Fachbeiträge & Kommentare zu Energieeinsparverordnung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vorbereitung eines Grun... / H. Gebäudeenergiegesetz

Rz. 125 Seit dem 1.11.2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ersetzt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (alle außer Kraft). Für neue Bauten, die beheizt und/oder gekühlt werden und damit in der Regel unter das GEG fallen, sind bei der Planung und Errichtung die Vorgaben nach § 10 GEG für Niedrigsten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Bereits vor 50 Jahren kam es infolge kriegerischer Auseinandersetzungen zur Verknappung von Rohstoffen für die Energieversorgung. Die arabischen Erdölexporteure hatten im Rahmen des israelisch-arabischen Jom-Kippur-Kriegs im Jahr 1973 ihre Erdölexporte drastisch eingeschränkt, was zum Auslöser der Ölkrise wurde, gleichzeitig aber auch die Geburtsstunde des Gebäude-Energierec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.8.3 Ausbau und Erweiterung

Eine praktische Bedeutung kommt dem Ausbau oder der Erweiterung eines Bestandsgebäudes im Bereich des Wohnungseigentums nur im Hinblick auf einen nachträglichen Dachgeschossausbau zu. Bekanntlich können entsprechende Ausbaubefugnisse bereits in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung gestattet werden, sie können aber auch durch Beschluss auf Grundlage von § 20 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.6 Wirtschaftlichkeit und Befreiungsmöglichkeiten

Die Erfüllung der Vorgaben des GEG kann im Einzelfall zu erheblichen Kosten führen und die finanzielle Leistungsfähigkeit einzelner Gemeinschaften übersteigen. Das GEG regelt insoweit ein allgemeines Wirtschaftlichkeitsgebot und lässt bestimmte Ausnahmen zu. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird allerdings lediglich im Rahmen der Prüfung des Vorliegens einer unbilligen Här...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.3.3 Verwalter

Gegenüber der EnEV ist der Kreis der Verantwortlichen durch das GEG erweitert worden. Ausgehend von der Tatsache, dass Maßnahmen, die in energetischer Hinsicht das GEG tangieren, in aller Regel von Sonderfachleuten wie Architekten und Ingenieuren sowie Unternehmen und Bauleitern durchgeführt werden, gelten wie bereits erwähnt auch diese nach § 8 Abs. 2 GEG als Verantwortlich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.8.1 Anlasslose Pflichten

Dämmung oberster Geschossdecken Oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, müssen nach § 47 Abs. 1 Satz 1 GEG so gedämmt sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 (m2K/W) nicht überschreitet. Voraussetzung ist, dass das Gebäude seiner Zweckbestimmung nach mindestens 4 Monate i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.10 Nachweis der Vorgabenerfüllung

Da bauliche und anlagentechnische Maßnahmen durch Fachunternehmen durchgeführt werden, sind diese nach § 96 Abs. 1 GEG verpflichtet, dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihnen geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der in § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 GEG genannten Vorschriften entsprechen. Ko...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.1 Überblick

Das am 1.11.2020 in Kraft getretene GEG kodifiziert mit Modifizierungen die Vorschriften des EnEG, der EnEV und des EEWärmeG, womit diese folglich am 1.11.2020 außer Kraft getreten sind. Das GEG stellt das zentrale Regelwerk bezüglich der energetischen Anforderungen an Gebäude dar und beruht letztlich auf der Gebäudeeffizienzrichtlinie.[1] Auf ihrer Grundlage soll die Gesamt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.2 Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Nach § 79 Abs. 1 Satz 2 GEG können Energieausweise als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden, was bereits die EnEV geregelt hatte. Dies gilt allerdings nur eingeschränkt für die Fälle des Verkaufs, der Vermietung und Verpachtung sowie Verleasung und der Begründung von Wohnrechten. Nach § 80 Abs. 1 Satz 1 GEG ist der Bedarfsausweis im Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 1.5 Bescheinigungsverfahren

