Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Verzicht auf Prognoseberechnung

Rz. 48 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Erstellt der ArbG keine Prognoseberechnung, wird die BahnCard jedoch sowohl für Auswärtstätigkeiten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte überlassen, ist nach Auffassung der FinVerw (vgl BMF vom 15.08.2019, Rz 22 f, BStBl 2019 I, 875) der Sachbezug zunächst in vollem Umfang zu versteuern und erst nach Ablauf des ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verkürzung der Einkommensteuer aufgrund fehlerhafter Angaben des Arbeitgebers

Rz. 51 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG haftet für ESt (LSt), die bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in einer nach § 41b EStG der FinVerw zu übermittelnden > Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird (§ 42d Abs 1 Nr 3 EStG). Es kommt nicht darauf an, worauf der Fehler beruht (Irrtum, falsche Rechtsauffassung usw). Die Bes...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten beim Nettolohn

Rz. 90 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Übernimmt der ArbG vertraglich die LSt (> Nettolohn ), so kann der ArbN nur in Anspruch genommen werden, wenn er weiß, dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht anmeldet und er die Mitteilung an das FA unterlässt (> Rz 83; BFH 106, 192 = BStBl 1972 II, 816; BFH 145, 198 = BStBl 1986 II, 186), oder er der Verpflichtung, seine elektronischen > Loh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Nicht einbehaltene Lohnsteuer

Rz. 80 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbN kann im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft mit dem ArbG (> Rz 95 ff) in Anspruch genommen werden, wenn der ArbG die LSt nicht vorschriftsmäßig vom > Arbeitslohn einbehalten hat (§ 42d Abs 3 Satz 4 Nr 1 EStG). Die Vorschrift knüpft offensichtlich an § 42d Abs 1 Nr 1 EStG an. Deshalb gelten die Erläuterungen zur vorschriftsmäßigen Einbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die private Altersvorsorge bildet die dritte Säule der staatlich geförderten Altersversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung als Basisversorgung (> Renteneinkünfte Rz 20; > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff) und der > Betriebliche Altersversorgung. Zu dieser dritten Säule gehörtmehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / ee) Dauerhafte Zuordnung

Rz. 14 Die Zuordnung durch den Arbeitgeber zu einer Tätigkeitsstätte muss auf Dauer angelegt sein (Prognose). Typische Fälle einer dauerhaften Zuordnung sind die unbefristete Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung, die Zuordnung für die gesamte Dauer des – befristeten oder unbefristeten – Dienstverhältnisses oder die Zuordnung über einen Ze...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nachforderungsbescheid gegen den Arbeitgeber

Rz. 220 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Für pauschale LSt iSv §§ 40–40b EStG haftet der ArbG nicht (> Rz 33). Erhebt das FA auf Antrag des ArbG pauschal LSt nach (vgl § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die der ArbG als Steuerschuldner zu übernehmen hat (§ 40 Abs 3 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff), so muss es grundsätzlich einen schriftlichen Nachforderungsbescheid (Steue...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Aufrechnung von vereinnahmten Fremdgeldern mit Honorarforderungen als Betriebseinnahme

Ermittelt der Steuerberater seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), richtet sich der Zufluss der Betriebseinnahmen und der Abfluss der Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). In Anlehnung an das in § 4 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 EStG verankerte Veranlassungsprinzip sind nach ständiger Rechtsprechung unter Betriebseinnahmen alle Zug...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Entschließungsermessen (Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit)

Rz. 105 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Im Rahmen des Entschließungsermessens prüft das FA, ob es überhaupt gegen den ArbG als Haftungsschuldner vorgehen kann. Das ist ausgeschlossen, wenn seine Inanspruchnahme unbillig ist, weil ein Haftungsbescheid dann von vornherein ermessensfehlerhaft wäre. Der ArbG haftet hier selbst dann nicht, wenn das FA die LSt beim ArbN zuvor erfolglos...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten des Verfahrens

