Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die unterschiedlichen Abschreibungszeiträume

Rn. 429 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der verschiedenen Fassungen des § 7 EStG vgl die Tabelle in s Rn 311. Zur Entstehungsgeschichte des § 7 Abs 5 EStG s Rn 309f. Rn. 430 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5 EStG unterschied folgende Gebäude-Arten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Absetzungsmethoden

Rn. 16 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 EStG regelt verschiedene Arten der Absetzung oder Absetzungsmethoden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 EStG ist anwendbarmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Für den BV-Vergleich

Rn. 3 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 EStG ergänzt lediglich die Bewertungsvorschrift des § 6 EStG. Dies bedeutet: § 7 EStG regelt nicht, welcher StPfl welche WG in den BV-Vergleich einzubeziehen hat, dies folgt aus §§ 4, 5 EStG. Sonst würde § 7 EStG zB StPfl zur Absetzung verpflichten, denen das WG gar nicht zuzurechnen ist. § 7 EStG kann den Kreis der absetzungsfähigen WG geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Der Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes

Rn. 200 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zum Begriff des Geschäftswerts/Firmenwerts s Rn 40, 89ff. Zur Abgrenzung gegenüber dem Praxiswert s Rn 90. Rn. 201 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes (§ 15 EStG) oder eines luf Betriebes (§ 13 EStG) sind folgende Fälle zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 296 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 3 EStG regelt in S 1, 2: den Wechsel von der degressiven zur linearen AfA S 3: den Wechsel von der linearen zur degressiven AfA. Kein Fall des § 7 Abs 3 EStG ist die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung neben linearer oder (soweit zeitlich relevant, s Rn 2c, 33, 277ff) degressiver AfA (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die Verlängerung des AfA-Zeitraums bei gleichbleibenden Staffelsätzen

Rn. 462 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nachträgliche AK/HK erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und führten am Ende des AfA-Zeitraums, den § 7 Abs 5 EStG vorsah, zu einem noch nicht verbrauchten AfA-Volumen (Zitzmann, BB 1986, 103). Hier war dann linear nach § 7 Abs 4 EStG abzuschreiben (BFH BStBl II 1987, 491; offengelassen von BFH BStBl II 2018, 646), da § 7 Abs 4 EStG anders a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Kein Wahlrecht

Rn. 353 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG nicht vor, muss ("sind ... abzuziehen") der StPfl das Gebäude bzw den Gebäudeteil zwingend nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a o b EStG abschreiben ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 434).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Über ein Jahr nutzbare WG

Rn. 108 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dazu folgende Anmerkungen: Mehr als ein Jahr: Abzuschreiben sind nur WG, die der StPfl erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nutzen wird (§ 7 Abs 1 S 1 EStG). Gemeint ist damit ein Kj (nicht: Wj) mit 12 Monaten oder 365/366 Tagen (BFH BStBl II 1994, 232 mit Anm Bordewin, NWB F 17, 1323; H 7.4 EStH 2020 "Nutzungsdauer"; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gebäudearten, die der AfaA zugänglich sind

Rn. 412 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 AfaA auf Gebäude sind möglich, falls das Gebäude nach § 7 Abs 4 EStG abgeschrieben wird: aufgrund der systematischen Stellung des § 7 Abs 4 S 3 EStG (R 7.4 Abs 11 S 2 EStR 2012: "auch") falls das Gebäude nach § 7 Abs 5 EStG abgeschrieben wird (betreffend nur noch Altfälle, s Rn 2a): aufgrund entsprechender Anwendung des § 7 Abs 4 S 3 EStG (R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Anlagevermögen

Rn. 239 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Warum § 7 Abs 1 S 6 EStG verlangt, dass es sich um bewegliche WG des AV handeln muss, bedarf der Erläuterung: IRd BV-Vergleiches können nur WG abgeschrieben werden, die schon nach § 7 Abs 1 S 1 EStG AV sind. Dies gilt entsprechend für §-4-Abs-3-EStG-Rechner. Eine Erklärung findet sich aber mE darin, dass iRd Überschusseinkünfte eine Leistungs-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Herkunft des Begriffs

