Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.7 Nachzahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente

Rz. 12 Nach § 205 Abs. 1 Satz 4 steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nicht entgegen. Dies hat z. B. für laufende Renten wegen Erwerbsminderung (§§ 43, 45, 240 Abs. 2) zur Folge, dass bei Berechnung dieser Renten auch Entgeltpunkte für Nachzahlungsbeiträge (§ 70 Abs. 5) zu berücksichtigen sind, wenn diese ...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.4.1 Nachzahlung von Beiträgen nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht

Rz. 14 Für Nachzahlungsbeiträge, die bis zum 31.12.1991 nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) oder des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) gezahlt wurden, sind Entgeltpunkte - entsprechend dem damaligen Recht – grundsätzlich nach dem in § 70 Abs. 1 geregelten sog. Für-Prinzip zu ermitteln, weil das SGB VI für diese Beiträge keine hiervon abweichende ...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.5 Nachzahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente

Rz. 11 Nach § 204 Abs. 2 Satz 3 steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente innerhalb der Antragsfrist der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Dienstzeiten bei einer internationalen Organisation nicht entgegen. Dies gilt sowohl für Renten wegen Erwerbsminderung als auch für Alters- und Hinterbliebenenrenten. Für Renten wegen Erwerbsminderung hat d...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.6 Beitragshöhe

Rz. 19 Die Berechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Beitragszahlung ergeben sich für freiwillige Nachzahlungsbeiträge lex specialis aus § 209 Abs. 2. Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) im Zeitpunkt der Nachzahlung zugrunde zu legen. D...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.4 Leistungsrechtliche Bewertung von nachgezahlten freiwilligen Beiträgen

Rz. 13 Die leistungsrechtliche Bewertung nachgezahlter freiwilliger Beiträge ist in §§ 70 Abs. 1, Abs. 5, 256 Abs. 6 geregelt. Für die Bestimmung der einschlägigen Rechtsgrundlage, nach der Entgeltpunkte für nachgezahlte freiwillige Beiträge zu ermitteln sind, ist zunächst entscheidend, ob die Beitragsnachzahlung vor dem 1.1.1992 oder nach dem 31.12.1991 erfolgt ist. 2.4.1 Nac...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.6 Beitragshöhe

Rz. 11 Die Berechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Beitragszahlung ergeben sich für Nachzahlungsbeiträge lex specialis aus § 209 Abs. 2 . Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. der Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt der Nachzahlung gel...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.3 Beitragshöhe/Teilzahlungen

Rz. 15 Die Beitragsberechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Beitragszahlung ergeben sich für Nachzahlungsbeiträge lex specialis aus § 209 Abs. 2. Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) im Zeitpunkt der Nachzahlung zugrunde zu legen. Die H...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.1.3 Kein Ausschlussgrund im Nachzahlungszeitraum

Rz. 10 § 207 Abs. 1 beschränkt die Zulässigkeit der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen auf Zeiten der schulischen Ausbildung, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden und auch nicht bereits mit Beiträgen (Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen) belegt sind. Nach dem Wortlaut des § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sind Zeiten der schulischen Ausbildung nach Vollendung des...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.3 Berechnungsgrundlagen für Nachzahlungsbeiträge

Rz. 10 § 209 Abs. 2 enthält lex specialis die Beitragsberechnungsgrundlagen für eine ordnungsgemäße Zahlung von freiwilligen Nachzahlungsbeiträgen. Danach sind der Beitragsberechnung die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167), die Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 i. V. m. Anlage 2 zum SGB VI) und der Beitragssatz (§ 158) zum Zeitpunkt der Nachzahlung zugrunde zu legen. Die Höh...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.5 Erstattung nachgezahlter Beiträge

Rz. 19 Die in § 207 Abs. 3 (i. d. F. des AVmEG v. 31.3.2001, BGBl. I S. 403) enthaltene spezielle Beitragserstattungsregelung steht in engem Zusammenhang mit § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, nach dem der Umfang der anzurechnenden Anrechnungszeiten für Zeiten einer schulischen Ausbildung mit Wirkung zum 1.1.2002 von max. 3 Jahre auf max. 8 Jahre [1] nach Vollendung des 17. Lebensjahr...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.1 Versicherungsberechtigung

Rz. 3 Die Voraussetzungen für eine Berechtigung zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge ergeben sich aus §§ 204 bis 207 sowie den in §§ 282 bis 285 enthaltenen Übergangsregelungen. Ergänzend zu diesen Vorschriften enthält § 209 Abs. 1 zusätzliche Voraussetzungen zur Versicherungsberechtigung, die grundsätzlich für alle Nachzahlungsregelungen gelten (vgl. auch Komm. zu Rz. 2). N...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.5 Erfasste Entgeltpunkte

Rz. 18 Das können Entgeltpunkte (§ 70), Entgeltpunkte/Ost (§ 254d), knappschaftliche Entgeltpunkte (§§ 80 ff.) und knappschaftliche Entgeltpunkte/Ost (§ 254d, § 265 Abs. 2, § 265a) sein. Wegen der unterschiedlichen Wertigkeit der Entgeltpunkte lässt sich nicht von vornherein durch Saldierung der Zu- und Abschläge feststellen, zu wessen Gunsten das Rentensplitting ausfällt. G...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.3 Neue Entgeltpunkte aufgrund gesetzlicher Anordnung des § 77

Rz. 25 § 77 sieht in bestimmten Fallkonstellationen vor, dass Entgeltpunkte als neu gelten. Es ist die Fiktion des § 77 Abs. 3 Satz 2 (vgl. Komm. hierzu) zu beachten, der bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anordnet, dass die Hälfte der Entgeltpunkte stets als "neue" Entgeltpunkte anzusehen ist. Als neue Entgeltpunkte sind auch solche anzusehen, die Gegenstand ...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.1 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 1

Rz. 16 Die persönlichen Entgeltpunkte werden aus Entgeltpunkten (§ 66), insbesondere für Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten, multipliziert mit dem Zugangsfaktor (§ 77) gebildet. Für Entgeltpunkte (Ost) gilt § 254d. Durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird zum 1.7.2024 die vollständ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.1 Entgeltpunkte waren noch nicht Gegenstand einer Rente (Satz 1)

Rz. 18 Der Zugangsfaktor ist nach Abs. 2 Satz 1 nach den dort vorgegebenen Berechnungsmodalitäten mit Zu- oder Abschlägen zu ermitteln. Einzige Voraussetzung ist insoweit, dass die Entgeltpunkte noch nicht Gegenstand einer Rente waren. Abs. 2 Satz 1 steht damit im Ausschlussverhältnis zu Abs. 3 Satz 1. Rz. 19 Entgeltpunkte waren dann noch nicht Gegenstand einer Rente, wenn si...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6.2 Persönliche Entgeltpunkte

Rz. 55 Für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – so die ausdrückliche Begrifflichkeit des § 64 Nr. 1 – sind die nach § 70 zu ermittelnden Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor zu multiplizieren. Es ergibt sich daher die Formel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = persönliche Entgeltpunktemehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.1.1 Entgeltpunkte (West/Ost) nach § 66, 254d

Rz. 17 Die Entgeltpunkte (West) ergeben sich aus § 66; für die Entgeltpunkte (Ost) gilt § 254d. Die letztgenannte Vorschrift ist wegen der erfolgten vollständige Rentenangleichung Ost-West (vgl. Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017, BGBl. I S. 2575) zum 30.6.2024 außer Kraft gesetzt worden. Rz. 18 Entgeltpunkte geben das Verhältnis des individuellen (versicherten) ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2.1 Bewertung mit 0,0833 Entgeltpunkten (Nr. 2 HS 1)

Rz. 39 Ausschließlich für die Ermittlung des Gesamtleistungswerts erhalten Zeiten einer Berufsausbildung (§ 7 Abs. 2 SGB IV) mindestens 0,0833 Entgeltpunkte je Kalendermonat und gelten insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten (Abs. 3 Nr. 2). Abs. 3 Satz 2 regelt, dass die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.3.1 Bewertungsmaßstab 0,075 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 22 Grundlage für die Berechnung des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten sind die rentenrechtlichen Zeiten des Versicherten mit der höchsten Rente sowie dessen Zugangsfaktor (§ 66 Abs. 2 Nr. 3). Das gilt auch dann, wenn die andere – wegen niedrigerer Bewertung ihrer Zeiten – zweithöchste Rente längere rentenrechtliche Zeiten enthält, die einen höheren Zuschlag bedeut...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.3 Zusätzliche persönliche Entgeltpunkte (Satz 3)