Rz. 121 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Bei der Inanspruchnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags (> Rz 112 ff) hat der Zulageberechtigte/Stpfl die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum bei der ZfA (> Rz 84) zu beantragen und die notwendigen Nachweise zu erbringen. Dabei muss er bestimmen, welchem von mehreren Verträgen der Eigenheimbetrag entnommen werden soll (§ 92b Abs...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) Kürzung bei teilweiser Kostenerstattung

Rz. 77 Eine Kürzung der Verpflegungspauschalen ist auch dann vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer zustehende Reisekostenvergütung lediglich gekürzt ausbezahlt. Nur ein für die Gestellung der Mahlzeit vereinbartes und vom Arbeitnehmer tatsächlich gezahltes Entgelt mindert den Kürzungsbetrag. Es ist hierbei nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber das für d...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / aa) Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung

Rz. 100 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhält (Hauptwohnung) und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung). Die Anzahl der Übernachtungen ist unerheblich. Rz. 101 Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt neben dem Innehaben einer Wohnung au...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Haftung bei Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 150/1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zum LSt-Abzug ist auch dasjenige im > Inland ansässige Unternehmen verpflichtet, das einen von seinem ArbG entsandten ArbN aufgenommen hat und das dessen > Arbeitslohn entweder unmittelbar auszahlt oder doch zumindest im Verhältnis zum ArbG wirtschaftlich trägt oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen; es ist unerheblich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Haftung des fiktiven Arbeitgebers

Rz. 150/5 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In weiteren Fällen sind andere Personen als der eigentliche ArbG zum LSt-Abzug verpflichtet (> Arbeitgeber Rz 30 ff). Dementsprechend haften sie für nicht einbehaltene und nicht abgeführte LSt nach § 42d Abs 1 Nr 1 EStG. Das betrifft in den Fällen des § 3 Nr 65 EStG die Versicherung/Pensionskasse, der der PSV die Abwicklung von Versorgung...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / gg) Mehrere Tätigkeitsstätten

Rz. 30 Der Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben (§ 9 Absatz 4 Satz 5 EStG). Hingegen kann ein Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen auch mehrere erste Tätigkeitsstätten haben (je Dienstverhältnis jedoch höchstens eine). Rz. 31 Erfüllen mehrere Tätigkeitsstätten in einem Dienstverhältnis die quantitativen Kriterien für die A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / bb) "Sammelpunkt"

Rz. 38 Liegt keine erste Tätigkeitsstätte (nach Rz. 6ff. oder Rz. 26ff.) vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft (Rz. 14ff.) typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt (z. B. Treffpunkt für einen betrieblichen Sammeltran...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Lohnsteuer-Anmeldung und Anerkennung der Zahlungsverpflichtung

Rz. 227 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das FA braucht keinen Haftungsbescheid und kein > Leistungsgebot zu erlassen, soweit der ArbG die einzubehaltende LSt (nachträglich) anmeldet oder nach einer > Außenprüfung der LSt seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt. Entsprechendes gilt für die Nachforderung der vom ArbG zu übernehmenden pauschalen LSt (§ 42d Abs 4 EStG). Erk...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Kleinbetragsgrenze

Rz. 225 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine Steuer- oder Haftungsschuld darf nicht nachgefordert werden, wenn sie insgesamt 10 EUR nicht übersteigt (§ 42d Abs 5 EStG). Bei Inanspruchnahme des ArbG sind Steuern für mehrere Kalenderjahre oder ArbN zusammenzufassen. Wird dagegen der ArbN im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft nach § 42d Abs 3 EStG (> Rz 95 ff) herangezogen und betriff...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / ff) Quantitative Zuordnungskriterien

Rz. 26 Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung nach den vorstehenden Kriterien (z. B. weil der Arbeitgeber ausdrücklich auf eine Zuordnung verzichtet hat oder ausdrücklich erklärt, dass organisatorische Zuordnungen keine steuerliche Wirkung entfalten sollen) oder ist die getr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Haftung der den Arbeitslohn auszahlenden Behörde

Rz. 150/6 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit eine > Öffentliche Kasse für eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts den > Arbeitslohn zahlt, sind dieser kraft Gesetzes die Pflichten des ArbG übertragen (> Behörden als Arbeitgeber). Dazu gehört der LSt-Abzug und – bei einer Pflichtverletzung – die Haftung gemäß § 42d Abs 1 EStG. Das schließt – uE aber nur im Auslegungs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Probanden

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das an medizinische Probanden respektive Studienteilnehmer (Testpersonen, zB für klinische Studien) gezahlte Entgelt gehört als Leistung iSd § 22 Nr 3 EStG zu den > Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs 1 Nr 7 EStG). Solche > Einkünfte werden indes nicht besteuert, wenn sie allein oder zusammen mit anderen Einkünften iSd § 22 Nr 3 EStG weniger als 256 EUR im...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / 5. Reisenebenkosten

Rz. 129 Zu den Reisenebenkosten gehören die tatsächlichen Aufwendungen z. B. für: Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck; Telekommunikation und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern; Straßen- und Parkplatzbenutzung sowie Schadensbeseitigung infolge von Verkehrsunfällen, wenn die jeweils damit verbundenen Fahrtkosten als Reisekosten anzus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zur Akzessorietät des Haftungsanspruchs

Rz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 "Haften" bedeutet bei § 42d EStG eine besondere Art des Einstehenmüssens für die ordnungsgemäße Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der LSt. Sie erklärt sich aus der erweiterten öffentlichen Dienstleistungspflicht des ArbG bei der Mitwirkung an steuerlichen Aufgaben (so BVerfG 19, 226 [240; Rz 40] vom ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besonderheiten bei Preisen im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rz. 5 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ob Preise, die ArbN bei einer vom ArbG (oder von einem mit ihm verbundenen Dritten) veranstalteten Verlosung (Tombola) gewinnen, stpfl > Arbeitslohn sind, hängt von der Fallgestaltung ab: Rz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Gewinne, die ArbN bei Verlosungen anlässlich von > Betriebsveranstaltungen erhalten, werden wie alle anderen Zuwendungen im ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete Lohnsteuer

Rz. 50 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG haftet für die LSt, die er beim betrieblichen LStJA zu Unrecht erstattet hat (§ 42d Abs 1 Nr 2 EStG). Die Vorschrift hat nur klarstellende Bedeutung. Den hier angesprochenen Tatbestand erfasst an sich schon § 42d Abs 1 Nr 1 EStG (> Rz 35), weil der LStJA Teil des LSt-Abzugs durch den ArbG ist. Bei einer zu hohen Erstattung ist die L...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / hh) Erste Tätigkeitsstätte bei Vollzeitstudium oder vollzeitigen Bildungsmaßnahmen

Rz. 33 Erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird (§ 9 Absatz 4 Satz 8 EStG). Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte dabei unerheblich. Eine zeitlich...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / dd) Höhe der Unterkunftskosten

Rz. 106 Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1.000 EUR im Monat (Höchstbetrag) anerkannt. Die Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit entfällt; auch auf die Zahl der Wohnungsbenutzer ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftung für den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zum Steuerabzug vgl § 50a EStG und > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff; zur Haftung vgl § 50a Abs 5 Satz 4 EStG, > Künstler Rz 8.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Haftungstatbestände

§ 42d Abs 1 EStG kennt folgende vier Haftungstatbestände: 1. Nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer Rz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der ArbG (> Rz 2, 3) für LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er mu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Aufwendungen des Arbeitnehmers als Werbungskosten

Rz. 4 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufwendungen für den Erwerb einer BahnCard sind > Werbungskosten , soweit sie für Dienst- oder Geschäftsreisen oder eine andere Form der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit eingesetzt wird (> Reisekosten). Sofern die BahnCard für Privatreisen genutzt wird, handelt es sich um nicht abzugsfähige Kosten der > Lebensführung. Wird die BahnCard...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 95 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN Gesamtschuldner. Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Satz 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder Gesamtschuldner schul...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeines

Rz. 100 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog Auswahlermess...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 41 Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Rz. 42 Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftung des Anbieters für Altersvorsorge- und Sparzulage

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen (vgl § 80 EStG) haftet bei > Verschulden als Gesamtschuldner neben dem Zulageempfänger für nicht einbehaltene oder nicht zurückgezahlte Zulagen und gesondert festgestellte Beträge (vgl § 96 Abs 2 EStG). Zur Altersvorsorge > Private Altersvorsorge. Zur Haftung des Anlageunternehmens für die zu Unrecht gezahlt...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / aa) Berufliche Veranlassung

