Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender (unterrichtender) Art

Tz. 13 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Eintrittsgelder oder (Teilnahme-)Entgelte für derartige Veranstaltungen erfüllen die Voraussetzungen des § 68 Nr. 8 AO (Anhang 1b). Die Einnahmen sind dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb zuzuordnen. Tz. 14 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Wird von den Einrichtungen auch Beherbergung und Beköstigung anlässlich solcher Veranstaltungen gewährt, sind di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einordnung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Durch Aufhebung der gesetzlichen Vorschrift des § 68 Nr. 7 Buchst. b AO a. F. sind gesellige Veranstaltungen seit dem Veranlagungszeitraum 1990 nicht mehr dem Zweckbetrieb "Geselligkeit" zuzuordnen. Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Einnahmen aus vereinsinternen Veranstaltungen oder Veranstaltungen, die öffentlich durchgeführt werden und der We...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuerpflicht

Tz. 10 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Umsätze, die aus Lotterien und Ausspielungen erzielt werden, die die Voraussetzungen des § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) erfüllen oder im Rahmen von sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen erzielt werden und nicht der Lotteriesteuer unterliegen, sind dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5 und s. Abschn. 12.9 Abs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sportveranstaltungen

Tz. 2 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Eintrittsgeldereinnahmen aus sportlichen Veranstaltungen (jedoch nicht die Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken oder Werbeeinahmen bei diesen Veranstaltungen) sind gem. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) nicht steuerpflichtig, wenn diese im Jahr 45 000 EUR einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigen. Bis zu diesem Umfang gelten spor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 "Gesellige Veranstaltungen" sind eine steuerlich unschädliche Betätigung, wenn sie im Vergleich zur übrigen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind (s. § 58 Nr. 7 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 58 Nr. 8 AO TZ 10, Anhang 2). Solche Veranstaltungen können z. B. Weihnachtsfeiern, Vereinsausflüge, Sommerfeste, Karnevalsveranst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Flugunterricht

Tz. 8 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die Erteilung von Flugunterricht stellt eine Ausbildung und Fortbildung in sportlichen Fertigkeiten dar und gehört somit zu den typischen und wesentlichen Tätigkeiten eines Luftsportvereins. Es handelt sich um Sportunterricht i. S. d. AEAO zu § 67a AO TZ 5 (Anhang 2) und somit um eine "sportliche Veranstaltung". Die Beurteilung des Sportunter...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Kulturelle Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Eintrittsgelder bei kulturellen Veranstaltungen (u. a. Museen, Konzerte, Theater, Ausstellungen) sind bei einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft dem Zweckbetrieb "Kultur" zuzuordnen. Dieser genießt in vollem Umfang Ertragsteuerfreiheit, weil es für den Bereich "Kultur" keine gesetzliche Zweckbetriebsgrenze gibt. Abzugrenzen s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Körperschaftsteuerliche Beurteilung

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die erzielten Einnahmen aus derartigen Veranstaltungen fallen in den Rahmen des Zweckbetriebs i. S. v. §§ 65, 67a AO (Anhang 1b), weil die Einnahmen erforderlich sind, um die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Luftsportvereine zu verwirklichen, und die Zwecke (das Betreiben des Luftsports) nur durch die Führung eines solchen Zweckb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetrieb Lotterien und Ausspielungen

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Werden von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften Tombolas oder Lotterien veranstaltet, sind derartige Einnahmen grundsätzlich in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit partieller Ertragsteuerpflicht zu erfassen. In Ausnahmefällen können Einnahmen, die von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körper...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zuwendungen für Lotterien und Ausspielungen

Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Sachzuwendungen, die für eine Lotterie nach § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) zugewendet/gespendet werden, können vom Zuwendenden im Rahmen des § 10b EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) steuerlich zum Abzug gelangen. Tz. 17 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Beachte! Sind die Voraussetzungen für die Annahme eines Zw...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Flugtage

Tz. 9 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Werden von den Luftsportvereinen Flugtage durchgeführt (sog. Tag der offenen Tür) und anlässlich dieser Veranstaltungen Sportwettkämpfe durchgeführt, liegen grundsätzlich Einnahmen innerhalb eines Zweckbetriebes vor. Dies gilt aber nicht, wenn Aktivitäten überwiegen, die nicht im eigentlichen Sinn als sportlich anzusehen sind, wie z. B. Darbi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Lotterien und Ausspielungen, die die Bedingungen des § 68 Nr. 6 AO nicht erfüllen

Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Nicht öffentliche und aus diesem Grund auch nicht von den zuständigen Behörden genehmigungsbedürftige Lotterien und Ausspielungen können bei steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften folgenden Zweckbetrieben zuzuordnen sein (s. das nachfolgende Schaubild): Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Seit 01.01.1990 sind Einnahmen aus Lotterien ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Landschaftspflege/-schutz

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die (der) Landschaftspflege/-schutz ist in den Bereich Natur- und Umweltschutz einzuordnen. Körperschaften, die derartige Zwecke fördern, können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen, wenn dies i. S. d. Bundesnaturschutzgesetze und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Veranstaltungen zur Betreuung von behinderten Personen

Tz. 12 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Eintrittsgelder anlässlich derartiger Veranstaltungen sind dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb zuzuordnen. Das gilt auch für gesellige Veranstaltungen, weil diese nach Auffassung der Verwaltung der Betreuung behinderter Personen dienen und ggf. die Voraussetzungen der §§ 65, 66 AO (Anhang 1b) erfüllen. U.E. sind dann auch Einnahmen aus dem Ve...mehr

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Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

Leitsatz 1. Der für die Gestattung der sog. Ist-Besteuerung maßgebende Gesamtumsatz (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG) ist nach den voraussichtlichen Verhältnissen des Gründungsjahres zu bestimmen, wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen hat. Für diese Prognose ist ein Gesamtumsatz nach den Grundsätzen der sog. Soll-Besteuerung zu schätzen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteueraußenprüfung

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge vom Verband/Verein als Arbeitgeber wird vom Finanzamt überwacht. § 42f EStG (Anhang 10) bestimmt, dass die Finanzämter Lohnsteueraußenprüfungen durchzuführen haben. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO (Anhang 1b). Für Lohnsteueraußenprüfunge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Elektronische Datenübermittlung

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Seit 2011 müssen Bilanzen, aber auch Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch (sog. E-Bilanz) an die Finanzbehörden übermittelt werden (s. § 5b EStG i. V. m. § 52 Abs. 11 EStG, Anhang 10). Diese Tatsache betrifft auch Verbände und Vereine, soweit diese ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 5 EStG (Anhang 10) oder § 5a EStG (Anhang 10) ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gesellige Veranstaltungen und Verluste

Tz. 9 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Im Regelfall werden gesellige Veranstaltungen plus/minus 0 EUR abschließen oder zu keinen hohen Gewinnen/Überschüssen führen. Schließen derartige Veranstaltungen aber mit Verlust ab und können diese Verluste nicht aus anderen wirtschaftlichen Aktivitäten eines weiteren steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aufgefangen werden, ...mehr

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Haftungsprozess wegen Vermittlung von "Schrottimmobilien": Zum Rückfluss von Werbungskosten bei einvernehmlicher Streitbeilegung

Leitsatz 1. Erklärt die finanzierende Bank, einen Teil des ausstehenden Darlehens, welches der Steuerpflichtige zur Finanzierung der Anschaffungskosten einer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Eigentumswohnung aufgenommen hat, nicht mehr zurückzufordern, liegt keine Erstattung von Schuldzinsen und damit kein Rückfluss von Werbungskosten vor...mehr

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Abzug des beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigten Teils der Erhaltungsaufwendungen i.S.v. § 82b EStDV

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und verstirbt er innerhalb des Verteilungszeitraums, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen (entgegen R 21.1 Abs. 6 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 24 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL und Art. 134 MwStSystRL, wobei der Gesetzgeber von den Wahlmöglichkeiten nach Art. 133 MwStSystRL, die dort genannten Steuerbefreiungen (hierzu gehört auch die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL) von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen, für § 4 Nr. 24 UStG keinen Gebrauch gemacht hat...mehr

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§ 13 Das selbstständige Bew... / 1. Allgemeines

Rz. 12 Nach § 485 Abs. 1 ZPO kann während oder außerhalb eines Streitverfahrens auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird.mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / VII. Klärung von Abstammungsfragen im selbstständigen Beweisverfahren

Rz. 25 § 485 Abs. 1 ZPO bestimmt: Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird. Im Abstammungsverfahre...mehr

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§ 13 Das selbstständige Bew... / 2. Denkbare Varianten des selbstständigen Beweisverfahrens während eines Rechtsstreits

Rz. 13 Während eines anhängigen Rechtsstreits kommt bei drei Sachverhaltsvarianten ein selbstständiges Beweisverfahren in Betracht:mehr

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Befristete Absenkung der Steuersätze (zu § 12 UStG)

Kommentar In der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 sind die Umsatzsteuersätze aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie temporär abgesenkt worden. Die Finanzverwaltung hat zu Einzelfragen der Steuersatzabsenkung in einem ergänzenden BMF-Schreiben Stellung genommen und sich insbesondere auch zu Einzelaspekten der Steuersatzanhebung zum 1.1.2021 geäußert...mehr

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Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen (zu § 3 Abs. 13–15 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2019 sind unionsrechtlich harmonisierte Regelungen in Kraft getreten, die die Behandlung von sog. Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen vereinheitlichen und vereinfachen sollten. Nach knapp 2 Jahren und 2 Vorentwürfen hat die Finanzverwaltung nun eine bundeseinheitliche Interpretation der Rechtsvorschriften vorgestellt. Die rechtliche Problematik Zum 1.1.2019 s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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zfs 11/2020, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"… II." [14] Die Beschwerde ist unzulässig, soweit mit ihr die Aufhebung der Zwangsgeldandrohung begehrt wird, und im Übrigen unbegründet. [15] Der AG weist zu Recht darauf hin, dass die Beschwerdebegründung nicht den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO genügt, soweit das VG (VG Würzburg, Beschl. v. 26.5.2020 – W 6 S 20.652) die Anordnung der aufschiebenden Wir...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Steuerklasse III

Rz. 61 [Autor/Stand] Alle übrigen zuvor nicht genannten Erwerber (z.B. Zweckzuwendungen nach § 8 ErbStG) erwerben in Steuerklasse III. Aus dem Kreis der Verwandten sind das vor allem die Großneffen und Großnichten, die "angeheirateten" Onkel und Tanten aus dem Kreis der Verschwägerten, die Cousinen und Cousins (Base – Vetter), das Pflegekind, sowie nichteheliche eingetragene...mehr

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FF 11/2020, Ordnungsgeld we... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit ihrer sofortigen Beschwerde wendet sich die Mutter und Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 22.5.2020, mit dem ihr wegen Zuwiderhandlungen gegen eine Regelung des Umgangs ein Ordnungsgeld auferlegt worden war. Es besteht gemeinsame elterliche Sorge der Eltern. [2] Mit Beschl. vom 15.8.2018 hatte das Familiengericht Langen den Umgang ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Schrifttum: Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Recht auf Anwesenheit bei Ermittlungshandlungen

Ergänzender Hinweis: Nr. 34 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 34). Rz. 159 [Autor/Stand] Nach § 168c Abs. 1 StPO ist bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten der StA und dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet. Dieser hat ein Fragerecht (entsprechend § 240 Abs. 2 StPO); ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen können allerdings zurückgewiesen werden (§ 168c A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Ergänzender Hinweis: Nr. 56–69 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56 ff.). Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestim...mehr

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Dänemark / 1. Die allgemeine Gütergemeinschaft

Rz. 16 Vorbemerkung: Zum 1.1.2018 wurde das in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1925 stammende Gesetz über die Ehewirkungen (lov om ægteskabets retsvirkninger; im Folgenden ÆRL)[12] durch das Gesetz über die Vermögensverhältnisse der Ehegatten (lov om ægtefællers økonomiske forhold, im Folgenden ÆFL)[13] ersetzt. Ziel der Reform ist eine Modernisierung der Bestimm...mehr

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Slowakische Republik / a) Auflösung der Gütergemeinschaft während der Ehe infolge Unternehmenstätigkeit

Rz. 30 Das Gericht wird die Gütergemeinschaft der Ehegatten auf Antrag auflösen, wenn ein Ehepartner die Berechtigung zur Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit besitzt. Den Antrag kann der Ehepartner stellen, der keine Berechtigung zur Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit erworben hat. Wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit nach Auflösung der Gütergemein...mehr

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Kroatien / 5. Steuerliche Auswirkungen nach der Scheidung

Rz. 80 Auch für den nachehelichen Unterhalt gilt das in den Rdn 15, 38 und 38 Ausgeführte. Die Steuerfreiheit von Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen zwischen den (nun ehemaligen) Ehegatten wird nur dann gewährt, wenn die Veräußerung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Scheidung steht (so Art. 58 Abs. 4 a.E. EStG).mehr

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Rumänien / 1. Grundsätze

Rz. 24 Bei der gesetzlichen Gütergemeinschaft handelt es sich um die schon im alten ZGB geregelte Errungenschaftsgemeinschaft, die nun detaillierter ausgestaltet wurde. Die gesetzliche Gütergemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, er ist im ZGB hinsichtlich seiner Ausgestaltung, der Wirkungen und der Auseinandersetzung bei Beendigung der Ehe recht detailliert geregelt (A...mehr

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Kroatien / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 38 Das kroatische Einkommensteuergesetz [38] sieht sechs verschiedene Einkunftsarten vor, von denen u.a. die persönlichen Freibeträge abzuziehen sind.[39] Nach Art. 14 des Einkommensteuergesetzes in seiner gegenwärtig geltenden Fassung gibt es außer einem monatlichen Grundfreibetrag von 4.000 kuna (ca. 535 EUR) für jedes vom Steuerpflichtigen unterhaltene Mitglied der eng...mehr

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Slowakische Republik / b) Auflösung der Gütergemeinschaft während der Ehe infolge Verstoßes gegen die guten Sitten

Rz. 31 Aus schwerwiegenden Gründen, insbesondere wenn das weitere Bestehen der Gütergemeinschaft gegen die guten Sitten verstoßen würde, kann das Gericht auf Antrag eines der Ehegatten die Gütergemeinschaft auch während der Ehe auflösen (§ 148 Abs. 2 BGB). In der slowakischen Gesetzgebung fehlt die Regelung der rechtlichen Konsequenzen der Beteiligung an einer Handelsgesellsc...mehr

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Dänemark / 6. Auseinandersetzung bei Tod eines Ehegatten

Rz. 39 Der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Neben Abkömmlingen erbt er nachlasssteuerfrei ½ des Nachlasses (§ 9 Abs. 1 des Erbgesetzes [arvelov – ARL]), neben Erben der zweiten oder dritten Ordnung das gesamte Vermögen (§ 9 Abs. 2 ARL).[26] Bei Gütergemeinschaft erhält er zudem im Voraus seinen Anteil am Gesamtgut (boslod), womit die Erbschaft nur noch den Anteil des Erblasse...mehr

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Türkei / 2. Errungenschaftsbeteiligung

Rz. 34 Der türkische gesetzliche Güterstand "Errungenschaftsbeteiligung" beruht sicherlich auf dem gleichen Grundgedanken wie die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand im deutschen Recht. Das heißt, dass das Vermögen der Eheleute während der Dauer der Ehe getrennt bleibt, nach Beendigung des Güterstandes aber ein Ausgleich des unterschiedlichen Zuwachses der Errun...mehr

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Polen / a) Gemeinschaftliches Vermögen

Rz. 17 Zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört alles, was nicht Sondervermögen eines jeden Ehegatten ist. Dazu gehören nach Art. 31 § 1 S. 1 FVGB alle Vermögensgegenstände, die während der Dauer der gesetzlichen Gütergemeinschaft von beiden Ehegatten gemeinsam oder von einem Ehegatten erworben werden. Nach Art. 31 § 2 FVGB gehören zum gemeinschaftlichen Vermögen insbesondere:...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse als Betriebsausgabe – Entgeltumwandlung

Leitsatz 1. Werden im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers teilweise zum Zweck betrieblicher Altersvorsorge in Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse umgewandelt, ist die Entgeltumwandlung grundsätzlich am Maßstab des Fremdvergleichs zu messen. 2. Für die Fremdvergleichsprüfung bei Entgeltum­wandlungen ist insbesondere das ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen bei Veranlagungsfällen nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG

Leitsatz 1. Auch wenn ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte von mehr als 410 € erzielt, ist er nicht zur Übermittlung der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form verpflichtet, wenn zusätzlich die Voraussetzungen eines der Veranlagungstatbestände nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG erfüllt sind. 2. Es besteht kein genereller Vorrang des Veranlagungstatbestands des § 46 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung der (Teil-)Einspruchsentscheidung durch Antrag nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Aufteilung der Finanzierungskosten bei einer Sicherheits-Kompakt-Rente

Leitsatz 1. Ein nach Ergehen der (Teil-)Einspruchsentscheidung und innerhalb der Klagefrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Satz 2 und Satz 3 Halbsatz 1 AO ist auch dann zulässig, wenn mit ihm lediglich die erneute Überprüfung einer Rechtsfrage begehrt wird, über die in der Einspruchsentscheidung bereits entschieden worden ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 41 Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen finanzieren ihre zeitlich befristeten Forschungsprojekte häufig über Drittmittel. Daher sind sie in beträchtlichem Maße darauf angewiesen, das wissenschaftliche und künstlerische Personal, aber auch das akzessorische Personal, also das nichtwissenschaftliche und nicht-künstlerische Personal, das für die Realisi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Small Data als MVP auf dem ... / 2.1 Status Quo analysieren

Während der Zielsetzungsphase eines Small-Data-Projekts werden die aktuelle Situation analysiert, die Ziele aus betriebswirtschaftlicher und auch aus technischer Sicht festgelegt sowie der Projektplan abgeleitet. Die Analyse der aktuellen Situation ist dabei die Grundlage für einen Business Case, in dem Kosten und Nutzen eines Small-Data-Projekts gegenübergestellt werden. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.1 Einordnung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 104 AO ist eine Ergänzung zu den allgemeinen Mitwirkungsverweigerungsrechten nach §§ 101–103 AO. § 104 Abs. 1 S. 1 AO verhindert eine Umgehung des Auskunftsverweigerungsrechts durch die Anordnung der Urkunden- oder Wertsachenvorlage bzw. die Verpflichtung zur Erstattung eines Sachverständigengutachtens. § 104 Abs. 1 S. 2 AO bleibt unberührt. Die Einnahme des Augensche...mehr