Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17 Die Überleitung der vorhandenen Beschäftigten in die neue Entgeltordnung (§§ 24 ff. TVÜ-Bund)

17.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei gilt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.6 Grundsatz: Beibehaltung der Wertigkeiten der bisherigen Tätigkeitsmerkmale – redaktionelle Änderungen

Im TV-L verfolgt die neue Entgeltordnung in erster Linie einen redaktionellen Ansatz. Auch die Entgeltordnung Bund verfolgt einen redaktionellen Ansatz. Die Tätigkeitsmerkmale sind sprachlich/redaktionell vereinheitlicht und aktualisiert worden. Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale werden sprachlich überarbeitet, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.5 Zuordnung berufsgruppenbezogener Merkmale in den Teilen III bis VI

Teil I der Entgeltordnung enthält nur noch die "allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst", die auf die früheren ersten Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O zurückgehen. In diesem Teil I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O waren aber auch eine Reihe weiterer Tätigkeitsmerkmale von anderen Berufsgruppen enthalten. Diese sind nun redaktione...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.8.2 Funktionsbezogene Tätigkeitsmerkmale

Enthält ein Tätigkeitsmerkmal nur eine Funktionsbezeichnung (z. B. Leiter von Kassen, Vorsteher von Kanzleien), so sind alle zu dieser Funktion gehörenden Arbeitsvorgänge pauschal bewertet. Somit ist es nicht nötig, den zeitlichen Anteil jeder Einzeltätigkeit zu ermitteln, sondern alle zu diesem Aufgabenbereich gehörenden Einzeltätigkeiten sind zu einem Arbeitsvorgang zusamm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2 Die Entstehung des Eingruppierungsrechts – vom RAT/TAR zum TVöD mit Entgeltordnung (Bund)

In den Anfangszeiten des öffentlichen Dienstes bestand dieser im Wesentlichen nur aus Beamten. Das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 kannte nur Regelungen für "Militärbedienstete" (Soldaten) und "Civilbeamte". Beschäftigte, die auf der Grundlage eines privatrechtlichen Dienstvertrages tätig waren, gab es nur im geringen Ausmaß. Dies änderte sich nach d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund

1 Einleitung Am 1.1.2014 ist der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)) in Kraft getreten. Er löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) für den Bereich des Bundes ab. Seit dem 1.4.1961 bestimmte der BAT/BAT-O mehr als 40 Jahre die Rechtsverhältnisse de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7 Materielle Veränderung der bisherigen Tätigkeitsmerkmale und Wertigkeiten

Anders als im TV-L, wo man sich weitgehend mit redaktionellen Änderungen begnügte, geht jedoch die Entgeltordnung Bund über diesen redaktionellen Ansatz weit hinaus. Alle Regelungen, Tätigkeitsmerkmale und Zulagen standen nicht nur redaktionell auf dem Prüfstand, sondern sind in vielen Fällen auch materiell überarbeitet worden. So wurde die Anzahl der Tätigkeitsmerkmale im B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.2 Ausbildungszulage (§ 16 TV EntgO Bund)

Die Ausbildungszulage entspricht der früheren Lehrgesellenzulage (§ 4 TV LohngrV Bund). Sie ist lediglich redaktionell angepasst worden. Auch der persönliche Geltungsbereich hat sich nicht geändert. Voraussetzung für den Erhalt der Ausbildungszulage ist die Eingruppierung nach einem Tätigkeitsmerkmal des Teils III Abschn. 4 der Entgeltordnung (Ausbilderinnen und Ausbilder in...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang

Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TVöD (Bund) zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang der gesamten auszuübenden Tätigkeit. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Grundlage für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist die Arbeitsplatzbeschreibung. Dies...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.3 Verhältnis von Teil I zu Teil II

Teil I enthält Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst und Teil II Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Sonach enthält die Entgeltordnung 2 "allgemeine" Teile. Dies beruht darauf, dass für diese beiden Bereiche keine gemeinsamen allgemeinen Tätigkeitsmerkmale gefunden werden konnten, die gleichzeitig Rechtssicherheit...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.1 Einbeziehung der Entgeltgruppen 4 und 7

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 2 und 4 des TVÜ-Bund ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestelltenbereich geöffnet, um so das gesamte Entgeltgruppengefüge zu nutzen und eine ausgewogene Differenzierung und "Feineinstellung" bei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.4 Beschäftigte in Überlappungsbereichen

Zukünftig gibt es keinen "Überlappungsbereich" mehr zwischen den ehemaligen Arbeiter- und Angestelltentätigkeiten. Soweit in der Vergütungsordnung als auch im Lohngruppenverzeichnis nahezu identische Tätigkeitsmerkmale enthalten waren, werden diese Merkmale in die Entgeltordnung eingeordnet. Dies betrifft z. B. Bote – Teil III Abschn. 9 (EG 3), Pförtner – Teil III Abschn. 9 (E...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.7 Außertarifliche Zulagen

Außertarifliche IT-Fachkräftezulage [1] Mit dem TV EntgO Bund bleiben die außertariflichen Instrumente der IT-Fachkräftezulage und der Vorweggewährung von Stufen für IT-Fachkräfte grundsätzlich unverändert erhalten. Diese Personalgewinnungsmaßnahmen können bis zum 31.12.2020 (RS dem BMI vom 13.12.2018, AZ: D5-31002/4#21) angewendet werden. Entgelterhöhungen, die sich aufgrund d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.5 Schwierige Tätigkeit

Dieses neu geschaffene Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 4 Fallgr. 1 enthalten. Nach der Protokollerklärung Nr. 7 zu Teil 1 der Entgeltordnung sind schwierige Tätigkeiten solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung i. S. d. EG 3 erfordern, z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit. Das Vorgänger-Tätigkeitsme...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2.1 Einführung der EG 1

Der am 1.10.2005 in Kraft getretene TVöD enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund in Verbindung mit Anlage 4 als Übergangsregelung fort. Sie fanden nach § 17 Abs. 1 Satz 3...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgt nur auf Antrag. Das Antragserfordernis dient zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen muss, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten ist. Nachteilige Auswirkungen k...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.7 Mitbestimmung

Höhergruppierungen auf Antrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund unterliegen der Mitbestimmung. Kein Mitbestimmungsrecht besteht jedoch hinsichtlich der besonderen Überleitungsregelungen des § 27 TVÜ-Bund sowie bzgl. des Neuanspruchs auf eine Entgeltgruppenzulage gem. § 28 TVÜ-Bund.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.8 Eingruppierung nach dem 1.1.2014

Für alle Eingruppierungen ab dem 1.1.2014 gelten ab diesem Zeitpunkt die §§ 12, 13 TVöD (Bund) sowie der TV EntgO Bund.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9 Weitere wichtige Änderungen des TVÜ- Bund

17.9.1 Techniker-, Meister- und Programmierzulagen Die Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund betreffend der Fortgeltung der Techniker-, Meister- und Programmierzulagen wird aufgehoben und durch die neue Besitzstandszulage in § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund abgelöst. 17.9.2 § 8 TVÜ-Bund (Bewährungs- und Fallgruppenaufstieg) Die Besitzstandszulage des § 8 TVÜ-Bund wurde letztmali...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.14.3 Ständiger Vertreter

Diesbezüglich wird auf die Darlegungen unter Punkt 7.1.4 verwiesen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.2 § 8 TVÜ-Bund (Bewährungs- und Fallgruppenaufstieg)

Die Besitzstandszulage des § 8 TVÜ-Bund wurde letztmalig bis zum 31.12.2013 verlängert. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.5 § 17 TVÜ-Bund (Übergangsrecht)

Das Übergangsrecht des § 17 TVÜ-Bund zur Eingruppierung einschl. der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund wird zum 1.1.2014 aufgehoben. Lediglich die bisherige Regelung des § 17 Abs. 7 Satz 2 TVÜ-Bund betreffend die Neueinstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein vorheriges Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst bleibt aufrechterhalten.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.6 Entgeltgruppenzulagen

Ergibt sich nach dem TV EntgO Bund erstmalig der Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage, erhält die oder der Beschäftigte nach § 28 TVÜ-Bund auf Antrag diese Zulage. § 26 Abs. 1 Sätze 2 und 3 TVÜ-Bund (Frist bei Höhergruppierung auf Antrag) gilt entsprechend.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1 Abschn. 1 – Allgemeine Vorschriften

Abschn. 1 enthält allgemeine Vorschriften und gliedert sich wie folgt: 7.1.1 Geltungsbereich (§ 1 TV EntgO Bund) Der TV EntgO Bund gilt für Beschäftigte des Bundes, die unter ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.14 Weitere Tätigkeitsmerkmale mit erheblicher Praxisbedeutung

12.14.1 Sonstige Beschäftigte In einer Vielzahl von Eingruppierungsnormen wird als personenbezogene Anforderung eine bestimmte Vor-/Ausbildung verlangt. Häufig haben die Tarifvertragsparteien – mit Ausnahme der medizinischen Berufe – gleichzeitig eine Alternative zu der geforderten Ausbildung vereinbart: den sonstigen Beschäftigten. In der jeweiligen Eingruppierungsnorm heißt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.1 Techniker-, Meister- und Programmierzulagen

Die Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund betreffend der Fortgeltung der Techniker-, Meister- und Programmierzulagen wird aufgehoben und durch die neue Besitzstandszulage in § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund abgelöst.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.3 § 9 TVÜ-Bund (Vergütungsgruppenzulagen)

Die Frist zum Erreichen der Besitzstandszulage des § 9 TVÜ-Bund wurde bis zum 31.12.2013 verlängert. Ab dem 1.1.2014 kann der Anspruch auf eine Vergütungsgruppenzulage nicht mehr erworben werden.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.6 § 18 TVÜ-Bund (Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit)

In § 18 TVÜ-Bund werden die Abs. 1 und 3 aufgehoben.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2 Einfachste Tätigkeiten

12.2.1 Einführung der EG 1 Der am 1.10.2005 in Kraft getretene TVöD enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund in Verbindung mit Anlage 4 als Übergangsregelung fort. Sie fand...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.10 Entgeltgruppe 2Ü

Die im Überleitungsrecht geschaffene Entgeltgruppe 2Ü sieht die Entgeltordnung nicht mehr vor. Diese Tätigkeiten sind in der Entgeltordnung nunmehr entweder der Entgeltgruppe 3 (also höher) oder im Ausnahmefall der Entgeltgruppe 2 (also niedriger) zugeordnet worden. Zur Höhergruppierung der in den TV EntgO Bund übergeleiteten Beschäftigten ist ein Antrag gem. § 26 Abs. 1 TVÜ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung

Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich ihrerseits nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe ihrerseits wird gem. § 12 Abs. 1 TVöD (Bund) nach der Regelung des TV EntgO Bund nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern bestimmt sich nac...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.7 Vorgehen bei mehreren Arbeitsvorgängen

Besteht die auszuübende Tätigkeit aus mehreren Arbeitsvorgängen, erfolgt die Prüfung der Geltung von Tätigkeitsmerkmalen der einzelnen Teile der Entgeltordnung für jeden Arbeitsvorgang gesondert (Protokollerklärung zu § 3 TV EntgO Bund). Die Tarifvertragsparteien haben dies anhand eines Beispiels in den Niederschriftserklärungen näher erläutert. Beispiel 5 (Registratur-, Büro...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.2 Zuordnung der Beschäftigten in Entgeltgruppe 3 evtl. der Entgeltgruppe 4 oder aufgrund einer 3-jährigen Berufsausbildung der Entgeltgruppe 5

