Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Europarecht

Rn. 426 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 S 1 EStG befreit nur Zahlungen aus einer Bundes- oder Landeskasse. ME ist im Wege europarechtskonformer Auslegung der Vorschrift damit auch eine EU-/EWR-ausländische Kasse gemeint, sofern sie einer deutschen Bundes- oder Landeskasse vergleichbar ist. Auch s Rn 442 "Europaparlament". Rn. 427–429 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Ausländische Geschäftsführer

Rz. 245 Für ausländische Geschäftsführer[745] darf weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Gewerbeerlaubnis verlangt werden. Mit der Möglichkeit, den Verwaltungssitz der GmbH abweichend vom Satzungssitz und sogar im Ausland zu begründen, verliert auch die Argumentation der früheren Auffassung, dass der Geschäftsführer seine Aufgaben nur bei der Einreisemöglichkeit in Deutschla...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Inhalt des Kartellverbotes

Rz. 86 Das Kartellverbot verbietet alle wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder Verhaltensweisen (Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB [76]). Bei einem Joint Venture, das zugleich der Zusammenschlusskontrolle unterliegt, kommt es insb. darauf an, ob die Gründung des Joint Ventures zu einer Koordinierung des Marktverhaltens der Joint Venture-Partner führt (sog. Gruppeneffek...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / cc) Opt-in durch die Gesellschaft

Rz. 356 In Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 2 der Übernahmerichtlinie wird es deutschen Zielgesellschaften in § 33a WpÜG jedoch ermöglicht, durch Regelung in der Satzung freiwillig das strengere EU-Verhinderungsverbot anzuwenden (sog. Opt-in). Macht die Gesellschaft von der Möglichkeit des Opt-in nach § 33a Abs. 1 WpÜG Gebrauch, dürfen Vorstand und Aufsichtsrat einer Zielgese...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / d) Führungspositionen-Richtlinie

Rz. 173 Die Führungspositionen-Richtlinie [344] ist Ende des Jahres 2022 in Kraft getreten. Nach Art. 5 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten nun nationale Regelungen erlassen, damit bei börsennotierten Gesellschaften bis zum 30.6.2026 sichergestellt ist, dass mindestens 40 % der "nicht geschäftsführenden Direktoren" – das sind gem. Art. 3 Nr. 5 der Richtlinie in einem du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 372a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beim Begriff der "öffentlichen Mittel" (s Rn 374ff) wird man auch EU-/EWR-ausländische öffentliche Kassen aus europarechtlichen Gründen einzubeziehen haben (europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift), wenn sie den Anforderungen lt s Rn 374 ff entsprechen (aA wohl Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11 EStG Rz 4).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1190 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 32 befreite seit VZ 1990 den geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung eines ArbN zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom ArbG gestellten Beförderungsmittel, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist. Die Vorschrift ist konstitutiv, andernfalls läge...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / XIII. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 NachwG – Bei Kündigung einzuhaltendes Verfahren

Rz. 27 In Umsetzung der RL (EU) 2019/1152 wurde auch der neue § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 NachwG geschaffen, wonach über das Verfahren bei Kündigung zu informieren ist. Das Gesetz selbst fordert dabei gewisse "Mindestangaben", nämlich zum Schriftformerfordernis, zu den Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie bezüglich der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 116a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Änderung des § 3 Nr 2 EStG ab VZ 2015 s Rn 70a–70e. Zum Überblick über die nach der Neufassung steuerfreien Leistungen s Rn 90. Wie schon bei der Altfassung handelt es sich auch bei § 3 Nr 2 EStG nF um eine abschließende Aufzählung der dort genannten steuerfreien Leistungen. Was dort nicht aufgeführt ist, ist daher nicht steuerfrei nac...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / V. Zinseinkünfte

Zinsen, die aus dem Vertragsstaat (A) stammen und an eine im Vertragsstaat (B) ansässige Person fließen, die Nutzungsberechtigte ist, sind nach Art. 11 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland im Vertragsstaat (B) zu besteuern. Entscheidend ist hierbei nach h.M. die Rechtsstellung in Bezug auf die Erträge – und nicht die Rechtsstellung im Hinblick auf das Stammrecht, die – z.B. bei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Verschmelzung zu einer mitbestimmungsfreien SE in Deutschland

Rz. 2224 Bei der Verschmelzung zweier AGen zur Neugründung kann die neu gegründete SE ihren Sitz innerhalb der EU/des EWR frei wählen.[5539] Es können also zwei AGen, die mitgliedstaatlichem Recht unterliegen, das keine Mitbestimmungsregeln wie in Deutschland kennt, zu einer SE mit Sitz in Deutschland verschmolzen werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Vereinbarung ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / II. Erfassung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers

Rz. 12 Ebenso akribisch sollte der Berater bei Erfassung des Vermögens des Erblassers vorgehen. Bei Aufstellung des Nachlassverzeichnisses sollte nach Immobilien, Geld und sonstigem Vermögen differenziert werden. Ebenso erfasst werden sollten Lebensversicherungen und Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall. In Bezug auf die Lebensversicherungen sollte die Art der Versic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Ausländische Krankenversicherung

Rn. 32b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auch Leistungen aus einer ausländischen Krankenversicherung sind steuerfrei (BFH BStBl II 1998, 581 für schweizerische Krankenversicherung; BFH BFH/NV 2009, 1625 für schweizerisches Geburtengeld; FG Köln DStRE 2013, 1025, rkr für niederländisches Krankengeld; FG BdW vom 08.05.2019, 14 K 1955/18, DStRE 2020, 257 rkr (Rev, Az des BFH III R 56...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Unzulässigkeit reiner Formalkontrolle

Rz. 2357 Die Neufassung des Art. 10 GesRRL-E räumt mit einem weiteren Missverständnis auf, das seit dem Beitritt des Vereinigten Königreichs im Jahr 1973 zur damaligen Europäischen Gemeinschaft besteht. Dieses Missverständnis beruht auf einer falschen Auslegung der seit 1973 geltenden englischen Sprachfassung des Art. 10 GesRRL, wonach die Gründungsurkunde – mangels gerichtl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundzüge der Rechtsanwendung

Rz. 59 Ausgangspunkt ist zunächst die einhellige Auffassung, dass § 32 GBO allein auf Existenz- und Vertretungsnachweise abstellt, die deutschen Registern zu entnehmen sind.[69] Daraus folgt immerhin, dass ausländische Gesellschaften mit den im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassungen in Deutschland sehr wohl nach § 32 GBO zu behandeln sind.[70] Insoweit kann auch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Europarecht

Rn. 556a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 ME verlangt die europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift, dass auch EU-/EWR-ausländische Kassen bei § 3 Nr 13 EStG begünstigt sein müssen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Einsatzmöglichkeiten der Europäischen Gesellschaft (SE)

Rz. 2025 Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) kommt für europaweit agierende Konzerne in Betracht, die derzeit gesellschaftsrechtlich noch nicht integriert sind. Für solche Konzerne besteht die Möglichkeit, ihre Tochtergesellschaften europaweit einheitlich zu strukturieren (vgl. Rdn 2034 ff.). Hierbei sind allerdings auch die nationalen Regelungen für bestehende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufhebung der Vorschrift ab VZ 2015

Rn. 141a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3 Nr 2b des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) hob mit Wirkung ab VZ 2015 (Art 3 Nr 8 = § 52 Abs 1 S 1 EStG idF des Gesetzes) die Vorschrift auf. Soweit § 3 Nr 2a EStG Fall 1 die Arbeitslosenbeihilfe ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / dd) Technologietransfervereinbarungen

Rz. 54 Eine Freistellung für Technologietransfervereinbarungen enthält die GVO 316/2014 (die sog. TT-GVO). Nach der GVO 316/2014 sind Vereinbarungen zwischen zwei Unternehmen freigestellt, die die Produktion von Vertragsprodukten durch den Lizenznehmer und/oder seine Zulieferer ermöglichen.[130] Diese Freistellung gilt allerdings nur, solange die Rechte an der lizenzierten T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7.2 Datenabruf bei der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 130 § 6 Abs. 2 SchwarzArbG gestattet dem Zoll im Rahmen von Prüfungen nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Daten aus den Dateisystemen der Bundesagentur für Arbeit über erteilte Arbeitsgenehmigungen-EU nach § 284 SGB III, Zustimmungen zur Beschäftigung nach § 39 AufenthG sowie die Daten über ausländische Arbeitnehmer, ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / IV. Firma der deutschen Zweigniederlassung eines ausländischen Rechtsträgers

Rz. 246 Wegen der Geltung des einheitlichen Gesellschaftsstatuts richtet sich auch die Firma einer unselbstständigen Zweigniederlassung[735] grds. nach dem Gesellschaftsstatut.[736] Dennoch ist es bisher streitig, ob die Firma der Zweigniederlassung ausländischer Gesellschaften nach dem Recht am Ort des Verwaltungssitzes der Zweigniederlassung[737] oder der Hauptniederlassun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 180b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Regelungen zur Neuordnung des Dienstkleidungswesens in der Zollverwaltung wurde in § 3 Nr 4 EStG der Satzteil vor Buchst a EStG mit Wirkung ab VZ 2015 durch Art 3 Nr 2c, Nr 8 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 13 Bereithaltung der Unterlagen im Inland

Rz. 59 Damit der Zoll die Zahlung des Mindestlohns prüfen kann, müssen die Unterlagen im Inland bereitgehalten werden. Dies gilt für Unterlagen, die auf Papier erstellt werden, ebenso wie für elektronische Daten. Werden Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert, muss sich der Rechner oder Server im Inland befinden, da der Zoll ansonsten keinen unmittelbaren Zugriff dara...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Maßnahmen zum Datenschutz

Rz. 24 Die Vorschriften der GBO, insbesondere § 12 GBO und der vorliegende Abschnitt 7 über das maschinelle Grundbuch, stellten eine gegenüber dem BDSG bis zum Inkrafttreten der DSGVO in spezieller Weise geregelte Form der Datenverarbeitung dar.[23] Nach dem Referentenentwurf[24] zur Umsetzung der DSGVO im Bereich der GBO ist folgende Fassung der Nummer 3 geplant: "3. die na...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Gewinnrealisierung

Rz. 122 Aufgrund des Realisationsprinzips darf sich ein Gewinn in der Bilanz erst dann widerspiegeln, wenn er durch ein Umsatzgeschäft verwirklicht worden ist. Schwebende Geschäfte erscheinen nicht in der Bilanz (dazu o. Rdn 121). Das Gesetz lässt allerdings offen, wann ein Umsatzprozess bilanzrechtlich in Erscheinung getreten ist, damit der Grundsatz der Nichtbilanzierung s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeines

Rz. 78 Mit EU-Verordnung Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 (EuErbVO), ABl L S. 107, wurde ein dem Erbschein gleichwertiges Nachweisdokument in Gestalt des ENZ für den Rechtsverkehr zwischen den an der EuErbVO teilnehmenden Mitgliedsstaaten eingeführt. Im ENZ sind Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis zusammengefasst. Dieses Zeugnis ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 5)

Rn. 50 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Frauen erhalten für die Zeit der Schutzfristen nach § 3 Abs 2 MuSchG (6 Wochen vor der Entbindung) und § 6 Abs 1 MuSchG (idR 8 Wochen nach der Entbindung, ggf 12 Wochen) sowie für den Entbindungstag von ihrem ArbG einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Einzelheiten zur Berechnung in § 20 Abs 1 S 1ff MuSchG). Rn. 50a Stand: EL 169 – ET: 12/2023...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Geltung des Gründungsstatuts bei Gründung in einem EWR-Staat

Rz. 25 Die Art. 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von 1992 enthalten mit den Freizügigkeitsregeln des AEUV inhaltlich weitgehend identische Vorschriften.[38] Daher ergibt sich für in einem anderen EWR-Mitgliedstaat – gegenwärtig Island, Liechtenstein und Norwegen – gegründete Gesellschaften das gleiche Privileg wie für die EU-Gesellschaften....mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Erfasste Finanzinstrumente

Rz. 123 Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist zunächst bei Geschäften mit Aktien des Emittenten eröffnet. Erfasst sind dabei alle vom Emittenten ausgegebenen Aktien, ohne dass es darauf ankommt, ob die Aktien zum Börsenhandel zugelassen sind oder nicht. In der letzten Alternative stellt Art. 19 Abs. 1 MMVO auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 MM...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Eintragung ohne Bekanntmachung

Rz. 23 Vor Umstellung des Bekanntmachungsrechts im Zuge der Novellierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 war eine besondere Bekanntmachung in einem eigenständigen Medium – namentlich im "Bundesanzeiger" – vorgesehen, so dass seltene Fälle denkbar waren, in denen eine erfolgte Eintragung kraft gesetzlicher Anordnung nicht besonders bekannt zu machen waren. Rz. 24 D...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 9. Gescheiterte Neunte Richtlinie

Rz. 157 Die Neunte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Konzernrechtsrichtlinie) sollte das Konzernrecht vereinheitlichen. Der letzte Entwurf von 1984 ist stark durch das deutsche Konzernrecht geprägt. Sie ist nicht verabschiedet worden und gilt als gescheitert.[318]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 13. Dreizehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 165 Die Richtlinie (2004/25/EG) vom 21.4.2004 (Übernahmerichtlinie) enthält die Vorschriften, Verhaltenskodizes und sonstigen Regelungen der Mitgliedstaaten für Übernahmeangebote für die Wertpapiere einer dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegenden Gesellschaft, sofern alle oder ein Teil dieser Wertpapiere zum Handel an einer Börse in einem oder mehreren Mitgliedstaate...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / II. WpÜG und Übernahmerichtlinie

Rz. 250 In Deutschland gab es im Gegensatz zu anderen führenden Finanzmärkten bis zum 1.1.2002 keine gesetzliche Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen. Mit der Übernahmerichtlinie[580] wurde EU-weit Klarheit und Transparenz bei der Abwicklung von Übernahmeangeboten geschaffen.[581] Da das WpÜG auf der Grundlage eines ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eh) Ausländisches Mutterschaftsgeld und ähnliche Leistungen

Rn. 53 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vergleichbare Leistungen durch EU-/EWR-ausländische und schweizerische Rechtsträger sind nach § 3 Nr 2 Buchst e EStG ab VZ 2015 diesen inländischen gleichgestellt (s Rn 119fff). Für solche Leistungen eines im Drittlandsgebiet ansässigen Rechtsträgers würde dagegen eine Steuerfreiheit ausscheiden, da § 3 Nr 1 Buchst d EStG jeweils auf inländi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Die grenzüberschreitende Nutzbarkeit von Unternehmensinformationen

Rz. 2371 Ein Hauptziel der DRL II ist die direkte Nutzbarkeit von Unternehmensinformationen aus den Registern anderer Mitgliedstaaten. Das soll über ein Bündel spezifischer Maßnahmen und Rechtsinstrumente verwirklicht werden. Das sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aeb) Schweiz

Rn. 964c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der EuGH vom 21.09.2016, C-478/15, DStRE 2016, 2331 (Radgen)) sah einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (vom 21.06.1999) darin, dass § 3 Nr 26 EStG nicht auch die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst/Auftrag einer in der Schweiz belegenen juristischen Person des öffentlichen Rechts begünstigte. Der G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse

Rn. 2598 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME hatte man den Begriff der "öffentlichen Kasse" entsprechend zu § 3 Nr 12 S 1 EStG auszulegen (s Rn 440ff). Nach Tz 7 der RL 2014 (s Rn 2597c) war für den Erwerbszuschuss das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Eschborn die zuständige Behörde, somit die "öffentliche Kasse" iSd § 3 Nr 71 EStG aF. Rn. 2598a Stand: EL 170...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligungen

Rn. 1333 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 39 EStG fordert einen Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen. Der ArbG muss somit die Vermögensbeteiligung erhalten: ohne Gegenleistung (= unentgeltlich) oder mit einer Gegenleistung, die unter dem gemeinen Wert liegt (= verbilligt). Rn. 1333a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erwirbt ein ArbN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jesse, EU-Richtlinien-UmsetzungsG – EURLUmsG: Anpassung des § 43b EStG (KapSt-Befreiung) an die geänderte Mutter-Tochter-Richtlinie, IStR 2005, 151; Kempf/Gelsdorf, Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie in deutsches Steuerrecht – eine alte Kamelle? IStR 2011, 173; Intemann, Die Neuregelung zur StPfl von Streubesitzdividenden, BB 2013, 1239; Zugmaier/Nöcker (Hrsg), Abgabenordn...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Unternehmensgegenstand

Rz. 194 Beim Gegenstand wird zwischen dem Gegenstand der Gesellschaft insgesamt und dem Gegenstand der Zweigniederlassung unterschieden. Der Gegenstand der inländischen Zweigniederlassung kann sich mit dem Gegenstand der Hauptniederlassung decken, muss es aber nicht, sondern kann auch enger gefasst werden. Unzulässig wäre allenfalls ein Gegenstand der Zweigniederlassung, der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Anschluss an § 64 GBV, der sich mit der Errichtung des maschinellen Grundbuchs (vergleichbar mit einer Anweisung zur Herstellung von Papierurkunden, siehe § 64 GBV Rdn 1) befasst, regelt § 65 GBV die Sicherheit von Anlagen und Programmen. Zusammen mit § 66 GBV, der die Sicherung von Datenbeständen (vergleichbar mit Anforderungen an die Verwahrung von Papierdokumente...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 2. Währung

Rz. 124 Das UN-Kaufrecht regelt nicht die Frage, in welcher Währung der Kaufpreis zu zahlen ist. Abzustellen ist insoweit auf die Parteivereinbarung (Art. 6 CISG) sowie auf Gebräuche und Gepflogenheiten (Art. 9 CISG). Selbst wenn die Parteien ihren Sitz innerhalb desselben Währungsraums haben, kann die Währung eines Drittstaats als Vertragswährung vereinbart werden. Liegt ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufhebung der Vorschrift ab VZ 2015

Rn. 145 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3 Nr 2b des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) hob mit Wirkung ab VZ 2015 (Art 3 Nr 8 = § 52 Abs 1 S 1 EStG idF des Gesetzes) die Vorschrift auf, da sich die wortgleiche Formulierung jetzt in § 3 Nr 2 ...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 3. Beweislast

Rz. 139 Die allgemeinen Regeln über die Darlegungs- und Beweislast sind denen der Art. 45 f. CISG, jedoch mit umgekehrten Vorzeichen, vergleichbar: Im Grundsatz hat der Verkäufer das Bestehen der Vertragspflicht zu beweisen und deren Verletzung schlüssig darzulegen. Dem Käufer obliegt es hingegen, die ordnungsgemäße Erfüllung zu beweisen. Dasselbe gilt für das Vorliegen von ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei Auslandsaufenthalt

Rz. 144 Schwierigkeiten bereiten häufig Fälle, in denen der Arbeitnehmer bei einem Auslandsaufenthalt (z.B. während des Sommerurlaubs) erkrankt. Die Klausel präzisiert die gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere wird klargestellt, dass der Arbeitnehmer nicht nur gegenüber der Krankenversicherung, sondern auch gegenüber dem Arbeitgeber per ärztlicher Bescheinigung des Arztes im A...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Ausländische Gesellschaft mit inländischer Börsennotierung

Rz. 255 Das WpÜG findet neben der AG und der KGaA mit Sitz im Inland auch auf Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Anwendung. Sie sind in die Definition des Begriffs "Zielgesellschaft" einbezogen, sofern die Wertpapiere der betreffenden Gesellschaft zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Hinweis Als "organisi...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / IV. Vermögensumgestaltungen

Rz. 26 Schließlich gilt es zu überprüfen, ob nicht Vermögensumgestaltungen für die Beteiligten von Vorteil sind. Befindet sich bspw. das gesamte Familienvermögen nur in der Hand eines Ehegatten, kann es ratsam sein, Teile davon auf den anderen Ehegatten zu transferieren, um die Ausschöpfung der steuerlichen Freibeträge zu sichern. So kann ein Ehegatte eine im Inland oder in ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt des Ersten Abschnitts der GBO

Rz. 1 Der erste Abschnitt der GBO enthält mit den §§ 1 bis 12d GBO allgemeine Verfahrensvorschriften verschiedenen Inhalts teilweise ohne inneren Zusammenhang zueinander. Er ist nicht zu verstehen als den besonderen Vorschriften vorangestellter allgemeiner Teil mit grundsätzlichen Regelungen, welche die gesamte GBO betreffen. In § 1 GBO ist die sachliche und örtliche Zuständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cj) Das Insolvenzgeld (§ 3 Nr 2 Buchst b Fall 1 EStG nF)

Rn. 118a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 165 SGB III haben ArbN Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis (Legaldefinition: § 165 Abs 1 S 2 SGB III) für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben (§ 165 Abs 1 S 1 SGB III). Rn. 118b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das von de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, daß und in welchem Umfang das Grundbuch in maschineller Form als automatisiertes Dateisystem geführt wird; sie können dabei auch bestimmen, dass das Grundbuch in strukturierter Form mit logischer Verknüpfung der Inhalte (Datenbankgrundbuch) geführt wird. Hierbei muß gewährleistet sein, daßmehr