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster[1] erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens (Muster I) nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.5 Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Rz. 10 Die Erneuerung des Heizkessels und/oder des Brenners im Zusammenhang mit einer Verminderung des Wärmebedarfs durch bautechnische Maßnahmen und eine Verringerung der Kesselauslegung mit Verbesserung des Wirkungsgrads kann bis zu 20 % Energieeinsparung bringen. Der Einbau einer witterungsunabhängigen Regelung der Vorlauftemperatur in Verbindung mit thermostatisch gesteu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.2 Thermostatventile

Rz. 7 Der Einbau von Thermostatventilen, die eine genaue Regulierung der Wärmezufuhr zum Heizkörper durch automatische Veränderung der Warmwasser ermöglichen, ist eine duldungspflichtige Endenergieeinsparungsmaßnahme (AG München, Urteil v. 30.12.2016, 453 C 24067/16, ZMR 2017, 985; AG Berlin-Köpenick, Urteil v. 18.12.2015, 12 C 123/15, GE 2016,265; Schmidt-Futterer/Eisenschm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.9 Verbesserung der Beheizung und der Kochmöglichkeiten

Rz. 37 Die Verbesserung der Beheizung dürfte nicht mehr zu den wichtigsten Wertverbesserungsmaßnahmen gehören, weil auch der ältere Wohnungsbestand über zureichende Heizmöglichkeiten verfügen dürfte. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Umstellung von einer Beheizungsart bzw. -einrichtung auf eine andere eine duldungspflichtige Wertverbesserung darstellt, ist grundsätzlich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte (§ 559 IV 2 Nr 2).

Rn 29 Zur Frage, wann eine Modernisierungsmaßnahme auf Grund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte, s § 555b Rn 19. Dies hat zur Folge, dass bei einer ›Modernisierungsmaßnahme‹ nach § 555b Nr 7 die Miete idR nicht nach § 559 erhöht werden kann (aA BTDrs 17/10485, 25), wohl aber ggf nach §§ 558 ff. Jedenfalls liegt es so, wenn es der Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erstellung und Herausgabe von Unterlagen – § 650n.

Rn 16 Weil der Verbraucher/Besteller gegenüber den Behörden den Nachweis der bauordnungskonformen Ausführung der Bauleistung führen können muss, ist er darauf angewiesen, die hierfür erforderlichen Dokumente vorlegen zu können. Hat er diese nicht selbst erstellt oder von einem entsprechend Beauftragten erstellen lassen, kann er vom Unternehmer Herausgabe solcher Dokumente ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Vergleichsmaßstab.

Rn 46d Die Kaufsache ist zu vergleichen mit Sachen der gleichen Art, dh Sachen derselben Kategorie (Vollkornbrot, Typklasse eines Autos: deutlich Ddorf NJW 06, 2858, 2859 f mwN), des vergleichbaren Standards (grüne Plakette begründet Erwartung der Einhaltung der entspr Vorgaben: Ddorf BeckRS 12, 04907), derselben Preisklasse (Staud/Matusche-Beckmann Rz 92); ein Serienprodukt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wärme-, Kälte- und Schallsc... / Zusammenfassung

Überblick Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer tragen dazu bei, Wohn- und Industriegebäude sowie Heizungs-, Sanitär- und Kälteanlagen so zu isolieren, dass die den jeweiligen Projekten zugrunde liegenden Parameter des Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzes bei ihrer Fertigstellung in vollem Umfang erreicht werden mit dem Ziel, dass so wenig wie möglich Energie verlore...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 5 Energiesparmaßnahmen

Um Energie einzusparen, dämmen inzwischen viele Hauseigentümer ihre Immobilie. Dies kann allerdings zu Konflikten mit den Nachbarn führen, wenn durch die aufgebrachten Werkstoffe das Haus über die Grenze des Nachbarn reicht. So hatte etwa das OLG Karlsruhe in der Vergangenheit entschieden, dass ein Hauseigentümer seine Außenwand nicht dämmen darf, wenn die Dämmplatten (hier:...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anlagenmechaniker Sanitär-,... / Zusammenfassung