Rz. 116 Die berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers so gut wie ausschließlich betrieblich bzw. dienstlich unterwegs ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitnehmer einen Kunden besucht. Erledigt der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit auch in einem mehr als geringfügigen Umfa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 151 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Nicht nur nach § 42d EStG (> Rz 150 ff), sondern auch nach anderen Vorschriften können andere Personen neben oder anstelle des ArbG für die richtige Einbehaltung und Abführung der LSt haften. Soweit eine Haftung des ArbG oder des ArbN normiert ist, haften sie gesamtschuldnerisch (> Rz 95 ff). In Betracht kommen gesetzliche Vertreter, Vermög...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / aa) Tätigkeitsstätte

Rz. 3 Tätigkeitsstätte ist eine von der Wohnung getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung, die räumlich zusammengefasste Sachmittel umfasst, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden (BFH-Urte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bagatellgrenzen

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Grundsatz, dass der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen soll, wird beim Lohnsteuerverfahren zB in § 39 Abs 5 Satz 5 und Abs 7 Satz 4, § 39a Abs 5, § 41c Abs 4 Satz 2, § 42d Abs 5 EStG; § 11 Abs 3 VermBG erkennbar. Erleichterungen bei der Zinsbesteuerung gelten auch für ArbG-Kleindarlehen (> Darlehen Rz 25 ff). Ergänzend w...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / aa) Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Rz. 47 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 14 EUR berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalendertagen) ausübt – somit ni...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Häftlingshilfe

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind steuerfrei gemäß § 3 Nr 23 EStG. Steuerfrei ist auch die Eingliederungshilfe (§ 9a HHG); sie wird nicht für den Verlust von Hausrat oder Kleidung gewährt und mindert deshalb nicht die als AgB in Betracht kommenden Aufwendungen für die > Wiederbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Förderung der Riester-Rente und gleichgestellter Produkte

Rz. 8 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Rechtsgrundlagen finden sich in § 10a und §§ 79–99 EStG, die Regelungen zur Ausgestaltung der Altersvorsorgeverträge und ihre Zertifizierung im Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz. Die Altersvorsorge-DV (AltvDV) idF der Bekanntmachung vom 28.02.2005 (BGBl 2005 I, 487), zuletzt geändert durch Art 12 des Gesetzes vom 11.02.2021 (BGBl 2021 I, 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Habilitationskosten

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln an Habilitanden sind nicht nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei, da die Habilitation grundsätzlich der Fortbildung zuzurechnen ist (BFH 105, 374 = BStBl 1972 II, 566; > Beihilfen Rz 24), Stipendien für Habilitanden sind aber ggf nach § 3 Nr 44 EStG steuerfrei (> Beihilfen Rz 34 ff); vgl FinMin SN vom 26.01.1994, D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bezirksplanungsrat

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Entschädigungen der im > Ehrenamt tätigen Mitarbeiter der Bezirksplanungsräte in NW sind kein > Arbeitslohn, sondern sind ggf > Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG). Aufwandsentschädigungen sind gemäß § 3 Nr 12 Satz 1 EStG steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 10 ff, > Mitglieder kommunaler Vertretungen).mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / aa) Tatsächliche Fahrtkosten und pauschaler Kilometersatz bei auswärtiger Tätigkeit

Rz. 36 Ist ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), gilt für die steuerliche Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten im Zusammenhang mit dieser beruflichen Tätigkeit Folgendes: Rz. 37 Statt der tatsächlichen Aufwendungen kann aus Vereinfachungsgründen typisierend je nach Art des benutzten V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Programmablaufplan

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Als Programmierhilfe für den ArbG und die Hersteller von (lohnabrechnungs-)Software erstellt die FinVerw Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom laufenden > Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) einzubehaltenden > Lohnsteuer, des > Solidaritätszuschlag und der Maßstabsteuer für die > Kirchensteuer. Die Rechtsgrundlage enthält § 39b Abs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) ....nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gez...mehr