Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Arbeitszimmer

Rn. 73 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ein Arbeitszimmer in einer selbstgenutzten Wohnung dürfte nicht zu den Flächen gehören, die zu Wohnzwecken genutzt werden (Urban, FR 2020, 356 f; aA mit Bezugnahme auf die BT-Drucks Schallmoser in Blümich, § 35c EStG Rz 15; Strahl, KÖSDI 2020, 21 602, 18; Seifert, Stbg 2020, 106; Levedag in Schmidt, § 35c EStG Rz 10). Es ist streitig, ob es s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nichtbegünstigter Personenkreis

Rn. 21 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zum nichtbegünstigten Personenkreis gehören folgende Personengruppen: Selbstständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen können. Sollte sich dieser Personenkreis ebenfalls eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen, besteht die Möglichkeit, auf die Basisrente nach § 10 EStG zurückzugreifen. freiwillig Versicherte ger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 26 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Für die Altersvorsorgebeiträge wird nicht in jedem Fall ein SA-Abzug gewährt. Der SA-Abzug kommt nur dann zum Tragen, wenn er günstiger als die Altersvorsorgezulage ist. Eine Günstigerprüfung wird erforderlich, die das zuständige FA von Amts wegen durchführt. Das FA stellt dabei auf die Erklärung des StPfl ab (vgl Rz 101 ff des BMF v 21.12.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 68 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 35c Abs 1 S 1 EStG ist erforderlich, dass das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist gegeben, wenn der StPfl entweder allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen wohnt (BFH BFH/NV 2011, 974). Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken muss nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c EStG führt zu einer progressionsunabhängigen Steuerermäßigung in bestimmter Höhe. Sie lehnt sich an die Steuerermäßigung nach § 35a EStG an, die haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen begünstigt. Die Steuerbegünstigung erfasst Gebäude u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zweck und Entstehung der Regelung

Rn. 11 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mit der Neuregelung beabsichtigt der Gesetzgeber energetische Maßnahmen an älteren Eigenheimen steuerlich zu begünstigen. Hintergrund ist die Verpflichtung, die sich Deutschland im internationalen Zusammenhang auferlegt hat. Deutschland hat sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern auf ein Verfahren geeinigt, in Europa den Ausstoß von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 19 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei der Regelung des § 35c EStG handelt es sich um eine Sozialzwecknorm. Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich einen sehr weiten Gestaltungsspielraum. Sie ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (ebenso Hechtner in Kanzler/Kraft/Bäuml, § 35c EStG Rz 6).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift steht zum einen mit §§ 84ff EStG in Zusammenhang, da sie die Möglichkeit eröffnet, die Grund- und die Kinderzulage auf mehrere Altersvorsorgeverträge zu verteilen. Zum anderen ergibt sich ein inhaltlicher Zusammenhang mit § 89 EStG (Zulageantrag). Das Wahlrecht zur anteiligen Zuordnung der Zulagen übt der StPfl über den Zulageant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 14 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Bedeutung der Vorschrift wird in der Literatur kritisch betrachtet. So wird die Effizienz der Vorschrift bezweifelt. Sie sei in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt, da sie nicht für Mieter und junge Gebäude gelte bzw zu bürokratisch sei und zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts beitrage (Eichholz, StuB 2020, 62 und 66; Reddig in K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vor 2020 ohne Genehmigung/Anzeige begonnene/durchgeführte Vorhaben

Rn. 31 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zwar kann für eine vor 2020 rechtswidrig durchgeführte Baumaßnahme ein Bauantrag im Jahr 2020 gestellt oder eine Anzeige vorgenommen worden und damit die Anwendungsregelung in seinen Voraussetzungen dem Wortlaut nach erfüllt sein (s § 52 Abs 35b S 2 u 3 EStG 1. Alt); jedoch dürfte mE für diese Fälle eine Steuerbegünstigung nicht in Betracht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift nimmt im Zulageverfahren eine zentrale Rolle ein, denn allein durch Stellen des Zulageantrags wird das Verfahren zur Ermittlung und Auszahlung der Zulage in Gang gesetzt. Insoweit ergibt sich ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Vorschriften der §§ 90–92 EStG. Darüber hinaus besteht ein inhaltlicher Zusammenhang mit § 87 EStG....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Arbeitszimmer

Rn. 41 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Da ein Arbeitszimmer nicht zu Wohnzwecken dient (im Einzelnen s Rn 73), können energetische Maßnahmen, die auf das Arbeitszimmer nach Flächenanteilen entfallen, nicht berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen können aber unter Umständen als WK bzw BA abgezogen werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rn. 23 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der SA-Abzug nach § 10a EStG steht nur unbeschränkt StPfl zu. Nach den Sondervorschriften für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3 EStG) ist der SA-Abzug für Altersvorsorgebeiträge nicht zulässig. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen Personen gefördert werden (dh in den Genuss des SA-Abzugs kommen), die von der Absenkung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Schrifttum: Titgemeyer, Kritische Würdigung der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht, DStZ 2020, 16; Eichholz, Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sowie weitere Maßnahmen zum Klimaschutz. Überblick und erste Einschätzung, StuB 2020, 60; Seifert, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Pflichten des StPfl

Rn. 25 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Korrespondierend mit der Ausgestaltung des Verfahrens als modifiziertes Anbieterverfahren obliegt es dem StPfl, unverzüglich alle Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die für die Ermittlung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage entscheidungserheblich sind, dem Anbieter mitzuteilen. Der StPfl ist gehalten, Änderungen in der Art d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Altersvorsorgebeiträge

Rn. 24 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Für eine exakte Abgrenzung der Altersvorsorgebeiträge ist auf die Ausführungen zu § 82 EStG zu verweisen (s Erläut zu § 82 (Mühlenharz)). Als grober erster Anhaltspunkt dient hier der Hinweis, dass Beiträge und Tilgungsleistungen zu Altersvorsorgeverträgen als Altersvorsorgebeiträge zu berücksichtigen sind. Die gewährten Zulagen selbst sind n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Regelungen des § 10a EStG stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Regelungen des XI. Abschnitts. Beide Regelungsbereiche gemeinsam dienen der steuerlichen Förderung des Aufbaus einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eingeführt wurde die Regelung des § 10a durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310). Der Gesetzgeber beabsichtigte mit be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 45 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ab dem VZ 2010 erfolgt der Nachweis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge durch ein elektronisches Datenübermittlungsverfahren. Beantragt der StPfl im Rahmen seiner Erklärung zur ESt-Veranlagung die Berücksichtigung des SA-Abzugs und hat er die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw greift die Fiktion, berücksichtigt das FA bei der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begünstigtes Objekt

1. Allgemeines Rn. 50 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 35c Abs 1 S 1 EStG enthält eine Legaldefinition des begünstigten Objekts Danach ist ein begünstigtes Objekt ein eigenes Gebäude des StPfl, das zu eigenen Wohnzwecken dient und in der EU bzw in einem EWR-Staat liegt. Das Liegenschaftsmerkmal beruht auf einer unionsrechtskonformen Gestaltung der Begünstigungsregelung. Zu den EW...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verfahrensfragen

A. Antragserfordernis (§ 35c Abs 1 S 1 EStG) Rn. 121 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Steuerermäßigung wird nur auf Antrag gewährt (§ 35c Abs 1 S 1 EStG). Weitere Regelungen enthält das Gesetz nicht, so dass der Antrag nicht einer bestimmten Form unterliegt. Auch eine zeitliche Befristung findet sich nicht im Gesetz. Damit kann der Antrag mit Abgabe der Steuererklärung oder auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anwendungsbereich

1. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Rn. 20 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Steuerbegünstigung nach § 35c EStG können nur unbeschränkt StPfl in Anspruch nehmen, die ein in ihrem Eigentum stehendes Wohngebäude im jeweiligen Jahr der Förderung zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Eine Nutzung zur Einkünfteerzielung ist förderungsschädlich. Ausreichend ist, wenn Miteigentum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

A. Norminhalt Rn. 1 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Regelungen des § 10a EStG stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Regelungen des XI. Abschnitts. Beide Regelungsbereiche gemeinsam dienen der steuerlichen Förderung des Aufbaus einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eingeführt wurde die Regelung des § 10a durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310). Der Gesetzgeber beabsic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

a) Allgemeines Rn. 24 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 52 Abs 35a S 1 EStG (inzwischen § 52 Abs 35b S 1 EStG, geändert durch Art 1 Nr 8 Buchst f des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512) iVm Art 7 Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2010 im Steuerrecht (v 21.12.2019 BStBl I 2019, 2886) findet die Neuregelung Anwendung auf e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Myssen, Vereinfachungen bei der Riester-Rente, NWB 2005, 13 281; Stosberg, AltEinkG und private steuerlich geförderte Altersvorsorge, Informationen StW 2005, 256. Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). Ferner s Sc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Tatbestand

A. Begünstigtes Objekt 1. Allgemeines Rn. 50 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 35c Abs 1 S 1 EStG enthält eine Legaldefinition des begünstigten Objekts Danach ist ein begünstigtes Objekt ein eigenes Gebäude des StPfl, das zu eigenen Wohnzwecken dient und in der EU bzw in einem EWR-Staat liegt. Das Liegenschaftsmerkmal beruht auf einer unionsrechtskonformen Gestaltung der Begünstigu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Sonderausgaben-Abzug

A. Grundsätze Rn. 26 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Für die Altersvorsorgebeiträge wird nicht in jedem Fall ein SA-Abzug gewährt. Der SA-Abzug kommt nur dann zum Tragen, wenn er günstiger als die Altersvorsorgezulage ist. Eine Günstigerprüfung wird erforderlich, die das zuständige FA von Amts wegen durchführt. Das FA stellt dabei auf die Erklärung des StPfl ab (vgl Rz 101 ff des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Tatbestandsvoraussetzungen

A. Begünstigter Personenkreis (§ 10a Abs 1 EStG) 1. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG) Rn. 5 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG gehören die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zum begünstigten Personenkreis. Das sind in erster Linie die Personen, die gegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann/Risthaus, Kommentierte Verwaltungsregelungen zur privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung, Beilage 4/2008, 54 Tz 87–92. Verwaltungsanweisungen: BMF v 17.11.2004, BStBl I 2004, 1065 Tz 76–80 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.02.2008, BStBl I 2008, 420 (Private Altersvorsorge, betriebliche A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1 Verwaltungsanweisungen: BMF v 18.08.2011, BStBl I 2011, 788 (Elektronische Datenübermittlung der Basisrenten- und Altersvorsorgebeiträge); BZSt v 22.01.2016, IV C 3 – S 2030/11/10001 :065 (Stellungnahme zur VO zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge und Basisrentenverträgen...mehr

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Steuerstrafverfahren: Ersta... / 2.3 Werbungskostenabzug

Strafverteidigungskosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit insbesondere bei zwei Fallkonstellationen nicht abziehbar: Die Tat fällt aus dem Rahmen der üblichen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen heraus (z. B. Verwahrungsbruch, falsche uneidliche Aussage und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch eine Kriminalbeamtin...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.2 Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Rz. 1153 [Sonderabschreibung nach § 7g EStG → Zeile 41] Unabhängig von der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags kann der Unternehmer für Investitionen eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen (§ 7g Abs. 5 EStG). Daneben wird die planmäßige (lineare) Abschreibung im normalen Umfang gewährt. Die Sonderabschreibung ist nicht abhängig von der vorherigen Bildung eines I...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4 Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

4.1 Investitionsabzugsbetrag Rz. 1133 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 97–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. R...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 602 [Bruttoarbeitslohn → Zeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemeines

Rz. 729 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1133 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 97–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. Rz. 1134 [Bildung des Investit...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 643 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern (nur) über eine Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 659) und bei Benutzung öffen...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1119 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1037 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 978 ff. Rz. 1038 Steuerpflichtig...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand außerhalb des ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Reisekosten

Rz. 692 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 633 Begriff der Werbungskosten Zu den Werbungskosten bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenh...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.9 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 798 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 347) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 756 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 764 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.4 Sonstige Kapitalforderungen

Rz. 790 Gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (z. B. Darlehen, DAX-Zertifikate, Genussrechte, Gewinnobligationen, Optionsanleihen, Schuldverschreibungen). Davon ausgenommen sind Kapitalforderungen, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Auch die Veräußerung priv...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1077 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.3 Schädliches Verhalten bei Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Rz. 1155 Alle steuerlichen Auswirkungen, die durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung bedingt sind, müssen rückgängig gemacht werden (→ Tz 1156), wenn keine Auflösung des Investitionsabzugsbetrags bis zum Ende des Investitionszeitraums (Jahr des Abzugs des Investitionsabzugsbetrags plus drei Jahre) erfolgt ist oder eine schädliche Nutz...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 780 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten in Zusammenhang mit begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegün...mehr