Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 9.1 Zugangsfaktor

Der Zuschlag ist als Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten und nicht (nur) als Zuschlag an Entgeltpunkten ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass der Zugangsfaktor immer 1,0 beträgt, unabhängig davon, ob ggf. der Zuschlag noch während des vorzeitigen Bezugs einer Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente, bei denen ein Abschlag wegen des vorzeitigen Bezugs vorzunehmen w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 9.2 Zuordnung an Elternteil

Der Zuschlag von 1,0 persönlichen Entgeltpunkten steht demjenigen Elternteil zu, dem der letzte Monat an Kindererziehungszeit, d. h. der 12. Kalendermonat nach Ablauf des Geburtsmonats, zugeordnet wurde. Der weitere Zuschlag von 0,5 persönlichen Entgeltpunkten steht demjenigen Elternteil zu, dem der letzte Monat an Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung, d. h. der 24. K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestrente / 1 Aufstockung der Pflichtbeiträge

Die Entgeltpunkte der Beitragszeiten[1] werden für vollwertige Pflichtbeiträge auf das 1,5-Fache ihres Durchschnittswertes – begrenzt auf 0,0625 (= 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten) – angehoben, wenn 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten bis zum Rentenbeginn, ggf. zuzüglich einer Zurechnungszeit, vorliegen und sich aus allen vollwertigen Pflichtbeiträgen bis zu...mehr

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Entgeltpunkte / 3.4.5 Besonderheiten für bestimmte Personengruppen

Es gelten weitere Besonderheiten: Für Versicherte, die vor 1937 geboren sind und am 18.5.1990 in den alten Bundesländern ihren Wohnsitz hatten, werden – aus Vertrauensschutzgründen – Entgeltpunkte für Beiträge im Beitrittsgebiet vor dem 19.5.1990 nach den Tabellenwerten der Anlagen 1 bis 16 FRG bemessen. Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssyste...mehr

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Entgeltpunkte / 3.4.4 Kindererziehungszeiten (Ost)/Pflege

Für Kindererziehungszeiten in den neuen Bundesländern wird die gleiche Anzahl Entgeltpunkte vergeben wie für eine Erziehung in den alten Bundesländern. Für seit 1.4.1995 versicherungspflichtige Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet ist – je nach Pflegegrad und Art des Leistungsbezugs des Pflegebedürftigen bzw. bis 31.12.2016 in Abhängigkeit von der Pfleges...mehr

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Entgeltpunkte / 3.4.1 Höhere Arbeitsverdienste in der ehemaligen DDR

Versicherte, die nachweisen, dass sie bis 30.6.1990 ein höheres Arbeitseinkommen hatten als gesetzlich versicherbar war und entsprechend Höchstbeiträge (einschl. FZR) gezahlt haben, erhalten auch für den überschießenden Einkommensteil Entgeltpunkte. Dies gilt, soweit nach Hochwertung der Verdienste mit der Anlage 10 zum SGB VI nicht die Beitragsbemessungsgrenze nach Anlage 2...mehr

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Entgeltpunkte / 3.4.3 Wehr-/Zivildienstzeiten/Zeiten der Erwerbsunfähigkeit

Die nach § 248 SGB VI als Pflichtbeitragszeiten geltenden Wehr- und Zivildienstzeiten von mehr als 3 Tagen, Zeiten der Erwerbsunfähigkeit, wenn die Erwerbsunfähigkeit bereits eingetreten ist, bevor die allgemeine Wartezeit erfüllt war, erhalten für Zeiten vor dem 1.1.1992 für jedes volle Jahr 0,75 Entgeltpunkte, für Teiljahre entsprechend weniger. Für Wehr- und Zivildienstzeiten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 5 Vollwaisenrente

Vollwaisenrenten sind aus den Entgeltpunkten der 2 verstorbenen Versicherten mit den höchsten Renten (z. B. Tod der leiblichen Eltern und der Großmutter, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hatte) zu berechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 7 Zuschlag bei Witwen-/Witwerrenten

Witwen- und Witwerrenten, die nach dem 31.12.2001 beginnen, erhalten Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten, wenn Kinder erzogen werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 8.3 Anrechnung anderer Leistungen

Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten zur Waisenrente ist nicht immer in voller Höhe zu zahlen; er unterliegt der Anrechnung anderer Leistungen an Waisen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 9 Zuschlag bei Kindererziehungszeit (Geburten vor 1992)

Versicherte, die am 30.6.2014 und/oder am 31.12.2018 Anspruch auf Rente hatten und ein vor 1992 geborenes Kind erzogen haben, können durch die sog. Mütterrente zu ihrer Rente ab 1.7.2014 und/oder 1.1.2019 Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten erhalten.[1] Der Zuschlag beträgt je Kind ab 1.7.2014 genau 1,0 bzw. ab 1.1.2019 genau 0,5 persönliche Entgeltpunkte und entspricht ...mehr

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Entgeltpunkte / 3.4 Zu berücksichtigende Ost-Verdienste

Als Verdienste im Beitrittsgebiet, die bis zum 31.12.2024 mit den Werten der Anlage 10 hochgewertet werden, zählen überwiegend Arbeitsverdienste aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, für den Beiträge zur DDR-Sozialpflichtversicherung bzw. ab 1.7.1990 bis zum 31.12.2024 zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind, der Verdienst für freiwillige...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 6 Teilrenten/teilweise Renten

6.1 Altersrenten (Teilrente) Bei Altersrenten, die als Teilrenten gezahlt werden[1], ergeben sich die in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus der Summe aller Entgeltpunkte entsprechend dem Verhältnis der Teilrente an der Vollrente. 6.2 Teilweise geleistete Erwerbsminderungsrenten Bei einer nicht in voller Höhe, sondern nur in teilweiser Höhe zu leistenden Rente wegen verminder...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 8 Zuschlag bei Waisenrenten

Halb-/Vollwaisenrenten erhalten unterschiedlich hohe Zuschläge persönlicher Entgeltpunkte[1], die sich an der individuellen Beitragsleistung des Versicherten orientieren. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Anzahl der Kalendermonate an rentenrechtlichen Zeiten (Zuschlagsmonate) und dem Zugangsfaktor des verstorbenen Versicherten ab. Für die Ermittlung der Zuschlagsmonate werd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 10.1 Versichertenrenten

Der Besitzschutz kommt zum Tragen bei einer Altersrente nach dem Wegfall einer (früheren) Altersrente, Erwerbsminderungs-/Erziehungsrente nach dem Wegfall einer (vorzeitigen) Altersrente, Altersrente, die nicht später als 24 Kalendermonate nach dem Wegfall einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. einer Erziehungsrente beginnt oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.10.2 Gesamtleistungsbewertung (Ost)

Wenn Beitragszeiten sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern zurückgelegt sind, werden die Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten im Verhältnis der Entgeltpunkte (Ost) aus Beitragszeiten zu allen Entgeltpunkten aus Beitragszeiten aufgeteilt. Das geschieht in der Weise, dass die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten mit den Entgeltpunkten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.5.2 Besonderheit für Arbeitsverdienste bis 30.6.1990

Versicherte, die nachweisen, dass sie in dieser Zeit ein höheres Arbeitseinkommen hatten als gesetzlich versicherbar war und entsprechend Höchstbeiträge (einschl. FZR) gezahlt haben, erhalten auch für den überschießenden Einkommensteil Entgeltpunkte. Über die Besonderheiten für Arbeitsverdienste bis 30.6.1990, z. B. welche Zeiten dabei als Pflichtbeitragszeiten gelten, in we...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.2 Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten werden für jeden Kalendermonat mit rund 100 % des Durchschnittsverdienstes bewertet. Wichtig Mütterrente Mit den Regelungen zur sog. "Mütterrente II" im RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente nochmals stärker als bisher anerkannt. Für Mütt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.3.1 Beitragsfreie Zeiten

Für beitragsfreie Zeiten richten sich die Entgeltpunkte nach Anzahl und Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsverdienste (Gesamtleistungsbewertung). Entgeltpunkte werden grundsätzlich nur für rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt, die vor Beginn der jeweiligen Rente, bei Erwerbsminderungsrenten vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen. Zeiten danach können erst be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.3.2 Zugangsfaktor

Sämtliche individuellen Entgeltpunkte aus Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten werden mit dem Zugangsfaktor multipliziert und ergeben die persönlichen Entgeltpunkte (Ost/West), wie sie bei der Rente zu berücksichtigen sind. Bei einem Zugangsfaktor 1,0 und 1,0582 Entgeltpunkten (Beispiel 2)[1] ergibt sich nach aktuellen Werten ein monatlicher Altersrentenbetrag von 41,62 E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 1 Rentenformel

Die von 3 Berechnungselementen bestimmte Rentenformel führt direkt zur Monatsrente. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte bzw. persönlichen Entgeltpunkte (Ost) der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert miteinander vervielfältigt werden. Daraus lässt sich folgende Rechenformel ableite...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.1 Ermittlung

Persönliche Entgeltpunkte (West) werden ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting Zuschläge bei Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben, Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit (rentenrecht... / 3 Rentenberechnung

Bei der Rentenberechnung werden Entgeltpunkte nicht nur aus dem laufenden beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, sondern auch aus der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts ermittelt. Der Aufstockungsbetrag des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit vom Arbeitgeber um mind. 20 %[1] ist selbst kein beitragspflichtiges Arbeitsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestrente / 4 Weitere Aufstockung durch die Grundrente

Eine weitere Aufstockung von Entgeltpunkten kann im Rahmen der sog. Grundrente durch Zuschläge an Entgeltpunkte für langjährige Versicherung erfolgen. Diese Aufstockung ist auch dann möglich, wenn sich bereits die Entgeltpunkte für Beitragszeiten durch zusätzliche Entgeltpunkte nach § 262 SGB VI erhöht haben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / 2 Bestandsrentner bei Einführung Mütterrente

Personen, die bei Einführung der Mütterrente I zum 1.7.2014 und/oder bei Einführung der Mütterrente II zum 1.1.2019 bereits eine Rente bezogen, erhalten keine Neufeststellung ihrer Rente mit den jeweils zusätzlichen Kindererziehungszeiten. Hier hat der Gesetzgeber einen anderen Weg gewählt, um die verbesserte Berücksichtigung der Kindererziehung in der Rente abzugelten: Besta...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 1.3 Versicherungszeiten West/Ost

Wurden während des Erwerbslebens Beiträge sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern entrichtet, sind hierfür getrennt voneinander zunächst 2 Teilmonatsbeträge zu berechnen. Die Teilbeträge "Rente (Ost)" und "Rente (West)" ergeben zusammen die Monatsrente. Praxis-Beispiel Berechnung des Monatsbetrags einer Regelaltersrente zum 1.7.2024mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.2 Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor liegt grundsätzlich bei 1,0. Dieser Wert ist maßgeblich, wenn die Summe der Entgeltpunkte mit der der persönlichen Entgeltpunkte identisch ist. Er erhöht sich für jeden Kalendermonat um 0,005, wenn die Altersrente später als mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht wird. Das Hinausschieben der Rente um ein Jahr ergibt damit einen Zuschlag i. H. v....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 1.2 Versicherungszeiten

Der Monatsbetrag der Rente berechnet sich aus diesen Formelelementen für: Versicherungszeiten ohne Beitrittsgebietszeiten Persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert Versicherungszeiten im Beitrittsgebiet Persönliche Entgeltpunkte (Ost) × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwertmehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / 1.1 Berechnungselemente

Die Formel zur Berechnung des monatlichen Rentenbetrags enthält 4 Berechnungselemente: den Rentenartfaktor, der je nach Art der in Anspruch genommenen Rente unterschiedlich hoch ist; den Zugangsfaktor, der sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod bestimmt; die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten, beitragsgeminderten Zeiten und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.3 Berufsausbildung

Eine berufliche Ausbildung zählte bisher grundsätzlich zu den Anrechnungszeiten. Dabei wurden die ersten 36 mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Arbeitnehmerbeschäftigung oder selbstständige Tätigkeit belegten Kalendermonate "automatisch" als Berufsausbildung gewertet. Diese Beiträge haben dann entweder Entgeltpunkte im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung oder – wenn gü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.2.1 Vorzeitige Altersrente

Wird eine Altersrente vorzeitig – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. vor der abschlagsfreien Altersgrenze – in Anspruch genommen, verringert sich der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat um 0,003 (= 3,6 % pro Jahr). Für jeden vorgezogenen Monat mindert sich damit die jeweilige Altersrente auf Dauer um 0,3 %. Im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes wurden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktueller Rentenwert (Ost) ... / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert (Ost) galt bis zum 30.6.2024 und betrug zuletzt in der Zeit von 1.7.2023 bis 30.6.2024 37,60 EUR. Soweit einer Rente oder Teilen einer Rente Entgeltpunkte (Ost) zugrunde lagen, war anstelle des aktuellen Rentenwerts der aktuelle Rentenwert (Ost) zu berücksichtigen. Durch die Vervielfältigung des jeweiligen aktuellen Rentenwerts (Ost) mit den pe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / Zusammenfassung

Überblick Renten sind lohn- und beitragsbezogen. Sie sind danach vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen, bezogen auf das ganze Berufsleben, zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt oder -einkommen aller Versicherten gestanden hat und wie lange Beiträge entrichtet wurden. Das Sicherungsziel der jeweiligen Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktueller Rentenwert / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1.7.2024 39,32 EUR. Es handelt sich dabei seit 1992 um ein Element der Rentenberechnung und Rentenanpassung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des rentenrechtlichen Durchschnittsverdiens...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.10 Gesamtleistungsbewertung

Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung für das Bewertungsverfahren von beitragsfreien Zeiten und beitragsgeminderten Zeiten. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert – ausgedrückt in Entgeltpunkten –, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.10.3 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung

Bei der "begrenzten Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Beitragsfreie Zeiten erhalten im Rentenfall je Monat den Wert (ausgedrückt in Entgeltpunkten), der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten ergibt (Gesamtleistungsbewertung). Seit dem Inkrafttreten des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes wird...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / Zusammenfassung

Begriff Die Mütterrente der Rentenversicherung ist weder eine eigene Rentenart noch eine Zusatzleistung ausschließlich für Mütter. Der Begriff "Mütterrente" steht für die Ausweitung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von zunächst einem Jahr (12 Kalendermonate) auf max. 2 Jahre (24 Kalendermonate) ab 1.7.2014 und auf 2,5 Jahre (30 Kalendermonate) ab 1.1.201...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.10.1 Gesamtleistungsbewertung (West)

Bei lückenlosem Versicherungsverlauf führt die Gesamtleistungsbewertung zu einem Gesamtleistungswert in Höhe des individuellen Beitragsdurchschnitts.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 4 Neue Bundesländer

Der aktuelle Rentenwert (Ost) wurde im Rahmen der Rentenangleichung an den aktuellen Rentenwert angeglichen. Die Rentenangleichung erfolgte schrittweise in der Zeit vom 1.7.2018 bis zum 30.6.2024. In diesem Zeitraum galt in den neuen Bundesländern noch anstelle des aktuellen Rentenwertes der aktuelle Rentenwert (Ost), soweit Rentenbestandteilen oder der gesamten Rente Entgel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gestanden hat, wie lange Beiträge entrichtet wurden, welche Rentenart in Anspruch genommen wird und mit welcher Altersgrenze die Rente beginnen soll. Die ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.2.2 Erwerbsminderungsrente

Wird eine Erwerbsminderungsrente vor dem vollendeten 65. Lebensjahr beansprucht, ist ebenfalls ein niedrigerer Zugangsfaktor maßgebend. Wenn eine Erwerbsminderungsrente zwischen dem vollendeten 62. Lebensjahr und dem vollendeten 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, betragen die Abschläge je nach Monat des Rentenbeginns zwischen 10,5 % und 0,3 %. Bei Inanspruchnahme der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / 1 Zusätzliche Kindererziehungszeiten durch die Mütterrente

In der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Eltern für die Erziehung von Kindern sog. Kindererziehungszeiten. Nach dem Recht bis zum 30.6.2014 betrug die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder max. 1 Jahr (12 Kalendermonate) und für nach 1991 geborene Kinder max. 3 Jahre (36 Kalendermonate). Der Begriff Mütterrente steht für die Ausweitung der Kindererziehungs...mehr

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Mindestrente / 3 Altfälle nach Art. 82 RRG 1992 (Rentenbeginn vor 1992)

Für Renten mit Rentenbeginn vor 1992 enthält Art. 82 RRG 1992 eine vergleichbare Regelung. Renten mit einem Rentenbeginn von 1973 bis 1991 wurden ab 1992 in einem vereinfachten und automationsgerechten Verfahren um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Pflichtbeitragszeiten nach 1972 erhöht, wenn die Voraussetzungen hierfür vorlagen (Bestandsrenten [alte Bundeslä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / Zusammenfassung

Begriff Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden i. d. R. jeweils zum 1.7. eines Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt, indem in der Rentenformel der bisherige aktuelle Rentenwert durch einen neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Durch die Vervielfältigung des aktuellen Rentenwerts mit den persönlichen Entgeltp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.6 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 23 Nachgezahlte freiwillige Beiträge können sich sowohl anspruchsbegründend (z. B. bei Prüfung bestimmter Wartezeiten) als auch anspruchserhöhend (bei der Berechnung der Monatsrente gemäß §§ 64, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 70 Abs. 5) auswirken. Rz. 24 Entgeltpunkte für nachgezahlte freiwillige Beiträge (§ 70 Abs. 5) sind gemäß § 75 Abs. 1 bei Berechnung von Altersrenten zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.7 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 21 Nachgezahlte Beiträge können sich sowohl anspruchsbegründend (z. B. bei der Prüfung bestimmter Wartezeiten) als auch anspruchserhöhend bei Berechnung der Monatsrente (§§ 64, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 70 Abs. 5) auswirken. Rz. 22 Entgeltpunkte für nachgezahlte freiwillige Beiträge (§ 70 Abs. 5) sind gemäß § 75 Abs. 1 bei Berechnung von Altersrenten nur zu berücksichtigen,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.4.2 Nachzahlung von Beiträgen nach dem ab 1.1.1992 geltenden Recht

Rz. 15 Für Beiträge, die nach den Vorschriften des Vierten Kapitels des SGB VI (§§ 204 bis 208) nachgezahlt wurden, sind gemäß § 70 Abs. 5 Entgeltpunkte für Beitragszeiten zu ermitteln, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des Kalenderjahres geteilt wird, in dem die Beiträge gezahlt worden sind (sog. In-Prinzip). Für Beiträge, die nach den Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.9 Leistungsrechtliche Bewertung

Rz. 17 Für nachgezahlte freiwillige Beiträge sind nach dem ab 1.1.1992 geltenden Recht gemäß § 70 Abs. 5 Entgeltpunkte nach dem sog. In-Prinzip zu ermitteln. Während Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge sowie rechtzeitig gezahlte freiwillige Beiträge (§§ 7, 197 Abs. 2, 198 Satz 1, 232) gemäß § 70 Abs. 1 ermittelt werden, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.8 Leistungsrechtliche Bewertung

Rz. 15 Bei Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten gilt seit dem 1.1.1992 für nachgezahlte freiwillige Beiträge gemäß § 70 Abs. 5 das sog. In-Prinzip. Während Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge und rechtzeitig gezahlte freiwillige Beiträge (§§ 7, 197 Abs. 2, 198 Satz 1) nach § 70 Abs. 1 ermittelt werden, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentg...mehr