Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.6 Erschließungsbeiträge als Teil der Gegenleistung

Rz. 8f Grundsätzlich gehören zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung alle Leistungen des Erwerbers, die dieser dem Veräußerer nach den vertraglichen Vereinbarungen für den Erwerb des Grundstücks gewährt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Frage, was zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört, zunächst darauf abzustellen, in welchem tatsächlichen Zustan...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.3.4 Hinzurechnung weiterer zusätzlicher Leistungen

Rz. 11e Bei den Erwerben im Zwangsversteigerungsverfahren sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage neben § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG auch die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 GrEStG einschlägig (BFH v. 16.10.1985, II R 99/85, BStBl II 1986, 148). So sind auch hier zusätzlich gewährte Leistungen i. S. v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG der Gegenleistung hinzuzurechnen. ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück (vgl. § 2 GrEStG Rz. 3ff.) jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.3 Vom Erwerber übernommene Kosten der Rechtsänderung

Rz. 4j Nach § 448 Abs. 1 BGB fallen die Kosten der Übergabe der verkauften Sache dem Verkäufer zur Last. Hierher gehören z. B. die Schätzungskosten, die Vermessungskosten sowie die Kosten für die Beschaffung von Katastermaterial. Werden diese Kosten wie gesetzlich vorgesehen vom Verkäufer getragen, berührt das die Gegenleistung nicht. Allerdings ist § 448 Abs. 1 BGB abdingba...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9 Bestimmung des Umfangs beim einheitlichen Vertragswerk

Rz. 47 Das FG Berlin hat es in einem Urteil v. 29.1.1998 (I/270/95, n. v.) abgelehnt, die Finanzierungskosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Hierunter fallen vor allem Gebühren für die Vermittlung der Dauerfinanzierung, des Eigenkapitals sowie Bauzeitzinsen und Vermietungsgarantie. Als einer einheitlichen Betrachtung zugängliche Aufwendungen kommen nach Auffassung ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3 Vom Käufer übernommene sonstige Leistungen

Rz. 3 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gehören bei einem Kauf auch die vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen zur Gegenleistung. Diese Einbeziehung "sonstiger Leistungen" in die Gegenleistung ergibt sich eigentlich bereits aus dem allgemeinen Gegenleistungsbegriff. Als sonstige Leistungen sind dementsprechend alle Leistungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelba...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.6 Vollständige oder wesentliche Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 8 GrEStG)

Rz. 13 Nach § 1 Abs. 2a GrEStG gilt die innerhalb von 5 Jahren unmittelbare oder mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft. Mit der Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.5 Übernahme von Anlieger- und Erschließungskosten

Rz. 8a Erschließungskosten und andere Anliegerbeiträge, die der Erwerber eines Grundstücks übernimmt, können grunderwerbsteuerlich unter bestimmten Voraussetzungen als sonstige Leistung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG anzusehen sein. Mit der Übergabe eines Grundstücks an den Käufer hat dieser die Lasten des Grundstücks zu tragen (§ 446 Abs. 1 S. 2 BGB). Zu diesen Lasten gehö...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 2 Der im Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG besonders herausgehobene Kaufvertrag (§ 1 GrEStG Rz. 19ff.) stellt in der Praxis der Finanzämter das häufigste der Grunderwerbsteuer unterliegenden Verpflichtungsgeschäfte über ein inländisches Grundstück dar. Zivilrechtlich verpflichtet der Kaufvertrag über ein Grundstück den Veräußerer, dem Käufer das Grundstück zu überge...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.2 Rechtsvorgänge über erbbaurechtsbelastete Grundstücke

Rz. 15 Für den Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks gelten in Bezug auf die Bemessungsgrundlage die allgemeinen Rechtsgrundsätze in § 8 Abs. 1 und § 9 GrEStG. Als Gegenleistung ist insbesondere der für das entsprechende erbbaurechtsbelastete Grundstück entrichtete Kaufpreis anzusetzen. Beim Erwerb von mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücken durch de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Das Gesetz lässt durch Satz 2 für alle schwangeren und stillenden Frauen unabhängig von ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Eine Sonn- und Feiertagsarbeit ist danach zulässig, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung durch Grundstücksvermietung

Leitsatz Überlässt der vermeintliche Organträger der vermeintlichen Organgesellschaft ein Betriebsgrundstück, liegt eine wirtschaftliche Eingliederung vor, wenn das Betriebsunternehmen seine Tätigkeit aus innerbetrieblichen Gründen ohne das gemietete Grundstück nicht oder nur nach Überwindung von nicht nur unerheblichen Schwierigkeiten hätte fortsetzen können. Sachverhalt Ker...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 4.2 Verkauf durch Dritte

Kauft der Arbeitnehmer nach Ende der Vertragslaufzeit das von ihm bis dahin genutzte (Elektro-)Fahrrad von dem Dritten zu einem geringeren Preis, als dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis[1], ist der Unterschiedsbetrag als Arbeitslohn von dritter Seite zu versteuern.[2] Anstelle dieser Bewertung kommt grundsätzlich auch die Pauschalierung mit 30 % nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.2 Überlassung von E-Bikes als Kfz (sog. S-Pedelecs)

Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung eines sog. S-Pedelecs erfolgt nach dem für die Überlassung von Kraftfahrzeugen (Pkw) geltenden Grundsätzen.[1] Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten ...mehr

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Pflichtteilsanrechnung und ... / 5. Erlass nach Eintritt des Erbfalls

Erfolgt ein Verzicht auf den Pflichtteil nach Eintritt des Erbfalls gegenüber dem Erben, ist dieser Erlassvertrag formfrei möglich; § 2348 BGB findet keine Anwendung (zum Pflichtteilserlass und -vergleich: Lange, ZEV 2022, 557). Zahlt der Erbe eine Abfindung für den Verzicht, unterliegt die Abfindungszahlung der Erbschaftsteuer nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Der Erwerb wird n...mehr

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Steuerliche Behandlung von betrieblichen Losveranstaltungen

Kommentar Die Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin hat zur Frage der steuerlichen Behandlung von betrieblichen Losveranstaltungen Stellung genommen. Sachpreise aus einer betrieblichen Losveranstaltung Mit seinem Erlass vom 10.11.2023 bezieht sich die Finanzverwaltung Berlin ausdrücklich auf zwei Urteile des BFH vom 2.9.2008 (X R 8/06, BStBl 2010 II S. 548 sowie X R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbst erstellte Anlagen / 2.2 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.[1] Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gilt nach dem...mehr

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Steuerliche Behandlung der Anwachsung

Kommentar Die Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin hat zu der Frage der steuerlichen Behandlung einer Anwachsung Stellung genommen. Konkret geht es um das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft. Dies führt dazu, dass dessen Gesellschaftsanteil dem verbleibenden Gesellschafter anwächst (§ 712 BGB). Es gibt allerdings keine st...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 6 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

In der Handelsbilanz sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden.[1] Da diese Verpflichtung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört, gilt sie auch für die Steuerbilanz.[2] Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer dem Betrag nach ungewi...mehr

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Bilanzsteuerliche Behandlung von Contracting-Anlagen

Kommentar Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat zu Fragen im Zusammenhang mit der bilanzsteuerlichen Behandlung von sog. Contracting-Anlagen Stellung genommen. Im Fall von sog. Contracting Modellen kann die Zurechnung von Anlagen, die ein sog. Contractor auf einem Grundstück des Auftraggebers (sog. Contracting-Nehmer) errichtet und betreibt durchaus fraglich sein. Nahe...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 1 Allgemeines

Soweit nicht laufende Angelegenheiten der Geschäftsführung vom Betriebsratsvorsitzenden oder vom Betriebsausschuss erledigt werden, bildet der Betriebsrat seinen Willen durch Beschlussfassung in den Betriebsratssitzungen, ggf. unter beratender Teilnahme der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretung, der betrieblichen Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Arbeitg...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.4 Aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollziehbar (Abs. 3)

Rz. 12 Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine Duldung nach § 60a AufenthG besitzen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4) oder die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 5), erhalten nur Leistungen nach Abs. 1, wenn die nachfolgend zu prüfenden Voraussetzungen vorliegen (zum Personenkrei...mehr

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Gewerkschaften im Betrieb / 1.1.2 Ausübung des Zutrittsrechts

Das sich aus § 2 Abs. 2 BetrVG ergebene Zugangsrecht wird durch einen Beauftragten der Gewerkschaft ausgeübt. Dabei bestimmt die Gewerkschaft selbst, welche Person das Zutrittsrecht wahrnehmen soll. Dies können sowohl Gewerkschaftsangestellte (z. B. Gewerkschaftssekretäre) aber auch ein anderer in einem anderen Betrieb oder Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer sein.[1] Eine...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 0 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 25.8.1998 (BGBl. I S. 2505) mit Wirkung zum 1.9.1998 eingeführt. Der Gesetzgeber sah ein Bedürfnis, weitere Kürzungen gegenüber den Leistungen nach § 3 für solche Situationen vorzusehen, in denen ein Missbrauchstatbestand offensichtlich ist (BT-Drs. 13/10155)....mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.5 Leistungseinschränkungen bei Verstößen gegen die Verteilungsentscheidungen der Europäischen Union (Abs. 4)

Rz. 15 Abs. 4 sieht Leistungseinschränkungen für die von den sog. Relokationsbeschlüssen des Rates der Europäischen Union aus dem September 2015 betroffenen Ausländer vor; betroffen sind zunächst Drittstaatsangehörige und Staatenlose (vgl. Oppermann, jurisPR-SozR 8/2016 Anm. 1). Oppermann (a. a. O.) wirft zu Recht die Frage auf, an welches konkrete Fehlverhalten diese Sankti...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 3.1 Pflichtverletzung nach § 162 Abs. 2 Satz 1 AO

§ 162 Abs. 2 Satz 1 AO bestimmt, dass insbesondere dann zu schätzen ist, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft oder eine Versicherung an Eides statt verweigert oder seine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO verletzt. Im Einzelnen sind folgende Grundsätze zu beachten: Der Steuerpflichtige, der zwar...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 9 Rechtsschutz gegen Schätzungsbescheide

Schätzungsbescheide finden naturgemäß selten die Zustimmung des Steuerpflichtigen und sind daher häufig Gegenstand von außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Um hier keine verfahrensrechtlichen Fehler zu begehen, sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden: Selbst grobe Schätzungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheids, sond...mehr

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Rechtsquellen im Steuerrecht / 3 Verwaltungsvorschrift

Große Bedeutung besitzen gerade im Steuerrecht Verwaltungsvorschriften, welche dafür Sorge tragen sollen, dass auf der Ebene der Behörden die Steuergesetze gleichmäßig angewandt werden. Sie besitzen keinen Rechtsnormcharakter. Es handelt sich um Rechtssätze mit abstrakt-generellem Inhalt, die von übergeordneten Behörden kraft ihrer Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen

Zusammenfassung Begriff Die Erhebung der Einnahmen zur Sozialversicherung ist im SGB IV geregelt. Hier wird auch allgemeingültig festgelegt, wann und unter welchen Voraussetzungen Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger erlassen werden können. Das Gesetz hat den Sozialversicherungsträgern dabei enge Grenzen gesetzt. Ansprüche der Versicherungsträger (z. B. auf Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen / 1 Erlass von Forderungen

Für Ansprüche aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag trifft die Einzugsstelle die Entscheidung. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensvorschrift. Übersteigt der zu erlassende Betrag 1/6 der Bezugsgröße, müssen die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit dem Erlass der Forderungen aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag zustimmen. Die Entscheidung übe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen / 2 Erlass von Forderungen in der GKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Vorschrift über den Erlass von Forderungen im Rahmen der Vorschriften über die Beitragszahlung von Bedeutung. Unter den genannten eng begrenzten Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV können u. a. Beiträge zur GKV erlassen werden. Ein solcher Erlass ist nur dann zulässig, wenn im Einzelfall die Einziehung der fällig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen / 3 Erlass von Forderungen bei ehemals Nichtversicherten

Seit dem 1.4.2007 gilt eine allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.[1] Viele ehemals gesetzlich Versicherte nutzten die Möglichkeit nicht, sich umgehend bei einer Krankenkasse zu melden und so einen Versicherungsschutz zu erlangen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind jedoch für jeden Tag der Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen. Die Regelung über di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erlass von Forderungen / Zusammenfassung

Begriff Die Erhebung der Einnahmen zur Sozialversicherung ist im SGB IV geregelt. Hier wird auch allgemeingültig festgelegt, wann und unter welchen Voraussetzungen Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger erlassen werden können. Das Gesetz hat den Sozialversicherungsträgern dabei enge Grenzen gesetzt. Ansprüche der Versicherungsträger (z. B. auf Beiträge zur Kranken...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer-Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 7, 8, 9a und 9b Fallgr. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 4 zu Teil I definiert. Dort heißt es: "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 36 Bei der "wissentlichen" Pflichtverletzung liegt das Merkmal "wissentlich" vor, wenn der Täter bezüglich der Pflichtverletzung mit direktem Vorsatz handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung nützlich ist[1] und ob das Organmitglied "es nur gut meint". Rz. 37 Nicht ausreichend ist ein bedingter Vorsatz, das heißt, wenn der Handelnde es nur für möglich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13b EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Tierhaltungsgemeinschaft vorliegt. Des Weiteren grenzt § 13b EStG die landwirtschaftliche von der gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung ab. § 13b EStG wurde durch G. v. 12.12.2019[1] in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ersetzt im Wesentlichen inhaltsgleich die bisherige Regelung in § 51a BewG, die durch G. v. 26....mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2 Geltungsbereich der Eingruppierung

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TVöD (Bund) gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD (Bund) fallen. Soweit die Tätigkeit von Beschäftigten nicht von der Entgeltordnung erfasst wird, etwa bei Lehrkräften, richtet sich die Eingruppierung nicht nach § 12 TVöD (Bund), sondern nach Richtlinien und Erlassen[1] bzw. ist bei den unter § 1 Abs. 2...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / a) Die Ablaufhemmung bei fehlender Steuerfestsetzung

Deutlich bedenklicher wird die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO, wenn Steuern ohne vorherige Festsetzung gezahlt werden. Hält man wie der BFH die formelle Rechtsgrundtheorie für vorzugswürdig, so unterfallen dem Anwendungsbereich des § 171 Abs. 14 AO auch Konstellationen, in denen Steuerzahlungen bei noch fehlender Steuerfestsetzung erfolgt sind (BFH zu Akontozahlungen: BFH v. ...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / 1. Regelungsinhalt der Norm

§ 171 Abs. 14 AO sieht vor, dass die Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch nicht endet, soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO nicht gem. § 228 AO zahlungsverjährt ist. Der gesetzgeberische Hintergrund (BT-Drucks. 10/1636, 44) dieser Norm liegt darin, dass es Situationen geben kann, in denen der Steuerpflichtige eine Steuer gezahlt ha...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / gg) Keine Anwendbarkeit bei der Verschonungsbedarfsprüfung

Alternativ zum Abschmelzmodell des § 13c ErbStG kann der Erwerber ab einem Vermögen von 26 Mio. EUR von der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG Gebrauch machen. Dies ist ab einem Vermögen von 90 Mio. EUR gleichzeitig die einzige Möglichkeit, eine Steuerbegünstigung für Unternehmensvermögen zu erhalten (Hamacher/Liebernickel in BeckOK/ErbStG, Stand: 4/2023, § 28a Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erlass für Kulturgüter (Abs. 1 Nr. 1)

1. Besonderes öffentliches Erhaltungsinteresse Rz. 19 [Autor/Stand] Für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, ist die Grundsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zu erlassen. Der Befreiungstatbestand macht an vier Voraussetzungen fest: Neben dem öff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erlass für öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze (Abs. 1 Nr. 2)

1. Öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze Rz. 52 [Autor/Stand] § 32 GrStG sieht in Abs. 1 Nr. 2 GrStG den Erlass für unrentable öffentliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze vor. In Abgrenzung zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, der eine Grundsteuerbefreiung für inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts vorsieht, kommen hier Grundstücke im Privateigentum in B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erlass für Grundbesitz, in dessen Gebäuden Gegenstände von kultureller Bedeutung untergebracht sind (Abs. 2)

I. Gebäude mit Gegenständen von kultureller Bedeutung Rz. 71 [Autor/Stand] § 32 Abs. 2 sieht den Erlass für Grundbesitz mit Gebäuden vor, in denen sich Gegenstände von kultureller Bedeutung befinden. Das Erhaltungsinteresse der öffentlichen Hand besteht hier an den Gegenständen, die sich in Gebäuden befinden, nicht am Gebäude selbst.[2] Die Regelung kommt nur in Betracht, sof...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erlass für Grundbesitz, dessen Erhalt im öffentlichen Interesse liegt (Abs. 1)

I. Erlass für Kulturgüter (Abs. 1 Nr. 1) 1. Besonderes öffentliches Erhaltungsinteresse Rz. 19 [Autor/Stand] Für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, ist die Grundsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zu erlassen. Der Befreiungstatbestand macht an ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Kein Erlass bei Fortschreibung (Abs. 3)

Rz. 46 [Autor/Stand] Ein Grundsteuererlass aufgrund der Minderung des tatsächlichen Reinertrags ist bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ist ausgeschlossen, wenn im Erlasszeitraum die wesentliche Ertragsminderung durch eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts berücksichtigt werden kann. § 33 Abs. 3 GrStG räumt der Fortschreibung den Vorrang vor dem Grundsteuererlass e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 32 Erlass für Kulturgut und Grünanlagen

Schrifttum: Bick, Grundsteuererlass für einen denkmalgeschützten Wasserturm, juris-PR-BVerwG 16//2015, Anm. 5; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Feldner, Die Befreiung von der Grundsteuer nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG, DS...mehr