Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.2 Einnahmen nach § 21 EStG

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 EStG gehören alle Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. Die Vorschrift erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darüber hinaus alle Einkünfte aus der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.7 Erwerb gegen Übernahme dinglicher oder schuldrechtlicher Belastungen

Rz. 191 Ein Erwerb gegen Übernahme einer dinglichen oder schuldrechtlichen Belastung führt insoweit nicht zu Anschaffungskosten, als die Belastung keine Verbindlichkeit, sondern nur eine Wertminderung des belasteten Wirtschaftsguts darstellt. Die Rspr. hat dies dann bejaht, wenn die Übernahme der Belastung den Erwerber des belasteten Wirtschaftsguts nur zu einem Dulden oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.3 Umfang der Anschaffungskosten

Rz. 109 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, z. B. betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[1] Dazu gehören der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts (und der Versetzung in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.6 Nachträgliche Anschaffungskosten/Betriebsbereitschaft

Nachträgliche Anschaffungskosten sind Aufwendungen, die zeitlich nach der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht bzw. Herstellung der Betriebs-/Funktionsbereitschaft anfallen, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehen, also durch das Anschaffungsgeschäft veranlasst sind, insbesondere zwangsläufig im Gefolge der Anschaffung anf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 2.6 Beendigung des Erbbaurechts

2.6.1 Zeitablauf Im Regelfall endet das Erbbaurecht durch Zeitablauf. Grundsätzlich ist die Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrags zwischen dem Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer frei verhandelbar; die übliche Laufzeit beträgt 99 Jahre. Außer mit Zeitablauf kann das Erbbaurecht auch mit Heimfall enden. Dem oder den Erbbauberechtigten ist dann nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ErbbauR...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 2 Grundlagen des Erbbaurechts

2.1 Grundsätze Nach § 1 Abs. 1 Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass dem von der Belastung Begünstigten, das veräußerliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Für das Erbbaurecht wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt, das Erbbaugrundbuch (siehe Kap. B.III.4). Es ha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 2.6.2 Heimfall

Da der Eigentümer sein Grundstück dem Erbbauberechtigten für lange Zeit überlässt, will er geschützt sein, falls sich dieser nicht an den Vertrag hält. Deshalb kann gem. § 2 Nr. 4 ErbbauRG die "Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen (Heimfall)", vereinbart werden. Der Begriff ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.2 Bilanzierung der Höhe nach

Rz. 57 Steht die Bilanzierung dem Grunde nach fest, so stellt sich die Frage nach der Bilanzierung der Höhe nach. Nutzungsrechte, die lediglich Vergütungen für die laufende Nutzungsüberlassung vorsehen, können, wie oben bereits herausgearbeitet, nach derzeitiger Auffassung mangels Anschaffungskosten nicht aktiviert werden. Diese Einschätzung basiert auf der Anwendung der Bes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 2.2 Entstehen

Das Erbbaurecht entsteht entsprechend § 873 Abs. 1 BGB durch Einigung und Eintragung. Die für sonstige Grundstücksgeschäfte geltende Bestimmung des § 925 BGB über die Auflassung gilt im Bereich des Erbbaurechts nicht. Allerdings muss die Einigung dem Grundbuchamt in notariell beglaubigter Form nachgewiesen werden. Das Erbbaurecht kann nur eingetragen werden, wenn die Einigun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 2.6.1 Zeitablauf

Im Regelfall endet das Erbbaurecht durch Zeitablauf. Grundsätzlich ist die Laufzeit eines Erbbaurechtsvertrags zwischen dem Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer frei verhandelbar; die übliche Laufzeit beträgt 99 Jahre. Außer mit Zeitablauf kann das Erbbaurecht auch mit Heimfall enden. Dem oder den Erbbauberechtigten ist dann nach § 27 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG eine Entschädi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 1.2 Klassifizierung von Nutzungsrechten

Rz. 7 Eine Klassifizierung von Nutzungsrechten ist anhand verschiedener Kriterien möglich. Ein mögliches Kriterium ist das Bestehen einer Gegenleistung; folglich wäre zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Nutzungsrechten zu unterscheiden. Nutzungsrechte können außerdem dinglicher oder schuldrechtlicher Natur sein. Im Bereich der dinglichen Nutzungsrechte wird zwischen de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 2.1 Grundsätze

Nach § 1 Abs. 1 Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass dem von der Belastung Begünstigten, das veräußerliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Für das Erbbaurecht wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt, das Erbbaugrundbuch (siehe Kap. B.III.4). Es handelt sich um ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 2.5 Veräußerung eines Wohnungserbbaurechts

Wie jedes andere Erbbaurecht kann auch das Wohnungserbbaurecht veräußert werden. 2 Aspekte sind zu beachten: Da gem. § 5 Abs. 1 ErbbauRG als Inhalt des Erbbaurechts vereinbart werden kann, dass der Erbbauberechtigte zur Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf, ist diese im Fall entsprechender Vereinbarung vom Grundstückseigentümer einzuho...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 2.4 Erbbauzins

Grundsätzlich haftet bei Aufteilung des Erbbaurechts in Wohnungserbbaurechte für den Gesamterbbauzins und die ihn sichernde Gesamtreallast jeder Wohnungserbbauberechtigte dem Eigentümer gegenüber als Gesamtschuldner. Wegen der damit verbundenen Risiken für den einzelnen Wohnungserbbauberechtigten ist es in der Praxis erforderlich, den Erbbauzins auf die einzelnen Wohnungserb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.1 Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rz. 20 Verkehrsfähigkeit als Hauptkriterium Die Bilanzierungsfähigkeit von Nutzungen und Nutzungsrechten in der Handelsbilanz steht in direktem Zusammenhang mit der Frage nach dem Vorliegen eines Vermögensgegenstands.[1] Da eine Legaldefinition für den Begriff "Vermögensgegenstand"[2] fehlt und eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs daher auf der Grundlage der Grun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.1 Grundsätze

Der Bauträgervertrag ist nach § 650u Abs. 1 Satz 1 BGB ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. Hinsichtlich der Errichtung bzw. des Umbaus finden nach § 650u Abs. 1 Satz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 2.5 Zweite Abteilung

In der Zweiten Abteilung sind auf dem Grundstück lastende Beschränkungen und Verfügungsbeschränkungen eingetragen. Hierzu gehören insbesondere Eigentumssicherungsvormerkung (auch Auflassungsvormerkung genannt), Wohnrecht, Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Reallasten, Insolvenzvermerke, Testamentsvollstreckervermerke, Vorkaufsrecht, Erbbaure...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 2.3 Bestandsverzeichnis

Im Bestandsverzeichnis sind Lage und Größe des Grundstücks entsprechend der Bezeichnung im Kataster nach Gemarkung, Flur und Flurstück vermerkt. Weiter werden grundstücksgleiche Rechte wie etwa das Wohnungseigentum oder das Erbbaurecht verzeichnet. Ist das im Bestandsverzeichnis bezeichnete Grundstück in Bezug auf eine Grunddienstbarkeit das "herrschende Grundstück", also da...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 6.1 Lasten

Lasten stellen zunächst Grunddienstbarkeiten (siehe unten Kap. B.III.7.3.1), beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (siehe unten Kap. B.III.7.3.3), der Nießbrauch (siehe unten Kap. B.III.7.3.2), Reallasten, Erbbaurechte (siehe Kap. B.II.4.2), dar. Darüber hinaus können weitere Lasten bestehen, die einem Immobilienerwerb dauerhaft entgegenstehen können. 6.1.1 Vormerkung Die Vormerku...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 2.3 Bindende Wirkung der Erbbaurechtsvereinbarung

Die gem. § 2 Nr. 1 ErbbauRG getroffene Einigung über den Verwendungszweck des Erbbaugebäudes kann durch Vereinbarung der Wohnungserbbauberechtigten nach § 10 WEG nicht ausgehebelt werden. Ist etwa die Eigennutzung oder Vermietbarkeit des Gebäudes im Erbbauvertrag eingeschränkt, können sich die Wohnungserbbauberechtigten darüber nicht hinwegsetzen. Der Grundstückseigentümer w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.3.2 Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht berechtigt zum Eintritt in einen wirksam abgeschlossenen Kaufvertrag anstelle des Käufers. Der Vorkaufsberechtigte tritt also in einen bestehenden Vertrag zu unveränderten Konditionen ein. Zunächst regeln die §§ 24 bis 28 BauGB das Vorkaufsrecht der Gemeinde. Allerdings üben die Gemeinden ihr Vorkaufsrecht nur in Ausnahmefällen aus. Beim Verkauf von Erbbaure...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6 Praxishinweis zum Verschonungsabschlag

Der Verschonungsabschlag wird nach dem Grundbesitzwert abgezogen und hängt von der Höhe des Grundbesitzwerts ab. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Wert des betroffenen Grundstücks im Regelverfahren ermittelt wurde oder der gemeine Wert nach § 198 BewG ermittelt wurde.[1] Hinzuweisen sind hier auf die bewertungsrechtlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 für d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2.1 Bedeutung

Nach § 535 Abs. 1 Satz 3 BGB hat der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Diese "Lasten" sind die Neben- bzw. Betriebskosten. Die Mietvertragsparteien eines Wohnraummietvertrags können nach § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Sehen sie davon ab, muss der Vermieter sie tragen. Eine Ausnahme gilt allerdings für di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Erbbaurecht

Der vom Erbbauberechtigten gezahlte Erbbauzins führt beim Grundstückseigentümer zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Wird bei einer Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren statt laufender Erbbauzinsen im Voraus ein kapitalisierter Einmalbetrag gezahlt, ist dieser auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen.[2] Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Bauten auf fremdem Grund und Boden

Entgelt in Gestalt einer Sachleistung für die Überlassung der Nutzung eines Grundstücks kann auch die Erstellung eines Gebäudes durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflichteten übergeht und der Vermögenszuwachs in einem Veranlassungszusammenhang mit der Nutzungsüberlassung steht, also z. B. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / Erbbaurecht

Der laufend gezahlte Erbbauzins ist bei einer Vermietung des Gebäudes im Zeitpunkt des Abflusses als Werbungskosten abzugsfähig. Das Gleiche gilt für Einmalzahlungen und Vorauszahlungen[1]; allerdings sind aufgrund des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG Vorauszahlungen über 5 Jahre hinaus nunmehr auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen. Ist der Erbbauberechtigte wirtschaftlicher...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3.2 Übergang und Wegfall des Erbbaurechts

Überträgt ein Steuerpflichtiger ein Erbbaurecht und übernimmt er gegenüber dem Erwerber die Verpflichtung, die Erbbauzinsen zu bezahlen, können diese Leistungen nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Durch die Übertragung des Erbbaurechts ist die Einkunftsquelle weggefallen.[1] Erwirbt der Erbbauberechtigte das Eigentum an dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2.3 Wegfall des Erbbaurechts und der Erbbauverpflichtung

Geht das vom Erbbauberechtigten errichtete Gebäude beim Erlöschen oder Heimfall des Erbbaurechts auf den Grundstückseigentümer über, kann dieser die an den Erbbauberechtigten zu zahlende Entschädigung als Anschaffungskosten des Gebäudes im Wege der AfA absetzen; Verzugszinsen wegen verspäteter Ausgleichszahlung für das Erlöschen eines Erbbaurechts stellen Werbungskosten bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2.2 Folgen der Bestellung des Erbbaurechts

Ein in Ausübung eines Erbbaurechts erstelltes Gebäude wird Bestandteil des Erbbaurechts.[1] Ein auf einem Grundstück bereits bestehendes Gebäude wird bei Belastung des Grundstücks mit einem Erbbaurecht ebenfalls dessen Bestandteil. In beiden Fällen wird der Erbbauberechtigte zivilrechtlicher Eigentümer oder erlangt zumindest eine dem Eigentümer ähnliche Stellung. Für den Gru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 2 Erbbaurecht

2.1 Begriff und Regelungsinhalt Das Erbbaurecht ist in zivilrechtlicher Hinsicht seinem Wesensgehalt nach ein befristetes Nutzungsrecht. Es umfasst zum einen die "verdinglichte" Befugnis des Erbbauberechtigten, das Grundstück fortwährend in bestimmter Weise zu nutzen, und zum anderen die damit korrespondierende "verdinglichte" Verpflichtung des Grundstückseigentümers, diese N...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund und Boden/Erbbaurecht/Drittaufwand

Zusammenfassung Überblick Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter ("das Nutzungsobjekt") innehat und damit eine Vermietertätigkeit s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.1 Begriff und Regelungsinhalt

Das Erbbaurecht ist in zivilrechtlicher Hinsicht seinem Wesensgehalt nach ein befristetes Nutzungsrecht. Es umfasst zum einen die "verdinglichte" Befugnis des Erbbauberechtigten, das Grundstück fortwährend in bestimmter Weise zu nutzen, und zum anderen die damit korrespondierende "verdinglichte" Verpflichtung des Grundstückseigentümers, diese Nutzung fortwährend zu dulden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3 Steuerrechtliche Behandlung des Erbbauberechtigten

2.3.1 Erbbauzinsen und AfA Zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses kommt es wie bei jeder anderen Nutzungsüberlassung zu einem Leistungsaustausch. Deshalb erfasst die Rechtsprechung Erbbauzinsen beim Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht als Veräußerungsentgelt.[1] Wird ein in Ausübung des Erbbaurechts erstelltes Gebäude v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2 Steuerrechtliche Behandlung des Erbbauverpflichteten/Grundstückseigentümers

2.2.1 Zurechnung von Vermietungseinkünften Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter ("das Nutzungsobjekt") innehat und damit eine Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / Zusammenfassung

Überblick Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter ("das Nutzungsobjekt") innehat und damit eine Vermietertätigkeit selbst (ggf. auc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.3.1 Erbbauzinsen und AfA

Zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses kommt es wie bei jeder anderen Nutzungsüberlassung zu einem Leistungsaustausch. Deshalb erfasst die Rechtsprechung Erbbauzinsen beim Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht als Veräußerungsentgelt.[1] Wird ein in Ausübung des Erbbaurechts erstelltes Gebäude vom Erbbauberechtigten verm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 2.2.1 Zurechnung von Vermietungseinkünften

Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter ("das Nutzungsobjekt") innehat und damit eine Vermietertätigkeit selbst (ggf. auch durch ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4.2 Unentgeltliche Grundstücksnutzung

Überlässt der Eigentümer das von ihm hergestellte Gebäude unentgeltlich zur Nutzung, ergeben sich bei ihm einkommensteuerrechtlich keine Folgen (keine Einnahmen, keine Werbungskosten). Der unentgeltlich nutzende Steuerpflichtige erlangt einen Nutzungsvorteil, der allerdings ebenfalls ohne steuerrechtliche Auswirkung bleibt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4.1 Entgeltliche Grundstücksnutzung

Der vermietende Steuerpflichtige hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann die Gebäude-AfA als Werbungskosten geltend machen. Die Mietzahlungen können beim Nutzenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 1 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

1.1 Zivilrechtliches Eigentum Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden wird zivilrechtlich der Eigentümer des Grund und Bodens auch Eigentümer des Gebäudes. Grund und Boden und Gebäude bilden das bebaute Grundstück als einheitlichen Vermögensgegenstand. Der Bauende verliert die Eigentumsrechte am Gebäude an den Eigentümer des Grundstücks, und zwar unabhängig vom Verhältnis des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2 Wirtschaftliches Eigentum

1.2.1 Grundstückseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, wird er i. d. R. nicht allein dadurch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes. Zivilrechtliches und ­zugleich wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers an dem Gebäude ist nach der Rechtsprechu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.4 Bauaufwendungen des Eigentümers

Trägt nicht der nutzende Steuerpflichtige, sondern der überlassende Eigentümer die Bauaufwendungen, kommt es für den Werbungskostenabzug darauf an, ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich in der Form einer Miete/Pacht oder unentgeltlich in der Form eines Leihverhältnisses erfolgt. 1.4.1 Entgeltliche Grundstücksnutzung Der vermietende Steuerpflichtige hat Einkünfte aus Vermietun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.1 Zivilrechtliches Eigentum

Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden wird zivilrechtlich der Eigentümer des Grund und Bodens auch Eigentümer des Gebäudes. Grund und Boden und Gebäude bilden das bebaute Grundstück als einheitlichen Vermögensgegenstand. Der Bauende verliert die Eigentumsrechte am Gebäude an den Eigentümer des Grundstücks, und zwar unabhängig vom Verhältnis des Werts von Grund und Boden zum...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2.1 Grundstückseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer

Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, wird er i. d. R. nicht allein dadurch wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes. Zivilrechtliches und ­zugleich wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers an dem Gebäude ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich anzunehmen, wenn dessen Errichtung dem Int...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.2.2 Bauender als wirtschaftlicher Eigentümer

Dagegen ist der Bauende als wirtschaftlicher Eigentümer zu beurteilen, wenn er aufgrund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen[1] die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft – unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers – innehat, weil ihm allein Substanz und Ertrag des Gebäudes für dessen voraussichtliche N...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 3 Drittaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, können sie als sog. Drittaufwand nicht Werbungskosten des Steuerpflichtigen sein. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt Drittaufwand vor, wenn ein Dritter sie trägt und das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut vom Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude auf fremden Grund u... / 1.3 Eigene Bauaufwendungen des Mieters/Pächters

Wenn ein Steuerpflichtiger im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichtet, schafft er mit der Tragung der Herstellungskosten ein entgeltlich erworbenes Nutzungsrecht. Diese Fallgestaltungen treten häufig im betrieblichen Bereich auf, wobei das errichtete Gebäude dann betrieblich genutzt wird. Auf das Nutzungsrecht[1] sind die AfA-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / Abstandszahlungen

Zahlungen an den bisherigen Nutzungsberechtigten zur Ablesung seines Wohnungsrechts sind als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn die Abstandszahlungen dem Abschluss eines neuen Nutzungsverhältnisses dienen. Die Grundstücksnutzung nach der Ablösung des Rechts begründet den wirtschaftlichen Zusammenhang der Ablöseaufwendungen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.1 Definition

Für den wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang zwischen Schuldzinsen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es einerseits auf den mit der Aufnahme der Darlehensschuld verfolgten Zweck (Erzielung von Einkünften) und andererseits auf die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel an. Der Veranlassungszusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr