Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verlängerung.

Rn 8 Nach § 1 I 2 Hs 2 GewSchG können befristete Anordnungen in Gewaltschutzsachen grds verlängert werden. Eine solche Verlängerung wird auch in einstweiligen Anordnungsverfahren für zulässig gehalten (Kobl Beschl v 21.3.16 – 13 UF 149/16, FamRZ 16, 1795; Nürnbg Beschl v 28.6.13 – 9 UF 631/13, FamRZ 14, 63; Nürnbg Beschl v 29.12.11 – 10 UF 1650/11, FamRZ 12, 646). Dagegen be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Diplomaten von Nichtvertragsstaaten.

Rn 13 Für den Fall, dass der Entsendestaat nicht Vertragspartner des WÜD ist, befreit § 18 S 2 GVG grds denselben Personenkreis (Rn 2) auch ihrer diplomatischen Missionen von der deutschen Gerichtsbarkeit. Der besondere Hinweis auf die entspr Geltung des Art 2 des Zustimmungsgesetzes zum WÜD (BGBl II 64, 957) hebt die Möglichkeit der insoweit ausdrücklich ermächtigten Bundes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeit und Verfahren.

Rn 7 Zuständig für den Erlass der Maßnahmen gem § 390 ist grds das Prozessgericht, gem § 400 bei fehlender (§ 386) oder bei rechtskräftig für unbeachtlich erklärter Weigerung (§ 387) auch der beauftragte oder ersuchte Richter (§ 400 Rn 2). Schon vor Rechtskraft des entsprechenden Beschlusses ist das Verfahren durch erneute Terminierung fortzusetzen, wobei der Zeuge erneut zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Säumnis des Antragsgegners (Abs 2).

Rn 7 Der Antragsgegner einer Ehesache ist vor Erlass einer gegen ihn gerichteten Säumnisentscheidung geschützt. Da gem § 113 IV Nr 3 die Vorschriften über das schriftliche Vorverfahren nicht anwendbar sind, darf ein Säumnisbeschlusses auf der Grundlage von §§ 276 I 1, II, 331 III ZPO nicht ergehen. Erscheint der Antragsgegner unentschuldigt nicht im Termin, ordnet § 130 II a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesamtwirkung.

Rn 2 Gesamtaufhebung ist zu bejahen beim Vergleich, der auf abschließende Regelung aller Ansprüche zwischen allen Beteiligten angelegt ist, im Zweifel auch dann, wenn der kontrahierende Gesamtschuldner im Innenverhältnis voll einstehen muss (Kobl OLGR 09, 768; Köln NJW-RR 92, 1398 [OLG Köln 18.05.1992 - 19 W 15/92]; Hamm NJW-RR 98, 486, 487 f). Der Erlass des Geschädigten gg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Endgültiger Schiedsspruch.

Rn 7 Vollstreckbar ist nur ein endgültiger Schiedsspruch. Liegt dem Schiedsspruch eine Schiedsvereinbarung zugrunde, die es den Parteien in gleicher Weise ermöglicht, innerhalb einer bestimmten Frist nach Erlass des Schiedsspruchs das staatliche Gericht anzurufen, um den Streit erneut durch das Gericht entscheiden zu lassen, so liegt ein endgültiger und damit wirksamer Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachträgliche Einwendungen.

Rn 13 Einwendungen, welche die Wirksamkeit des Vergleichs nicht in Frage stellen, wie Erfüllung, Stundung, Erlass oder Aufrechnung, müssen über den Wortlaut des § 796a III hinausgehend im Verfahren der Erteilung der Vollstreckbarerklärung vorgebracht werden; andernfalls unterfallen sie der Präklusionswirkung nach § 767 II (§ 767 Rn 40). Für den Schiedsspruch hat der BGH ausg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Stellungnahmefrist (S 2).

Rn 39 Zusammen mit dem Hinweis ist dem Berufungskläger die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist, die auf Antrag bei Vorliegen erheblicher Gründe verlängert werden kann (§ 224 II), zu geben. Bis zum Ablauf der Frist eingehender Tatsachenvortrag ist Grundlage der endgültigen Entscheidung des Berufungsgerichts und bestimmt damit auch den Umfang der Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vormerkungswidrige Verfügung.

Rn 2 Vormerkungswidrig ist eine Verfügung, die den vorgemerkten Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen könnte (vgl § 883 I 2) und im Grundbuch eingetragen (vgl Dresd NJW-RR 99, 1177 [OLG Dresden 21.01.1999 - 21 U 2423/98]) bzw ohne Grundbucheintragung wirksam ist. Das Grundbuch wird nicht unrichtig, so dass auch kein Anspruch nach § 894 besteht (RGZ 132, 424). Es entsteht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Entscheidung durch Beschluss.

Rn 15 Ist die Beschwerde unbegründet, weil kein Verstoß gegen das Vorrang- und Beschleunigungsgebot festgestellt werden kann, wird sie durch einen zu begründenden Beschluss zurückgewiesen. Rn 16 Ist die Beschwerde demgegenüber begründet, gilt Abs 3 S 4: Das Beschwerdegericht hat die Feststellung zu treffen, dass die bisherige – unangemessen lange – Dauer des Verfahrens dem Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entgeltliches Austauschverhältnis.

Rn 53 § 138 II verlangt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Vorschrift kommt daher nur bei einem Austauschverhältnis vermögensrechtlicher Art in Betracht (BGH NJW 82, 2767 [BGH 08.07.1982 - III ZR 1/81]), zB Kauf-, Darlehens-, Miet-, Dienst-oder Werkverträge. Nicht unter § 138 II fallen die Bürgschaft (BGH NJW 88, 2602 [BGH 07.06.1988 - IX...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes richtet sich nach den allgemeinen Normen der §§ 916 ff. Soweit das staatliche Gericht vor der Einleitung eines schiedsgerichtlichen Verfahrens eine Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes erlässt und sodann Klageerhebung nach § 926 I anordnet, ist diese Klage regelmäßig vor dem Schiedsgericht zu erheben (Schwab/Walter Kap...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 18 Hat sich das Verfahren erledigt, ist auch die isolierte Kostenentscheidung mit der Beschwerde anfechtbar. Die in § 61 I für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600 EUR gilt in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit nicht (BGH Beschl v 25.9.13 – XII ZB 464/12, FuR 14, 36 = FamRZ 13, 1876; BGH Beschl v 27.11.13 – XII ZB 597/13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Buchhypothek.

Rn 11 Die Pfändung einer durch Buchhypothek gesicherten Forderung wird durch Erlass des Pfändungsbeschlusses (Rn 5 f) und Eintragung ins Grundbuch bewirkt, Abs 1 S 3. Buchhypotheken werden durch Einigung und Eintragung, § 1116 BGB, oder gesetzlich als Sicherungshypotheken, §§ 1184, 1185 BGB, einschl der Zwangs-, § 866 I, und Arrestsicherungshypotheken, § 932, sowie der Höchs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zwischenverfügungen.

Rn 4 I 1 erfasst rechtsgeschäftliche Verfügungen des Rechtsinhabers während der Schwebezeit über das aufschiebend bedingt übertragene oder auflösend bedingt gehaltene Recht. Verfügung ist die Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufhebung des betreffenden Rechts. Bei Forderungen sind daher jedenfalls Abtretung und Erlass (BGH NJW 99, 1783 [BGH 08.12.1998 - VI ZR 318/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Im ersten Rechtszug ergeht ein Endurteil, welches die Klage für zurückgenommen erklärt. Es gilt die Kostenfolge des § 269 III 2. Hiergegen kann der Kl die gewöhnlichen Rechtsmittel (Berufung, ggf Sprungrevision nach § 566) einlegen. Wird fälschlicherweise durch Beschl entschieden, kann nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung hiergegen sofortige Beschwerde mit dem Ziel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / R. Ende der Hemmung und deren Neubeginn (II).

Rn 23 Nach II 1 endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft, sofern das Verfahren nicht ohne eine formeller Rechtskraft fähigen Entscheidung beendet wird; die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO hemmt die Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beklagtenseite.

Rn 9 Für den Beklagten kommt eine PKH-Bewilligung erst nach Bewilligung für die Klägerseite in Betracht, da eine PKH-Bewilligung für das Prüfungsverfahren ausscheidet. Im rechtshängigen Verfahren gelten für ihn die gleichen Grundsätze wie für die Klägerseite. Stellt der Beklagte innerhalb der Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsabsicht einen PKH-Antrag und läuft die Frist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist für Klagen nach § 579 Nr 4.

Rn 14 Die Frist beginnt mit Zustellung entweder an die Partei selbst oder an ihren gesetzlichen Vertreter, falls die Partei prozessunfähig ist. Es gilt dann die Monatsfrist des Abs 1. Auch beginnt die Frist frühestens mit Rechtskraft des Urteils zu laufen, obwohl die Norm dies nicht extra erwähnt. Wird also vorher zugestellt, führt erst der Rechtskrafteintritt zum Fristbegin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirksamkeit mit Rechtskraft.

Rn 2 Endentscheidungen in Gewaltschutzsachen werden nach § 216 I 1 mit Eintritt der Rechtskraft wirksam u damit nach § 86 II vollstreckbar. Formelle Rechtskraft tritt nach § 45 S 1 ein, sobald die Beschwerdefrist von einem Monat nach § 63 I (im einstweiligen Anordnungsverfahren 2 Wochen, § 63 I Nr 1) abgelaufen ist. Die Frist beginnt gem § 63 III 1 mit der schriftlichen Beka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ohne vorgängige Entscheidung des Gerichts ist eine vorläufige Austauschpfändung zulässig, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist. 2Der Gerichtsvollzieher soll die Austauschpfändung nur vornehmen, wenn zu erwarten ist, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Ersatzstückes erheblich übersteigen wird. (2) Die Pfändung ist aufzuheben, wenn der Gläubiger nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abs 1.

Rn 2 Für Mahnverfahren sind die Amtsgerichte sachlich ausschließlich (vgl § 12) zuständig (§ 689 I 1). Die Wertgrenze des § 23 Nr 1 GVG gilt damit nicht. § 689 1 stellt eine der sonstigen Zuständigkeitsbestimmungen iSd § 27 GVG ›durch die Prozessordnungen‹ dar. Gemäß § 46a II ArbGG ist für die Durchführung des Mahnverfahrens vor den Gerichten für Arbeitssachen das Arbeitsger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachenvortrag.

Rn 12 Die Klage, mit welcher bei einem Prozessvergleich die Anpassung an veränderte Verhältnisse verlangt werden kann, wird zwar als Abänderungsklage bezeichnet. Die prozessuale Situation nach Erlass eines rechtskräftigen Urteils ist aber mit derjenigen nach Abschluss eines auf dem Willen der Parteien beruhenden Prozessvergleichs nicht vergleichbar. Die Änderung richtet sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit der sofortigen Beschwerde.

Rn 9 Ist die sofortige Beschwerde zulässig, prüft das Beschwerdegericht deren sachliche Begründetheit. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben (vgl § 128 IV) und auch wenig üblich. Das Beschwerdegericht hat jedoch rechtliches Gehör zu gewähren. Das gilt insb im Hinblick auf die Gründe des Nichtabhilfebeschlusses, die Gesichtspunkte enthalten können, zu denen die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 13 Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil entschieden werden (§ 280). Bei Unzulässigkeit ergeht ein Endurteil (§ 300) als Prozessurteil. Das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen, der Sachurteilsvoraussetzungen und der besonderen Prozessvoraussetzungen ist vAw zu prüfen. Eine Ausnahme bilden hier lediglich die verzichtbaren Rügen. Maßgeblicher Zeitpunkt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II.

Rn 2 Nach § 956 I S 1 ist die sofortige Beschwerde das nach nationalem Recht statthafte Rechtmittel gegen die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Die sofortige Beschwerde ist auch statthaft, wenn das Gericht entschieden hat, von dem der Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im ersten Rechtszug erlassen wurde ( § 956 I S 2). In Verbindung mit dem Ausschluss der Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Feststellungsbeschluss.

Rn 4 Grundlage des Erbrechts des Fiskus ist der Feststellungsbeschluss (BayObLG JW 35, 2518); er ersetzt jedoch nicht den nach § 35 GBO erforderlichen Erbschein nicht (str Meikel/Krause/Weber in: Böttcher, GBO, 12. Aufl 21 § 35 Rz 26; BayObLG MDR 87, 762). Rn 5 Gegen die Feststellung des Staatserbrechts ist die befristete Beschwerde (§§ 58 I, 63 I FamFG) zulässig (BGH NJW 12,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen bei Verstoß.

Rn 5 Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist führt zur Unwirksamkeit der Ladung; an das Nichterscheinen oder Nichtverhandeln der Partei können dann keine Folgen geknüpft werden; der Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Aktenlage ist unzulässig (§§ 335 I 2, 331a, 251a). Für die Darlegung der etwaigen Verletzung des rechtlichen Gehörs muss iE aufgezeigt wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. S 2 Nr 3: Weiterer Verfahrensablauf; Einwendungsfrist.

Rn 9 Dem Antragsgegner wird der weitere Verfahrensgang aufgezeigt, der zum Erlass eines antragsgemäßen Festsetzungsbeschlusses führt, aus dem unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, sofern der Antragsgegner nicht innerhalb eines Monats Einwendungen erhebt. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Zustellung des Antrags und des Hinweises zu laufen; die Berechnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Der im Beschwerdeverfahren säumige Antragsgegner.

Rn 12 Ist der säumige Antragsgegner Beschwerdeführer, ist gegen ihn eine Säumnisentscheidung nach § 117 II iVm § 539 I ZPO möglich; seine Beschwerde wird zurückgewiesen. Insoweit wird § 130 II von § 539 I ZPO verdrängt (vgl. Prütting/Helms/Helms § 130 Rz 10; MüKoFamFG/Lugani § 130 Rz 8; Prütting/Helms/Feskorn § 117 Rz 57; Sternal/Weber § 130 Rz 11; FAKomm-FamR/Roßmann § 130 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / L. Abs 1 Nr 9: Einstweiliger Rechtsschutz.

Rn 18 Die Einleitung von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wie der Antrag auf Erlass eines Arrests (§§ 916 ff ZPO), einer einstweiligen Verfügung (§§ 935 ff ZPO) und einer einstweiligen Anordnung (zB § 49 FamFG), hemmen die Verjährung. Gehemmt wird nur der gesicherte bzw aufgrund Leistungsverfügung zu erfüllende Anspruch. Maßgeblich ist auch insoweit der Streitgegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 111 Nach § 53 I Nr 1 GKG ist das Interesse des Antragstellers maßgeblich. Die Entwicklung seit Erlass der eV ist zu berücksichtigen, so dass der Wert (deutlich) sinken kann (KG JurBüro 02, 479), grds aber nicht muss (Frankf AGS 14, 184). Bei Kostenwiderspruch zählt das Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332). Das Vollziehungsverfahren hatte bis vor dem 1.8.13 einen eige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 11 Die Anordnung erfolgt auf ausdrücklichen Antrag; zuständig ist das jeweilige Prozessgericht, somit das Gericht der Hauptsache. Prozessgericht und damit nicht nur iRe ›Notzuständigkeit‹ für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist auch das in der Hauptsache unzuständige Gericht, wenn es mit der Angelegenheit befasst wird, es sei denn die Unzuständigkeit des angerufe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 11 EuMVVO – Zurückweisung des Antrags.

Gesetzestext (1) Das Gericht weist den Antrag zurück,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Neuer Tatsachenvortrag.

Rn 14 Neue Tatsachen, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG nach §§ 1059 ff waren, können nicht in das Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH eingeführt werden. Hiervon ausgenommen ist neuer Tatsachenvortrag zu Prozessvoraussetzungen, die vAw zu prüfen sind (BGH WM 16, 1714 Rz 8). Hierzu gehört die Frage, ob das Rechtsschutzinteresse auf gerichtliche Entscheidung in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Soweit die Miterben noch nicht unbeschränkt haften, kommt der Antrag eines Miterben allen anderen zustatten. Antragsberechtigt sind auch der verwaltungsbefugte Testamentsvollstrecker, der Nachlasspfleger und der -verwalter. Rn 3 Das Aufgebotsverfahren kann durch Ausschließungsbeschluss, Zurückweisungsbeschluss, Antragsrücknahme, Einstellung des Verfahrens und durch Eröff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prozessuales.

Rn 12 Der Sachverhalt, aus dem sich die fehlende oder schuldlose Versäumung des Einspruchstermins ergibt, und die Kausalität für den Erlass des angefochtenen Versäumnisurteils müssen in der Berufungsbegründung schlüssig dargelegt werden; das ist Voraussetzung der Zulässigkeit einer Berufung nach Abs 2 (BGH NJW 99, 724). Fehlt es daran, ist das Rechtmittel nach § 522 I 2, 3 a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Weitere Gerichtsgebühren, etwa für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache, fallen nicht an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formeller.

Rn 6 Die Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgt nur auf einen entsprechenden Antrag des Schuldners, der auf den Erlass einer der in § 707 genannten Anordnungen mit hinreichender Bestimmtheit gerichtet ist und für den, was die Frage des Anwaltszwangs und die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle anbelangt, die allgemeinen Vorschriften gelten (§§ 78, 496 im Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht mit den Eltern und in geeigneten Fällen auch mit dem Kind erörtern, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insbesondere durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann. (2) Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 957 ZPO – Ausschluss der Rechtsbeschwerde.

Gesetzestext In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt. Rn 1 Der Ausschluss der Rechtsbeschwerde entspricht der Rechtslage im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Arrests (§ 542 II S 1, § 574 I S 2). Dort ist dies ersichtlich unumstritten. Soweit der VO-Geber – wie zB ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anhängigkeit der Hauptsache, Verfahrensgegenstand.

Rn 3 Die Hauptsache wird anhängig m Antragseingang bzw m der verfahrenseinleitenden Handlung des FamG in Amtsverfahren (§ 51 Rn 2). Auf die Zustellung kommt es nicht an. Die Anhängigkeit eines VKH-Antrags genügt (Keidel/Giers Rz 4; aA BeckOKFamFG/Schlünder Rz 13). Voraussetzung der Zuständigkeitskonzentration ist ein identischer Verfahrensgegenstand der bereits anhängigen Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Vermieters.

Rn 20 Die Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs kann der Vermieter bei einer damit verbundenen Gefahr für die Mietsache unterbinden (AG Bad Homburg NJW-RR 92, 335). Die Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses kann nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung sein (vgl Hambg MDR 90, 1022). Der Vermieter kann eine vertraglich übernommene Betriebspflicht hinsic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 3 Die Kammer entscheidet durch Beschl, der keiner Begründung bedarf. Der Übertragungsbeschluss bedarf für seine Wirksamkeit der Unterschrift aller mitwirkenden Mitglieder der Kammer (s Frankf Urt v 5.8.22 – 21 U 84/21 = MDR 22, 1436). Er kann nicht mit einem Beweisbeschluss (der Kammer) verbunden werden (vgl Brandbg NJW-RR 00, 1338 [OLG Brandenburg 16.03.2000 - 8 U 66/99]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien der Zwangsvollstreckung.

Rn 7 An jedem Vollstreckungsverfahren sind Gläubiger und Schuldner notwendig beteiligt. Sie sind idR, aber nicht zwingend auch die Parteien eines Erkenntnisverfahrens, das mit dem Erlass einer Entscheidung abgeschlossen wurde, die als Vollstreckungstitel taugt. So sind Gläubiger und Schuldner dann nicht Kl und Bekl, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem anderem als einem ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Im Außenverhältnis ist alleine der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs (RG JW 14, 593; Gottwald Rz 1); mehrere Erben sind Gesamtschuldner (§ 2058). Hat der Erbe zudem Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen, die den Pflichtteil nie verringern (§ 2311 Rn 7), kann er diese insoweit mittels peremptorischer Einrede verhältnismäßig kürzen, so dass im Innenverhältnis die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fristbeginn.

Rn 30 Zum Fristbeginn s.o. Rn 10. Wenn sich die Zustellung nicht nachweisen lässt oder gegen zwingende Vorschriften des Zustellungsrechts verstoßen wurde, so gilt der Beschl mit dem Zugang als zugestellt (§ 189). Wenn der Beschl verkündet wurde und sich keine Zustellung angeschlossen hat, so gilt der Beschl mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung als zugestellt (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nachlassgläubiger.

Rn 5 Das Aufgebot betrifft alle Nachlassgläubiger mit und ohne Titel, sofern ihnen zu Beginn der Aufgebotsfrist eine Nachlassforderung zustand. Der antragstellende Erbe, der selbst Inhaber einer Nachlassforderung ist, muss sie nur anmelden, wenn das Aufgebot vom Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker beantragt ist oder einem anderen Miterben zustatten kommt (§ 460 I 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nachweise.

Rn 15 Der Nachweis der Befriedigung des Gläubigers oder der Stundung ist durch öffentliche Urkunde zu führen; die öffentliche Beglaubigung einer Privaturkunde (Musielak/Voit/Lackmann Rz 8) reicht nicht aus; ausreichend ist eine vom Gläubiger ausgestellte, dh von diesem unterzeichnete Privaturkunde. Privaturkunde ist nur das Original; die Vorlage einer Kopie reicht nicht (Zö/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. AVAG.

Rn 21 Verträge, Abkommen und Verordnungen sind in § 1 AVAG aufgezählt. Rn 22 § 32 I AVAG gilt für Ag, die ihren Sitz in den Mitgliedsländern der EU und weiteren Vertragsstaaten haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pole...mehr