Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Vermittlungsverfahren

Rz. 15 In allen Zuordnungsfällen, in denen beide Wahlvorstände nicht zu übereinstimmenden Bewertungen nach der gemeinsamen Sitzung kommen, muss spätestens eine Woche vor Einleitung der Wahl durch Erlass des Wahlausschreibens ein Vermittler eingeschaltet werden. Der Vermittler muss erneut eine Verständigung beider Wahlvorstände versuchen, bevor er selbst nach Beratung mit dem...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Gegenseitige Unterrichtung der Wahlvorstände

Rz. 7 Die Wahlvorstände für die Betriebsratswahl und die Sprecherausschusswahl haben sich unverzüglich nach Aufstellung der Wählerliste, spätestens jedoch zwei Wochen vor Einleitung der Wahl gegenseitig über die Zuordnung von Angestellten zu den leitenden Angestellten zu unterrichten, § 18a Abs. 1 S. 1 BetrVG. Der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl muss deshalb dem Wahlvo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Gemeinsame Sitzung der Wahlvorstände

Rz. 12 Soweit zwischen den Wahlvorständen unterschiedliche Auffassungen über die Zuordnung bestimmter Arbeitnehmer zu den leitenden Angestellten auch nach einer ersten internen Beratung[1] bestehen, haben die Wahlvorstände in einer gemeinsamen Sitzung eine Einigung zu versuchen (§ 18a Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Zu Einladung und Ablauf der gemeinsamen Sitzung existieren keine Vor...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Negativevidenz und sittenwidrige Vereinbarungen, Verzicht/Erlass und Ausschlagung

Rz. 432 In der Praxis häufen sich die Fälle, bei denen Ansprüche übergeleitet werden, die bestünden, wenn der Hilfesuchende eine nichtige Vereinbarung getroffen, nicht ein Erbe ausgeschlagen, nicht auf Rechte oder Ansprüche aus oder an einem Nachlass verzichtet oder solche erlassen hätte. Das ist grundsätzlich möglich, und das gilt selbst dann, wenn die Rechtslage mutmaßlich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mangelhafter Schutz eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO)

a) Allgemeines Rz. 210 [Autor/Stand] § 146a Abs. 1 Satz 2 AO sieht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen i.S.d. KassenSichV das Vorhandensein einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen vor. Jener Schutz wird durch § 146a Abs. 1 Satz 3 und 4 AO weiter konkretisiert. Gemäß § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO handelt ordnungswidrig, wer ent...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Duldungsbescheid

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers erfolgt durch Duldungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO). Der Erlass setzt die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens voraus. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Grundsteuer gegenüber dem Steuerschuldner geltend gemacht werden kann.[2] Die Inanspruchnahme eines Duldungspflichtigen erst nur dann ermessensgerecht, wen...mehr

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Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG

Kommentar Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht. Mit Schreiben vom 1.9.2021 (FM3-S 0824-1/14 in Baden-Württemberg, die übrigen Länder haben eigene Aktenzeichen vergeben) haben die obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich zur Übermittlung vo...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Sich Bedürftigmachen durch Verzicht auf eine bereits angefallene Erbschaft/einen entstandenen Pflichtteilsanspruch/Sonstiges

Rz. 523 Fallbeispiel 39: Der Verzicht auf die bereits angefallene Erbschaft S und seine fünf Geschwister sind Erben ihrer Tante zu gleichen Teilen geworden. S bezieht seit zehn Jahren Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII. Die Geschwister raten zur Ausschlagung bzw. zum Verzicht auf den Erbteil. Sie wollen mit ihm einen Vertrag schließen, in dem sie sich verpflichten, ihm Le...mehr

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zfs 09/2021, Anspruch eines... / 3 Anmerkung:

Richtiges Verfahren Der Einzelrichter des OLG Frankfurt hat die Beschwerde des Dritten gegen die Ablehnung des LG Darmstadt, eine Kostenentscheidung gegen die Klägerin zu erlassen, als Beschwerde nach § 4 Abs. 3 JVEG angesehen. Diese verfahrensrechtliche Einordnung entspricht jedoch nicht dem erkennbar von dem Dritten verfolgten Ziel. Die Beschwerde nach § 4 Abs. 3 JVEG richt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Nachträgliche Wertveränderungen

Rz. 15 [Autor/Stand] Wenn sich nachträgliche Wertveränderungen grundsätzlich nicht auswirken, stellt sich die Frage, ob denn Ausnahmen in besonderen Härtefällen zugelassen werden können. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es dem Gesetzgeber durchaus bewusst war, dass sich die Wertverhältnisse im Anschluss an den Bewertungsstichtag mehr oder weniger gravierend verändern könne...mehr

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FoVo 09/2021, Folgen der so... / 3 Der Praxistipp

Alternativen zum Haftbefehl bedenken Der kurze Fall des BGH zeigt, wie schnell der Schuldner eine effektive Zwangsvollstreckung verzögern kann. Vom Erlass des Haftbefehls bis zur Zwischenentscheidung des BGH sind fast zwei Jahre vergangen. In dieser Zeit laufen Anfechtungsfristen für Vermögensübertragungen ebenso weiter, wie dem Schuldner rein tatsächlich die Möglichkeit blei...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3 Landesrecht

Für diesen Bereich besteht keine dem Rahmenrecht[1] zu entnehmende Verpflichtung der Länder zum Erlass entsprechender Vorschriften. Gleichwohl haben alle Länder in ihren Personalvertretungsgesetzen Regelungen hierzu getroffen. Auf deren Regelungen wird nur soweit näher eingegangen, als der Gesetzestext von der Bundesregelung abweicht. 3.1 Baden-Württemberg 3.1.1 Einrichtungen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung der Abzugsteuer nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 121 [Autor/Stand] Die Abzugsteuer wird nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und den Tarifvorschriften im Zeitpunkt des letzten Erwerbs ermittelt (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Rz. 122 [Autor/Stand] Sind in der Zeit zwischen dem Vorerwerb und dem Letzterwerb die persönlichen Freibeträge erhöht worden, ist bei der Berechnung der fiktiven Abzugsteuer der damalige ...mehr

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zfs 09/2021, Auslagenentsch... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Antrag des Betroffenen ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Die Bußgeldbehörde hat den Antrag der Verteidigerin auf Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse zu Unrecht abgelehnt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens (Kosten und Auslagen) zu tragen, wenn er "verurteilt" wird, d.h. wenn gegen den Betroffenen ein Bußge...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.2 Ausschluss

Gänzlich ausgeschlossen ist das Initiativrecht in personellen Angelegenheiten der Beamten ab Besoldungsstufe B und vergleichbaren Arbeitnehmern, § 56 Abs. 4 MBG SH i. V. m. § 51 Abs. 6 MBG SH Auch bei personellen Angelegenheiten, die den Erlass von Rechtsvorschriften oder Organisationsentscheidungen des Ministerpräsidenten betreffen, ist das Initiativrecht der Personalvertret...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachträgliche Veränderung des Werts eines Vorerwerbs mit Wirkung für die Vergangenheit (Abs. 2)

Rz. 138 [Autor/Stand] Führt der Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit zu einer Veränderung des Werts eines früheren, in die Zusammenrechnung (der zehn Jahre) einzubeziehenden Erwerbs, so endete bis zum Inkraftreten der Änderung des § 14 Abs. 2 ErbStG durch Art. 34 Nr. 7 JStG 2020[2] für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entsteht,[3] die F...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ee) Schenkungsrückforderungsanspruch

Rz. 423 Dass ein Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB überleitungsfähig ist, ist völlig unbestritten. Er ist häufig assoziiert mit der Aufgabe von Rechtspositionen bzw. dem Erlass von Forderungen. Der Anspruch entsteht nicht erst durch die Überleitungsanzeige des Trägers der Sozialhilfe, sondern mit dem Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers, so dass das versche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen der besonderen Steueraufsicht (§ 379 Abs. 3 AO)

Rz. 640 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 AO), die einem Verwaltungsakt (VA) für Zwecke der besonderen Steueraufsicht (§§ 209–217 AO) beigefügt worden ist, zuwiderhandelt. Als Täter kommt nur der Adressat der Auflage in Betracht. Rz. 641 [Autor/Stand] Den Begriff der Auflage definiert §...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / E. Rückwirkendes Ereignis für einen Vorerwerb

Rz. 9 Zwar sind mehrere Erwerbe, die von derselben Person innerhalb von zehn Jahren anfallen, gem. § 14 ErbStG bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zusammenzurechnen, allerdings verlieren die einzelnen Erwerbsvorgänge dabei aus steuerlicher Sicht nicht ihre Selbstständigkeit. Wird die Steuerfestsetzung für einen in die Zusammenrechnung einzubeziehenden Vorerwerb aufgrund e...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / a) Schuldrechtliche Wohnungsrechte

Rz. 202 Das rein schuldrechtliche Wohnungsrecht ist in der Regel ein Leihverhältnis.[454] Es berechtigt nur zur Eigennutzung und der Eigentümer ist zur jederzeitigen Rückforderung (§ 604 Abs. 3 BGB) und ggf. zur Kündigung nach § 605 BGB berechtigt. Die Einräumung eines solchen Nutzungsrechts ist keine Schenkung. Der Verzicht auf ein solches Nutzungsrecht (Erlass) ist ebenfal...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Am 26.10.2020 erfolgte die Festnahme des international zur Festnahme ausgeschriebenen rumänischen Verfolgten zum Zwecke der Auslieferung von der Bundesrepublik Deutschland nach Rumänien. Das AG – Ermittlungsrichter – ordnete dem Verfolgten die Rechtsanwältin H. als Pflichtbeiständin gem. § 40 Abs. 2, 5 IRG bei. Diese war bei der Vernehmung durch den Ermittlungsrichter des AG...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Der Verteidiger G. des Beschuldigten konnte in dem auf seinen Antrag anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung über den Erlass eines von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehls wegen Quarantäne nicht erscheinen. Das AG Wernigerode fasste daher im Rahmen des Termins, an dem ein Rechtsanwalt W. teilnahm, einen Beschluss des folgenden Inhalts: "Rechtsanwalt W. wird d...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 4. Reichweite der Steuerbefreiung

Rz. 13 Die Steuerbefreiung für lebzeitige Zuwendungen des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG greift in erster Linie für die Übertragung von Eigentum bzw. Miteigentumsanteilen an dem Grundbesitz. Unschädlich ist, wenn der erwerbende Ehegatte bereits Miteigentümer ist. Rz. 14 Nach Ansicht der Finanzverwaltung können verschiedene weitere Konstellationen...mehr

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AGS 09/2021, Fragen und Lös... / 2. Anwaltsvergütung

Anwendbar ist das bis zum 31.12.2020 geltende Vergütungsrecht, da die Beklagten ihren jeweiligen Rechtsanwälten den unbedingten Prozessauftrag vor dem 1.1.2021 erteilt haben (s. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Die Umsatzsteuer ist mit einem Steuersatz von 16 % angefallen, da die Anwaltsvergütung durch Erlass des Urteils vom 7.7.2020 nach dem 1.7.2020 und vor dem 1.1.2021 fällig geword...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 1. Das Verfahrensrecht (SGB X)

Rz. 97 Das SGB bezieht neben den einzelnen materiell-rechtlichen Regelungen das Verfahrensrecht als Teil des SGB mit ein. Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) beinhaltet das allgemeine sozialrechtliche Verfahrensrecht. Es hat Bedeutung, wenn es um den Erlass, die Änderung und/oder die Aufhebung von Verwaltungsakten geht. Dazu kommt es in der Praxis, wenn Leistungen bezog...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 3. Anrechnung im gerichtlichen Verfahren

Soweit wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV im Verwaltungsverfahren (Widerspruchs-/Vorverfahren) entsteht, ist diese entsprechend Vorbem. 3 Abs. 4 VV zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Beispiel Der Rechtsanwalt vertrat seinen Mandanten im Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und ansc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Rechtsbehelfe

Rz. 30 [Autor/Stand] Gegen den Duldungsbescheid ist in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg der Einspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 1 AO) und ggf. Klage vor den Finanzgerichten gegeben. In den Flächenländern ist gegen den Duldungsbescheid der Widerspruch und ggf. Klage vor den Verwaltungsgerichten gegeben. Rz. 31 [Autor/Stand] Der Eigentümer kann im Rechtsbehelfsverfahren z.B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 243 BewG ist durch Art. 1 GrStRefG[2] eingeführt worden. Die Umschreibung der Vermögensart Grundvermögen entspricht im Wesentlichen den Vorschriften der §§ 68 und 176 BewG. Zur Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen wird ergänzend auf §§ 232 bis 233 BewG Bezug genommen. Rz. 7 [Autor/Stand] § 68 BewG gilt bei der Einhei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

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ZErb 09/2021, Zur Gültigkei... / 1 Gründe

I. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 63, Art. 65 Abs. 1, Art. 69 und Art. 70 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie z...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 2. Auswahl des Gutachters

Rz. 99 Nach gefestigter Auffassung des BFH[49] kann der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG durch Vorlage eines Gutachtens nur durch ein Gutachten erbracht werden, das der örtlich zuständige Gutachterausschuss oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken erstellt hat. Nach der Finanzverwaltung[50] hi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gebäude

Rz. 27 [Autor/Stand] Ein Gebäude liegt vor, wenn ein Bauwerk Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließungen gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden aufweist, insb. durch Fundamente, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist. Auf die ausführlichen Erläuterungen in der Komm...mehr

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AGS 09/2021, Verjährungsunt... / II. Erfolgreiche Einrede der Verjährung

Die Erinnerung der Schuldnerin gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sei – so das OLG – auch insoweit begründet, als sie sich gegen die Vollstreckung der Kosten zu dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus mit dem Aktenzeichen 1750 Js 393/95 (Kostenrechnung vom 4.11.2009) richtet, denn auch insoweit sei die Einrede der Verjährung erfolgreich. Der Lauf der vierjähr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au...mehr

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zfs 09/2021, Entziehung der... / Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, von seiner kroatischen Fahrerlaubnis im Gebiet der Bundesrepublik Gebrauch zu machen. Dem Antragsteller wurde erstmals 2014 die Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt. Nachdem er am 8.2.2017 unter Cannabiseinfluss ein Kfz geführt hatte – eine bei ihm durchgeführte Blutprobe ergab eine THC-Konzent...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 1. § 517 BGB

Rz. 8 § 517 BGB nimmt spezielle Tatbestände, die man unter eine Schenkung subsumieren könnte, vom Schenkungstatbestand aus.[16] Er verdeutlicht damit den gesetzlichen Schenkungsbegriff, indem er bestimmte Tatbestände ausschließt und nicht als Bereicherung begreift. Im Wege der Negativdefinition werden aus dem Anwendungsbereich des § 516 BGB als "Nicht-Schenkung" herausgelöst...mehr

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§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / B. Schenkungsteuer

Rz. 2 Die zinslose Gewährung eines Darlehens unter nahen Angehörigen und die Einräumung eines (zu) niedrig verzinslichen Darlehens unter nahen Angehörigen – wie unter fremden Dritten – stellt eine steuerpflichtige freigiebige Zuwendung der erlassenen Zinsen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar.[1] Dies gilt auch bei einem gesetzlichen Zinsverbot, z.B. nach islamischen Recht.[2...mehr

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ZErb 09/2021, Keine Zuständ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist statthaft, denn das Schreiben des Nachlassgerichts vom 18.2.2021 ist als Zurückweisung des Erbscheinsantrags im Sinne des § 352e FamFG zu werten (a); die Beschwerde ist auch ansonsten zulässig (b). a) Führt die Prüfung des Erbscheinsantrags wegen nicht behebbarer Mängel endgültig zu einem negativ...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / IV. Verteidigungsstrategie II: Der Angriff auf die Unentgeltlichkeit

Rz. 39 § 516 BGB definiert Schenkung als eine Zuwendung, durch die jemand einen anderen aus seinem Vermögen bereichert und beide Beteiligte darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt, "die Vermögensmehrung des Beschenkten mithin nicht (vollständig) durch eine Gegenleistung an den Schenker ausgeglichen werden soll. Die gewollte Begünstigung ist insbesondere ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (4) Vorzeitig verbrauchte Mittel – Schaffen von Fakten

Rz. 561 Ein Handeln ist "sozialwidrig" und begründet objektiv einen Anspruch Sozialhilfeträgers auf Kostenersatz, wenn der Handelnde eine Lage schafft, die den Träger der Sozialhilfe zwingt, trotz vorangegangener Versagung der Hilfe noch einmal leisten zu müssen. "Sozialwidrig ist ein solches vollendete Tatsachen schaffendes Verhalten, weil es eine "Selbsthilfe" ist, die geg...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Hess. LSG dürfte zutreffend sein. 1. Gebührenrechtliches Die Prozessbevollmächtigte der Antragsteller hatte sich für ihre Auffassung, ihr stünden im Aussetzungsverfahren nach § 199 Abs. 2 SGG gesonderte Gebühren und Auslagen zu, auf die Bestimmung des § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG berufen. Danach sind besondere Angelegenheiten jedes Verfahren über Anträge nach den...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (e) Jahreswert und Kapitalisierungsfaktor

Rz. 148 Neben der Bestimmung des Jahreswertes der vereinbarten Leistungen ist die Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors zur Ermittlung des sachlichen Wertes der vereinbarten Leistungen besonders schwierig. Die Bewertung einer Pflegeverpflichtung bereitet zusätzliche Schwierigkeiten, wenn – wie in Fallbeispiel 109 (siehe Rdn 108) – die vereinbarten Leistungen nicht bereits be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung oder Berichtigung von Grundsteuerbescheiden

Rz. 51 [Autor/Stand] Ein Steuerbescheid darf gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder geändert werden, soweit die steuerpflichtige Person zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird; dies gilt jedoch zugunsten des Steuerpflichtigen nur, soweit er vor Ablauf der Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Jahreswert

Rz. 18 [Autor/Stand] Aus den oben genannten Gründen gewährt § 23 Abs. 1 Satz 1 ErbStG dem Erwerber ein Wahlrecht: Anstelle der abschließenden Sofortversteuerung kann er sich für die – laufende, jährlich im Voraus zu entrichtende – Versteuerung nach dem Jahreswert entscheiden. Die Besteuerungsgrundlagen werden mit dieser Wahl nicht verändert. Es geht um die Besteuerung dessel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zusammenrechnung

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Besteuerung des (jeweils) gegenwärtigen Erwerbs erfolgt durch eine Zusammenrechnung mit allen vorangegangenen Erwerben (Vorerwerbe) der letzten Jahre zu einem Gesamtbetrag. Rz. 7 [Autor/Stand] Bei Erwerben durch gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage, für die die Steuer nach dem 31.12.2008 entstanden ist, gilt hinsichtlich der Ermittlung der B...mehr

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FF 09/2021, Einwendungen im... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren. Der Antragsteller ist der minderjährige Sohn des Antragsgegners und begehrt im vereinfachten Unterhaltsverfahren Unterhalt für die Zeit ab 1.6.2016. [2] Mit Schreiben seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 9.11.2020 hat der Antragsgegner vorg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Auskunft über den Anzeigeerstatter

Schrifttum: Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung; Heerspink, Schutz des Denunzianten, PStR 2001, 211; Hetzer, Denunziantenschutz durch Steuergeheimnis, NJW 1985, 2991; Hetzer, Informationsrechte denunzierter Steuerpflichtiger im Lichte des § 30 AO 1977, ZfZ 1985, 354; Hildebrandt, Die Behandlung vertraulicher Anzeigen im Steuers...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / G. Der "Regress" des BAföG

Rz. 157 Auszubildende müssen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben dazu beitragen, dass rechtswidrige Zahlungen an sie vermieden werden.[155] Gleichwohl kommt es vor. Sei es, weil außerhalb des Anrechnungszeitraums Mittel zugeflossen sind oder weil von Anfang an Mittel vorhanden waren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Prüfung einbezogen wurden. Das ist ein Le...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Steuerbefreiung des Vorerwerbs

Rz. 69 [Autor/Stand] War die Steuerpflicht durch eine sog. qualitative ( zur quantitativen s. Rz. 77) Steuerbefreiung ausgeschlossen (z.B. die Zuwendung eines Familienwohnheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG oder von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b oder Nr. 4c ErbStG, die Schuldbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Unterhalts- oder Ausbildungszuwendungen nach § 13...mehr