Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / III. Checkliste

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / II. Steuerbegünstigung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 18 Gemäß §§ 24, 34 EStG unterliegen Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden, einem ermäßigten Steuersatz. Die Abfindung ist eine Entschädigung im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG.[43] Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug i.S.d. § 34 Abs. 1 EStG in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des § 3...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.10 Mietfahrzeuge

Rz. 231 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erhält der Kunde – etwa für die Dauer einer Reparatur – ein besonders berechnetes Mietfahrzeug, kommt es auf den Steuersatz bei Beendigung des Mietverhältnisses an. Praxis-Beispiel Sachverhalt Übergabe des Fahrzeugs und vorschüssige Bezahlung am 24.06.2020; Rückgabe am 01.07.2020 Beurteilung Die Miete ist eine Dauerleistung und gegen Einmalzahlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 10 Vgl § 851c Rn 47. Soweit das Altersvorsorgevermögen unpfändbar ist, erstreckt sich die Rechtsmacht des Insolvenzverwalters nicht auf eine Kündigung des Vertrags (BGH NZI 18, 162 Tz 7 m Anm Dietzel; St/J/Würdinger § 851d Rz 1). Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine steuerliche Förderung bereits erfolgt ist, denn diese Voraussetzung betrifft den Pfändungsschutz für die...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.2 Arbeitgeberzuschuss als Einmalbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im Juli 2024 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Arbeitgeber übernimmt jährlich Beiträge von 960 EUR zusätzlich zum Arbeitslo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt der Entscheidung.

Rn 19 Stets ist eine Begründung der Entscheidung erforderlich (vgl dazu § 120 Rn 3), einerlei, ob der Beschl eine Änderung der Ratenhöhe, die erstmalige Anordnung von Raten oder den Einsatz eines Teiles des Vermögens enthält. Bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse ist die Ratenhöhe entsprechend der Tabelle anzuheben bzw zu reduzieren. Bei der Anordnung einer Einmalzah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.5.2 Kompakt-ABC

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anwaltliche Leistungen Vgl. Stichwort "Rechtsanwaltsleistungen" Architektenleistungen Die Leistungen der Architekten und Ingenieure, denen Leistungsbilder nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugrunde liegen, werden grundsätzlich als einheitliche Leistung erbracht, auch wenn die Gesamtleistung nach der Beschreibung in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Raten aus dem Vermögen.

Rn 7 Bei der Anordnung des Einsatzes eines Vermögensbestandteils ist diese ziffernmäßig anzugeben und der Zeitpunkt der Zahlung zu bestimmen (Köln FamRZ 01, 632). Die Anordnung von Zuzahlungen aus dem Vermögen kann als Einmalzahlung oder auch in Raten erfolgen. Bei der Anordnung von Raten gilt die Grenze von 48 Monaten aus dem Vermögen nicht. Daher muss er auch die Anzahl de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 6 Lohnsteuerverfahren bestimmt spätere Veranlagung (§ 19a Abs. 2 EStG)

Rz. 43 Die vorläufige Nichtbesteuerung kommt gem. § 19 Abs. 2 S. 2 EStG nur zur Anwendung, wenn diese bereits im LSt-Verfahren berücksichtigt wurde. In § 19a Abs. 2 S. 1 EStG wird zwar das Zustimmungserfordernis mit dem Wortlaut "nur" belegt; aus der Gesamtschau mit § 19a Abs. 2 S. 2 EStG, wonach eine Nachholung der vorläufigen Nichtbesteuerung im Rahmen der ESt-Veranlagung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Jahresbeiträge (Abs 2 S 1 Nr 1).

Rn 36 Abs 2 S 2 Nr 1 regelt die progressiv ausgestaltete Höhe der Ansparbeträge, also des jährlich ansparbaren, pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr EUR 6.000,– und vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr EUR 7.000,– jährlich auf einen Altersvorsorgevertrag nach Abs 1 ansparen, um eine angemessene Alterssiche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Höhe der Einkünfte.

Rn 31 Grund der Sonderbehandlung nicht wiederkehrend zahlbarer Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste ist ihr abweichender Zahlungsmodus, der einer Gleichstellung mit dem laufenden Arbeitseinkommen Grenzen setzt. In ähnlicher Weise gilt dies auch für sonstige Einkünfte, etwa aus Vermögen, wenn zB Dividenden in anderen Rhythmen als Arbeitseinkommen gezahl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinterbliebenenversorgung (Nr 3).

Rn 25 Um dem Versorgungscharakter von § 851c I zu genügen und die Forderungsdurchsetzung der Gläubiger nicht unnötig zu erschweren, dürfen ausgenommen von Hinterbliebenen keine Dritten begünstigt werden. Hinter der Unterhaltssicherung für Hinterbliebene muss eine verbesserte Vollstreckungsgrundlage für die Pfändungsgläubiger zurücktreten. Die Begünstigung erfolgt durch Vertr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5 Steuersatzerhöhungen: Unsicherheit um Leistungszeitpunkt bei langfristigen Verträgen

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind langfristige Leistungen erst mit Beendigung des entsprechenden Rechtsverhältnisses ausgeführt, es sei denn, die Beteiligten hätten Teilleistungen vereinbart oder es kommt die Ist-Besteuerung von Anzahlungen zum Tragen (Abschn. 13.1. Abs. 3 S. 2 UStAE). Aufgrund der hieraus resultierenden Praxisproblem...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Arbeitnehmeransprüche

Rz. 130 Ansprüche der Arbeitnehmer unterliegen nach der Insolvenzordnung grundsätzlich dem gleichen Regime, wie die Ansprüche anderer Gläubiger des insolventen Unternehmens: Ihre Ansprüche können sowohl Insolvenzforderungen als auch Masseverbindlichkeiten sein. Die frühere Privilegierung der Ansprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt nach der KO wurde abgeschafft. Allerdings...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt ausschließlich für steuerpflichtige Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher (vgl. hierzu Abschn. 13b.1 Abs. 2 Nr. 5 UStAE, mit Fallbeispiel). Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnersc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.6.2 Änderungsverträge

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sind für Teile einer Leistung zunächst keine Teilentgelte gesondert vereinbart worden, kann das auch in einem Änderungsvertrag nachgeholt werden. Soll der Änderungsvertrag dazu dienen, für Teile der Leistung die jüngste Steuersatzerhöhung zu vermeiden, muss er vor dem 01.01.2007 geschlossen worden sein (BMF vom 11.08.2006, BStBl I 2006, 477, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstel...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / C. Bemessungsfaktoren für die Höhe der auszuurteilenden Abfindung

Rz. 36 Zur Entscheidung über die Höhe der Abfindungssumme ist das Tatsachengericht berufen. Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen und Grenzen seines Ermessens beachtet hat.[84] § 10 KSchG enthält Bestimmungen zur Höhe der vom Gericht auszuurteilenden Abfindung. Aus § 10 Abs. 1 und 2 KSchG lassen sich zunächst Höchstgrenzen entn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Unterhaltsrenten (Nr 2).

Rn 8 Nr 2 Alt 1 betrifft die Pfändbarkeit von Unterhaltsrenten, nicht die Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen (BGH NZI 06, 593, 594). Die Unterhaltsrente muss auf einer gesetzlichen Vorschrift beruhen, etwa als Verwandtenunterhalt, §§ 1589, 1601, 1615a BGB, als Ehegattenunterhalt, § 1361 BGB, als Scheidungsunterhalt, §§ 1569 ff BGB, als Unterhalt der Lebenspartner, §§ 5, 12 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übertrag des Freibetrags (Abs 1 S 3).

Rn 120 Hat der Schuldner über den unpfändbaren Teil des Guthabens nicht vollständig verfügt, wird nach Abs 1 S 3 dieser Anteil des Guthabens im folgenden Monat zusätzlich zum nach Abs 1 S 1 geschützten Betrag nicht von der Pfändung erfasst (aA AG Neubrandenburg NZI 14, 37). Hinter dieser Regelung steht ein wichtiger sozialpolitischer Gedanke. Vielfach wird der Schuldner größ...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 1. Bemessungsentgelt

Rz. 56 Bemessungsentgelt ist gemäß §§ 149, 151 Abs. 1 S. 1 SGB III das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige (Brutto-)Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Rz. 57 Zum erzielten Arbeitsentgelt zählen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einna...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einkünfte des Unterhaltsempfängers.

Rn 33 Unberücksichtigt bleiben dürfen nur gesetzlich Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkünften. Leistet der Schuldner keinen Unterhalt, ist § 850c VI weder direkt noch entspr anwendbar (BGH NJW 17, 3591 [BGH 28.09.2017 - VII ZB 14/16] Rz 6). Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidung ausdrücklich nicht korrigieren (BTDrs 19/19850, 28). Dieser Begriff der Einkünfte ist weit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung der Unpfändbarkeit, Abs 1.

Rn 3 Nicht wenige Schuldner unterschreiten langfristig oder dauerhaft die Pfändungsfreigrenzen auf dem Pfändungsschutzkonto. In solchen Situationen sind die komplexen Anpassungsverfahren des pfändungsfreien Guthabenbetrags zu aufwendig. Deswegen eröffnet § 907 I einen stabilen Weg, um das Kontoguthaben insgesamt für einen befristeten Zeitraum pfändungsfrei stellen zu können....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nutzungsvergütungen, Entschädigungen für die Inanspruchnahme von luf Grundbesitz für den Bau und Betrieb von Versorgungsleitungen (§ 24 Nr 3 EStG)

Rn. 221 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu den BE führen grundsätzlich auch Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen auf solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen. Hierher gehören insb Entschädigungen und Nutzungsvergütungen für besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. SolZ auf ESt auf KapErtr und auf LSt nach § 39b Abs 3 EStG (§ 4 S 4 SolZG)

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 4 S 4 SolZG ist der SolZ auf die ESt auf KapErtr nach § 32d Abs 3 und 4 EStG ungeachtet der Milderungsregelung des § 4 S 2 SolZG entsprechend der Grundregel des § 4 S 1 EStG mit 5,5 % der Bemessungsgrundlage zu erheben. § 4 S 4 SolZG ist durch das JStG 2010 eingefügt worden (ausführlich dazu s Rn 1 und s § 3 SolZG Rn 25 (Mues)). Seit de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklungsgeschichte

Rn. 3a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die zum 01.01.2018 in Kraft getretene Neuregelung ist in der Folge bereits zwei Mal geändert worden. Mit Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) mWz 15.12.2018 ist § 100 Abs 3 Nr 4 EStG geändert worden. Nach der Ge...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / I. Abfindung/Entschädigung

Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert gelegentlich immer noch das Gerücht, dass Abfindungen steuerfrei gezahl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 In zeitlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen, die nach dem 30.6.2021 erfolgen. Unter Übertragung ist bezüglich des Stichtags 30.6.2021 als auch der gem. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG jeweils relevanten Kalenderjahres-Stichtage zum 31.12. jeweils die erfolgreiche zivilrechtliche Übertragung zu verstehen. Dies gilt insbesondere h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Lohnsteuer (§ 3 Abs 1 Nr 3 SolZG)

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 Abs 1 Nr 3 SolZG regelt die Bemessungsgrundlage für den SolZ zur LSt. Die Regelung wird durch § 3 Abs 2a SolZG ergänzt, der bestimmt, wie die LSt beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn und beim LStJA zu ermitteln ist (s Rn 20ff). Soweit LSt zu erheben ist, ergibt sich die Bemessungsgrundlage für den SolZ aus der nach § 3 Abs 2a SolZG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zielsetzung des Förderbetrags zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist die gezielte Erhöhung des Anteils von Ansparungen in Altersvorsorgeverträgen von Personen mit geringem Einkommen, da deren gesetzliche Rente aufgrund tendenziell geringerer Beiträge niedrig ausfallen wird und diese Personengruppe es sich häufig nicht leisten ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 7 Nachversteuerung (§ 19a Abs. 4 EStG)

Rz. 47 Der gem. § 19a Abs. 1 EStG zunächst nicht versteuerte Vorteil, ist gem. § 19a Abs. 4 EStG im Rahmen der Einkunftsart nach § 19 EStG nachzubesteuern. Der Betrag der Nachversteuerung unterliegt dann auch dem LSt-Abzugsverfahren als sonstiger Bezug (§ 38a Abs. 1 S. 3 EStG). Ist ein LSt-Abzug durch den Arbeitgeber unterblieben, etwa weil er keine Kenntnis von in der Sphär...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Milderungsregelung (§ 4 S 2 SolZG)

Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 4 S 2 SolZG enthält eine Milderungsregelung, die verhindert, dass der SolZ sofort in voller Höhe erhoben wird, sobald die Freigrenze des § 3 Abs 3, 4 und 5 SolZG iHv EUR 35 086/EUR 17 543 (VZ 2023) bzw EUR 36 260/EUR 18 130 (VZ 2024) überschritten wird. Seit dem VZ 2021 wird auf § 3 Abs 3, 4 und 5 EStG verwiesen, um sicherzustellen, dass bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 2 Zuflussprinzip bei sonstigen Bezügen

Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von sonstigen Bezügen, die Berücksichtigung der persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Maßgebend für die Lohnsteuerberechnung bei sonsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 2 Zuflussprinzip bei sonstigen Bezügen

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Zuflusses zu berechnen. Anders als beim laufenden Arbeitslohn, der auf die wirtschaftliche Zugehörigkeit der Lohnzahlung abstellt, wird durch diesen Grundsatz auch die zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen festgelegt. Ein sonstiger Bezug ist dem Arbeitslohn desjenigen Kalenderj...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.3.2 Künftige sonstige Bezüge bleiben außer Ansatz

Zur Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns sind auch die im Kalenderjahr in den vorangegangenen Kalendermonaten gezahlten sonstigen Bezüge hinzuzurechnen. Sonstige Bezüge, für die eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung durchgeführt worden ist, weil es sich z. B. um Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit handelt, sind dem voraussichtlichen Jahres...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.2 Kennzeichen für sonstige Bezüge

Unter den Begriff "sonstiger Bezug" fallen Lohnzahlungen, die nicht laufend, sondern unregelmäßig erfolgen. Hierzu rechnen insbesondere einmalige Zahlungen, die der Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn gewährt. Folgende Bezüge zählen zu den sonstigen Bezügen: 13. bzw. 14. Gehalt, Weihnachtsgeldzahlungen, Entlassungsabfindungen bzw. Entschädigungen, Gratifikationen und Tan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.3 Negative sonstige Bezüge

Zahlt der Arbeitnehmer einen als sonstigen Bezug besteuerten Arbeitslohnteil zurück, z. B. eine Provision oder Abfindung[1], ermitteln die Lohnabrechnungsprogramme oftmals einen negativen Arbeitslohn und eine negative Lohnsteuer, wenn die Rückzahlung des sonstigen Bezugs nicht im Kalenderjahr der Auszahlung liegt; z. B. wenn der Arbeitnehmer einen Teil der im Vorjahr erhalte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.16.3 Versorgungsbezüge als sonstiger Bezug

Für Versorgungsbezüge, die zu den sonstigen Bezügen rechnen, sind die Freibeträge eigenständig zu ermitteln (keine Zwölftelung), deshalb ist in Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung der Betrag dieser Bezüge auszuweisen. Das Jahr des Versorgungsbeginns ist in Nummer 30 zu erfassen. Hinweis Bruttoarbeitslohn in Nummer 3 ungekürzt ausweisen Auch Versorgungsbezüge, die als sonstige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 1 Kennzeichen sonstiger Bezüge

1.1 Besondere Zuwendung Sonstige Bezüge sind Bezüge, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z. B. 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen [1], die nicht fortlaufend gezahlt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / Zusammenfassung