Rz. 32 Für die ersten 36 Erziehungsmonate – also im Allgemeinen für das erste Kind – erhöht sich die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) um 0,1010 je Monat (3,636), danach um jeweils 0,0505. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Hinterbliebenenrentenrechts mit Wirkung zum 24.7.2001 (BGBl. I S. 1598) wurde in Abs. 1 Satz 3 der Zuschlag persönlichen Entgeltpunkten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4 Weitere Entgeltpunkte durch die Gesamtleistungsbewertung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 30 Dem Grundprinzip des sozialen Ausgleichs durch die Gesamtleistungsbewertung folgend ordnet Abs. 3 Satz 1 bei weiteren Zeiten ohne Beitragsleistung die rentenerhöhende Bewertung an. Dies ist der Fall nach Satz 1 Nr. 1 bei Kinderberücksichtigungszeiten (§ 57) und nach Satz 1 Nr. 2 bei Zeiten einer beruflichen Ausbildung. 2.4.1 Berücksichtigungszeiten (Satz 1 Nr. 1) Rz. 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3 Entgeltpunkte waren bereits Gegenstand einer früheren Rente (Abs. 3)

2.3.1 Grundsatz (Satz 1) Rz. 57 Nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift bleibt der ursprüngliche Zugangsfaktor für Entgeltpunkte, die bereits einer früheren Rente zugrunde lagen, für jede weitere Rente maßgebend. D.h., dass sich insoweit an den früheren persönlichen Entgeltpunkten nichts mehr ändert und der Faktor nur für bisher nicht berücksichtigte Entgeltpunkte im Rahmen der Abs...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden. Seit 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 1 Satz 3 wurde neu gefasst und Abs. 3 Satz 2 gestrichen. ebenfalls ab 1.1.2002 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG-ÄndG) v. 11.4.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1 Ermittlung der zusätzlichen Entgeltpunkte nach Abs. 1 und 2

2.1.1 Grundsätze 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2 Umrechnung in Entgeltpunkte nach Abs. 2

2.2.1 Prinzip der Umrechnung nach Satz 1 Rz. 20 Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet; Abs. 2 liefert damit letztlich auch eine Definition des Begriffs Entgeltpunkt (vgl. stellv. insoweit auch BSG, Urteil v. 29.7.2004, B 4 RA 45/03 R, Rz. 28). Die Versicherung eines Arbeitsentgelts ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.5 Zugangsfaktor bei persönlichen Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Abs. 5)

Rz. 78 Der mit Wirkung zum 1.1.2021 neu eingefügte Abs. 5 ordnet die entsprechende Anwendung der Abs. 1 bis 4 für die Ermittlung des Zugangsfaktors für die nach § 66 Abs. 1 Satz 2 zu bestimmenden persönlichen Entgeltpunkte an; also für die Entgeltpunkten für langjährige Versicherung. Regelungsinhalt des Abs. 5 ist daher die isolierte und getrennte Ermittlung des Zugangsfakto...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.4 Ausschluss im Anwendungsbereich des § 70 Abs. 3a (Satz 3)

Rz. 58 Satz 3 ordnet für beide Fallgruppen – also sowohl für die Kinderberücksichtigungszeiten als auch für die Zeiten einer beruflichen Ausbildung – den Ausschluss weiterer Entgeltpunkte dem Grunde bzw. der Höhe nach für den Fall an, in dem bereits nach § 70 Abs. 3a Entgeltpunkte zusätzlich ermittelt oder gutgeschrieben worden sind. Eine Zuordnung von Entgeltpunkten entfäll...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.1 Berücksichtigungszeiten (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 31 Die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten zur Ermittlung des Gesamtleistungswertes erhöht sich für jeden Kalendermonat an Kinderberücksichtigungszeit (§ 57 i. V. m. §§ 249, 249a) um die Entgeltpunkte, die sich für diese Monate aus Kindererziehungszeiten ergäben (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1). D.h., dass pro Monat 0,0833 Entgeltpunkte zugrunde zu legen sind (vgl. hierzu § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.5 Zusammentreffen von Zeiten beruflicher Ausbildung und Berücksichtigungszeiten (Satz 4)

Rz. 59 Für Zeiten der beruflichen Ausbildung sieht Satz 4 eine Kollisionsregelung vor. Treffen danach Zeiten der beruflichen Ausbildung mit Kinderberücksichtigungszeiten, für die nach Satz 1 Nr. 1 bereits Entgeltpunkte zugeordnet werden, zusammen, dann scheidet eine weitere Berücksichtigung von Entgeltpunkten für Zeiten beruflicher Ausbildung bereits dem Grunde nach aus. Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3.1 Mindestbewertung und Zuschlag (Satz 1)

Rz. 23 Beitragsgeminderte Zeiten, also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind (§ 54 Abs. 3), erhalten seit 2002 mindestens so viele Entgeltpunkte, wie sie jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit, beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen einer Fachsc...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.1.2 Höchstprinzip – Grund- oder Vergleichsbewertung (Satz 2)

Rz. 19 Satz 2 bezieht sich auf die in § 72 niedergelegte Grundbewertung sowie auf die in § 73 niedergelegte Vergleichsbewertung und ordnet eine Höchstbegünstigung an (vgl. auch GRA der DRV zu § 71 SGB VI, Stand: 20.12.2019, Anm. 2.1). Durch das Rentenreformgesetz 1992 hat sich der Gesetzgeber für eine vergleichende Bewertung beitragsfreier Zeiten entschieden. Im Zuge der Gru...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.2 Entgeltpunkten Versorgungsausgleich – Umrechnungsfaktoren – Verordnungsermächtigungen

Rz. 10 Die Umrechnungsfaktoren für die Ermittlung der Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich werden auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen in den §§ 187 Abs. 3 Satz 2, 281a Abs. 3 (Sonderregelung Ost) vom zuständigen Bundesministerium jährlich festgesetzt und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Die Umrechnungsfaktoren ergeben sich aus der Bekanntmachung der Um...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.3 Beispiel einer Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 28 Die Versicherte ist am 3.2.1945 geboren und nimmt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vorzeitig ab 1.3.2008 in Anspruch (vgl. § 237 i. V. m. Anl. 19 zum SGB VI); diese Altersrente – wie die für Frauen – gibt es nur noch für vor dem 1.1.1952 geborene Versicherte; vgl. § 237 Abs. 1 Nr. 1 (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterst...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2 Berufsausbildungszeiten (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 37 Für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ordnet Satz 1 Nr. 2 ebenfalls im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung die Berücksichtigung weiterer Entgeltpunkte an. Rz. 38 Die Zeiten einer beruflichen Ausbildung sind begrifflich in § 54 Abs. 3 Satz 2 als beitragsgeminderte Zeiten erfasst. Der Begriff wird durch § 7 Abs. 2 SGB IV näher bestimmt. Berufsausbildung ist jede Beschä...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.1.5 Anwendungsausschluss des § 76d

Rz. 22 Folgen die Renten nicht nahtlos aufeinander, z. B. weil die Rente infolge Überschreitens der höchsten Hinzuverdienstgrenze (vgl. § 34 Abs. 3 Nr. 2) weggefallen ist, kommt § 76d nicht zur Anwendung. Stattdessen sind die Entgeltpunkte beim neuen Rentenfall nach §§ 70 Abs. 1, 256a zu ermitteln (vgl. auch GRA der DRV zu § 76d SGB VI, Stand: 7.6.2022, Anm. 4). Zum Besitzsch...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.3 Berechnungsformel

Rz. 11 Entgeltpunkte nach § 76a Abs. 1 (für Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und nach Abs. 2 (Beiträgen bei Abfindungen) werden nach demselben Prinzip ermittelt. Die Berechnungsformel gilt daher für alle Anwendungsfälle des § 76a. Die (wirksam nach § 187a) gezahlten Beiträge werden mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfa...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.1.1 Funktion des § 76a und ratio legis

Rz. 7 Eine nach dem Rentenrecht generell mögliche vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters führt zu einer längeren Rentenbezugsdauer, was wiederum (regelmäßig) durch eine entsprechende Rentenminderung durch Berücksichtigung des Zugangsfaktors nach § 77 kompensiert wird. Diese geminderte Rente kann durch Beitragszahlung gemäß § 187a wiederum reduziert oder ausgegl...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.2 Erwerbsminderungsrenten

Rz. 39 Zusätzliche Entgeltpunkte können bei Renten wegen Erwerbsminderung (Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bzw. bis 31.12.2000 wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder für Bergleute) grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn Beiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden sind (ansonsten bei einem späteren Rentenfall). Das ergibt...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 71 legt die Grundsätze für die Bewertung beitragsfreier Zeiten (vgl. § 54 Abs. 4 i. V. m. §§ 58, 59, 250 ff.) sowie für die Erhöhung des Wertes beitragsgeminderter Zeiten (§ 54 Abs. 3) fest. Vgl. Ausführungen zu den Reformschwerpunkten bei § 63. Sie erhalten nach Abs. 1 und 2 im Rentenfall den Wert, der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten wäh...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.1 Alters- und Erziehungsrenten

Rz. 37 Beiträge, die nach Beginn einer Alters- oder Erziehungsrente gezahlt worden sind, führen zur Neuberechnung der Rente (so die ausdrückliche gesetzgeberische Zielsetzung, vgl. BT-Drs. 13/4336 S. 22). Das geschieht wie beim Versorgungsausgleich (vgl. § 76 Abs. 7) in der Weise, dass die bisherigen Entgeltpunkte unverändert übernommen und um den Zuschlag an Entgeltpunkten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.3.2 Gleichmäßige Verteilung (Satz 2)

Rz. 29 Die zusätzlichen Entgeltpunkte sind nach Satz 2 zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Kalendermonate mit beitragsgeminderten Zeiten zu verteilen, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 71 SGB VI, Stand: 20.12.2019, Anm. 3.2).mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.2 Verfassungsrecht

Rz. 22 Die Bewertung beitragsfreier Zeiten nach dem RRG 1992 (sog. Gesamtleistungsbewertung) verstößt grundsätzlich nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG ( BSG, Urteil v. 18.4.1996, 4 RA 36/94, im Anschluss und in Fortführung von BSG Urteil v. 23.5.1995, 13/4 RA 13/94). Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 71 Abs. 2 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG bestehen ebenfalls nicht, wenn Versicher...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.4 Rechtsfolge – Gutschrift im Rentenkonto des Versicherten

Rz. 32 Rechtsfolge ist die Ermittlung von Entgeltpunkte. Nach Abs. 2 erfolgt die Ermittlung der Zuschläge, indem die gezahlten Beiträge mit dem im Zeitpunkt der Zahlung maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt werden (vgl. auch BT-Drs. 13/8011 S. 57). Rz. 33 Die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Za...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.3 Reihenfolge

Rz. 19 Zur Reihenfolge der Ermittlung von Entgeltpunkten/Entgeltpunkten Ost in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. GRA der DRV zu § 76a SGB VI, Stand: 2.9.2019, Anm. 3.2.mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.3 Fiktion der beruflichen Ausbildung nach (Satz 2)

Rz. 53 Abs. 3 Satz 2 regelt, dass die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum vollendeten 25. Lebensjahr stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung gelten. Rz. 54 Bei Zeiten der beruflichen Ausbildung ordnet Satz 2 insoweit eine weitere Fiktion an, danach gelten bei der Anwendung von Satz 1 Nr. 2 die ersten 36...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 2.2 Ermittlung der Zuschläge

Rz. 24 Für die Berechnung der Zuschläge (vgl. weiterführend GRA der DRV zu § 76d SGB VI, Stand: 7.6.2022, Anm. 3) gelten die Regelungen für Beitragszeiten bzw. Beitragszeiten (Ost), also § 70 Abs. 1, § 256a Abs. 1: Entgeltpunkte/Entgeltpunkte (Ost) werden ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage (das beitragspflichtige Arbeitsentgelt) durch das Durchschnittsentgelt (A...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.2.4 Berechnungsbeispiel

Rz. 20 Praxis-Beispiel a) Berechnung von zusätzlichen Entgeltpunkten für die allgemeine Rentenversicherungmehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 (Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes) eingefügt worden. Sie wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert. Das Wort "versicherungsfrei...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4.2.2 Fiktion der vollwertigen Beitragszeit für Zeiten der beruflichen Ausbildung (Nr. 2 HS 2)

Rz. 42 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HS 2 ordnet für Zeiten der beruflichen Ausbildung eine Fiktion an. Danach gelten diese Zeiten im Zuge der Gesamtleistungsbewertung insoweit nicht als beitragsgeminderte Zeiten. Daher werden reine Zeiten der beruflichen Ausbildung im Zuge der Gesamtleistungsbewertung als vollwertige Beitragszeiten i. S. d. § 54 Abs. 1 Nr. 1 fingiert. Rz. 43 Das hat i...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in § 187a (Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) und in § 187b (Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse). Weiter sind § 66 (Persönliche Entgeltpunkte) und § 75 (Entgeltpunkte fü...mehr