Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 333 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG vor, wird die Ausübung des Gestaltungsrechts zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG würde die Ausübung als Einlösung oder Rückzahlung einer Kapitalforderung zu einem stpfl. Veräußerungsgewinn i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG führen. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG schließt eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.2 Gewinnermittlung im Falle der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft (S. 2)

Rz. 299 § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass in den Fällen der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der gemeine Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter tritt. Nach § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG ist der aufgrund einer verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft anfallende Veräußerungsgewinn im Jahr der verde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.7 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Wertpapieren in Sammelverwahrung (S. 7)

Rz. 312 § 20 Abs. 4 S. 7 EStG sieht vor, dass bei vertretbaren Wertpapieren, die einer Verwahrstelle zur Sammelverwahrung i. S. d. § 5 DepotG anvertraut sind, zu unterstellen ist, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden. Bei der Streifbandverwahrung i. S. d. § 2 DepotG ist § 20 Abs. 4 S. 7 EStG entsprechend anzuwenden. Rz. 313 Die Sammelverwahrung i....mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen

a) Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines Darlehensvertrages Der Rückgewähranspruch auf Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Rückgewährschuldverhältnis ist eine sonstige Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG; die daraus resultierenden Ansprüche auf Nutzungswertersatz für Nutzungen aus den Zins- und Tilgungsleistungen gehöre...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verlust aus Veräußerung einer GmbH-Beteiligung als nach § 32d Abs. 1 EStG zu besteuernder Kapitalertrag

Werden Darlehensforderungen gegenüber einer Tochtergesellschaft einer GbR für 1 EUR veräußert und wird in der Folge über das Vermögen der Tochtergesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, so führt der entstehende Verlust bei den Gesellschaftern der GbR zu Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Diese sind mit dem besonderen Steuersatz nach § 32d Abs. 1...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf eines Darlehensvertrages

Der Rückgewähranspruch auf Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Rückgewährschuldverhältnis ist eine sonstige Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG; die daraus resultierenden Ansprüche auf Nutzungswertersatz für Nutzungen aus den Zins- und Tilgungsleistungen gehören damit zu den Erträgen i.S.d. Vorschrift. Im Ergebnis stellt der Nutzungswertersatzanspruch die de...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG

Der Tatbestand des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG 2015 ist nur erfüllt, wenn die Rückzahlung der sonstigen Kapitalforderung bei Fälligkeit entweder in Geld oder einer Wertpapierlieferung erfolgen kann. Daran fehlt es, wenn die Art der Rückzahlung von Bedingungen an einem Stichtag, der vor dem Fälligkeitstag der Rückzahlungsforderung liegt, abhängig ist, die weder der Anleger noch de...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 9 Einlage eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. c EStG sind Einlagen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn es sich bei dem zugeführten Wirtschaftsgut um ein Wirtschaftsgut i.S,d. § 20 Abs. 2 EStG handelt. Diese Vorschrift wurde im Zusammenhang dem Abgeltungsteuersatz von 25 % für Kapitaleinkünfte eingeführt. § 20 Abs. 2 EStG enthält eine R...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einräumung einer wertlosen Position gegen eine werthaltige Gegenleistung als vGA

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn sich ein an einer GmbH (GmbH 1) mit 50,1 % beteiligter Gesellschafter entschuldet, indem er einer anderen GmbH (GmbH 2), die er mittelbar beherrscht, eine als Vorkaufsrecht bezeichnete, nicht werthaltige Position im Zusammenhang mit einem ihm gehörenden Grundstück zurechnet, die die GmbH 2 dadurch "bezahlt", dass sie insbeson...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Verfassungsmäßigkeit der Verrechnungsbeschränkung für Termingeschäftsverluste

Die in § 20 Abs. 6 S. 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 geregelte betragsmäßige Verrechnungsbeschränkung für Termingeschäftsverluste führt nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz i.R.d. summarischen Prüfung des Aussetzungsverfahrens zur Ungleichbehandlung, für die es nach vorläufiger Prüfung an einem sachlichen Rechtfertigungsgrund fehlt. FG Rheinland-Pfalz v. 5.12.2023 – 1 V 1674/2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen / Zusammenfassung

Begriff Anlagevermögen haben nur Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen. Das sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit.[1] Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter (handelsrechtlich: Vermögensgegenstände), die auf Dauer dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen. Einkommensteuerrechtlich kann ein Wirtschaftsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.6 Schuldzinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 99 Zu den Werbungskosten gehören auch die Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und zwar auch, wenn die erworbene Beteiligung unter § 17 EStG fällt.[1] Bei einer erzwungenen Kapitalüberlassung reicht es zur Begründung des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen (Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 8 Ausdehnung auf andere Einkunftsarten