Begriff Der lohnsteuerrechtliche Begriff "Sonstige Bezüge" umfasst alle Lohnzahlungen, die keinen laufenden Arbeitslohn darstellen. Neben einmaligen Zuwendungen fallen hierunter sämtliche Arbeitslohnzahlungen, die nicht regelmäßig anfallen. Die wohl häufigste und auch bekannteste Form sonstiger Bezüge sind Einmalzahlungen. Die Unterscheidung zwischen laufendem Arbeitslohn un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 4.3 Berechnung bei mehreren Dienstverhältnissen

Steht der Arbeitnehmer nacheinander in mehreren Dienstverhältnissen, ist für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn aus all diesen Dienstverhältnissen, d. h. aus dem gegenwärtigen und aus den vorangegangenen Dienstverhältnissen, zu berücksichtigen. Steht der Arbeitnehmer gleichzeitig noch bei einem anderen Arbeitgeber in einem zweiten Diens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wettbewerbsverbot / 2 Fünftelregelung bei Zusammenballung der Einkünfte

Der Arbeitgeber hat die Entschädigung im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern, regelmäßig als sonstigen Bezug.[1] In diesem Fall ist die auf die Entschädigung entfallende Lohnsteuer nach der Fünftelregelung zu ermitteln, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt.[2] Für die Anwendung der Fünftelregelung kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 3 Maßgebende ELStAM für den Lohnsteuerabzug

Für sonstige Bezüge sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale am Ende des Zuflussmonats maßgebend.[1] Dies gilt auch im Falle des Arbeitgeberwechsels.[2] Hierdurch wird die mehrfache Berücksichtigung der Steuerklasse III vermieden, wenn bei einem Arbeitgeberwechsel nach Beendigung des bisherigen Dienstverhältnisses Lohnnachzahlungen durch den "alten" Arbeitgeber erfolgen. Bei ausgesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 5.1 Zusammenballung von Einkünften

Handelt es sich bei dem sonstigen Bezug um den steuerpflichtigen Teil einer Entlassungsentschädigung oder um Arbeitslohn für eine Tätigkeit, die sich über mehr als 12 Monate erstreckt hat[1], ist der voraussichtliche Jahresarbeitslohn um ein Fünftel des Bezugs zu erhöhen. Die sich ergebende Lohnsteuer für den Teilbetrag des sonstigen Bezugs ist sodann mit dem 5-fachen Betrag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.2 Berechnungsschema

Anders als beim laufenden Arbeitslohn kann die Lohnsteuer nicht unmittelbar aus der Lohnsteuertabelle abgelesen werden, sondern der Arbeitgeber hat sie aufgrund einer Jahresvergleichsrechnung nach folgendem Schema zu ermitteln:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / Zusammenfassung

Überblick Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen neben den laufenden Zuwendungen auch solche, die nicht regelmäßig zufließen, etwa einmalige Zahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen oder Tantiemen. Zur Abgrenzung gegenüber dem laufenden Arbeitslohn wird hierfür die Bezeichnung "sonstige Bezüge" verwendet. Die Unterscheidung ist wichtig, weil die Lohnsteuerbere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 4 Besteuerung nach der Jahrestabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen ist unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle zu ermitteln. Festzustellen ist die Lohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs und den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne sonstigen Bezug. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Jahreslohnsteuerbeträgen ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 4.2 Arbeitnehmer mit neuem Dienstverhältnis

Bezieht der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung des sonstigen Bezugs Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, so hat der frühere Arbeitgeber für die Einbehaltung der Lohnsteuer den für ein zweites Dienstverhältnis maßgebenden ELStAM-Datensatz anzuwenden. Der sonstige Bezug ist dann unter Anwendung der Steuerklasse VI zu besteuern. Bei Anwendung der Steuerklasse VI i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.1 Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen wird mit dem Teilbetrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn des gesamten Kalenderjahres entspricht. Der Steuerabzug von sonstigen Bezügen muss jahresbezogen vorgenommen werden, weil die Besteuerung nach den für laufenden Arbeitslohn geltenden Gru...mehr