Rn. 332 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG spricht nicht selbst von "Wirtschaftsgebäuden". Der Begriff entstammt aus einer Überschrift im Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen (v 19.12.1985, BGBl I 1985, 2434). Gemeint ist mit dieser Kurzbezeichnung eine Gebäudeart, für die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Sachverhaltsänderungen

Rn. 346 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Während des AfA-Zeitraums des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG (33 1/3 bzw 25 Jahre) können zB folgende Änderungen eintreten (vgl Zitzmann, BB 1986, 103):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 159 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Überschussrechner (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 4–7 EStG) kann nicht der Bilanzansatz nach § 6 EStG entscheiden, da es diesen nicht gibt. § 7 EStG regelt – wie für den Gewinnermittler (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 1–3 EStG) auch für den Überschussrechner nicht die Bewertung der abzuschreibenden WG, sondern setzt sie voraus. AfA-Bemessungsgrundlage können hier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Der Grundsatz: kein Methodenwechsel

Rn. 456 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach Ansicht des BFH ist der StPfl grds an die einmal getroffene Wahl für eine degressive AfA gebunden und somit der Wechsel zu einer anderen AfA-Methode daher grds ausgeschlossen (BFH BStBl II 2001, 599; 2018, 646). Grds unzulässig waren daher (BFH BStBl II 1987, 618; 2001, 599; 2018, 646; FG Nbg DStRE 2001, 3, rkr): ein Wechsel von der degr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Herstellungskosten

bca) Allgemeines Rn. 385 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Allg zum Begriff der HK s Rn 120ff. Wie dort ausgeführt, gilt die Legaldefinition des § 255 HGB auch für das Steuerrecht, einerlei, ob PV oder BV (GrS BFH BStBl II 1990, 830; BFH/NV 2002, 966; 2002, 968; 2007, 1475; BStBl II 2008, 218; 2011, 706; 2017, 437; 2019, 170; R 6.3 Abs 1 EStR 2012; OFD Ffm, Vfg v 31.01.2006, DStR 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beispielsfälle

ba) Selbstständige bewegliche WG Rn. 470 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Solche sind zB Wellblechgarage, die an auf dem Erdboden aufliegenden Zementbalken aufgeschraubt sind (vgl BFH BStBl II 1971, 317) Betriebsvorrichtung (R 7.1 Abs 3 EStR 2012; ferner s Rn 329), zB eine Photovoltaik-Anlage (s Rn 235, 395a) Datenkabel und Zubehör zur Vernetzung einer EDV-Anlage in einem Bürogebäude ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Einzelheiten der Berechnung

da) Allgemeines Rn. 181 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Nutzungsdauer ist aus der Sicht des Anschaffungs- oder Herstellungsdatums zu schätzen. Gemeint ist der Zeitraum, in dem das WG erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann (BFH BStBl II 1998, 59; 2011, 696; 2011, 709). Dabei sind wie bei der Feststellung der Mindestnutzungsdauer die vorliegenden Erfahrungen (§ 7 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Abschreibungsgegenstand

aa) Der Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes Rn. 200 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zum Begriff des Geschäftswerts/Firmenwerts s Rn 40, 89ff. Zur Abgrenzung gegenüber dem Praxiswert s Rn 90. Rn. 201 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes (§ 15 EStG) oder eines luf Betriebes (§ 13 EStG) sind folgende Fälle zu unterschei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) AK/HK

ba) Allgemeines Rn. 380 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Damit Aufwendungen in die AfA-Bemessungsgrundlage einfließen, ist im ersten Schritt zu fragen, ob es sich um AK/HK handelt, und im zweiten Schritt sind die auf den Grund und Boden entfallenden AK auszusondern (s Rn 392ff). bb) AK Rn. 381 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für den Begriff der AK gilt ausschließlich § 255 Abs 1 HGB (s Rn 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Abschreibungszeitraum für den Geschäfts-/Firmenwert

ba) Die Begründung für den 15-Jahres-Zeitraum Rn. 207 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 1 S 3 EStG legt den Abschreibungszeitraum für den Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes zwingend (s Rn 201, 208) auf 15 Jahre fest. Die Formulierung "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" beim Geschäftswert/Firmenwert ist wenig glücklich. Der Zeitraum wurde deswegen so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) AfA-Methodenwechsel?

ca) Der Grundsatz: kein Methodenwechsel Rn. 456 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach Ansicht des BFH ist der StPfl grds an die einmal getroffene Wahl für eine degressive AfA gebunden und somit der Wechsel zu einer anderen AfA-Methode daher grds ausgeschlossen (BFH BStBl II 2001, 599; 2018, 646). Grds unzulässig waren daher (BFH BStBl II 1987, 618; 2001, 599; 2018, 646; FG Nbg DStRE...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Nachholung unterlassener degressiver AfA?

Rn. 466 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dazu s Rn 224ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Die Aufteilung der AK bei einem bebauten Grundstück

Rn. 132 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dazu s Rn 392ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die gesetzliche Nutzungsdauer als AfA-Zeitraum

Rn. 360 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 S 1 EStG legt ausdrücklich nur die jährlichen AfA-Prozentsätze fest, der AfA-Zeitraum ergibt sich dadurch indirekt. Diese AfA-Prozentsätze dienen der Gesetzesvereinfachung, wobei der Gesetzgeber auch davon ausgeht, dass die tatsächliche Gebäudenutzung idR länger ist (BFH BFH/NV 2020, 561). § 7 Abs 4 S 2 EStG geht vom indirekt in S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 367 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 S 1 EStG ist der Normalfall und § 7 Abs 4 S 2 EStG die Ausnahme und nur anstelle des § 7 Abs 4 S 1 EStG zulässig (BFH BStBl II 2018, 646: s § 7 Abs 4 S 2 EStG "anstelle der Absetzungen nach S 1"). § 7 Abs 4 S 2 EStG erlaubt es daher dem StPfl, statt der gesetzlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs 4 S 1 EStG nach der kürzeren tatsächli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Behandlung nachträglicher AK/HK, ohne dass ein neues WG entsteht

Rn. 176 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA) Bewegliches WG, AK EUR 10 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre, Anschaffung im Januar 2022, Rest-(buch-)wert daher zum 31.12.2026: EUR 5 000. Im Jahr 2027 entstehen nachträgliche HK iHv EUR 500, die (zu schätzende, R 7.4 Abs 9 S 1 EStR 2012) Restnutzungsdau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die einzelnen Fallgruppen

Rn. 226 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Es sind hierbei folgende Fälle zu unterscheiden, die grds wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 Abs 1 GG) für alle Einkunftsarten gelten (BFH BStBl III 1967, 460; BFH BStBl II 2010, 1035 mit Anm Kanzler, FR 2011, 83): Gar keine AfA/zu geringe AfA wurde angesetzt (zu § 129 AO s Rn 500)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Übersicht über wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften

Rn. 21 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nachfolgende Übersicht zeigt wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften ("gewöhnliche" Absetzung, erhöhte Absetzung, Sonderabschreibung):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Entwicklung der Vorschrift

Rn. 33 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Seit 2000 (vorherige Änderungen der Vorschrift werden aus Aktualitätsgründen nicht mehr dargestellt) sind folgende Änderungen zu verzeichnen: StSenkG (v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433): Reduktion der degressiven AfA für bewegliche WG des AV von maximal 30 auf 20 % der Bemessungsgrundlage bzw von maximal der dreifachen auf maximal das Doppelte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Überblick über die Tatbestandsmerkmale von Wirtschaftsgebäuden

Rn. 333 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale der Wirtschaftsgebäude, die kumulativ erfüllt sein müssen, sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die AfA-Bemessungsgrundlage

Rn. 444 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5 EStG sah als AfA-Bemessungsgrundlage dieselbe wie § 7 Abs 4 EStG vor, da § 7 Abs 5 EStG nur andere AfA-Sätze und damit einen anderen AfA-Zeitraum regelt, aber nicht eine andere AfA-Bemessungsgrundlage. Rn. 445 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dies bedeutete: Teil-HK waren nicht begünstigt Anzahlungen auf AK waren nicht begünstigt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 298 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der StPfl konnte bzw kann (s Rn 297a) ohne weiteres (dh ohne Begründung, s Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 362) von der degressiven zur linearen AfA übergehen (§ 7 Abs 3 S 1 EStG). Voraussetzung war jedoch, dass zuvor die degressive AfA zulässig war (s Rn 297a). Dies bedeutet, dass ein Methodenwechsel von der degressiven zur line...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Einzelabschreibung und einheitliche Abschreibung bei Mitberechtigung

Rn. 77 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Wer nicht allein, sondern nur mitberechtigt ist, kann nur insoweit abschreiben. Diese Mitberechtigung ist ein selbstständiges WG (BFH BStBl II 1992, 948; H 4.2 Abs 4 EStH 2020 "Miteigentum"). Rn. 78 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Hier ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 378 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA-Bemessungsgrundlage wird für § 7 Abs 4 S 1, 2 EStG grds durch die AK/HK (s § 255 HGB) bestimmt (BFH BStBl II 2014, 878; 2019, 170), insoweit gelten die Erläuterungen zu § 7 Abs 1 EStG (s Rn 109ff) entsprechend. § 7 Abs 4 S 2 EStG verweist auf § 7 Abs 1 S 5 EStG, dh iF der Einlage des Gebäudes ins BV aus einem der Einkünfteerzielung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 160 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 1 S 1 EStG spricht von den AK/HK als AfA-Bemessungsgrundlage und bezieht sich damit auf § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG, der allerdings nur Gewinnermittler betrifft, die den BV-Vergleich durchführen (= "Bilanzierer"). Dennoch bestimmen "als Normalfall" auch für Überschussrechner die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Eigenleistungen sind da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 10b Stand: EL 154 – ET: 11/2021 ME verstößt keine der AfA-Formen in § 7 EStG gegen Art 107 Abs 1 AEUV (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 1a). Dies gilt auch für die befristet (s Rn 2c, 33, 277ff) wiedereingeführte degressive AfA, weil auch Art 107 Abs 2 Buchst b AEUV einschlägig wäre, wonach Beihilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, die zur Beseitigung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die "Entstehung" der nachträglichen HK/AK

Rn. 22 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Vom Jahr ihrer "Entstehung" an erhöhen die nachträglichen HK/AK die AfA-Bemessungsgrundlage. Dh, es wird so getan, als seien die nachträglichen HK/AK zum Jahresbeginn entstanden (R 7a Abs 3 S 1 EStR 2012), dh, es wird für das Entstehungsjahr die gesamte Jahres-AfA gewährt, auch wenn die Kosten tatsächlich unterjährig angefallen sind, es wird a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Begrifflichkeiten

Rn. 422 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Degressive AfA: Angesichts des AfA-Verfahrens bei § 7 Abs 5 EStG kann man sich sicherlich streiten, ob dies wirklich eine "degressive" AfA war. Es entspricht allerdings allg Meinung, sie als solche zu bezeichnen. Erhöhte AfA: Die §-7-Abs-5-EStG-AfA war keine "erhöhte" iSd § 7a Abs 1 EStG (FG SchlH, 3 K 50 146/03, DStRE 2005, 1182 rkr; s § 7a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die normale AfA während des Begünstigungszeitraums

Rn. 28 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Wie oben (s Rn 19) ausgeführt, regelt § 7a Abs 1 EStG auch die Bemessungsgrundlage für die "normale" AfA nach § 7 EStG, wenn nachträgliche HK/AK entstehen. Der bisherige AfA-Satz für die "Normal-AfA" wird dabei auf die neue AfA-Bemessungsgrundlage angewendet. Rn. 29 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beispiel: Bei einem neuen Betriebs-Kfz (Anschaffun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gebäude

