Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 2.2 Wesentliche übermittelte Inhalte

Rz. 4 Inhaltlich handelt es sich bei den von den zuständigen Stellen übermittelten Daten um solche, die den zuständigen Stellen ohnehin vorliegen: So wird der Status der Zugehörigkeit des Zulageberechtigten zu einer in § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG genannten Personengruppe mitgeteilt (§ 7 Abs. 2 S. 1 AltvDV). Weiterhin teilen sie der Zentralen Stelle (§ 81 EStG) die Daten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 2 Zweck

Rz. 2 Der Zweck der Vorschrift besteht darin, den zu wählenden Rechtsweg bei Streitigkeiten über Verwaltungsakte zu bestimmen, die von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassen worden sind.[1] Ob es einer entsprechenden Regelung bedurfte oder ob sie lediglich deklaratorischen Charakter hat, kann m. E. dahinstehen, da nach h. M. der Finanzrechtsw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.3 Vorverfahren

Rz. 11 Vor dem Beschreiten des Finanzrechtswegs nach § 98 EStG ist zu beachten, dass nach § 44 Abs. 1 FGO ein außergerichtliches Vorverfahren durchzuführen ist, da aufgrund des Verweises in § 96 Abs. 1 EStG auf die Abgabenordnung der Einspruch gegen Verwaltungsakte der zentralen Stelle gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft ist. Ein Ausschluss des Einspruchs nach § 348 Nr. 3 AO...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.2 Empfänger von Amtsbezügen

Rz. 8 Empfänger von Amtsbezügen erhalten Zahlungen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses, z. B. Regierungsmitglieder, parlamentarische Staatssekretäre; nicht jedoch Abgeordnete. Zuständige Stelle ist die die Amtsbezüge anordnende Stelle (§ 81a S. 1 Nr. 2 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4 Zuständigkeiten im Einzelnen

Rz. 6 Umfassende Abgrenzungen, welche Personen welcher der in § 81a EStG genannten Stellen zuzuordnen sind, regelt die Finanzverwaltung.[1] 4.1 Empfänger von Besoldung Rz. 7 Für Empfänger von Besoldung (aktive, d. h. ernannte Beamte, Richter, Soldaten, nicht jedoch Ehrenbeamte und ehrenamtliche Richter) sind die jeweiligen Besoldungsstellen zuständig (§ 81a S. 1 Nr. 1 EStG). 4....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.1 Empfänger von Besoldung

Rz. 7 Für Empfänger von Besoldung (aktive, d. h. ernannte Beamte, Richter, Soldaten, nicht jedoch Ehrenbeamte und ehrenamtliche Richter) sind die jeweiligen Besoldungsstellen zuständig (§ 81a S. 1 Nr. 1 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81a Zuständige Stelle

1 Regelungszweck Rz. 1 Bei § 81a EStG handelt es sich um eine Legaldefinition des Begriffs "zuständige Stelle", der auch in §§ 10a, 90, 91 und 99 EStG sowie in §§ 5, 7 und 9 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV) [1] verwendet wird.[2] Danach bestimmt sich die jeweils zuständige Stelle spiegelbildlich zu der Zugehörigkeit des Zulageberechtigten zu einer der in § 10a A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 1 Inhalt der Norm

Rz. 1 Die Vorschrift eröffnet für die aufgrund des Abschn. XI EStG ergehenden Verwaltungsakte ausdrücklich den Finanzrechtsweg.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98 Rechtsweg

1 Inhalt der Norm Rz. 1 Die Vorschrift eröffnet für die aufgrund des Abschn. XI EStG ergehenden Verwaltungsakte ausdrücklich den Finanzrechtsweg. 2 Zweck Rz. 2 Der Zweck der Vorschrift besteht darin, den zu wählenden Rechtsweg bei Streitigkeiten über Verwaltungsakte zu bestimmen, die von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassen worden sind.[1] Ob ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 2 Aufgaben der zuständigen Stellen