Rz. 252 Die Regeln über die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4), über beruflich veranlasste Fahrten bei Auswärtstätigkeit (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG), über die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG) und über Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG) sowie die Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung (§ 9 Abs. 2 EStG) und für Verpflegun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.3 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 32 Aufwendungen sind als nachträgliche Werbungskosten abzusetzen, wenn sie durch die aufgegebene Berufstätigkeit veranlasst sind (zu nachträglichen Betriebsausgaben vgl. § 4 EStG Rz. 596). In Betracht als nachträgliche Werbungskosten kommen etwa Kosten der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, das zu stpfl. Einkünften geführt hat, Schadensersatzleistungen, Kosten eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.2 Zusammenhang mit Einkünften

Rz. 86 Entsprechend dem Begriff der Werbungskosten (Rz. 11ff.) sind Schuldzinsen nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Das ist der Fall, wenn die Darlehensvaluta zur Erzielung bestimmter Einkünfte aufgenommen und auch tatsächlich hierzu verwendet wird. Die Darlehensbestimmung allein genügt nicht,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.3 Auswechselung des Schuldgrunds

Rz. 94 Die Einkunftsart, mit der die Verbindlichkeit und damit die Schuldzinsen in Zusammenhang stehen, kann steuerlich unschädlich ausgewechselt werden, wenn dadurch die private Sphäre nicht berührt wird. Wird ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut veräußert, tritt für die Beurteilung des beruflichen Veranlassungszusammenhangs der Veräußerungserlös an die Stelle des veräußert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 9 EStG gehört zum Kernbereich der Vorschriften über die Überschusseinkünfte. Wenn der Überschuss aus einer Einkunftsart als der Betrag, der dem Stpfl. zum Bestreiten seiner Lebensführung zur Verfügung steht, besteuert werden soll (Nettoprinzip als Ausdruck der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit), müssen neben den Bruttoeinnahmen auch die Werbungskosten definiert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.5 Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung

Rz. 98 Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um das Grundstück zu erwerben, sind Werbungskosten, wenn das Grundstück zur Erzielung von Einkünften erworben wurde. Voraussetzung für den Abzug der Zinsen als Werbungskosten ist, dass aus dem Grundvermögen Einkünfte oder zumindest stpfl. Vermögensmehrungen zu erwarten sind, die auf längere Sicht gesehen die Werbungskosten überste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.3 Vermögensverluste

Rz. 48 Im Bereich der Überschusseinkünfte werden reine Vermögensänderungen steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt; Vermögensverluste führen also nicht zu Werbungskosten. Wertveränderungen und Veräußerungsverluste sind daher keine Werbungskosten.[1] Gehört der Vermögensverlust nicht zu den Werbungskosten, führen auch Aufwendungen zur Verhinderung eines solchen Vermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.4 Schuldzinsen bei nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 97 Zinsen als Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit kommen regelmäßig kaum in Betracht. Denkbar ist, dass Arbeitsmittel auf Kredit angeschafft werden; der Zinsaufwand gehört dann zu den Werbungskosten. Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Arbeitnehmer eine Beteiligung an der Arbeitgeber-Kapitalgesellschaft mit Kredit erwirbt. Zweifelhaft kann dann insbesondere sein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Diese gesetzliche Definition hat sich für die praktische Gesetzesanwendung als nicht sehr brauchbar erwiesen. Insbesondere auffällig ist der Unterschied zum Betriebsausgabenbegriff in § 4 Abs. 4 EStG. Während danach Betriebsausgaben (alle) Aufwendungen sind, die d...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.3 Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

Überlassung eines betrieblichen Pkw als lohnsteuerpflichtiger Vorteil Angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer werden grundsätzlich wie Arbeitnehmer behandelt, auch wenn sich durch ihre Beteiligung an der Gesellschaft, insbesondere als beherrschender Gesellschafter, faktisch eine Art von Unternehmerstellung ergibt. Entsprechend gilt die Überlassung eines betrieblichen PKW d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder / 8 Erhaltene Bestechungsgelder sind zu versteuern

Derjenige, der Bestechungsgelder erhält, muss diese grundsätzlich versteuern. Das hat der BGH bereits mit Urteil vom 2.12.2005 entschieden.[1] Bestechungsgelder werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG qualifiziert. Diese sind erklärungspflichtig. Kapitalerträge aus der Anlage verschwiegener Schmiergelder sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der bestochene Steuerpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 5 Behandlung der Rückvergütung bei den Mitgliedern

Rz. 63 Die Behandlung der Rückvergütung bei den Mitgliedern der Genossenschaft hängt davon ab, wie die Genossenschaftsanteile bei den Mitgliedern behandelt werden. Handelt es sich um land- und forstwirtschaftliches oder gewerbliches Betriebsvermögen, sind die Rückvergütungen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb. Bei Körperschaften als Empfänger der Rüc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten nach HGB... / 9.3.5 Minderung um vorgenommene Abschreibungen