Überblick Das Berufsprofil des Anlagenmechanikers Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist 2003 durch das Zusammenlegen der bisherigen Ausbildungsberufe Gas- und Wasserinstallateur, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer sowie Anlagenmechaniker für Versorgungstechnik entstanden. Entsprechende Handlungsfelder in der Praxis sind Wassertechnik, Lufttechnik, Wärmetechnik und Umweltt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG macht Vorgaben zur energetischen Sanierung sowie zu energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude und Neubauten. Es hat das Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Gleichzeitig soll durch das Gesetz die Nutzung erneuerbarer Energien zur Produktion von Wärme, Kälte und Strom unterstützt werden. GEG 2020 Mit dem am 1.11.2020 in Kraft getretenen "Gesetz zur...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.2 Abgrenzung: Unmaßgebliche Umsätze

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausgenommen sind nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG ausdrücklich Planungs- und Überwachungsarbeiten. Hierunter fallen ausschließlich planerische Leistungen (z. B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs-, Prüf- und Bauingenieuren), Labordienstleistungen (z. B. chemische Analyse von Baustoffen) oder reine Leistunge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 1 Historie Gebäudeenergiegesetz 2020/2023/2024

GEG 2020 Das im November 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz "Gebäudeenergiegesetz" (GEG), setzt den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen im Hinblick auf den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Es ersetzt die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 11.4 Individualanspruch der Wohnungseigentümer

Wird die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich, hat jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Erstellung eines Energieausweises. Allerdings stellt sich in den Übertragungsfällen die Frage, ob der betroffene Wohnungseigentümer den Energieausweis selbst und auf eigene Kosten erstellen lassen muss od...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 13.3 Modernisierungsempfehlungen

Erst mit der EnEV 2014 wurden Modernisierungsempfehlungen zum zwingenden Inhalt eines Energieausweises. Insoweit ordnete § 29 Abs. 3a EnEV 2014 begleitende Modernisierungsempfehlungen in den Fällen des Nutzerwechsels u. a. bei Verkauf oder Vermietung an, wenn der Energieausweis auf Basis früherer Fassungen der EnEV ausgestellt wurde. Entsprechendes regelt § 112 Abs. 4 GEG fü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 12.2 Verpflichtete

Ihrem Wortlaut nach verpflichtet die Bestimmung des § 87 Abs. 1 GEG den Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Immobilienmakler, soweit die jeweilige Person die Veröffentlichung der Immobilienanzeige verantwortet. EnEV 2014 / GEG 2020 / GEG 2024 Gegenüber der Regelung in § 16a EnEV 2014 wurde auch der Immobilienmakler im GEG 2020 ausdrücklich in den Geltungsbere...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 12.3 Erforderliche Angaben

Hinsichtlich des Inhalts von Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien sind in Übereinstimmung mit den früheren Vorgaben des § 16a Abs. 1 Satz 1 EnEV 2014 nach der Bestimmung des § 87 Abs. 1 GEG nachfolgende Pflichtangaben vorgeschrieben: Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis i. S. v. § 81 GEG oder Energieverbrauchsausweis i. S. v. § 82 GEG; der im Energieausweis ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Denkmalschutz (GEG) / 1 Grundlagen

Der Denkmalschutz zielt in erster Linie auf die Erhaltung des baulichen Zustands geschützter Objekte, was vor allem im Hinblick auf deren Erscheinungsbild gilt. Der Begriff der Erhaltung ist hier enger als der miet- und wohnungseigentumsrechtliche Erhaltungsbegriff. Geschützt ist in der Regel die Außenansicht des Gebäudes, wobei sich der Denkmalschutz auch auf die Innenberei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Denkmalschutz (GEG) / 2.1 Beeinträchtigung von Substanz oder Erscheinung

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn Schutzzwecke des Denkmalschutzes durch die Maßnahmen gestört oder vereitelt werden können.[1] Der Begriff der Substanzbeeinträchtigung im Sinne des Denkmalschutzes ist weit auszulegen. Er erfasst jede bauliche Maßnahme, die den bestehenden Zustand des Gebäudes abändert, was auch für Erhaltungsmaßnahmen gilt.[2] Das geschützte Objekt muss ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.2 Fassadenerhaltung

Bei Fassadenerhaltungsmaßnahmen, die nach den Vorgaben des GEG eine Dämmung erforderlich machen, sind stets Bauteile betroffen, die das Gesamtbild eines Gebäudes prägen, weshalb es in der Regel nicht möglich ist, Veränderungen unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Vorgaben durchzuführen.[1] Dies hat allerdings nicht automatisch zur Folge, dass die Erfüllung der GEG...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Denkmalschutz (GEG) / 2.2 Unverhältnismäßiger Kostenaufwand anderer Maßnahmen

Weder § 24 Abs. 1 EnEV hat geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein unverhältnismäßiger Aufwand anzunehmen ist, noch ist § 105 GEG insoweit eine Konkretisierung zu entnehmen. Sachgerecht erscheint daher, zunächst das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot des § 5 GEG sowie die Wertungen des § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GEG zu übernehmen, der eine Befreiungsmöglichkeit für die F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsrechtliche... / 3 Zweier-Gemeinschaft: "Gebäude mit 2 Wohnungen"

Einige Bestimmungen des GEG knüpfen ihren Regelungsgehalt an ein Gebäude mit 2 Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt. Klassischer Fall ist hier zunächst das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht stellt sich die Frage, ob der Anwendungsbereich auch bei in Wohnungseigentum aufgeteilten Doppelhäusern als einzeln...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gemischt genutzte Gebäude (... / 2 Wohngebäude

Mit Blick auf den Anwendungsbereich von § 106 GEG ist zunächst zu prüfen, welche Nutzung überwiegt. Bilden die Wohnungen den Schwerpunkt, weil sie mehr als 50 % der Gebäudenutzfläche umfassen und demnach der Anwendungsbereich des § 106 Abs. 1 GEG eröffnet ist, müssen 3 Voraussetzungen kumulativ vorliegen, um das Gebäude aufteilen zu müssen: Die Nichtwohnnutzung darf nicht nur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.4 Heizungsanlagen

Gesetzgebung ist nicht ausreichend Das Verhältnis zwischen GEG und Denkmalschutz dürfte unter den geänderten Parametern der Beheizung noch nicht ausreichend geklärt sein. Hier bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber konkreter wird, damit es nicht vom Zufall einer regionalen Rechtsprechung abhängt, was im Einzelnen erlaubt oder verboten ist. Zunächst ist auch bei Baudenkmälern ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 7 Geltungsdauer

Nach § 79 Abs. 3 Satz 1 GEG ist der Energieausweis für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren auszustellen. Die 10-Jahres-Frist ist tagesgenau anhand des Ausstellungsdatums zu berechnen.[1] Praxis-Beispiel 10-Jahres-Frist Wird der Energieausweis am 29.2.2024 ausgestellt, verliert er seine Gültigkeit mit Ablauf des 28.2.2034. Spätestens nach Ablauf der 10 Jahre verliert der Energie...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.2 GEG-spezifische Besonderheiten

Bezüglich des GEG ist zu berücksichtigen, dass nach der Legaldefinition in Art. 2 Nr. 1 der Gebäudeeffizienzrichtlinie (RL 2010/31/EU) ein Gebäude "eine Konstruktion mit Dach und Wänden ist, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird". Maßgeblich ist die Begrenzung durch Dach und Wände, sodass auch jedes Haus einer Mehrhausanlage ein (gesondertes) Gebä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.2 Sorgfaltspflichten

In diesem Zusammenhang wird vertreten, bei privaten Grundstückseigentümern seien weniger strenge Sorgfaltsmaßstäbe anzulegen als bei gewerblichen Immobilieneigentümern.[1] Angesichts der monatelang öffentlich und in den Medien verbreiteten Diskussionen über das "Heizungsgesetz" dürfte sich allerdings kein privater Gebäudeeigentümer auf angebliche Unkenntnis berufen können, w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 13.1 Bestandsbau

Die Übergangsregelung des § 112 Abs. 2 GEG ist mittlerweile bedeutungslos. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Energieausweise in aller Regel unter Verwendung elektronischer Datenschemata erstellt werden und diese auf die am 1.11.2020 außer Kraft getretenen Altregelungen gestützt und somit anzupassen waren. Insoweit sieht § 112 Abs. 2 GEG für Energieausweise insbesondere na...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 5.2 Unbeschränkt Ausstellungsberechtigte

Den Kreis der unbeschränkt Ausstellungsberechtigten regelt § 88 GEG. Zunächst sind nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 GEG die nach landesbauordnungsrechtlichen Vorschriften zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden Berechtigten auch zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt, was § 21 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 8.1 Anlass

Nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG besteht eine Verpflichtung zum Ausstellen eines Energieausweises im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Diese Pflicht besteht selbstverständlich nur dann, wenn nicht bereits ein (noch) gültiger Energieauswei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 8.3 Verpflichtete

Zur Vorlage verpflichtet sind neben Verkäufern bzw. Vermietern oder Verpächtern auch die Immobilienmakler. Bereits unter dem Geltungsbereich der EnEV wurde, ohne ausdrücklich benannt zu sein, auch der Makler als Vorlagepflichtiger angesehen. Die nicht unverzügliche oder unterlassene Vorlage des Energieausweises stellt nach § 108 Abs. 1 Nr. 23 und Nr. 24 GEG eine bußgeldbeweh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.6 Solaranlagen

Bei Solaranlagen ist stets das Staatsziel des Klimaschutzes gegen das des Denkmalschutzes abzuwägen. Freilich ist derzeit nicht zu prognostizieren, wie sich die Rechtsprechung vor dem Hintergrund des GEG 2024 und vor allem auch die Gesetzgebung entwickeln wird. Derzeit gilt jedenfalls noch, dass der Klima- bzw. Umweltschutz keinen Vorrang vor dem Denkmalschutz genießt. Der K...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gemischt genutzte Gebäude (... / 1 Grundsätze

Häufiger Fall, insbesondere im innerstädtischen Bereich, sind gemischt genutzte Gebäude mit Wohnungs- und Gewerbeeinheiten. Da das GEG in vielen Bereichen unterschiedliche energetische Anforderungen an Wohngebäude und Nichtwohngebäude stellt, regelt § 106 GEG den insbesondere im Bereich der Miete und des Wohnungseigentums bedeutsamen Anwendungsbereich der jeweiligen Normen b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Einführung zum GEG 2024 / 6 Landesrechtliche Ausführungsbestimmungen

Ungeachtet der vorbeschriebenen Länderöffnungsklausel und davon, ob einzelne Länder von ihr Gebrauch machen werden, müssen die Länder zum Vollzug des GEG entsprechend der EnEV-Durchführungsverordnungen Ausführungsregelungen erlassen bzw. bestehende Regelungen anpassen:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Einführung zum GEG 2024 / 1 Hintergrund

Im Rahmen des israelisch-arabischen Jom-Kippur-Kriegs hatten die arabischen Erdölexporteure im Jahr 1973 den Ölhahn zugedreht, was in der Folge mit einer drastischen Erhöhung der Rohölpreise zum Auslöser der Ölkrise wurde. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) im Jahr 1976[1] die Entwicklung des deutschen Gebäudeenergierechts angestoßen. Sich i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verantwortliche nach GEG / 1 Grundsätze

§ 8 GEG – Verantwortliche (1) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes ist der Bauherr oder Eigentümer verantwortlich, soweit in diesem Gesetz nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher bezeichnet ist. (2) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 3.2.1 Grundsätze

§ 51 GEG regelt Erweiterung und Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume. Die Bestimmung ist lex specialis zu § 48 GEG.[1] Bedeutung hat dies insbesondere für die in § 48 Satz 1 GEG geregelte Bagatellgrenze (siehe oben Kap. 3.1.1), die im Anwendungsbereich des § 51 GEG nicht gilt. § 51 GEG regelt insoweit die energetischen Anforderungen an bauliche Erweiterungen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.2 Ausnahmen

§ 47 Abs. 3 GEG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (...) (3) 1Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. 2Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei...mehr