Rz. 2 Die zuständigen Stellen teilen der Zentralen Stelle (§ 81 EStG) gem. § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 a. E. EStG die für die Gewährung von Altersvorsorgezulage anspruchsrelevanten Informationen mit. Sie bilden damit das Pendant zu den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, die die entsprechenden Daten für die Gruppe der in der inländischen Rentenversicherung Pflichtver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 8 Örtlich zuständig für die von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassenen Verwaltungsakte ist gem. § 38 FGO ausschließlich das FG Berlin-Brandenburg. Dies folgt aus § 81 EStG, nach dem die zentrale Stelle die Deutsche Rentenversicherung Bund ist, die ihren Sitz in Berlin hat. § 38 Abs. 2 FGO ist nicht anwendbar, da weder das BZSt, dem die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.4 Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

Rz. 10 Grundsätzlich gehören beurlaubte Beamte, Richter und Soldaten nicht zum Kreis der begünstigten Personengruppen; anderes gilt nur in hier gemeinten Sonderfällen nach Privatisierung öffentlicher Aufgaben.[1] Zuständige Stelle ist der zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtete Arbeitgeber (§ 81a S. 1 Nr. 4 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 3 Tatbestand

3.1 Verwaltungsakt Rz. 3 Nach dem Wortlaut von § 98 EStG setzt die Eröffnung des Finanzrechtswegs aufgrund des XI. Abschnitts ergangene oder noch zu ergehende Verwaltungsakte voraus. Bei den verschiedenen im XI. Abschn. EStG festgelegten Handlungen der zentralen Stelle (§ 81 EStG) handelt es sich regelmäßig um Verwaltungsakte. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung des Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.2 Revision

Rz. 10 Für Revisionen nach § 36 Nr. 1 FGO gegen Urteile des FG Berlin-Brandenburg ist nach dem für das Jahr 2022 geltenden Geschäftsverteilungsplan des BFH für Sonderausgaben nach § 10 EStG und Altersvorsorge und Altersvorsorgezulage gem. §§ 10a, 79 bis 99 EStG der X. Senat zuständig. [1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 2.1 Voraussetzung Einwilligungserklärung

Rz. 3 Voraussetzung für die Übermittlung von Daten an die zentrale Stelle (§ 81 EStG) durch die zuständigen Stellen ist nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG die Erklärung einer entsprechenden Einwilligung des Zulageberechtigten gegenüber der zuständigen Stelle.[1] Bei Wechsel des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses muss der Zulageberechtigte auch gegenüber seinem neuen D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4 Eröffnung des Finanzrechtswegs

Rz. 7 Die Eröffnung des Finanzrechtswegs führt für einen etwaigen Rechtsstreit zur sachlichen Zuständigkeit des FG. 4.1 Örtliche Zuständigkeit Rz. 8 Örtlich zuständig für die von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassenen Verwaltungsakte ist gem. § 38 FGO ausschließlich das FG Berlin-Brandenburg. Dies folgt aus § 81 EStG, nach dem die zentrale St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 3 Technische Umsetzung

Rz. 5 Auf die zuständigen Stellen wird in der AltvDV im Rahmen der technischen Art und Weise der Übermittlung von Daten durch die zuständigen Stellen Bezug genommen. So regelt die AltvDV insbesondere das technische Übermittlungsformat (§ 1 AltvDV), die Identifikation der am Verfahren Beteiligten (§ 5 AltvDV) sowie besondere Mitteilungspflichten der zuständigen Stellen (§ 7 A...mehr

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Anforderungen an die Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nach Scheidung

Leitsatz Eine die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt nicht vor, wenn der Immobilieneigentümer die Immobilie aufgrund einer Scheidungsfolgevereinbarung seiner ehemaligen Ehefrau und den gemeinsamen Kindern überlässt. Sachverhalt Streitig war, ob eine zu eigenen Wohnzwecken erfolgte Nutzung im Sinne des § 23 Ab...mehr

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Berechnung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG bei Einnahmenüberschussrechner

Leitsatz 1. Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinn­ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen. 2. Überentnahmen sind bei Einnahmenüberschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalko...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 1. Lohnsteuerliche %-Methoden

Im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die in der Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken einen tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) sieht, bilden – wie unter Punkt IV. 3c dargestellt – die Gesamtausgaben des Arbeitgebers einschließlich der Ausgaben, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist, die gesetzlich normierte Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 2 Satz 2 i.V...mehr

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Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Wird für eine offene Gewinnausschüttung gemäß § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG eine bescheinigte Einlagenrückgewähr in Höhe von 0 € fingiert, überlagert die Fiktion bereits im Ausschüttungszeitpunkt den Umstand, dass nach der Verwendungsrechnung des § 27 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 KStG kein ausschüttbarer Gewinn verwendet wird. 2. Greift die Fiktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG, ...mehr

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Kostendeckelung der Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Kfz bei Leasingsonderzahlung

Leitsatz Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rz. 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wi...mehr

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Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

Kommentar Das BMF hat zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zum Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung bezogen. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Das BMF hat zu verschiedenen Rechtsfragen rund um die Übertragung und Überführung von landwirtschaftlichem Vermögen ...mehr

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Besteuerung von Erträgen aus einem Investmentfonds bei steuerbefreiten öffentlich-rechtlichen Versorgungswerken

Leitsatz Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG e...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. Lohnsteuerliche Fahrtenbuchregelung

Neben der auf lohnsteuerlichen Werten basierenden Vereinfachungsregelung in Abschn. 15.23 Abs. 11 Nr. 1 UStAE sieht die Finanzverwaltung im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die die Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken als tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) qualifiziert, die Option vor, die lohnsteuerliche Fahrtenbuchreglung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 i.V....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / (1) Keine Verteilung auf die ersten fünf Kalenderjahre nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 15a Abs. 1 UStG, sondern auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Auf die Frage, auf welchen Zeitraum die Erwerbs- oder Herstellungskosten eines Dienstwagens bei der Ermittlung des Ausgabenbetrags zu verteilen sind, ist der EuGH[5] schon im Jahr 1996 in der Rechtssache Enkler im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe eingegangen. Dabei hat er in Rz. 26 des Urteils die Sichtweise vertreten, dass sie auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ...mehr

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Kindergeldanspruch: Wegfall der Arbeitsuchendmeldung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG

Leitsatz Der Wegfall der Wirkung einer Meldung als Arbeitsuchender im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt nicht die wirksame Bekanntgabe einer Einstellungsverfügung voraus. Fehlt es an einer wirksam bekanntgegebenen Einstellungsverfügung, hängt der Fortbestand der Meldung als Arbeitsuchender davon ab, ob das arbeitsuchende Kind eine Pflichtverletzung begangen hat, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 3 EStG; § 1a EStG)

I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von Familienangehörigen im EU-/EWR-Bereich (§ 1a Abs 1 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Vergünstigungen gewährt, mit denen die persönlichen und familiären Verhältnisse des Stpfl berücksichtigt werden (> Rz 32 ff). Für diese Regelung kommt ein Stpfl in Betracht, wenn er Angehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der > Europäische Union Rz 1 oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besonderheiten für Arbeitnehmer mit öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis (§ 1a Abs 2 EStG)

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 In den Fällen des umständlich formulierten § 1a Abs 2 EStG wird aus Gründen der Gleichbehandlung (> Gleichheitssatz) auch der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte eines unbeschränkt Stpfl auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, damit die Vorschriften über die > Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG) angewendet werden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Deutsche Beschäftigte öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber mit ihren Angehörigen im Ausland (§ 1 Abs 2 EStG)