Rz. 118 Abschreibungen sollen sich nicht mehrfach steuermindernd auswirken können. Daher wurde bestimmt, dass bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 (Überschusseinkünfte) in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, der Einlagewert sich um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sondera...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Mitarbeiterbeteiligung: Abgrenzung zwischen Einkünften aus Kapitalvermögen und solchen aus nichtselbständiger Arbeit

Einnahmen des Arbeitnehmers aus einer stillen Beteiligung am Unternehmen seines Arbeitgebers sind durch das Dienstverhältnis veranlasst und führen somit zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie als erfolgsabhängige Vergütung "für" die Beschäftigung beim Arbeitgeber gewährt werden. Für eine Veranlassung durch das Dienstverhältnis sprachen im Streitfall der Umstand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Steuerfolgen

Rz. 326 Ist der Veräußerer der sperrfristverstrickten Anteile eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem Betrieb gewerblicher Art dieser Körperschaft entstanden. Ist der Veräußerer persönlich von der KSt befreit, so gilt der Veräußerungsgewinn als in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Körperschaft entstanden. In beid...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 7.3 Folge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht

Infolge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird von der deutschen Steuerpflicht nicht nur das Inlandsvermögen erfasst, sondern darüber hinaus auch das erweiterte Inlandsvermögen. Hierzu zählt das folgende Vermögen:[1] Kapitalforderungen und Schulden; Barguthaben und Bankguthaben bei Geldinstituten; Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften auch dann, wenn die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einkünfte des Unterhaltsempfängers.

Rn 33 Unberücksichtigt bleiben dürfen nur gesetzlich Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkünften. Leistet der Schuldner keinen Unterhalt, ist § 850c VI weder direkt noch entspr anwendbar (BGH NJW 17, 3591 [BGH 28.09.2017 - VII ZB 14/16] Rz 6). Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidung ausdrücklich nicht korrigieren (BTDrs 19/19850, 28). Dieser Begriff der Einkünfte ist weit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Mieteinkünfte.

Rn 15 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte. Zu berücksichtigen ist die Kaltmiete, die bestehenden Belastungen sind in Abzug zu bringen. Es ist nicht auf die erzielbaren Einkünfte abzustellen, sondern auch die tatsächlich erzielten (Schlesw FamRZ 00, 1586). Ebenfalls hinzuzurechnen sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, reduziert um die damit verbundenen A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gegenstand.

Rn 19 Mit der zweiten Regelungsalternative werden nunmehr auch sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen bilden, dem Pfändungsschutz unterstellt. Dieser auf die sonstigen Einkünfte ausgeweitete Pfändungsschutz bildet eine Auffangregelung, die Lücken im Pfändungsschutz schließen soll. Der Oberbegriff der Einkünfte (Rn 3) umfasst die eigenständig erwirtschafteten Einkünfte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.5.3 Sonderleistungen gegen Sonder(leistungs)entgelt – Fallsammlung

Rz. 187 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Leistungen aufgrund eines gegenseitigen Vertrags (vgl. §§ 320ff. BGB), durch den sich der Gesellschafter zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen und die Gesellschaft sich hierfür zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, sind die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG für einen steuerbaren Leistungsaustausch hingegen regelmäßig...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.4 Steuerliche Konsequenzen aus der Abgrenzung zwischen steuerbilanziellem Eigen- und Fremdkapital

Rz. 53 Sofern es sich bei der Zuführung von mezzaninem Kapital um eine Überlassung von Fremdkapital handelt,[1] sind gezahlte Vergütungen auf das mezzanine Kapital Betriebsausgaben i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 4 EStG.[2] Dies ist unabhängig davon, ob das als Fremdkapital überlassene mezzanine Kapital in der Steuerbilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen wird oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mezzanines Kapital in der R... / 4.3 Abgrenzung zwischen steuerbilanziellem Eigen- und Fremdkapital

Rz. 48 Die steuerbilanzielle Klassifizierung von mezzaninen Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital orientiert sich nicht unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG an dem aus den Funktionen des Eigenkapitals abgeleiteten handelsrechtlichen Eigenkapitalbegriff. Vielmehr enthalten die Steuergesetze eigenständige und von den handelsrechtli...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.3 Steuerrechtliche Behandlung beim stillen Gesellschafter

Rz. 66 Die steuerrechtliche Behandlung der typischen stillen Gesellschaft ist beim stillen Gesellschafter davon abhängig, ob er seine stille Beteiligung im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen hält.[1] Rz. 67 Bei einem Halten der stillen Beteiligung im Privatvermögen stellen die Gewinnanteile des stillen Gesellschafters gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG Einkünfte aus Kap...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 4.2 Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft im Steuerrecht

