Fachbeiträge & Kommentare zu Elektromobilität

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / Zusammenfassung

Überblick Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird für Unternehmen aus gesellschaftlicher Sicht immer bedeutender. Die Berichtspflichten und die sich daraus ergebende Transparenz gegenüber Kunden, Lieferanten und Bewerbern werden umfassender. Das wiederum kann Unternehmen zu einer Neuausrichtung bewegen oder sogar zwingen. Dabei nimmt das Thema Mobilität eine große Rolle ein. Unter...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.3 Eigene Beiträge

Beiträge als Versicherungsnehmer Nach den allgemeinen Grundsätzen für den Abzug von Sonderausgaben sind nur die Krankenversicherungsbeiträge abziehbar, die vom Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer[1] für sich selbst, seinen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, seine bei ihm steuerlich zu berücksichtigenden Kinder oder seinen eingetragenen Lebenspartner geleistet werden...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.1 Gesetzeszweck

Mit Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v. 4.8.2019 [1] hat der Gesetzgeber zeitlich befristet eine Sonderabschreibung – also keine erhöhten Absetzungen – in Form des § 7b EStG eingeführt. § 7b EStG gewährt für die Anschaffung oder Herstellung neuer vermieteter Wohnungen eine Sonderabschreibung von 4 × 5 % der auf 2.000 EUR je qm Wohnf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Verhältnis zu § 25f UStG

Rz. 90 Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (Rz. 16)[1] wurde zugleich die wichtige Bezugnahme in § 25f UStG (Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung) auf die §§ 26a, 26c UStG an den Wegfall des § 26b UStG angepasst. In der Vorschrift des § 25f UStG ist geregelt, dass Vorsteuerabzug und Steuerbefreiungen zu versagen sind,...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Begriff "Firmenwagen" wird die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber umschrieben, das dem Arbeitnehmer kostenlos zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht. Ebenso gebräuchlich sind die Bezeichnungen Geschäfts- bzw. Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Fahrzeug in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen. Andererseits ist ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5.1 Zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung bestimmt sich nach den reisekostenrechtlichen Verpflegungspauschalen[1], auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Ab 2020 wurden die inländischen Verpflegungspauschalen für Reisetage einer beruflichen Auswärtstätigkeit angehoben. Die Erhöhung ist nicht nur für den Reisekostenbereich von ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.4 Dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

Die Bemessungsgrundlage für dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, sog. Trikes und Quads, ist in § 8 Nr. 1b KraftStG normiert. Diese eigene Vorschrift f ist mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes [1] in § 8 KraftStG eingefügt worden. Bis zu dieser Ergänzung waren solche Fahrzeuge, als vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und ge...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.3 Wohnmobile

Die Bemessungsgrundlage für Wohnmobile ist in § 8 Nr. 1a KraftStG normiert, die Steuersätze legt § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG fest. Wohnmobile gehören verkehrsrechtlich zu Fahrzeugen der Klasse M 1 mit dem zweckbestimmten Aufbau "Wohnmobil"; vgl. hierzu Ausführungen zu 2.2. und Teil A 1A – EG-Fahrzeugklassen Nr. 2 des Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.1.2 Krafträder, Antrieb nicht durch Hubkolbenmotor

Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG ist ausdrücklich auf solche Krafträder beschränkt, die durch einen Hubkolbenmotor angetrieben werden. Für Krafträder, die z. B. durch einen Wankelmotor (Kreis- oder Drehkolbenmotor) oder einen Elektromotor angetrieben werden, findet sich in § 8 KraftStG keine Einstufung einer besonderen Fahrzeugart. Solche Motorräder fallen damit ...mehr

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Sachbezüge / 2.4 Freie Wohnung

Wegen der unterschiedlichen Höhe im Wertansatz ist zwischen Gewährung lediglich freier Unterkunft und Überlassung einer freien Wohnung zu unterscheiden. Gewährung freier Wohnung liegt vor, wenn eine vollständige Wohnung, d. h. eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen wird. Wesentliche Merkmale einer solchen Wohnung sind Wasserve...mehr