Rz. 8 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 § 1 Abs 2 EStG regelt vor allem – aber nicht nur (> Rz 18, > Rz 51) – die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ins > Ausland Rz 1 entsandter deutscher Beschäftigter mit diplomatischem oder konsularischem Status und der in Mitgliedstaaten der > NATO stationierten Angehörigen der > Bundeswehr . In die unbeschränkte Steuerpflicht einbezogen werde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 2. Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG

Rz. 5 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sachbezüge im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ein Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer anstelle des Sachbezugs auch eine Geldleistung verlangen kann, selbst wenn der Arbeitgeber die Sache zuwendet (BFH-Urteil vom 4. Juli 2018, a. a. O., Rn. 16)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewertung nach § 8 Abs 3 EStG bei Kreditunternehmen

Rz. 45 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Gewährung von Darlehen in unterschiedlicher Form wie zB Hypothekendarlehen, Bauzwischenkredite, Anschaffungsdarlehen, Kontokorrentkredite sowie Überziehungskredite gehört zu den Dienstleistungen iSd § 8 Abs 3 Satz 1 EStG (BFH 175, 567 = BStBl 1995 II, 338). Bei ihnen ist der geldwerte Vorteil aus der Zinsverbilligung grundsätzlich nach §...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Grundsätze (§ 1 Abs 1–3 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Man unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG) grenzt den vom EStG erfassten Personenkreis ab, während die sachliche Steuerpflicht (§ 2 EStG) eine Bemessungsgrundlage (BMG) voraussetzt, nämlich ein zu versteuerndes > Einkommen. Persönlich einkommensteuerpflichtig (lohnsteuerpflic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften (§ 19 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG)

Rz. 25/1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Dazu gehören das Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld; Bezüge der Beamten im einstweiligen Ruhestand, auch soweit sie nach § 4 Abs 1 BBesG für den Monat der Zurruhesetzung und die folgenden drei Monate (Übergangszeit) zustehen; Unterhaltsbeiträge nach §§ 15, 26, 69 BeamtVG oder entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften (> R 19.8 Abs 1 N...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Bewertung nach § 8 Abs 2 EStG

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Zinsvorteil ist ein Sachbezug (> Rz 19). Zur Bemessung seines Werts ist der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort – kurz: Vergleichszins – zu ermitteln (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; > R 8.1 Abs 2 LStR). Bei mehreren Darlehen eines ArbN ist dieser für jedes einzelne Darlehen zu ermitteln (BFH 213, 484 = BStBl 2006 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (§ 1 Abs 1 EStG)

Rz. 5 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die im > Inland (§ 1 Abs 1 Satz 2 EStG) einen > Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Dabei kommt es weder auf die Staatsangehörigkeit an noch auf das Vorhandensein einer > Bemessungsgrundlage. Beispiel 1: Der ArbN A wohnt in Bielefeld. Weil A (s)einen Wohn...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 5. Anwendung der 50 EUR-Freigrenze im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG bei Unfallversicherungen und betrieblicher Altersversorgung

Rz. 29 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bei pauschalierungsfähigen Beiträgen für eine Unfallversicherung der Arbeitnehmer im Sinne des § 40b Absatz 3 EStG scheidet die Anwendung der 50 EUR-Freigrenze (bis 31. Dezember 2021 44 EUR-Freigrenze) aus (BFH-Urteil vom 26. November 2002, BStBl 2003 II Seite 492). Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung führen laufende Beiträge und Zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Sachbezüge / 3. Geldleistung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Kein Sachbezug, sondern Geldleistung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG ist u. a.: eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer, wenn die Zahlung des Arbeitgebers mit der Auflage verbunden ist, dass der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Versorgungsbezüge in anderen Fällen (§ 19 Abs 2 Satz 2 Nr 2 EStG)

Rz. 26 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im öffentlichen Dienst gehören dazu: Die Emeritenbezüge entpflichteter > Hochschullehrer Rz 10 (BFH 113, 281 = BStBl 1975 II, 23; BFH 172, 478 = BStBl 1994 II, 238); das aufgrund des TVÖD (früher BAT) gezahlte Übergangsgeld, aber nur sofern es wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder Erreichens der tariflichen oder der sog flexib...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Besonderheiten bei Pauschalierung der Lohnsteuer

Rz. 55 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als Alternative zum individuellen LSt-Abzug kommt eine Pauschalbesteuerung in Betracht, und zwar nachmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Bestimmte Personen, die ihre Einkünfte im Wesentlichen im > Inland erwirtschaften, haben hier weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt, sondern sind im Ausland ansässig. Deshalb sind sie grundsätzlich mit ihren im Inland erzielten Einkünften (vgl § 49 EStG; > Inländische Einkünfte) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

Rz. 40 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für ArbN ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland gibt es keine Wohnsitzgemeinde, die dem BZSt Daten für > Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt (> Kommunale Meldebehörde). Soweit sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt im Inland gemeldet waren, haben sie idR noch keine > Identifikationsnummer. Solche ArbN sind grundsätzlich b...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Vor 1987 wurden Zinsersparnisse bei ArbG-Darlehen aus Vereinfachungsgründen nicht als stpfl Arbeitslohn behandelt, wenn die Schuldzinsen als WK/BA abziehbar gewesen wären (vgl A 50 Abs 2 Nr 5 LStR 1984). Das betraf im Wesentlichen Darlehen im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung, denn bis zur Einführun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerklasse, Kinderfreibetragszahl und Freibeträge

Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für Zwecke des LSt-Abzugs trägt das FA für ArbN, die nach § 1 Abs 2, 3 und § 1a EStG als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln sind (> Rz 41), auf Antrag des ArbN Folgende > Lohnsteuerabzugsmerkmale in die > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ein (vgl § 39 Abs 4 EStG): Rz. 44 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Besteuerungsgrundsätze

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Nach Abschluss der Erwerbsphase leben vor allem ArbN entweder von der "Rente" oder von der "Pension". Der Begriff "Rente" steht idR für die Leistungen eines Trägers der GRV oder von einer vergleichbaren Basisversorgung, für die zuvor Beiträge geleistet worden sind. Renten der Basisversorgung werden in einem Übergangszeitraum (> Rz 3) bis zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Hinweise zur Besteuerung beim Empfänger

Rz. 108 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Empfänger muss unter die > Unbeschränkte Steuerpflicht fallen; § 10 Abs 1a Nr 2 EStG setzt dies zur Sicherstellung einer korrespondierenden Besteuerung voraus. Dafür reicht > Beschränkte Steuerpflicht nicht aus, weil § 49 EStG die Einkünfte aus § 22 Nr 1a EStG nicht als > Inländische Einkünfte einordnet und überdies die DBA das Besteuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 15 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Zu den für die Besteuerung zu erfassenden Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG gehören grundsätzlich auch Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit oder aus einem früheren Rechtsverhältnis, selbst wenn sie dem Stpfl als > Rechtsnachfolger zufließen (§ 24 Nr 2 EStG). Bei ArbN handelt es sich hierbei um eine > Nachträgliche Zahlung von Arbeitslohn. Be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Anwendung der Freibeträge für Versorgungsbezüge durch Arbeitgeber und Finanzamt

Rz. 5 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die Freibeträge des § 19 Abs 2 EStG werden grundsätzlich nur bei den Versorgungsbezügen von ArbN berücksichtigt; zu Ausnahmen für Abgeordnete > Rz 2. Bezieht zB ein früher bei einem Unternehmen rechtsberatend tätiger Freiberufler (> Rechtsanwälte) eine Rente, steht ihm der Versorgungsfreibetrag nicht zu (vgl BFH/NV 2007, 880). Zur Berechnung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr