d...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestimmter Leistungen der betrieblichen Altersversorgung übernehmen die Arbeitgeber die dafür zu entrichtenden Beiträge. Diese Beiträge sind nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei und gehören damit nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.8 Pauschalbesteuerte "Wallbox"

Die Lohnsteuer kann auch mit 25 % pauschaliert werden, wenn der Arbeitgeber Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt eine Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge übereignet (sog. Wallbox). Das Gleiche gilt für Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwe...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 5.2 Werkzeuggeld

Pauschale Entschädigungen für die betriebliche Nutzung eigener Werkzeuge des Arbeitnehmers sind steuerfrei, soweit sie die offensichtlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht übersteigen.[1] Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen pauschalen Betrag oder die tatsächlichen Beträge für beruflich eingesetztes Werkzeug, ist dieses auch dann steuerfrei, wenn die Beträge...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern die Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz häufig über die gesetzlich eingerichtete Insolvenzsicherung hinaus zusätzlich privatrechtlich ab. Diese privatrechtliche Absicherung erfolgt z. B. über das Modell der doppelseitigen Treuhand (sog. Contractual Trust Agreement – CTA-Modelle). Im Rahmen einer V...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.1 Portabilität nach dem Betriebsrentengesetz

Die Mitnahme von gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist im Betriebsrentengesetz [1] geregelt (Portabilität). Neben der einvernehmlichen Übernahme bzw. Übertragung zwischen dem Arbeitnehmer, dem alten sowie dem neuen Arbeitgeber[2] kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung der Anwartschaft auf...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Wechsel von internen zu externen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung aus dem Bereich der internen Durchführungswege (Pensions-/Direktzusage bzw. Unterstützungskasse) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds bzw. Direktversicherung) gehört ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag grundsätzlich zum Arbeitsentgelt. Dabei wird der Ablösebetrag ...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.4 Steuerfreie Betreuungsleistungen

Zur Schaffung von familienfreundlicheren Arbeitsbedingungen ist die kurzfristige, aus beruflichen Gründen notwendige Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr und pflegebedürftiger Angehöriger bis zu 600 EUR im Kalenderjahr steuerfrei.[1] Begünstigt sind Arbeitgeberleistungen für eine zusätzliche, außergewöhnliche Betreuung – also eine Betreuung außerhalb der regelmäßig ü...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2.2.1 Lohnsteuerrechtliche Voraussetzungen

Gehaltsumwandlungen (Lohnoptimierungsmodelle) führen nur dann zu geringeren Steuer- und ggf. Beitragsbelastungen, wenn die Steuerfreiheit oder Lohnsteuerpauschalierung der umgewandelten Vergütungsbestandteile nicht daran geknüpft ist, dass sie zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn erbracht werden. Insbesondere Rückfallklauseln sind in diesen Fällen schädlich. Nach langjähri...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.7 Wohnungsüberlassung

Vorteile, die der Arbeitgeber Mitarbeitern aufgrund des Dienstverhältnisses in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum gewährt, stellen grundsätzlich einen steuerpflichtigen Sachbezug dar. Durch eine teilweise Steuerbefreiung ergibt sich jedoch faktisch ein Bewertungsabschlag bei Mitarbeiterwohnungen i. H. v. 1/3 des ortsüblichen Mietwerts: Der ...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.9 Pauschalbesteuerte Übereignung von (Elektro-)Fahrrädern

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von betrieblichen Fahrrädern an den Arbeitnehmer pauschal mit 25 % Lohnsteuer zu besteuern.[1] Die Pauschalierungsmöglichkeit gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für Fahrräder. Nicht einbezogen werden Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.1 Privatnutzung von Computer, Tablet und Handy

Steuerfrei bleiben die Vorteile aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör. Ebenso die geldwerten Vorteile aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen.[...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 4.6 Pauschalbesteuerte Erholungsbeihilfen

Die Umwandlung von Arbeitslohn zugunsten pauschalbesteuerter Erholungsbeihilfen ist zulässig. Dabei muss der Urlaub in zeitlichem Zusammenhang mit der Zahlung angetreten werden (innerhalb von 3 Monaten vor oder nach Auszahlung). Für derartige Beihilfen ist eine Pauschalierung mit 25 % und Sozialversicherungsfreiheit zulässig, wenn folgende Freigrenzen im Kalenderjahr nicht üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.3 Berufskleidung und Reinigungskosten

Auch Aufwandsersatz für typische Berufskleidung (z. B. mit Logo des Arbeitgebers) durch den Arbeitgeber ist steuerfrei. Dies gilt selbst dann, wenn die Beträge im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden.[1] Die Übernahme von pauschalen Beträgen für Reinigungskosten ist nur dann steuerfrei möglich, wenn es sich um vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung handelt. Sozialve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 4.5 Steuerfreie Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, bleiben steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für "normale" Fahrräder. Ist ein Elektrofahrrad jedoch verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen (Elektrofahrräder, deren Motor auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 2.4 Umwandlung durch Änderung des Arbeitsvertrags

Sofern beim Auslaufen befristeter Arbeitsverträge in neuen Arbeitsverträgen entsprechende Regelungen getroffen werden, ist das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" grundsätzlich erfüllt, wenn und soweit keine Rückfallklauseln vereinbart werden. Werden hingegen unbefristete Arbeitsverträge geändert bzw. Änderungskündigungen ausgesprochen, ist da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.2 Übernahme der Versorgungszusage

Im Fall der Übernahme der Versorgungszusage nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG liegt lediglich ein Schuldnerwechsel vor. Die Zusage wird vom neuen Arbeitgeber unverändert übernommen und weitergeführt. Der Vorgang bleibt ohne lohnsteuerliche Folgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung sowohl beim alten als auch beim neuen Arbeitgeber über einen Pension...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 4.2 Steuerfreier Kindergartenzuschuss

Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kindergartenbeiträgen für nicht schulpflichtige Kinder eines Arbeitnehmers sind steuerfrei[1], soweit diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt werden.[2] Sie können auch unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen geleistet werden.[3] Gleichgültig ist, ob die Unterbringung und Betreuung in betrieblichen oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.2 Restaurantschecks

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern unter Abänderung des Arbeitsvertrags durch Entgeltumwandlung anstelle des bisherigen Barlohns arbeitstägliche Essensschecks zuwenden. Die Schecks müssen nicht zusätzlich zum eigentlich geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben werden. Achtung Abweichende Regelung in der Sozialversicherung In der Sozialversicherung ist jedoch zu beachten, dass eine U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Übertragung von Versor... / 1.6 Steuerbefreiung bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs, die nicht unter das Betriebsrentengesetz fallen, können von der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 55 EStG profitieren. Zu einem steuerpflichtigen Zufluss von Arbeitslohn kommt es aber, wenn eine gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage abgelöst wird, bei der auf Verlangen des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 8 Anrufungsauskunft

Vor dem endgültigen Abschluss geänderter Verträge sollten die Änderungsverträge, alle zugehörigen Begleitunterlagen und eine Stellungnahme zu den erwarteten steuerlichen Folgen dem Finanzamt im Wege einer Anrufungsauskunft vorgelegt werden.[1] Das Finanzamt erhält im Vorfeld die Möglichkeit, die steuerliche Behandlung durch den Arbeitgeber zu bestätigen oder aber auf evtl. u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug / 3.2.1 Leistung für Zwecke des Unternehmens

Der Unternehmer kann die Vorsteuer nur dann abziehen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Ist die Leistung nicht für das Unter­nehmen, sondern für den Privatbereich ausgeführt worden, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Praxis-Beispiel Kein Vorsteuerabzug für private Garage Der Freiberufler F hat zwei Garagen steuerpflichtig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 1 Einführung

Es gibt keine gesetzliche bzw. gefestigte arbeits- bzw. zivilrechtliche Definition für den Begriff der zusätzlichen Zahlung. In Arbeitsverträgen werden häufig Vergütungsbestandteile als zusätzlich bezeichnet, die neben dem Grundgehalt gewährt werden. Hierbei kann in der Praxis eine Vielzahl von Vergütungsbestandteilen gemeint sein, z. B. Jahressonderzahlungen, Bonuszahlungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 4 Vergütungsbestandteile mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Zu den Vergütungsbestandteilen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu erbringen sind, gehören z. B. [1]: steuerfreie Jobtickets [2], steuerfreie Kindergartenzuschüsse für nicht schulpflichtige Kinder[3], steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsvorsorge [4], steuerfreie Vorteile für die Überlassung von Dienstfahrrädern inklusive Pedelecs[5], pauschal zu versteuernde Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 2 Formulierung im Arbeitsvertrag

Sofern steuerbegünstigte Vergütungsbestandteile [1] ausgezahlt werden sollen, ist es sinnvoll, in den Arbeitsvertrag entsprechende Formulierungen aufzunehmen bzw. eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag vorzunehmen. Von einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung ist nach § 8 Abs. 4 Satz 2 EStG aber auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / Zusammenfassung

Begriff Zahlreiche Steuerbefreiungen und Pauschalierungsvorschriften setzen voraus, dass der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen gewährt. Lange streitig war die Frage, ob dieses Kriterium auch bei vorheriger Entgeltumwandlung erfüllbar sein kann. Die Rechtsprechung hatte entsprechende Modelle im Grundsatz anerkannt. Eine gesetzliche Definition der Zusätzlichkeitsvoraussetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 3 BSG Rechtsprechung zur Zusätzlichkeit

Ein Urteil des Bundessozialgerichts steht der früheren Auffassung der Sozialversicherungsträger entgegen. Danach begründet allein bereits ein arbeitsrechtlich wirksamer Verzicht auf Arbeitsentgelt die Zusätzlichkeit der daraus resultierenden Arbeitgeberleistung.[1] Arbeitgeberleistungen werden nicht zusätzlich gewährt, wenn sie einen teilweisen Ersatz für den vorherigen Entg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 2 Kriterien der Zusätzlichkeit

Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung von Dritten erbrachte Leistungen (Sachbezüge oder Zuschüsse) für eine Beschäftigung, werden nur dann zusätzlich zum ohnehin erbrachten Arbeitslohn erbracht, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet wird, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt wird, die verwendungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2 Übersicht über § 4h EStG

Rz. 47 § 8a KStG schließt an § 4h EStG an und enthält lediglich Sonderregelungen für Körperschaften. § 4h KStG wird im Folgenden nicht kommentiert; vielmehr wird auf Frotscher, G., in Frotscher/Geurts, EStG, Kommentierung zu § 4h EStG verwiesen. Rz. 48 § 4h Abs. 1 EStG beschränkt die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwandes eines Betriebs auf den Zinsertrag, darüber hinaus auf das v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.2 Kleinbetragsgrenze (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG)

Rz. 137 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo aus Zinsaufwendungen und -erträgen, also der Nettozinsaufwand, für den jeweiligen Betrieb weniger als 3 Mio. EUR beträgt.[1] Einen Ausschluss der Kleinbetragsregelung bei schädlicher Gesellschafter-Fremdfinanzierung enthält die Vorschrift nicht. Rz. 138 Durch Gesetz v. 16.7.2009...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.1 Übersicht über die Regelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (bis Vz 2023)

Rz. 145 Nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG war die Regelung über die Zinsschranke nicht anwendbar, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilig zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 wird nicht mehr auf eine Konzernangehörigkeit abgestellt, sondern auf Beziehungen zu nahestehenden Personen. Die folgenden Ausführungen zum Begriff des Konzerns sind aber noch für § 8a Abs. 3 KStG a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Das "maßgebliche Einkommen" ist ein eigenständiger Begriff, der nur im Rahmen des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 28 § 8a KStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und zu § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik der § 4h EStG, § 8a KStG, die Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnen. Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht

Rz. 14 Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG differenziert nicht nach inl. oder ausl. Betrieben, nach inl. oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen ist....mehr