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund nur im Arbeiterbereich belegt. Diese Entgeltgruppen werden nun auch dem Bereich der Angestellten eröffnet. Die Entgeltgruppe 4 ist i. d. R. nun auch für frühere Angestellte in den Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O ein kurzer Aufstieg von...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3 Voraussetzungen in der Person

Abschn. II des TV EntgO Bund enthält Definitionen zu Voraussetzungen in der Person. Nach § 6 TV EntgO Bund handelt es sich bei den in Abschn. II definierten Ausbildungen und Voraussetzungen in der Person i. S. d. § 12 (Bund) Abs. 2 Satz 6 TVöD, die für die Eingruppierung erfüllt sein müssen, wenn ein Tätigkeitsmerkmal eine solche Anforderung enthält. In dem Abschn. sind die ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.8 Integration Arbeiter-/Angestelltenmerkmale

Im gesetzlichen Arbeitsrecht ist, gefördert auch durch die Rechtsprechung des BVerfG, ebenso im Sozialversicherungsrecht, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern beseitigt worden. Dieser Entwicklung ist auch weitgehend im TVöD und TV-L Rechnung getragen worden. So wird begrifflich nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden, sondern beide Grup...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.12 Neue Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c

Ab dem 1.1.2014 gilt für den Bund eine leicht veränderte Entgelttabelle. Die Unterteilung der Entgeltgruppe 9 in eine sog. "kleine" Entgeltgruppe 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten sowie einer Endstufe 4 (statt regulärer Endstufe 5) und eine sog. "große" Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten in den Stufen 1 bis 5 ist entfallen. Die bisherige "kleine" Entgeltgruppe 9...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.1 Beschäftigte mit Eingruppierung in den Entgeltgruppen 2 bis 8 mit "kurzen" Aufstiegen

Seit 1.10.2005 gibt es (außer im Rahmen der Besitzstandsregelungen des TVÜ-Bund) keine Aufstiege mehr (§ 17 Abs. 5 TVÜ-Bund). Ab EG 9 wurden die Aufstiege in den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 berücksichtigt. Nicht hingegen in den EG 2 bis 8. Hier weichen die Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund bei der Zuordnung der Vergütungsgruppe zu einer Entgeltgruppe voneinander ab. Die Ta...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.1 Allgemeines

Die Entgeltordnung enthält eine Vielzahl von unbestimmten Tätigkeitsmerkmalen. Diese sog. unbestimmten Rechtsbegriffe, z. B. "einfachste Tätigkeit", "einfache Tätigkeit", "schwierige Tätigkeit", "gründliche Fachkenntnisse", "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse", "selbstständige Leistungen" sind auslegungsbedürftig. Ihrem Charakter entsprechend können unbestimmte Rechts...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.13 Höhere Eingruppierungen

In der Entgeltordnung sind vielfach – im Vergleich zum früheren Recht – höhere Eingruppierungen vereinbart worden. Höhergruppierungen bei nicht berufsspezifischen Tatbeständen wurden bereits in den obigen Darlegungen erörtert. Höhergruppierungen ergeben sich danach bei Berücksichtigung von bis zu 6-jährigen Aufstiegen nach dem BAT in den Entgeltgruppen 2 bis 8; neue Entgeltgrup...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3 Abschn. III – Zulagen

Bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L sind die bislang bestehenden Zulagen wie z. B. die Techniker-, Meister- und Programmierzulage, die Vorhandwerker-, Vorabeiter- und Lehrgesellenzulage oder auch Funktionszulagen übergangsweise grundsätzlich fortgeführt worden bzw. als Besitzstand erhalten geblieben, wie z. B. die Vergütungsgruppenzulage. Bei der Einführung der Entgelto...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.4 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst (§ 18 TV EntgO Bund)

Beschäftigte im Pflegedienst sind geregelt in Teil IV Abschn. 25 für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Durch Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 18.4.2018 zum TV EntgO Bund wurde die Regelung über den Pflegedienst aus Abschnitt XI Unterabschnitt 1 bis 3 Teil B der Entgeltordnung (VKA) übernommen und damit auch die Pflegezulagen in den Protokollerklärungen Nr. ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Struktur des Teils III

Die Entgeltgruppe 1–3 wie auch die Entgeltgruppen 4 und 7 werden in den Teil III integriert, um so die ganze Bandbreite der Entgeltgruppen weitgehend zu nutzen und Differenzierungen in der Wertigkeit der Tätigkeiten zu ermöglichen. Auch wurden die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2 bis 4 zur Behebung von Abgrenzungsschwierigkeiten neu strukturiert. Die Berufsbilder wurde...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.1 Geltungsbereich des Teils I

Teil I enthält Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst. Die Tätigkeitsmerkmale des Teils I gelten nur, wenn die Tätigkeit eines Beschäftigten keines der Tätigkeitsmerkmale der Teile III, IV, V oder VI erfüllt und es sich auch nicht um eine körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeit handelt (§ 3 Abs. 4 Satz 1 TV EntgO Bund). Teil I besitzt damit eine beschränk...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.7 Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

In der neuen Nr. 10 der Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund sind die Regelungen für die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden. Die Regelung gilt bis zu einer Aufnahme der Tätigkeitsmerkmale in die Entgeltordnung. Sie gilt für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 1.1.2014. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.4 Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale aufgrund technischer Entwicklungen (z. B. im IT-Bereich oder auch Technikbereich)

Aufgrund eines Wandels bei Berufs- oder Bildungsabschlüssen (z. B. infolge des Bologna-Prozesses) oder aufgrund des Wandels von Berufsbildern (z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst und bei Restauratoren) waren eine Vielzahl der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung überholt und kaum noch anwendbar. Aufgrund dessen kamen sämtliche Tätigkeitsmerkmale und...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.5 Verhältnis der Teile IV bis VI zu Teil III

Nach Ziffer 1 der Niederschriftserklärung Nr. 1 zu § 3 TV EntgO Bund ist der jeweilige Teil für die in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen der Teile IV, V oder VI geregelten Tätigkeiten abschließend. Soweit die Tätigkeit keines der in dem jeweiligen Teil aufgeführten Tätigkeitsmerkmale erfüllt, sind die Teile IV, V und VI nicht abschließend. In diesem Fall ist zunächst zu prüf...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2 Entgeltgruppe 13 + Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ-Bund

Beschäftigte in der Entgeltgruppe 13, die nach § 17 Abs. 8 TVÜ-Bund eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Entgelt ihrer Stufe nach Entgeltgruppe 13 und der entsprechenden Stufe der Entgeltgruppe 14 erhalten, werden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung stufengleich und unter Anrechnung der bisherigen Stufenlauf...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3 Die Zuordnung zu der neuen Entgeltgruppe 9b (§ 27 Abs. 2 TVÜ-Bund)

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die nach dem Anhang zu § 16 TVöD (Bund) keine besonderen Stufenregelungen gegolten haben – sog. "große Entgeltgruppe 9" –, werden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung stufengleich und unter Anrechnung der bisherigen Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe 9b zugeordnet. Praxis-Tipp Es empfiehlt sich aus Gründen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.11 Wegfall der Beschränkung in den Stufen

Die diesbezüglichen bisherigen beschränkenden Stufenregelungen in § 16 (Bund) Abs. 4 Satz 2 TVöD einschließlich des Anhangs zu § 16 TVöD (Bund) sind zum 1.1.2014 aufgehoben worden. Für alle Entgeltgruppen der Entgelttabelle – Anlage A TVöD (Bund) – gelten nunmehr einheitlich die regulären Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 4 TVöD (Bund) und keine gesonderten Endstufen mehr. Beso...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.15 Lehrkräfte

Gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. a TV EntgO Bund gilt der TV EntgO Bund grundsätzlich nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte beschäftigt werden. Das entspricht der bisherigen Regelung in der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT. Etwas anders gilt, soweit in der Entgeltordnung ein besonderes Tätigkeitsmerkmal vereinbart ist. Besondere Tätigkeitsmerkm...mehr