Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.4 Keine Einnahmen der Pflegeperson

Rz. 66 Die Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags hängt davon ab, dass der Stpfl. keine Einnahmen für die Pflege erhält. Da das Gesetz insoweit auf den Begriff der "Einnahme" (§ 8 EStG) abstellt, kommt es weder auf die Art (Geld- oder Sachzuwendung) oder Höhe der Zuwendung noch auf die steuerliche Behandlung dieser an (stpfl. oder steuerfrei bzw. nicht steuerbar).[1] In ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5 Nachweis der Behinderung (Abs. 7 i. V. m. § 65 EStDV)

Rz. 28 Gem. § 33b Abs. 7 EStG wird die Bundesregierung ermächtigt, den Nachweis über die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Pauschbeträge in einer gesonderten Rechtsverordnung zu regeln. Dies ist in Form des § 65 EStDV geschehen.[1] Den Nachweis einer Behinderung hat der Stpfl. gem. § 65 Abs. 1 EStDV zu erbringen: bei einer Behinderung, deren Grad auf mindestens 50 festge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 4 Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung

Vermögenswirksame Leistungen gelten ausdrücklich nicht als Einmalzahlung.[1] Als laufendes Arbeitsentgelt sind sie somit im Fall einer Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen.[2]mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalzahlungen bzw. Sonderzuwendungen, die der Arbeitnehmer bei vorausschauender Betrachtung, mit hinreichender Sicherheit, mindestens einmal jährlich erwarten und als einen Teil seines Einkommens einplanen kann, sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze anteilmäßig zu berücksichtigen. Das gilt auch für Sonderzuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und über deren G...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.1 Aus Geschäftsergebnis oder einer Arbeitsleistung des Vorjahres

Resultieren Einmalzahlungen aus dem Geschäftsergebnis oder einer besonderen Arbeitsleistung des Vorjahres, bleiben sie bei der Beurteilung der Beschäftigung außer Acht (z. B. eine individuelle Prämienzahlung). Die Zahlung kann daher zur Überschreitung der Entgeltgrenze führen, ohne den Status der Geringfügigkeit zu gefährden, da sie als gelegentliches bzw. unvorhersehbares Ü...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.2 Ruhendes Beschäftigungsverhältnis

Einmalzahlungen sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts nur insoweit zu berücksichtigen, als sie aus der zu beurteilenden Beschäftigung resultieren. Werden hingegen einmalige Einnahmen aus ruhenden Beschäftigungsverhältnissen gezahlt, bleiben sie außer Betracht (z. B. bei Wehrdienst oder Elternzeit).mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.2 Regelmäßig erzieltes Nettoarbeitsentgelt

Rz. 29 Der Spender erhält Krankengeld in Höhe von 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts, wenn er spendenbedingt arbeitsunfähig wird. Damit unterscheidet sich das Krankengeld nach § 44a in der Höhe deutlich von dem Krankengeld, welches bei einer spendenunabhängigen Arbeitsunfähigkeit nach § 47 zu berechnen ist. Die 100 % des regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentg...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99). Er schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einmalzahlung oder Rente?

I. Die Regel. Rn 4 Sie steht in I: Der Schadensersatz wird als Geldrente geschuldet. Das ist auch sachlich begründet. Denn der zu ersetzende Erwerbsschaden und die Kosten für vermehrte Bedürfnisse entstehen gleichfalls erst im Lauf der Zeit. Auch werden so Spekulationen über die mutmaßliche Fortdauer der Schäden vermieden; Veränderungen können leicht über § 323 ZPO berücksich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die ausgleichsberechtigte Person kann für ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht von der ausgleichspflichtigen Person eine zweckgebundene Abfindung verlangen. 2Die Abfindung ist an den Versorgungsträger zu zahlen, bei dem ein bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nur, wenn die Zahlung der Abfind...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / IV. Pflichtteilsverzicht und Versorgungsleistungen, § 22 Nr. 1 S. 1 EStG

Rz. 235 Problematisch ist, ob Zahlungen zur Abfindung von Pflichtteilsansprüchen als Versorgungsleistungen nach §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1 EStG einzuordnen sind. Beispiel M ist Mutter von drei Kindern und Inhaberin eines wertvollen Betriebs. Zur Vorbereitung der vorweggenommenen Erbfolge und der Einleitung entsprechender Schritte wendet sie sich an die beiden jüngsten Kind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 235. Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten v 16.07.2021, BGBl I 2021, 2993

Rn. 255 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz betrifft die Aufhebung wehrdienstrechtlicher Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen. Die symbolische pauschale Entschädigung iHv 3 000 EUR für jedes aufgehobene Urteil sowie die Einmalzahlung von weiteren 3 000 EUR für sonstige erhebliche dienstrechtliche Benachteiligungen sind nach § 3 Nr 23 EStG steuerfrei.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zuschüsse zu Einkunftszwecken (Abs 2).

Rn 12 Ausgleichspflichtig sind Zuschüsse, die der Erblasser zum Zwecke gewährt, sie als Einkünfte zu verwenden. Sie sind Beiträge des Erblassers zum Einkommen des Abkömmlings, die der Deckung des laufenden Bedarfs dienen, wobei es sich um wiederkehrende Leistungen handeln muss, die regelmäßig und über eine gewisse Dauer gewährt werden; damit scheiden Einmalzahlungen aus (RGR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Vereinbarungen gem § 566c sind Rechtsgeschäfte zwischen Vermieter und Mieter über die Mietforderung. Dazu gehören insb die Zahlung der Miete, die Stundung der Miete, Erlass der Miete und Aufrechnungsvertrag (LG Berlin GE 08, 1428). § 566c gilt nicht für Fälle der Vertragsänderung wie die dauerhafte Senkung der Miete (vgl BGH NZM 02, 291 noch zu § 574 aF). Zum Mieterdarl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Regel.

Rn 4 Sie steht in I: Der Schadensersatz wird als Geldrente geschuldet. Das ist auch sachlich begründet. Denn der zu ersetzende Erwerbsschaden und die Kosten für vermehrte Bedürfnisse entstehen gleichfalls erst im Lauf der Zeit. Auch werden so Spekulationen über die mutmaßliche Fortdauer der Schäden vermieden; Veränderungen können leicht über § 323 ZPO berücksichtigt werden. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zumutbarkeit.

Rn 34 Zumutbar ist der Änderungsvorbehalt, wenn das Interesse des Verwenders an der Änderung das Interesse des Kunden daran überwiegt, gerade die versprochene Leistung zu erhalten (BGH NJW-RR 08, 134; BAG ZIP 23, 544 Rz 28; MüKo/Wurmnest § 308 Nr 4 Rz 8). Es gilt ein generalisierend typisierender Maßstab (W/L/P/Dammann § 308 Nr 4 Rz 24). Nach der Rspr muss die Änderungsklaus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Auch § 843 steht (ebenso wie § 842 Rn 1) systematisch falsch, weil er nicht nur für Ersatzansprüche aus Delikt gilt, sondern allg Schadensrecht enthält. Anders als § 842 beantwortet er aber auch zwei nach den §§ 249, 252 nicht ohne Weiteres zu entscheidende Sachprobleme: Rn 2 Die I–III regeln die Frage, ob der (oft viele Jahre in die Zukunft hinein) zu leistende Ersatz a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Teillieferungsverträge nach Abs 1 S 1 Nr 1.

Rn 7 Für einen Ratenlieferungsvertrag nach I 1 Nr 1 müssen mehrere Sachen ›als zusammengehörend verkauft‹ werden. Ob eine solche Sachgesamtheit anzunehmen ist, beurteilt sich vorrangig nach objektiven Kriterien u iÜ nach den Vorstellungen der Parteien, soweit sie Vertragsinhalt geworden sind (BGHZ 102, 135, 149; NJW-RR 89, 559; Karlsr WM 93, 1130 jeweils zu § 469 2 aF). Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 238. Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022, BGBl I 2022, 1743

Rn. 258 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darin gemäß Art 2 folgende Einfügung in das EStG: § 3 Nr 11c EStG – neu –: Steuer- (und sozialversicherungs-)frei sind gemäß § 3 EStG Nr 11c Leistungen, Zitat die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom ArbG in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden zur Abmilderung der gestie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ausnahme.

Rn 5 Sie steht in III: Aus wichtigem Grund soll der Geschädigte eine sofortige Kapitalabfindung verlangen können. Dagegen hat der Schuldner kein solches Wahlrecht, auch wenn er (etwa als Versicherer) an einer schnellen Abwicklung interessiert sein mag (s BGHZ 79, 187, 191). Bei Einigkeit ist aber jederzeit ein Abfindungsvergleich möglich und auch häufig. Rn 6 Als wichtiger Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anordnung einer Ratenzahlung (Abs 3).

Rn 8 Ist der Ausgleichspflichtige zwar grds leistungsfähig, würde ihn aber eine Einmalzahlung unbillig belasten, kann er zur Zahlung der Abfindung in Raten verpflichtet werden (III). Dies kann etwa der Fall sein, wenn er zwar nicht über Vermögenswerte verfügt, aus denen die Abfindung in einer Summe geleistet werden kann, aber über ein so hohes Einkommen, dass er – auch unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Allgemeines

Rz. 135 Grundsätzlich herrscht im englischen Recht seit gesetzlicher Aufhebung der Nießbrauchsrechte der Witwe an den Immobilien des Ehemannes (Dower) im 19. Jahrhundert[149] der Grundsatz der Testierfreiheit.[150] Zur Milderung von Härten wurden in England 1938 durch den Inheritance (Family Provision) Act 1938 die Gerichte ermächtigt, zur Sicherung des Unterhalts von abhäng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeine Regeln, III 1 und 2.

