Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.5 Kriterium der "bestimmten Zeit"

Rz. 43 Ausgaben und Einnahmen sind nach § 250 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG nur auszuweisen, wenn sie Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sind sie hingegen keinem bestimmten Zeitabschnitt zurechenbar, kommt eine Bilanzierung nicht in Betracht.[1] Dieses Kriterium dient der Objektivierung der Rechnungslegung und d...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.1 Grundlagen

Rz. 65 Handelsrechtlich sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu jedem Bilanzstichtag neu zu berechnen, da sie mangels Qualifikation als Vermögensgegenstand bzw. Schuld keiner Bewertung zugänglich sind.[1] Die Höhe dieser Verrechnungsposten kann demnach nur berechnet werden, weshalb weder Abzinsungen von Rechnungsabgrenzungsposten, sofern sich diese über mehrere Geschäftsjahre...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.2 Rechnungsabgrenzung im Handelsrecht

Rz. 4 Durch die Rechnungsabgrenzungsposten findet das Periodisierungsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Anwendung, nachdem Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig von ihren jeweiligen Zahlungszeitpunkten zu berücksichtigen sind.[1] Zudem dient die Rechnungsabgrenzung der Erfüllung des Realisationsprinzips. Rz. 5 In § 250 Abs. 1–3 HGB wird die Rechnungsabgrenzu...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 24 Die Voraussetzungen für die Aktivierung oder Passivierung von Posten der Rechnungsabgrenzung in der Steuerbilanz sind in § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG kodifiziert und entsprechen den handelsrechtlichen Vorgaben des § 250 Abs. 1 und Abs. 2 HGB. Die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens ist an das Vorliegen der folgenden kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen ...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 10 Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Um BAföG-Empfängern schnell und unbürokratisch zu helfen, sind (teilweise rückwirkend) ab 1.3.2020 zahlreiche Sonderregelungen geschaffen worden, die alle Einzelbereiche der Ausbildungsförderung bis hin zur Phase der Darlehensrückzahlung betreffen. Insbesondere sollen Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf BAföG-Leistungen angewiesen sind, keine finanziellen Nachteil...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 5.1 Angabeerfordernisse

Rz. 34 Der Delegierte Rechtsakt zu Art. 8[1] wurde am 6.7.2021 förmlich angenommen und trat am 30.12.2021 in Kraft. In ihm hat die EU-Kommission den Inhalt und die Darstellung der Informationen festgelegt, die Unternehmen bislang i. S. d. Taxonomie-Verordnung in die nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärungen aufzunehmen hatten. Rz. 35 Grds. haben Unternehmen, die bislang zur Ver...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 2.1.2 Gewinngrenze

Einheitliche Gewinngrenze ab JStG 2020 Mit dem JStG 2020 wurde eine einheitliche Gewinngrenze unabhängig von der Einkunftsart eingeführt. Für die Bildung eines IAB darf nun der Gewinn den Betrag von 200.000 EUR nicht übersteigen. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft v...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 2.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigt sind allein bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese müssen nicht zwingend neu sein. Begünstigt sind damit auch gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter. Ebenfalls begünstigt sind geringwertige Wirtschaftsgüter,[1] selbst wenn dafür entweder der Sofortabzug in Anspruch genommen oder ein Sammelposten angesetzt werden kann.[2] Zu den beweglichen Wirtschaftsg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.2 Gewinnauskehrungen, S. 2 Nr. 1

Rz. 275 § 1a Abs. 3 S. 2 KStG führt die wichtigsten Fälle von Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft auf. Nach Nr. 1 führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen des Gesellschafters aus der optierenden Gesellschaft grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also zu fiktiven Gewinnausschüttungen[1], e...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 2 Beitragsfreiheit gilt nur für Entgeltersatzleistung

Beitragsfreiheit besteht für ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Kranken- oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld.[1] Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch nur auf das Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld. Nach der Rechtsprechung[2] ergibt sich Beitragsfreiheit deshalb im Einzelfall nur, wenn und solange beitragspflichtige Einnahmen nicht vorh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.4 Qualifizierung der Einkünfte der Gesellschafter, Abs. 3 S. 3 und 4

Rz. 295 Nach § 1a Abs. 3 S. 3 KStG sind auf die Einkünfte des Gesellschafters die Vorschriften über Gewinneinkünfte einschließlich des § 35 EStG nicht anzuwenden. Damit wird die Qualifizierung der Einkünfte als solche aus Kapitalvermögen (Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 3), aus nicht selbstständiger Tätigkeit (Abs. 3 S. 2 Nr. 2), aus Vermietung und Verpachtung sowie als sonstige Einkünft...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 1 Beitragsfreiheit bei Bezug von Entgeltersatzleistungen

Grundsätzlich sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Beiträge zu zahlen.[1] Davon gibt es jedoch den Ausnahmetatbestand der Beitragsfreiheit. Dieser tritt bei Bezug von Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld ein. Wichtig Bewertung von Wartetagen Tage der Arbeitsun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.3 Überlassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 288 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 qualifiziert die Einnahmen aus der Überlassung von Wirtschaftsgütern in Miet- und Pachtverträge um. Ab dem Wirksamwerden der Option gelten (wie auch sonst) nicht mehr die Regeln über Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Auch hier ist auf den rechtzeitigen Abschluss von Verträgen zu achten, wenn diese noch nicht vorliegen. Handelt es s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.1 Übersicht

Rz. 270 § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 KStG regelt, dass durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen. § 1a Abs. 3 S. Nr. 2–4 KStG enthalten besondere Bestimmungen für Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Damit wird für die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft die Behandlung d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2 Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 255 Ab Wirksamwerden der Option sind die Gesellschafter hinsichtlich der Besteuerung vom Einkommen nicht mehr an einer Personengesellschaft, sondern als (fiktiv) nicht persönlich haftende Gesellschafter an einer fiktiven Kapitalgesellschaft beteiligt. Die fiktive Beteiligung wird nicht ausdrücklich einer Beteiligung an einer bestimmten Kapitalgesellschaft, etwa einer Akt...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 265 Legt der Steuerpflichtige seiner Steuererklärung zwar eine Bilanz bei, ist diese jedoch fehlerhaft, so kann ebenfalls eine Schätzung in Betracht kommen. Geschätzt werden darf nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO aber nur, "soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann". Damit scheidet eine Schätzung zunächst bereits wieder dann aus, w...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.2 Beitragsfreie laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistung

Das Gesetz erfasst folgende Sozialleistungen, neben denen laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistungen nach der Vergleichsberechnung nicht als beitragspflichtige Einnahmen gelten: Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Krankenkassen), Verletztengeld und Verletztengeld bei Verletzung des Kindes (Unfallversicherungsträger), Übergangsgeld (Rentenversicherungsträg...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / Zusammenfassung

Überblick Bezieht ein Arbeitnehmer Entgeltersatzleistungen, sind diese beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch ausschließlich auf die Entgeltersatzleistung selbst. Erhält der Arbeitnehmer daneben auch arbeitgeberseitige Leistungen, gelten diese nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Zuschüsse des Arbeitgebers zu bes...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nur Führungskräften gewährte typisch stille Beteiligung

Eine typische stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers führt nach dem maßgeblichen Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalls nicht zu Kapitaleinkünften, sondern zu Arbeitslohn, wenn u.a. die stille Beteiligung nur Führungskräften angeboten wird und nur solange Bestand haben soll, als das Angestelltenverhältnis andauert, die Leistung der stillen Einlage durch Verrechn...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.1.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 260 Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie jene zu schätzen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO).[1] Besteuerungsgrundlagen in diesem Sinne sind die Berechnungsgrundlagen der Steuer (wie z. B. Einnahmen, Betriebsausgaben, Umsatz, Bilanzposten etc.), nicht dagegen das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) oder gar der Steuerbetrag.[2...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 3 Beitragspflicht bei Übersteigen des Nettoarbeitsentgelts

Soweit die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50 EUR übersteigen, gelten Zahlungen oder Sachbezüge des Arbeitgebers zum Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- und Mutterschaftsgeld sowie zum Krankentagegeld oder für eine Elternzeit nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die darüb...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) ESt-Pflicht der entgeltlichen Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen

Die Zahlung für die Ablösung eines im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich bestellten Vorbehaltsnießbrauchs am Gewinnbezugsrecht aus GmbH-Geschäftsanteilen ist weder eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung noch stellt sie nachträgliche Einkünfte gem. § 24 Nr. 2 i.V.m. § 17 EStG dar. Die Ablösezahlung für ein solches Nießbrauchsrecht ist als Entschädigung für ent...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.2 Hingabe von Darlehen

Rz. 287 Gesellschafterdarlehen werden nach Abs. 3 S. 2 Nr. 3 ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Option von Sondervergütungen in Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG bzw. bei einer Veräußerung der Kapitalforderung nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG umqualifiziert. Diese Einkünfte unterliegen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG regelmäßig nicht der KapESt. We...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.2 Verfassungs- und europarechtliche Fragen

Rz. 5 Die Einführung einer Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf, die im Ergebnis m. E. aber nicht zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen. Gleichheitsrechtlich bedenklich könnte sein, dass nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG nur Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften zur Option berechtigt sind...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.1 Arbeitsverhältnis

Rz. 285 Nach § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KStG gelten Einnahmen des Gesellschafters für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine Ergänzung hierzu ist in S. 7 enthalten (Rz. 330), wonach die optierende Gesellschaft als lohnsteuerlicher Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer gilt. Es wird also ab Wirksa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4 Zufluss der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 5

Rz. 300 Für die Besteuerung der Gesellschafter ist von zentraler Bedeutung, wann diese steuerpflichtige Einnahmen aus ihrer Beteiligung an der optierenden Gesellschaft erzielen. Die Attraktivität der Ausübung der Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft besteht maßgeblich darin, durch Thesaurierung der von der optierenden Gesellschaft erzielten Gewinne eine gering...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 82 Wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann oder will oder die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nach § 158 AO nicht zugrunde gelegt werden können, weil sie schwerwiegende Mängel aufweisen, kommt es zur Schätzung des Gewinns (§ 162 AO).[1] Eine Schätzung ist in Form der Teils...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.1 Einführung des Optionsmodells

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts[1] ist in § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen worden, dass bestimmte Personengesellschaften zur Besteuerung als Körperschaft optieren können. Diese Option bewirkt, dass die Personengesellschaft zivilrechtlich weiterhin eine Personengesellschaft bleibt, steuerrechtlich aber wie eine Kapitalgesellschaft be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.7 Übertragungsbilanz

Rz. 97 Nach § 25 S. 2 UmwStG i. V. m. § 9 S. 2 UmwStG hat die optierende Gesellschaft auf den fiktiven Übertragungszeitpunkt eine Übertragungsbilanz aufzustellen, die bei Fortführung der Buchwerte mit der Gewinnermittlungsbilanz identisch ist. Kommt es nicht zu einer Buchwertfortführung, ist die steuerliche Schlussbilanz unter Zugrundelegung der ggf. aufgestockten Werte zu e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.2 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, Abs. 3 S. 6

Rz. 174 Nach § 1a Abs. 3 S. 6 KStG kann die optierende Gesellschaft ihren Gewinn nicht nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Sie unterliegt daher, unabhängig von der handelsrechtlichen und der sonstigen steuerrechtlichen Regelung, der Pflicht zum Bestandsvergleich. Die optierende Gesellschaft soll damit den realen Kapitalgesellschaften gleich gest...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 4.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Steuerrechtlich gilt, dass immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur aktiviert werden dürfen, wenn sie entgeltlich erworben wurden oder wenn sie in das Betriebsvermögen eingelegt wurden.[1] Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren. Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnun...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.3 Sachanlagen (property, plant and equipment)

Rz. 74 Als Sachanlagen sind solche materiellen Vermögenswerte zu bezeichnen, die ein Unternehmen zur Herstellung oder Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder zu Verwaltungszwecken besitzt. Zusätzlich müssen diese Vermögenswerte länger als eine Periode genutzt werden.[1] Bei der Frage des Ansatzes spielt das rechtliche Eigentum an dem Vermöge...mehr

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Darlehen / 6 Tilgung des Darlehens

Tilgung ist die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Geldschulden.[1] Das Schuldverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer erlischt, wenn der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag komplett zurückgezahlt hat.[2] Über die Tilgung nimmt der Darlehensbetrag jährlich ab. Die Tilgungsleistungen sind (ebenso wie die Darlehensausreichung) sowohl beim Darlehensneh...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.7 Dubai

Dubai ist eines der sieben Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) am Persischen Golf. Es hat rund 2,2 Mio. Einwohner, von denen rund 85 % Ausländer sind. Dubais beachtliches wirtschaftliches und finanzielles Wachstum während der letzten Jahrzehnte ist neben dem Erdölreichtum insbesondere in den letzten Jahren auch eine Folge der sehr liberalen Wirtschaftspolitik, d...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 7.3 Sonstige Verbindlichkeiten (passive Rechnungsabgrenzungen)

Rz. 114 Wie bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten existiert auch zu den passiven keine verbindliche Definition. Das Prinzip der Periodenabgrenzung verlangt die Zurechnung von Erträgen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Es besteht damit eine Pflicht zum Ansatz transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten. Einnahmen, die Ertrag im folgenden Wirtschaftsjahr d...mehr

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Darlehen / 4 Darlehen und Zinsen

Der Zins ist der Preis für die zeitweilige Überlassung von Geld. Der Zinssatz ist zumeist umso höher, je länger die Laufzeit des Kredits oder der Geldanlage ist. In einer 2-stufigen Prüfung muss zunächst ermittelt werden, ob und inwieweit Schuldzinsen zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören.[1] In einem weiteren Schritt muss geprüft werden, ob der Betriebsausgabe...mehr

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Darlehen / 1.3 Bewertung eines Fremdwährungsdarlehens

Die Darlehensaufnahme in einer fremden Währung birgt ein Währungsrisiko im Hinblick auf die Zinsen und den Rückzahlungsbetrag. Sofern der Eurokurs steigt, wird profitiert, sinkt er jedoch, müssen höhere Beträge für die Darlehenstilgung aufgewendet werden. Die Fremdwährungsverbindlichkeit (Erfüllungsbetrag) wird bei erstmaliger Passivierung mit dem aktuellen Geldkurs in Euro b...mehr

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Darlehen / 2.2 Darlehen an Gesellschafter einer Personengesellschaft

Gewährt die Gesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen, kann das Darlehensverhältnis auch steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Vertrag in dieser Form auch zwischen fremden Dritten zustande gekommen wäre (sog. Fremdvergleich).[1] Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die vertraglichen Gestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten übli...mehr

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Gesunder Schlaf / 9 Gesund Schlafen – 10 Regeln der DGSM

10 Regeln zur Schlafhygiene der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin[1]: Stehen Sie jeden Tag um dieselbe Zeit auf. Gehen Sie nur schlafen, wenn Sie wirklich müde und schläfrig sind. Treiben Sie regelmäßig Sport oder sorgen Sie für ausgewogene Bewegung. Nehmen Sie im Bedarfsfall in den 11 Stunden vor dem Zubettgehen keine koffeinhaltigen Getränke oder Med...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Steuerfreie Leistungen – Kreditgewährung

Rz. 47 Steuerfrei ist die Gewährung von Krediten und die Kreditbereitschaft einschließlich der Lombard- und Diskontgeschäfte gegen Zahlung eines besonderen Entgelts (Zinsen, Provisionen, Damnum, Gebühren usw.). Die Steuerbefreiung erfasst auch die unmittelbar mit der Kapitalnutzung zusammenhängenden Nebenleistungen, insbesondere den Auslagenersatz, z. B. Fernsprechgebühren, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Steuerliche Gewinnermittlung

Rz. 4 Die steuerliche Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirten ist abhängig davon, ob eine Buchführungspflicht besteht bzw. ob eine Buchführung oder Aufzeichnungen erstellt werden. Buchführungspflichtige Land- und Forstwirte haben dabei stets einen Betriebsvermögensvergleich[1] durchzuführen. Werden die erforderlichen Bücher und Aufzeichnungen nicht geführt, ist der Gewinn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Aufzubewahrende Unterlagen

Rz. 5 Die Aufbewahrungspflicht besteht nach § 147a Abs. 1 S. 1 AO für Aufzeichnungen und Unterlagen für die den Überschusseinkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten.[1] In Betracht kommt eine Aufbewahrung insbesondere für folgende Unterlagen: Einkünfte aus Kapitalvermögen: Erträgnisaufstellungen, Kontoauszüge, Abrechnungen über die Anschaffung und Veräußerung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.3 Aufbewahrungspflicht und Dauer der Aufbewahrung

Rz. 25 Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, sind alle Aufzeichnungen und Unterlagen über die Beziehung zu der Drittstaat-Gesellschaft und alle damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben aufzubewahren. Dies dürften neben gesellschaftsrechlichen Unterlagen vor allem Kontounterlagen sein.[1] Eine Konkretisierung, welche Aufzeichnungen und Unterlagen aufzubewahren sind, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Buchführungssystem und Buchführungsform

Rz. 28 Der Buchführungspflichtige hat die freie Wahl hinsichtlich des gewählten Buchführungssystems.[1] Allerdings muss es sich zumindest um eine kaufmännische Buchführung also um die "einfache" oder "doppelte" Buchführung, handeln, die eine Gewinnermittlung zulässt. Die "kameralistische" Buchführung, die im Wesentlichen nur einen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben darstell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7.1 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 22 Nur eine ordnungsgemäße Buchführung kann eine Beweiswirkung (s. Rz. 11) erreichen. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur Buchführung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Vorlage nicht oder nur so fehlerhaft nach, dass die Beweisfunktion (s. Rz. 11) entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. 2 S. 2 AO vornehmen.[1] Beste...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 5. Geplante Änderungen des InvStG

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Immobilienerträgen der Körperschafts-teuer nach § 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 InvStG. Anders als bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG fällt die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen mangels ausdrücklicher Nennung bisher nicht unter die inländischen Immobilienerträge nach § 6 Abs. 4 InvStG. Jedoch ist der Tatbestand unter d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 3.1 Zeitpunkt des Betretens (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 13 Das Betretungsrecht besteht nach § 99 Abs. 1 S. 1 AO nur innerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit. Grundsätzlich scheidet damit die Einnahme des Augenscheins an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit[1] aus. Ausnahmen sind in Absprache mit dem Duldungsverpflichteten zulässig. Die individuellen Geschäfts- und Arbeitszeiten des Betroffenen sind zu respektiere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 99 AO ergänzt § 98 AO und ist weitere Ausführungsnorm zu § 92 S. 2 Nr. 4 AO. Die Vorschrift regelt das Betreten von Grundstücken und Räumen zum Zweck der Einnahme des Augenscheins (Beweismittelvorschrift). Für andere Zwecke als eine Augenscheinseinnahme räumt § 99 AO kein Betretungsrecht ein. Die Norm gewährt auch kein Durchsuchungsrecht. [1] Mit anderen Worten ist vo...mehr