Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / E. Erbstatut und Unterhaltsansprüche

Rz. 100 Qualifikationsprobleme ergeben sich, wenn überlebende Angehörige Unterhaltsansprüche gegen den Nachlass geltend machen. Unterhaltspflichten sind gem. Art. 1 Abs. 2 lit. e EuErbVO vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausdrücklich ausgenommen. Eine Abgrenzung anhand des "Zwecks" des Unterhaltsanspruchs ist kaum möglich, denn nicht nur das Unterhaltsrecht, auch das Erb-, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Europäische Erbrech... / II. Anwendungsstichtag für die EuErbVO

Rz. 24 Die Erbrechtsverordnung ist am 4.7.2012 vom Rat verabschiedet und am 27.7.2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Das Inkrafttreten erfolgte gem. Art. 84 Abs. 1 EuErbVO am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, also am 17.8.2012. Rz. 25 Um den Regierungen genügend Zeit für die rechtliche Umsetzung zu geben, vor allem fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Einleitung

Rz. 1 Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union und gehört entsprechend auch nicht zu den Mitgliedstaaten der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Fragen hinsichtlich der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts in grenzüberschreitenden Erbfällen bestimmen sich aus Schweizer Perspektive sowohl gegenüber Mitgliedstaaten der EuErbVO als auch gegenüber Drittstaaten nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 3.3 Ausländische Kinder

Auch ausländischen Kindern können Unterhaltsleistungen gezahlt werden, sofern diese einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen oder Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind.[1] Damit sind lediglich geduldete Ausländer und deren Elternteile vom Anspruch ausgenommen. Seit 1.6.2022 sind auch ausländische Kinder leistungsberechtigt, die eine Aufenthalts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
San Marino / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Das Recht von San Marino nimmt im Internationalen Erbrecht eine Nachlassspaltung vor und unterstellt bewegliches Vermögen dem Personalstatut (legge personale), also Heimatrecht des Erblassers. Für unbewegliches Vermögen hingegen gilt das jeweilige Belegenheitsrecht.[1] Da San Marino nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, gilt die Europäische Erbrechtsverordnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Europäische Nachlas... / Literaturtipps

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 3.2 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe

Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe, die nicht deutsche Staatsangehörige sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben, können von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Dazu ist ein Antrag des Arbeitgebers ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1 Steuerfreier Arbeitgeberanteil

Die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers geleisteten Beiträge des Arbeitgebers, insbesondere an die Sozialversicherung (zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung; Gesamtsozialversicherungsbeitrag), sind nach § 3 Nr. 62 EStG lohnsteuerfrei. Dies gilt auch für solche Beitragsanteile, die aufgrund einer nach ausländischen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Für Deutschland als Mitglied der Europäischen Union gilt für die Frage der Bestimmung des Erbstatuts ausschließlich die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Diese ist für alle Erbfälle maßgeblich, die ab dem 17.8.2015 eintreten (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO).[1] Rz. 2 Für Erbfälle bis zum 16.8.2015 findet nicht die EuErbVO, sondern noch Art. 25 EGBGB a.F. Anwendung.[2] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / a) Vorwegnahmerecht

Rz. 27 Eine Besonderheit des luxemburgischen Rechts ist das Vorwegnahmerecht (droit de prélèvement) der luxemburgischen Erben. Rz. 28 Das Vorwegnahmerecht kommt zum Tragen, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Andorra / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Da das Fürstentum Andorra nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, ist dort die Europäische Erbrechtsverordnung nicht in Kraft getreten. Rz. 2 Traditionell unterstellte das Internationale Privatrecht von Andorra die Erbfolge dem Heimatrecht des Verstorbenen. Rz. 3 Das Gesetz über die Erbfolge vom 18.12.2014[1] wurde im ersten Teil der Zusatzbestimmungen über das i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 3. Ordre public und Pflichtteilsrecht

Rz. 33 Im französischen Recht ist zwischen dem sog. ordre public interne und dem sog. ordre public international zu unterscheiden. Unter Erstere fallen gem. Art. 6 C.C. die zwingenden Vorschriften des französischen Sachrechts, von denen nicht durch Parteivereinbarung abgewichen werden kann. Letzterer entspricht dem Begriff des ordre public in Art. 6 EGBGB bzw. Art. 35 EuErbV...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Antragspflichtversicherung ... / 1.1 Staatsangehörigkeit der Antragsberechtigten

Die Regelung gilt nicht nur für deutsche Staatsangehörige. Sie erfasst alle Staatsangehörigen derjenigen Staaten, in denen die Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anwendbar sind. Es handelt sich dabei um deutsche Staatsangehörige sowie alle Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Rz. 180 Die sog. "Lex Friedrich"[325] beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, um die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern (Art. 1 BewG).[326] Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gelten dann als Personen im Ausland im Sinne der Lex Friedrich, wenn sie ihren rechtmäßigen und tatsächlichen Wohnsitz nicht in der Schwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Internationales Erbverf... / 3. Vollstreckung einer Entscheidung – Exequaturverfahren

Rz. 101 Auch wenn Entscheidungen eines Mitgliedstaates nach Art. 39 Abs. 1 EuErbVO in anderen Mitgliedstaaten kraft Gesetzes anerkannt werden, sind diese nicht ohne weiteres im Vollstreckungsstaat vollstreckbar. Nach Art. 43 EuErbVO muss die Entscheidung in dem Vollstreckungsstaat im Verfahren nach den Art. 45 ff. EuErbVO für vollstreckbar erklärt werden (Exequaturverfahren)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / II. Anknüpfungsmerkmale

Rz. 3 Art. 30 Abs. 1 IPRG unterstellt die Erbfolge des gesamten Nachlasses dem Heimatrecht des Erblassers. Somit kennt das bosnisch-herzegowinische internationale Privatrecht bezüglich des anwendbaren Rechts in Nachlasssachen nur einen Anknüpfungspunkt, und zwar die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Eine Rechtswahl ist nicht vorgesehen. Damit folgt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 4.2 Voraussetzungen

Die Ausdehnung der (fiktiven) unbeschränkten Steuerpflicht auf den Ehe-/Lebenspartner ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Staatsangehörigkeit: Der Arbeitnehmer muss die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates besitzen. Familienwohnsitz: Der Familienwohnsitz, an dem der in intakter Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnt,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.2 Auslandsbeschäftigte

Versicherungsberechtigt sind Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb der EU-Staaten oder der assoziierten Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz) ausüben. Die Ausführungen unter Abschn 1.1 zu den schwankenden wöchentlichen Arbeitszeiten gelten entsprechend. Die Regelung für Auslandsbeschäftigte[1] ist auf Staaten außerha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsgrundlagen, Inhalt der neuen Beihilferegelungen

Rn. 240 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Das Recht über Beihilfen in der LuF wurde durch die EU iRd Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) ab 2005 in wesentlichen Bereichen neu geregelt (EG VO 1782, 2003). Die EU-rechtlichen Vorgaben wurden durch das BetriebsprämiendurchführungsG und durch die sog BetriebsprämiendurchführungVO in nationales Recht umgesetzt. Kernelemente der Reform ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 7.2 Antragsveranlagung in übrigen Fällen

Wie für sämtliche inländischen Arbeitnehmer besteht für EU-/EWR-Arbeitnehmer, d. h. für Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind und in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, die Möglichkeit der Rückerstattung der Lohnsteuer in Form einer Antragsveranlagung.[1] Für Lohnzahlungen ab 1.1.2025 ist die ermäßige Besteuerung im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde der Sonderausgaben-Abzug nach § 10a als Ergänzung zu Abschn XI eingeführt. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 (BGBl I 2001, 3926) und durch das Gesetz zur Einbeziehung beurlaubter Beamter in die kapitalgedeckte Altersversorgung (BGBl I 2003, 58) wurde der zulageberechtigte Personenkreis erweitert. Mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / Zusammenfassung

Begriff Eine Entsendung liegt vor, wenn Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens für mittelfristige Aufenthalte ins Ausland entsandt werden. Kürzere Aufenthalte werden dabei als Abordnung bzw. Dienstreise, längere Aufenthalte als Versetzung bezeichnet. Möglich ist aber auch eine Entsendung innerhalb der Bundesrepublik im Rahmen einer Konzernbeschäftigung. Andererseits erfasst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Änderung der Fälligkeit

Rn. 118 Stand: Die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates v 12.07.2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes – ABl L 193 v 19.07.2016, S 1 (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie/ATAD), geändert durch Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2017/952 des Rates v 29.05.2017 zur Änderung der Richtlinie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 1 Entsendung nach arbeitsrechtlichem Verständnis

Begriff Entsendung ist die räumlich-zeitliche Verlagerung des Arbeitsorts eines Arbeitnehmers, typischerweise ins Ausland. Mit einer Entsendung werden in der Praxis allerdings zumeist längere Einsätze wie z. B. von Montagearbeitern, aber auch jahrelange Auslandsaufenthalte, die mit einer vorübergehenden Verlagerung des Lebensmittelpunkts des Arbeitnehmers einhergehen, verbund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Seit dem 1.1.2005 gilt ein vereinheitlichtes Recht für die Einreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von Ausländern in der Bundesrepublik. Das Zuwanderungsrecht enthält in seinem Kern 2 gesetzliche Regelungen: Das allgemeine Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von "Nicht-EU"-Ausländern ("Drittstaatsangehörige") im Bundesgebiet (Aufenthalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige... / 12 Antragsveranlagung beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer

Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Einkommensteuer-Veranlagung, wenn sie EU/EWR-Bürger sind und in einem EU-EWR-Staat wohnen.[1] Das Gleiche gilt auch für EU-/EWR-Bürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz sowie für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der EU oder d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Durch die Vereinheitlichung des Internationalen Erbrechts mit der seit dem 17.8.2015 geltenden Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses[1] (nachfolgend EuErbVO) entfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1.1 Wohnsitz im Inland

Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität des Arbeitnehmers ohne Bedeutung, maßgebend ist dessen unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht. Nach ihr richtet sich der vom inländischen Arbeitslohn des ausländischen Arbeitnehmers vorzunehmende Lohnsteuerabzug, zu dem inländische Arbeitgeber und ggf. auch ausländische Verleiher verpflichtet sind. Ausländische Staatsangehöri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / Zusammenfassung

Begriff Ausländische Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Arbeitsrechtlich ist dies jedoch unbeachtlich, entsprechende Differenzierungen sind unwirksam. Allerdings unterliegen ausländische Arbeitnehmer den Vorgaben des Ausländerrechts hinsichtlich Einreise und Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. Dabei ist zwischen den EU-Staatsangehörigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Das materielle Erbrecht ist in dem am 3.4.2003 in Kraft getretenen Erbgesetz[10] enthalten, welches das noch aus dem Jahr 1955 stammende alte jugoslawische Bundesgesetz über das Erbrecht abgelöst hat.[11] Da die jugoslawische Teilrepublik Kroatien während der Dauer der Zugehörigkeit zur SFR Jugoslawien von ihrer Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts keine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / d) Scheidungsstatut

Rz. 47 Das Scheidungsstatut bestimmt sich (in Ermangelung einer Rechtswahl gem. Art. 8 EuErbVO) nach der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Brüssel IIa-VO).[87]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das schwedische Erbgesetz (Ärvdabalk 1958:637) stellt bereits einleitend im ersten Kapitel in der dritten Vorschrift dieses Gesetzes klar: Ein ausländischer Staatsangehöriger kann im Königreich Schweden ebenso wie ein schwedischer Staatsangehöriger erben (ÄB 1:3).[1] Rz. 2 Bis zum Inkrafttreten der EuErbVO bestimmte die Staatsangehörigkeit des Erblassers das in Schweden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das türkische IPRG wurde im Jahr 2007 vom türkischen Gesetzgeber verabschiedet und ist am 12.12.2007 in Kraft getreten.[1] Die Regelung zum Erbrecht ist jedoch identisch geblieben.[2] Das IPRG enthält keine Übergangsvorschriften, da in Art. 1 EinfG zum ZGB [3] der allgemeine Grundsatz des Rückwirkungsverbots von Gesetzen festgeschrieben ist. Daher sind auf die Erbfolge d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland bzw. in der S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Internationales Erbverf... / II. Erstreckung der formellen Beweiswirkung und deren Grenzen

Rz. 123 Die Annahme der öffentlichen Urkunde bewirkt, dass diese in einem anderen Mitgliedstaat die gleiche formelle Beweiskraft wie im Ursprungsmitgliedstaat oder die damit am ehesten vergleichbare Wirkung hat. Die formelle Beweiskraft der Urkunde richtet sich somit hinsichtlich Art und Umfang nach dem Recht des Ursprungsstaates und nicht nach der lex fori.[240] Rz. 124 Von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2014 ist in Tschechien nach langjährigen fachlichen und politischen Diskussionen ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB) [1] in Kraft getreten, das das mehrfach geänderte sozialistische Recht aus dem Jahr 1964 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes war es, alle privatrechtlichen Rechtsverhältnisse in einem Gesetzbuch zu regeln. Das neue Zivilgesetzbuch sollte den g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 2.2 Dokumentation nach dem Nachweisgesetz

Durch die umfassende Reform des Nachweisgesetzes haben sich zum 1.8.2022 auch die Anforderungen an die vom Arbeitgeber zu erstellende schriftliche Dokumentation der Arbeitsbedingungen bei einer Auslandsentsendung geändert. Die Dokumentationspflichten im Fall einer Tätigkeit im Ausland regelt § 2 Abs. 2 NachwG . Dabei handelt es sich um eine zwingende gesetzliche Regelung, die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Internationales Erbverf... / 2. Anerkennungsversagungsgründe

Rz. 97 Die Gründe, aus denen die Anerkennung einer mitgliedstaatlichen Entscheidung versagt werden kann, regelt Art. 40 EuErbVO abschließend. Art. 41 EuErbVO stellt zudem klar, dass die Entscheidung in der Sache selbst nicht nachgeprüft werden darf (Verbot der révision auf fond). Ob einer Anerkennung die Versagungsgründe des Art. 40 EuErbVO entgegenstehen, wird nicht von Amt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / III. Zuständigkeit

Rz. 100 Die Kompetenzen der Autonomen Regionen im Bereich der Steuereintreibung bestimmen sich nach dem Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, unabhängig vom Ort der Nachlassgegenstände und dem auf die Erbfolge anwendbaren Recht.[36] War der Erblasser nicht in Spanien wohnhaft, so fallen die Verwaltung und Eintreibung der Steuer in die Kompetenz der staatli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Landwirtschaft

Rn. 8 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Im Gegensatz zum Begriff des Gewerbebetriebs, der nach § 2 Abs 1 GewStG iVm § 1 GewStDV und nach § 15 Abs 2 EStG über die Betätigung des Gewerbetreibenden definiert ist, hat der Gesetzgeber eine solche Begriffsbestimmung für den Bereich der LuF nicht vorgenommen; die einzelnen luf Tätigkeiten sind in § 13 EStG lediglich beispielhaft aufgeführ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / d) Übergang eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 276 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a) ErbStG bleibt zu Lebzeiten die Übertragung des Eigentums oder auch nur des Miteigentums an einem im Inland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen, selbstgenutzten Einfamilienhaus oder einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung (Familienheim) an einen Ehegatten/ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Monaco / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Da das Fürstentum Monaco nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, ist dort die Europäische Erbrechtsverordnung nicht in Kraft getreten. Rz. 2 Traditionell unterstellte das Internationale Privatrecht von Monaco die Erbfolge des beweglichen Vermögens dem Heimatrecht des Verstorbenen. Die Erbfolge des unbeweglichen Vermögens unterlag gem. Art. 3 Abs. 2 Code Civil de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.1 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

In das Lohnkonto müssen sämtliche Daten übernommen werden, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als ELStAM-Daten des Arbeitnehmers übermittelt werden.[1] Seit 1.1.2020 gilt dies auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die in das ELStAM-Verfahren einbezogen worden sind.[2] Sämtliche Daten der vom Betriebsstättenfinanzamt ausgestellten Papierbescheinigung für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Europäische Nachlas... / I. Antragsberechtigung

Rz. 34 Den Antrag auf Ausstellung eines ENZ können die Erben, Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter stellen, Art. 65 Abs. 1 EuErbVO. Rz. 35 Bei der Antragstellung "können" gem. Art. 65 Abs. 2 EuErbVO die Antragsberechtigten ein Formblatt verwenden, welches gem. Art. 81 EuErbVO in einer Durchführungsverordnun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.10 Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG mit Betriebsratsmitgliedern

Rz. 362 § 14 Abs. 2 TzBfG gilt auch für Mitglieder des Betriebsrats. Deren nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Unionsrechtliche Vorgaben gebieten insoweit keine einschränkende Auslegung der Vorschrift[1] Die unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 und Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.1 Bedeutung des Sachgrundkatalogs in § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

Rz. 28 § 14 Abs. 1 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, für Zweckbefristungen und nach § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff des sachlichen Grundes wird durch § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG näher konkre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 1 Krankenversicherung

Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2025: 73.800 EUR, 2024: 69.300 EUR) bzw. die besondere JAEG (2025: 66.150 EUR, 2024: 62.100 EUR)[1] überschreitet.[2] Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres überschritten, endet die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Das Fürstentum ist seit dem 1.5.1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR), nicht aber der Europäischen Union. Die EuErbVO gilt daher in Liechtenstein nicht. Vielmehr bestimmt sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus Sicht der liechtensteinischen Gerichte weiterhin nach Art. 29 des liechtensteinischen Gesetzes vom 19.9.1996 über das internationale Priv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einwilligung des StPfl in die Datenübermittlung (§ 10a Abs 2a EStG aF) erforderlich

Rn. 28 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Sonderausgabenabzug setzt bis einschließlich dem VZ 2018 voraus, dass der StPfl nach § 10 Abs 2a EStG aF gegenüber dem Anbieter als mitteilungspflichtige Stelle in die Datenübermittlung eingewilligt hat. Bei bestimmten Fallgestaltungen, beispielsweise bei Bevollmächtigung des Anbieters nach § 89 Abs 1a EStG (sog Dauerzulageantrag), wurde...mehr