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Sachbezüge / 1 Grundsätze

Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Mit Wirkung ab 1.1.2020 hat der Gesetzgeber den insbesondere für die monatliche 50-EUR-Freigrenze sowie die 30-prozentige Pauschalbesteuerung von Sach- und Dienstleistungen bedeutsamen Begriff der Sachbezüge im EStG selbst definiert.[1] Seitdem ist gesetzlich festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachtr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.24 Erstmalige Anwendung des § 24 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 8b KStG)

Tz. 88 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 34 Abs 8b KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 24 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstmals für den VZ 2019 anzuwenden. Durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.15 Erstmalige Anwendung des § 10 Nr 3 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6c KStG)

Tz. 50 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6c KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 10 Nr 3 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstmals auf nach dem 31.12.2018 festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.25 Erstmalige Anwendung des § 25 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 8c KStG)

Tz. 90 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 34 Abs 8c KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 25 Abs 2 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstmals für den VZ 2025 anzuwenden. § 25 Abs 2 KStG nF verweist ab dem VZ 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.19 Erstmalige Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6g KStG)

Tz. 57 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6g KStG idF des ATADUmsG, der als Abs 6f durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften eingefügt worden ist, ist § 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstma...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14 Erstmalige Anwendung des § 9 Abs 1 S 8 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6b KStG)

Tz. 49 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vorschrift des § 9 Abs 1 S 8 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 6b KStG erstmals auf Mitgliedsbeiträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 gezahlt werden. Ausschlaggebend ist uE der Abfluss der Mitgliedsbeiträge bei der leistenden Kö. Bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Erstmalige Anwendung des § 5 Abs 1 Nr 1 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 2a KStG)

Tz. 6 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die geänderte Fassung der St-Befreiungsvorschrift des § 5 Abs 1 Nr 1 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 2a KStG erstmals ab dem VZ 2019 anzuwenden. Die Änderung der St-Befreiungsvorschrift ist Folge der Aufhebung der Branntweinmonopolverwaltung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.4 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die geänderte Fassung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 5 S 4 KStG erstmals für den VZ 2018 anzuwenden. Nach § 8b Abs 4 S 8 KStG werden für die Berechnung der Beteilungsquote iRd Beurteilung, ob ein unter die StBefreiung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.1 Erstmalige Anwendung des § 14 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6e S 1 bis 4 KStG)

Tz. 51 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6e S 1 KStG idF des ATADUmsG (eingefügt als Abs 6b S 1 idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften und durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu Abs 6d S 1 geworden ist) i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Vorbehaltlich der Sondervorschriften des § 35 KStG (Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen in dem in Art 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet) regelt § 34 KStG abschließend, welche Vorschriften des KStG ab welchem Zeitpunkt oder welchem VZ erstmals anzuwenden bzw nicht mehr anzuwenden sind. Die Vorschrift wird dann geändert, wenn einz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wolff, Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Änderung des Geschäftsjahres bei Kap-Ges, DB 1999, 2149; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilsveräu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Die Organgesellschaft als übernehmende Körperschaft iSd § 12 Abs 2 S 2 UmwStG (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

Tz. 64 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ein Übernahmegewinn, der sich bei Verschmelzung einer auf eine andere Kö ergibt, bleibt nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG stlich außer Ansatz. Dies ist systematisch zutr die Behandlung, die sich bei Annahme eines Tauschgeschäfts auch bei Anwendung des § 8b Abs 2 S 1 KStG ergeben würde. § 12 Abs 2 S 2 UmwStG erklärt den § 8b KStG für anwendbar, sowe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.2 Anwendungsregelung zu den bestehenden organschaftlichen Ausgleichsposten aufgrund der Änderung des § 14 Abs 4 KStG durch das KöMoG (§ 34 Abs 6e S 5ff KStG)

Tz. 54a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die S 5 bis 16 wurden durch das KöMoG dem Wortlaut des § 34 Abs 6e KStG, der durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften als Abs 6b eingefügt, durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Optionsmöglichkeit für Genossenschaften und Vereine (§ 34 Abs 2 KStG)

