Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Rz. 23 [Autor/Stand] Grundsätzliches zum abweichenden Wirtschaftsjahr. Angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts gilt der Anwendungszeitpunkt, der auf das Kalenderjahr abstellt, auch für Steuerpflichtige mit abweichendem Wirtschaftsjahr. Dem Vorschlag eines alternativen Anwendungszeitpunkts für Aufwendungen, die in einem nach dem 31.12.2017 beginnenden Wirtschaftsjahr ent...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Grundsätzliches und Begrifflichkeiten

Rz. 139 [Autor/Stand] Wesentliche Geschäftstätigkeit (Substanzerfordernis). Die OECD/G20 verlangen für die steuerliche Begünstigung von IP-Einkünften das Vorliegen einer wesentlichen Geschäftstätigkeit (Substanzerfordernis).[2] Hierzu ist nach Maßgabe des Nexus-Ansatz ein Zusammenhang (Nexus) zwischen der steuerlichen Begünstigung und der eigenen Geschäftstätigkeit erforderl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Erscheinen eines Amtsträgers zur Nachschau (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e AO)

Rz. 542 [Autor/Stand] Durch das AOÄndG 2015[2] wurde der neue Sperrgrund der Nr. 1 Buchst. e in § 371 Abs. 2 Satz 1 AO eingeführt. Danach kann eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr abgegeben werden, wenn bei einer der zur Selbstanzeige gebrachten unverjährten Steuerstraftaten ein Amtsträger der FinB zu einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, einer Lohnsteuer-Nachschau...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Punktuelle Überschneidungen mit der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD II)

Rz. 55 [Autor/Stand] Punktuelle Verwerfungen. Punktuelle Verwerfungen können sich mit der am 12.7.2016 veröffentlichten Anti-Tax-Avoidance-Directive (RL 2016/1164/EU) ("ATAD II") zur gemeinsamen Bekämpfung von BEPS durch die europäischen Mitgliedsstaaten ergeben.[2] Zwar beinhaltet die ATAD II keine Bestimmungen zum (Teil-)Abzugsverbot von Lizenzgebühren. Allerdings dürften ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Nexus-Ansatz der OECD

aa) Grundsätzliches und Begrifflichkeiten Rz. 139 [Autor/Stand] Wesentliche Geschäftstätigkeit (Substanzerfordernis). Die OECD/G20 verlangen für die steuerliche Begünstigung von IP-Einkünften das Vorliegen einer wesentlichen Geschäftstätigkeit (Substanzerfordernis).[2] Hierzu ist nach Maßgabe des Nexus-Ansatz ein Zusammenhang (Nexus) zwischen der steuerlichen Begünstigung und...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Ausnahmeregelung zur Vermeidung der Annahme von "Strukturierter Gestaltung" (Satz 4)

"Ein Steuerpflichtiger wird nicht als Teil einer strukturierten Gestaltung behandelt, wenn nach den äußeren Umständen vernünftigerweise nicht davon auszugehen ist, dass ihm der steuerliche Vorteil bekannt war und er nachweist, dass er nicht an dem steuerlichen Vorteil beteiligt wurde." Rz. 34 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Im Kontext der vorstehenden Kritik an der Definition...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) USA

Rz. 161 [Autor/Stand] Foreign-Derived Intangible Income (FDII). Von erheblicher Praxisrelevanz ist die Frage, ob die steuerliche Begünstigung des Foreign-Derived Intangible Income (FDII) von der Finanzverwaltung als nicht nexus-konform eingestuft und daher zukünftig in die Negativliste des BMF Schreibens v. 19.2.2020 aufgenommen wird. Rz. 162 [Autor/Stand] Steuerliche Begünst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Rechtsverweisung

Rz. 171 [Autor/Stand] Verfassungsrechtliche Problematik. Zur verfassungsrechtlichen Problematik des Verweises in § 4j Abs. 1 Satz 4 EStG auf Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorwort

Rz. 27 [Autor/Stand] Ziel der Missbrauchsbekämpfung. In Literaturkreisen ist von Beginn an die Vereinbarkeit des § 4j EStG mit Verfassungs- und Europarecht problematisiert worden. Offensichtlich hat es der Gesetzgeber nicht für nötig erachtet, im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses diesbezüglich Stellung zu beziehen. Vielmehr beruft sich der Gesetzgeber lediglich pauschal auf ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Schweiz

Rz. 158 [Autor/Stand] Holding-, Domizil und gemischte Gesellschaften. Es besteht nach wie vor erhebliche Unsicherheit über Zahlungen eines inländischen Lizenznehmers an einen in der Schweiz ansässigen (Lizenz-)Gläubiger, die nach den kantonalen oder kommunalen Sonderregelungen besteuert werden und für bestimmte Unternehmenstypen zu keiner oder einer deutlich niedrigeren kant...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Österreich

Rz. 77 [Autor/Stand] Vorzeitige Implementierung der Lizenzschranke. Österreich hat bereits vor Veröffentlichung des Abschlussberichts 5 des BEPS-Projekts das System der Lizenzschranke implementiert. Dies betrifft die mit Wirkung zum 1.3.2014 wirksam gewordene Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 10 öKStG n.F. (eingeführt durch das Abänderungsgesetz, entspricht den deutschen Jahresst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anwendungsfälle nach dem 31.12.2021

Rz. 26 [Autor/Stand] Bedeutung der Lizenzschranke nach dem 31.12.2021. Bis zum 31.12.2021 müssen die OECD/G20-Staaten ihre IP-Boxen, welche bereits in 2016 bestanden haben, nexus-konform ausgestalten. Allerdings wird § 4j EStG auch nach diesem Zeitpunkt nicht leerlaufen.[2] So könnten Rechte bspw. von einer Jurisdiktion außerhalb der OECD/G20-Staaten aus lizenziert werden, w...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Staaten mit (nicht) nexus-konformen IP-Box-Regimen

aa) Grundsätzliches Rz. 151 [Autor/Stand] BMF Schreiben. Mit Schreiben vom 19.2.2020[2] hat sich das BMF erstmals zu § 4j EStG geäußert. Wesentlicher Inhalt sind zwei mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte "Negativ-Listen" von länderspezifischen Besteuerungsregimen, die auf ihre Vereinbarkeit mit dem OECD-Modified-Nexus-Approach[3] geprüft worden sind: Rz. 152...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Abgabe einer Einkommensteuerjahreserklärung

Rz. 172 [Autor/Stand] Auch die Abgabe der Einkommensteuerjahreserklärung kann hinsichtlich etwaiger falscher Einkommensteuervorauszahlungen bzw. -herabsetzungen gem. § 37 Abs. 3 EStG eine Selbstanzeige darstellen. Beispiel 71 A hatte mit zutreffender Begründung die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen auf null beantragt und erwirkt, dabei aber verschwiegen, dass si...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. BEPS-Projekt der OECD/G20-Staaten

Rz. 1 [Autor/Stand] Grenzüberschreitende Nutzungsüberlassung von Rechten. Die Implementierung des § 4j EStG greift den Umstand auf, dass sich Rechte wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Marken besonders leicht auf andere Rechtsträger bzw. über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dieser Umstand hat angesichts der stark zunehmenden Globalisierung in jüngerer Vergangenh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Polen

Rz. 80 [Autor/Stand]"Eigenständige"Regelung. Die polnische Lizenzschranke i.S.d. Art. 15c KStG-PL ist zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Diese Regelung weicht erheblich von § 4j EStG ab. Einerseits knüpft die polnische Lizenzschranke nicht an die Niedrigbesteuerung beim Lizenzgeber an. Andererseits weist sie Tendenzen der deutschen Zinsschranke i.S.d. § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zum Beihilferecht

Rz. 56 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Steuerliche Maßnahmen stellen keine Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV dar, wenn sie "von rein allgemeinem Charakter (sind)" und "nicht bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen".[2] Vom Vorliegen einer Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV ist demgegenüber auszugehen, wenn (i) einem Unternehmen ein Vorteil gewährt wird, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Hintergrund. Ziel einer hybriden Gestaltung ist es, durch unterschiedliche steuerliche Behandlung einer Zahlung in verschiedenen Staaten eine Besteuerungsinkongruenz herbeizuführen, welche eine Minderung der Gesamtsteuerlast zur Folge hat. Das hybride Element kann seinen Grund entweder in der Zahlung selbst haben, wenn die Zahlung unterschiedlich (z.B. al...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerliche Behandlung des Geldbetrags

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Frage, ob der Geldbetrag nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig ist, ist gesetzlich nicht geregelt[2]. Gerichtliche Entscheidungen zu dieser Frage liegen bislang ebenfalls nicht vor. Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG kommt nicht zur Anwendung, da dieses nach seinem Wortlaut nur Geld...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

1. BEPS-Projekt der OECD/G20-Staaten Rz. 1 [Autor/Stand] Grenzüberschreitende Nutzungsüberlassung von Rechten. Die Implementierung des § 4j EStG greift den Umstand auf, dass sich Rechte wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Marken besonders leicht auf andere Rechtsträger bzw. über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dieser Umstand hat angesichts der stark zunehmenden G...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Verhältnis zu Verfassungs- und Europarecht

1. Vorwort Rz. 27 [Autor/Stand] Ziel der Missbrauchsbekämpfung. In Literaturkreisen ist von Beginn an die Vereinbarkeit des § 4j EStG mit Verfassungs- und Europarecht problematisiert worden. Offensichtlich hat es der Gesetzgeber nicht für nötig erachtet, im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses diesbezüglich Stellung zu beziehen. Vielmehr beruft sich der Gesetzgeber lediglich pau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beratungskosten und Honorarfragen

Rz. 898 [Autor/Stand] Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten gem. § 35 RVG die §§ 23–39 StBGebV i.V.m. §§ 10 und 13 StBGebV entsprechend. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Rechtsvergleich zu ausländischen Lizenzschranken

1. Österreich Rz. 77 [Autor/Stand] Vorzeitige Implementierung der Lizenzschranke. Österreich hat bereits vor Veröffentlichung des Abschlussberichts 5 des BEPS-Projekts das System der Lizenzschranke implementiert. Dies betrifft die mit Wirkung zum 1.3.2014 wirksam gewordene Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 10 öKStG n.F. (eingeführt durch das Abänderungsgesetz, entspricht den deuts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Abzugsverbot bei hybriden Rechtsträgern und Betriebsstätten (Abs. 2)

1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen in Inbound-Situationen (Satz 1) "Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach Absatz 1 vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Rech...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Abzugsverbot bei hybriden Finanzinstrumenten und hybriden Übertragungen (Abs. 1)

1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen (Satz 1) "Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen sind insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Auffangtatbestand bei importierten Besteuerungsinkongruenzen (Abs. 5)

1. Grundregel bei importierter Besteuerungsinkongruenz (Satz 1) "Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als den aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar resultierenden Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen, de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einzelfälle: (Jahres-)Steuererklärung, Schätzung, Selbstanzeige in Stufen

Rz. 871 [Autor/Stand] Siehe Rz. 166 ff. Die Selbstanzeige kann auch in Form einer zutreffenden (Jahres-)Steuererklärung abgegeben werden. Bei Umsatzsteuerhinterziehung genügt die kommentarlose Abgabe einer zutreffenden Umsatzsteuerjahreserklärung. Es empfiehlt sich aber, eine Aufstellung mit den korrigierten Monatsangaben beizulegen (s. dazu im Einzelnen Rz. 169–171). Rz. 87...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Zeitliche Anwendung

1. Grundsätzliches Rz. 19 [Autor/Stand] § 52 Abs. 8b EStG . Die zeitliche Anwendung des § 4j EStG ist in § 52 Abs. 8b EStG geregelt. Hierin heißt es: "§ 4j in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) ist erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 entstehen".[2] Rz. 20 [Autor/Stand] Anwendung ab VZ 2018. Die Regelung d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Besteuerungsverfahren und Verfahrensrecht

1. Grundsätzliches Rz. 81 [Autor/Stand] Außerbilanzielle Korrektur. § 4j EStG stellt eine Gewinnermittlungsvorschrift dar. Der von § 4j EStG erfasste Lizenzaufwand wird außerbilanziell korrigiert.[2] Entsprechend sind etwaige Verbindlichkeiten des inländischen Lizenznehmers gegenüber dem (Lizenz-)Gläubiger in der Steuerbilanz des inländischen Lizenznehmers vollumfänglich, d.h...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Verhältnis zu anderen Rechtsnormen

1. Abkommensrecht Rz. 50 [Autor/Stand] Treaty Override. Sofern der Tatbestand des § 4j Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG erfüllt ist, greift das (Teil-)Abzugsverbot für die (Lizenz)Aufwendungen i.S.d. § 4j Abs. 3 EStG "ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung". Diese Formulierung begründet einen Treaty override. Rz. 51 [Autor/Stand] "Unschädlichkeit" ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

1. Vorschriften der AO Rz. 13 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 39 AO. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass im Regelfall der zivilrechtliche Eigentümer gleichzeitig auch der wirtschaftliche Eigentümer i.S.e. wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist.[2] Diese Regelzurechnung basiert a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Abzugsverbot bei doppeltem Betriebsausgabenabzug (Double Deduction) (Abs. 4)

1. Double Deduction-Inkongruenzen (Satz 1) "Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die Aufwendungen auch in einem anderen Staat berücksichtigt werden." Rz. 71 [Autor/Stand] Allgemeines. Mit § 4k Abs. 4 Satz 1 bis 4 E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Wirkung der Tatentdeckung

Rz. 749 [Autor/Stand] Die objektive Tatentdeckung und die Kenntnis des Täters bzw. das Kennen-Müssen hiervon haben den Ausschluss der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige zur Folge. a) Sachlicher Umfang der Sperrwirkung Rz. 750 [Autor/Stand] Für den Stpfl., der erfährt, dass eine der von ihm begangenen Steuerverkürzungen aufgedeckt worden ist, kann die Frage, ob er wegen...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / f) Außergerichtliche Inkassodienstleistung

aa) Begriffsbestimmung Sowohl § 13 Abs. 2 RVG als auch Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen ferner voraus, dass die Geschäftsgebühr durch eine außergerichtliche Inkassodienstleistung ausgelöst wird. Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein. Danach ist die Inkassodienstleist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Sachlicher Umfang bei Außenprüfung

Rz. 494 [Autor/Stand] Im Falle einer Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) wird die sachliche Reichweite der Sperrwirkung für die Selbstanzeige durch den Inhalt der dem Betroffenen gem. § 197 AO bekannt zu gebenden Prüfungsanordnung (§ 196 AO) festgelegt. Das Erscheinen des Prüfers kann demnach nur bzgl. der von der Prüfungsanordnung umfassten Steuerarten eine Sperrwirkung begründen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungsfrist

Schrifttum: App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; App, Zur fristgerechten Nachzahlung von hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuerbeträgen nach Selbstanzeige des Steuerpflichtigen, StW 2006, 180; Weyand, Nachzahlungsfrist bei Selbstanzeige, INF 2007, 289. a) Erfordernis der Fristsetzung Rz. 343 [A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anwendungsbereich des § 371 AO

Rz. 58 [Autor/Stand] In zeitlicher Hinsicht gilt die Neufassung des § 371 AO durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung [2] vom 22.12.2014 für alle Selbstanzeigen, die ab dem 1.1.2015 bei der Finanzverwaltung eingehen[3]. Eine Ausnahme gilt für den Sperrgrund § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO (Nu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4 Mitteilungspflichtige Vorgänge (Abs. 1 S. 1)

Rz. 11 Aufgrund der MV sind u. a. folgende Sachverhalte mitzuteilen: allgemeine Zahlungsvorgänge der Behörden[1] Honorare der Rundfunkanstalten.[2] Verwaltungsakte, die zu einem Wegfall oder einer Einschränkung steuerlicher Vergünstigungen führen können.[3] Ordnungsgelder nach § 335 HGB.[4] gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen.[5] Billigkeitsleistungen des Bundes und der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Person des Entdeckers

Rz. 655 [Autor/Stand] Über die Person des Entdeckers macht § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO keine Angaben. Dementsprechend kommen nach h.M. als taugliche Tatentdecker nicht nur Amtsträger einer Behörde (z.B. FinB, Steuer- oder Zollfahndung, StA, Polizei oder die in § 116 AO genannten anzeigepflichtigen Stellen), sondern auch Dritte (Privatpersonen) in Betracht[2]. Erforderlich i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO)

Rz. 530 [Autor/Stand] Der Sperrgrund des Erscheinens eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit ist nunmehr eigenständig in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO geregelt. Anders als bei den "prüfungsbedingten"[2] Sperrgründen der Nr. 1 Buchst. a und c des § 371 Abs. 2 Satz 1 AO gilt insoweit keine Beschränkung der Sperrwirkung auf d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zweck des Erscheinens

Rz. 465 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist. a) Erfordernis der Prüfungsabsicht Rz. 466 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger mit seinem Erscheinen ernsthaft die Absicht verfolgt, eine Prü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Beauftragte

Rz. 84 [Autor/Stand] Demzufolge ist eine Stellvertretung im Rahmen von § 371 AO grundsätzlich zulässig.[2] Die Berichtigungserklärung i.S.v. § 371 Abs. 1 AO kann auch durch einen Dritten abgegeben werden, dem der Täter oder Teilnehmer hierzu Auftrag und Vollmacht erteilt hat[3]. Allerdings müssen sich Auftrag und Vollmacht ausdrücklich auf die Selbstanzeige beziehen und zeit...mehr

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ZErb 10/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Weber, Internationales Erbrecht, EuErbVO, Erbrechtliche Staa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Sachlicher Umfang in sonstigen Fällen

Rz. 510 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO gilt die Beschränkung der Sperrwirkung nur für den "sachlichen und zeitlichen Umfang der Außenprüfung". Nach bislang h.M. ist auch in anderen Fällen steuerlicher Prüfungen eine entsprechende Begrenzung der Sperrwirkung anzunehmen. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in diesen F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Tatsächlich erfolgte Zuständigkeitszentralisierung

Rz. 14 Die Zuständigkeitszentralisierung bei den Hauptzollämtern [1] ergibt aus der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter v. 18.11.2019.[2] Einer Zustimmung der Verordnung durch den Bundesrat bedarf es nach § 387 Abs. 2 S. 3 AO nicht. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nachzahlungspflichtiger

a) Täter/Teilnehmer Rz. 297 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Nachzahlung der Steuer besteht gem. § 371 Abs. 3 AO "für einen an der Tat Beteiligten", dessentwegen die Selbstanzeige erstattet wurde[2]. Die Umschreibung hat lediglich klarstellende Bedeutung und besagt, dass die Form der Tatbeteiligung für die Nachzahlungsverpflichtung unerheblich ist[3]. Damit kommen sowohl (Allein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung eines erkrankten Kindes nach § 32 EStG

Leitsatz Die Berücksichtigung eines Kindes gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, das eine Ausbildung krankheitsbedingt nicht aufnehmen oder fortsetzen kann, setzt voraus, dass das Kind seine Ausbildungswilligkeit noch während der Erkrankung für die Zukunft erklärt. Sachverhalt Auf Anforderung der Familienkasse teilte die Klägerin der Familienkasse mit, dass ihre Tocht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Ausnahmen gem. Art. 14 Abs. 5 DSGVO

Rz. 2 Art. 14 Abs. 5 DSGVO sieht selbst bereits Ausnahmen von den Informationspflichten gemäß Art. 14 Abs. 1 bis 4 DSGVO vor, wenn und soweit die betroffene Person über die Informationen bereits verfügt[1]; Nach Rz. 60 des BMF-Schreibens v. 12.1.2018 [2] ist hiervon auszugehen, soweit ein allgemeines Informationsschreiben gem. § 32d Abs. 2 AO mit Hinweis auf ein – z. B. im Int...mehr