Fachbeiträge & Kommentare zu Erlöse

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auskehr des Erlöses.

Rn 3 Sofern der Erlös nicht zu hinterlegen ist, zB nach § 720 oder § 815 II (s § 155 GVGA; vgl § 815 Rn 8–13), ist er auszukehren. 1. Verteilung. Rn 4 Die ZPO regelt die Auskehr des Erlöses nicht ausdrücklich. Nach § 118 II GVGA sind zunächst ein dem Schuldner im Falle einer Austauschpfändung (§§ 811a, 811b) zu erstattender Ersatzbetrag sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechte am Erlös.

Rn 2 Bis zur Ablieferung des Erlöses steht entsprechend § 1247 S 2 BGB dem Eigentümer der versteigerten Sache das Eigentum am Erlös zu, da dieser an die Stelle der Sache getreten ist (BGH ZInsO 13, 1353, 1354 f). Auch sonstige Rechte an der Sache setzen sich am Erlös fort. Dieser ist verstrickt und kann wegen weiterer Forderungen gegen den Schuldner nach § 826 gepfändet werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Schicksal des Erlöses.

I. Rechte am Erlös. Rn 2 Bis zur Ablieferung des Erlöses steht entsprechend § 1247 S 2 BGB dem Eigentümer der versteigerten Sache das Eigentum am Erlös zu, da dieser an die Stelle der Sache getreten ist (BGH ZInsO 13, 1353, 1354 f). Auch sonstige Rechte an der Sache setzen sich am Erlös fort. Dieser ist verstrickt und kann wegen weiterer Forderungen gegen den Schuldner nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. (2) Der Bevollmächtigte wird durch die von seiner Seite erfolgte Kündigung nicht gehindert, für den Vollmachtgeber so lange zu handeln, bis dieser für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen der Kündigung.

Rn 2 Die Wirkungen der Kündigung des Mandatsverhältnisses oder des Widerrufs der Vollmacht treten im Innenverhältnis sofort ein (§ 86 Rn 3), dieses wird nicht als fortbestehend fingiert (BGH NJW 59, 2307, 2308; 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]). Im Außenverhältnis treten die Wirkungen erst ein, wenn die weiteren Voraussetzungen nach Abs 1 erfüllt sind, es sei den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteiprozess.

Rn 3 Zur Beendigung der Vollmacht im Außenverhältnis ist die alleinige Anzeige des Erlöschens erforderlich, der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten bedarf es nicht. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben; dies kann deshalb durch jede Art von Mitteilung durch die Partei selbst oder ihres Prozessbevollmächtigten geschehen (BGH NJW 80, 2309, 2310 [BGH 21.05.198...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Auch § 87 regelt wie § 86 lediglich die Folgen eines Erlöschens der Vollmacht durch Kündigung im Verhältnis zu Gericht und Gegner, mit dem Ziel zu verhindern, dass durch Rechtshandlungen der Partei (Abs 1) oder des Anwalts (Abs 2) die Fortführung des Prozesses behindert wird. Obwohl die Vorschrift lediglich die Kündigung erwähnt, gilt sie nach Sinn und Zweck für jede du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mandatsniederlegung.

Rn 7 Abs 2 regelt den Sonderfall der Kündigung (Niederlegung) des Mandats (eine Kündigung der Vollmacht durch ihn scheidet aus, § 168 S 1 BGB; BGH NJW 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]) durch den Prozessbevollmächtigten. Dieser kann auch nach einer Kündigung noch für den Vollmachtgeber handeln, wenn nach Abs 1 die Vollmacht aufgrund wirksamer Anzeige erloschen wär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsprozess.

Rn 4 Im Anwaltsprozess muss zu der Anzeige der Kündigung noch die Anzeige der Bestellung eines neuen namentlich zu bezeichnenden (BGH VersR 85, 1185, 1186) Anwalts hinzutreten, um die bisherige Prozessvollmacht im Außenverhältnis zu beenden (BGH NJW 07, 2124, 2125 [BGH 25.04.2007 - XII ZR 58/06]). Auch diese Anzeige ist formlos möglich, sie muss eindeutig sein (Köln OLGR 92,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 5 Sobald die nach Abs 1 erforderliche Anzeige erfolgt ist, erlischt die Prozessvollmacht im Außenverhältnis ex nunc mit der Folge, dass der bisherige Prozessbevollmächtigte seine Stellung als Ansprechpartner für Gericht und Gegner vollständig verliert (BGH NJW 91, 295, 296 [BGH 17.10.1990 - XII ZB 105/90]). Im Anwaltsprozess tritt diese Rechtsfolge nur dann ein, wenn zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bruchteilsgemeinschaft.

Rn 35 Bei der Pfändung in Bruchteilsgemeinschaften, § 741 BGB, ist zwischen dem Anteilsrecht, dem Aufhebungsanspruch sowie dem Recht auf anteiligen Erlös zu unterscheiden. Das Anteilsrecht ist nach § 747 BGB übertragbar und deswegen pfändbar. Besteht Miteigentum an einer beweglichen Sache, muss das Anteilsrecht nach den §§ 857 I, 829 gepfändet werden. Bei einer Veräußerung t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erlösverteilung bei nachrangiger Pfändung.

Rn 4 Zur Verteilung des Erlöses allgemein s § 819 Rn 4. Reicht der zur Auszahlung an die Gläubiger zur Verfügung stehende Erlös zur Deckung aller Forderungen nicht aus, ist bei nachrangiger Pfändung (§ 804 III) in der Reihenfolge der Pfändungen zu verteilen (§ 116 VI GVGA); diese ist auch bei mehreren vom selben Gläubiger erwirkten Pfändungen maßgebend (Schuschke/Walker/Walk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verwertung und Verteilung.

Rn 6 Ist der Anspruch mehreren Gläubigern zur Einziehung überwiesen, verwertet der Gerichtsvollzieher die Sache gem §§ 814 ff für die Gläubiger. Den Erlös verteilt der Gerichtsvollzieher nach der Rangfolge an die Gläubiger. Reicht der Erlös nicht aus, um alle Gläubiger zu befriedigen, und verlangt ein an zweiter oder späterer Stelle stehender Gläubiger ohne Zustimmung der An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Abgrenzungskriterium "Umsatz"

Rn. 140f Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bezüglich der in R 15.5 Abs 3–12 EStR 2012 aufgestellten relativen wie auch absoluten Umsatzgrenzen (s Rn 140g) ist einheitlich von den Netto-BE auszugehen; dies gilt auch für den Fall, dass der LuF seine Umsätze nach § 24 UStG pauschaliert (R 15.5 Abs 11 S 6 EStR 2012). Soweit die EStR von Umsatz sprechen, ist dies nicht gleichbedeutend m...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein forstwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, soweit der Zweck des Betriebs in der planmäßigen Bewirtschaftung von Waldgrundstücken zur Gewinnung von Erzeugnissen des Waldes besteht. Als Bewirtschaftung des Waldbodens ist die Bestellung, die Durchforstung, die Pflege (einschließlich Schädlingsbekämpfung und "Waldsterbevorsorge") sowie Haupt- u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verteilung.

Rn 4 Die ZPO regelt die Auskehr des Erlöses nicht ausdrücklich. Nach § 118 II GVGA sind zunächst ein dem Schuldner im Falle einer Austauschpfändung (§§ 811a, 811b) zu erstattender Ersatzbetrag sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung gem § 15 GVKostG zu entnehmen. Sodann sind nach § 805 vorrangig Berechtigte zu befriedigen, anschließend die die Zwangsvollstreckung betreibend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rang.

Rn 7 Das Pfändungspfandrecht gewährt gem Abs 2 S 1 dem Gläubiger dieselben Rechte wie ein vertragliches Faustpfandrecht. Bestehen mehrere (vertragliche [s BGHZ 93, 71, 76 = NJW 85, 863] oder gesetzliche) Pfandrechte, richtet sich die Verteilung des Erlöses nach deren Rang. Die Rangordnung betrifft zunächst die Pfändungspfandrechte am gepfändeten Gegenstand und setzt sich nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zahlungsfiktion.

Rn 6 Es gilt Entsprechendes wie zu § 815 III (s § 815 Rn 6–7) mit der Maßgabe, dass die Empfangnahme des Erlöses durch den GV an die Stelle der Wegnahme des Bargelds tritt. Die Fiktion tritt nicht ein, wenn der Schuldner durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung die Vollstreckung abwenden darf (letzter Hs).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Versteigert der GV mehrere Pfandstücke, muss er laufend prüfen, ob der bisher erzielte Erlös ausreicht, um die (Haupt- und Neben-)Forderung des Gläubigers sowie die Vollstreckungskosten (§ 788) zu decken. Mit einzurechnen sind Forderungen, für die eine Anschlusspfändung (§ 826) erfolgt ist, wenn für sie die Frist nach § 816 I abgelaufen ist oder Gläubiger und Schuldner ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Befreiung von der Barzahlungspflicht.

Rn 14 Erhält der Gläubiger den Zuschlag, muss er den Preis nicht bar bezahlen, soweit der Erlös zu seiner Befriedigung zu verwenden ist. Nach oben begrenzt ist der Betrag, hinsichtlich dessen er von der Barzahlung befreit ist, durch die titulierte Forderung einschließlich der ihm nach § 788 vom Schuldner zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung. Bar zu entrichten hat e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.2.3 Beratungskonsequenzen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die umsatzsteuerrechtliche Folge des sog. Dreifachumsatzes in Verwertungs-Fällen der vorliegenden Art wurde ursprünglich von den üblichen Sicherungsnehmern (Banken) akzeptiert. Inzwischen wird der "Dreifachumsatz" als zu kompliziert angegriffen. Eine gewisse umsatzsteuerrechtliche Überfrachtung solcher Vorgänge gesteht auch Wagner (… als eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erlösauskehr.

Rn 13 Der Dritte kehrt den Erlös an den Gläubiger aus, wenn er vom GV damit beauftragt ist (BGH DGVZ 14, 38, 40). Anderenfalls liefert er ihn dem GV ab. Ab diesem Zeitpunkt gilt § 819 (MüKoZPO/Gruber Rz 18; Zö/Seibel Rz 25; aA Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 27). Zum weiteren Schicksal des Erlöses vgl § 819 Rn 2–5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Pfändung einer Sache kann ein Dritter, der sich nicht im Besitz der Sache befindet, auf Grund eines Pfand- oder Vorzugsrechts nicht widersprechen; er kann jedoch seinen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös im Wege der Klage geltend machen, ohne Rücksicht darauf, ob seine Forderung fällig ist oder nicht. (2) Die Klage ist bei dem Vollstreckungsgericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zu eigenen Wohnzwecken benutztes Hausanwesen.

Rn 41 Das eigenen Wohnzwecken dienende Hausanwesen gehört grds zum Schonvermögen. Dies allerdings nur dann, wenn es angemessen ist. Kriterien dafür sind der Verkehrswert, die Größe, Wohnfläche, Ausstattung unter Berücksichtigung der Anzahl der dort wohnenden Personen (eingehend Saarbr FamRZ 11, 1159: Ausgangspunkt der Prüfung sind 120 m2 für vier Personen, für jede Person we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Anspruch, der eine bewegliche körperliche Sache betrifft, für mehrere Gläubiger gepfändet, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem der Anspruch überwiesen wurde, verpflichtet, die Sache unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der ihm zugestellten Beschlüsse dem Gerichtsvollzieher herauszugeben, der nach dem ihm zue...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen. 2Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner aufzufordern, eine Anschrift zum Zweck von Zustellungen oder einen Zustellungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Zwangsvollstreckung in die Schiffspart (§§ 489 ff des Handelsgesetzbuchs) gilt § 857 mit folgenden Abweichungen. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig, bei dem das Register für das Schiff geführt wird. (3) 1Die Pfändung bedarf der Eintragung in das Schiffsregister; die Eintragung erfolgt auf Grund des Pfändungsbeschlusses. 2Der Pfändungsbesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klageantrag und Vollziehung.

Rn 6 Der Klageantrag ist auf den Urteilsausspruch zu richten, dass der Kl aus dem Erlös der Verwertung des (genau zu bezeichnenden) Gegenstandes nach Abzug der Vollstreckungskosten bis zum Betrag seiner (ebenfalls genau zu bezeichnenden) Forderung (einschl Kosten, Zinsen, Nebenforderungen) vorrangig zu befriedigen ist. Macht der Kl das Bestehen eines gleichrangigen Rechts ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 4 Rechtsschutzbedürfnis besteht ab der Pfändung (der Rechtsschein einer wirksamen Pfändung genügt) bis zur Auszahlung des Erlöses an den Gläubiger. Ist der Erlös ausgezahlt, kann der Inhaber des Vorzugsrechts nur noch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder, wenn der Pfändungsgläubiger das Vorzugsrecht schuldhaft verletzt hat, aus unerlaubter Handlung geltend m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vollziehung des Arrestes in bewegliches Vermögen wird durch Pfändung bewirkt. 2Die Pfändung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie jede andere Pfändung und begründet ein Pfandrecht mit den im § 804 bestimmten Wirkungen. 3Für die Pfändung einer Forderung ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht zuständig. (2) Gepfändetes Geld und ein im Verteilungsverfahren au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf den Gerichtsvollzieher, von dem die erste Pfändung bewirkt ist, geht der Auftrag des zweiten Gläubigers kraft Gesetzes über, sofern nicht das Vollstreckungsgericht auf Antrag eines beteiligten Gläubigers oder des Schuldners anordnet, dass die Verrichtungen jenes Gerichtsvollziehers von einem anderen zu übernehmen seien. 2Die Versteigerung erfolgt für alle beteiligt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Folgen der Auskehr.

Rn 5 Zur Wirkung der Auszahlung s § 815 Rn 4, zur Auszahlung an einen Vertreter s § 815 Rn 3. Solange ein etwaiger Übererlös an den Schuldner noch nicht ausgekehrt ist, kann der Übererlös wegen einer weiteren Forderung gegen den Schuldner durch Anschlusspfändung (§ 826) gepfändet werden. Bei der Auszahlung eines Übererlöses wird dem Schuldner das Geld nicht übereignet; entwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Bis zur Ablieferung der Sache können Gläubiger, Schuldner und etwa betroffene Dritte Erinnerung nach § 766 einlegen, hinsichtlich des Erlöses auch noch bis zur Ablieferung des Erlöses. Auch die Ablieferung der zugeschlagenen Sache kann der Meistbietende nur mit der Erinnerung nach § 766 durchsetzen, nicht mit Leistungsklage (Zö/Seibel Rz 7; MüKoZPO/Gruber Rz 9). Die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Versteigerung wird eingestellt, sobald der Erlös zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung hinreicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verwertung.

Rn 4 Die Schiffspart darf weder zur Einziehung noch an Zahlungs statt überwiesen werden (Gottwald/Mock § 858 Rz 3). Zulässig ist allein die Veräußerung, § 844, oder die Verwaltung (Musielak/Voit/Flockenhaus § 858 Rz 3). Dem Antrag auf Anordnung der Veräußerung ist ein Auszug aus dem Schiffsregister beizufügen, der alle das Schiff sowie die Schiffspart betreffenden Eintragung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jubiläumsveranstaltungen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine haben eine sehr lange Geschichte und begehen in diesem Zusammenhang Vereinsjubiläen (wie z. B. Jubiläumsveranstaltungen zum 25-, 50-, 75- oder 100-jährigen Bestehen des Vereins). Häufig erfolgen diese Jubiläumsveranstaltungen im Rahmen einer Festveranstaltung, innerhalb derer die Vereinsgeschichte vorg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.24.1 Umsätze aus Regelbesteuerung und Durchschnittssatzbesteuerung

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erbringt ein Unternehmer sowohl Umsätze aus seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zuzuordnen sind, als auch Umsätze, die der Regelbesteuerung unterliegen (sog. Mischbetrieb), ist der land- und forstwirtschaftliche Betrieb im Unternehmen als gesondert gegliederter Betrieb zu führen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 18 Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sobald die Zwangsvollstreckung begonnen hat; es fehlt idR, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (BGH NJW-RR 10, 785; WM 17, 1109, 1110; zu Ausnahmen vgl Rn 19). Die Erinnerung kann auch bereits gegen eine unmittelbar bevorstehende Vollstreckungsmaßnahme eingelegt werden, so insb bei drohender Räumung, drohender Vollstreckung eines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Verstöße gegen § 827 machen das Verfahren anfechtbar, nicht aber unwirksam (MüKoZPO/Gruber Rz 10; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7). Sie können mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Ist der Erlös vollständig verteilt, kommen nur noch Amtshaftungs- und Bereicherungsansprüche in Betracht (MüKoZPO/Gruber Rz 10; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so ist gepfändetes Geld oder der Erlös gepfändeter Gegenstände zu hinterlegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wahl der Versteigerungsart.

Rn 6 Die beiden vom Gesetz vorgesehenen Arten der Versteigerung stehen gleichwertig nebeneinander. Dem GV obliegt die Wahl, ob die Versteigerung vor Ort oder im Internet erfolgt (Abs 2). Seine Entscheidung hat er insb daran zu orientieren, wie ein besserer Erlös zu erzielen ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Empfangnahme des Erlöses durch den Gerichtsvollzieher gilt als Zahlung von Seiten des Schuldners, sofern nicht dem Schuldner nachgelassen ist, durch Sicherheitsleistung oder durch Hinterlegung die Vollstreckung abzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt nur Folgen einer bereits erfolgten mehrfachen Pfändung derselben Sache, nicht hingegen deren Voraussetzungen oder Vornahme. Abs 1 schafft aus Gründen der Effektivität die einheitliche Zuständigkeit eines GV für das weitere Vollstreckungsverfahren, wenn eine Sache von verschiedenen GV gepfändet worden ist. Abs 2 und 3 regeln die Erlösverteilung bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Verwertung der Pfandsachen erfolgt regelmäßig im Wege der öffentlichen Versteigerung, die durch den GV entweder als Versteigerung vor Ort oder über von den Landesregierungen bestimmte Versteigerungsplattformen im Internet erfolgt. Dies soll einen höchstmöglichen Erlös gewährleisten. Ausnahmen regeln §§ 817a III 2 und 825 sowie für Geld § 815 und für Wertpapiere mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 21 AVAG – Versteigerung beweglicher Sachen.

Gesetzestext Ist eine bewegliche Sache gepfändet und darf die Zwangsvollstreckung nicht über Maßregeln zur Sicherung hinausgehen, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag anordnen, dass die Sache versteigert und der Erlös hinterlegt werde, wenn sie der Gefahr einer beträchtlichen Wertminderung ausgesetzt ist oder wenn ihre Aufbewahrung unverhältnismäßige Kosten verursach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entstehung und Umfang.

Rn 5 Entspr seiner gemischten Rechtsnatur hängt die Entstehung des Pfändungspfandrechts von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Voraussetzungen ab. Öffentlich-rechtlich ist eine Verstrickung erforderlich, dh die wirksame Pfändung (vgl oben Rn 2). Darüber hinaus müssen alle wesentlichen Verfahrensvorschriften eingehalten sein. Es genügt also (anders als für die Wirks...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Bei der Verwertung von Pfandsachen soll grds der bestmögliche Erlös erzielt werden. § 825 gestattet daher, bessere Verwertungsmöglichkeiten als die für den Regelfall vom Gesetz vorgesehenen zu nutzen (vgl BGHZ 119, 75, 77).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unverhältnismäßig geringer Verwertungserlös.

Rn 53f Für den GV muss offensichtlich sein, dass der zu erzielende Erlös zum Anschaffungswert in keinem Verhältnis steht (OVG Saarlouis NVwZ-RR 06, 756, 757 [OVG Saarland 14.07.2006 - 3 W 4/06]). Im Zweifelsfall pfändet er.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Erlösverteilung bei gleichzeitiger mehrfacher Pfändung.

Rn 5 Wurde gleichzeitig mehrfach gepfändet (s § 808 Rn 34), ist der Erlös bei nicht ausreichender Verteilungsmasse nach dem Verhältnis der beizutreibenden Forderungen zu verteilen (§ 117 IV 2 GVGA). Im Übrigen gilt Abs 2 (s Rn 4).mehr