Rn. 426 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die §-7-Abs-5-EStG-AfA galt nur für Gebäude bzw die in § 7 Abs 5a EStG genannten Gebäudeteile. Es galt derselbe Gebäudebegriff wie in § 7 Abs 4 EStG (s Rn 317ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der sachliche Anwendungsbereich der Norm

Rn. 4 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a EStG betrifft (glA Kulosa in Schmidt, § 7a EStG Rz 1, 40. Aufl 2021; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 3) direkt die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich (§ 4 Abs 1 EStG) direkt die BE-BA-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG) per Verweisung (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 1 EStG) die Überschussrechnung. Rn. 5 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a EStG ist auch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rn. 35 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums können keine erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen mehr vorgenommen werden; nur die "normale" AfA nach § 7 EStG ist möglich. Dies bedeutet: idR nur lineare AfA möglich (§ 7a Abs 3, 4 EStG). Ein Wechsel zur degressiven ist nicht möglich (§ 7 Abs 3 S 3 EStG). ausnahmsweise (neben § 7g Abs 5 EStG ist deg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 80 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 WG können sein:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonderabschreibungen

Rn. 12 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Auch für den Begriff der "Sonderabschreibungen" gibt es keine Legaldefinition. Dass man von Sonder-"Abschreibungen" statt von Sonder-"Absetzungen" (vgl § 7 Abs 1 S 1 EStG: "Absetzung" für Abnutzung) spricht, ist ohne Belang. Hier lässt sich insb aus dem Normtext ableiten, ob eine "Sonderabschreibung" vorliegt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Aufteilung von AK/HK auf das Gebäude und selbstständig absetzbare Gebäudeteile

Rn. 399 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Werden Gebäudeteile nach § 7 Abs 5a EStG iVm § 7 Abs 4 o 5 EStG selbstständig abgeschrieben oder nach § 7 Abs 1 o 2 EStG als bewegliche WG gesondert abgeschrieben, sind auch die AK/HK auf das Gebäude und auf die selbstständig absetzbaren Gebäudeteile aufzuteilen (BFH BStBl II 1994, 927 zu § 7b EStG aF, wobei das Verhältnis der Nutz-, nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Kein Wahlrecht

Rn. 349 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG vor, muss ("sind ...abzuziehen") der StPfl das Gebäude bzw den Gebäudeteil mit 3 %/4 % pa abschreiben. Er kann nicht stattdessen nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG mit nur 2 % pa abschreiben (Zitzmann, BB 1986, 103; R 7.4 Abs 4 S 2 EStR 2012).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Fälle gewöhnlicher Absetzungen

Rn. 23 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Dazu folgende Übersicht über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten in Handels- und Steuerrecht: Das Handelsrecht unterscheidet folgende Abschreibungsarten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das AfA-Ende

Rn. 410 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA ist bis zur "vollen Absetzung" (§ 7 Abs 4 S 1 EStG) fortzuführen, dh bis bei Bilanzierern der Bilanzansatz EUR 0 oder EUR 1 (Erinnerungswert) erreicht ist bei §-4-Abs-3-EStG-Rechnern und Überschussrechnern (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG) die Summe der AfA (inkl AfaA) den AK/HK oder der Ersatz-Bemessungsgrundlage (zB Teilwert) entspricht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überschusseinkünfte

Rn. 106 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Überschusseinkünfte kennen kein BV und kein AV ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 72). AfA-fähig sind aber auch hier nur die WG, die der Erzielung von Einkünften dienen. Sie müssen also zum "Einkunftserzielungsvermögen" (= Teilbereich des PV) gehören. Dies folgt aus der WK-Definition in § 9 Abs 1 S 1 EStG ("Aufwendungen zur Erw...mehr