Rz. 58 Die Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft ist im Steuerrecht von großer Tragweite, da sich daraus die Trennlinie zwischen dem steuerrechtlichen Eigen- und Fremdkapital ergibt.[1] Grundsätzlich wird die typische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Fremdkapital und die atypische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Eigenkapital...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 62 Die typische stille Gesellschaft stellt kein selbstständiges Steuerrechtssubjekt dar.[1] Als Steuerrechtssubjekte gelten lediglich der Geschäftsinhaber und der stille Gesellschafter. Der Geschäftsinhaber einer typischen stillen Gesellschaft unterliegt mit seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb als natürliche Person der Einkommensteuer und als juristische Person der Körp...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Das negative Einlagenkonto beim Ausscheiden eines typisch stillen Gesellschafters

Leitsatz Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters ist in der Bilanz des Geschäftsinhabers als Fremdkapital als "sonstige Verbindlichkeit" auszuweisen. Negative Einlagenkonten der stillen Beteiligten gehören beim Geschäftsinhaber nicht zu den auszuweisenden Vermögensgegenständen. Sie gehen auch bei Beendigung der stillen Gesellschaft nicht auf den Geschäftsinhaber übe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.3 Zinsaufwendungen und ihr Empfänger

Rz. 29 § 4h EStG bezweckt, den Abzug von Zinsaufwendungen beim zur Zahlung Verpflichteten einzuschränken ("Zinsschranke"). Maßgebliches Tatbestandsmerkmal ist daher der Begriff der "Zinsaufwendungen". Wegen der Bedeutung dieses Begriffs im Rahmen der Vorschrift enthält § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition dieses Begriffs und S. 4 der Vorschrift eine Sonderregelung für ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensübertragung: Rechn... / 4.1 Vermögensübertragungen mit Verschmelzungscharakter (Vollübertragung)

Rz. 42 Anders als bei Verschmelzungen ist ein Ansatz der Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft unter dem gemeinen Wert gemäß § 11 Abs. 2 UmwStG grundsätzlich nicht möglich, da entgegen der Voraussetzung des § 11 Abs. 2 Nr. 3 UmwStG eine Gegenleistung gewährt wird, die nicht in Gesellschaftsrechten besteht.[1] Ein Ansatz zu Buchwerten ist nur da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechte in der Rechnun... / 4.2 Steuerliche Behandlung von Genussrechten beim Genussrechtsinhaber

Rz. 84 Der entgeltliche Erwerb von Genussrechten löst unabhängig davon, ob es sich bei dem Erwerber um eine natürliche oder juristische Person handelt, keine Steuerpflicht aus. Lediglich unentgeltlich erhaltene Genussrechte können der Kapitalertragsteuer gemäß § 20 Abs. 3 EStG unterliegen.[1] Rz. 85 Bei einem Halten der Genussrechte im Privatvermögen besteht keine Bilanzierun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kautionen / 2 Mietkaution und Verzinsung

Meist wird mit dem Mieter die Zahlung einer Mietkaution vereinbart. Der Vermieter von Wohnraum ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank zum üblichen Zinssatz für 3-monatige Spareinlagen anzulegen.[1] Alternativ kann der Mieter selbst ein Kautionskonto mit höherer Verzinsung anlegen und es dann an den Vermieter verpfänden. Bei g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere / 4 Steuerlicher Umgang mit Wertpapieren

Erträge aus Wertpapieren gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sich die Wertpapiere im Privatvermögen befinden.[1] Befinden sich die Wertpapiere im Betriebsvermögen, sind die Erträge den betrieblichen Einkünften zuzuordnen. Das gilt auch für die Erträge aus der Veräußerung der Wertpapiere.[2] Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie die Besteuerung voll...mehr

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Brennpunkt Vorabpauschale (... / II. Rechtliche Einordnung

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind Investmenterträge i.S.d. § 16 InvStG steuerpflichtig. Zu den Erträgen aus Investmentfonds (Investmenterträge) gehören die Ausschüttungen eines Investmentfonds nach § 2 Abs. 11 InvStG (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 InvStG), die Vorabpauschalen nach § 18 InvStG (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) und die Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19 Inv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.2 Ausgangslage

Rz. 50 Die Finanzbehörden sind gem. § 85 Abs. 1 AO verpflichtet, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Hauptanwendungsfall hierbei ist aber wohl die Ermittlung von Vollstreckungsmöglichkeiten im Verfahren nach §§ 249ff. AO. Der steuererhebliche Sachverhalt ist nach § 88 Abs. 1 AO von Amts wegen zu ermitteln. Der Grundsatz der Besteueru...mehr