Tz. 5 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften wurden die Wörter "Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch das Wort "Genossenschaften" ersetzt, da das GenG zwischenzeitlich diesen Begriff verwendet. Es handelt sich hierbei lediglich um eine redaktionelle Anpassung.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeine Anwendungsregelung (§ 34 Abs 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Fortschreibung der Jahreszahl in § 34 Abs 1 KStG durch das Kreditzweitmarktförderungsges in 2024 bedeutet, dass die Änderungen des KStG, soweit es dazu keine Spezialregelungen in den übrigen Abs des § 34 KStG gibt, erstmals für den VZ 2024 zu beachten sind. VZ ist immer das Kj. Vom VZ ist der Ermittlungszeitraum zu unterscheiden, der zwar ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1 Erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 S 1 bis 8, Abs 1a KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6 KStG)

Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6 S 1 und 2 KStG idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften regelt die erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 KStG nachdem die Regelung in § 8c Abs 1 S 1 KStG zum quotalen Verlustuntergang aufgehoben wurde. Weiter wird durch die S 3 und 4 des § 34 Abs 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Es bedurfte mehrerer gesetzgeberischer Anläufe, dem § 15 S 1 Nr 2 KStG seine heutige Fassung zu geben. Die Vorgängervorschrift des heutigen § 15 S 1 Nr 2 KStG war der durch das StMBG eingefügte und durch das StBereinG 1999 geänderte § 15 KStG aF. IRd Systemwechsels vom kstlichen Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren übernahm das StSenkG den fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung

Tz. 3 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 KStG ist durch das Kroatien-StAnpG neu gefasst worden. § 34 KStG idF des Kroatien-StAnpG ist durch das Zollkodex-StAnpG das Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, das StÄndG 2015, das Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustrechnung bei Kö, das Ges zur Weiterentwicklung der EU-Amtshilfe-RL und von weiteren Maßnahm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.06...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.18 Erstmalige Anwendung des § 15 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6f KStG)

Tz. 55 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 34 Abs 6f KStG idF des ATADUmsG (eingefügt als Abs 6c des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften und durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu Abs 6e geworden ist) ist § 15 KStG id...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsinhalt; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 KStG, mit "Ermittlung des Einkommens bei Organschaft" überschrieben, regelt Ausnahmen von dem Grundsatz, dass die kstliche Organschaft nicht in die getrennte Einkommensermittlung von OG und OT eingreift, sondern lediglich das für jedes St-Subjekt im Organkreis eigenständig ermittelte Einkommen für Besteuerungszwecke beim OT zusammenfasst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Broudré, Steuerliche Behandlung der Nutzung eines Firmenwagens zu Privatfahrten ab 01.01.1996, DStR 1995, 1784; Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577; Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1995, 1859; Schneider, Kritische Anmerkungen zur Neuregelung der Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung durch Unternehmer, DStR 1996, 93;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der umfangreiche Regelungsgehalt des § 6 Abs 1 EStG ist erstmals durch das EStG 1934 in die Rechtswelt überführt worden und hat seitdem die üblichen Änderungen und Ergänzungen erfahren. Erwähnenswert ist bzgl dieser Änderungen die Verschaffung der "Abschreibungsfähigkeit" für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG iVm § 7 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung der Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für st-begünstigte Zwecke unterliegen stetigen Änderungen, insbes zur Anpassung an die gesellschaftspolitischen Entwicklungen (Förderung des bürgerschaftlichen Engagements usw). Allein seit dem Jahr 2010 ist es zu folgenden Rechtsänderungen im Bereich des Abzugs von Zuwendungen für st-begünstigte Zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger

Tz. 794 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803ff. Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen einer OG aufgrund einer Haf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.5 Anwendungsregelung zu § 8b Abs 7 KStG (§ 34 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 27 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vorschrift des § 34 Abs 5 S 2 KStG idF des Ges zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen, die durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu S 3 und durch das ATADUmsG zu S 4 sowie durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.34 Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG bei den ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei steuerbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 14 KStG)

Tz. 131 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 16 KStG, der durch das JStG 2008 eingefügt worden ist, und durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 14 KStG wurde, regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK 02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Pers d öff Rechts und bei st-befreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 13 Besonderheiten beim Aufladen von Elektrofahrzeugen

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7.11. 2016 sind bestimme Vorteile, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug in seinem Betrieb gewährt, gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei. Zur Handhabung der Einzelregelungen hat das BMF im Schreiben vom 26.10.2017[1] Stellung genommen. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Planung und Forecasting in ... / 7 Maßnahmen und Transformationen im Zusammenhang mit Planung und Forecasting

Ein wesentliches Element für Planung und Forecasting sind Maßnahmen, wobei Maßnahmen für strategische Weiterentwicklungen und Maßnahmen zur operativen (Gegen-) Steuerung unterschieden werden können. Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle signifikant weiterzuentwickeln wie z. B. im Zuge der Digitalisierung oder beim Wandel zur Elektromobilität....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsignationslager / 2 Umsatzsteuerliche Einordnung

Das Konsignationslager wird ab 2020 EU-weit erstmalig einheitlich geregelt.[1] In Deutschland ist die EU-Richtlinie mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften umgesetzt worden.[2] Zuvor hatte die Finanzverwaltung bereits mit BMF-Schreiben übergangsweise auf diese neue Situation reagiert und den Ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsignationslager / 3.2 Nationale Umsetzung der Richtlinie

Die Umsetzung der o. g. EU-Richtlinie in das deutsche Umsatzsteuergesetz erfolgte durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.[1] In dem ab 2020 gültigen § 6b UStG wird hiernach die Konsignationslagerregelung wie folgt definiert: Der Unternehmer oder ein vom Unternehmer beauftragter Dritter befö...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung, Entwicklung und unionsrechtliche Grundlage der Vorschrift

Rz. 1 Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG zählt zu den besonderen Besteuerungsformen (Sechster Abschnitt des UStG), da hier die Differenz von Reiseerlösen und Reisevorleistungen Besteuerungsgrundlage ist, statt des allgemeinen Systems der Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Mit § 25 UStG ist diese Sonderregelung in das UStG 1980 aufgenommen worden, die in de...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3 Bemessungsgrundlage

Duale Besteuerung Für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 ohne besondere Zweckbestimmung (Pkw) ist neben dem Hubraum auch die Schadstoffklasse Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer (hubraumorientierte Besteuerung). Für solche Fahrzeuge, die seit dem 1.7.2009 erstmals zugelassen worden sind, ist die typenspezifische Kohlendi...mehr

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Sachbezüge-ABC / Warengutschein

Waren- und Einkaufsgutscheine sind unter der Voraussetzung als Sachbezug zu besteuern, dass der Gutschein als Sachlohn und nicht als Bargeld zu behandeln ist. Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, also die Produktpalette des Arbeitgebers betreffen, stellen immer einen Sachbezug dar, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Einlösung zufließt.[1] Dies gilt auch, ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Prepaid-Guthabenkarten

Die Finanzverwaltung behandelte Prepaid-Guthabenkarten bisher als Sachlohn, falls eine Auszahlung oder Überweisung von Geldbeträgen an den Arbeitnehmer ausgeschlossen war. Mit Wirkung ab 1.1.2020 hat der Gesetzgeber den insbesondere für die monatliche 50-EUR-Freigrenze sowie die 30-prozentige Pauschalbesteuerung von Sach- und Dienstleistungen bedeutsamen Begriff der Sachbezü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Tanken beim Arbeitgeber

Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit ein, an der betriebseigenen Tankstelle verbilligt Leistungen (Kraftstoff, Motorenöl, Wagenpflege, Wagenwäsche) für den privateigenen Pkw zu beziehen, liegt im Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und dem günstigeren Abgabepreis durch den Arbeitgeber ein steuerpflichtiger Sachbezug. Die monatl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkende Änderung des § 7 Satz 3 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2009 verfassungsgemäß

Leitsatz Die in § 36 Abs. 3 Satz 1 GewStG i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (WElektroMobFördG) angeordnete rückwirkende Geltung des § 7 Satz 3 GewStG i.d.F. des WElektroMobFördG ab dem Erhebungszeitraum 2009 verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 4.4 Die WEG-Reform 2020

Anlass für die jüngste WEG-Reform war aus Sicht der Bundesregierung das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Ferner meinte man, für die Erreichung der Klimaziele sei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unerlässlich. Neben diesen Maßnahmen verlange auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr