Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.1 Kontenergänzung (Abs. 1)

Rz. 5 Enthält ein Versicherungskonto für Zeiten der Ausübung einer versicherten Beschäftigung mit tatsächlicher Beitragszahlung keine Daten, so genügt zur Anerkennung der Beschäftigungszeit als Beitragszeit i. S. v. § 55 Abs. 1 nach dem Wortlaut des § 203 Abs. 1 die "Glaubhaftmachung" dieser Tatsachen. Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X ist eine Tatsache als glaubhaft anzusehen, w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.4 Nachzahlungpflicht bzw. Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

Rz. 11 Die Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung sind gemäß §§ 82, 265 Abs. 7 um ein Drittel höher als die der allgemeinen Rentenversicherung (§§ 67, 255 Abs. 1). Die höheren Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung gewährleisten im Ergebnis ein gegenüber den Monatsrenten (§ 64...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.7 Meldeinhalt (§ 28a Abs. 3)

Rz. 100 Welche Angaben eine Meldung zu enthalten hat, ergibt sich aus Abs. 3. Die Meldeinhalte sind so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Meldungen enthalten hiernach insbesondere die in Satz 1 unter den Nr. 1 bis 9 und zusätzlich in Satz 2 unter den Nr. 1 bis 4 gelisteten Daten. Das Adverb "insbesond...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.3 Beginn bei durchgeführtem Versorgungsausgleich

Rz. 7 Die Neufassung von Abs. 3, 3 a und 3 b betrifft die Auswirkungen eines nach Rentenbeginn neu durchgeführten, angepassten oder veränderten Versorgungsausgleichs auf den Rentenbezug. Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass ein Versorgungsausgleich grundsätzlich mit sofortiger Wirkung auf die laufende Rente umgesetzt wird. Insoweit ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem frühere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.8 Hinzuverdienst

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten reformiert und im Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) geregelt. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden ab 1.1.2023 die Hinzuv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.2.3 Dauer

Die Einschränkung des Leistungsvermögens in einem rentenrechtlich relevanten Ausmaß muss auf nicht absehbare Zeit vorliegen. In Abgrenzung zur bloßen Arbeitsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung wird hierunter grundsätzlich ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten verstanden. Ist die Leistungseinschränkung vor Ablauf dieser Frist wieder behoben, entsteht gru...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.2.1 Berechnung der Entgeltpunkte (Ost)

Rz. 8 Nach Abs. 2 Satz 1 erfolgt die Umrechnung in Entgeltpunkte (Ost) nur, soweit das Familiengericht dies angeordnet hat (§ 264a Abs. 1). Abs. 2 Satz 2 bestimmt, dass zur Ermittlung der Entgeltpunkte (Ost) der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften durch den aktuellen Rentenwert (Ost) gemäß § 255a mit seinem Wert bei Ende der Ehe- oder Lebenspartnerschaftszeit geteilt wird...mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.2 Ermittlung von Entgeltpunkten

Rz. 9 Für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1937 ist § 259a als Sonderregelung zu beachten, die den §§ 256a bis 256c vorgeht. Liegen dessen Voraussetzungen nicht vor, erfolgt die Ermittlung von glaubhaft gemachten Beitragszeiten nach § 256b. Rz. 10 Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet richten sich für den Zeitraum bis zum 31.12.1949...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.2 Bewertung von Beitragszeiten

Rz. 8 Für die Ermittlung von Entgeltpunkten bestimmt § 256b Abs. 1 Satz 9, dass Entgeltpunkte aus 5/6 der sich aufgrund der Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz ergebenden Werte ermittelt werden, es sei denn, die Höhe der Arbeitsentgelte ist bekannt oder kann auf sonstige Weise festgestellt werden. Nach § 256b Abs. 3 werden für glaubhaft gemachte Beitragszeiten mit freiwil...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.1 Voraussetzungen für die Zahlung von Beiträgen

Rz. 4 Die Beitragszahlung in allen Fallgruppen nach Abs. 1 setzt voraus, dass das Familiengericht rechtskräftig und wirksam über den Versorgungsausgleich entschieden hat (§ 53g Abs. 1 FGG, § 629d ZPO). Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 hat der Ausgleichspflichtige das Recht, seine durch den Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) geminderten angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften durch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.2.2 Ermittlung des Beitragsaufwands

Rz. 10 Die Höhe des Betrags zur Begründung von Entgeltpunkten (Ost) wird wie in § 187 Abs. 3 ermittelt. Dafür sind gemäß Abs. 3 Satz 1 die Rechengrößen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs heranzuziehen, die vom BMAS im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden, wozu dieses nach Abs. 3 Satz 3 und 4 mit Wirkung zum 1.1.2002 ermächtigt ist. Danach ergibt sich folgende Ber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 280 Höherv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Mit Wirkung zum 1.1.1998 können weder erstmalig Höherversicherungsbeiträge gezahlt noch eine zuvor begonnene Höherversicherung fortgesetzt werden. Die bereits entrichteten Beiträge bleiben mit den entsprechenden Leistungsansprüchen bestehen; die Bewertung regelt § 269. Danach erbringt die Höherversicherung keine höheren Entgeltpunkte, sondern Steigerungsbeträge, deren ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.2 Berechnung der Beiträge

Rz. 7 In Abs. 2 ist im Einzelnen geregelt, wie die in den Fällen des Abs. 1 zu entrichtenden Beiträge zu ermitteln sind, wobei der Berechnungsmodus dem des § 187 Abs. 2 und 3 folgt. Die Ermittlung der Beiträge erfolgt in 2 Schritten: Die übertragenen, begründeten oder zu begründenden Rentenanwartschaften sind im ersten Schritt nach Maßgabe des Abs. 2 in Entgeltpunkte (Ost) u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die als Übergangsvorschrift konzipierte Vorschrift ist Sonderregelung zu § 187 Abs. 1 bis 3. Sie gilt nur für einen im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV) durchgeführten Versorgungsausgleich und trägt den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet Rechnung. Sie führt zu einer Anpassung des Beitragsaufwands an das dortige Einkommensniveau. Ein Entgeltpunkt (Ost) erfor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.3 Aufteilung von Arbeitsentgelten und Beiträgen

Rz. 9 Abs. 2 gilt auch für im Beitrittsgebiet zurückgelegte Zeiten. Abs. 2 Satz 1 bestimmt unter den genannten Voraussetzungen der Nr. 1 und 2, wie die Verteilung von Arbeitsentgelten (Nr. 1) und Beiträgen (Nr. 2) gleichmäßig auf die Beitragszahlungszeiträume zu erfolgen hat, wenn sie nicht genau zeitlich zugeordnet werden können. Abweichend von der gleichmäßigen Verteilung n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2 Nr. 1, 1a) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der Abs. 3 und 2 noch ganz ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft gemachte Beitragszeiten)

Zusammenfassung Begriff Für Pflichtbeitragszeiten zur Rentenversicherung, die nicht nachgewiesen, sondern (nur) glaubhaft gemacht sind, werden als Beitragsbemessungsgrundlage zur Ermittlung von Entgeltpunkten grundsätzlich bestimmte Durchschnittsverdienste (Tabellenwerte) zugrunde gelegt. Für glaubhaft gemachte Berufsausbildungszeiten werden feste Entgeltpunkte vergeben. Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 3.1 Umrechnung in Entgeltpunkte

Die durch die Beitragszahlung erworbenen Anwartschaften werden in Entgeltpunkte umgerechnet und so als Zuschlag zu der Rente gezahlt. Die Rente erhöht sich ab Beginn des Monats, in dem die gezahlten Beiträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung eingehen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 4.4 Vor 1937 geborene Versicherte mit Wohnsitz am 18.5.1990 in den alten Bundesländern

Für Pflichtbeitragszeiten in den neuen Bundesländern vor dem 19.5.1990 werden bei Wohnsitz am 18.5.1990 in den alten Bundesländern stets Entgeltpunkte aufgrund der Anlagen 1 bis 16 FRG ermittelt, auch wenn die tatsächliche Beitragsbemessungsgrundlage bekannt ist. Für glaubhaft gemachte Zeiten sind 5/6 der Entgeltpunkte zugrunde zu legen.[1] Aufgrund der Regelung des § 254d A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / Zusammenfassung

Begriff Für Pflichtbeitragszeiten zur Rentenversicherung, die nicht nachgewiesen, sondern (nur) glaubhaft gemacht sind, werden als Beitragsbemessungsgrundlage zur Ermittlung von Entgeltpunkten grundsätzlich bestimmte Durchschnittsverdienste (Tabellenwerte) zugrunde gelegt. Für glaubhaft gemachte Berufsausbildungszeiten werden feste Entgeltpunkte vergeben. Gesetze, Vorschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 4.1 Freiwillige Beiträge

Glaubhaft gemachte freiwillige Beiträge erhalten Entgeltpunkte bis 28.2.1957 nach der Anlage 15 zum SGB VI und ab 1.3.1957 aus 5/6 der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Beiträge (diese Werte entsprechen 5/6 der jeweils niedrigsten Beitragsklasse für freiwillige Beiträge).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 3.2 Zeiten vom 1.1.1950 bis 31.12.1990 ("alte" Bundesrepublik)

Entgeltpunkte werden aus den auf 5/6 gekürzten Werten der Anlagen 1 bis 16 zum FRG berechnet, es sei denn, die Höhe der Arbeitsentgelte ist bekannt oder kann auf sonstige Weise festgestellt werden (z. B. Verdienst des Vorjahres bzw. Entgeltunterlagen).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 4.2 Berufsausbildung

Für glaubhaft gemachte Pflichtbeiträge für eine Berufsausbildung sind für jeden Kalendermonat – auch wenn dieser nur teilweise mit einer Berufsausbildung belegt ist – 0,0208 Entgeltpunkte anzurechnen (5/6 von 0,0250 Entgeltpunkten). Fiktive Pflichtbeitragszeiten für Berufsausbildung Den fiktiven Pflichtbeitragszeiten für Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung nach § 24...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 3.3 Zeiten ab 1950 (Beitrittsgebiet) und ab 1991 ("alte" Bundesrepublik)

Entgeltpunkte richten sich nach den Arbeitsverdiensten der Tabellen 1 bis 23 zur Anlage 14 zum SGB VI. Dabei handelt es sich um Durchschnittsverdienste, die dem Einkommensniveau in der DDR auf der Basis der Lohnstatistiken der früheren Zentralverwaltung für Statistik entsprechen. In die Tabellen wurde bereits die Umrechnung nach Anlage 10 zum SGB VI (Anhebung auf das Einkomm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 3 Zeiträume

3.1 Zeiten bis 1949 (Beitragszeiten "alte" Bundesrepublik und Beitrittsgebiet) Entgeltpunkte werden aus den Beitragsklassen und Entgelten (nach Leistungsgruppen gestaffelt) der Anlagen 1 bis 16 FRG, die auf 5/6 zu kürzen sind, berechnet. Es handelt sich bei den FRG-Werten um Westwerte. Daher scheidet für das Beitrittsgebiet eine Hochrechnung mittels Anlage 10 zum SGB VI (Anheb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 4 Besondere Sachverhalte

4.1 Freiwillige Beiträge Glaubhaft gemachte freiwillige Beiträge erhalten Entgeltpunkte bis 28.2.1957 nach der Anlage 15 zum SGB VI und ab 1.3.1957 aus 5/6 der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Beiträge (diese Werte entsprechen 5/6 der jeweils niedrigsten Beitragsklasse für freiwillige Beiträge). 4.2 Berufsausbildung Für glaubhaft gemachte Pflichtbeiträge für ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 3.1 Zeiten bis 1949 (Beitragszeiten "alte" Bundesrepublik und Beitrittsgebiet)

Entgeltpunkte werden aus den Beitragsklassen und Entgelten (nach Leistungsgruppen gestaffelt) der Anlagen 1 bis 16 FRG, die auf 5/6 zu kürzen sind, berechnet. Es handelt sich bei den FRG-Werten um Westwerte. Daher scheidet für das Beitrittsgebiet eine Hochrechnung mittels Anlage 10 zum SGB VI (Anhebung auf das Einkommensniveau der alten Bundesländer) aus.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 4.5 Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem in der ehemaligen DDR

Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem in der ehemaligen DDR sind die Entgeltpunkte aus glaubhaft gemachten Verdiensten im Rahmen der Vorschriften des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zu ermitteln.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 4.3 Nachgewiesene Beitragszeiten ohne Bekanntheit des Entgelts

Ist eine Beitragszeit nachgewiesen, aber die Höhe des Arbeitsentgelts nicht bekannt und lässt sich dieses auch nicht ermitteln, sind trotzdem Tabellenwerte zugrunde zu legen. Abhängig vom Zeitraum und Rechtskreis[1] sind es entweder die Werte der Anlagen 1 bis 16 FRG oder die Tabellenverdienste der Anlagen 13, 14 SGB VI. Allerdings gilt hier eine Besonderheit. Da ja eine nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 1 Zuschläge/Abschläge an Entgeltpunkten

Werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs Anrechte geteilt und in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen bzw. dort begründet, erhält der begünstigte Ehepartner Zuschläge an Entgeltpunkten. Verliert ein Ehepartner Rentenanwartschaften durch die Teilung von Anrechten, erhält dieser Abschläge an Entgeltpunkten. Praxis-Beispiel Aufteilung von Entgeltpunkten Bezogen auf die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 2 Tabellenwerte

Glaubhaft gemachte Beitragszeiten sind – entsprechend dem bis 1991 geltenden Recht – nur mit 5/6 zu berücksichtigen. Daher sind die Beträge aus den Anlagen zum FRG um 1/6 zu kürzen. Bei den Werten der Anlage 14 zum SGB VI ist das nicht erforderlich. In diesen Tabellen ist die 5/6-Kürzung bereits berücksichtigt. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Beiträge von Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 1 Glaubhaft gemachte Beitragszeit

Können Beitragszeiten in der Rentenversicherung nicht nachgewiesen[1] werden, besteht die Möglichkeit, diese "glaubhaft zu machen". Die Prüfung der Glaubhaftmachung erstreckt sich auf sämtliche erreichbaren Beweismittel. Führt diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Tatsche überwiegend wahrscheinlich ist, wird die Glaubhaftmachung anerkannt. Ob eine Beitragszeit als glaubhaf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 3.4 Pflichtbeitragszeiten vom 1.3.1971 bis 30.6.1990 (Beitrittsgebiet)

Die Tabellenverdienste der Anlage 14 zum SGB VI kommen für glaubhaft gemachte Pflichtbeiträge zwischen dem 1.3.1971 und 30.6.1990 nur in Betracht, wenn auch glaubhaft gemacht ist, dass Beiträge zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung gezahlt worden sind. Anderenfalls können höchstens die Arbeitsverdienste aus der Anlage 16 zum SGB VI berücksichtigt werden, die die Sozialve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchschnittsentgelt / 1.1 Berechnung von Entgeltpunkten

Die in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherten Beitragsbemessungsgrundlagen werden mithilfe des Durchschnittsentgelts in Entgeltpunkte umgerechnet, wobei die Versicherung (z. B. eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens) in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres einen (vollen) Entgeltpunkt ergibt.[1] Sind für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3.2 Einzelsplitting

Für die Eheleute bzw. Lebenspartner wird die während der Splittingzeit erworbene Rentenanwartschaft ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Rentenberechnung, bei der ausschließlich die Zeiten berücksichtigt werden, die während der Splittingzeit zurückgelegt wurden. Anschließend werden jeweils die erzielten Entgeltpunkte (West) und (Ost) in der allgemeinen Rentenv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (§ 76g SGB VI), Einkommensanrechnung (§ 97a SGB VI)

Rn. 577 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 3, Art 8 Abs 1 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen fügten ab 01.01.2021 (also synchron mit § 3 Nr 14a EStG, s Rn 573) einen § 76g SGB VI ein, der den Zuschlag an...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 4.1 Berechnung

Werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs in der Rentenversicherung für einen Ehepartner Rentenanwartschaften übertragen/begründet, d. h. es wurde ein Versorgungsausgleich zugunsten von Versicherten durchgeführt, resultieren aus den Zuschlägen an Entgeltpunkten Wartezeitmonate. Die Wartezeitmonate ergeben sich, indem der Zuwachs an Entgeltpunkten durch die Zahl 0,0313 getei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3.4 Wartezeitmonate bei Splittingzuwachs

In dem o. a. Beispiel hat die Ehefrau durch das Splitting 5 Entgeltpunkte abgegeben und dafür 10 Entgeltpunkte erhalten. Die Summe der Entgeltpunkte hat sich – ohne dass hier nach der Art der Entgeltpunkte zu unterscheiden ist – um 5 Entgeltpunkte erhöht (Splittingzuwachs). Aus dem Splittingzuwachs werden zusätzliche Monate ermittelt, die auf die Wartezeit anzurechnen sind. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / 1.2 Höhere/besondere Leistungen

Den höheren Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung stehen auch um 1/3 höhere Rentenleistungen gegenüber. Dies wird in der Rentenberechnung über die Rentenartfaktoren gesteuert.[1] So beträgt z. B. der Rentenartfaktor bei einer Altersrente für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht 1,0 (wie in der allgemeinen Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 5 Abänderung

In bestimmten Fällen kann auch eine bestandskräftige Entscheidung über das Rentensplitting geändert werden. Eine Abänderung ist möglich, wenn sich nachträglich eine Änderung in der Höhe der ehezeitlichen bzw. lebenspartnerschaftszeitlichen Rentenansprüche bei mindestens einem der Ehegatten bzw. Lebenspartner ergibt. Verändern sich die zu übertragenden Entgeltpunkte um mehr a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchschnittsentgelt / 3 Beitrittsgebiet

Ein Durchschnittsentgelt für das Beitrittsgebiet wird als Rechengröße nicht gesondert bestimmt. Vielmehr werden zur Bestimmung der Entgeltpunkte auch die im Beitrittsgebiet versicherten Beitragsbemessungsgrundlagen durch das Durchschnittsentgelt der Anlage 1 zum SGB VI geteilt, wobei die Beitragsbemessungsgrundlagen im Beitrittsgebiet für Zeiten bis 31.12.2024 zuvor mit den U...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2 Rentenhöhe

Die Knappschaftsausgleichsleistung wird im Grunde wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung berechnet[1], wobei ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt werden, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen. Persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) werden n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchschnittsentgelt / 2 Fortschreibung

Das Durchschnittsentgelt ist einmalig auf der Basis von Teilstatistiken über die Bruttoverdienste von Arbeitern und Angestellten in den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen festgestellt worden. Seit dieser Erhebung wird dieses Entgelt nicht mehr Jahr für Jahr erhoben, sondern mit den durch das Statistische Bundesamt im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Rente für Bergleute für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 0,5333 und für persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) 1,3333.[1] Wird die Rente für Bergleute vorzeitig in Anspruch genommen, sind über den verminderten Zuga...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachversicherung / 5.2.1 Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen (das Arbeitsentgelt) aus der Beschäftigung im Nachversicherungszeitraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist für Zeiten nach 1976 ein Betrag i. H. v. 40 % der jeweiligen Bezugsgröße (2024: 1.414 EUR/West bzw. 1.386 EUR...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3.3 Auswirkung auf die Rente

Ist das Rentensplitting durchgeführt, werden die im Rahmen des Einzelsplittings übertragenen Entgeltpunkte als Zuschlag bzw. Abschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt. Durch einen Splittingzuwachs erhält der dadurch Begünstigte i. d. R. entsprechend erhöhte Renten aus seinem Versicherungsstamm, d. h. beispielsweise eine höhere Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Waisenre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3 Durchführung

Das Rentensplitting ist dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung nachgebildet. Es beschränkt sich allerdings ausschließlich auf die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen dynamischen Rentenansprüche. Das Rentensplitting wird in 3 Schritten durchgeführt: Zunächst wird der Zeitraum festgestellt, in dem die aufzuteilenden Rentenanwartschaften erworben wurden (Splitti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Knappschaftsausgleichsleistung für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 1,3333.[1] Der Zugangsfaktor beträgt 1,0. Das bedeutet, es fallen keine Rentenabschläge an, selbst wenn die Knappschaftsausgleichsleistung frühestmöglich nach Vollendung des 55. Lebensjahres beansprucht wird.mehr