Rn 5 Allg gelten zwei Voraussetzungen: (1.) Zweck des Darlehens muss es sein, ganz oder teilweise einen Vertrag des Verbrauchers (im Folgenden: ›Beschaffungsvertrag‹) zu finanzieren, II 1. Dabei bleibt gleich, ob der Kredit direkt an den Partner des Beschaffungsvertrages ausbezahlt wird oder ob diese Zahlung über den Verbraucher läuft. Doch muss der Darlehensgeber den Finanz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wiederkehrende Leistungen.

Rn 3 Bei einer Reallast sind wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu erbringen. Dies erfordert nicht, dass die Leistungen in Natur aus dem Grundstück gewährt werden müssen. Abgestellt wird nur auf die dingliche Haftung des Grundstücks im Weg der Zwangsvollstreckung. Es genügt, wenn die Reallast den Wert einer Leistung verkörpert, die dem Berechtigten bei Nichtleistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entgeltgleichheit und besondere Schutzvorschriften, Abs 2.

Rn 15 II erstreckt Entgeltgleichheit (früher § 612 III BGB) auf alle Merkmale gem § 1 und soll iVm § 2 I Nr 2 einen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit begründen (BTDrs 16/1780, 35). Entgeltbezogene Benachteiligungen wegen des Geschlechts werden ergänzend durch das EntgTranspG geschützt (BAG v 16.2.23 – 8 AZR 450/21, NZA 2023, 958). Das EntgTr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) RAP u WG (Vermögensgegenstand)

Rn. 801 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Die aktiven RAP dienen dazu, Aufwendungen iSd periodengerechten Gewinnermittlung (s Rn 828) zu aktivieren, um sie dann in einem späteren Gewinnermittlungszeitraum erfolgswirksam werden zu lassen. Deshalb kann es sich gerade nicht um WG (Vermögensgegenstände) im bilanzrechtlichen Sinne handeln. Liegen die Letztgenannten vor, schließt deren Bi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung.

Rn 176 Miete iSv § 535 II ist, was der Mieter nach dem Willen der Mietvertragsparteien als Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung zu erbringen hat. Das wird idR ein regelmäßig, häufig monatlich zu entrichtendes Entgelt sein. Das muss aber nicht so sein. Vorstellbar ist auch die Entrichtung der Miete in einem einmaligen Betrag (BGH NJW 98, 595, 596 [BGH 05.11.1997 - VIII ZR...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Pflichtteilsrecht in den anglophonen Provinzen

Rz. 233 In den Rechten der anglophonen kanadischen Provinzen ist die Testierfreiheit durch Noterbrechte o.Ä. nicht beschränkt. Jedoch bestehen Ansprüche gegen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten auf der Basis sog. dependants’s relief acts. Diese sind dem englischen Inheritance Act vergleichbar (siehe Rdn 135). Bei "unangemessener" testamentarischer Benachteiligung be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001 – Grenzgängerregelung

Leitsatz Dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland betreffend eine Entschädigung für die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 steht – jedenfalls, soweit die Abfindung auf die Zeit entfällt, in der der (damals unbeschränkt steuerpflichtige) Arbeitnehmer im Inland gewohnt und gearbeitet hat – die sogenannte Grenzgängerrege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 81. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz), BGBl I 90, 1318

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 14.05.1991 hat der Deutsche Bundestag das Solidaritätsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Die erforderliche Verpflichtung von Arbeitgebern, Geldinstituten, Kapitalgesellschaften zum Einbehalt der Ergänzungsabgabe neben Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer etc ergibt sich jedoch erst aus einer Vorschrift des Steueränderu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.2.2 Zur Erwerbstätigkeit berechtigende Aufenthaltserlaubnis (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 29c Anspruch auf Kindergeld hat ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer gem. § 62 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn er eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen oder berechtigt haben oder diese erlauben. Berechtigt ein Auf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.3 Inhalt der Erklärung

An den Inhalt des Schreibens dürfen keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Es genügt, wenn ein verständiger Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch geltend gemacht wird und auf welche Tatsachen sich die Forderung stützt.[1] Die Angabe der richtigen Anspruchsgrundlage ist daher nicht erforderlich.[2] Ebenso wenig gilt dies für die Darlegung der rechtlichen Vora...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr