Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / cc) Die Bewertung von Kindschaftssachen im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 29 Die Kindschaftssachen aus § 151 FamFG können nach den §§ 49 ff. FamFG auch im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht vorläufig geregelt werden, wenn dafür ein dringendes Bedürfnis besteht. Zuständig ist das Gericht, dass für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre (§ 50 FamFG). Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist eine selbststän...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Gebühren für die Erinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 47 Wenn in Zwangsvollstreckungssachen der Gläubiger oder der Schuldner z. B. die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers beanstanden wollen, besteht die Möglichkeit, die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung (§ 766 ZPO) einzulegen. Diese Erinnerung ist gegen Zwangsmaßnahmen zulässig, die auf Antrag oder von Amts wegen ohne eine Anhörung der anderen Beteilig...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten (§ 19 RVG)

Rz. 153 In § 19 RVG wird angeordnet, dass zu einem Rechtszug oder einem Verfahren auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten sowie Nebenverfahren gehören. Dies bedeutet, dass diese genannten Tätigkeiten alle zusammen eine einzige Angelegenheit bilden, sodass die Gebühren nur einmal entstehen können. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine dieser Tätigkeiten scho...mehr

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Aufgabenteil / 25. Vergütung des RA im Urkunden- und Wechselprozess (→ § 7 Rdn 72 ff.)

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 4. Hilfsaufrechnung (§ 45 Abs. 3 GKG)

Rz. 77 Wenn zwei Personen einander Geld schulden, so kann grundsätzlich jeder seine Forderung gegen die Forderung des anderen aufrechnen, wenn die wechselseitigen Forderungen fällig sind (§§ 387 ff. BGB). Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als erloschen gelten. Klagt nun bei wechselseitigen Forderungen eine Partei wegen ihres Anspruches, so...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 2. Die Berechnung der Zinstage in der Zwangsvollstreckung

Rz. 30 In der Zwangsvollstreckung ist eine Besonderheit bei der Berechnung der Zinstage zu beachten: Im Gegensatz zu der bei der kaufmännischen Zinsrechnung üblicherweise gültigen Regel, dass der erste Tag – an dem z. B. das Kapital eingezahlt wird – nicht mitgerechnet wird, der letzte Tag aber mitgerechnet wird, gilt für die Zinsrechnung im Rahmen der Zwangsvollstreckung fo...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1.4 Pauschalierung

Rz. 20 Zur Feststellung der Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschiedbetrag zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus Soll- und Istentgelt zu berechnen. Die pauschalierte Nettoarbeitsentgelte werden entsprechend den Vorschriften des Arbeitslosengeldes über die Berechnung des Leistungsentgelts vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales kalenderjährlich ermittelt. Nach d...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.2.1 Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs, § 35 LDG BW

Unter die "sonstigen Gründe" fällt zunächst die Konstellation, dass kein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, weil zu erwarten ist, dass eine Disziplinarmaßnahme wegen § 35 LDG BW nicht ausgesprochen werden darf. § 35 LDG BW enthält ein Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs (untechnisch gesprochen ist das Dienstvergehen hier also bereits "verjährt"[56]). Nach § 35 Abs. 1 LDG BW...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von § 8b KStG auf einen Übernahmegewinn (Abs. 2 S. 2)

Rz. 68 Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn i. S. d. Abs. 2 S. 1 abzüglich der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft entspricht. Abs. 2 S. 2 ist somit auf die Fälle der Aufwärtsverschmelzung beschränkt.[1] Insoweit stellt sich die Verschmelzung für die ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.2 Wert des übergegangenen Vermögens, Buchwert der Anteile

Rz. 56 Der Übernahmewert der übergegangenen Wirtschaftsgüter ergibt sich auch für Zwecke des Abs. 2 S. 1 aus der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft, gleich, ob darin der gemeine Wert, der Buch- oder ein Zwischenwert angesetzt wurde.[1] Zum Begriff und Umfang der übergegangenen Wirtschaftsgüter Rz. 7. Auch das ausl. Vermögen ist einzubeziehen, und zwar ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Haftungsinanspruchnahme des GmbH-GF infolge der Abgabe unrichtiger KSt-Erklärungen

Die Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide wird gem. § 191 Abs. 3 S. 2 AO – abweichend von den allgemeinen Regelungen – unter der Voraussetzung einer Steuerhinterziehung ausdrücklich nur bei Haftungstatbeständen nach § 70 AO und § 71 AO auf zehn Jahre verlängert, in anderen Haftungsfällen – also z.B. bei der Haftung gem. § 69 AO – jedoch auch dann nicht, wenn Steuern hinter...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Festsetzungsverjährung bei Auswechslung der Haftungsnorm im Rb-Verfahren

Stützt das FA die Haftungsinanspruchnahme zunächst auf §§ 69 AO und wechselt ist im Rechtsbehelfsverfahren auf eine Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO, ist hinsichtlich des Eintritts der Festsetzungsverjährung die verlängerte Verjährungsfrist wegen der Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO im Zeitpunkt des Erlasses des ursprünglichen Haftungsbescheides prüfen. Es ist Sinn de...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / 1. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage: Der "reale Wert" wird durch den Begriff "Marktwert" ersetzt

Art. 4 Ziff. 1 des span. Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken schreibt eine Neuregelung für die in Art. 9 span. ErbStG vorgesehene Berechnung der Bemessungsgrundlage vor. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Nettowert der unentgeltlich erhaltenen oder dem Nachlassvermögen hinzuzurechnenden Wirtschaftsgüter abzgl....mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / VI. Zu §§ 60, 60a, 64 AO – u.a. satzungsmäßige Voraussetzungen

AEAO zu § 60 Nr. 9: Hinsichtlich der Anforderungen an die Satzung stellt die Finanzverwaltung klar, dass Bestandssatzungen zum Stichtag 29.12.2020 aufgrund der neuen Regelungen in §§ 52 und 58 AO nicht geändert werden müssen, "wenn die bisherige satzungsgemäße steuerbegünstigte Tätigkeit weiterhin in gleichem Umfang durchgeführt wird." Die tatsächliche Geschäftsführung ist g...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Der Gesetzgeber kann nach Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG die Bundesregierung durch formelles Gesetz ermächtigen, Rechtsverordnungen – hierbei handelt es sich um Gesetze im materiellen Sinn und nicht um Verwaltungsvorschriften – zu erlassen. Das Ermächtigungsgesetz muss nach Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Genügt das Ermächt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Rz. 5 Die Auflistung der einzelnen Ermächtigungsgrundlagen in § 35c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis e und Nr. 2 Buchst. a bis g GewStG ist abschließend. Weitere Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen für gewerbesteuerliche Zwecke existieren nicht. Rz. 6 In Ausfüllung der in § 35c Abs. 1 GewStG genannten Ermächtigungsgrundlagen wurde die GewStDV erlassen. Geltung...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem LG im Ergebnis Das hält der rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Zu Recht hat das LG dem Begehren des Schuldners, den PfÜB vom 30.1.2017 aufzuheben, obwohl die in Vertretung der Gläubigerin handelnde Inkassodienstleisterin dem Antrag auf seinen Erlass keine Vollmacht beigefügt hatte, nicht entsprochen. Der Mangel ist geheilt. Inkassodienstleister ist postul...mehr

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AGS 01/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Gläubiger hatte gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung i.H.v. 929,91 EUR nebst Zinsen und Kosten betrieben. Der gesamte Vollstreckungsbetrag belief sich auf 1.404,85 EUR. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung hatte der Gläubiger beim AG Berlin-Schöneberg auf elektronischem Wege einen Vollstreckungsauftr...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / 1 Der Fall

Forderungspfändung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Endurteil über eine Forderung in Höhe von 5.528,63 EUR nebst Zinsen und Kosten. Am 24.1.2017 hat die Gläubigerin, vertreten durch die H mbH, eine in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassodienstleisterin, den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Vergütungsvereinbarung

Rz. 161 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.[173] Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Einigungsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde, zuzüglich Umsat...mehr

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zfs 01/2022, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EGGVG hat, da er eine unter den weit zu fassenden, auch Maßnahmen der Justizbehörden auf dem Gebiet der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten umfassenden Begriff der Strafrechtspflege im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG fallende Angelegenheit betrifft (vgl. KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., § 23 EGGVG R...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 8. Untergemeinschaften

Rz. 47 Bei einer entsprechenden Ermächtigung in der ursprünglichen Gemeinschaftsordnung ist der Erlass von separaten Untergemeinschaftsordnungen durch die jeweilige Untergemeinschaft selbst zulässig.[33]mehr

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zfs 01/2022, Neuerteilung d... / Sachverhalt

Die 1983 geborene Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Der Antragstellerin wurde 2001 eine Fahrerlaubnis der Klassen B, M und L erteilt, die im Folgejahr um die Klassen A1 und A erweitert wurde. Mit Bescheid v. 2.5.2014 entzog die Stadt C-Stadt ihr die Fahrerlaubnis, nachdem sie im Januar 2014 unter dem E...mehr

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ZErb 01/2022, Auslegung Erb... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt im Ergebnis die Auffassung des Nachlassgerichts, dass sich die Erbfolge nach dem Testament vom 26.10.2015 bestimmt und nicht nach dem von der Erblasserin und ihrem vorverstorbenen Ehemann niedergelegten Erbvertrag vom 17.8.1965. Letzterer enthält für die hier inmitten stehende Erbfolge nach der Erbla...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 3. Beachtung der Vorschrift des § 252 Abs. 5 FamFG

Sowohl die Einwendungen nach § 252 Abs. 1 S. 2 FamFG als auch die nach § 252 Abs. 1 S. 3 FamFG und auch die nach § 252 Abs. 2 FamFG sind vom Rechtspfleger nur zu berücksichtigen, solange der Festsetzungsbeschluss nach § 252 Abs. 5 FamFG von ihm noch nicht erlassen ist. Hieran scheitert oftmals die Berücksichtigung derartiger Einwendungen, weil dieser Zeitpunkt nicht beachtet...mehr

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FF 07+08/2022, Die Brüssel ... / 4. Zusammenarbeit der zentralen Behörden und Gerichte

Überarbeitet und erweitert wurden schließlich die Vorschriften über die Zusammenarbeit der zentralen Behörden und Gerichte. Die Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörden sind in Art. 77 ff. Brüssel IIb-VO detaillierter und präziser als bisher gefasst. Insbesondere aber ermächtigt Art. 86 Brüssel IIb-VO die Gerichte nun ausdrücklich zur direkten Zusammenarbeit und Kommuni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zum Umfang des Betriebsvermögens bei nichtbilanzierenden Steuerpflichtigen

a) Allgemeines Rz. 508 [Autor/Stand] Zum Kreis der nichtbilanzierenden Steuerpflichtigen gehören diejenigen Unternehmer, die nach § 4 Abs. 3 EStG den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, weil sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch freiwillig ...mehr

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AGS 01/2022, Zahlungseinwan... / I. Sachverhalt

In dem vor dem AG Berlin-Mitte geführten Rechtsstreit hatten sich die Kläger gegen eine – unter Vorbehalt gezahlte – Mieterhöhung mit dem erfolgreichen Begehren der Feststellung einer monatlichen Mietminderung i.H.v. 39,97 EUR ab März 2020 gewandt. Die Kosten des Rechtsstreits hatte das AG der Beklagten auferlegt. Nach Erlass der Kostengrundentscheidung zahlte die Beklagte i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / II. Verfahrensrecht

Rz. 71 [Autor/Stand] Verfahrensrechtlich wirkt sich die Abweichung des Freistaat Sachsen allein im Steuermessbetragsverfahren aus, das seinerseits nach den bundesrechtlichen Regelungen (§§ 16–21 GrStG) folgt. Das Steuermessbetragsverfahren schließt mit dem Erlass des Steuermessbetragsbescheids, mit dem der Grundsteuermessbetrag insb. für die Festsetzung der Grundsteuer (§ 27...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 1. Durchsetzung des Entgeltschadens

Kann ein Unfallgeschädigter seiner Berufstätigkeit nicht mehr oder nicht mehr im zunächst ausgeübten Umfang nachgehen, so stellt sich die Frage der Durchsetzung des Entgeltschadens. Gleiches gilt, wenn ein Kind oder Jugendlicher erheblich verletzt wird und aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, den angedachten Beruf auszuüben. Gelingt es in diesen Fällen – wie h...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 2. Rechtspflegererinnerung nach § 11 RpflG

Weist der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Feststellungsbeschlusses vollständig ab, ist die Zurückweisung nach § 250 Abs. 2 FamFG nicht (mit der Beschwerde) anfechtbar. In Betracht kommt vielmehr der Rechtsbehelf der befristeten Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 S. 1 RpflG. Denn es kann gegen den Festsetzungsbeschluss nach allgemeinen verfahrensrechtlichen Vors...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 1. Aufteilungsmotive

Rz. 2 Die Schaffung rechtlich selbstständig veräußerbarer und belastbarer Einheiten ist der wichtigste Grund, Wohnungseigentum zu begründen. Ferner bietet sich eine WEG-Teilung als Ersatzlösung für eine nicht mögliche oder unzweckmäßige reale Grundstücksteilung an (dazu näher Muster siehe Rdn 17, 35). Rz. 3 Soweit mit Aufteilungsbeschränkungen z.B. durch den bevorstehenden Er...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 1. Rechtsnatur

Rz. 2 Der Erlass einer Hausordnung unterliegt grundsätzlich der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 WEG). Darüber hinaus kann die Hausordnung im Rahmen der Teilungserklärung als Bestandteil der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden. Wird so verfahren, sollte in jedem Fall klargestellt werden, ob die Hausordnung "Vereinbarungscharakter" ha...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Öffentliches Recht (insbes. Neubau)

Rz. 114 Bauplanungs- und Bauordnungsrecht könnten insbesondere bei Neubauten und bei der Nutzungsänderung von Bestandsbauten der Bildung von Wohnungs- und/oder Teileigentum entgegenstehen. Es ist nicht Aufgabe des Notars, dies zu klären. Sinnvoll ist aber in jedem Fall eine grobe Orientierung nebst entsprechendem Hinweis an die Klienten. Die beste Gemeinschaftsordnung für ei...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 4. Mitteilungen über Einwendungen

Hat der Antragsgegner im VV zulässige Einwendungen (§ 252 Abs. 2–4) erhoben, teilt das Gericht dem Antragsteller dies mit und weist darauf hin, dass das streitige Verfahren auf Antrag eines Beteiligten durchgeführt wird. Der Rechtspfleger darf daher den Feststellungsantrag nicht zurückweisen,[69] sondern hat sich auf die Mitteilung nach § 254 FamFG zu beschränken.[70] Hat de...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 3. § 250 BauGB n.F. – "Umwandlungs-/Aufteilungsverbot" nach dem Baulandmobilisierungsgesetz

Rz. 12 Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor der Umwandlung bestehender Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, ist nach einem sehr umstrittenen Gesetzgebungsverfahren ein neuer Genehmigungsvorbehalt in § 250 BauGB n.F. aufgenommen worden. Das Gesetz ist am 23.6.2021 in Kraft getreten, aber jeweils durch Rechtsverordnung umzusetzen. Im Land Berlin ist die Verordnung bereits...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abgrenzung der Vieheinheiten nach der Größe der Nutzfläche

Rz. 35 [Autor/Stand] § 241 Abs. 1 BewG bestimmen die Anzahl der Vieheinheiten (VE), die je nach Größe der selbst bewirtschafteten landwirtschaftlich genutzten Fläche im Betrieb vorhanden sein dürfen, damit der Tierbestand noch zur landwirtschaftlichen Nutzung gerechnet werden kann. Rz. 36 [Autor/Stand] Die Anzahl der VE ist auf die regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Fläch...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / C. Kündigungsbutton

Rz. 23 Mit der Neuregelung des § 312k BGB (neu eingefügt ins BGB ab dem 1.7.2022), der gleichermaßen nicht auf europarechtlichen Vorgaben basiert, wird die Verpflichtung zur Vorhaltung eines Kündigungsbuttons für Dauerschuldverhältnisse – die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurden – statuiert, wodurch bestehende Defizite im Verbraucherschutz reduziert werden s...mehr

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FoVo 08+09/2022, Wie kann verfahren werden, wenn die Drittschuldnerin die Ruhendstellung der Pfändung verweigert?

Schuldner reagiert auf Kontopfändung In der Praxis reagiert der Schuldner sehr häufig auf eine Kontopfändung, da die Beeinträchtigung seines bargeldlosen Zahlungsverkehrs von ihm als lästig empfunden wird, und nimmt mit dem Gläubiger Kontakt auf. Neben der eigentlichen Befriedigungswirkung wird an der Kontopfändung gerade diese häufige Reaktion des Schuldners geschätzt. Ergeb...mehr

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zfs 01/2022, Teilrücknahme ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die von Amts wegen im Freibeweisverfahren veranlasste Prüfung ergibt, dass kein Verfahrenshindernis besteht. 1. Die Teilrücknahme des Bußgeldbescheides hinsichtlich des Vorwurfes des Gelblichtverstoßes ist wirksam und das Gericht war nicht gehindert, den Betroffenen wegen des weiteren Vorwurfes auf der Grundlage des Bußgeldbesche...mehr

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AGS 01/2022, Zahlungseinwan... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes Der Entscheidung des LG Berlin ist im Grundsatz zuzustimmen. Materiell-rechtliche Einwendungen sind in der Tat im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen, weil dieses Verfahren zur Klärung streitiger Fragen nicht vorgesehen und auch nicht geeignet ist (BGH RVGreport 2007, 110 [Hansens]; BGH RVGreport 2006, 223 [De...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 6. Feststellungsklage zum Umfang eines Haushaltsführungsschadens

Ein Anspruch auf Haushaltsführungsschaden ergibt sich im Tötungsfall als Unterfall des Unterhaltsschadens aus § 844 Abs. 2 BGB oder aufgrund verletzungsbedingter Beeinträchtigung in der Haushaltsführung als vermehrte Bedürfnisse. Der Anspruch kann sowohl fiktiv wie auch konkret geltend gemacht werden. Streit herrscht häufig zum Umfang des Anspruchs, gelegentlich auch zur Höh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Auswirkungen bei den einzelnen Mitgliedern

Rz. 175 [Autor/Stand] Überträgt das einzelne Mitglied der Tierhaltungsgemeinschaft die sich nach § 13b EStG für ihn ergebende Möglichkeit der landwirtschaftlichen Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Tierhaltungsgemeinschaft, so hat das nach § 13b Abs. 4 EStG Auswirkungen darauf, ob und in welchem Umfang das Mitglied selbst noch Tierhaltung als landwirtschaftliche Nutzung...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / b) Baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung

Rz. 62 Diese materiell-rechtliche Komponente wird verfahrensrechtlich ergänzt durch die sogenannte baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung. Nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 WEG muss aus dem Aufteilungsplan nunmehr nicht nur die Aufteilung des Gebäudes, sondern auch des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teil...mehr

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AGS 01/2022, Wertersatzeinz... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend, Folgendes ist aber dennoch anzumerken: 1. Gebührenanfall Zutreffend ist insbesondere die Auffassung des LG, dass nach der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und der damit verbundenen Neufassung der §§ 73 ff. StGB vom sachlichen Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV alle Fälle der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB, einsch...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / I. Der Prämienschaden in der Haftpflichtschadenregulierung

Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Rückstufungsschaden in der Vollkaskoversicherung als ersatzpflichtiger Schaden im Sinne von § 249 BGB anzusehen ist, der vom Unfallschädiger entsprechend seiner Haftungsquote auszugleichen ist.[3] Kommt es zu einem Schadenereignis, das teils vom Schädiger, teils vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist, ...mehr

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ZErb 01/2022, § 2227 BGB En... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war zuletzt mit der Beteiligten zu 1 (im Rubrum des angefochtenen Beschlusses bezeichnet als Beteiligte zu 2) verheiratet. Aus dieser Ehe stammen die im Jahr 1998 geborene Beteiligte zu 3 (vormals bezeichnet als Beteiligte zu 4) und der im Jahr 1994 geborene Beteiligte zu 4 (vormals Beteiligter zu 6). Aus früheren Ehen sind hervorgegangen die Beteiligte zu 2 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Vereinfachungsregel zur Bezugsfertigkeit

Rz. 34 [Autor/Stand] In der Praxis bestehen aus Vereinfachungsgründen keine Bedenken, das Alter des Gebäudes durch Abzug des Jahres der Bezugsfertigkeit des Gebäudes (Baujahr) vom Jahr des Hauptfeststellungszeitpunkts zu bestimmen.[2] Rz. 35 [Autor/Stand] Die Gesamtnutzungsdauer der Anlage 38 zum BewG umfasst stets volle Jahre. Das Alter des Gebäudes richtet sich nach der Dif...mehr